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        <title>Inflation und Geldentwertung</title>
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            <forname>Willi</forname>
            <surname>Prion</surname>
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        </author>
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            <idno>1029439745</idno>
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        &amp;lt;f  ■  ■

0&amp;gt;CfN  I  UM
DES
INSTITUTS
FOR
WELTWIRTSCHAFT
KIEL

BIBLIOTHEK
l  3657
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        Inflation
und  Geldentwertung
Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise

Von

Professor  Dr.  W.  Prion

Berlin
Verlag  von  Julius  Springer
1919
        <pb n="3" />
        Inflation  und  Geldentwertung
Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise

Gutachten
erstattet  dem  Reichsfinanzministerium

Von

Dr.  W.  Prion
Professor  an  der  Handelshochschule,  Berlin

Berlin
Verlag  von  Julius  Springer
1919
        <pb n="4" />
        Vorwort.

Den  nachfolgenden  Ausführungen  liegen  Gedanken  zugrunde,  die
ich  während  meiner  Kriegstätigkeit  im  damaligen  Reichsschatzamt,
jetzigen  Reichsfinanzministerium,  vertreten  habe.  In  schriftlicher
Form  lag  das  erste  Gutachten  über  Wesen  und  Umfang  der  Inflation
bereits  im  Sommer  1918  vor.  Das  zweite  Gutachten  über  die  finan-.
  ziehen  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise  ist  erst  nach  der  politischen
Umwälzung  niedergeschrieben  worden.  Beide  Teile,  die  bis  zum  Tage
der  Unterzeichnung  des  Friedens  ergänzt  worden  sind,  werden  jetzt  mit
Genehmigung  des  Herrn  Reichsfinanzministers  veröffentlicht.  In  dieser
Genehmigung  liegt  keineswegs  eine  amtliche  Zustimmung  zu  allen
Einzelheiten  meiner  Ausführungen.  Für  sie  trage  ich  allein  die  Verantwortung. ­

Bei  der  Beurteilung  beider  Gutachten  wolle  man  ihren  Zweck  nicht
außer  acht  lassen.  Es  mußte  für  mich  darauf  ankommen,  das  Wesen
und  den  Umfang  der  Inflation  sowie  ihren  Einfluß  auf  die  Preise  auf
Grund  der  tatsächlichen  deutschen  Kriegswirtschaft  zu  ermitteln,  um
so  eine  praktische  Grundlage  für  die  Erörterungen  über  die  finanziellen
Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise  zu  gewinnen.  Ich  konnte  meine
Aufgabe  nicht  darin  erblicken,  etwa  die  theoretischen  Gedankengänge,
die  schon  in  reichlicher  Zahl  vorliegen,  fortzuspinnen  und  in  eine  grundsätzliche ­
  Auseinandersetzung  mit  den  aufgestellten  Theorien  einzutreten.
Wenn  ich  trotzdem  nicht  immer  ganz  an  den  herrschenden  Lehrmeinungen ­
  vorbeigegangen  bin,  so  war  dafür  entscheidend,  daß  ich  mögliche ­
  Mißverständnisse  klären  oder  auf  Änderungen  der  Voraussetzungen,
von  denen  jene  Meinungen  ausgehen,  aufmerksam  machen  mußte.
Es  ist  angeregt  worden,  als  Gegenstück  zu  der  Bankenquete  von  1908
eine  deutsche  Währungsenquete  von  1919  damit  zu  beauftragen,  geeignete ­
  Maßnahmen  zur  Wiedergesundung  des  deutschen  Geldwesens  in
Vorschlag  zu  bringen.  Die  praktischen  Ergebnisse  einer  solchen  Veranstaltung ­
  sind  nicht  allzu  hoch  zu  veranschlagen.  Mehr  möchte  ich
dem  Vorschläge  des  schwedischen  Kollegen  Cassel  zustimmen,  auf
einer  internationalen  Valutakonferenz  eine  Aussprache  über  die  Annäherung ­
  der  Wechselkurse  der  einzelnen  Länder  bzw.  über  ihre  Stabilisierung ­
  im  Zusammenhang  mit  dem  wiedererwachenden  Welthandel
herbeizuführen.  Weniger  wegen  der  etwa  zum  Vorschein  kommenden
neuen  Erkenntnisse,  als  mit  Rücksicht  darauf,  daß  aus  der  persönlichen
Fühlungnahme  und  Aussprache  der  führenden  Männer  eine  stärkere
Betonung  des  gemeinsamen  Interesses  an  einer  internationalen  Regelung ­
  des  Valutaproblems  herauswachsen  kann.
Grunewald,  den  28.  Juni  191$. l f  ■

W.  Prion.
        <pb n="5" />
        Inhaltsverzeichnis.
Seite
Vorwort  III
Vorbemerkung  1
Über  das  Wesen  der  Inflation.  —  Zweck  der  nachfolgenden  Darstellung. ­

Erster  Teil:  Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  unter  dem
Gesichtswinkel  der  Inflation  und  der  Preise.
I.  Inflation  und  Geldvermehrung  8
Schaffung  neuer  Kaufkraft.  —  Verhinderung  der  Geldvermehrung. ­
  —  Geldvermehrung  und  Begriff:  Inflation.  —  Notenumlauf  und
Inflation.  —  Thesaurierung  von  Noten.
II.  Inflation  und  Kriegsanleihe  20
Kapitalanlage  und  Gütermarkt.  —  Kaufkr  aft  und  Kriegsanleihe.  —
Bei  den  vier  ersten  Kriegsanleihen.  —  Das  Anwachsen  der  schwebenden ­
  Schulden.  —  Kriegsanleihe:  keine  Festlegung  der  Kaufkraft.  —
Wiederausgabe  der  Kaufkraft  durch  das  Reich.
III.  Inflation  und  Wertpapierhandel  (Börse)  34
Abziehung  der  Kaufkraft  vom  Giitermarkt  ?  —  Kapital  und  Spekulation. ­

IV.  Inflation  und  Depositen  37
Umfang  und  Verwendung  der  Depositen.  —  Kreislauf  des  Kapitals.
V.  Inflation  und  Steuern  40
Die  Doppelnatur  der  Steuern.  —  Mängel  der  deutschen  Steuerpolitik. ­
  —  Einfluß  auf  die  Inflation.
VI.  Inflation  und  Wechselkurse  46
Wechselkurse  und  Zahlungsbilanz.  —  Valuta  und  Inlandpreise.
VII.  Zusammenfassung  der  Ergebnisse  53
Zweiter  Teil:  Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.
I.  Über  die  Folgen  der  Geldentwertung  60
II.  Maßnahmen  den  Zahlungsmittelumlauf  betreffend.  .  64
Noten  und  bargeldloser  Zahlungsverkehr.  -—  Herausholung  der
thesaurierten  Noten.  —  Rückzahlung  der  Kredite.  —  Abstempelung
der  Noten.
III.  Anleihepolitische  Maßnahmen  73
Auflegung  langfristiger  Anleihen.  —  Umwandlung  der  schwebenden ­
  Schulden.  —  Zwangsanleihen.
IV.  Steuerpolitische  Maßnahmen  77
Einstellung  der  Kreditwirtschaft.  —  Die  laufenden  Steuern.  —
Die  einmal'gen  Vermögenssteuern  (Steuer  vom  Vermögenszuwachs,
Vermögensabgabe).  —  Ihre  augenblickliche  Rückwirkung  auf  die  Preise.
—  Reichszuschüsse?
V.  Geldwerterhöhung  oder  Geldentwertung?  95
Die  Folgen  der  Geldwerterhöhung.  —  Geldentwertung  und  Reichsfinanzen. ­
  —  Stabilisierung  des  Geldwertes,  der  Valuta?
VL  Zusammenfassung  der  Ergebnisse  108
VII.  Anhang:  Friedensbedingungen  und  Geldentwertung  .  .  114
Die  finanziellen  Lasten.  —  Die  Zukunft  der  deutschen  Valuta.  —
Staatsfinanzen  und  Preise.
        <pb n="6" />
        Vorbemerkung.

1.  Weitgehende  Übereinstimmung  dürfte  heute  darüber  bestehen, ­
  daß  die  Preissteigerungen,  unter  denen  die  deutsche  Bevölkerung ­
  so  schwer  zu  leiden  hat,  nicht  ausschließlich,  ja  nicht
einmal  in  der  Hauptsache  aus  dem  Mangel  an  Waren  zu  erklären
sind.  Gewichtige,  wenn  nicht  ausschlaggebende  Gründe  für  die
gewaltigen  Preiserhöhungen  müssen  vielmehr  auch  auf  seiten  der
Kriegsfinanzwirtschaft  —  um  nicht  gleich  zu  Anfang  dieser  Darstellung ­
  das  vieldeutige  und  daher  leicht  mißverständliche  Wort:
Geld  verwenden  zu  müssen  —  gesucht  werden.
Der  Gedankengang,  der  zu  dieser,  heute  vorherrschenden  Ansicht ­
  führt,  ist  der  folgende:  während  des  Krieges  standen  dem
Hauptkäufer  am  Markte  der  Güter  (im  weitesten  Sinne  des  Wortes)
standen  dem  Reich,  als  dem  Finanzier  des  einzig  dastehenden
Kriegsunternehmens,  zum  Ankauf  des  riesenhaften  Heeresbedarfs
stets  reichliche  Geldmittel  zur  Verfügung.  Der  Heeresverwaltung,
in  deren  Händen  die  Beschaffung  der  Güter  lag,  kam  es,  insbesondere ­
  in  der  ersten  Zeit  des  Krieges,  gar  nicht  auf  die  Höhe  der
von  ihr  bewilligten  Preise  an.  Die  Hauptsache  war  die  Erlangung
bestimmter  Güter,  die  für  die  Kriegführung  erforderlich  waren.
Wie  Reichsfinanzminister  Schiffer  in  seiner  Rede  vom  15.  Februar ­
  1919  vor  der  Nationalversammlung  ausgeführt  hat,  sind
damals  sogar  zahlreiche  Industriefirmen  in  nicht  geringe  Verlegenheit ­
  gekommen,  ob  sie  die  ihnen  von  der  Heeresverwaltung
angebotenen  Preise  ohne  weiteres  annehmen  sollten.  Diese  „Anreiz“-Politik
  fand  ihren  Höhepunkt  in  der  Durchführung  des  sogenannten ­
  Hindenburgprogramms,  durch  das  die  Erzeugung  von
Kriegsmaterial  ohne  Rücksicht  auf  die  Preise  und  auf  die  sonstigen
Bedürfnisse  der  Volkswirtschaft  um  das  Doppelte  und  Dreifache
des  bisherigen  Umfangs  gesteigert  wurde.
Die  Heeresverwaltung  konnte  die  hohen  und  ständig  steigenden
Preise  deshalb  so  großzügig  bewilligen,  weil  die  Geldmittel  dafür
Prion,  Inflation  und  Geldentwertung.  1
        <pb n="7" />
        2

V  orbemerkung.

vorhanden  waren;  d.  h.:  diese  Geldmittel  waren  nicht  vorhanden,
sondern  sie  wurden  jeweils  durch  Beanspruchung  von  Kredit  beschafft. ­
  In  diesem  Vorgang  liegt  zugleich  die  Erklärung  für  das  Verhältnis ­
  der  Einanzwirtschaft  zu  den  Preisen.  Indem  das  Reich
zuerst  bei  der  Reichsbank  Kredit  in  Anspruch  nahm,  wodurch  es
für  sich  selbst  neue  Kaufkraft  aus  dem  Nichts  schuf,  und  indem  sich
ferner  das  Reich  später  nebenherlaufend  von  den  Banken  und  endlich ­
  von  seinen  Bürgern  in  immer  größer  werdendem  Umfang  Kaufkraft ­
  lieh,  konnten  sich  aus  den  hiermit  zu  leistenden  Milliardenzahlungen ­
  des  Reiches  fortlaufend  große  und  größte  Einkommen
und  daraus  wieder  erhebliche  Mengen  Vermögen,  die  in  jenen
Krediten  des  Reichs  angelegt  wurden,  bilden.  So  steigerte  sich  die
auf  Einkommen  und  Vermögen  beruhende  Kaufkraft  der  an  ‘ien
Reichszahlungen  mittelbar  oder  unmittelbar  beteiligten  Einzelwirtschaften ­
  unabläßlich,  während  auf  der  anderen  Seite  —  und
das  ist  die  zweite  entscheidende  Tatsache  —  das  Angebot  der
noch  für  den  freien  Verkehr  der  Volkswirtschaft  übrigbleibenden
Gütermengen  zurückging  oder  gering  blieb,  .zum  mindesten  nicht
in  gleichem  Maße  wie  die  Kaufkraftmenge  der  Einzelwirtschaften
stieg.  Denn  die  dem  Reiche  gegen  die  Milliardenzahlungen  überantworteten ­
  Sachgüter,  deren  Erzeugung  sogar  von  Tag  zu  Tag
gesteigert  wurde,  wurden  zum  allergrößten  Teil  durch  die  Kriegshandlungen ­
  sofort  vernichtet  oder  unbrauchbar,  zum  mindesten
aber  dem  freien  Verkehr  in  der  Volkswirtschaft  entzogen.  Daneben
schränkte  die  andauernde  Abziehung  von  Arbeitskräften  zur  eigentlichen ­
  Kriegsindustrie  die  Erzeugung  der  für  den  sonstigen  Bedarf ­
  der  Volkswirtschaft  erforderlichen  Güter  immer  mehr  ein,  und
diese  Störung  des  inneren  Marktes  wurde  um  so  stärker,  je  länger
der  Krieg  andauerte.
Auf  diese  Weise  hatte  sich  im  Laufe  des  Krieges  ein  gewaltiges
Mißverhältnis  zwischen  der  sich  in  zahlreichen  Einzelwirtschaften
anstauenden  Kaufkraft  auf  der  einen  Seite  —  herrührend  aus  großen ­
  und  kleinen  Kriegsgewinnen  —  und  der  Menge  an  umsatzfähigen ­
  Gütern 1 )  auf  der  anderen  Seite,  die  dieser  Steigerung
b  Lief  mann,  R.:  Die  Geldvermehrung  im  Weltkriege  und  die  Beseitigung ­
  ihrer  Folgen,  Stuttgart  1918,  S.  87,  will  der  Geldvermehrung  nicht  die
Gütermenge,  sondern  die  Erträge  der  wirtschaftlichen  Arbeit  gegenübergestellt
wissen.  Da  jedoch  die  geleistete  Arbeit  volkswirtschaftlichen  Zwecken  (Vernichtung ­
  durch  die  Kriegführung)  verloren  gehen  kann,  so  sind  tatsächlich  die
Güter  (im  weitesten  Sinne),  die  mit  dem  Gelde  gekauft  werden  können,  das
        <pb n="8" />
        V  oi'bemerkung.

3

nicht  gefolgt  war,  herausgebildet;  es  war  eine  Inflation  entstanden,
eine  Aufblähung  der  später  noch  genauer  zu  umschreibenden
Kaufkraftmengen  der  Einzelwirtschaften  gegenüber  einem
nicht  in  gleichem  Maße  gestiegenen.  Gütervorrat.
Darauf,  daß  herkömmlicherweise  unter  Inflation  eine  Aufblähung ­
  des  Geldumlaufes  verstanden  wird,  wird  noch  zurückzukommen ­
  sein.  Hier  sei  zunächst  nur  bemerkt,  daß  der  Begriff
Geld  in  sehr  verschiedenem  Sinne  aufgefaßt  wird:  als  Zahlungsmittel
gleich  Noten,  als  Zahlungsmittel  einschließlich  Kreditgeld  oder
Giralgeld,  oder  endlich  als  alles  das,  was  als  Geld  gilt.  Auch
abgesehen  von  diesen  Schwankungen  in  den  Abgrenzungen  des
Begriffes  Geld  wird  im  folgenden  an  dem  Begriff:  Kaufkraft  der
Einzelwirtschaften  festgehalten  aus  Gründen,  die  noch  zu  besprechen ­
  sind.
2.  Die  Tatsache,  daß  eine  Inflation  in  diesem  Sinne  eingetreten
ist  und  besteht,  gibt  aber  noch  nicht  darüber  Auskunft,  wie  die
vergrößerte  und  aufgeblähte  Kaufkraftmenge  auf  die  Preisgestaltung ­
  einwirkt  und  eingewirkt  hat.  Man  darf  sich  diese  Einwirkung ­
  nicht  —  wie  das  auch  schon  die  alten  Geldtheoretiker  hervorgehoben ­
  haben  —  als  etwas  Mechanisches  oder  Selbsttätiges  vorstellen. ­
  Etwa  so:  daß  einer  Verdoppelung  der  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften ­
  nun  auch  eine  Erhöhung  aller  Preise  um  das  Doppelte
folgen  oder  entsprechen  müsse.  Die  gesteigerte  Kaufkraft  kommt
selbstverständlich  nur  dadurch  zur  Wirkung  auf  die  Preise,  daß
sich  die  gehobene  Fähigkeit,  Waren  zu  kaufen,  in  eine  Kaufabsicht,
einen  Kaufwillen  des  Käufers  umsetzt  und  mit  dem  Anbieter  der
nur  in  geringer  Menge  vorhandenen  Ware  feilscht,  den  Preis  erhöht
oder  dessen  Preisforderung  annehmbar  macht.  Dieser  Kaufwille,
im  einzelnen  von  der  Dringlichkeit  der  zu  befriedigenden  Bedürfnisse ­
  bestimmt,  fand  in  der  behördlich  geregelten  deutschen  Kriegswirtschaft ­
  einen  mächtigen  Ansporn  durch  die  nur  knapp  bemessene
Zuteilung  von  Lebensmitteln  und  Bedarfsartikeln  sowie  durch  das
privatwirtschaftliche  Bestreben  zahlreicher  Personen,  an  der  reichlichen ­
  Gewinn  abwerfenden  Erzeugung  von  Kriegsmaterial  teilzunehmen ­
  oder  allgemein  aus  den  in  Aussicht  stehenden  Preissteigerungen ­
  durch  Handel  und  Spekulation  Nutzen  zu  ziehen.  Ausführungen ­
  wie:  die  Geldvermehrung  ist  die  Ursache  der  Preis-Entscheidende.
  Im  weiteren  Verlauf  seiner  Ausführungen  läßt  auch  Lief  mann
die  Güter  durch  die  Einkommen  kaufen;  vgl.  Anmerkung  auf  S.  17.
I*
        <pb n="9" />
        4

Vorbemerkung.

Steigerung  oder:  die  preissteigernde  Wirkung  derNotenpresse  können
daher  bei  nichtsachverständigen  Lesern  leicht  Mißverständnisse
hervorrufen.
So  ist  es  auch  zu  verstehen,  daß  nicht  alle  Preise  mit  einem
Schlage  und  in  gleichem  Umfange  gestiegen  sind.  Die  Steigerung
ist  sowohl  dem  Ausmaß  als  auch  der  Zeit  nach  bei  den  einzelnen
Waren  und  Dienstleistungen  sehr  ungleichmäßig  verlaufen.  Es
ist  allerdings  möglich,  daß  im  Laufe  der  Entwicklung  infolge  des
Zusammenhangs  aller  Preise  eine  gewisse  Übereinstimmung  sämtlicher ­
  Preise,  eine  allgemeine  Preissteigerung  eintreten  kann.
Jedoch  kann  diese  Übereinstimmung  —  solange  die  Entstehungsursache: ­
  die  Inflation  andauert  —  immer  nur  eine  ungefähre,
auch  nur  eine  vorübergehende,  niemals  eine  genaue  oder  dauernde
sein.  Darin  liegt  gerade  das  charakteristische  Merkmal  einer  durch
Inflation  verursachten  Teuerung,  daß  sie  sehr  ungleichmäßig  verläuft ­
  und  dadurch  die  einzelnen  Schichten  der  Bevölkerung  ganz
verschieden  trifft.
Sind  die  Preise  auf  der  ganzen  Linie  gestiegen,  ist  die  Preiserhöhung ­
  eine  fast  allgemeine  geworden,  wie  es  heute  in  Deutschland ­
  der  Fall  ist,  so  hat  sich  die  Kaufkraft  der  Geldeinheit,  das
was  man  mit  dem  einzelnen  Geldstück  kaufen  kann,  verringert.  In
diesem  Sinne  wird  von  einer  Geldentwertung  gesprochen.  Wie  aus
dem  Nachfolgenden  hervorgehen  wird,  dient  es  der  Klarstellung
der  verwickelten  Erscheinungen  jedoch  mehr,  wenn  man  das  Wort
Kaufkraft  in  Beziehung  zu  dem  Käufer,  zu  den  Einzelwirtschaften
(selbstverständlich  einschließlich  der  Gemeinwirtschaften)  setzt.
3.  Wenn  —  wie  eingangs  hervorgehoben  —  darüber  weitgehende ­
  Übereinstimmung  besteht,  daß  für  die  Preissteigerung  grundsätzlich ­
  auch  Ursachen  in  der  Kriegsfinanzpolitik,  insonderheit  in
der  durch  sie  geförderten  Inflation  verantwortlich  zu  machen  sind,
so  stößt  man  —  bei  aller  grundsätzlichen  Übereinstimmung  im  ganzen ­
  —  doch  auf  große  Meinungsverschiedenheiten  bezüglich  des
tatsächlichen  Einflusses  der  Kriegsfinanz  Wirtschaft  auf  die
Preise,  der  Art  und  des  Umfanges  der  bestehenden  Inflation  und
deren  wirklichen  Beziehungen  zu  den  Preisen.  Es  ist  zuzugeben,
daß  zu  einem  Teil  die  Schwierigkeit  und  Mannigfaltigkeit  der  Begriffsbestimmungen, ­
  die  gerade  auf  dem  Gebiete  des  Geldwesens
anzutreffen  sind,  an  diesen  Meinungsverschiedenheiten  und  Mißverständnissen ­
  schuld  sind.  Daneben  leiden  jedoch  manche  Aus ­
        <pb n="10" />
        V  orbemerkung.

5

führungen  über  die  Inflation  auch  offensichtlich  unter  dem  Mangel
an  richtigen  Vorstellungen  von  den  wirklichen  Vorgängen  in  der  Geldwirtschaft ­
  während  des  Krieges.  So  kommt  es,  daß  mehr  oder
weniger  schiefe  oder  ungenaue  oder  selbst  unrichtige  Bilder  von  den
tatsächlichen  Verhältnissen  entstehen  und  demzufolge  auch  häufig
die  Schlußfolgerungen  über  Umfang  und  Bedeutung  der  Inflation, ­
  insbesondere  die  Erörterungen  über  die  Möglichkeit  und
Zweckmäßigkeit  ihrer  Beseitigung  in  die  Irre  gehen.  Es  würde
eine  Arbeit  für  sich  bedeuten,  dies  aus  den  zahlreichen  Schriften
und  Aufsätzen,  die  sich  mit  der  Frage  dar  Inflation  im  Kriege  beschäftigen, ­
  im  einzelnen  nachzuweisen.
Es  sei  nur  ein  Beispiel  aus  vielen  herausgegriffen:  die  jüngst  erschienene, ­
  im  ganzen  übersichtliche  Schrift  von  L.  Pohle,  „Das
Problem  der  Valutaentwertung“.  Vorträge  der  Gehe-Stiftung,
9.  Band,  1918,  Heft  5,  enthält  eine  Menge  solcher  zum  mindesten
mißverständlichen  und  unklaren  Darlegungen.  Auf  S.  17  kommt
Pohle  zu  dem  Ergebnis,  „daß  die  allgemeine  Preissteigerung  der
Gegenwart  zu  einem  wesentlichen,  wahrscheinlich  sogar  zum  ganz
überwiegenden  Teil  die  Folge  der  überall  eingetretenen  Vermehrung
der  Geldzirkulation  darstellt“.
Auf  S.  12  heißt  es:  „für  die  erste  Zeit  ist  es  noch  zu  verstehen,
wenn  man  eine  Einwirkung  des  Zahlungsmittelumlaufs  auf
den  Preisstand  leugnet“.
Auf  S.  13  heißt  es  weiter:  „Auch  die  Hauptursache,  aus  der  die
Vermehrung  der  Zahlungsmittelzirkulation  entsprungen  ist,  liegt
klar  zutage.  Die  entscheidende  Ursache  ist,  daß  die  Reichsbank
einen  Teil  des  Kriegsfinanzbedarfs  des  Deutschen  Reichs  mit  Hilfe
der  Notenausgabe  hat  decken  müssen  .  .  .  Die  langfristigen
Anleihen  haben  nicht  genügend  Mittel  geliefert.  Es  mußten  Schatzanweisungen ­
  ausgegeben  werden...  Von  dieser  schwebenden
Schuld  war  wieder  die  Hälfte  bei  privaten  Banken  und  ähnlichen
Kreditinstituten  untergebracht.  Dieser  Teil  stellt  ebenfalls  im
großen  und  ganzen  wirkliches,  aus  dem  Volksleben  geschöpftes
Kapital  dar.  Zur  anderen  Hälfte  ist  aber  unsere  schwebende
Schuld  durch  Kreditaufnahme  des  Reiches  bei  der  Reichsbank
entstanden  .  .  .“
Und  endlich:  „die  Reichsbank  hat  die  Schatzscheine  übernommen ­
  und  dafür  Noten  in  Umlauf  gesetzt.  In  diesem  letzten  Vorgang ­
  hegt  die  Hauptquelle  für  die  fortgesetzte  Preissteigerung“.
        <pb n="11" />
        6

Vorbemerkung.

Dafür  die  Erklärung  auf  S.  14:
„Denn  es  wird  auf  diesem  Wege  die  Gesamtsumme  des
Einkommens  sowie  auch  des  Kapitals  in  der  Volkswirtschaft
vergrößert  und  dadurch  eine  künstliche  Mehrnachfrage  nach
Ware  geschaffen.“
Es  würde  mit  Rücksicht  auf  die  nachfolgende  Darstellung  unzweckmäßig ­
  sein,  hier  schon  im  einzelnen  den  Nachweis  zu  liefern,
inwieweit  die  Ausführungen  von  Pohle  —  zum  mindesten  —  zu
Mißverständnissen  Veranlassung  geben  müssen.  Die  zu  beanstandenden ­
  Stellen  sind  im  verstehenden  einstweilen  durch  Sperrdruck
hervorgehoben,  so  daß  sie  der  Leser  gegenüber  der  folgenden  Darstellung ­
  im  Auge  behalten  kann.  Wesentlich  ist,  daß  Pohle  im
Anfang  nur  von  Geldvermehrung,  Zahlungsmittelzirkulation,  Notenausgabe, ­
  auf  S.  14  aber  von  Einkommen,  Kapital  und  künstlicher
Mehrnachfrage  spricht.
Will  man  zu  einer  fruchtbaren  Erörterung  über  die  Beseitigung
der  Ursachen,  die  „nicht  von  der  Warenseite“  auf  die  Preisbildung
einwirken,  insbesondere  über  die  Beseitigung  der  Inflation  gelangen, ­
  so  ist  es  dringend  erforderlich,  zunächst  über  das  Wesen
dieser  Inflation  und  ihren  Ursprung  selbst  ins  reine  zu  kommen.  Ich
glaube  jedoch  nicht,  daß  diese  Klarheit  ausschließlich  durch  die
vorwiegend  theoretischen  Erörterungen  über  das  Geldwesen  oder
über  die  Quantitätstheorie,  die  bis  jetzt  vorliegen,  herbeigeführt
werden  kann.  Ganz  bestimmt  ist  es  den  meisten  Praktikern,  Geschäftsleuten, ­
  Bankmännern  und  Wirtschafts-  und  Finanzpolitikern
sehr  erschwert,  wenn  nicht  ganz  unmöglich,  sich  in  den  Denkvorgängen ­
  der  „Theoretiker“,  in  den  verschiedenen  „Ausgangspunkten“ ­
  ihrer  Lehren  zurechtzufinden.  Ich  glaube  vielmehr,  daß  die
wünschenswerte  Klarstellung  und  damit  eine  geeignete  Grundlage
für  die  zu  treffenden  Maßnahmen  nur  herbeigeführt  werden  kann,
wenn  man  mehr  von  den  wirklichen  Verhältnissen  eines
bestimmten  Beobachtungsgebietes  ausgeht.  Auf  dennachfolgenden ­
  Blättern  soll  das  nachgeholt  werden.  Es  soll  der  tatsächliche ­
  Ablauf  der  deutschen  Kriegsfinanzwirtschaft ­
  unter  dem  Gesichtswinkel  ihres  Verhältnisses  zur  Inflation
und  zu  den  Preisen  dargestellt,  soll  gezeigt  werden,  vre  die  Vermehrung ­
  der  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  vor  sich  gegangen,
die  Inflation  entstanden  ist,  in  welchen  Formen  diese  Inflation
zum  Ausdruck  gelangt  ist  und  in  welchem  Verhältnis  die  einzelnen
        <pb n="12" />
        Vorbemerkung.

7

Formen  der  Inflation  zu  den  Preisen  am  Gütermarkt  (im  weitesten
Sinne  des  Wortes)  stehen.  Im  einzelnen  wird  daher  in  dem  ersten
Teil  über:  I.  Inflation  und  Geld  Vermehrung,  II.  Inflation  und
Kriegsanleihe,  III.  Inflation  und  Wertpapierhandel  (Börse),  IV.  Inflation ­
  und  Depositen,  V.  Inflation  und  Steuern  und  VI.  Inflation
und  Wechselkurse  zu  sprechen  sein.  Im  Anschluß  hieran  sollen
dann  im  zweiten  Teil  die  Frage  nach  der  Beseitigung  der  Inflation
und  die  hierbei  in  Betracht  kommenden  Maßnahmen  erörtert
werden.
        <pb n="13" />
        Erster  Teil.

