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        <title>Inflation und Geldentwertung</title>
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            <surname>Prion</surname>
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Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

der  Abgabe  vom  Vermögenszuwachs  bekanntgeworden.  Zunächst
soll  die  außerordentliche  Kriegsabgabe  vom  Jahre  1918,  die  eine
Besteuerung  der  Mehrgewinne  der  Gesellschaften  bis  zu  80%,  eine
Vermögenssteuer  bis  zu  5%o  des  Vermögens  und  eine  Mehreinkommensteuer ­
  bis  zu  50%  enthielt,  für  das  Jahr  1919  wiederholt  werden.
Daneben  soll  noch  einmal  der  gesamte  Vermögenszuwachs  während ­
  derZeit  von  1914  bis  1918  von  einer  besonderen  Abgabe  erfaßt
werden,  und  zwar  derart,  daß  Beträge  über  200  000  Mark  gänzlich
zugunsten  der  Reichskasse  eingezogen  werden.  Mag  der  Zensit
einen  Vermögenszuwachs  von  1  Million  Mark  oder  von  20  Millionen ­
  Mark  erzielt  und  trotz  der  bisher  geleisteten  Steuern  erübrigt ­
  haben:  nach  der  in  Aussicht  genommenen  Neuauflage  der
Kriegs  (gewinn)steuer  verbleibt  ihm  im  günstigsten  Falle  nur  ein
Betrag  von  höchstens  200  000  Mark.
Kein  Zweifel:  vom  Standpunkt  der  Inflation  eine  außerordentlich ­
  wirksame  und  daher  durchaus  zu  begrüßende  Maßnahme.  Mit
einem  kräftigen  Schnitt  wird  ein  Teil  der  aufgeblähten  Kaufkraft
beseitigt,  die  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  verringert  und  damit
ihr  Verhältnis  zu  dem  durch  die  Kriegswirtschaft  verringerten
Gütervorrat  günstiger  gestaltet.  Da  die  Steuereingänge  zur  Tilgung
der  Reichsschulden  bestimmt  sind,  so  ist  die  eingezogene  Kaufkraft
als  wirklich  vernichtet  anzusehen.  Angesichts  des  Umstandes,  daß
sich  Ende  1918  etwa  90  Milliarden  Mark  Nennwert  Kriegsanleihe
im  Besitze  der  Einzelwirtschaften  befanden  und  etwa  60  Milliarden
Mark  Einlagen  aller  Art  bei  den  Kreditinstituten  ruhten,  so  ist
anzunehmen,  daß  ein  jeder  Steuerpflichtige  über  genügend  flüssige
Mittel  verfügt  oder  sogar  Kriegsanleihe  besitzt,  um  damit  diese
Steuer,  deren  Ertrag  auf  höchstens  10  Milliarden  Mark  zu  schätzen
ist,  zu  entrichten.  Nur  in  den  Fällen,  wo  der  gesamte  Vermögenszuwachs ­
  bereits  Anlage  in  Unternehmungen  gefunden  hat,  deren
ungestörtes  Weiterarbeiten  im  Interesse  der  gesamten  Volkswirtschaft ­
  liegt,  entstehen  wirtschaftliche  und  finanztechnische
Schwierigkeiten  bei  der  Entrichtung  der  Steuer,  wenn  der  Zensit
sonst  kein  flüssiges  Vermögen  besitzt.  Es  entsteht  die  Möglichkeit,
daß  die  Produktion  eingeschränkt  werden  muß,  wodurch  die  Vermehrung ­
  der  umsatzfähigen  Güter  gehindert  würde.  Jedoch  ist
diese  Gefahr  bei  der  vorliegenden  Steuer  nicht  so  groß  zu  veranschlagen, ­
  wie  bei  der  sogleich  zu  erwähnenden  einmaligen  Vermögensabgabe ­
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