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        <title>Inflation und Geldentwertung</title>
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            <surname>Prion</surname>
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      <div>während  die  Tilgungsbeträge  in  Händen  der  Anleihebesitzer
nicht  neues  Einkommen,  nicht  neue  Kaufkraft  bilden,  wie  die
sonstigen  Ausgaben  der  öffentlichen  Kassen  —  beispielsweise
bei  den  Gehältern  der  Beamten  —  sondern  grundsätzlich  nur
Kapitalrückzahlungen,  im  Wechsel  begriffene  Vermögensteile  darstellen. ­
  Die  Tilgungsbeträge  stehen  in  erster  Linie  auf  dem
Kapitalmarkt  in  Wettbewerb  mit  anderen  Kapitalanlagen,  durch
die  sie  allerdings  von  dem  neuen  Schuldner  am  Gütermarkt  verwendet ­
  werden  können.  Die  Kauftätigkeit  der  letzteren  braucht
aber  nicht  erst  durch  jenes  freiwerdende  Kapital  angeregt  oder
erleichtert  worden  sein;  sie  wäre  vielleicht  auch  ohne  diese  Tilgungsbeträge ­
  mit  Hilfe  des  Kredits  ausgeübt  worden.  Außerdem ­
  ist  zu  berücksichtigen,  daß  die  neuen  Schuldner  das  Kapital
zur  Produktion  verwenden,  wodurch  die  Menge  der  Güter  erhöht
wird.  Unter  normalen  Verhältnissen  wird  es  selten  Vorkommen,
daß  jemand  unmittelbar  aus  seinem  Vermögen  Anschaffungen  für
Konsumzwecke  macht,  nur  weil  er  gerade  Tilgungsbeträge  aus
seiner  Kapitalanlage  zurückerhalten  hat.  (Vgl.  jedoch  S.  88.)  Es
bleibt:  wenn  die  Steuereingänge  zur  Schuldentilgung  verwendet
werden,  findet  grundsätzlich  eine  Schmälerung  der  Kaufkraftmenge ­
  im  ganzen  statt.
Deutlicher  tritt  die  Verminderung  der  Kaufkraft  in  Erscheinung,
wenn  die  Steuer  als  wirkliche  Vermögenssteuer  aus  dem  Vermögen
gezahlt  wird.  Sofern  der  Steuerschuldner  selbst  die  zu  tilgende
Anleihe  besitzt  und  seine  Steuerschuldigkeit  in  dieser  Anleihe
begleicht,  kann  der  Anleiheschuldner  das  Anleihestück  einfach
vernichten,  womit  die  Tilgung  erfolgt  ist.  In  diesem  Ealle  hat  sich
das  Einkommen  des  Steuerpflichtigen  zunächst  nur  um  den  jährlichen ­
  Zinsbetrag,  den  die  Anleihe  abwirft,  verringert.  Was  aber
meistens  —  auch  von  Terhalle  bei  seiner  Schlußfolgerung  —
übersehen  und  bei  der  herrschenden  Lehre  von  der  Inflation  nicht
erkannt  wird:  dadurch,  daß  das  als  Steuerzahlung  zurückgegebene
Anleihestück  aus  dem  Vermögen  des  Steuerpflichtigen  ausgeschieden ­
  ist,  wird  —-  außer  des  Wegfalls  der  Zinsen  —  die  Gesamtkaufkraft ­
  des  Zensiten  geschmälert.  Es  wird  nicht  nur  die  Verfügung ­
  über  das  Einkommen  beeinflußt,  wenn  sich  das  Vermögen
verringert  hat  (Spartätigkeit),  sondern  es  ändert  sich  auch  das  Vermögen ­
  als  Grundlage  für  die  Kreditbemessung,  was  für  die  an  der
Preisbildung  bestimmter  Güter  besonders  beteiligten  Erwerbs-</div>
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