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  unter  dem
Gesichtswinkel  der  Inflation  und  der  Preise.
»
I.  Inflation  und  Geldvermehrung.
1.  Wenn  die  Reichsfinanzverwaltung  für  mittelbare  oder  unmittelbare ­
  Kriegszwecke  Zahlungen  zu  leisten  hatte,  so  beschaffte
eie  sich  die  hierzu  erforderlichen  Geldmittel  bei  der  Reichsbank.
Die  Reichsbank  gab  diese  Mittel  her,  indem  sie  dafür  vom  Reich
Schatzanweisungen,  d.  h.  Schuldurkunden  erhielt,  in  denen  das
Reich  die  Rückzahlung  der  empfangenen  Beträge  innerhalb  einer
bestimmten  Frist  versprach.  Das  Reich  nahm  also  Kredit  bei  der
Reichsbank  in  Anspruch.  Über  die  Rückzahlung  dieses  Kredites
wird  weiter  unten  zu  sprechen  sein.
Die  Geldmittel,  die  das  Reich  erhielt,  waren  Banknoten,  Darlehnskassenscheine ­
  oder  Giroguthaben.  Sie  wurden  an  die  Zahlungsempfänger, ­
  als  da  waren:  Lieferanten,  Truppen,  Arbeiter,  Beamte, ­
  Angehörige  oder  Hinterbliebene  von  Kriegsteilnehmern,  ausgehändigt ­
  oder  auf  diese  übertragen.  Für  das  Reich  bedeutete  die
Kreditbeanspruchung  die  Schaffung  neuer,  d.  h.  nicht  im  Tauschverkehr ­
  der  Volkswirtschaft  entstandener  Kaufkraft,  über  die  es
nach  Gutdünken  verfügen  konnte.  Das  Reich  übertrug  diese  neue
—  oder  wie  sie  auch  genannt  wird  —  zusätzliche  Kaufkraft  auf  die
Zahlungsempfänger,  und  zwar  in  Gestalt  der  von  der  Reichsbank
erhaltenen  Noten  und  Giroguthaben.  Insofern  ist  es  richtig,  zu
sagen,  daß  die  vom  Reiche  neugeschaffene  Kaufkraft  in  der  Form
des  Geldes  in  die  Volkswirtschaft  eingeströmt  ist.  Mit  der  Schaffung ­
  der  zusätzlichen  Kaufkraft  war  also  auch  eine  wirkliche  Vermehrung ­
  von  Geld  im  technischen  Sinne  verbunden,  d.  h.  der  Volkswirtschaft ­
  wurde  bestimmtes  Geld,  nämlich:  Münzen,  Noten,  Giroguthaben ­
  neu  zugeführt.  In  diesem  Augenblick  bestand  die
Kaufkraftsteigerung  der  Einzelwirtschaften  aus  Geld  im  Sinne  der
        <pb n="14" />
        Inflation  und  Geldvermehrung.

9

Zahlungsmittel  (Noten  und  Giro).  Dieser  äußerliche  Vorgang  bei
der  technischen  Abwicklung  der  Übertragung  von  neugeschaffener
Reichskaufkraft  ist  sowohl  für  die  Erklärung,  worin  die  an  sich  von
allen  Seiten  zugestandene  Inflation  zu  erblicken  sei,  als  auch  für  die
zur  Abstellung  der  Inflation  vorgeschlagenen  Maßnahmen  von  verhängnisvoller ­
  Bedeutung  geworden.  Auch  darauf  ist  zurückzukommen. ­

2.  Zunächst:  hätte  diese  Geldvermehrung  —  Geld  immer  in
dem  für  den  Praktiker  am  ehesten  verständlichen  Sinne  als  Zahlungsmittel ­
  (Noten  und  Giro)  —  vermieden  werden  können?  Ja;
das  Reich  hätte  seinen  Lieferanten  und  sonstigen  Zahlungsberechtigten ­
  eben  nicht  jene  Zahlungsmittel,  sondern  langfristige  Schuldverschreibungen ­
  an  Zahlungsstatt  geben  können.  Dann  hätten  die
Zahlungsempfänger  nicht  ein  Geld-,  sondern  ein  Kapitalstück  erhalten, ­
  das  regelrecht  nur  durch  die  Übertragung  an  einen  Geldbesitzer ­
  (vgl.  jedoch  III)  oder  durch  Verpfändung  bei  einem  solchen
wieder  in  Geld  hätte  verwandelt  werden  können.  Eür  die  Flüssigmachung ­
  dieser  Schuldverschreibungen  (Kriegsanleihen)  wäre  bestimmend ­
  gewesen:  1.  die  Summe  der  freien,  eine  Anlage  in  Wertpapieren ­
  suchenden  Geldkapitalien,  vermehrt  um  jene  Beträge,  die
durch  die  Kriegswirtschaft  und  Kriegsfinanzierung  fortlaufend  frei
geworden  oder  heu  erzeugt  worden  wären  und  2.  die  Lust  oder  das
Pflichtgefühl  der  Kapitalbesitzer,  diese  Anleihen  auch  wirklich  zur
Kapitalanlage  zu  erwerben.  Den  Lieferanten  des  Reichs  dürfte  aber
in  den  seltensten  Fällen  damit  gedient  gewesen  sein,  ihre  Forderungen ­
  ausschließlich  in  langfristigen  Anleihen  ausgeglichen  zu
erhalten,  da  sie  ja  ihrerseits  bare  Zahlungsmittel  für  die  Bezahlung
von  Löhnen,  Rohstoffen  und  sonstigen  Auslagen  nötig  hatten.
(Daher  war  in  Frankreich,  wo  diese  Art  von  Bezahlung  tatsächlich
stattfand,  vorgesehen,  daß  die  Kriegslieferanten  nur  von  einer  bestimmten ­
  Summe  ihrer  Forderungen  an  und  auch  nur  bestimmte
Teile  dieser  Forderungen  in  Bonds  anzunehmen  verpflichtet  waren.)
So  gut  wie  ausgeschlossen  wäre  die  Nurbezahlung  mit  Anleihestücken ­
  an  die  Truppen,  Arbeiter  und  Angestellten  des  Reiches  gewesen. ­
  Soweit  aber  die  Anleihestücke  lombardiert  worden  wären,
hätte  auch  eine  Schaffung  von  Zahlungsmitteln  stattgefunden.  In
jedem  Falle  wären  bei  diesem  Verfahren,  das  die  Neuausgabe  von
Zahlungsmitteln  verhindern  sollte,  Schwierigkeiten  eingetreten,  die
auf  die  Erlangung  der  notwendigen  Heeresgüter  hemmend  einge ­
        <pb n="15" />
        10

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

wirkt  und  ihre  letzte  Ursache  in  der  Unsicherheit  des  Absatzes  der
an  Zahlungs  Statt  gegebenen  Änleihestücke  gehabt  hätten.
In  dem  praktisch  unmöglichen  Falle  der  ausschließlichen  Zahlung ­
  mit  Kriegsanleihe  wäre  also  zunächst  keine  Vermehrung  der
Zahlungsmittel,  keine  Geldvermehrung  im  gewöhnlichen  Sinne
eingetreten.  Dennoch  hätte  eine  Inflation,  eine  Aufblähung  der
subjektiven  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  Vorgelegen,  indem
sich  deren  Vermögen  um  die  erhaltenen  Schuldverschreibungen
vergrößert  hätte  bei  gleichzeitiger  Vernichtung  der  dafür  an  das
Reich  hingegebenen  Kriegsgüter.  Allerdings  hätte  diese  neue  Kaufkraft ­
  bei  den  Einzelwirtschaften  dadurch  bis  zu  einem  gewissen
Grade  und  für  eine  Zeitlang  unwirksam  gemacht  werden  können,
daß  die  verausgabten  Schuldscheine  mit  einer  Verkaufs-  und  Verpfändungssperre ­
  belegt  worden  wären.  Abgesehen  von  den  Folgen,
die  diese  neue  Maßnahme  für  die  Empfänger  gehabt  haben  würde,  ist
jedoch  nicht  zu  übersehen,  daß  auch  in  diesem  Falle  eine  Einwirkung ­
  auf  die  Preise  stattgefunden  hätte,  da  das  Reich  nach  wie  vor
als  Käufer  auf  dem  Markt  erschienen  wäre  (und  vielleicht  sogar
das  Entgegenkommen  der  Verkäufer  noch  besonders  hätte  bezahlen ­
  müssen).  Auch  wäre  die  Tatsache  bestehen  geblieben,  daß  sich
das  Reich  eine  zusätzliche  Kaufkraft  (durch  Kreditinanspruchnahme ­
  bei  den  Verkäufern)  verschafft  hätte,  die  nicht  aus  dem  Erlös ­
  der  dafür  erhaltenen  Güter  (die  vernichtet  worden  sind),  zurückbezahlt
  werden  konnte.  Nur  für  die  weitere  Auswirkung  in  der
Volkswirtschaft  wäre  die  neue,  auf  die  Einzelwirtschaft  übertragene
Kaufkraft  durch  die  Bezahlung  mit  gesperrten  Schuldverschreibungen ­
  einstweilen  unschädlich  gemacht  worden,  sofern  nicht  das
um  die  Schuldverschreibungen  gestiegene  Vermögen  die  Benutzung
des  reinen  Personalkredits  bei  weiteren  Käufen  gefördert  hätte.  Daß
mit  solchen  Erschwerungen  aber  gleichzeitig  eine  Lähmung  der
Produktion  eingetreten  wäre,  braucht  nicht  besonders  betont  zu
werden;  es  sei  denn,  daß  sofort  neben  die  Wehrpflicht  auch  die
Arbeitspflicht  der  Bevölkerung  gesetzt  worden  wäre,  um  die  Erzeugung ­
  von  Gütern  in  Gang  zu  halten.
Eine  künstliche  Aufblähung  der  Kaufkraft  gegenüber  einer
verringerten  oder  nicht  vermehrten  Gütermenge  und  im  Zusammenhang ­
  hiermit  auch  eine  Geldvermehrung  hätte  sich  hingegen  gänzlich ­
  vermeiden  lassen,  wenn  es  dem  Reiche  möglich  gewesen  wäre,
vorher  schon  in  der  Volkswirtschaft  vorhandene,  im  Tauschver ­
        <pb n="16" />
        Inflation  und  Geldvermehrung.

11

kehr  entstandene  Kaufkraft  an  sich  zu  ziehen  und  diese  für  seine
Zahlungen  zu  verausgaben.  Die  Wege  waren:  Ausschreibung  von
Steuern,  wodurch  bestimmte  Kaufkraftteile  der  Einzelwirtschaften
endgültig  auf  den  Steuerfiskus  übertragen  werden,  oder:  die  Auflegung ­
  einer  Anleihe,  wodurch  sich  das  Reich  die  von  den  Besitzern
nicht  verwendbare  Kaufkraft  gegen  Gewährung  von  Zinsen  auf
lange  —  im  Kriege  tatsächlich  auf  nur  einige  —  Zeit  leiht.  Bei
Kriegsausbruch  waren  jedoch  beide  Wege  gleichermaßen  nicht
sofort  gangbar.  Die  Ausschreibung  von  neuen  Steuern  erforderte
Zeit;  auch  ließen  sich  in  jenem  Augenblick  die  Steuereingänge  nicht
willkürlich  steigern.  Die  Auflegung  von  Anleihen  versprach  nur
Erfolg,  wenn  die  Anleihezeichner  kein  Mißtrauen  gegen  den  Schuldner ­
  oder  seine  Zahlungsfähigkeit  hatten.  Der  Ausbruch  eines
Krieges  war  in  dieser  Beziehung  naturgemäß  die  denkbar  ungünstigste ­
  Zeit  und  Gelegenheit.
So  blieb  praktisch  der  Reichsfinanzverwaltung  nichts  anderes
übrig,  als  zu  handeln,  wie  sie  gehandelt  hat:  zunächst  den  Kredit
bei  der  Reichsbank  in  Anspruch  zu  nehmen  und  mit  den  erhaltenen
Noten  und  Girogeldern  den  dringendsten  Verpflichtungen  nachzukommen. ­
  Die  Schaffung  von  zusätzlicher  Kaufkraft  bei
Ausbruch  des  Krieges  hat  sich  somit  nicht  vermeiden
lassen 1 ).  Wenn  allerdings  das  Reich  damals  und  in  der  Folgezeit
nur  auf  Steuereingänge  und  Anleiheerlöse  angewiesen  gewesen  wäre,
dann  hätten  seine  Beauftragten  sicherlich  nicht  so  freigebig  mit  der
Ausgabe  von  Mitteln  Vorgehen  können.  Die  Folge  wäre  gewesen,
daß  dann  auch  die  Preise  nicht  so  maßlos  gesteigert  worden  wären.
Eine  andere  Frage  bleibt  freilich,  ob  die  Heeresverwaltung  unter
diesen  Umständen  genügend  und  schnell  genug  jene  Güter  erhalten
hätte,  die  sie  zur  Durchführung  der  Kriegshandlungen  benötigte.
Endlich  ist  nicht  zu  übersehen,  daß  eine  sofortige  Herausholung  freier
Kaufkraft  aus  der  Volkswirtschaft  in  solch  großen  Mengen,  wie  es
bei  Kriegsausbruch  erforderlich  war,  leicht,  zu  einer  Beeinträchtigung ­
  in  der  Herstellung  von  Gütern  führen  konnte,  wodurch  auf
den  einzelnen  Warenmärkten,  je  nach  den  besonderen  Kapitalverhältnissen ­
  in  den  betreffenden  Handels-  und  Industriezweigen,  das
Mißverhältnis  zwischen  Angebot  und  Nachfrage  nach  den  Gütern
noch  verstärkt  worden  wäre.

h  Liefmann  a.  a.  O.  S.  32:  „Man  war  sieh  nicht  klar,  wie  diese  plötzliche
Geld  Vermehrung  unabhängig  von  der  Deckungsquote  preissteigernd  wirken  mußte.“
        <pb n="17" />
        Die  Mnanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.
Daß  im  weiteren  Verlauf  des  Krieges  eine  organische  Verbindung ­
  aller  drei  genannten  Wege:  Kreditbeanspruchung,  Zahlung
mit  gesperrter  Kriegsanleihe  (oder  mit  anderen  Typen  von  Reichsschuldverschreibungen) ­
  und  Steuererhebung  bis  zur  zulässigen
äußersten  Grenze,  hätte  Platz  greifen  müssen,  wird  man  heute  nicht
mehr  bestreiten  wollen.  Allerdings  ist  heute  auch  bekannt,  daß
Deutschland  auf  keine  Kriegsentschädigungen  zu  hoffen  hat.  .  .
3.  Ferner:  Da  in  der  deutschen  Finanzierungspraxis  mit  der
Verausgabung  der  neugeschaffenen  Kaufkraft  gleichzeitig  eine
Geldvermehrung  und  im  weiteren  Verlauf  des  Krieges  mit  der
Wiederverausgabung  der  auf  das  Reich  übertragenen  Kaufkraft
(vgl.  II)  zum  mindesten  eine  Ausgabe  von  Geld  (Noten  und  Giro)
stattgefunden  hat,  so  kann  durchaus  nicht  überraschen,  wenn  bei
der  Begriffsbestimmung  des  Wortes  „Inflation“  hier  und  dort  selbst
heute  noch  von  dieser  Geldvermehrung  ausgegangen,  ja  die  Geldvermehrung ­
  geradezu  als  das  Wesen  der  Inflation  angesehen  wird.
Dieser  Vorgang  ist  um  so  verständlicher,  als  die  Erfahrungen  aus
älteren  wie  aus  jüngeren  Inflationserscheinungen  lehren,  daß  die
im  Zusammenhang  mit  der  Inflation  stehenden  Geldvermehrungen
nicht  sofort  oder  überhaupt  wieder  durch  entsprechende  Gegenmittel ­
  aus  der  Welt  zu  schaffen  sind,  sei  es,  daß  die  Gegenmittel
(vgl.  zweiter  Teil)  nicht  sofort  zur  Anwendung  gebracht  werden
können,  oder  daß  die  durch  Inflation  eingetretenen  Preiserhöhungen
dauernd  größere  Mengen  von  „baren“  Zahlungsmitteln  im  Verkehr ­
  binden,  oder  endlich,  daß  daneben  noch  besondere  Umstände
(Vergrößerung  des  Zahlungsgebietes,  Angstthesaurierungen)  auf
einen  erhöhten  Umlauf  an  baren  Zahlungsmitteln  hinwirken.
In  diesem  Sinne  wird  dann  das  Wort  Inflation  so  ausgelegt,  daß
es  sich  um  die  Aufblähung  der  in  der  Volkswirtschaft  umlaufenden
Zahlungsmittel,  um  die  Aufblähung  des  Geldes  im  engeren  Sinne,
um  eine  Geldvermehrung  gegenüber  einem  nicht  in  gleichem  Umfang ­
  gestiegenen  Gütervorrat  handelt,  wobei  dann  wieder  —
je  nach  den  besonderen  Geld-  und  Krediteinrichtungen  des  beobachteten ­
  Landes  —  entweder  nur  an  die  Metallmenge,  an  den
Papierumlauf  oder  in  Verbindung  mit  diesem  an  die  Bargeld  ersparenden ­
  Zahlungsmethoden,  an  die  Bankguthaben,  insbesondere
an  das  Girogeld,  gedacht  wird.
Die  Gleichsetzung  des  Wortes  Inflation  mit  Geldvermehrung,
mit  Aufblähung  des  Geldumlaufs  ist  historisch  zu  erklären.  So ­
        <pb n="18" />
        Inflation  und  Geldvermehrung,

13

wohl  bei  dem  Lawschen  Papiergeld  (1716),  das  der  Staat  ohne
Deckung  an  Stelle  des  „unbeständigen“  Silbergeldes  ausgeben
sollte,  als  auch  bei  den  französischen  Assignaten  (1789),  die  auf
Grund  der  eingezogenen  und  zum  Verkauf  gestellten  Kirchengüter
schließlich  in  Höhe  von  45 *  1 / 2  Milliarden  Livres  —  nach  anderen  Angaben ­
  in  Höhe  von  30  Milliarden  Livres  —  ausgegeben  worden  sind,
offenbarte  sich  die  neugeschaffene  Kaufkraft  in  dem  für  jedermann ­
  sichtbaren  Papiergeld,  das  in  den  Händen  der  Besitzer  jene
fürchterliche  Entwertung  durchmachen  sollte,  die  wir  erst  in  den
heutigen  Tagen  richtig  zu  würdigen  lernen.  Im  Zusammenhang
mit  einem  Kriegsfall  —  und  daher  als  Vergleich  mit  den  heutigen
Verhältnissen  —  ist  das  Beispiel  des  amerikanischen  Revolutionskrieges ­
  (1776—1781)  besonders  interessant  und  lehrreich.  Der  damalige ­
  Kongreß  konnte  wegen  des  Widerstandes  der  Einzelstaaten
weder  Steuern  ausschreiben,  noch  Anleihen  ausgeben.  Er  sah
sich  daher  gezwungen,  die  Kosten  des  Krieges  zunächst  mit  der
Ausgabe  von  Papiergeld  zu  decken.  Die  Einzelstaaten  folgten  diesem ­
  Beispiel.  In  fünf  Jahren  wurden  bei  einer  Bevölkerung  von  nur
vier  Millionen  Seelen  nicht  weniger  als  450  Mill.  Doll.  Noten  ausgegeben, ­
  was  einem  Umlauf  von  500  M.  pro  Kopf  der  Bevölkerung
(in  Deutschland  Ende  1913:  30  M.,  30.  September  1918:  300  M.)
entsprach.  Da  das  Kreditwesen  zu  jener  Zeit  noch  unentwickelt
war,  so  dürfte  der  gesamte  Umfang  der  von  den  Regierungen  damals ­
  neugeschaffenen  Kaufkraft  in  dieser  Zunahme  des  Notenumlaufs ­
  zum  Ausdruck  gekommen  sein.  Da  ferner  die  Gütererzeugung ­
  nicht  im  entferntesten  dieser  Vermehrung  des  -Geldes  gefolgt
war,  so  war  das  Beispiel  einer  mächtigen  Inflation  in  der  gewaltsamen ­
  Ausdehnung  des  Notenumlaufs  für  jedermann  ersichtlich
gegeben.  Es  dauerte  auch  nicht  lange,  bis  eine  umfangreiche  Preissteigerung ­
  auf  dem  Gütermarkt,  eine  scharfe  Entwertung  des
Papiergeldes  eintrat.  Schon  um  das  Jahr  1781  war  die  ganze  Masse
des  ausgegebenen  Papiergeldes  so  gut  wie  wertlos 1 ).
i)  E.  Schultze,  Die  Kriegssteuem  der  Vereinigten  Staaten  im  Bürgerkrieg
und  im  jetzigen  Kriege.  Zeitschrift  für  Sozialwissenschaft  1918,  S.  349.
Der  Verfasser  berichtet  weiter,  daß  ungeachtet  dieser  Entwertung  weitere
Mengen  von  Noten  in  Umlauf  gesetzt  wurden,  denen  Zwangskurs  beigelegt  wurde.
Der  Wert  der  Noten  wurde  auf  1  :  175  festgesetzt.  Er  sank  jedoch  bald  bis  auf
1  :  300.  Es  entbehrt  nicht  eines  gewissen  Reizes,  an  der  angeführten  Stelle  weiter
zu  lesen,  daß  in  die  damals  zustande  gekommene  neue  Verfassung  der  Vereinigten
Staaten  eine  Bestimmung  aufgenommen  wurde,  wonach  während  der  nächsten
60  Jahre  jede  Ausgabe  von  Noten  unterbleiben  sollte.
        <pb n="19" />
        14

Die  Finanzwirtsehaft  während  des  Krieges  usw.

Auch  bei  späteren  Inflationserscheinungen  standen  die  Geldvermehrungen ­
  noch  im  Vordergrund.  So  vor  allem  in  jener  Zeit
der  österreichischen  Finanzpolitik,  die  dem  Staatshankrott  von  1811
vorausging,  obwohl  die  Umwandlung  der  Noten  in  Anleihen  an
Bedeutung  zugenommen  hatte.  Bei  dem  andersgearteten  und  ausgebildeten ­
  Kredit-  und  Zahlungsverkehr  Englands  trat  schon  in
der  Restriktionsperiode  von  1797—1819  der  Notenumlauf  gegenüber ­
  dem  Buchkredit  und  den  Anleihen  stärker  zurück.  Letztere
gewannen  durch  die  rasch  vor  sich  gehende  Ausbildung  und  Verfeinerung ­
  des  Staatskredits  in  den  folgenden  Jahrzehnten  immer
größere  Bedeutung.  Die  Folge  war,  daß  während  der  amerikanischen ­
  Inflationsperiode  nach  dem  Bürgerkrieg  von  1861—1865  und
während  der  österreichischen  Finanzlage  von  1848—1875  die  reinen
Geldvermehrungen  zurücktreten  und  die  eigentlichen  Zahlungsmittel ­
  eine  ganz  andere  Rolle  als  früher  bei  den  Law  sehen  Geldschöpfungen ­
  spielen.  Aber  trotz  der  angedeuteten  anderen  Formen,
in  denen  sich  die  Inflation  offenbaren  (Buchkredite),  und  in  denen
sie  einen  anderen  Charakter  annehmen  kann  (Bankeinlagen  und
Anleihen)  ist  der  Begriff  der  Inflation  bis  in  die  Gegenwart  hinein
vielfach  an  der  ,,Geld“vermehrung  oder  sogar  an  der  Notenvermehrung ­
  kleben  geblieben 1 ).
4.  Was  insbesondere  den  Notenumlauf  in  Deutschland  während
des  Krieges  anlangt,  so  darf  man  nicht  übersehen,  daß  sich  das
Verhältnis  der  Noten  zur  Inflation  in  dem  Augenblick  ändert,  in
dem  die  die  neue  Kaufkraft  des  Reiches  verkörpernde  Note  auf
den  Empfänger  der  Zahlungen  übergegangen  ist.  Wie  in  den  folgenden ­
  Abschnitten  im  einzelnen  noch  auszuführen  ist,  kann  der
Zahlungsempfänger  mit  der  ihm  übergebenen  Note  mancherlei
beginnen  (Güter  oder  Dienstleistungen  kaufen,  Kosten  bezahlen,
Kriegsanleihe  oder  Schatzanweisungen  erwerben,  Einzahlungen  bei
Banken  und  Sparkassen  machen  oder  Wertpapiere  an  der  Börse
J )  Vgl.  Dalberg,  Die  Entwertung  des  Geldes,  Berlin  1918.  S.  20.  Auf  S.  39ff.
werden  die  hiervon  abweichenden  Auffassungen  von  Lief  mann  und  Bendixen ­
  besprochen.  Auch  Bosenberg,  Valutafragen,  Wien  1918,  spricht  in
seiner  sonst  klaren  und  lehrreichen  Schrift  stets  von  dem  Geldumlauf,  von
dem  „uneinlöslichen  Papiergeld,  das  eine  außerordentlich  preissteigernde  Wirkung
auf  die  Warengüter  ausüben  müsse“  (S.  10).  Dabei  gibt  Bosenberg  eine
gute  Übersieht  über  die  Wandlungen  der  Quantitätstheorie  und  vor  allem
über  den  historischen  Verlauf  früherer  Inflationsperioden,  wobei  er  u.  a.  richtig
auseinandersetzt  (S.  13),  daß  es  letzthin  der  Staatskredit  sei,  der  die  Erscheinungen ­
  hervorgtrufen  habe.
        <pb n="20" />
        Inflation  und  Geldvermehrung.
erwerben).  In  allen  diesen  Fällen  streben  aber  die  Noten  —  soweit
sie  nicht  zur  Verstärkung  der  Kassenbestände  infolge  der  hohen
Preise  und  des  Barzahlungsverkehrs  gebraucht  werden  —  nach  ihrer
Ausgangsstelle  zurück,  weil  sie  dem  Empfänger  keine  Zinsen  bringen. ­
  Nur  in  dem  einen  Fall,  daß  die  Noten  vom  Empfänger  eingesperrt, ­
  thesauriert  werden,  können  sie  noch  die  zusätzliche  geschaffene ­
  Kaufkraft  oder  die  erhöhte  Kaufkraft  der  betreffenden
Einzelwirtschaft  verkörpern,  stehen  sie  noch  im  unmittelbaren  Zusammenhang ­
  mit  der  Inflation,  mit  der  Aufblähung  der  Kaufkraft ­
  der  Einzelwirtschaft,  freilich  nun  derart;  daß  die  eingesperrte
Kaufkraft  im  Augenblick  vom  Gütermarkt  ferngehalten  wird.
Hierauf  ist  zurückzukommen.  In  allen  übrigen  Fällen  werden  die
Noten,  die  für  das  Reich  bzw.  die  Reichsbank  ein  Finanzierungsmittel ­
  sind  oder  waren,  in  den  Händen  der  Zahlungsempfänger
ihrer  eigentlichen  Zweckbestimmung  zugeführt:  sie  werden  hier
zum  gewöhnlichen  Zahlungsmittel,  dessen  Bedarf  sich  nach  den
Gepflogenheiten  und  Einrichtungen  des  Zahlungsverkehrs  richtet.
Sie  schlagen  sich  zu  Depositen  nieder,  wenn  sie  als  Kapitaleinzahlung ­
  bei  den  Banken  verwendet  oder  in  den  bargeldlosen  Zahlungsverkehr ­
  überführt  werden.
So  war  der  hohe  Umlauf  an  Papiergeld  in  Deutschland  (am
23.  September  1918  Noten:  14,4  Milliarden  Mark  und  Darlehnskassenscheine: ­
  8,5  Milliarden  Mark,  zusammen  rund  23  Milliarden
Mark)  —  wenn  man  von  den  geringen  Mengen  der  damals  erst
im  Inland  thesaurierten  Noten  absieht  —  nicht  Gegenstand,  erst
recht  nicht  Ursache  der  Inflation.  Der  Notenumlauf  war  nicht
künstlich  aufgebläht,  nicht  künstlich  vermehrt  worden,  wie  vielfach ­
  angenommen  und  ausgesprochen  wird.  Die  Inflation  kam
unmittelbar  selbst  nicht  einmal  in  dem  gestiegenen  Notenumlauf
zum  Ausdruck,  wie  auch  behauptet  wird.  Die  Menge  der  in  Umlauf ­
  befindlichen  Noten  und  Darlehnskassenscheine  wurde  —  bis
zur  politischen  Umwälzung  —  lediglich  oder  zum  mindesten  in  der
Hauptsache  durch  die  Verkehrserfordernisse  bestimmt.  Zum  Teil
W ar  das  Papiergeld  an  die  Stelle  des  aus  dem  Verkehr  gezogenen
Goldes  (etwa  2,5  Milliarden  Mark)  und  des  überflüssig  gewordenen
Wechsels  (durchschnittlicher  Friedensumlauf  etwa  6—7  Milliarden
Mark)  getreten.  Dazu  kam  das  vergrößerte  Zahlungsgebiet,  der
nicht  unerhebliche  Abfluß  von  Noten  ins  Ausland  (an  Stelle  der
fehlenden  ausländischen  Zahlungsmittel)  und  endlich  die  Steiger
        <pb n="21" />
        16

Die  Finanzwi  rtsehaft  während  des  Krieges  usw.

rung  der  Preise,  durch  die  ständig  mehr  Zahlungsmittel  im  Verkehr
gebunden  wurden.  Auch  die  einzelne  Wirtschaft  ist  geneigt,  für
die  täglichen  Bedürfnisse  größere  Barsummen  als  Mindestkassenbestände
  vorrätig  zu  halten,  weil  alles  teurer  geworden  ist,  jede
Zahlung  heute  größere  Geldsummen  erfordert  als  früher.  Auf  den
erhöhten  Zahlungsmittelbedarf  kann  die  Ausbreitung  des  bargeldlosen ­
  Zahlungsverkehrs  einschränkend  wirken.  Es  ist  aber  nicht
zu  übersehen,  daß  auch  dieser  im  Kriege  gewaltig  zugenommen  hat
und  schließlich  eine  natürliche  Grenze  in  den  täglichen  Kleinzahlungen ­
  findet,  für  die  nun  einmal  die  Münzen  und  das  Papiergeld
das  bequemste  und  auch  das  wirtschaftlichste  Zahlungsmittel  sind
und  bleiben.
So  war  bis  zum  Waffenstillstandsangebot  der  erhöhte  Notenumlauf ­
  nur  die  Folge  der  Inflation,  keineswegs  die  Ursache,  selbst
nicht  einmal  —  oder  nur  ganz  beschränkt  —  Gegenstand  der  Inflation. ­
  Die  Zahlungsmittelvermehrung  stellt  nicht  das  Wesen  und
den  Inhalt  der  Inflation  dar.  Und  selbst,  wenn  man  unter  Geld
auch  die  Depositen  oder  das  gesamte  Kreditgeld  begreift,  so  trifft
doch  diese  Erweiterung  des  Begriffes  nicht  das,  worauf  es  mir
anzukommen  scheint.  Vermehrt  und  aufgebläht  worden  ist  nämlich ­
  die  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften,  die  sich  auf  das  Einkommen, ­
  aber  nicht  allein  auf  dieses,  sondern  auch  auf  das  Vermögen ­
  gründet.  Gewiß:  für  eine  große  Anzahl  von  Personen  stellt
das  Einkommen  ausschließlich  die  Kaufkraft  der  betreffenden
Wirtschaft  dar,  so  vor  allem  bei  den  zahlreichen  Arbeitern  und  Angestellten. ­
  In  vielen  anderen  Fällen  tritt  jedoch  das  Vermögen
ergänzend  hinzu,  entweder,  indem  sich  der  einzelne  bei  der
Deckung  seiner  Bedürfnisse  von  dem  Besitz  eines  Vermögens
leiten  läßt  (Verzicht  auf  Sparen,  Verwendung  von  Vermögensteilen
zum  Lebensunterhalt  oder  zum  Luxus),  oder  indem  die  einzelne
Wirtschaft  auf  Grund  des  vorhandenen  Vermögens  beim  Kaufen
Kredite  in  Anspruch  nimmt.  Das  letztere  trifft  vor  allem  auf  die
große  Menge  der  Wirtschaften  in  Handel  und  Industrie  zu,  bei  denen
die  Kaufkraft  durchaus  nicht  mit  dem  Einkommen  oder  Gewinn  der
Unternehmungen  identisch  zu  sein  braucht,  wenigstens  nicht  im
Augenblick  der  Ausübung  der  Kauf  kraft  am  Gütermarkt.  Ja,  liier
kommen  Kaufhandlungen  vor,  die  nicht  einmal  Kreditgeld  im
gewöhnlichen  Sinne  in  Bewegung  setzen,  nämlich  wenn  sie  auf
Grund  von  reinem  Personalkredit  erfolgen.
        <pb n="22" />
        Inflation  und  Geldvermehrung.

