<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Inflation und Geldentwertung</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Willi</forname>
            <surname>Prion</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1029439745</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>Erster  Teil.

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  unter  dem
Gesichtswinkel  der  Inflation  und  der  Preise.
»
I.  Inflation  und  Geldvermehrung.
1.  Wenn  die  Reichsfinanzverwaltung  für  mittelbare  oder  unmittelbare ­
  Kriegszwecke  Zahlungen  zu  leisten  hatte,  so  beschaffte
eie  sich  die  hierzu  erforderlichen  Geldmittel  bei  der  Reichsbank.
Die  Reichsbank  gab  diese  Mittel  her,  indem  sie  dafür  vom  Reich
Schatzanweisungen,  d.  h.  Schuldurkunden  erhielt,  in  denen  das
Reich  die  Rückzahlung  der  empfangenen  Beträge  innerhalb  einer
bestimmten  Frist  versprach.  Das  Reich  nahm  also  Kredit  bei  der
Reichsbank  in  Anspruch.  Über  die  Rückzahlung  dieses  Kredites
wird  weiter  unten  zu  sprechen  sein.
Die  Geldmittel,  die  das  Reich  erhielt,  waren  Banknoten,  Darlehnskassenscheine ­
  oder  Giroguthaben.  Sie  wurden  an  die  Zahlungsempfänger, ­
  als  da  waren:  Lieferanten,  Truppen,  Arbeiter,  Beamte, ­
  Angehörige  oder  Hinterbliebene  von  Kriegsteilnehmern,  ausgehändigt ­
  oder  auf  diese  übertragen.  Für  das  Reich  bedeutete  die
Kreditbeanspruchung  die  Schaffung  neuer,  d.  h.  nicht  im  Tauschverkehr ­
  der  Volkswirtschaft  entstandener  Kaufkraft,  über  die  es
nach  Gutdünken  verfügen  konnte.  Das  Reich  übertrug  diese  neue
—  oder  wie  sie  auch  genannt  wird  —  zusätzliche  Kaufkraft  auf  die
Zahlungsempfänger,  und  zwar  in  Gestalt  der  von  der  Reichsbank
erhaltenen  Noten  und  Giroguthaben.  Insofern  ist  es  richtig,  zu
sagen,  daß  die  vom  Reiche  neugeschaffene  Kaufkraft  in  der  Form
des  Geldes  in  die  Volkswirtschaft  eingeströmt  ist.  Mit  der  Schaffung ­
  der  zusätzlichen  Kaufkraft  war  also  auch  eine  wirkliche  Vermehrung ­
  von  Geld  im  technischen  Sinne  verbunden,  d.  h.  der  Volkswirtschaft ­
  wurde  bestimmtes  Geld,  nämlich:  Münzen,  Noten,  Giroguthaben ­
  neu  zugeführt.  In  diesem  Augenblick  bestand  die
Kaufkraftsteigerung  der  Einzelwirtschaften  aus  Geld  im  Sinne  der</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