17

Für  die  Preisgestaltung  ist  aber  der  Geschäftsabschluß  von  entscheidender ­
  Bedeutung  und  nicht  der  Augenblick  der  Bezahlung.
Es  erscheint  deshalb  zweckmäßig,  den  Begriff  der  Inflation  —  wie
es  hier  geschehen  ist  —  ganz  von  dem  Wort  Geld  zu  lösen  und
darunter  die  künstlich  aufgeblähte  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften
bei  nicht  gleichzeitiger  Vermehrung  der  von  dieser  Kaufkraft  zu
erfassenden  Güter  zu  begreifen 1 ).

*)  Bendixen,  Fr.:  Das  Inflationsproblem,  Stuttgart  1917,  versteht  unter
Inflation  eine  übermäßige  Geldschöpfung  (S.  13),  wobei  er  in  den  Begriff  Geld
auch  das  Giralgeld  einbezieht,  ja  schließlich  alles,  was  als  Geld  gilt.  Die  Geldschöpfung ­
  ist  nach  B.  fehlerhaft,  wenn  eine  „Emission  von  Zahlungsmitteln
erfolgt,  ohne  daß  auf  dem  Markte  eine  Warenvermehrung  stattfindet“  (S.  14).
Auch  B.  betont,  daß  es  bei  der  übermäßigen  Geldschöpfung  nebensächlich  sei,
aus  welchem  Stoffe  die  neuen  Geldzeichen  bestehen  (S.  12).
Nachträglich  finde  ich  noch  eine  Stelle  seines  Buches,  die  etwas  anders
lautet.  Auf  S.  70  heißt  es:  „Es  kommt  nicht  auf  den  technischen  Vorgang  der
Schaffung  von  staatlichen  Geldzeichen  an,  sondern  auf  die  Bildung  neuer  Kaufkraft ­
  .  ..“  und  „mit  dem  neugeschaffenen  Gelde  schafft  man  neue  Kaufkraft,
die  mit  der  schon  vorhandenen  in  Wettbewerb  tritt  ..„Man  sieht  also,  wo
das  Wesen  der  Sache  liegt  ...“  B.  verwendet  also  ebenfalls  den  Begriff:  Kaufkraft, ­
  freilich  noch  nicht  ganz  in  dem  Sinne,  wie  er  von  mir  im  Text  gebraucht
wird.  Es  ist  sicher  richtig,  wenn  man  darauf  hinweist,  daß  bei  der  Betätigung
der  Kaufkraft  durch  die  Einzelwirtschaft,  bei  der  Durchführung  der  Kaufhandlung ­
  immer  Geld,  sei  es  Bargeld,  Kreditgeld  oder  sonst  irgend  etwas  anders,  in  die
Erscheinung  tritt.  Also  könnte  man  für  diese  Kaufkraft  ebenso  gut  Geld  sagen,
was  B.  auch  tut;  er  faßt  also  den  Begriff  Geld  im  weitesten  Sinne  auf.  Trotzdem ­
  möchte  ich  dem  Worte  Kaufkraft  den  Vorzug  geben.  Wenn  man  vom
Sprachgebrauch  ausgeht,  dann  stößt  man  nicht  nur  allgemein  auf  den  engeren
Begriff  des  Geldes,  sondern  auch  auf  die  im  Text  angedeutete  Vorstellung,  als
ob  irgendeine  Menge  des  Geldes  mechanisch  oder  selbsttätig  auf  die  Preise  einwirke. ­
  In  Wirklichkeit  wirkt  nur  die  Menge  Geld  auf  die  Preise  ein,  die  beim
Kaufen  nötig  ist,  und  dieses  Kaufen  ist  abhängig  von  der  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften, ­
  die  sich  auf  das  Einkommen  und  Vermögen  gründet,  und  dem
Kauf  willen,  der  den  einzelnen  Waren  in  ganz  verschiedener  Weise  gegenübertreten ­
  kann.  Ich  glaube  daher,  daß  es  der  Verdeutlichung  dient,  wenn  man  an
dem  Begriff  Kaufkraft  in  dem  im  Text  umschriebenen  Sinne  festhält.
Auch  Liefmann,  a.  a.  O.  S.  60  u.  f„  wendet  sich  gegen  die  Feststellung;
daß  das  Geld  oder  die  Geldvermehrung  auf  die  Preise  einwirke.  „Nicht  das
Geld,  sondern  die  Einkommen  kaufen  die  Güter“  lautet  es  an  vielen  Stellen
seines  temperamentvoll  geschriebenen  Buches.  Wenn  Liefmann  meint,  daß
vor  ihm  unter  Geld  nur  die  realen  Zahlungsmittel,  die  Geldzeichen,  verstanden
und  deshalb  die  Beziehungen  zu  den  Preisen  nicht  richtig  erkannt  worden  sind,
so  wird  dieses  Urteil  in  der  Unbedingtheit  wohl  nicht  zutreffen.  Nichtsdestoweniger ­
  sehe  ich  in  der  Betonung,  daß  die  Einkommen  die  Güter  kaufen,  eine  Verbesserung. ­
  Wie  bei  B  endixen  im  vorhergehenden  Abschnitt  ausgeführt,  gehe  ich
noch  weiter,  indem  ich  mit  Dalberg  auch  das  Vermögen  heranziehe  und  von
einer  auf  Einkommen  und  Vermögen  beruhenden  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften
spreche.  Auf  S.  77  hält  Liefmann  dies  für  zulässig,  ja  erst  nach  seiner  Wirt-Prion,
  Inflation  und  Geldentwertung.  2
        <pb n="23" />
        18

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

Dann  kann  auch  die  —  vielleicht  nicht  immer  beabsichtigte  —
schiefe  Vorstellung  nicht  aufkommen,  als  ob  irgendeine  Menge
Geldes  (im  engeren,  weiteren  und  weitesten  Sinne)  mechanisch  auf
die  Preisgestaltung  einwirke.  Mit  der  Gleichsetzung  von  Inflation
und  aufgeblähter  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  wird  verdeutlicht, ­
  daß  die  Einwirkung  auf  die  Preise  von  dem  Subjekt  des  Käufers ­
  und  Verkäufers,  über  diese  Personen  und  durch  diese  Personen
erfolgt.  Deren  Fähigkeit,  zu  kaufen  und  zu  verkaufen,  hat  in  der
deutschen  Kriegswirtschaft  eine  eigentümliche  Ausbildung  erfahren,
nämlich  in  der  Richtung,  daß  diese  Kauffähigkeit  eine  außerordentliche ­
  Steigerung  erfahren  hat,  daß  die  Kaufkraft  zahlreicher
Einzelwirtschaften  gegenüber  den  zu  kaufenden  Gütern  aufgebläht
worden  ist.  Ob  aber  von  dieser  Kauffähigkeit  und  Kaufkraft  wirklich ­
  Gebrauch  gemacht  wird,  hängt  nicht  allein  von  der  Menge
Geldes  ab,  über  die  die  Wirtschaften  verfügen,  sondern  auch  von
dem  Willen  der  die  Wirtschaft  leitenden  Personen,  diese  gehobene
Fähigkeit,  zum  Kaufen,  auch  wirklich  im  gegebenen  Augenblick  zum
Kaufen  zu  verwenden.  Ob  und  wie  die  Kaufkraft  verwendet  wird,
ist  aber  —  wie  in  der  wissenschaftlichen  Literatur  stets  betont  -wird
—  in  erster  Linie  entscheidend  für  die  Preisgestaltung.  Davon  ist  in
den  folgenden  Abschnitten  noch  die  Rede.  Aus  den  dortigen  Ausführungen ­
  wird  zugleich  hervorgehen,  in  welchem  Maße  die  Scheidung
zwischen  Einkommen  und  Vermögen  (der  Grundlage  der  Kaufkraft), ­
  zwischen  Bargeld,  Kredit  und  Kapitalanlage,  die  im  Frieden
ein  Hin  und  Her  in  engen  Grenzen  hielt,  während  des  Krieges  fast
vollkommen  verwischt  worden  ist.
Wenn  man  die  Vorgänge  so  ansieht,  dann  verliert  auch  die
Gegenüberstellung  der  zahlenmäßigen  Steigerung  des  Kotenumlaufs
und  der  Preise  jegliche  Bedeutung.  Denn  erstlich  ist  der  Umlauf
an  Papiergeld  von  allerhand  Zufälligkeiten  abhängig,  die  man  zwar
Schaftstheorie  überhaupt  für  möglich,  weil  in  seinem  Sinne  Kapital  und  Vermögen ­
  Geldrechnungsbegriffe  darstellen.
Endlich  finde  ich  auch  bei  Liefmann  an  einigen  wenigen  Stellen  das
Wort  Kaufkraft;  so  auf  S.  72:  der  Staat,  der  Papiergeld  ausgibt,  schafft  sich
eine  künstliche  Kaufkraft  ...  S.  90:  zusätzliche,  nicht  aus  dem  regulären
Tauschverkehr  stammende  Kaufkraft  ...  S.  96:  Nur  auf  die  künstliche  Kaufkraft ­
  kommt  es  hinsichtlich  des  Einflusses  auf  die  Preise  an  .  .  .  Und  S.  72:
Hier  auf  wirtschaftende  Subjekte  bezogen,  ist  dieser  Ausdruck  (nämlich:  Kaufkraft), ­
  den  man  bisher  nur  auf  Objekte,  bzw.  sogar  auf  den  eigentlichen  abstrakten ­
  Geldbegriff  anwendete,  unbedenklich...  M.  E.  ist  er  aus  den  angeführten
Gründen  der  allein  zutreffende.
        <pb n="24" />
        Inflation  und  Geldvermehrung.

19

der  Art  nach  mit  scharfsinnigen  Betrachtungen  nachspüren,  niemals
aber  in  bestimmte  Größen  fassen  kann.  Und  selbst  wenn  man  alle
zufälligen  und  sonstigen  Abweichungen  gegen  die  Friedenszeit  oder
gegen  einen  anderen  „normalen“  Zeitpunkt  feststellen  und  zahlenmäßig ­
  erfassen  könnte,  so  kann  der  Best,  der  von  der  gesamten
Umlaufvermehrung  übrigbleibt,  doch  nichts  Entscheidendes  für
irgendein  Verhältnis  dieses  Restes  zu  den  Preissteigerungen  aussagen.
  Denn  die  Note  als  solche,  das  Zahlungsmittel:  Papiergeld
spielt  für  die  Preisgestaltung  nur  eine  untergeordnete  Rolle.  Abgesehen ­
  von  den  Gründen  auf  der  Warenseite  kommt  es  bei  der
Preisbildung  vor  allem  auf  die  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften,
auf  die  Betätigung  dieser  Kaufkraft  an.  Sie  kann  dabei  Noten  in
Bewegung  setzen,  braucht  es  aber  nicht  zu  tun.  Ganz  und  gar
kann  keine  Rede  davon  sein,  daß  etwa  die  Deckung  der  Noten  auf
die  Preisgestaltung  von  Einfluß  sei  —  wie  dies  in  der  Tagespresse
behauptet  worden  ist.
5.  Nach  der  politischen  Umwälzung  im  Deutschen  Reich  hat
die  Thesaurierung  von  Papiergeld  in  ungeahnter  Weise  zugenommen. ­
  Vom  23.  September  1918  bis  zum  1.  Juli  1919  ist  der  Notenumlauf ­
  der  Reichsbank  um  15,5  Milliarden  Mark,  der  Umlauf  an
Darlehnskassenscheinen  um  3,5  Milliarden  Mark  gestiegen.  Insgesamt ­
  betrug  der  Umlauf  an  Papiergeld  am  1.  Juli  1919  einschließlich ­
  des  noch  im  Verkehr  befindlichen  Notgeldes  der  Gemeinden ­
  rund  43,5  Milliarden  Mark,  gleich  rund  640  Mark  auf  den
Kopf  der  Bevölkerung,  gegen  338  Mark  am  23.  September  1918  und
gegen  30  Mark  am  ‘23.  Juli  1914,  dem  letzten  Ausweistag  vor  dem
Kriege.  Die  Gründe  für  die  starke  Steigerung  des  Papiergeldumlaufs ­
  in  den  letzten  9  Monaten  sind  zu  durchsichtig,  um  die
Steigerung  anders  zu  erklären  als  durch  Zurückhaltung  von  seiten
der  Einzelwirtschaften.  Mindestens  25  Milliarden  Mark  Papiergeld ­
  dürften  am  1.  Juli  1919  in  den  Kassen  der  Einzelwirtschaften,
einschließlich  der  des  Auslandes  aufgestapelt,  eingesperrt,  thesauriert
  gewesen  sein.  Insofern  ist  es  jetzt  zulässig,  zu  sagen,  daß
(wie  in  Frankreich,  so  auch)  in  Deutschland  die  Inflation  in  der
Zunahme  des  Notenumlaufes  zum  Ausdruck  komme,  wobei  aber
dann  sofort  zu  bemerken  ist,  daß  das  Papiergeld  nicht  die  einzige
und  auch  nicht  die  bedeutsamste  Erscheinungsform  der  Inflation
(Depositen!)  darstellt.  Freilich  sind  die  thesaurierten  Noten  die
für  die  Preise  gefährlichste  Erscheinungsform  der  Inflation.  Merk-2*
        <pb n="25" />
        Die  Finanzwirtschaffc  während  des  Krieges  usw.
würdigerweise  wird  dies  hier  und  dort  selbst  von  denjenigen  übersehen, ­
  die  das  Wesen  der  Inflation  in  dem  stark  erhöhten  Notenumlauf ­
  erblicken.  Gewiß  ist  die  Note,  solange  sie  thesauiiert
ist,  der  Einwirkung  auf  die  Preise  entzogen  (wozu  noch  kommt,
daß  sie  für  das  Reich  ein  unverzinsliches  Darlehen  bedeutet).
Da  die  freiwillig  eingesperrten  Noten  aber  jederzeit  und  ohne
Förmlichkeiten  am  Gütermarkt  verwendet  werden  können,  die
Noten  die  mobilste  Form  der  Kaufkraft  (eben  Geld)  darstellen,
so  tritt  die  Gefahr  für  die  Preise  in  dem  Augenblick  ein,  wo  die
Noten  dem  Gewahrsam  entspringen  und  zum  Kaufen  verwendet
werden.  Die  Gefahr  für  die  Preise  ist  um  so  größer,  je  geringer
die  Neigung  der  Notenhamsterer  ist,  die  Noten  zur  Kapitalanlage
(Kriegsanleihe)  zu  verwenden.  Da  auf  der  anderen  Seite  das
Reich  ein  großes  Interesse  daran  hat,  seine  gewaltigen  schwebenden ­
  Schulden  zu  konsolidieren,  so  wird  es  darauf  ankommen,  die
thesaurierten  Noten  im  geeigneten  Augenblick  durch  die  Auflegung
einer  mit  den  nötigen  Anreizen  ausgestatteten  langfristigen  Anleihe ­
  vom  Markte  der  Konsumgüter  abzuziehen.  Darauf  ist  bei
den  Maßnahmen  zur  Beseitigung  der  Inflation  (2.  Teil)  zurückzukommen. ­

II.  Inflation  und  Kriegsanleihe.
1.  Wie  in  dem  voraufgegangenen  Abschnitt  (I)  ausgeführt,
nahm  die  vom  Reich  durch  Beanspruchung  von  Kredit  bei  der
Reichsbank  geschaffene  neue  Kaufkraft  im  Augenblick  ihres  Entstehens ­
  zunächst  die  Form  von  Geld  (gleich  Münzen,  Noten,  Darlehnskassensclieinen
  und  Giroguthaben)  an,  mit  dem  dann  die
Reichskassen  ihre  Zahlungen  an  die  Empfangsberechtigten  leisteten. ­
  Die  täglich  100,  zuletzt  130  Millionen  Mark  betragenden  Zahlungen, ­
  in  den  Händen  der  Empfänger:  Ersatz  für  verkaufte  Vorräte, ­
  Betriebseinnahmen  und  endlich  mittelbar  oder  unmittelbar
erhöhte  Einkommen,  konnten  sich  —  im  einzelnen  von  der  Befriedigung ­
  dringender  Bedürfnisse  bestimmt  —  auf  die  Warenmärkte
ergießen  und  hier  die  angesichts  der  Knappheit  an  Waren  vorhandene ­
  Tendenz  zur  Steigerung  der  Preise  mit  aller  Leichtigkeit
verstärken.
Die  in  den  Einkommen  und  Einnahmen  zutage  tretende  erhöhte
Kaufkraft  der  zahlreichen  Einzelwirtschaften  konnte  aber  auch
vom  Gütermarkt  abgezogen  werden,  indem  die  neue  Kaufkraft
        <pb n="26" />
        Inflation  und  Kriegsanleihe.

21

—  an  Stelle  eines  Kaufes  von  Gütern  —  zu  einer  Kapitalanlage
in  Kriegsanleihe  verwendet,  in  einen  Rentenanspruch  an  das
Reich  verwandelt  wurde.  Hierbei  darf  jedoch  nicht  übersehen
werden,  daß  die  Unwirksammachung  auch  nur  der  erhöhten
Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  durch  eine  solche  Umwandlung
niemals  restlos  erreicht  werden  konnte.  Der  Einkommensbezieher
suchte  naturgemäß  in  erster  Linie  seine  Lebensbedürfnisse  zu  befriedigen, ­
  also  seinen  Wohn-,  Kleidungs-,  Nahrungsbedarf  zu  decken
oder  seine  Erwerbswirtschaft,  seine  Produktion  für  dringenden
oder  lohnenden  Bedarf  der  Volkswirtschaft  zu  erweitern.  Eine
Einwirkung  der  gestiegenen  Einkommen  auf  die  Preise,  indem
die  Erhöhungen  leichter  bewilligt  werden  konnten,  fand  also  auch
statt,  obwohl  die  Möglichkeit  einer  Kapitalanlage  gegeben  war.
Das  ist  für  das  Verhältnis  der  Kriegsanleihe  zur  Preisbildung  von
entscheidender  Bedeutung,  wird  aber  von  denjenigen  übersehen,
die  diese  Kapitalanlage  als  durchschlagendes  Mittel  gegen  die
Preissteigerung  oder  sogar  gegen  die  Inflation  empfehlen.  Freilich
war  die  Hingabe  selbst  eines  Teiles  der  Kaufkraft  gegen  ein  Kapitalstück, ­
  das  nur  eine  Rente  gewährt,  grundsätzlich  und  tatsächlich ­
  vorteilhafter  als  die  Aufstapelung  der  Kaufkraft  in  Noten  oder
als  die  sofortige  Verwendung  der  Noten  am  Gütermarkt,  wie  sich
dieser  in  der  Kriegswirtschaft  entwickelt  hatte.  Daß  außerdem  der
Anleiheschuldner  in  den  Besitz  der  Kaufkraft  kam,  ist  ein  weiterer
Vorteil,  der  nicht  unbeachtet  bleiben  soll,  wiewohl  auch  hier  die
Dinge  in  der  Wirklichkeit  anders  lagen,  als  gewöhnlich  angenommen ­
  wird.  Das  wird  sogleich  zu  zeigen  sein.  Hier  ist  nur  noch
hervorzuheben,  daß  in  der  deutschen  Kriegswirtschaft  die  Verwendung ­
  der  Kaufkraft  zum  Ankauf  von  Gütern  aller  Art  in  wirkungsvoller ­
  Weise  durch  das  Rationierungssystem  gehindert  wurde,  bis
der  Schleichhandel  eine  Bresche  in  die  Einsperrung  der  Kaufkraft
schlug  und  dann  die  aufgestapelte  Kaufkraft  die  Preise  in  diesem
Schleichhandel  mit  leichter  Mühe  in  die  Höhe  treiben  konnte.
2.  In  der  Auflegung  von  langfristigen  Anleihen  besaß  also  das
Reich  ein  geeignetes  Mittel,  um  die  Kaufkraft  vom  Gütermarkt
abzuziehen  und  auf  die  stets  neuer  Kaufkraft  bedürftigen  Reichskassen ­
  zu  übertragen.  Die  Reichsfinanzverwaltung  hat  unter  Mitwirkung ­
  der  Reichsbank  von  diesem  Mittel  in  umfangreichem  Maße
Gebrauch  gemacht,  indem  sie  mit  allen  erdenklichen  Anstrengungen
die  Zeichnungen  auf  die  zweimal  im  Jahre  aufgelegten  Kriegs ­
        <pb n="27" />
        22

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

anleihen  zu  fördern  bestrebt  war  und  gleichzeitig  andere  Kapitalsucher ­
  vom  Kapitalmarkt  fernzuhalten  versuchte.  Eine  Reihe
besonderer  Verordnungen  und  Maßnahmen  diente  diesem  Zwecke.
(Abkommen  über  Unterlassung  von  Neugründungen  und  Kapitalerhöhungen, ­
  später  Genehmigungszwang  für  Gründungen  und
Kapitalerhöhungen  über  300  000  M.,  Verordnung  über  die  Ausgabe
von  Teilschuldverschreibungen  usw.)  Wie  stellt  sich  nun  in  Wirklichkeit ­
  die  Kriegsanleihe  zur  Inflation  und  Preisbildung  ?
Zunächst  ist  folgendes  zu  beachten.  Grundsätzlich  bedeutet
die  Zeichnung  auf  die  Kriegsanleihe  die  Übertragung  eines  bestimmten ­
  Teiles  der  Kaufkraft  des  Anleihezeichners  auf  das  Reich.
Derjenige,  der  die  Anleihe  zeichnet,  den  Kaufpreis  bezahlt,  begibt
sich  seiner  Kaufkraft  in  Höhe  des  Zeichnungsbetrages  zugunsten
des  Reiches,  das  Schuldner  des  Anleiheerwerbers  wird  und  verspricht,
den  Betrag  später  einmal  zurückzuzahlen.  Dieser  Teil  der  Kaufkraft ­
  der  Einzelwirtschaft  hat  sich  in  einen  Rentenanspruch  an
das  Reich  verwandelt,  d.  h.  gegen  die  Hingabe  der  Kapitalsumme
auf  den  Empfang  einer  jährlichen  Zinszahlung  verringert.  Die
Kaufkraft  ist  gleichsam  für  den  ehemaligen  Besitzer  versteinert;
an  die  Stelle  des  erhaltenen  Zahlungsmittels,  des  Geldes,  ist  ein
Rentenanspruch,  eine  Kapitalanlage  getreten,  deren  Flüssigmachung ­
  grundsätzlich  nur  dadurch  möglich  ist,  daß  beim  Verkauf
des  Kapitalstückes  ein  anderer  Kaufkraft-(Geld-)besitzer  auf  tritt
und  die  Anleihe  erwirbt,  also  dieser  seine  in  Geld  vorhandene
Kaufkraft  auf  den  Verkäufer  der  Anleihe  überträgt.  Der  Verkauf
der  Anleihen  zur  Wiederflüssigmachung  der  eigentlich  endgültig
fortgegebenen  Kaufkraft  (die  Bedeutung  der  Börse)  bedeutet  also
im  ganzen  keine  Vermehrung  oder  Verminderung  der  Kaufkraftmenge ­
  in  der  Volkswirtschaft;  es  tritt  beim  Verkauf  der  Anleihe
nur  eine  Verschiebung  innerhalb  der  der  Volkswirtschaft  angehörigen
  Einzelwirtschaften  ein,  die  ihre  Kaufkraft  durch  das
Mittel  des  Geldes  austauschen.  Sind  kauflustige  Geldkapitalbesitzer
nicht  vorhanden,  dann  ist  die  Anleihe,  die  Kapitalanlage  eben  unverkäuflich. ­
  In  gewöhnlichen  (Eriedens-)Zeiten  drückte  sich  dieser
Zustand  in  der  jeweiligen  Lage  des  Kapitalmarktes  und  in  der
Kursentwicklung  der  Wertpapiere  aus.  In  solchem  Falle  mußte
der  Besitzer  auf  eine  Zurückgewinnung  seiner  fortgegebenen  Kaufkraft, ­
  mit  der  er  zu  Markt  gehen  könnte,  um  Güter  zu  kaufen,  verzichten, ­
  wenn  er  nicht  Verluste  am  Kapital  in  Kauf  nehmen  wollte.
        <pb n="28" />
        Inflation  und  Kriegsanleihe.

23

Die  einzelne  Wirtschaft  ist  hingegen  berechtigt,  auch  das  Kapitalstiick
  als  Grundlage  ihrer  Kaufkraft  zu  betrachten,  da  unter
gewöhnlichen  Verhältnissen  die  vorhandenen  Krediteinrichtungen
in  bestimmtem  Umfang  die  Wiederflüssigmachung  der  Kapitalanlage ­
  ermöglichen.  Auch  können  die  Vermögensstücke  unter  Umständen ­
  als  Sicherheit  für  Kreditbeanspruchungen  verwendet  werden, ­
  wenn  solche  für  die  Kaufhandlungen  notwendig  sind.  Nicht
aber  ist  es  möglich,  daß  die  Gesamtheit  der  Kapitalanlagen,  die  sämtlichen ­
  Vermögensstücke  aller  Wirtschaften  einer  Volkswirtschaft,
zu  einem  bestimmten  Zeitpunkt  in  Geld  umgewandelt  oder  als
Geld  benutzt  werden 1 ).
So  weit  die  grundsätzliche  Bedeutung  der  Kapitalanlage.  Würde
bei  einer  solchen  Ordnung  am  Kapitalmarkt  die  gesamte  durch
die  Kriegsfinanzierung  geschaffene  und  der  Vernichtung  der  Güter
entsprechende  Kaufkraft  wieder  mittels  Zeichnungen  auf  die
Kriegsanleihen  zurückübertragen,  dann  wäre  —  wie  im  Falle  der
Zahlung  mit  Schuldverschreibungen  (vgl.  I)  —  nur  die  durch  die
Kriegsfinanzpolitik  entstandene  Kaufkraft  zur  weiteren  Auswirkung ­
  in  der  Volkswirtschaft  mattgesetzt  worden.  Die  Tatsache,
daß  sich  die  Kaufkraft  gegenüber  einem  nicht  gleichermaßen  gestiegenen ­
  Gütervorrat  erhöht,  aufgebläht  habe,  eine  Inflation  eingetreten ­
  sei,  bliebe  auch  in  diesem,  praktisch  kaum  möglichen
Falle  der  gesamten  Rückübertragung  der  Kaufkraft  auf  das  Reich
bestehen.  Denn  durch  die  Umwandlung  der  vereinnahmten  Geldbeträge ­
  in  eine  Kapitalanlage  wäre  das  Vermögen  der  Einzelwirtschaften ­
  um  die  Schuldverschreibungen  des  Reiches  vergrößert
worden,  das  —  wie  gezeigt  —  auch  als  Grundlage  der  Kaufkraft
dieser  Wirtschaften  anzusprechen  ist.  Ebenso  hätte  —  wiederum  wie
im  Falle  der  Bezahlung  mit  Schuldverschreibungen  —  infolge  der
vor  der  Rückberufung  der  Kaufkraft  getätigten  Käufe  (aus  der
Kreditbeanspruchung)  eine  Einwirkung  auf  die  Preise  stattgefunden. ­
  Nur  für  die  weitere  Auswirkung  der  erhöhten  Kaufkraft  auf
dem  Gütermarkt  wäre  die  Abtretung  der  Kaufkraft  durch  Anleihezeichnung ­
  an  das  Reich  zum  mindesten  hemmend  gewesen.  Und
endlich  bleibt  bei  diesem  —  nur  theoretisch  denkbaren  —  Fall  zu
beachten,  daß  sich  das  Reich  trotz  des  günstigen  Zeichnungserlöses
! )  Diese  Einschränkung  fehlt  bei  Dalberg,  der  ebenfalls  das  Vermögen
als  Grundlage  der  Kaufkraft  angesehen  wissen  will.  (Wie  sich  diese  Ordnung
in  der  Kriegswirtschaft  verschoben  hat,  wird  im  Text  unter  5  gezeigt.)
        <pb n="29" />
        24

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

vorher  bei  der  ersten  Kreditbeanspruchung  neue,  zusätzliche  Kaufkraft ­
  geschaffen  hätte,  die  zwar  durch  die  Zeichnung  auf  die  Anleihe ­
  auf  das  Reich  zurückübertragen  worden  wäre,  aber  nunmehr
—  eben  in  dieser  Form  der  Anleihe  —  einem  durch  die  Kriegshandlungen ­
  verringerten  Sachgüterbestande  gegenüberstehen  würde.
Die  aufgeblähte  Kaufkraft,  die  Inflation,  hätte  sich  in  dem  Anleihestück ­
  niedergeschlagen,  und  dieser  in  dem  Anleihestück  verkörperten
Kaufkraft  hätte  ein  zu  kaufendes  Gut  als  Gegenstück  gefehlt.
Darauf  ist  unter  5  zurückzukommen.
3.  Zahlenmäßig  scheint  der  hier  theoretisch  angenommene  Fall:
Aufsaugung  der  Kaufkraft  durch  die  Kriegsanleihen  in  der  ersten
Zeit  des  Krieges  tatsächlich  eingetreten  zu  sein.  Ja,  bis  einschließlich ­
  der  4.  Kriegsanleihe,  also  bis  zum  Frühjahr  1916,  kamen  aus
den  Zeichnungen  auf  die  Kriegsanleihen  mehr  Mittel  herein,  als
vorher  durch  Schatzanweisungskredite  verausgabt  worden  waren.
Nach  der  Denkschrift  über  die  Finanzen  des  Deutschen  Reiches  in
den  Rechnungsjahren  1914—1918 1 )  ergibt  sich  folgende  Gegenüberstellung ­
  :

Kriegsanleihe  und  Schatzanweisungen.

Bei  Auflegung  der  Kriegsanleihen ­


waren  Schatzanweisungen

im  Umlauf

Der  Zeichnungserlös ­
  betrug

Mithin  ein
Mehrerlös  +
Mindererlös  -

in

Milliarden  Mark

1.  Kriegsanleihe  1914  .  .

2,6

4,5

+  1,9

2.  „  i  1915  .  .

7,2

9,1

+  1,9

3.  „  1915  .  .

9,6

12,1

+  2,5

4.  „  1916.  .

10,4

10,7

~r  0,3

5.  „  1916  .  .

12,8

10,7

-2,1

6.  „  1917  .  .

19,8

13,1

—  6,5

7.  „  1917  .  .

27,2

12,6

—  14,6

8.  „  1918  .  .

38,9

15,0

—  23,9

9.  „  1918  .  .

49,4

10,4

—  39,0

Insgesamt  standen  am  31.  Dezember  1918  einem  Anleiheerlös
von  89,0  Milliarden  Mark  bei  9  Anleihen  nicht  weniger  als  55  Milliarden ­
  Mark  übriggebliebener  Reichschatzanweisungen  gegenüber.
Da  bis  zum  Frühjahr  1916  auch  der  Notenumlauf  verhältnismäßig ­
  nur  wenig  gestiegen  war  (wenn  man  die  besonderen  Gründe
für  die  Ausdehnung  des  Notenumlaufes  in  Deutschland  —  vgl.  I  —
1 )  VgL  Nr.  158  der  Drucksachen  der  Verfassung  gebenden  deutschen  Nationalversammlung ­
  vom  12.  März  1919.
        <pb n="30" />
        Inflation  und  Kriegsanleihe.

25

berücksichtigt),  und  da  ferner  auch  die  Preissteigerung  bis  dahin
weder  eine  einheitliche,  noch  gerade  übermäßig  starke  war,  so  kann
es  nicht  überraschen,  wenn  angesichts  der  vorstehenden  Zusammenstellung ­
  das  Vorhandensein  einer  Inflation  bis  zu  jener  Zeit  geleugnet ­
  oder  als  nur  sehr  geringfügig  hingestellt  wird  (z.  B.  Pohle,
a.  a.  O.  S.  12f.).
Dennoch  waren  schon  damals  alle  Merkmale  einer  Inflation
vorhanden.  In  den  Kriegsanleihezeichnungen,  die  äußerlich  den
vorher  vom  Reich  in  Anspruch  genommenen  Kredit  deckten,  seine
Rückzahlung  bei  der  Reichsbank  ermöglichten,  war  nämlich  nicht
nur  ausschließlich  die  durch  die  Reichszahlungen  geschaffene  Kaufkraft ­
  wieder  auf  das  Reich  übertragen  worden.  In  den  vier  ersten
Kriegsanleihen  fanden  vor  allem  auch  diejenigen  Kapitalien  Unterkunft, ­
  die  noch  aus  anderen  Quellen  —  gewöhnlichen  Ersparnissen  —
flössen  und  gewohnheitsmäßig  in  Wertpapieren  Anlage  suchten
und  diese  jetzt  in  den  Kriegsanleihen  fanden,  ferner  die  Kapitalien,
die  aus  anderen  Anlagen  frei  geworden  (Lagerräumung)  oder  frei
gemacht  (ausländische  Wertpapiere)  worden  waren.  Es  handelte
sich  also  —  zu  einem  genau  nicht  feststellbaren,  aber  recht  erheblichen ­
  Teil  —  um  freie,  bereits  in  der  Volkswirtschaft  vorhandene
Kaufkraft,  die  jetzt  durch  die  Zeichnung  auf  die  Kriegsanleihen
vielfach  einem  anderen  als  vorher  beabsichtigten  Zwecke  zugeführt
wurde.  Ein  großer  Teil  der  vom  Reich  neugeschaffenen  Kaufkraft
in  Gestalt  von  frei  gewordenen  Produktionskapitalien,  Kriegsgewinnen ­
  oder  sonstigen  Einkommensteigerungen  war  hingegen
der  Volkswirtschaft  verblieben  und  hatte  —  namentlich  auch  in
anderen  Händen  als  solchen,  die  Kriegsanleihe  zeichneten  —  den
ersten  Spekulationstaumel,  den  Aufkauf  aller  möglichen  Waren
und  damit  die  Steigerung  der  Preise  begünstigt.
Und  selbst  wenn  von  den  bis  dahin  vom  Reich  verausgabten ­
  30  Milliarden  Mark  ein  Teil  auf  die  Kriegsanleihen  zurückgezeichnet ­
  war,  so  konnten  diese  Zeichnungen  Vermögensmehrungen ­
  darstellen,  die  aus  gestiegenen  Einkommen  hervorgegangen
waren.  Auf  Grund  dieser  Vermögen,  die  jetzt  die  Form  der  Kriegsanleihe ­
  angenommen  hatten  (vgl.  5)  blieb  die  erhöhte  Kaufkraft
bestehen.  Gleichzeitig  hatte  aber  die  Verringerung  des  in  der  deutschen ­
  Volkswirtschaft  verbliebenen  Gütervorrats  Fortschritte  gemacht, ­
  so  daß  doch  eine  Aufblähung  der  Kaufkraft  in  dem  hier
gebrauchten  Sinne,  eine  Inflation,  eingetreten  war.
        <pb n="31" />
        26

Die  Finanzwirtsohaft  während  des  Krieges  nsw.

Nicht  kann  der  Beweis  für  das  Bestehen  einer  Inflation  aus
der  Beanspruchung  der  Darlehnskassen  erbracht  werden.  Der
Darlehnsbestand  der  Darlehnskassen  betrug:

Ende

1914  .  .

1,315  Milliarden  Mark

J?

1915  .  .

•  2,348

5?

1916  .  .

•  3,407

&amp;gt;?

1917  .  .

.  7,689

J  J

1918  .  .

•  15,621

Die  besonders  in  den  letzten  beiden  Jahren  stark  ansteigenden
Vorschüsse  der  Darlehnskassen  sind  lediglich  ein  Zeichen  dafür,
daß  nicht  genügend  flüssige  Geldkapitalien  zur  Verfügung  standen,
um  die  Nachfrage  danach  (in  der  Hauptsache  von  seiten  der  öffentlichen ­
  Körperschaften)  zu  befriedigen.  Die  Vorschüsse  bedeuten
nicht,  daß  diese  flüssigen  Geldkapitalien  samt  und  sonders  fehlten.
Zum  Teil  wurden  sie  von  ängstlichen  Leuten  in  Bargeld  thesauriert,
zum  Teil  waren  sie  als  Kassenbestände  und  Giroguthaben  bei  den
Banken  und  der  Reichsbank  gebunden.  Die  Vorschüsse  bei  den
Darlehnskassen  zeigen  nur  den  Betrag  der  Vermögensstücke  an,
die  abseits  der  Banken  lombardiert  worden  sind.
Wie  bei  den  Noten  der  Reichsbank,  ebenso  unzulässig  ist  es
zu  sagen,  daß  der  Umlauf  an  Darlehnskassenscheinen  das  sichtbare
Zeichen  dafür  sei,  daß  in  Deutschland  eine  Inflation  herrsche.
Sogar  die  Auffassung  ist  vertreten  worden,  daß  —  wenn  auch  nicht
der  Notenumlauf  der  Reichsbank,  so  doch  —  zum  mindestens  der
Umlauf  an  Darlehnskassenscheinen  auf  Inflation  zurückzuführen
sei 1 ).  Auch  diese  Auffassung  ist  unhaltbar.  Genau  wie  die  Reichsbanknoten, ­
  passen  sich  die  Darlehnskassenscheine  dem  Verkehrsbedarf
  an.  Ursprünglich  wurden  sogar  die  Darlehen  bei  den
Darlehnskassen  in  Noten  der  Reichsbank  ausbezahlt  und  die  Darlehnskassenscheine ­
  zurückbehalten.  Um  das  Anwachsen  des
Notenumlaufes  zu  hindern,  und  weil  der  Verkehr  große  Mengen
kleiner  Scheine  verschlang,  ist  später  von  diesem  Verfahren  abgegangen ­
  worden.  Zur  Förderung  des  bargeldlosen  Zahlungsverkehrs ­
  werden  in  neuerer  Zeit  nach  Möglichkeit  alle  Darlehen
J )  Lief  mann  a.  a.  0.  S.  155:  Die  Darlehnskassenscheine,  eine  unter  allen
Umständen  falsche  Geldschöpfung  .  .  .
Man  kann  zwischen  den  Noten  der  Reichsbank  und  dem  Papiergeld  der
Darlehnskassen  keinen  wirtschaftlich  begründeten  Unterschied  machen.  Beide
Papiergeldarten  sind  die  Folgen  der  Kreditaufblähung;  sie  sind  beide  Symptome
der  gleichen  volkswirtschaftlichen  Krankheit.
        <pb n="32" />
        Inflation  und  Kriegsanleihe.

27

über  einen  bestimmten  Betrag  hinaus  den  Darlehnsnehmern  über
Girokonto  der  Reichsbank  gutgeschrieben.  Wenn  die  Darlehnskassenscheine ­
  nicht  vorhanden  wären,  dann  hätten  entsprechend
mehr  Banknoten  ausgegeben  werden  müssen.  Entscheidend  ist
also  die  Summe  der  Darlehen,  die  auf  die  Pfandobjekte,  also
Kapitalstücke,  gefordert  und  gegeben  worden  sind.  Bis  zum  Umlauf ­
  der  Darlehnskassenscheine  fanden  sie  Raum  innerhalb  dieser
Umlaufsmenge.  Den  Darlehen  sind  aber  auch  die  Girogelder  der
Reichsbank  gegenüberzustellen.  Inwieweit  diese  ohne  Gefährdung
der  Zwecke,  denen  sie  zu  dienen  bestimmt  sind  (Reserven  der
Einzelwirtschaften)  mit  den  Darlehen  der  Darlehnskassen  kompensiert ­
  werden  könnten,  also  die  Darlehen  bei  den  Darlehnskassen
ermäßigen  könnten,  ist  von  außen  schwer  zu  beurteilen.
Was  dagegen  oben  (S.  19)  über  die  seit  der  politischen  Umwälzung ­
  eingetretene  Zunahme  der  Thesaurierung  von  Banknoten
und  ihr  Verhältnis  zur  Inflation  gesagt  worden  ist,  gilt  gleichermaßen ­
  von  den  thesaurierten  Darlehnskassenscheinen.
4.  Man  kann  aus  natürlichen  Gründen  —  Ausverkauf  und  Teuerung ­
  —  annehmen,  daß  die  Kapitalien  aus  gewöhnlichen  Ersparnissen ­
  sowie  aus  Lagerräumung  und  unterlassenen  Instandhaltungsarbeiten ­
  von  der  5.  Anleihe  an  im  Verhältnis  zum  Zeichnungsergebnis ­
  geringer  geworden,  der  Anteil  der  zurückgegebenen  Kaufkraft, ­
  der  eigentlichen  Kriegsgewinne,  am  Zeichnungsergebnis
immer  größer  geworden  ist.  Diese  scheinbar  günstige  Entwicklung
von  Kaufkraft  und  Anleiheerlös  ist  aber  nur  dadurch  möglich
geworden,  daß  die  Bildung  neuer  Einkommen,  neuer  Vermögen
und  neuer  Kaufkraft  seit  dieser  Zeit  in  noch  größerem  Umfang
vor  sich  gegangen  ist.  In  Wirklichkeit  ist  daher  von  den  steigenden
Auszahlungen  des  Reiches  ein  stets  geringer  werdender  Betrag
wieder  zur  Anleihe  zurückgeflossen.  Mit  anderen  Worten:  der  Erlös ­
  der  Anleihen  ist  von  Anleihe  zu  Anleihe  immer  mehr  hinter  den
von  dem  Reiche  während  eines  Anleihezeitabschnittes  in  Anspruch
genommenen  Krediten  zurückgeblieben,  die  schwebenden  Schulden
des  Reiches  haben  ständig  zugenommen.  Sie  stiegen  nach  der  obigen
Zusammenstellung  bei  der  6.  Anleihe  schon  auf  19,8  Milliarden  Mark,
von  denen  trotz  des  glänzenden  Zeichnungsergebnisses  von  13,1  Milliarden ­
  Mark  6,5  Milliarden  Mark  uneingelöst  blieben,  auf  27,3  Milliarden ­
  Mark  und  einen  Restbetrag  von  14,6  Milliarden  Mark  bei  der
7.  Anleihe  und  auf  den  gewaltigen  Betrag  von  38,9  Milliarden  Mark
        <pb n="33" />
        28

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

und  einen  Restbetrag  von  23,9  Milliarden  Mark  bei  der  8.  Anleihe
trotz  des  je  erreichten  größten  Ergebnisses  von  15  Milharden  Mark
Zeichnungen.  Nach  der  9.  Anleihe,  die  die  konsolidierten  Schulden
auf  den  an  sich  ungeheuren  Nennbetrag  von  fast  100  Milliarden  Mark
brachte,  waren  noch  etwa  40  Milharden  Mark  Reichsschatzanweisungen ­
  im  Umlauf,  die  auf  eine  Konsolidierung  warteten.  Es  unterliegt ­
  keinem  Zweifel:  das  Reich  hat  von  Anleihe  zu  Anleihe  einen
immer  geringer  werdenden  Anteil  an  der  während  des  Krieges  entstandenen, ­
  durch  die  Reichszahlungen  ermöglichten  Kaufkraft
auf  die  Anleihen  wieder  zurückerhalten.  Darauf  ist  zurückzukommen. ­

5.  Bevor  die  Frage  geprüft  wird,  wo  denn  diese  den  Anleihen
vorenthaltene  Kaufkraft  verbheben  ist,  ist  als  entscheidend  für
die  Frage  nach  dem  Verhältnis  von  Kriegsanleihe  und  Inflation
hervorzuheben,  daß  die  tatsächlich  erfolgte  Übertragung  der  Kaufkraft ­
  auf  das  Reich,  ihre  Umwandlung  in  eine  Kapitalanlage,  in
einen  Rentenbezug,  in  Wirklichkeit  durchaus  keine  absolute
Sicherheit  dafür  bot,  daß  die  Kaufkraft  nun  auch  endgültig  dem
Gütermarkt  entzogen  war,  auch  ganz  abgesehen  davon,  daß
—  wie  noch  auszuführen  sein  wird  —  das  Reich  diese  zurückerhaltene ­
  Kaufkraft  von  neuem  ausgegeben  hat.  Im  Frieden  •—  das
wurde  schon  oben  betont  —  bedeutete  die  Verwendung  von  Geldkapitalien ­
  zum  Erwerb  von  Wertpapieren,  die  Anlegung  von  Ersparnissen ­
  in  Anleihen,  einen  Verzicht  auf  anderweitige  Geltendmachung ­
  der  in  dem  Geldkapital  ruhenden  Kaufkraft  durch  den
Besitzer,  eine  Übertragung  dieser  Kaufkraft  auf  den  Anleiheschuldner, ­
  der  sie  seinerseits  der  von  ihm  gewollten  Verwendung  zuführte
und  dadurch  auf  die  Preise  einwirkte.  Der  ursprüngliche  Besitzer
konnte  seine  alte  Kaufkraft  nur  dadurch  zurückrufen,  daß  er  das
Anleihestück  zum  Verkauf  stellte,  einen  Käufer  suchte,  der  seine
Kaufkraft  in  Anleihe,  in  Kapital  verwandeln  wollte.  War  ein  solcher ­
  nicht  vorhanden,  dann  war  die  Anleihe  unverkäuflich.  Der
Besitzer  der  Anleihe  konnte  sich  zwar  durch  Lombardierung
der  Wertpapiere  flüssiges  Geldkapital  beschaffen.  Jedoch  auch
hierbei  handelte  es  sich  vom  Standpunkt  der  gesamten  Volkswirtschaft ­
  nur  um  eine  Übertragung  vorhandener  Kaufkraft  in  andere
Hände,  wenn  nicht  gleichzeitig  neue  Noten  verausgabt  oder  neue
Buchkredite  geschaffen  werden  mußten.  Nur  innerhalb  eines  gewissen ­
  Spielraumes,  der  von  der  Kreditverfassung  und  dem  Stande
        <pb n="34" />
        Inflation  und  Kriegsanleihe.

29

\
der  Krediteinrichtungen  gebildet  wurde,  war  im  Frieden  für  den
einzelnen  die  Zurückrufung  seiner  Kaufkraft  aus  seiner  Kapitalanlage, ­
  die  Umwandlung  in  Geld  möglich.  In  der  Regel  erwarb
jedoch  der  Geldkapitalbesitzer  Anleihen,  weil  er  seine  Kaufkraft
selbst  nicht  am  Gütermarkt  ausüben  konnte  oder  wollte  und  lieber
eine  Rente  von  dem  beziehen  wollte,  der  die  Ausübung  besser  verstand. ­

Bei  der  Zeichnung  auf  die  Kriegsanleihe  ist  jedoch  diese  Absicht
durchaus  nicht  bei  allen  Zeichnern  oder  nicht  im  ganzen  Umfang ­
  der  gezeichneten  Summen  vorherrschend  gewesen.  Schon  im
Verlauf  des  Krieges  sind  erhebliche  Mengen  Kriegsanleihen  in  Lombard ­
  gegeben  worden.  (In  Österreich  wurde  dieses  Geschäft  dadurch ­
  gefördert,  daß  für  die  Lombardierung  der  Kriegsanleihe
weniger  Zinsen  zu  zahlen  waren,  als  die  Kriegsanleihezinsen  betrugen. ­
  Das  Lombardieren  von  Kriegsanleihe  wurde  dadurch  für  den
Besitzer  ein  lohnendes  Geschäft:  er  erhielt  für  sein  Kapital  mehr
als  5%  und  zahlte  für  die  genommenen  Darlehen  nur  4 1 / 2 %.  Auf
diese  Weise  ist  zwar  in  Österreich  ein  hoher  Gesamtzeichnungsbetrag ­
  zustande  gekommen;  aber  diesem  Zeichnungsbetrag  standen
bei  Schluß  des  Krieges  12  und  mehr  Milliarden  Kronen  Lombarddarlehen ­
  allein  bei  den  österreichischen  Banken  gegenüber,  die  auf
eine  Rückzahlung  warten.)  In  Deutschland  nehmen  die  Vorschüsse
auf  Kriegsanleihe  ebenfalls  einen  großen  Raum  ein.  Soweit  sie
aber  von  den  Banken  aus  den  ihnen  zur  Verfügung  gestellten
Kapitalien  (Depositen:  vgl.  Abschnitt  IV)  gewährt  werden,  ist  mit
dieser  Lombardierung  zwar  keine  Kaufkraftvermehrung  verbunden; ­
  wohl  aber  besteht  die  Möglichkeit,  daß  die  den  Banken  in  den
Depositen  übertragene  Kaufkraft  nunmehr  durch  die  Empfänger
der  Kredite:  Handels-,  Industrieunternehmungen,  Kommunen,  Gliedstaaten ­
  und  Reich  zum  Ankauf  von  Gütern  aller  Art  verwendet
wird  und  entsprechend  auf  die  Preise  einwirkt.  Hingegen  bedeuten
die  steigenden  Vorschüsse,  die  die  Darlehnskassen  gegen  die  Verausgabung ­
  von  Umlaufmitteln  —  Darlehnskassenscheinen  —  auf
Grund  der  Hinterlegung  von  Wertpapieren  schlechthin  (einschließlich ­
  der  Kriegsanleihen)  gewähren,  eine  besondere  Begünstigung
der  Inflation,  indem  die  in  der  Kapitalanlage  investierte,  vom
Schuldner  der  Anleihen  bereits  verausgabte  Kaufkraft  durch  die
Ausgabe  von  Papiergeld  wieder  auflebt.  Die  Ausleihungen  der
Darlehnskassen  waren  —  trotz  der  großen  Zuflüsse  von  Depositen
        <pb n="35" />
        30

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

zu  den  Banken  —  gestiegen,  eben  weil  für  diese  Kreditbeanspruchungen ­
  anderweitig  keine  freien  Geldkapitalien  zur  Verfügung
gestellt  wurden  oder  werden  konnten.
Noch  mehr  wird  die  Absicht,  die  dem  Reiche  geliehene  Kaufkraft ­
  zurückzufordern,  bei  Wiedereinrichtung  der  Friedenswirtschaft ­
  anzutreffen  sein.  Viele  Kriegsanleihebesitzer  denken  daran,
die  während  des  Krieges  in  ihren  Unternehmungen  frei  gewordenen
und  in  Kriegsanleihe  angelegten  Kapitalien  nach  dem  Kriege  wieder
in  ihrem  Betriebe  zu  verwenden.  Regelrecht  wäre  das  nur  durch
einen  Verkauf  der  Anleihestücke  möglich.  In  diesem  Falle  würde
der  Käufer  seine  vorhandene  Kaufkraft  dem  Verkäufer  der  Anleihe
zur  Verfügung  stellen.  Nach  dem  Kriege  aber  werden  voraussichtlich ­
  kaum  neue  Käufer  für  Kriegsanleihe  oder  höchstens  in  dem
Umfang  des  sich  neu  bildenden  Sparkapitals  vorhanden  sein.  So
wären  grundsätzlich  größere  Posten  Kriegsanleihe  unverkäuflich.
Der  Besitzer  müßte  eben  auf  die  Wiedererlangung  seiner  einmal  weggegebenen ­
  Kaufkraft  verzichten.  Er  könnte  dann  auch  nicht  mit
ihr  an  den  Gütermarkt  gehen,  das  Verhältnis  von  Kaufkraft  zur
Gütermenge  nicht  einseitig  zuungunsten  der  letzteren  beeinflussen.
Mit  einer  solchen  Aussicht  würden  aber  viele  Kriegsanleihebesitzer
nicht  einverstanden  sein.  Um  sie  zunächst  einmal  zur  Zeichnung
heranzuziehen,  ist  ihnen  sogar  das  Versprechen  gegeben  worden,  daß
der  Verkauf  durch  eine  zweckentsprechende  Organisation  unter
Führung  der  Reichsbank  und  unter  Mitwirkung  der  Banken  sowie
unter  Benutzung  der  Darlehnskassen  ermöglicht  werden  solle.  Trotz
dieser  Zusage  hat  es  ein  großer  Teil  der  Kapitalbesitzer  vorgezogen,
seine  im  Augenblick  flüssigen  Kapitalien  nicht  in  Kriegsanleihe
anzulegen,  sondern  andere  „vorläufige“  Formen  der  Anlegung  zu
bevorzugen,  weil  er  mißtrauisch  gegen  die  Verkaufsmöglichkeit
der  Kriegsanleihe  nach  dem  Kriege  geworden  ist.  Auf  diese  Formen
ist  in  den  folgenden  Abschnitten  zurückzukommen.
Jedenfalls  muß  die  Durchführung  des  Rückkaufs  von  Kriegsanleihen, ­
  der  seit  der  politischen  Umwälzung  schon  eingesetzt  hat
und  dessen  endgültiger  Umfang  von  der  weiteren  Gestaltung  der
politischen  und  insbesondere  der  wirtschaftlichen  Lage  abhängig
ist,  zu  einer  Verstärkung  der  aus  der  Inflation  sich  ergebenen  Gefahren ­
  für  die  Preise  führen,  wenn  für  die  Aufnahme  der  an  den
Markt  kommenden  Anleihen  die  flüssigen  Kapitalien  nicht  ausreichen ­
  oder  nicht  verwendet  werden  und  neue  Darlehnskassen ­
        <pb n="36" />
        Inflation  und  Kriegsanleihe.

31

scheine,  Noten  oder  Kredite  in  die  Lücke  treten  müssen.  Es  handelt ­
  sich  um  nichts  anderes  als  um  das  viel  besprochene  Problem
der  Umwandlung  der  Staatsanleihen  in  Produktionskapital.  Es  ist
dies  in  finanzieller  Beziehung  das  Problem,  das  in  allen  kriegführenden ­
  Ländern  nach  dem  Kriege  zu  lösen  sein  wird.  (Näheres  bei
Prion,  Der  internationale  Geld-  und  Kapitalmarkt  nach  dem
Kriege,  München  1918,  Duncker  &amp;amp;  Humblot.)  Mit  Bezug  auf  die
Inflation  ist  allerdings  zu  bemerken,  daß  sich  das  Verhältnis  von
Kaufkraft  zur  Gütermenge  in  Zukunft  bessern  wird,  wenn  die
verlangten  Kapitalien  wieder  der  Erzeugung  —  statt  wie  in  der
Kriegswirtschaft  der  Vernichtung  —  von  Gütern  dienen.
Also:  obwohl  die  in  der  deutschen  Kriegswirtschaft  reichlich
erhöhte  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  von  diesen  in  großen
Mengen  wieder  auf  das  Reich  übertragen,  von  den  Kriegsanleihen
aufgesogen  worden  ist,  bedeutete  dennoch  diese  Festlegung  bzw.
Übertragung  keinen  absoluten  Schutz  gegen  ihre  Wiederauflebung
und  Geltendmachung  am  Gütermarkt.  Auf  dem  Wege  der  Lombardierung ­
  oder  des  Verkaufs  konnte  während  des  Krieges  jeder
Besitzer  seine  —  eigentlich  als  endgültig  abgetreten  zu  betrachtende ­
  —  Kaufkraft  selbst  wieder  am  Gütermarkt  verwenden  und
hier  als  zahlungsfähiger  Käufer  zu  entsprechenden  Preisen  auftreten.
  Die  geschaffenen  Einrichtungen  (Darlehnskassen)  und  die
bequemen  und  vorteilhaften  Bedingungen  (Zinssätze)  erleichterten
diese  Wiederflüssigmachung  selbst  dann,  wenn  Geldkapitalien
in  der  Volkswirtschaft  nicht  mehr  zur  Verfügung  standen.
Hier  liegt  der  grundsätzliche  Unterschied  zwischen  der  Kapitalanlage ­
  in  Wertpapieren  im  Frieden  und  insbesondere  der  in  Kriegsanleihe ­
  nach  Ausbruch  des  Krieges.
Nicht  nur  sind  die  beiden  Staubecken  für  kurzfristige  und  für
langfristige  Leihkapitalien,  sind  der  Geldmarkt  und  der  Kapitalmarkt, ­
  die  in  der  Friedenszeit  mit  Rücksicht  auf  die  Liquidität
der  Volkswirtschaft  sorglich  getrennt  gehalten  wurden,  durch
die  Kriegswirtschaft  vermengt  worden,  sondern  auch  die  Geldschöpfung ­
  ist  jeder  Hemmung  frei  geworden.  Während  des  Krieges
konnte  in  jedem  Augenblick  jede  Menge  Wertpapiere,  insonderheit
die  großen  Mengen  der  Kriegsanleihen,  wieder  in  Geld  verwandelt
werden.  Die  Grenzen  zwischen  Einkommen  und  Vermögen,  zwischen ­
  Geld  und  Kapital  (im  Geldmarktsinne)  waren  somit  gefallen.
Damit  gewann  auch  das  Vermögen  als  Grundlage  der  Kaufkraft
        <pb n="37" />
        32

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

der  Einzelwirtschaften  ein  anderes  Gesicht  als  vor  dem  Kriege.
Es  machte  jetzt  gar  nichts  mehr  ans,  ob  die  Einzelwirtschaft  aus
ihrem  Einkommen  oder  ihren  Einnahmen  bares  Geld  angesammelt
oder  Guthaben  bei  einer  Bank  gebildet,  oder  ob  sie  Kriegsanleihe
gekauft  hatte  —  in  jedem  Falle  war  sie  in  der  Lage,  mit  diesen
Vermögensteilen  als  Käufer  aufzutreten.  Nach  den  Absichten  der
Reichsbank  sollte  die  Wiederflüssigmachung  der  Kriegsanleihen
„selbst  für  die  größten  Beträge“  auch  nach  Friedensschluß  möglich
sein.  In  der  Zeit  nach  dem  Waffenstillstand  haben  die  wirtschaftlichen ­
  und  politischen  Ereignisse  diese  Absichten  durchkreuzt:
infolge  des  großen  Verkaufsandranges  ist  die  Kriegsanleihe  zeitweilig ­
  unverkäuflich  geworden;  ihr  Kurs  im  freien  Verkehr  ander
Börse  auf  75%  (1.  Juli  1919)  gesunken,  mit  anderen  Worten:  die
Reichsbank  bzw.  die  Reichsfinanzverwaltung  lehnen  es  zeitweilig
ab,  jede  ihnen  angebotene  Menge  Kriegsanleihe  in  bares  Geld
umzuwandeln.  Dennoch  hat  die  Kriegsanleihe  ihren  Doppelcharakter ­
  nicht  verloren:  sie  gewinnt  als  unmittelbares  Zahlungsmittel ­
  von  Tag  zu  Tag  an  Bedeutung,  gefördert  durch  das  Vorgehen ­
  der  Reichsfinanzverwaltung,  die  bei  der  Verwertung  der
Heeresbestände  unter  bestimmten  Voraussetzungen  Kriegsanleihe
in  Zahlung  nimmt.  Außerdem  besteht  die  Lombardmöglichkeit
der  Anleihen  in  unbegrenztem  Maße  fort.  Es  ist  deshalb  nicht
zutreffend,  wenn  gemeint  wird,  daß  der  in  der  Kreditbeanspruchung ­
  hegende  Fehler  der  Geldschöpfung  durch  die  Kriegsanleihezeichnung ­
  wieder  gutgemacht  werde 1 ).
Das  Versprechen,  die  Zeichnungsbeträge  uneingeschränkt  zurückzuerstatten ­
  (Aufnahmeaktion),  war  nur  so  lange  gerechtfertigt,
als  der  Betrag  der  Kriegsanleihen  noch  verhältnismäßig  gering  war
und  eine  Kriegsentschädigung  zu  Deutschlands  Gunsten  im  Bereich
der  Möglichkeit  lag.  Im  weiteren  Verlaufe  des  Krieges  wurde  es
freilich  schwierig,  von  dem  einmal  gegebenen  Versprechen  abzugehen ­
  und  an  die  Stelle  des  mit  5%  Zinsen  bezahlten  Patriotismus
die  Zeichnungspflicht  der  Bürger,  die  Dienstpflicht  des  Kapitals  zu
setzen.  Es  ist  aber  versäumt  worden,  durch  Abwechslung  in  den
J )  So  Bendixen  a.  a.  O.  S.  33.  Auch  Lief  mann  a.  a.  0.  S.  98:  Daher
ist  es  von  so  ungeheurer  Bedeutung  für  die  Preisverhältnisse,  daß.  jene  Kreditaufnahmen ­
  alsbald  konsolidiert  werden.  Das  Mittel  dazu  sind  Steuern  und  Anleihen. ­
  Beide  werden  aus  dem  Tauschverkehr  heraus  bezahlt,  entziehen  ihm
Geldsummen,  die  sonst  im  Tausch  verkehr  eine  andere  Verwendung  gefunden
hätten.
        <pb n="38" />
        Anleihetypen  (etwa  4-  bis  10  jährige,  zu  pari  rückzahlbare  Schatzanweisungen) ­
  die  freien  Kapitalien  nach  ihrer  verschiedenen  Anlagedauer ­
  besser  und  fester  zu  erfassen.
6.  Endlich  ist  noch  zu  beachten,  daß  mit  der  Übertragung  großer
Teile  der  sich  in  der  Volkswirtschaft  ansammelnden  Kaufkraft  auf
das  Reich  (mittelst  Zeichnung  auf  die  Kriegsanleihe)  die  Beziehungen ­
  zwischen  Kriegsfinanzierung  und  Gütermarkt  nicht  abgeschlossen ­
  oder  erledigt  waren.  Mit  dem  Erlös  aus  einer  Kriegsanleihe
zahlte  zwar  das  Reich  die  vorher  auf  genommenen  Kredite  zurück,
indem  es  die  von  der  Reichsbank  bevorschußten  Reichsschatzanweisungen ­
  einlöste.  Es  konnte  aber  schon  darauf  hingewiesen
werden,  daß  von  der  5.  Anleihe  an  der  Erlös  aus  den  Zeichnungen
nicht  mehr  ausreichte,  um  den  Gesamtbetrag  der  im  Umlauf  befindlichen ­
  Schatzanweisungen  einzulösen,  und  daß  nach  Erledigung
der  9.  Kriegsanleihe  sogar  noch  40  Milliarden  Mark  Schatzanweisungen ­
  der  Einlösung  harrten.  Dazu  kam,  daß  das  Reich  nach  Abschluß
einer  Kriegsanleihe,  die  ihm  jeweils  Teile  der  Kaufkraft  von  den
Einzelwirtschaften  zurückgab,  nicht  etwa  aufhörte,  sich  neue  Kaufkraft ­
  zu  verschaffen  und  durch  die  Kriegswirtschaft  fortgesetzt
weitere  Kaufkraft  zu  erzeugen.  Die  Steigerung  der  Kaufkraft  der
Einzelwirtschaften  ging  vielmehr  ohne  Unterbrechung  weiter.  Tag
für  Tag  wurden  100,  zuletzt  130  Millionen  Mark  Schatzanweisungen
bei  der  Reichsbank  diskontiert,  Zahlungen  in  dieser  Höhe  geleistet,
neue  Einkommen  und  Einkommensteigerungen  gebildet,  neue  Nachfragen ­
  nach  den  Gütern  entwickelt,  neue  Preissteigerungen  hervorgerufen. ­
  So  erhielt  die  Inflation,  die  Aufblähung  der  Kaufkraft
der  Einzelwirtschaften  gegenüber  einer  sich  nicht  gleichermaßen
vermehrenden  Gütermenge,  erhielt  die  Inflation  —  trotz  jeweiligen ­
  Rückflusses  eines  Teiles  der  Kaufkraft  auf  die  Kriegsanleihen ­
  —  fortgesetzt  neue  Nahrung,  dauerten  die  Ursachen  in
sich  verstärkendem  Maße  an,  aus  denen  die  Inflation  ihre  eigentliche ­
  Entstehung  ableitete:  Steigerung  des  staatlichen  Konsumtivkredites ­
  mit  jedem  weiteren  Tag,  den  der  Krieg  dauerte.  Und  in
diesem  finanziellen  Hexenkessel  hat  sich  ein  Teil  der  durch  die
Kriegswirtschaft  aufgeblähten  Kaufkraft  in  die  Kriegsanleihen
medergeschlagen,  die  damit—neben  den  thesauriertenNoten  (vgl.  I)
und  den  Depositen  (vgl.  IV)  —  das  sichtbare  Zeichen  der  ungeheuren ­
  Inflation,  unter  der  die  deutsche  Volkswirtschaft  leidet,
dar  stellen.
Prion,  Inflation  und  Geldentwertung.  3
        <pb n="39" />
        34

Die  Finanzwirtsc!iaft  während  des  Krieges  usw.

Wie  der  aufgeblähten  Kaufkraft  im  allgemeinen  keine  oder  nicht
genügende  Mengen  von  Gütern  (im  weitesten  Sinne)  gegenüberstehen ­
  (sie  sind  während  der  4 1 / a jährigen  Kriegsdauer  größtenteils
vernichtet  worden),  so  fehlt  auch  den  Kriegsanleihen  bis  zu  einem
gewissen  Grade  eine  reale  Grundlage.  Insofern  ist  es  zulässig,
volkswirtschaftlich  von  einem  fiktiven  Kapital  zu  sprechen  (Dalberg), ­
  das  nur  aus  dem  Vermögen  der  Einzelwirtschaften  oder
den  zukünftigen  Arbeitserträgnissen  der  Volkswirtschaft  zurückgezahlt ­
  werden  kann.
III.  Inflation  und  Wertpapierhandel  (Börse).
1.  Dem  Wertpapierhandel  —  sowohl  dem  reinen  Anlagegeschäft
als  auch  der  eigentlichen  Spekulation  —  sind  während  des  Krieges
erhebliche  Kapitalien  zugeflossen.  Die  Bestände  der  Banken  sind
zum  größten  Teile  ausverkauft;  zahlreiche  Rentenpapiere  erzielen
heute  —  da  eine  Vermehrung  der  letzteren,  von  Ausnahmen  abgesehen, ­
  während  des  Krieges  nicht  stattgefunden  hat  —  geradezu
Liebhaberpreise.  Der  Zustrom  von  Kapital  zur  Börse  wurde  durch
die  glänzenden  Gewinnergebnisse  der  Industrie  gefördert.  Erhebliche, ­
  zum  Teil  riesige  Kurssteigerungen  der  Dividendenpapiere
waren  die  Folge.  So  hatten  —  insbesondere  im  Sommer  1918  —
selbst  im  Aktienhandel  die  Kurse  teilweise  eine  Höhe  erreicht,  die
in  keinem  Verhältnis  mehr  zum  Erträgnis  der  Aktien  standen.  Weil
die  aufgeblähte  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  auf  eine  sich  nicht
vergrößernde  Wertpapiermenge  stieß,  mußte  auch  die  Preissteigerung ­
  am  Wertpapiermarkt  von  der  ,,Geld“-Seite  her  begünstigt
werden.
Auf  den  ersten  Blick  scheint  das  der  Börse  zuströmende,  sich
am  Wertpapiergeschäft  beteiligende  Kapital  der  Kriegsanleihe  verloren ­
  gegangen,  aber  auch  dem  Gütermarkt  entzogen  zu  sein:  der
Käufer  von  Wertpapieren  hat  zugunsten  seiner  Kapitalanlage  auf
seine  Kaufkraft  verzichtet.  Selbst  wenn  diese  Annahme  zuträfe,
bliebe  für  die  Frage  der  Einwirkung  der  Inflation  auf  die  Preise
zu  beachten,  daß  sich  die  Besitzer  jener  Kaufkraft  in  der  Regel
erst  dann  entschließen,  am  Börsenhandel  teilzunehmen,  wenn  sie
ihre  Bedürfnisse  am  Gütermarkt  befriedigt  haben.  Weil  für  sie  in
vielen  Fällen  eine  Verwendung  zum  Kauf  von  Gütern  nicht  mehr
in  Betracht  kam  und  weil  sie  ihrer  Pflicht  zur  Kriegsanleihezeichnung
glaubten  genügt  zu  haben,  trugen  zahlreiche  Personen  ihre  Kapi-
        <pb n="40" />
        Inflation  und  Wertpapierhandel  (Börse).

35

talien  zur  Börse,  um  Wertpapiere  als  Kapitalanlage  oder  mit  der
Absicht  zu  spekulieren,  zu  kaufen.  Dazu  kommt,  daß  nach  Absicht
der  Besitzer  ein  großer  Teil  gerade  der  im  Börsenhandel  angelegten
Kapitalien  jederzeit  wieder  zu  ihrer  Verfügung  stehen  soll,  wenn  sie
das  Kapital  für  andere  Zwecke  benötigen.  Während  bei  den  Kriegsanleihen ­
  im  Falle  eines  Mangels  an  Käufern  versprochenermaßen
die  Darlehnskassen  in  die  Lücke  einspringen  sollen,  ist  die  Wiederauflebung
  der  in  anderen  Wertpapieren  angelegten  Kaufkraft  für
den  Besitzer  nur  möglich,  wenn  andere  Käufer  an  ihre  Stelle  treten.
Allerdings  bringt  es  der  Gewinnanreiz  bei  den  Dividendenpapieren
sowie  die  Übersättigung  des  Kapitalmarktes  mit  Kriegsanleihen
mit  sich,  daß  leicht  Käufer  für  andere  Wertpapiere  vorhanden  sein
werden,  wenigstens  solange  als  der  Überfluß  an  Kaufkraft  anhält.
Außerdem  ist  die  Beleihung  von  anderen  Wertpapieren  als  Kriegsanleihe ­
  in  einem  weit  gezogenen  Rahmen  ebenfalls  bei  den  Darlehnskassen ­
  jederzeit  möglich.
2.  Aber  die  Annahme,  daß  mit  dem  Kauf  von  Wertpapieren  der
Kriegsanleihe  oder  dem  Gütermarkt  jene  Kaufkraft  entzogen  sei,
trifft  nicht  ohne  weiteres  zu.  Denn  jedem  Käufer  steht  ein  Verkäufer ­
  gegenüber,  der  gegen  Hingabe  seiner  Wertpapiere  die  Kaufkraft ­
  erhält  und  sie  seinerseits  nach  Gutdünken  verwenden  kann.
Die  Kaufkraft  geht  also  mit  dem  Kauf  von  Wertpapieren  nicht
unter;  sie  wechselt  nur  den  Besitzer  und  bleibt  im  vollen  Umfange
weiter  bestehen.  Gegenüber  der  Anschauung,  daß  sich  mit  Anerkennung ­
  dieser  Tatsache  letzten  Endes  nichts  in  dem  Verhältnis  der
Kaufkraft  zum  Markt  der  Güter  geändert  habe,  ist  jedoch  zu  betonen, ­
  daß  Käufer  und  Verkäufer  durchaus  nicht  dieselben  Absichten ­
  zu  haben  brauchen,  unter  Umständen  auch  gar  nicht  über
dieselben  Möglichkeiten  und  Fähigkeiten  verfügen,  mit  dem  Kapital
das  gleiche  zu  beginnen.  So  kann  und  wird  in  der  Regel  doch  eine
Verschiebung  in  der  Verwendung  der  Kaufkraft  und  damit  auch  eine
verschiedene  Einwirkung  auf  die  Preise  eintreten,  wenn  durch  den
Kauf  und  Verkauf  von  Wertpapieren  eine  Übertragung  von  Kaufkraft ­
  von  einer  Person  auf  die  andere  stattgefunden  hat.
Wenn  die  Banken  aus  ihren  Beständen  für  Rechnung  der  Ausgeber ­
  Anleihen  und  Aktien  verkaufen,  so  fließt  der  Erlös  den  Industriegesellschaften, ­
  Hypothekenbanken  oder  Kommunen  zu,  wenn
diese  nicht  schon  den  Gegenwert  vorher  erhalten  oder  Vorschüsse
darauf  entnommen  haben.  In  den  Händen  dieser  Schuldner  kann  *

3*
        <pb n="41" />
        36

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

die  Kaufkraft  sicherlich  anders  verwendet  werden  als  in  den
Händen  des  Wertpapiererwerbers,  der  —  da  es  ihm  um  eine  Rente
zu  tun  ist  —  in  der  Hauptsache  nur  Kriegsanleihe  hätte  kaufen
können.  Verkauft  die  Bank  aus  eigenem  Besitz,  dann  vermehrt  der
Erlös  das  der  Bank  zur  Verfügung  stehende  Betriebskapital.  Da
dieses  Kapital  nach  bankpolitischen  Grundsätzen  angelegt  zu  werden ­
  pflegt,  so  geht  die  Kaufkraft  mittelst  Kreditgewährung  an
Handel  und  Industrie  oder  an  die  Kommunen  oder  an  das  Reich
(gegen  Reichsschatzanweisungen)  über,  oder  sie  verbleibt  in  Gestalt ­
  von  Barvorräten  in  den  Kassen  der  Bank,  erhöht  die  Giroguthabenbestände ­
  der  Reichsbank.  In  Kriegsanleihe  werden  nur
verhältnismäßig  geringe  Teile  der  Bankgelder  angelegt.
Des  weiteren  kann  der  Verkäufer  der  Wertpapiere  eine  andere
Privatperson  sein,  der  die  Kaufkraft  des  Wertpapierverkäufers
übertragen  wird.  Sie  kann  ihrerseits  mit  dem  Erlös  Sachgüter  kaufen ­
  oder  den  aus  irgendwelchen  Gründen  zu  haltenden  Kassenbestand ­
  erhöhen  oder  die  flüssigen  Mittel  bei  den  Banken  auf  Depositenkonto ­
  einzahlen  (wodurch  die  Bank  die  Verfügungsgewalt  erhält) ­
  oder  auch  Kriegsanleihe  zeichnen.  Die  die  Kaufkraft  erhaltene
Person  kann  endlich  auch  ein  Spekulant  sein,  der  sie  dauernd  im
Ankauf  und  Verkauf  von  Wertpapieren  verwendet.  Die  Spekulation ­
  bindet  die  Kaufkraft  insofern,  als  die  Kapitalien  ständig  für
den  Kauf  und  Verkauf  von  Wertpapieren  zur  Verfügung  gehalten
werden.  Je  höher  die  Kurse  sind,  je  größer  die  Summe  der  der
Spekulation  (nicht  der  Kapitalanlage)  dienenden  Wertpapiere  und
je  größer  die  Zahl  der  sich  an  der  Spekulation  beteiligenden  Personen ­
  ist,  um  so  größer  ist  auch  das  Kapital,  das  durch  die  Spekulation ­
  gebunden  wird.  Es  tritt  im  Frieden  in  den  Reports  und
Lombarddarlehen  und  den  Depositen  der  Bankbilanzen  in  die  Erscheinung. ­
  Während  des  Krieges  vollzog  sich  die  Spekulation  nur
im  Kassageschäft,  so  daß  lediglich  ein  Teil  der  Depositen  das  Betriebskapital ­
  der  Spekulation  darstellen  dürfte.  Diese  Depositen
erheischen  den  größten  Grad  von  Liquidität,  da  sie  täglich  nach
den  Verfügungen  der  Spekulanten  hin  und  her  geschoben  werden.
So  werden  sie,  wenn  sie  nicht  in  bar  oder  als  Giroguthaben  bei  der
Reichsbank  aufbewahrt  werden,  höchstens  Anlage  in  Reichsschatzanweisungen, ­
  niemals  aber  in  Kriegsanleihe  finden.  —
Die  Börse  saugt  also  die  flüssigen  Geldkapitalien  nicht  in
sich  auf;  sie  ist  nur  der  große  Umschalter  für  die  Kaufkraft  der
        <pb n="42" />
        Inflation  nnd  Depositen.

37

Einzelwirtschaften.  Die  Börse  zieht  die  Kaufkraft  an  sich,  und
zwar  ist  das  in  der  Kriegswirtschaft  in  solchem  Maße  geschehen,
daß  die  Aufblähung  der  Kaufkraft  gegenüber  einem  beschränkten
Wertpapiervorrat  in  fühlbarer  Weise  wirksam  geworden  ist.  Sie
leitet  dann  die  Kaufkraft  in  zahlreiche  Kanäle,  wovon  einige  zur
Kriegsanleihe  hinführen,  andere  wieder  zum  Gütermarkt  zurückführen. ­
  Wäre  die  Kaufkraft  mehr,  als  es  geschehen  ist,  von  dem
Zustrom  zur  Börse  abgehalten  worden,  dann  hätten  die  Kriegsanleihen ­
  einen  noch  größeren  Zulauf  gefunden  —  oder  die  Depositen
der  Banken.

IV.  Inflation  und  Depositen.
1.  Wir  hatten  gesehen,  daß  die  den  Einzelwirtschaften  zugeführte
Kaufkraft  nicht  samt  und  sonders  auf  die  Kriegsanleihe  an  das
Reich  zurückgeflossen  ist.  Wo  ist  der  andere  Teil  gebheben?  Es
ist  notwendig  zu  wiederholen,  daß  jeder  Einkommensbezieher  —
wenn  man  von  den  auf  seinem  Einkommen  ruhenden  Steuern
(vgl.  V)  absieht  —  über  sein  Einkommen  frei  verfügen  kann.  Er
wird  naturgemäß  in  erster  Linie  die  zu  seinem  Lebensunterhalt  erforderlichen ­
  Bedürfnisse  zu  befriedigen  suchen.  Daneben  kann  er
auch  reichliche  Mittel  für  Luxusbedürfnisse  aller  Art  ausgeben.
Endlich  kann  er  Teile  des  Einkommens  dazu  verwenden,  um
seine  Produktionseinrichtungen  zu  verbessern,  ergänzen,  erweitern
—-  ehe  er  an  die  Zeichnung  von  Kriegsanleihe  oder  an  die  Anlegung
seiner  Kaufkraft  in  anderen  Anlagen  denkt.  Innerhalb  der  drei
ersten  Möglichkeiten  kann  sich  aber  die  Kaufkraft  voll  in  der  Preisbildung ­
  auswirken.  Daran  wird  man  zu  denken  haben,  wenn  man
von  den  Formen  spricht,  mittelst  deren  die  Kaufkraft  unmittelbar
—  sei  es  dauernd  oder  nur  vorübergehend  —  vom  Gütermarkt  abgezogen ­
  werden  kann.  Denn  immer  erst  nach  Befriedigung  des
einen  oder  anderen  der  vorgenannten  Bedürfnisse  werden  andere
Teile  der  Kaufkraft  dazu  verwendet,  um  Kriegsanleihe  zu  zeichnen
(II)  oder  andere  Wertpapiere  zu  kaufen  (III)  oder  Einlagen  bei
den  Kreditinstituten  zu  machen.
Das  letztere  ist  in  größtem  Umfange  in  Deutschland  während
des  Krieges  geschehen.  Die  fremden  Gelder  der  Banken  sind  von
9,6  Milliarden  Mark  Ende  1913  (160  Aktienbanken)  auf  23,2  Milharden ­
  Mark  Ende  1917  (127  Aktienbanken)  gestiegen.  Sie  können  für
Ende  1918  mit  über  30  Milliarden  Mark  angenommen  werden.  Die
        <pb n="43" />
        38

Die  Finanzwirtsohaft  während  de*  Krieges  usw.

Einlagen  bei  den  Sparkassen  haben  sich  von  18  Milliarden  Mark
Ende  1913  auf  31  Milliarden  Mark  Ende  1918  erhöht.  Bei  den
Kreditgenossenschaften  standen  Ende  1913  rund  5,5  Milliarden
Mark,  Ende  1918  etwa  9,5  Milliarden  Mark  fremde  Gelder  an.  Insgesamt ­
  dürfte  also  die  Zunahme  der  fremden  Gelder  bei  diesen
Kreditinstituten  im  Kriege  rund  40  Milliarden  Mark  betragen.
Hieraus  ergibt  sich,  daß  die  aufgeblähte  Kaufkraft  der  Wirtschaften,
soweit  sie  nicht  in  Wertpapieren  Anlage  gefunden  hat  oder  in  Banknoten ­
  aufgestapelt  wird,  in  den  stark  gestiegenen  Depositen  der
Kreditinstitute  zum  Ausdruck  kommt.  Diese  Depositen  —  und
nicht  allein  die  gehamsterten  Noten  —  sind  neben  den  Kriegsanleihen ­
  das  äußere  Zeichen  für  das  Vorhandensein  einer  Inflation.
Diese  Kaufkraft  liegt  nun  keineswegs  untätig  bei  den  Kreditinstituten. ­
  Es  ist  zu  unterscheiden,  ob  die  Einzahlungen  mit  täglicher ­
  Kündigung  in  laufender  Rechnung,  auf  Scheckkonto  oder
auf  längere  Zeit  mit  entsprechend  höheren  Zinsen  erfolgen.  Während ­
  sich  die  eigentlichen  Spareinlagen,  d.  h.  Kapitalanlagen  zum
Zwecke  eines  Rentenbezuges,  grundsätzlich  nicht  von  der  Anlage
in  Wertpapieren  unterscheiden  und  unbedenklich  in  entsprechenden
Anlagegeschäften  (Kriegsanleihe,  Wertpapieren,  Hypotheken)  verwendet ­
  werden  können,  ähneln  die  eigentlichen  Scheckgelder  durchaus ­
  den  Banknoten.  Der  einzelne  Eigentümer  kann  und  will  über
diese  Guthaben  wie  über  bares  Geld  verfügen.  Zum  Teil  dienen
daher  die  erhöhten  Guthaben  den  nämlichen  Zwecken  wie  der  erhöhte ­
  Banknotenumlauf:  die  hohen  Preise  sowie  die  Gepflogenheiten
der  Barzahlung  machen  auch  höhere  Summen  jederzeit  verfügbarer
Mittel  notwendig.  Praktisch  ist  es  meist  sehr  schwer,  den  inneren
Charakter  der  fremden  Gelder  genau  zu  erkennen.  Denn  auch  befristete ­
  Einlagen  können  —  in  der  Kriegswirtschaft  mehr  denn  je
—  nur  vorläufig  zurückgestellte  Kaufkraft  darstellen.  Dennoch
suchen  die  Kreditinstitute  dem  inneren  Charakter  der  fremden  Gelder
nach  Möglichkeit  bei  der  Anlegung  in  Aktivgeschäften  Rechnung  zu
tragen.  Im  Kriege  hat  sich  jedoch  der  Kreis  der  im  Bankbetrieb
üblichen  Aktivgeschäfte  sehr  verengt.  Durch  die  üblich  und  möglich ­
  gewordene  Barzahlung  ist  für  den  kurzfristigen  Handels-  und
Industriekredit,  für  Effektendarlehen  an  der  Börse  und  Warenbeleihungen ­
  nur  ein  geringer  Spielraum  geblieben.  An  ihre  Stelle  sind
Kreditgeschäfte  mit  den  Kommunen  sowie  die  Diskontierung  von
Reichsschatzanweisungen  getreten.  Die  Gewährung  von  Darlehen
        <pb n="44" />
        Inflation  und  Depositen.

39

an  das  Reich  nimmt  jetzt  bei  weitem  den  ersten  Platz  in  der  Anlegung ­
  der  Depositen  der  Banken  ein.
2.  Auf  diese  Weise  zieht  also  das  Reich  doch  auf  dem  Umwege
über  die  Depositen  der  Banken  die  in  der  Kriegswirtschaft  entstandene ­
  und  auf  die  Kriegsanleihe  nicht  übertragene  Kaufkraft
fortgesetzt  wieder  an  sich.  Damit  wäre  also  der  Ring:  Schaffung
von  Kaufkraft  durch  die  Zahlungen  des  Reiches  —  Wiedereinziehung ­
  der  Kaufkraft  in  der  Hauptsache  über  die  Kriegsanleihe,
einen  weiteren  Teil  (Depositen)  über  die  Reichsschatzanweisungen
—  geschlossen.
Aber  dieser  Kreislauf  des  Kapitals  ist  erstens  nicht  ganz  geschlossen, ­
  weil  die  Kaufkraft  nicht  samt  und  sonders  an  das  Reich
zurückfließt,  sondern  Teile  aus  dem  Einkommen  des  Beziehers  auf
den  Gütermarkt  oder  den  Effektenmarkt  überspringen  oder  als  erhöhte ­
  Kassenbestände  dienen.  So  sind  nur  bestimmte  Restbeträge
zur  Kriegsanleihe  gelangt  (die  überdies  jederzeit  wieder  flüssig  gemacht ­
  werden  können).  Zweitens  ist  das  letzte  Glied  in  diesem
Ring  nicht  echt.  Während  der  Besitzer  von  Kriegsanleihe  wenigstens ­
  grundsätzlich  auf  die  Wiederauflebung  seiner  Kaufkraft  verzichtet ­
  bzw.  bei  Verkäufen  von  Wertpapieren  eine  andere  Kaufkraft ­
  die  Wertpapiere  aufnimmt,  also  nur  eine  Übertragung  der
Kaufkraft  von  einer  Person  auf  die  andere  stattfindet,  will  der
Einzahler  auf  Bankkonto  selbst  nicht  einmal  grundsätzlich  auf  die
Verfügung  über  seine  Kaufkraft  verzichten.  Er  will  sie  nur  in
geeigneter  Form  —  die  in  Deutschland  Zinsen  ab  wirft  —  aufspeichern,
  bis  er  sie  zu  gelegener  Zeit  zu  anderen  Zwecken  endgültig ­
  verwenden  kann.  Eür  den  Depositengläubiger  bedeutet
die  Hingabe  des  Geldkapitals  nur  ein  Ruhen  dieser  Kaufkraft  für
eine  gewisse  Zeit.  Eür  ihn  ist  sein  Guthaben  bei  der  Bank  nichts
anderes  als  eine  Banknote,  die  er  nicht  in  eigener  Kasse  aufbewahrt. ­

Jedoch  auch  bei  dieser  Aufspeicherung  von  Kaufkraft  in  Gestalt
der  Depositen  —  und  Verwendung  durch  die  Banken  —  ist  zu  beachten, ­
  daß  sie  durchaus  nicht  für  die  Gesamtheit  der  Summen,
die  in  Betracht  kommen,  freiwillig  erfolgt  ist.  Nicht  sind  diese
Summen  bei  den  Kreditinstituten  hinterlegt  worden,  weil  sie  sämtlich ­
  vom  Gütermarkt  femgehalten  werden  sollen,  sondern  sie  sind
auch  zu  den  Banken  und  Sparkassen  geströmt,  weil  sie  Güter
nicht  mehr  kaufen  oder  nur  zu  solchen  Preisen  kaufen  konnten,
        <pb n="45" />
        40

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

die  die  Besitzer  der  Kaufkraft  nicht  anlegen  wollten.  Ein  Teil
der  Einzahler  der  Depositen  will  aber  seine  Kaufkraft  wieder  aufleben ­
  lassen,  die  Kapitalien  von  den  Banken  abheben,  wenn  er
nach  dem  Kriege  die  Möglichkeit  sieht,  dafür  Rohstoffe,  Waren,
Gebrauchsgegenstände,  Produktionsanlagen  und  -einrichtungen  zu
kaufen.  Dann  erst  wird  sich  die  Wirkung  dieser  aufgestapelten  Kaufkraft ­
  auf  die  Preise  zeigen.  Allerdings  kann  dann  die  überschüssige
Kaufkraft  langsam  durch  eine  entsprechende  Vermehrung  der  Güter
ausgeglichen  werden.  Vorher  entsteht  freilich  das  Problem,  das
auch  bei  der  Kriegsanleihe  eine  Rolle  spielt:  die  Wiederflüssigmachung ­
  der  mittlerweile  in  Reichsschatzanweisungen  angelegten
Depositen.  Die  Abstellung  der  Schatzanweisungen  auf  eine  kurze
Frist  (bis  zu  3  Monaten)  gibt  dem  Käufer  ein  Anrecht,  zu
glauben,  daß  ihm  nach  Ablauf  dieser  Frist  sein  Geld  pünktlich  zur
Verfügung  stehen  wird.  Die  Einlösung  von  70  Milliarden  Mark
Schatzanweisungen,  mit  deren  Umlauf  am  30.  Juni  1919  zu  rechnen
ist,  wird  jedoch  der  Reichsfinanzverwaltung  nur  dadurch  möglich
sein,  daß  sie  mittelst  Ausgabe  einer  konsolidierten  Anleihe  freies
Geldkapital  aus  der  Volkswirtschaft  an  sich  zieht  oder  sich  die
Mittel  auf  dem  Wege  der  Steuern  zwangsweise  verschafft,  oder  —
endlich:  indem  sie  die  Schatzanweisungen  in  bares  Geld  zurückverwandelt, ­
  Koten  ausgibt,  die  Depositen  in  Noten  umwandelt,
die  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  wieder  in  die  mobilste  Form
des  Geldes  zurückführt.  Darauf  ist  bei  den  Maßnahmen  (vgl.
2.  Teil)  zurückzukommen.
V.  Inflation  und  Steuern.
1.  Endlich  können  Teile  der  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften
mittelst  Steuern  auf  das  Reich  übertragen  werden.  Unter  I  wurde
schon  darauf  hingewiesen,  daß  sich  die  erste  Kreditbeanspruchung,
aus  der  die  dringenden  Zahlungen  für  die  Kriegsbedürfnisse  bei
Kriegsausbruch  geleistet  wurden,  nicht  durch  die  Erheburig  von
Steuern  ersetzen  ließ.  Aus  steuertechnischen  wie  aus  wirtschaftlichen ­
  Gründen  war  die  Aufbringung  solcher  großen  Summen,  wie
sie  die  Mobilmachung  plötzlich  erforderte,  gänzlich  ausgeschlossen.
Dagegen  spielt  die  Steuerpolitik  im  weiteren  Verlauf  der  Kriegsfinanzierung ­
  eine  gewichtige  Rolle.
Erstlich  als  Mittel  der  Kostendeckung.  In  England  war  die
Anschauung  verbreitet,  daß  mindestens  ein  Drittel  der  Kosten  des
        <pb n="46" />
        Inflation  und  Steuern.,

41

Krieges  aus  Steuereingängen  zu  decken  sei.  Tatsächlich  ist  es  England ­
  in  allen  früheren  Kriegen  gelungen,  diesen  oder  einen  ähnlichen
Anteil  der  Steuern  an  den  Kriegsausgaben  zu  erreichen.  Im  jetzigen
Krieg  ist  der  Anteil  der  Steuern  an  der  Kostendeckung  in  England
auf  rund  15%,  also  auf  ein  Siebentel,  zu  bemessen 1 ).  Angesichts  des
auch  in  England  gewaltigen  Betrages  der  aufgelaufenen  Kriegskosten ­
  (Ende  März  1919:  190MilliardenMark)  istdiese  Steuerleistung
des  englischen  Volkes  mit  Recht  als  heroisch  bezeichnet  worden.
Amerika  hat  die  Absicht,  seinen  Verbündeten  in  der  Kostendeckung
durch  Steuern  sogar  noch  zu  übertreffen.  Genaue  Berechnungen
über  Steuereinnahmen  und  Kxiegsausgaben  für  das  Rechnungsjahr
1918/19  liegen  indes  noch  nicht  vor.  Rechnet  man  in  Deutschland
den  Betrag  der  Kriegssteuer  (Kriegsgewinnsteuer)  wie  in  England
zu  den  Steuereinnahmen,  dann  konnten  von  den  bis  31.  März  1918
aufgelaufenen  deutschen  Kriegskosten  in  Höhe  von  etwa  110  Milliarden ­
  Mark  nur  etwa  2  Milharden  durch  Steuern  abgedeckt  werden.
(Von  dem  Ertrag  der  Kriegssteuer  in  Höhe  von  5,4  Milliarden  Mark
wurde  der  Rest  zur  Deckung  von  Fehlbeträgen  im  ordentlichen
Haushalt  verwendet.)  In  den  übrigen  kriegführenden  Ländern
erreichen  jedoch  die  Steuereinnahmen  nicht  einmal  den  Betrag
der  durch  die  Verzinsung  der  Staatsschulden  stark  gestiegenen
laufenden  Ausgaben.  Selbst  in  Frankreich  bleiben  die  Eingänge
aus  den  Steuern  hinter  den  laufenden  Ausgaben  zurück.
Zweitens  sind  die  Steuern  für  die  Frage  nach  der  Inflation
von  Bedeutung.  Grundsätzlich  stellt  die  Steuer,  die  der  Steuerpflichtige ­
  an  den  Staat  entrichtet,  eine  Minderung  seiner  Kaufkraft ­
  dar.  Im  Gegensatz  zu  allen  bisher  besprochenen  ,,  Auf  bewahrungsformen“ ­
  der  Kaufkraft  werden  die  in  der  Steuer  hingegebenen
Teile  des  Einkommens  vom  Steuerzahler  endgültig  verausgabt:  die

] )  Die  gesamten  Ausgaben  betrugen
vom  1.  August  1914  bis  31.  März  1919  .  .  .  rund  9500  Mill.  £,
die  gesamten  Budgeteinnahmen  „  2650  „  ,,
so  daß  auf  dem  Kreditwege  rund  6850  Mill.  £
aufgebracht  worden  sind.

Hingegen  stellten  sich  die  reinen  Kriegsausgaben  (nach  Abzug  der  Friedensausgaben ­
  und  der  Ausgaben  für  die  Verzinsung  der  Kriegsschuld)  auf  rund
8000  Mill.  £,  und  die  reinen  Einnahmen  während  des  Krieges  ausschließlich
der  Zinsen  für  die  Kriegsschuld  auf  1200  Mill.  £.  Diese  1200  Mill.  £  konnten
zur  Deckung  der  Ausgaben  in  Höhe  von  8000  Mill.  £  verwendet  werden.  (Vgl.
die  Berechnung  bei  Prion,  Steuer-  und  Anleihepolitik  in  England  während  des
Krieges,  Berlin  1918,  S.  25  f.)
        <pb n="47" />
        42

Die  Fmanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

Schmälerung  der  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  durch  Steuern
ist  eine  unwiderrufliche.  In  der  Regel  wird  zwar  die  Gesamtmenge
der  in  der  Volkswirtschaft  vorhandenen  Kaufkraft  um  die  Steuerleistungen ­
  nicht  verringert;  denn  gewöhnlich  gibt  der  Staat,  auf
den  die  Kaufkraft  übertragen  wird,  diese  wieder  aus,  sei  es  in  Gestalt ­
  von  Anleihezinsen  oder  zur  Bezahlung  von  Gehältern  für  seine
Beamten  oder  auch  zur  unmittelbaren  Verwendung  am  Gütermarkt. ­
  Entscheidend  ist  jedoch  hierbei,  daß  der  Staat  für  die
von  ihm  zu  leistenden  Zahlungen  keine  neue  Kaufkraft  ins
Leben  ruft,  sondern  nur  die  in  der  Volkswirtschaft  entstandene,
sich  aus  dem  Tauschverkehr  ergebende  Kaufkraft  weiter  verwendet.
So  betrachtet,  sind  Steuern  das  wirksamste  finanzpolitische  Mittel,
Inflationserscheinungen  zu  hindern.  Für  die  Kriegswirtschaft
ist  aber  nicht  außer  Betracht  zu  lassen,  daß  zu  einem  großen  Teil
auch  jene  Güter  durch  den  Krieg  vernichtet  worden  sind,  die  insbesondere ­
  zu  Anfang  des  Krieges  aus  der  noch  in  der  Volkswirtschaft ­
  vorhandenen  und  auf  das  Reich  übertragenen  freien  Kaufkraft ­
  gekauft  worden  sind.  Daraus  folgt,  daß  selbst  bei  stärkster
Wegsteuerung  der  durch  die  Kriegswirtschaft  erzeugten  Kaufkraft
das  zwischen  Kaufkraft  und  Gütermenge  eingetretene  Mißverhältnis ­
  praktisch  niemals  vollständig  hätte  aus  der  Welt  geschafft
werden  können,  da  die  vernichteten  Güter  nicht  wieder  ersetzt
werden  könnten.
2.  Angesichts  der  Dauer  und  der  räumlichen  Ausdehnung  des
Krieges  und  der  dadurch  bedingten  gewaltigen  Kosten  war  es  ausgeschlossen, ­
  diese  Kosten  etwa  ganz  auf  dem  Wege  der  Steuern
aufzubringen  (wobei  die  Frage  nach  der  steuerlichen  Gerechtigkeit:
Belastung  der  jetzigen  oder  zukünftigen  Generation  außer  acht
gelassen  ist).  Mit  Bezug  auf  die  Inflation,  auf  die  aufgeblähte  Kaufkraft ­
  der  Einzelwirtschaften,  wäre  es  nur  von  Vorteil  gewesen,  wenn
durch  eine  starke  Besteuerung  zum  mindesten  große  Teile  dieser
Kaufkraft  den  Einzelwirtschaften  entzogen  worden  wären.  In
der  Unwirksammachung  liegt  der  entscheidende  Vorteil  der  Steuer
gegenüber  dem  Anleihe  verfahren.  Bei  der  Anleihe  erhält  der
Gläubiger  laufend  Teile  seiner  Kaufkraft,  in  Gestalt  von  Zinsen
und  Tilgungsquoten  zurück,  wenn  die  Rückzahlung  des  Kapitals
nicht  auf  einmal  erfolgt.  Außerdem  ist  es  dem  Anleihebesitzer  unbenommen, ­
  sich  durch  Verkauf  oder  Beleihung  der  Anleihestücke
—  in  Deutschland  durch  die  Einrichtung  der  Darlehnskassen  er ­
        <pb n="48" />
        Inflation  und  Steuern.

43

leichtert  und  gefördert  —  das  hingegebene  Kapital  zurückzuverschaffen. ­
  Das  alles  fällt  bei  der  Steuerentrichtung  fort.
In  der  Praxis  der  deutschen  Kriegswirtschaft  mußte  freilich  eine
solch  weitgehende  Steuerpolitik  auf  nicht  geringe  Schwierigkeiten
stoßen.  Bei  einer  Steigerung  der  indirekten  Steuern,  die  während
der  Kriegszeit  aus  politischen  und  wirtschaftlichen  Gründen  ohnehin
nur  schwer  durchzuführen  war,  konnten  die  Käufe,  wenn  nicht  der
gesamte  notwendige,  entbehrliche  und  Luxuskonsum  in  fein  abgestimmter ­
  Weise  von  der  Besteuerung  erfaßt  wurde,  leicht  nach  den
von  der  Steuer  weniger  betroffenen  Bedarfsgütern  abwandern  und
hier  die  Preise  steigern.  Vor  allem  konnte  der  —  mit  Rücksicht  auf
die  Verringerung  der  Preissteigerungen  zu  erstrebenden  —  Konsumeinschränkung ­
  in  der  Kriegswirtschaft  leicht  durch  Steigerung  der
Einkommen  von  seiten  der  Einzelwirtschaften  entgegen  gewirkt  werden. ­
  Diese  Einkommensteigerungen  waren  um  so  leichter  durchzusetzen, ­
  je  größer  und  dringlicher  der  Heeresbedarf  wurde,  bei
dem  es  je  nach  der  militärischen  Lage  mehr  auf  Steigerung  der
Produktion  als  auf  Innehaltung  bestimmter  Preise  und  Löhne  ankommen ­
  konnte.  Diese  Abwälzung  der  Steuer  —  letzten  Endes
auf  den  Käufer  der  hauptsächlichsten  Güter:  auf  das  Reich  —
konnte  aber  ebensogut  und  vielleicht  noch  besser  bei  den  direkten
Steuern  erfolgen.  Um  ihre  Einkommen  auf  der  alten  Höhe  zu  halten, ­
  konnten  die  Unternehmer  in  der  Zeit  der  großen  Nachfrage
nach  Kriegsgütern  die  eingetretenen  Steuererhöhungen  in  die  Verkaufspreise ­
  einkalkulieren,  die  Arbeiter  Lohnerhöhungen  durchsetzen, ­
  wenn  die  Verteuerung  der  Lebenshaltung  mit  einer  Dringlichkeit ­
  der  Güterherstellung  zusammenfiel.  Höhere  Löhne,  höhere
Preise  bedeuteten  aber  größere  Kaufkraft  der  Arbeiter  und  Unternehmer ­
  und  auf  der  anderen  Seite  höhere  Kosten  für  den  Heeresbedarf, ­
  höhere  Ausgaben  für  die  Staatskasse,  wodurch  die  von
den  Steuern  erstrebten  Wirkungen  auf  die  Kaufkraft  und  die
Preise  illusorisch  wurden.  Deshalb  war  es  nur  folgerichtig,  wenn
das  Reich  versuchte,  bei  der.  Festsetzung  der  Preise  für  die  wichtigsten ­
  Güter  mitzuwirken.  Inwieweit  es  im  einzelnen  gelungen
ist,  auch  nur  die  Preise  für  die  eigenen  Käufe  des  Reiches
auf  der  durch  das  Anwachsen  der  Kriegskosten  wie  der  Inflation ­
  bedingten  Höhe  zu  halten,  entzieht  sich  der  genauen
Kenntnis.  Jedenfalls  zeigen  zahlreiche  Einzelfälle,  daß  selbst  in
England,  wo  die  Kontrolle  der  Preise  und  Löhne  am  schärfsten
        <pb n="49" />
        44

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

durchgeführt  worden  ist,  daß  selbst  hier  noch  erhebliche  Mehrgewinne ­
  erzielt  worden  sind,  wovon  die  Ergebnisse  der  Kriegsgewinnsteuer ­
  (bis  Ende  März  1919:  13  Milliarden  Mark)  Zeugnis
ablegen.  Allerdings  ist  in  England  die  verbliebene  Kaufkraft  noch
mittelst  erheblicher  Steigerung  der  Einkommensteuersätze  angegriffen ­
  worden  (Ertrag  der  Einkommensteuer  in  England  bis
31.  März  1919:  18  Milharden  Mark;  im  Jahre  1918/19  allein:
6  Milliarden  Mark  gegen  1,3  Milliarden  Mark  im  Jahre  1914).
In  Deutschland  ist  die  Unwirksammachung  der  aufgeblähten
Kn.ufkra.ft  durch  Steuern  in  nur  unzureichendem  Maße  erfolgt.  Im
Jahre  1914  hielten  sich  die  Einnahmen  aus  Steuern  ungefähr  auf  der
Höhe  des  Vorjahres;  im  Jahre  1915  gingen  sie  sogar  um  300  Millionen ­
  Mark  zurück,  ohne  daß  zu  ihrer  Wiederergänzung,  geschweige
denn  zu  einer  Steigerung  etwas  unternommen  worden  wäre.  Erst
im  Jahre  1916  wurden  die  ersten  Kriegssteuern  beschlossen  und  eingeführt. ­
  Sie  erreichten,  daß  die  Steuereingänge  wieder  auf  den
Stand  vom  Jahre  1913  stiegen.  Erst  im  Jahre  1917  gelang  es,  durch
Einführung  und  Erhöhung  weiterer  Steuern  die  Steuereinnahmen
so  zu  erhöhen,  daß  sie  mit  rund  1  Milliarde  Mark  über  die  des
Jahres  1913  hinausgingen.  Jedoch  ist  hierbei  zu  beachten,  daß  es
sich  vorzugsweise  um  indirekte  Steuern  handelt,  und  daß  die
Haushaltsrechnungen  des  'Reiches  in  Wirklichkeit  auch  in  diesem
Jahre  mit  einem  Defizit  abschlossen.  Die  tatsächlichen  Defizite
aus  den  Jahren  1916  und  1917  in  Höhe  von  1104  und  891  Millionen
Mark  sind  dann  aus  dem  Ertrage  der  Kriegsgewinnsteuer  gedeckt
worden,  die  bis  zum  31.  März  1918  etwa  4900  Millionen  Mark  erbracht ­
  hatte.  In  Wirklichkeit  sind  also  nicht  nur  die  eigentlichen
Kriegsausgaben,  sondern  auch  beträchtliche  Teile  der  laufenden
Ausgaben  im  ordentlichen  Haushalt  bis  zum  Jahre  1918,  d.  h.  fast
während  des  ganzen  Krieges  aus  Krediten  bestritten  worden.
Außer  dieser  zweifellos  beklagenswerten  Verspätung  zeichnet
sich  die  deutsche  Steuerpolitik  während  des  Krieges  ferner  durch
eine  auffallende  Milde  aus,  wenigstens  soweit  die  direkte  Besteuerung ­
  in  Betracht  kommt.  Während  in  England  schon  ab  1915  alle
Mehrgewinne  der  Gesellschaften  zur  Hälfte,  seit  1916  zu  60%  und
seit  1917  zu  80%  an  die  Staatskasse  abgeführt  werden  mußten  und
daneben  die  Einkommensteuersätze  von  9  d  auf  2  s  6  d  bis  6  s
für  1  £  bei  Einkommen  über  10  000  £  sowie  die  Steuersätze  der
Supertax  gleichfalls  bis  4  s  6  d  für  1  £  bei  Einkommen  über
        <pb n="50" />
        Inflation  und  Steuern.

45

10  000  £  gesteigert  worden  sind,  trifft  die  deutsche  Kriegsgewinnsteuer ­
  vom  Jahre  1916  den  Mehrgewinn  der  Gesellschaften  nur  von
30  bis  50%,  gestaffelt  nach  der  Höhe  der  Mehrgewinne.  Allerdings
wird  nach  dem  gleichen  Gesetz  die  physische  Person  einer  Vermögenszuwachsbesteuerung ­
  unterworfen,  beginnend  mit  5%  des  Zuwachses ­
  und  endend  mit  45%  bei  einem  Zuwachs  von  mehr  als
400  000  Mark.  Durch  Gesetz  vom  Jahre  1917  sind  die  Steuersätze
in  der  höchsten  Stufe  bis  auf  60  bzw.  54%  erhöht  worden.  Die
Besteuerung  des  Vermögenszuwachses  läßt  aber  alle  Ausgaben  frei,
die  von  dem  erhöhten  Einkommen  gemacht  worden  sind.  Nicht
mit  Unrecht  ist  dieser  Ausbau  der  Steuer  als  eine  Prämie  auf
die  Verschwendung  bezeichnet  worden.  Da  gleichzeitig  in  den
Einzelstaaten  während  der  ersten  4  Kriegsjahre  die  Einkommensteuern ­
  ebenfalls  nicht  sonderlich  erhöht  worden  sind,  so  hat
tatsächlich  in  Deutschland  eine  weitgehende  Schonung  der  Kriegseinkommen ­
  stattgefunden,  und  das  um  so  mehr,  als  die  große
Masse  der  Steuerpflichtigen  nicht  unter  die  mit  Vorliebe  angeführten ­
  Höchstsätze  der  Steuern  fallen.  Erst  die  im  Jahre  1918
beschlossene  neue  außerordentliche  Kriegsabgabe,  die  die  Mehrgewinne ­
  der  Gesellschaften  mit  80%,  heruntergehend  bis  50%,  das
Vermögen  der  physischen  Personen  mit  l%o  bis  5%o  und  die  Mehreinkommen ­
  der  physischen  Personen  mit  5  bis  50%  (bei  100  000  M.}
besteuert,  versucht  —  allerdings  sehr  spät  —  Versäumtes  nachzuholen. ­

3.  So  sehr  also  Kriegssteuern  in  Verbindung  mit  einer  Kontrolle ­
  der  Preise  ein  Mittel  darstellen,  gerade  die  aus  der  Kriegswirtschaft ­
  entstandene  Steigerung  der  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften, ­
  die  Inflation,  zu  verringern,  so  wenig  haben  die  Steuermaßnahmen ­
  in  Deutschland  dieses  Ziel  erreicht.  Selbst  wenn
man  die  Steuern  in  Reich,  Einzelstaaten  und  Kommunen  zusammenfaßt, ­
  bedarf  es  keines  besonderen  Nachweises  mehr,  daß  im
ganzen  und  während  des  Hauptteils  des  Krieges  nur  geringe  Teile
der  durch  die  Auszahlungen  des  Reiches  in  der  Volkswirtschaft  von
Tag  zu  Tag  eingetretenen  Einkommenssteigerungen  als  Steuern
wieder  zurückgeflossen  sind  und  noch  zurückfließen.  Man  braucht
nur  an  die  gewaltige  Summe  von  160  Milliarden  Mark  Kriegsausgaben ­
  und  an  die  Ergebnisse  der  Kriegsanleihezeichnungen  zu  denken, ­
  durch  die  dem  Reiche  fast  90  Milliarden  Mark  zurückge—liehen
worden  sind.  Für  die  Inflation  ist  diese  Steuerpolitik  von  verhäng-
        <pb n="51" />
        46

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

nisvoller  Bedeutung  geworden.  Selbst  unter  Berücksichtigung  der
Abwälzungsmöglichkeit  und  des  Produktionsinteresses,  das  während
der  intensiven  und  extensiven  Kriegführung  der  letzten  Jahre  eine
große  Rolle  spielte,  hätte  eine  rechtzeitigere  und  schärfere  Besteuerung ­
  zweifellos  eine  wohltätige  Wirkung  auf  die  Preisgestaltung
auszuüben  und  wenigstens  die  großen  Übertreibungen  in  den
Preissteigerungen  zu  hindern  vermocht.  Ob  eine  solche  Steuerpolitik ­
  angesichts  der  sich  aus  dem  bundesstaatlichen  Charakter
des  Reiches  ergebenden  überlieferten  Schwierigkeiten  möglich  war,
ist  hier  nicht  zu  entscheiden.
Die  von  dem  Reichsfinanzminister  Schiffer  im  März  1910
in  der  Nationalversammlung  angekündigten  neuen  Steuervorlagen
lassen  erkennen,  daß  man  den  Fehler  durch  energisches  Anfassen
der  Einkommen  und  Vermögen  wieder  gutzumachen  gewillt  ist.
Freilich  zwingt  die  Not  des  Reiches  zu  außerordentlichen  Mitteln.
Wie  jedoch  der  Reichsfinanzminister  ausdrücklich  betonte,  sollen
die  scharfen  direkten  Steuern,  die  er  zu  bringen  gedenkt,  auch
der  Senkung  der  Preise,  der  Minderung  der  Kaufkraft,  der  Eindämmung ­
  der  Inflation  dienen.  Wie  weit  diese  Annahme  zutreffen
wird,  wird  im  2.  Teil  unter  den  steuerlichen  Maßnahmen  zum  Abbau ­
  der  Preise  zu  erörtern  sein.
TI.  Inflation  und  Wechselkurse.
].  In  der  deutschen  Kriegswirtschaft  war  also  eine  gewaltige
Kaufkraftsteigerung  sowohl  des  Reichs  (auf  Grund  der  in  Anspruch
genommenen  Kredite)  als  auch  zahlreicher  Einzelwirtschaften  (auf
Grund  ihrer  Einkommens-  und  Vermögensmehrungen)  eingetreten
und  infolge  der  geschilderten  Steuerpolitik  mehr  oder  weniger  in
der  deutschen  Kriegswirtschaft  verblieben.  Welche  Rückwirkung
diese  Kaufkraftsteigerungen  auf  die  inneren  Wirtschaftsverhältnisse
ausgeübt  hatten,  ist  gleichfalls  dargelegt  worden.  Es  bleibt  noch
zu  fragen,  ob  und  wie  sich  die  Inflation  auf  die  außenwirtschaftlichen ­
  Beziehungen  der  deutschen  Kriegswirtschaft  geäußert  hat.
In  der  Theorie  lassen  sich  diese  Verbindungslinien  leichter  erkennen, ­
  als  sie  in  der  Praxis  nachzuweisen  sind.  Noch  schwieriger
als  bei  den  Inlandspreisen  ist  aber  hier  das  Ausmaß  dieser  Einwirkung ­
  zu  bestimmen.
Die  außenwirtschaftlichen  Beziehungen  der  deutschen  Volkswirtschaft ­
  erhalten  ihren  rechnerischen  Ausdruck  in  der  Gestaltung
        <pb n="52" />
        Inflation  und  Wechselkurse.

47

der  Wechselkurse,  in  der  Bewertung  der  deutschen  Valuta  im  Ausland. ­
  Der  rechnerische  Ausgleich,  der  im  Frieden  durch  die  sich  auf
der  Warenhandelsbilanz,  auf  den  Kapitalbewegungen  und  sonstigen
Einnahmen  und  Ausgaben  auf  bauen  den  Zahlungsbilanz  mit  Hilfe
einer  die  Hauptländer  verbindenden  einheitlichen  (Gold-)Währung
erfolgte,  erlitt  durch  den  Kriegsausbruch  und  dann  im  weiteren  Verlauf ­
  des  Krieges  durch  eine  Reihe  von  kriegswirtschaftlichen  Maßnahmen ­
  eine  empfindliche  Störung.  Die  Einstellung  der  Einlösung
der  Reichsbanknoten  in  Gold,  die  plötzliche  Abdeckung  der  deutschen ­
  Schulden  im  Ausland  und  die  Schwierigkeiten,  deutsche  Guthaben ­
  im  Ausland  rechtzeitig  und  mit  Erfolg  einzuziehen,  hatten  zur
Folge,  daß  plötzlich  eine  übermäßige  Nachfrage  nach  ausländischen
Zahlungsmitteln  ein  trat  und  schon  vor  Ausbruch  der  Kriegshandlungen
  die  Kurse  der  fremden  Wechsel  in  Deutschland  über
den  Goldpunkt  anzogen,  d.  h.  die  Schranke,  die  den  Preisschwankungen ­
  der  Valuta  bis  dahin  durch  die  Goldwährung  gezogen  war,
übersprangen.  Im  weiteren  Verlauf  des  Krieges  sorgte  ein  starkes
Einfuhrbedürfnis  dafür,  daß  die  Nachfrage  nach  ausländischen
Zahlungsmitteln  im  Inland,  bzw.  das  Angebot  von  deutschen  Zahlungsmitteln ­
  im  Ausland,  und  zwar  jetzt  nur  noch  des  neutralen
Auslandes,  auf  dessen  wenigen  Börsenplätzen  sich  der  Handel
mit  deutschen  Zahlungsmitteln  konzentrierte,  daß  dieses  Angebot
von  Forderungen  auf  Deutschland  nicht  geringer  wurde.  In  der
ersten  Zeit  des  Krieges  wirkte  dem  Drucke  dieses  Angebots  noch
die  Verfügung  über  ausländische  Guthaben  in  den  neutralen  Ländern,
eine  lebhafte  Ausfuhr  von  deutschen  Waren  und  die  Veräußerung
von  Wertpapieren  mehr  oder  weniger  selbsttätig  sowie  in  geregelter
Weise  die  Ausfuhr  von  Gold  entgegen,  so  daß  der  Kurs  für  deutsche
Wechsel  im  Ausland  während  dieser  Zeit  nur  langsam  sank  und
—  abgesehen  von  den  durch  die  Spekulation  herbeigeführten
Senkungen  und  Schwankungen  des  Kurses  —  nur  so  weit  zu  sinken
brauchte,  um  die  in  der  deutschen  Kriegswirtschaft  noch  vorhandenen ­
  Zahlungsreserven  mit  Erfolg  zu  lockern.  Zu  spät  wurde
jedoch  in  Deutschland  erkannt,  daß  die  in  der  Friedenszeit  ausgezeichnet ­
  wirkende,  selbsttätige  Regelung  des  internationalen  Zahlungsausgleichs ­
  infolge  langsamen  Versiegens  ihrer  Hauptquellen
obrigkeitlich  durch  Schaffung  neuer  Quellen  (schärfere  Heranziehung ­
  der  ausländischen  Wertpapiere,  nachdem  die  Goldsammlungen ­
  und  die  daraus  erfolgenden  Abgaben  von  Gold  an  das  Aus ­
        <pb n="53" />
        48

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

land  ihrem  Ende  entgegengingen,  sowie  planmäßige  Kreditaufnahme
im  Ausland)  ergänzt  bzw.  ersetzt  werden  mußte,  wie  dies  in  England ­
  bekanntlich  mit  solchem  Erfolge  geschehen  ist,  daß  beispielsweise ­
  in  Amerika  der  Kurs  für  £-Wechsel  sogar—allerdings  mit  weitgehender ­
  Hilfe  amerikanischer  Banken  —  mit  nur  wenigen  Punkten
unter  der  Parität  stabilisiert  werden  konnte.  Erst  verhältnismäßig
spät  sind  in  Deutschland  den  Zahlungsmittelbedarf  einschränkende
Maßnahmen  bezüglich  der  Einfuhr,  der  Schaffung  von  ausländischen
Zahlungsmitteln  dienenden  Maßnahmen  (wie  die  Steigerung  der  Ausfuhr, ­
  der  Ausfuhrpreise  [Kohle  in  der  Schweiz],  die  Heranziehung
ausländischer  Wertpapiere,  die  staatlich  garantierten  Kreditaufnahmen ­
  im  Ausland)  und  endlich  die  Bekämpfung  der  ausländischen ­
  (und  österreichischen)  Spekulation  bezweckende  Maßnahmen ­
  erfolgt,  bis  zu  guter  Letzt  —  nach  scharfer  und  zweifellos
übermäßiger  Entwertung  der  Mark  im  Ausland  —  die  sog.  kombinierten ­
  Handels-  und  Kreditabkommen  mit  den  neutralen
Ländern  Besserung  in  der  Gestaltung  der  deutschen  Wechselkurse
versprachen  —,  soweit  dies  überhaupt  möglich  war.
2.  Soweit  dies  möglich  war:  denn  so  unbestreitbar  es  ist,
daß  die  Entwertung  der  deutschen  Valuta  im  Ausland  auf  die
Störungen  des  internationalen  Zahlungsverkehrs  zurückzuführen  ist,
ebenso  sicher  ist,  daß  sie  im  Zusammenhang  mit  der  Inflation,  mit
der  Kaufkraftaufblähung  der  Einzelwirtschaften  und  dadurch  auch
mit  der  Preissteigerung  im  Innern,  daß  sie  im  Zusammenhang  mit  der
inländischen  Geldentwertung  steht.  Das  geht  schon  daraus  hervor,
daß  die  Zahlungsbilanz  auch  den  Warenverkehr  mit  dem  Ausland
umschließt,  der  sowohl  von  dem  Stande  der  inländischen  Preise
beeinflußt  wird,  als  er  auch  andererseits  wieder  auf  den  Stand  der
inländischen  Preise  zurückwirkt.  Während  in  den  Geschäftsberichten ­
  der  Reichsbank  und  in  den  Denkschriften  an  den  Reichstag, ­
  die  wirtschaftlichen  Maßnahmen  betreffend,  gesagt  wird,  daß
der  Rückgang  des  Markkurses  nichts  mit  der  Währung,  also  auch
nichts  mit  der  Entwertung  der  Mark  im  Inland  zu  tun  habe,  ist
heute  in  der  Literatur  die  Neigung  zu  beobachten,  die  Bedeutung
der  Zahlungsbilanz  für  die  Gestaltung  der  Wechselkurse  als  mehr
oder  wenigei  unerheblich  hinzustellen  und  die  Bedeutung  des  inländischen ­
  „Preisniveaus“  stärker  in  den  Vordergrund  zu  schieben.
Cassel  glaubt  sogar  allgemein  eine  Parallelität  zwischen  der
Entwertung  der  Wechselkurse  und  der  Inflation  bzw.  der  Geld-
        <pb n="54" />
        Inflation  und  Wechselkurse.

49

Vermehrung  hersteilen  zu  sollen.  Wie  sind  die  Meinungsverschiedenheiten ­
  zu  erklären?
Wenn  durch  den  Mangel  an  ausländischen  Zahlungsmitteln  die
Kurse  der  ausländischen  Wechsel  in  Deutschland  gestiegen  sind,
so  war  es  den  deutschen  Einzelwirtschaften  dank  ihrer  gestiegenen
Kaufkraft  ein  leichtes,  für  diese  Zahlungsmittel  mehr  Markeinheiten ­
  anzulegen,  um  damit  die  Einfuhr  von  ausländischen
Waren  zu  ermöglichen,  nach  denen  infolge  des  Mangels  an  einheimischen ­
  Waren  eine  starke  Nachfrage  in  Deutschland  bestand.
Die  höheren  Markpreise  für  die  ausländischen  Waren  waren  in
Deutschland  möglich,  entweder;  weil  hier  schon  für  diese  oder  die
andere  entsprechende  Ware  entsprechend  hohe  Preise  bestanden
oder  eine  der  Wechselkurssteigerung  entsprechende  Preissteigerung
infolge  des  stetig  sich  vergrößernden  Mangels  an  Waren  eintreten
konnte.  Im  letzteren  Falle  haben  dann  die  hohen  Preise  für  die
Importwaren  auch  zur  Erhöhimg  der  Preise  im  Inland  beigetragen.
(In  welchem  Umfange  und  bei  welchen  Waren  dies  geschehen  ist,
wäre  im  einzelnen 1 )  zu  untersuchen.)  Die  Bewilligung  höherer
Preise  in  Mark  für  die  ausländischen  Zahlungsmittel  braucht  dagegen ­
  nicht  immer  und  nicht  in  vollem  Umfange,  wie  dies  vielfach
angenommen  wird,  mit  einer  Rückwirkung  auf  die  Warenausfuhr
verbunden  zu  sein.  Denn  erstlich  kann  und  konnte  in  Wirklichkeit ­
  —  die  größere  Menge  Mark  unmittelbar  in  Gestalt  von  Noten  —
weniger  in  Markschulden  —  ins  Ausland  gehen  und  hier  auf  den
Kurs  der  Mark  drücken,  oder  sie  konnte  in  Gestalt  zu  ungünstigen ­
  Bedingungen  in  fremder  Valuta  abgeschlossener  Kredite  auf
den  Preis  der  zu  importierenden  Ware  und  später  bei  Näherrücken
der  Fälligkeiten  für  Zinsen  und  Rückzahlungen  ebenfalls  auf  den
Kurs  der  Mark  im  Ausland  einwirken.  Ferner  konnte  die  größere
Menge  Mark  für  die  Einheit  ausländischer  Zahlungsmittel,  die  für
den  Import  benötigt  und  gezahlt  wurde,  den  deutschen  Verkäufern
von  ausländischen  Wertpapieren  in  Gestalt  von  sog.  Valutagewin1 ­
 )  Wie  verschieden  die  Verhältnisse  im  einzelnen  liegen,  geht  daraus  hervor,
daß  nach  einem  Bericht  der  Frankfurter  Zeitung  vom  27.  Juni  1919  die  anhaltende
Preissteigerung  für  Eisen  in  Deutschland  zur  Folge  habe,  daß  nicht  nur  deutsches
Eisen  nicht  mehr  auf  dem  Weltmarkt  konkurrenzfähig  sei,  sondern  sogar  die  ausländischen ­
  Angebote  trotz  des  hemmenden  Standes  der  Valuta  jetzt  unter  den
deutschen  Preisen  liegen.  Am  22.  Juni  1919  berichtet  die  Frankfurter  Zeitung,
daß  die  inländischen  Preise  der  Anilinfarben  erhöht  werden  konnten,  weil  die
im  neutralen  Auslände  gezahlten  Preise  bedeutend  höher  seien.
Prion,  Inflation  und  Geldentwertung.

4
        <pb n="55" />
        50

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

nen  zugute  kommen,  wie  dies  ja  in  großem  Umfange  eingetreten
ist.  Auch  die  Reichsbank  hat  solche  Valutagewinne  für  das  von
ihr  eingesammelte,  im  Inland  mit  dem  Nennwert  bezahlte  und  zu
Zahlungen  an  das  Ausland  verwendete  (nicht  nur  hinterlegte)
Gold  gemacht.
Selbstverständlich  mußten  sich  endlich  auch  Beziehungen  zu
der  Ausfuhr  von  Waren  ergeben.  Zunächst  war  —  theoretisch
betrachtet  —  eine  Ausfuhr  von  deutschen  Waren  nach  dem  Ausland ­
  nur  möglich,  wenn  der  Exporteur  so  viel  Mark  für  den  Erlös
aus  den  nach  dem  Ausland  verkauften  Waren  bzw.  aus  dem  Erlös
aus  den  für  die  Waren  erhaltenen  ausländischen  Zahlungsmitteln
erhielt,  daß  er  mit  dem  Markbetrag  die  Kosten  für  den  Ankauf
bzw.  für  die  Herstellung  der  Ware  im  Inland,  also  die  gestiegenen
Preise  für  die  Rohstoffe,  Löhne  und  die  höheren  Steuern  decken
konnte.  Unter  diesen  Markbetrag  konnte  also  der  Preis  für  ausländische ­
  Zahlungsmittel  nicht  sinken,  sonst  hätte  der  Export
gänzlich  aufgehört;  es  sei  denn,  daß  aus  umfangreichen  Krediten
genügende  Zahlungsmittel  gewonnen  worden  wären,  mit  denen  der
verbilligte  Import  hätte  bezahlt  werden  können  (wie  dies  beispielsweise ­
  von  England  in  Amerika  erreicht  worden  ist).  Sonst
liegt  hier  theoretisch  der  unmittelbare  Zusammenhang  zwischen  dem
Preisstand  im  Inland,  zwischen  der  inländischen  Geldentwertung
und  der  Entwertung  der  deutschen  Valuta  im  Ausland.  In  Wirklichkeit ­
  stellte  sich  aber  der  Kurs  der  deutschen  Mark  im  Ausland
bzw.  der  ausländischen  Wechsel  in  Deutschland  in  der  Regel  so
hoch,  daß  der  Exporteur  für  die  meisten  deutschen  Exportwaren
weit  mehr  erhielt,  als  er  nach  den  inländischen  Preisen  erwarten
konnte,  eben  weil  das  Importbedürfnis  so  stark,  die  Nachfrage
nach  ausländischer  Valuta  so  groß  und  die  Erhältlichkeit  entsprechender ­
  Kredite  so  schwierig  war,  daß  die  Ausfuhr  von  Waren,
wie  überhaupt  die  Schaffung  von  ausländischen  Zahlungsmitteln
aus  dieser  wie  aus  anderen  Quellen  ihr  nicht  zu  folgen  imstande
war.  Der  Steigerung  der  Ausfuhr  standen  sowohl  der  Mangel  an
exportfähigen  Waren  als  auch  die  durch  die  Kriegsführung  erforderlich ­
  gewordenen  Beschränkungen  der  Ausfuhr  entgegen.  So  machte
in  der  Regel  tatsächlich  auch  der  Exporteur  bzw.  der  Produzent
von  Exportwaren  erhebliche  Valutagewinne,  die  er  —  freilich  erst
im  weiteren  Verlauf  der  Kriegswirtschaft  —  zum  Teil  an  das  Reich
abführen  mußte,  zum  Teil  aber  dazu  benutzen  konnte,  seinerseits
        <pb n="56" />
        Inflation  und  Wechselkurse.

51

4*

höhere  Markpreise  für  die  eigenen  (Konsum-  oder  Luxus-)  Bedürfnisse ­
  oder  für  die  zu  verarbeitenden  Rohstoffe  oder  zu  zahlenden
Löhne  zu  verwenden,  wodurch  die  Tendenz  zur  Steigerung  der
Preise  verstärkt  wurde.
Damit  sind  jedoch  die  Beziehungen  zwischen  der  Gestaltung
der  ausländischen  Wechselkurse  und  der  inländischen  Preise  noch
nicht  erschöpft.  Denn  auf  der  anderen  Seite  verlangt  —  zunächst
auch  wieder  theoretisch  —  der  ausländische  Exporteur,  wenn  er
nicht  in  seiner  Valuta  bezahlt  wird,  jeweils  für  seine  Waren  eine
Markmenge,  die  der  Kaufkraft  seiner  eigenen  Valuta  entspricht.
Muß  der  Ausländer  in  seinem  eigenen  Land,  also  der  Schweizer  in
der  Schweiz,  für  eine  bestimmte  Menge  Ware  100  Einheiten  schweizerischen ­
  Geldes  aufwenden,  und  sind  diese  Waren  in  derselben
Menge  in  Deutschland  nur  für  300  Einheiten  deutschen  Geldes  zu
haben,  dann  wird  er  auch  das  Dreifache  an  deutschem  Gelde  für
seine  Valuta  verlangen.  Zu  diesem  Preis  ist  auch  der  ausländische
Importeur  deutscher  Waren  bereit,  dem  ausländischen  Exporteur
die  Markbeträge  abzukaufen  —  wenn  er  die  Gewißheit  hätte,  daß
er  diese  Warenmengen  äuch  wirklich  aus  Deutschland  bekommen
würde.  Diese  Gewißheit  war  aber  während  des  Krieges  und  in  der
Nachzeit  aus  den  schon  angeführten  Ursachen  nicht  vorhanden:
nicht  nur  die  Menge  der  Ausfuhrwaren,  sondern  auch  die  Preise
dieser  Waren  wurden  nach  bestimmten,  hier  nicht  zu  verfolgenden
Gesichtspunkten  in  Deutschland  einseitig  bestimmt.  Die  theoretischen ­
  Überlegungen  des  ausländischen  Importeurs  erlitten  also
in  ihrer  praktischen  Durchführung  Störungen,  so  daß  sie  zeitweilig ­
  gar  nicht,  zu  anderen  Zeiten  nur  abgeschwächt  auf  das  wirkliche ­
  Verhältnis  von  ausländischen  Wechselkursen  und  Ausfuhrpreisen ­
  einwirken  konnten.  Es  blieben  in  Wirklichkeit  vielmehr
wachsende  Beträge  von  Markbeträgen  aus  Einfuhrüberschüssen
in  den  Händen  ausländischer  Gläubiger  zurück,  die  den  Kurs  der
Mark  drücken  mußten.
Und  wenn  man  weiter  bedenkt,  daß  neben  diesem  flottanten
Material  von  Markgeld  im  Ausland,  neben  dem  Eälligwerden  von
Zinsen  und  Rückzahlungen  auf  Schulden  in  ausländischer  Währung,
daß  neben  diesen  beiden  ständig  wirkenden  Hauptposten  des  Angebots ­
  zeitweilig  —  je  nach  der  politischen  oder  militärischen  Lage
—  eine  mehr  oder  minder  kräftige  Spekulation  trat  oder  auch  die
wirklichen  Besitzer  von  Forderungen  auf  Deutschland  zum  Ver ­
        <pb n="57" />
        52

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

kauf  oder  Angebot  ihrer  Forderungen  schritten,  so  wird  erklärlich,
daß  in  Wirklichkeit  eine  solche  Menge  verschiedener  Ursachen  für
die  Preisentwicklung  der  deutschen  Mark  im  Ausland  maßgebend
waren,  daß  es  unmöglich  ist,  die  gleichfalls  mitwirkende  Wechselwirkung ­
  von  Inflation,  inländischer  Geldentwertung  und  Valutaentwertung ­
  in  irgendwie  meßbarer  Weise  bloßzulegen.  Nichtsdestoweniger ­
  wird  man  daran  festzuhalten  haben,  daß  diese  Beziehungen ­
  praktisch  vorhanden  waren  und  sind.
Aus  den  Darlegungen  folgt  erstlich:  wenn  auch  der  enge
Zusammenhang  zwischen  ausländischen  Wechselkursen  und  inländischer ­
  Geldentwertung,  zwischen  Valuta  und  Inlandspreisen,  in
Wirklichkeit  durch  die  Hemmungen  der  Kriegswirtschaft  gestört
war,  so  war  er  doch  jederzeit  mindestens  so  weit  wirksam,  daß  die
der  Reichsbank  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  niemals  ausreichen
konnten,  jede  Entwertung  der  deutschen  Valuta  im  Ausland  hintanzuhalten. ­
  Es  sei  denn,  es  hätten  ihr  im  Auslande  unbegrenzte
langfristige  Valutakredite  und  solche  Mengen  Waren  zur  Verfügung
gestanden,  daß  sie  damit  den  Warenmangel  und  die  Steigerung  der
Preise  im  Inlande  mit  Erfolg  hätte  bekämpfen  können,  was  in
England  geschehen  ist  und  für  Deutschland  den  Bruch  mit  dem
Grundsatz:  Das  Geld  bleibt  im  Lande  bedeutet  hätte 1 ).  Ferner:  daß
erst  nach  Aufhören  der  im  internationalen  Zahlungs-  und  Warenverkehr ­
  hegenden  Störungen  eine  allgemeine  Gleichgewichtslage
zwischen  Valuta  und  Preisen  eintreten  kann.  Von  einer  solchen
konnte  indes  bis  zur  Friedensunterzeichnung  noch  nicht  die  Rede
sein.  Um  so  mehr  wird  der  Zusammenhang  mit  dem  Stande  der
Preise  im  Innern  zu  beachten  sein,  wenn  man  nach  Aufhören  der
Kriegsstörungen  der  Frage  nach  der  „Wiederherstellung  der
Valuta“  näher  tritt.  (Vgl.  den  2.Teil.)  Und  endlich:  Da  die  Preise
im  Inland  auf  die  Ein-  und  Ausfuhr  von  Waren  zurückwirken  oder
von  dieser  beeinflußt  werden,  die  Handelsbilanz  einen  Teil  der
Zahlungsbilanz  bildet  und  letzten  Endes  bei  der  Kursbildung  das
Angebot  und  die  Nachfrage  nach  Zahlungsmitteln  sichtbar  in  die
Erscheinung  tritt,  so  kann  man  schließlich  auch  sagen,  daß  für  die
Gestaltung  der  Valuta  die  Zahlungsbilanz  entscheidend  ist.  Es
dient  jedoch  der  Klärung  dieser  wirtschaftlichen  Erscheinung  mehr,
wenn  der  Zusammenhang  zwischen  Wechselkursen  und  Preisen  im
einzelnen  aufgedeckt  und  besonders  betont  wird;  dann  kommt

1 )  Vgl.  Dietzel,  Die  Nationalisierung  der  Milliarden.  Mohr,  Tübingen  1919.
        <pb n="58" />
        Zusammenfassung  der  Ergebnisse.

53

deutlich  zum  Ausdruck,  daß  nicht  nur  die  Preise  im  Inland  durch
die  Ein-  und  Ausfuhr  auf  die  Gestaltung  der  Wechselkurse  einwirken, ­
  sondern  daß  sie  auch  einen  selbständigen  Grund  bei  der
Bewertung  der  deutschen  Zahlungsmittel  im  Ausland  bilden.
VII.  Zusammenfassung  der  Ergebnisse.
Vereinigt  man  die  in  den  Abschnitten  I—VI  gezeichneten
Einzelbilder  zu  einem  Gesamtbild,  so  läßt  sich  von  der  Art  und
dem  Umfang  der  in  Deutschland  herrschenden  Inflation  das  Folgende ­
  sagen:
1.  Die  von  der  Reichsfinanzverwaltung  während  der  Kriegszeit
verausgabten  160  Milharden  Mark,  aufgebracht  aus  Krediten  bei
der  Reichsbank  und  aus  der  Zurückleihüng  der  Kaufkraft  von  den
Einzelwirtschaften  bzw.  den  Banken  auf  das  Reich,  haben  bei  ihrer
Verausgabung  zunächst  die  Zahlungsmittel  und  Zahlungseinrichtungen ­
  —  Noten,  Giro-  und  Scheckverkehr  —,  deren  Ausdehnung
stoßweise  vergrößernd,  durchlaufen  und  bei  einer  großen  Zahl  von
Empfängern  der  Zahlungen  entweder  kaufbereiten  Gegenwert  für
ausverkaufte  Bestände  öder  unmittelbar  oder  mittelbar  —  durch
Ausscheiden  der  Kosten  aus  den  Einnahmen  —  stark  und  sehr  stark
erhöhte  Einkommen  gebildet.  Mit  dieser  täglich  in  größtem  Umfange ­
  neu  entstandenen  Kaufkraft  konnten  mit  Leichtigkeit  Güter
und  Dienstleistungen  aller  Art  gekauft  werden,  wodurch  die  aus
dem  gewaltigen  Kriegsbedarf,  aus  der  Vernichtung  zahlreicher  Güter
durch  den  Krieg  und  aus  dem  Mangel  an  umsatzfähigen  Gütern
entstehende  Tendenz  zur  Preissteigerung  in  der  wirkungsvollsten
Weise  verstärkt  wurde.  Die  anhaltenden  Preissteigerungen  wie  die
größeren  Kassenreserven  auf  Grund  der  erhöhten  Preise  haben  die
Bindung  dauernd  steigender  Mengen  Zahlungsmittel  —  Noten  und
Darlehnskassenscheine  —  zur  Folge  gehabt.  Erst  mit  der  Zunahme
der  Thesaurierung  von  Papiergeld  —  in  der  Hauptsache  seit  der
politischen  Umwälzung  —  ist  dieser  Teil  des  Papiergeldes  Ausdrucksmittel ­
  für  die  aufgeblähte  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften
geworden.  Sonst  ist  der  erhöhte  Umlauf  an  Noten  durchaus  Folge
der  herrschenden  Teuerung,  des  Zahlungsmittelbedarfes,  keineswegs ­
  aber  die  Ursache  der  Inflation  (vgl.  unten).  Dagegen  bot  die
Aufnahme  von  insgesamt  etwa  34  Milliarden  Mark  Papiergeld  (am
31.  Dezember  1918)  durch  den  Verkehr  Raum,  um  in  dieser  Höhe
Mittel  für  die  Reichskasse  unverzinslich  flüssig  zu  machen.
        <pb n="59" />
        54

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

Weil  ein  großer  Teil  der  ins  Riesenhafte  gestiegenen  Kaufkraft
—  infolge  des  herrschenden  Mangels  an  Waren  und  Arbeitskräften
—  hier  keine  Verwendung  finden  konnte  oder  durch  die  steigenden
Preise  einstweilen  vom  Kaufe  abgehalten  wurde,  verfügten  die
Einzelwirtschaften  anderweitig  darüber.  Durch  die  Zeichnung  auf
die  unbegrenzten  Kriegsanleihen  des  Reiches  ist  die  freie  Kaufkraft
in  erheblichem  Umfange  (auf  9  Kriegsanleihen  Zeichnungen  im
Nennbetrag  von  fast  100  Milliarden  Mark)  wieder  auf  den  unermüdlichen ­
  größten  Käufer  in  der  deutschen  Volkswirtschaft,  auf  die
Reichskasse,  übertragen  worden,  wodurch  in  regelmäßigen  Zeitabschnitten ­
  auch  gewisse  Teile  der  vorher  ausgegebenen  Zahlungsmittel ­
  zur  Reichsbank  zurückgeflossen  sind.  Durch  den  Kauf  von
anderen  Wertpapieren  ist  eine  Umschichtung  der  Kaufkraft  von
Einzelwirtschaft  zur  Einzelwirtschaft  erfolgt,  bei  der  die  Kaufkraft
der  Kriegsanleihe  entzogen  aber  auch  vom  Gütermarkt  ferngehalten
sein  kann.  Bei  der  Einzahlung  von  Einlagen  bei  den  Kreditinstituten ­
  ist  die  Kaufkraft  in  der  Hauptsache  auf  die  Reichskasse
(durch  Übernahme  von  Reichsschatzanweisungen  von  seiten  der
Kreditinstitute  in  Höhe  von  etwa  25  Milliarden  Mark  Ende  1918)
übertragen  worden,  obwohl  nicht  unbedeutende  Teile  dieser  Einlagen
nur  auf  kurze  Zeit  bei  den  Banken  hinterlegt  worden  sind,  während
welcher  die  Kaufkraft  für  die  Besitzer  nur  ruhen,  nicht  etwa  als
endgültig  abgetreten  gelten  soll.  Lediglich  die  Entrichtung  von
Steuern  bedeutete  eine  unwiderrufliche  Minderung  der  Kaufkraft
der  Einzelwirtschaften  und  Übertragung  derselben  auf  den  Steuerfiskus. ­
  Da  jedoch  in  Deutschland  wirksame  Kriegssteuern  fast  gar
nicht  oder  erst  gegen  Ende  des  Krieges  zur  Einführung  gelangt
sind,  und  bis  dahin  außerdem  die  Abwälzung  der  Steuern  auf  die
Preise  und  Einkommen  nicht  sonderlich  erschwert  war,  so  sind  in
Wirklichkeit  die  zahlreichen  Einzelwirtschaften,  deren  Kaufkraft
im  Kriege  und  durch  den  Krieg  besonders  stark  gestiegen  ist,  von
den  Steuern  verhältnismäßig  wenig  belästigt  worden.
Tatsächlich  ist  zwar  der  größere  Teil  der  in  der  Kriegswirtschaft
entstandenen  oder  freigesetzten  Kaufkraft  auf  dem  Wege  der
Kriegsanleihen  und  der  Schatzanweisungen  der  Reichskasse  wieder
zugeführt  —  wenn  auch  nur  auf  längere  oder  kürzere  Zeit  geliehen  —
worden.  Aber  zu  beachten  ist,  daß  erstens  nur  ein  Teil,  keineswegs
die  gesamte,  für  die  Existenz  der  Einzelwirtschaften  nicht  unbedingt ­
  notwendige  Kaufkraft  an  das  Reich  abgetreten  worden  ist,
        <pb n="60" />
        Zusammenfassung  der  Ergebnisse.

55

wie  das  wohl  möglich  und  sicherlich  wünschenswert  gewesen  wäre.
Vor  Abzweigung  ihrer  Kaufkraft  zur  Kriegsanleihe  und  zu  den
Schatzanweisungen  haben  vielmehr  gerade  die  leistungsfähigen
Einzelwirtschaften  Güter  und  Dienstleistungen  für  Produktionsund ­
  Konsumtionszwecke  aufgekauft  und  dadurch  das  Zustandekommen ­
  der  hohen  Preise  ermöglicht  und  gefördert.  Eine  Grenze
fand  diese  Geltendmachung  der  Kaufkraft  am  Gütermarkt  außer
—  allgemein  —  in  den  Einkommensverhältnissen  und  dem  freien
Willen  der  Einkommens-  und  Vermögensbesitzer  auch  in  den  behördlichen ­
  Rationierungen,  in  dem  Mangel  an  Waren  und  in  den
Erschwerungen  des  Schleichhandels.  Auf  der  anderen  Seite  wurde
jedoch  die  Verwendung  immer  größer  werdender  Einkommensteile
zu  Kaufzwecken  gefördert  durch  das  von  der  Rationierung  nur
knapp  befriedigte  Nahrungsbedürfnis  und  die  im  Schleichhandel
eingetretenen  sprunghaften  Preissteigerungen  sowie  insbesondere
auch  durch  den  Überfluß  an  Kaufkraft  in  den  Händen  plötzlich
reich  gewordener  Kriegsgewinner.
Und  zweitens  ist  nicht  zu  übersehen,  daß  sowohl  die  Reichsschatzanweisungen ­
  als  auch  die  Kriegsanleihe  durch  Verkauf  und
Verpfändung  die  Möglichkeit  boten,  die  darin  gebundene  Kaufkraft
für  den  Besitzer  wieder  aufleben  zu  lassen,  ohne  daß  anderes,
bereits  vorhandenes  Geldkapital  in  die  Lücke  (durch  Übernahme
der  Wertpapiere)  einzugreifen  brauchte.  Die  Verwendung  der  Anleihestücke ­
  als  unmittelbares  Zahlungsmittel  war  schon  während
des  Krieges  keine  Seltenheit.  Sie  hat  in  derZeit  nach  dem  Waffenstillstand ­
  sogar  an  Bedeutung  zugenommen.  Wichtiger  und  entscheidend ­
  zugleich  ist,  daß  das  Reich  sowohl  die  Einlösung  der
Reichsschatzanweisungen  innerhalb  kurzer  Frist  als  auch  die
Reichsbank  den  Rückkauf  der  Kriegsanleihe  nach  dem  Kriege
aus  Mitteln  versprochen  haben,  die  in  der  ersten  Zeit  nur  aus
neuen  Krediten  geschöpft  werden  können,  da  die  Kapitalneubildung ­
  oder  die  Tilgung  aus  laufenden  Steuern  nur  langsam  vor
sich  gehen  wird.  Wenn  bei  der  Wiederingangsetzung  des  deutschen
Wirtschaftslebens,  die  einstweilen  noch  durch  den  verlorenen
Krieg  und  die  Folgeerscheinungen  der  politischen  Umwälzung  gehindert ­
  wird,  die  Kapitalien  aus  der  Kriegsanleihe  und  den  Reichsschatzanweisungen ­
  zurückgerufen  werden  —  aus  Gründen  der  Produktionssteigerung ­
  ist  das  zu  wünschen  —,  dann  wird  die  während
des  Krieges  entstandene  und  in  der  Kriegsanleihe  und  den  Reichs-
        <pb n="61" />
        56

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

Schatzanweisungen  aufgestapelte  überreichliche  Kaufkraft  zum
mindesten  auf  lange  Zeit  einer  Preissenkung  im  Wege  stehen.  Allerdings ­
  wird  mit  einer  Produktionssteigerung  auch  eine  Vermehrung ­
  der  umsatzfähigen  Güter  zu  erwarten  sein,  anstatt  wie
bisher  —  durch  die  Zerstörungen  des  Kriege*  —  eine  Verminderung,
so  daß  sich  das  Verhältnis  zwischen  Angebot  und  Nachfrage  nach
Waren  allgemein  wieder  bessern  kann.  Endlich  ist  zu  berücksichtigen, ­
  daß  nach  Beendigung  des  Krieges  bestimmte  Maßnahmen
zur  Verringerung  der  Kaufkraftmenge  durchgeführt  werden  können, ­
  die  während  der  Dauer  des  Krieges  als  unmöglich  oder  als
untunlich  zurückgestellt  worden  sind.
2.  Wenn  man  ein  militärisches  Bild  gebrauchen  will,  so  kann
man  sagen,  daß  die  aus  der  Kriegswirtschaft  zurückgebliebene  Kaufkraft ­
  der  Einzelwirtschaften  eine  Bereitstellung  mit  Tiefengliederung ­
  eingenommen  hat.  Als  Vorposten  gelten  die  über  den  unmittelbaren ­
  Zahlungsbedarf  hinausgehenden  Papiergeldmengen  in  den
Kassen  der  Einzelwirtschaften  sowie  ein  Teil  der  Giroguthaben  bei
der  Reichsbank,  schätzungsweise  20  Milliarden  Mark  am  31.  Dezember ­
  1918,  die  in  jedem  Augenblick  bereit  sind,  als  Käufer  für  Waren
und  Dienstleistungen  aufzutreten,  sobald  sich  dazu  eine  Gelegenheit ­
  bietet.  Der  ersten  Kampflinie  vergleichbar  sind  die  Guthaben,
die,  um  der  Zinslosigkeit  zu  entgehen,  auf  tägliche  Kündigung  bei
den  Banken  eingezahlt  worden  sind,  bis  sie  in  den  Wettkampf  am
Gütermarkt  eingreifen  können  oder  in  eine  Kapitalanlage  umgewandelt ­
  werden  sollen.  Ihr  Betrag  war  auf  weitere  14  Milliarden
Mark  zu  veranschlagen.  Die  ersten  Reserven  bilden  die  Hinterlegungen ­
  mit  Kündigung,  insonderheit  bei  den  Banken  in  Höhe
von  13  Milliarden  Mark  (gegen  3  bzw.  4  Milliarden  Mark  Ende  1913)
zum  Teil  auch  bei  den  Genossenschaften  in  Höhe  von  5  Milliarden
Mark  (gegen  2  Milliarden  Mark  Ende  1913),  weniger  bei  den  33  Milliarden ­
  Mark  Einlagen  der  Sparkassen,  bei  denen  der  Charakter  als
Kapitalanlage  noch  vorherrschen  dürfte.  Von  der  militärischen
Kriegführung  unterscheidet  sich  diese  finanzielle  Gliederung  nun
sehr  wesentlich  dadurch,  daß  die  finanziellen  Reserven  in  Wirklichkeit ­
  gar  nicht  mehr  vorhanden  sind:  sie  sind  längst  verbraucht.  Die
Depositen  und  sonstigen  Einlagen  sind  zum  größten  Teil  an  das
Reich  (die  Bundesstaaten  und  Gemeinden)  weitergegeben  worden,
indem  sie  Anlage  in  Schatzanweisungen  des  Reiches  (und  in  sonstigen
Krediten)  gefunden  haben.  Die  Reichsschatzanweisungen,  deren
        <pb n="62" />
        Zusammenfassung  der  Ergebnisse.

57

Umlauf  außerhalb  der  Reichsbank  Ende  1918  ungefähr  25  Milharden
Mark  betragen  haben  dürfte,  sind  zwar  formell  nach  3  Monaten
fällig;  aber  diese  Fälligkeit  steht  im  wahren  Sinne  des  Wortes  nur
auf  dem  Papier.  Ihre  Einlösung  kann,  abgesehen  von  einer  Tilgung ­
  durch  entsprechende  Steuern,  regelrecht  nur  aus  einer  Umwandlung ­
  in  eine  langfristige  Anleihe  erfolgen,  was  zur  Voraussetzung ­
  hat,  daß  genügend  anlagesuchendes  Sparkapital  für  diese
Anleihen  vorhanden  sein  muß.  Dieses’ist  jedoch  schon  zu  einem
erheblichen  Teil  von  den  bisherigen  Kriegsanleihen  aufgesogen
worden.  Da  endlich  in  den  Kriegsanleihen  auch  solches  Kapital
steckt,  das  später  wieder  in  der  Produktion,  in  Handel,  Verkehr,
Schiffahrt,  Landwirtschaft  und  Gewerbe  verwendet  werden  soll,
so  kann  man  —  in  dem  Bilde  von  der  Bereitstellung  —  bis  zu  einem
gewissen,  nicht  näher  bestimmbaren  Grade  die  in  den  Kriegsanleihen ­
  in  Höhe  von  weiteren  88  Milharden  Mark  aufgestapelte
Kaufkraft  als  Armeereserve  bezeichnen,  die  zuletzt  in  den  Kampf
eingreifen  soll  —  aber  auch  schon  vom  Reich  verausgabt
worden  ist,  ohne  daß  es  dem  letzteren  möglich  wäre,  sie  sofort, ­
  etwa  aus  den  damit  gekauften  Sachgütern  oder  deren  Erträgen, ­
  zurückzuerstatten.
In  diesem  Aufmarsch  steht  das  gewaltige  Heer  von  Kaufkraft
Gewehr  bei  Fuß,  um  bei  der  ersten  sich  bietenden  Gelegenheit  den
Kampf  mit  dem  Mangel  an  Waren  um  die  Preise  aufzunehmen 1 ).
Einen  Vorgeschmack  von  def  Marschbereitschaft  dieser  Milliarden
haben  wir  schon  in  der  Zeit  nach  der  politischen  Umwälzung  bekommen, ­
  als  die  ängstlichen  Leute  begannen,  ihre  Kriegsanleihe
zu  veräußern  und  dafür  Papiergeld  und  Depositen  anzusammeln.
In  der  Zeit  vom  1.  Oktober  1918  bis  31.  März  1919  mußten
über  15  Milliarden  Mark  Papiergeld  neu  ausgegeben  werden.
Bis  zum  30.  Juni  1919  hat  sich  dieser  Betrag  um  weitere  6  Milharden ­
  Mark  erhöht.  Diese  24  Milliarden  sind  aber  nur  ein  Teil
jener  Summen,  die  ein  Recht  auf  Abhebung  in  „Geld“  in  sich
schließen.
3.  Angesichts  der  Tatsache,  daß  ein  großer  Teil  der  während
der  Kriegswirtschaft  erzeugten  Güter  nicht  dem  üblichen  und  notwendigen ­
  Konsum  oder  der  auf  die  Herstellung  zukünftiger  Konsumgüter ­
  bedachten  Produktion  zur  Verfügung  gestellt,  sondern
b  Von  den  gleichen  Gedankengängen  geht  ein  Aufsatz  von  Dr.  Waller:
Einanznöte  der  Gegenwart  in  der  Köln.  Zeitung  vom  24.  April  1919  aus.
        <pb n="63" />
        58

Die  Finanzwirtschaft  während  des  Krieges  usw.

durch  den  Krieg  vernichtet,  also  in  besonderer  Weise  konsumiert
worden  ist,  angesichts  also  der  Tatsache,  daß  ein  geringerer  Vorrat
von  umsatzfähigen  Gütern  heute  einer  gesteigerten  Kaufkraft  gegenüber ­
  steht,  entspricht  es  mehr  den  wirklichen  Verhältnissen,  wenn
man  sagt,  daß  diese  (subjektive)  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften
aufgebläht  sei.  Will  man  für  Aufblähung  das  Wort  Inflation  benutzen, ­
  so  müßte  man  genau  von  einer  Kaufkraftinflation  (Kaufkraft ­
  in  dem  hier  umschriebenen  Sinne)  sprechen.  Dann  käme  diese
Inflation  zum  Ausdruck  in  der  Zunahme  des  Umlaufes  an  Noten
(soweit  sie  thesauriert  sind),  vor  allem  in  dem  Anwachsen  der  Depositen ­
  und  endlich  auch  in  der  gewaltigen  Menge  der  Kriegsanleihen.
Das  Wort  Noteninflation  würde  nicht  nur  sachlich  ungenau  sein,  weil
der  Notenumlauf  die  Folge  der  gestiegenen  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften ­
  ist,  sondern  auch  —  abgesehen  hiervon  —  zu  eng  sein,
weil  sich  die  Inflation  auch  auf  die  Depositen  und  die  Kriegsanleihe
erstreckt.  Dasselbe  gilt  für  die  Bezeichnung:  Geldinflation,  selbst
wenn  der  Begriff  Geld  die  Depositen,  das  Giralgeld,  mit  umfassen
kann,  je  nachdem  er  verwendet  werden  soll.  Würde  man  aber
den  hier  verwendeten  Begriff:  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften
gleich  Geld  setzen,  so  tritt  gerade  das,  worauf  es  ankommt,  zurück:
die  Beziehungen  zwischen  Kaufenkönnen,  Kaufenwollen  und
Preisen,  zwischen  den  Personen  und  den  Preisen;  während  gewohnheitsmäßig ­
  mit  dem  Begriff  Geld  mehr  eine  mechanisch
wirkende  Menge  von  Zahlungsmitteln  vorgestellt  wird.
Ferner:  Die  erhöhte—  jetzt  verständlich  -—  aufgeblähte  Kaufkraft ­
  hat  sich  zum  größten  Teil  niedergeschlagen  in  Forderungen
an  das  Reich,  unmittelbar  auf  Grund  der  Kriegsanleihen,  mittelbar
über  die  Noten  und  Depositen  auf  Grund  der  Schatzanweisungen.
Auf  diese  Weise  ist  das  Reich  die  in  der  Hauptsache  durch  seine
Zahlungen  erzeugte  Kaufkraftsteigerung  seinen  eigenen  Bürgern
schuldig  geworden.  So  besteht  letzten  Endes  die  erhöhte  Kaufkraft
der  Einzelwirtschaften  in  Forderungen  an  das  Reich,  an  die  Gesamtheit ­
  der  Einzelwirtschaften.  Das  Reich  hat  aber  die  erhaltenen
Güter  einem  außergewöhnlichen  Verbrauch:  der  Vernichtung  entgegengeführt. ­

Der  Konsumtivkredit  des  Reiches  ist  die  letzte
Ursache  der  (Kaufkraft-)  Inflation.  Es  ist  das  eingetreten, ­
  was  Bendixen  schon  früher  als  falsche  Geldschöpfung  bezeichnet ­
  hat:  Geldvermehrung  ohne  entsprechende  Warenver-
        <pb n="64" />
        Zusammenfassung  der  Ergebnisse.

59

mehrung 1 ).  Ein  Konsumtivkredit  in  einem  nie  für  möglich  gehaltenen ­
  Umfang  ist  die  Ursache  gewesen,  daß  privatwirtschaftlich
zu  Recht  bestehende  Forderungen  in  Höhe  von  über  160  Milliarden
Mark  neu  entstanden  sind  und  Anspruch  erheben  auf  einen  volkswirtschaftlichen ­
  Güterbestand,  der  der  Menge  nach  eine  Vernainder ­
  ung,  sicherlich  keine  entsprechende  Vermehrung  erfahren  hat.
Wenn  es  auch  nicht  möglich  sein  dürfte,  die  Kaufkraftaufblähung
irgendwie  ziffernmäßig  auszudrücken,  wie  ja  auch  in  Friedenszeiten ­
  die  Grenze  zwischen  richtiger  und  unrichtiger  Geldschöpfung ­
  niemals  genau  zu  bestimmen  war,  so  kann  über  die  Tatsache ­
  selbst,  daß  bis  zum  Schluß  des  Krieges  in  Deutschland  eine
gewaltige  Inflation  entstanden  ist,  kein  Zweifel  mehr  obwalten.
Für  diese  Tatsache  spricht  allein  die  fünfjährige  Kriegsdauer,  während ­
  welcher  die  Arbeit  von  Millionen  von  Händen  nicht  dem
volkswirtschaftlichen  Bedarf  des  Landes  zugute  gekommen,  sondern ­
  von  den  Kriegshandlungen  verschlungen  worden  ist.  Gleichzeitig ­
  sind  die  Anrechte  zahlreicher  Einzelwirtschaften  auf  den
Kauf  von  Gütern,  ist  deren  Kaufkraft  gestiegen,  woraus  sich  das
für  die  Preisbildung  entscheidende  Mißverhältnis  ergeben  mußte.
Mit  Recht  ist  daher  ■—  insbesondere  von  Mombert  —  hervorgehoben ­
  worden,  daß  es  sich  bei  der  Kriegskostendeckung  um
zwei  verschiedene  Probleme  handle:  erstens  um  den  Wiederersatz
der  fehlenden  Güter  (des  Kapitals  im  volkswirtschaftlichen  Sinne)
und  zweitens  um  die  Regelung  des  Schuldverhältnisses  des  Reiches
zu  seinen  Bürgern  im  Sinne  der  Schuldenabtragung.  Inwieweit
bei  der  Lösung  der  letzteren  Aufgabe  antiinflationistische  Bestrebungen ­
  verfolgt  werden  können  oder  sollen,  mit  anderen  Worten:
ob  von  der  „finanziellen“  Seite  ein  Abbau  der  Preise,
eine  Preissenkung,  herbeigeführt  werden  kann  und  soll,  ist  im
folgenden  Teil  zu  erörtern.
1 )  Lief  mann  a.  a.  O.  S.  90:  Schaffung  zusätzlicher,  nicht  aus  dem  regulären ­
  Tauschverkehr  und  seinen  Erträgen  stammender  Kaufkraft.
        <pb n="65" />
        Zweiter  Teil.
Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

I.  Die  Folgen  der  Geldentwertung.
Wenn  man  der  Frage  nähertreten  will,  ob  und  wie  die  Preise
durch  finanzielle  Maßnahmen  gesenkt  werden  können,  ist  es  gut,
sich  in  aller  Kürze  die  Folgen  der  allgemeinen  Teuerung  oder  —
wie  man  zu  sagen  pflegt  —  der  allgemeinen  Geldentwertung
ins  Gedächtnis  zurückzurufen.  Eine  ausführliche  Darstellung  der
von  der  Geldentwertung  auf  die  Volkswirtschaft  ausgehenden  Rückwirkungen ­
  erübrigt  sich,  weil  eine  solche  in  vorzüglicher  Weise
in  zwei  kürzlich  erst  erschienenen  Schriften 1 )  geboten  wird,  und
weil  sich  die  Folgen  der  Geldentwertung  durch  die  harte  Wirklichkeit ­
  von  selbst  tief  in  das  Bewußtsein  der  Menschen  eingegraben
haben.
1.  Die  Preissteigerung  hat  allen  Besitzern  von  realen  Gütern,  sei
es  von  konsumbereiten  Waren,  Gebrauchsgegenständen  oder  Luxusartikeln, ­
  eine  mehr  oder  weniger  große  Bereicherung  gebracht,  indem
sie  für  diese  Güter  größere  Geldmengen  erhalten  haben,  und  zwar
zu  einer  Zeit,  wo  andere  Waren  oder  Dienstleistungen  noch  nicht
im  gleichen  Maße  gestiegen  waren.  Eine  Bereicherung  haben  ferner
alle  diejenigen  erfahren,  die  im  Besitze  von  solchen  Produktionsanlagen ­
  waren,  in  denen  die  benötigten  Waren  hergestellt  wurden.
Die  Fabriken,  landwirtschaftlichen  Güter,  Verkehrsanstalten  stellen
nicht  nur  (in  der  Währungseinheit  Mark)  größere  Werte  dar,  sondern ­
  werfen  auch  durch  den  Absatz  zu  höheren  Preisen  höhere
Geldrenten  ab.  Hierin  hegt  zugleich  ein  Grund  für  die  Steigerung
der  Kurse  der  Aktien  privatwirtschaftlicher  Unternehmungen.  (Der
andere  Grund  lag  darin,  daß  die  Einzelwirtschaften  über  genügende
Kaufkraft  verfügten,  um  den  Umsatz  in  Aktien  zu  hohen  Preisen
zu  ermöglichen.)  Wenn  der  städtische  Grundbesitz  nicht  überall
')  Pohle,  L.,  Das  Problem  der  Valutaentwertung  S.  20ff.,  und  Bosenberg, ­
  W.,  Valutafragen  S.  14ff.
        <pb n="66" />
        Die  Folgen  der  Geldentwertung.

61

und  in  ganzem  Ausmaß  dieser  Wertsteigerung  gefolgt  ist,  so  liegt  das
daran,  daß  die  obrigkeitliche  Regelung  der  Mietpreise  das  Hinaufschnellen
  der  Renten  verhindert  hat.  Dazu  kommt,  daß  infolge  der
künstlich  beschränkten  Mieteinnahmen  (und  des  Mangels  an  Material) ­
  Instandhaltungsarbeiten  unterblieben  sind,  die  auch  den
Substanzwert  nachteilig  beeinflußt  haben.  Die  Preissteigerung  hat
ferner  die  Spekulation  auf  die  Preise  begünstigt,  den  Wucher  gefördert ­
  und  eine  ganz  neue  Schicht  von  Schleichhändlern,  Ersatzproduzenten ­
  und  Kriegsgewinnern  hervorgebracht.  Da  bei  einer
allgemeinen  Teuerung  mit  derselben  Menge  Geld  weniger  als  früher
gekauft  werden  kann,  die  einzelne  Wirtschaft  bestrebt  ist,  mehr
von  diesem  entwerteten  Gelde  einzunehmen,  so  wird  der  Schuldner, ­
  der  seine  Schulden  zurückzahlt,  durch  die  Preissteigerung
begünstigt.
Benachteiligt  werden  durch  die  allgemeine  Teuerung  alle  diejenigen, ­
  die  die  hohen  Preise  für  ihren  Lebensunterhalt  anlegen
müssen  und  dabei  auf  feste  Einkommensbezüge  angewiesen  sind.
Ihr  Streben  geht  dahin,  den  hohen  Preisen  durch  Konsumeinschränkung ­
  oder  -Verschiebung  auszuweichen,  solange  das  möglich  ist,
oder  sie  suchen  ihr  Einkommen  zu  erhöhen.  In  der  Kriegswirtschaft ­
  ist  das  letztere  verhältnismäßig  am  leichtesten  und  ergiebigsten ­
  den  Rüstungsarbeitern  gelungen,  deren  Lohnerhöhungen  zwar
den  Preissteigerungen  im  allgemeinen  folgten,  jedoch  den  letzteren
zugleich  wieder  durch  die  von  ihnen  ausgehende  erhöhte  Kaufkraft
ständig  neuen  Anreiz  gegeben  haben.  Weniger  rasch  und  erfolgreich ­
  sind  Einkommensteigerungen  bei  den  anderen  Kategorien
von  Arbeitern,  insbesondere  auch  den  Angestellten  gefolgt,  so  daß
diese  im  Verein  mit  den  Staatsbeamten  am  meisten  unter  der
Teuerung  zu  leiden  gehabt  haben.  Nach  der  politischen  Umwälzung ­
  haben  sowohl  die  Arbeiter  als  auch  die  Angestellten  unter
Anwendung  die  Produktion  noch  mehr  hindernder  Streiks  die
Erhöhung  ihres  Einkommens  plötzlich  und  in  starken  Steigerungen
nachgeholt.  Daß  die  Lohnsteigerungen,  Teuerungszulagen  und
Entschuldungsbeilagen  angesichts  der  immer  noch  nicht  wieder  in
Gang  gekommenen  Produktion  inflationistisch  und  daher  preissteigernd ­
  wirken  mußten,  ist  wiederum  dem  einzelnen  Wirtschafter
durch  die  Wirklichkeit  begreiflich  geworden.
Benachteiligt  werden  endlich  durch  die  allgemeine  Teuerung
alle  diejenigen,  die  auf  Zins-  oder  Renteneinnahmen  angewiesen
        <pb n="67" />
        62

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

sind.  Ihre  nominell  gleichgebliebenen  Einkommen  können  nur
noch  geringere  Gütermengen  kaufen.  Das  Geldvermögen  ist  entsprechend ­
  entwertet.  Am  ärgsten  sind  die  kleinen  Rentner
daran,  die  aus  Alters-  oder  Erwerbsgründen  auf  ihre  geringe  Zinsrente ­
  angewiesen  sind,  um  daraus  den  Lebensunterhalt  zu  bestreiten, ­
  und  diejenigen  Personen,  die  aus  Alters-  oder  Unfallversicherungen ­
  oder  Pensionen  nur  schwer  erhöhbare  Renten  beziehen. ­
  Die  allgemeine  Teuerung,  verbunden  mit  der  auf  die  Einzelwirtschaften ­
  ungleichmäßig  verteilten  Kaufkraft,  hat  eine  völlige
Umschichtung  in  dem  Vermögen  der  einzelnen  Bevölkerungsklassen, ­
  ihren  sozialen  Abstufungen  wie  in  ihrem  kulturpolitischen
Wirken  herbeigeführt.  Noch  sind  wir  nicht  in  der  Lage,  die  Folgerungen ­
  aus  dieser  einschneidenden  Umgestaltung  in  ihrer  ganzen
Tiefe  und  Tragweite  zu  überblicken.
2.  Eine  überflüssige  Betrachtung:  Wären  alle  Preise  und  alle
Einkommen  in  gleicher  Weise  —  sagen  wir  um  das  Doppelte  —  gestiegen, ­
  dann  wäre  eine  Änderung  in  den  Beziehungen  der  Einzelwirtschaften ­
  zu  den  Preisen  nicht  eingetreten.  Die  Einzelwirtschaften ­
  hätten  nur  mit  der  doppelten  Geldmenge  zu  rechnen  gehabt, ­
  als  sie  es  bis  dahin  gewohnt  waren.  Eine  solche  einfache  Verdoppelung ­
  der  Geldrechnung  hat  nicht  nur  die  Verfassung  der
modernen  Volkswirtschaft  mit  ihrer  verschiedenen  Beteiligung  der
Einzelwirtschaften  an  dem  Produktions-  und  Verteilungsvorgang
verhindert,  sondern  auch  vor  allem  der  Mangel  an  Gütern,  wie  er
anfänglich  bei  dieser  Ware  leicht,  bei  jener  empfindlich,  dann  bei
einem  größeren  Kreis  von  Waren  und  endlich  fast  allgemein  aufgetreten ­
  ist.  Dieser  Mangel  an  Gütern  ließ  einfach  die  bis  dahin
übliche  Mengenverteilung  auf  die  Einzelwirtschaften  nicht  mehr  zu.
Nur  eine  gleichmäßige  Verkürzung  der  zu  beziehenden  Mengen
hätte  einer  Preissteigerung  Vorbeugen  können,  wenn  sie  organisatorisch ­
  durchführbar  gewesen  wäre.  Die  Kriegswirtschaft  hat
den  Beweis  geliefert,  daß  eine  solche  obrigkeitliche  Verteilung  der
Güter,  insbesondere  wenn  sie  nur  knapp  auf  das  Existenzminimum
eingestellt  ist,  nicht  durchführbar  ist.  Allerdings  haben  die  ungleichmäßig ­
  verteilten  hohen  Kriegseinkommen  die  Durchbrechung
der  obrigkeitlichen  Verteilung  durch  den  Schleichhandel  begünstigt. ­
  Und  doch  ist  diese  Betrachtung  nicht  ganz  überflüssig:
gar  mancher  übersieht,  daß  die  deutsche  Volkswirtschaft  im
ganzen  an  Gütern  ärmer  geworden  ist.  Auf  die  einzelne  Wirt-
        <pb n="68" />
        Die  Folgen  der  Geldentwertung.

63

schaft  entfällt  eine  geringere  Menge  an  Gütern  als  früher.  Daran
wird  nichts  geändert,  wenn  man  das  Geldeinkommen  aller  Einzelwirtschaften ­
  noch  so  sehr  erhöht.  Nur  dadurch,  daß  der  einzelne
sein  Einkommen  vorzeitig  oder  mehr  steigert,  ist  er  anderen
gegenüber  im  Vorteil;  je  mehr  sich  aber  Einkommenserhöhungen,
Lohnsteigerungen,  Teuerungszulagen  für  ganze  Klassen  von  Wirtschaften ­
  durchsetzen,  je  gleichmäßiger  und  allgemeiner  die  Einkommen ­
  den  hohen  Preisen  angepaßt  werden,  um  so  mehr  geht
der  Vorsprung  und  Vorteil  des  einzelnen  verloren:  die  erhöhte
Kaufkraft  treibt  die  Preise  immer  weiter  in  die  Höhe,  solange  die
Menge  der  Waren  nicht  vermehrt  wird.  Bis  dahin  sind  allgemeine
Lohnsteigerungen  ein  unwirksamer  Kampf  gegen  die  hohen
Preise:  der  einzelne  erhält  zwar  mehr  Papiergeld,  aber  er  kann
sich  für  den  allgemeinen  Bezugschein  Geld  immer  weniger  kaufen.
3.  Um  so  wichtiger  wird  die  Frage:  gibt  es  finanzielle  Mittel,
die  diese  unheilvolle  Entwicklung  aufhalten  oder  noch  besser:  in
ihr  Gegenteil  verwandeln  können?  Einer  Vorfrage  ist  hier  schon
Erwähnung  zu  tun:  Solange  eine  Vermehrung  der  Güter  nicht
oder  nicht  in  erheblichem  Umfange  eintritt,  ist  es  aus  den  oben
geschilderten  Gründen  ausgeschlossen,  etwa  die  heutigen  Preise
zu  stabilisieren  und  nach  ihnen  die  Einkommen  der  Einzelwirtschaften ­
  entsprechend  festzusetzen.  Dieser  Gedanke  ist  auch
aus  technischen  und  finanziellen  Gründen  undurchführbar.  Die
öffentlichen  Wirtschaften  müßten  mit  gewaltigen  Gehaltserhöhungen ­
  rechnen  und  danach  ihre  Einnahmen  entsprechend  steigern;
denn  von  den  Beamtengehältern  kann  man  nicht  sagen,  daß  sie
bereits  dem  Stande  der  Preise  angepaßt  sind.  Die  Privatunternehmungen ­
  müßten  ihre  Kalkulation  durch  die  Mehrzahlungen
für  Löhne  auf  eine  neue  Grundlage  stellen  und  in  vielen  Fällen
die  Menschenarbeit  noch  mehr  als  bisher  durch  Maschinen  ersetzen. ­
  Außerdem  würde  es  außerordentlich  schwierig  sein,  allgemein ­
  ein  richtiges  Verhältnis  der  neuen  Einkommen  zu  den
Preisen,  d.  h.  die  richtige  Einkommenshöhe  für  die  verschiedenen ­
  Klassen  von  körperlichen  und  geistigen  Arbeiten  zu  finden.
Die  größte  Schwierigkeit  läge  jedoch  bei  den  Rentenbeziehern
und  Besitzern  von  Geldvermögen.  Sollen  sie  entschädigt  werden  ?
Wenn  es  auch  im  Zuge  unserer  Zeit  begründet  liegt,  den  Kapitalbesitz ­
  nicht  zu  schonen,  so  entspricht  es  doch  keineswegs  der  Gerechtigkeit, ­
  wenn  beispielsweise  alle  diejenigen,  die  ihr  Leben  lang
        <pb n="69" />
        64

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

gearbeitet  haben  und  nun  vom  Ertrage  ihrer  Arbeit  leben  müssen,
die  dauernde  Geldentwertung  in  den  Kauf  nehmen  müßten,  während
andere  Personen  durch  die  Erhöhung  ihrer  Einkommen  auf  dem
Wege  der  Teuerungszulagen  oder  Erhöhung  der  Verkaufspreise
entschädigt  werden.  Vgl.  jedoch  Abschnitt  V.
So  bleibt  zunächst:  wünschenswert  ist  eine  Herabsetzung  der
hohen  Preise.  Wie  weit  die  Senkung  zweckmäßig  zu  gehen  habe,
ist  besser  zu  erörtern,  wenn  festgestellt  ist,  ob  sie  —  durch  finanzielle
Mittel  —  überhaupt  zu  erreichen  ist.
II.  Maßnahmen  den  Zahlungsmittelumlauf  betreffend.
1.  Die  Vorschläge,  die  vom  Zahlungsmittelumlauf  ausgehen,
sind  besonders  zahlreich.  „Heraus  aus  der  Papiergeldwirtschaft“
ist  das  Schlagwort  unserer  Zeit  geworden.  „Die  Preise  können
nur  auf  ein  erträgliches  Maß  zurückgehen,  wenn  nicht  mehr  so  viel
Papiergeld  im  Umlauf  ist“  —  ein  Satz,  der  nicht  nur  als  landläufige ­
  Meinung  Geltung  hat,  sondern  auch  in  der  wissenschaftlichen ­
  Literatur  vielfach  vertreten  wird 1 ).  Brentano  fordert,  um
den  Preisrückgang  einzuleiten,  eine  größere  Ausbreitung  und  Vertiefung ­
  des  bargeldlosen  Zahlungsverkehrs,  damit  die  Note  durch
denScheck  und  die  Girozahlung  ersetzt  werde 2 ).  Wie  durch  eine
solche  Maßnahme  eine  Senkung  der  Preise  herbeigeführt  werden
soll,  ist  nicht  ersichtlich.  Denn  dadurch,  daß  ich  statt  einer  Note
in  der  Hand  über  ein  Guthaben  verfüge  und  mit  dem  Guthaben
kaufend  auf  treten  kann,  ist  in  meinem  Verhältnis  zu  den  Preisen
*)  Auch  L  a  n  s'b  u  r  g  h  spricht  davon,  daß  die  Inflation  durch  Zurückschraubung ­
  des  Umlaufs  von  Zahlungsmitteln  auf  seine  natürlichen  Verkehrsbeziehungen
beseitigt  werde....  Der  Preisrückgang  stellt  sich  von  selbst  ein,  wenn  man  die
umlaufende  Notenmenge  verringert.  Denn  die  Noten  sind  Kaufkraft,  die  dann
fehlt.  .  .  .  Vgl.  hierzu  die  Bemerkungen  Heyns  im  Weltwirtschaftlichen
Archiv  vom  1.  April  1919,  die  sich  wesentlich  mit  den  im  Text  vertretenen  Ansichten ­
  decken.
2 )  In  einem  Überblick  über  das  einjährige  Bestehen  der  Abteilung  der
Reichsbank  für  bargeldlosen  Zahlungsverkehr  führt  der  Leiter  derselben:
Dr.  H.  Schippel  in  einem  Aufsatz:  WährungsWiederherstellung  und  bargeldloser ­
  Zahlungsverkehr  unterm  2.  Mai  1919  in  der  D.  A.  Z.  Nr.  210  u.  a.  folgendes ­
  aus:  Da  die  Mehrzahl  der  Maßnahmen  zur  Herbeiführung  des  Gesundungsprozesses ­
  Zeit  erfordern,  erscheint  die  einen  verhältnismäßig  schnellen
Erfolg  entsprechende  Veredelung  der  Zahlungssitten  besonders  zweckmäßig:
Die  Annahme,  daß  die  Erhöhung  der  Giroguthaben,  die  mit  einer  Einschränkung ­
  des  Papiergeldumlaufs  notwendigerweise  eintritt,  ähnlich  inflatorisch
wirke  wie  die  Erhöhung  des  Notenumlaufs,  entbehrt  in  dieser  absoluten  Form
bisher  der  wissenschaftlichen  Grundlage  .  .  .
        <pb n="70" />
        Maßnahmen  den  Zahlungsmittelumlauf  betreffend.

65

nichts  geändert.  Auf  die  erhöhte  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften,
die  allein  das  Zustandekommen  der  hohen  Preise  ermöglicht,  hat
die  Ersetzung  eines  Zahlungsmittels  durch  ein  anderes  keinen
Einfluß.  Die  Kaufkraft  bleibt  dieselbe,  die  Inflation  wird  nicht
beseitigt;  nur  die  Depositen  der  Banken  würden  noch  mehr  anwachsen.
  Es  wäre  aber  fraglich,  ob  die  Banken  für  die  ihnen  durcli
den  bargeldlosen  Zahlungsverkehr  erneut  zugetriebenen  fremden
Gelder  auch  entsprechend  mehr  Schatzanweisungen  kaufen  würden.
Bei  der  Reichsbank  würde  der  Notenumlauf  zurückgeben  und  die
fremden  Gelder  steigen,  wenn  es  nicht  gelänge,  entsprechend  mehr
SchatzanWeisungen  abzusetzen.  Für  das  Reich  würde  die  Ersetzung ­
  des  Papiergeldes  durch  die  Guthaben  bei  den  Banken  ein
Aufhören  der  unverzinslichen  Geldbeschaffung  bedeuten;  bei  den
Banken  würde  dagegen  eine  Erhöhung  der  Zinseinnahmen  aus
einem  vermehrten  Bestände  an  Reichsschatzanweisungen  eintreten.
Alle  diese  Folgen  würden  sich  durch  den  bargeldlosen  Zahlungsverkehr ­
  einstellen  —  aber  keine  Senkung  der  Preise.
Man  könnte  höchstens  an  eine  mittelbare  Beeinflussung  der
Preise  denken.  Wenn  der  Notenumlauf  zurückgeht,  so  bessert  sich
das  Deckungsverhältnis  der  Noten  durch  Gold.  Das  könnte  zur
Folge  haben,  daß  das  Ausland  den  Markkurs  höher  bewertet,  weil
die  Einlösbarkeit  der  Noten  an  Wahrscheinlichkeit  gewinnen  könnte,
anstatt,  wie  bisher,  in  immer  weitere  Ferne  zu  rücken.  Die  hierdurch ­
  entstehende  Besserung  der  deutschen  Valuta  im  Ausland
würde  die  Einfuhr  fremder  Waren  nach  Deutschland  entsprechend
verbilligen,  so  daß  von  hier  aus  eine  Einwirkung  auf  den  inländischen ­
  Stand  der  Preise  eintreten  kann.  Diese  mittelbare  Wirkung ­
  eines  verringerten  Notenumlaufs  spielt  jedoch  so  lange
eine  bescheidene  Rolle  bei  der  Bewertung  der  Valuta,  als  das  politische ­
  und  wirtschaftliche  Chaos  in  Deutschland  anhält.  Ist  dieses
überwunden,  dann  werden  hoffentlich  nicht  nur  die  thesaurierten
Papiergeldmengen  wieder  zurückströmen,  sondern  auch  mehr  Güter
erzeugt  und  der  erhöhten  Kaufkraft  mehr  Güter  gegenüberstehen,
Auf  das  letztere  kommt  es  allein  an.  Das  wird  man  später,  wenn
die  Zusammenziehung  des  Notenumlaufs  mit  einer  Preissenkung
zusammenfällt,  nicht  übersehen  dürfen.
2.  Etwas  anders  hegt  die  Sache  schon,  wenn  eine  Verringerung
des  Notenumlaufs  den  Zweck  haben  soll,  die  nicht  für  den  Verkehr
benötigten  Noten,  also  diejenigen,  die  von  ihren  Besitzern  the-5


Prion,  Inflation  und  Geldentwertung.
        <pb n="71" />
        66

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

sauriert  werden,  einzuziehen.  Da  hilft  auch  der  bargeldlose  Zahlungsverkehr ­
  nicht.  Die  in  den  Noten  aufgespeicherte  Kaufkraft
kann  nicht  dadurch  unwirksam  gemacht  werden,  daß  sie  in  ein
Scheck-  oder  Giroguthaben  verwandelt  wird.  Ihre  Aufsaugung
ist  —  abgesehen  von  ihrer  Verwendung  bei  Steuerzahlungen  —
nur  durch  Umwandlung  in  eine  Kapitalanlage  möglich.  Ist
diese  durchführbar?  Die  Noten  werden  heute  hauptsächlich  aus
zwei  Gründen  aufgestapelt.  Erstlich  aus  Vorsicht,  daß  angesichts
der  politischen  Unruhen  oder  des  Eintritts  von  Streiks  Barmittel
nicht  erhältlich  sein  werden.  Soweit  hierbei  nur  Zahlimgsbedürfnisse
  in  Betracht  kommen,  hat  eine  Kapitalanlage  keinen  Raum.
Es  wird  jedoch  auch  Bargeld  gehamstert,  weil  ängstlichen  Leuten
die  Note  als  das  sicherste  Mittel  erscheint,  um  in  gegenwärtigen
Zeiten  flüssiges  Vermögen  aufzubewabren.  Und  zweitens  glauben
viele  Leute  den  Besitz  an  barem  Geld  leichter  der  kommenden
Besteuerung  hinterziehen  zu  können.  Während  im  ersten  Falle
die  Thesaurierung  von  selbst  ein  Ende  nehmen  wird,  wenn  die
Gründe  (politische  und  wirtschaftliche  Unsicherheit)  aufgehört
haben,  ist  der  Thesaurierung  aus  Gründen  der  Steuerhinterziehung ­
  nur  durch  besondere  Zwangsmaßnahmen  beizukommen.
Ob  es  solche  gibt,  und  ob  sie  praktisch  durchführbar  sind,  ist  hier
nicht  zu  verfolgen.  Hingegen  ist  es  für  die  Preisentwicklung  von
entscheidender  Bedeutung,  daß  die  eines  Tages  aus  der  Thesaurierung ­
  freiwerdenden  Barmittel  rechtzeitig  von  Steuern  oder  geeigneten ­
  Kapitalanlagen  aufgefangen  werden  müssen,  um  zu  verhindern, ­
  daß  sie  in  großem  Umfang  zum  Ankauf  von  Konsumgütern ­
  oder  solchen  Gütern  verwendet  werden,  die  eine  andere
Form  der  Vermögensaufbewahrung  ermöglichen.
Die  Wirkungen  aus  der  Inflation  werden  zweifellos  gemildert,
jedoch  die  Inflation  als  solche  nicht  beseitigt,  solange  die  in  den
thesaurierten  Noten  steckende  Kaufkraft  eingesperrt  wird.  Da
das  Reich  einen  gewaltigen  Bedarf  an  langfristigem  Leihkapital
hat,  so  wird  und  darf  die  Reichsfinänzverwaltung  die  Gelegenheit
des  späteren  Freiwerdens  dieser  Barmittel  nicht  ungenutzt  Vorbeigehen ­
  lassen.  Aber  es  muß  auch  hier  wieder  betont  werden,  daß
sich  die  gehamsterten  Noten  grundsätzlich  nicht  von  den  hei  den
Kreditinstituten  von  seiten  der  Einzelwirtschaften  aufgestapelten
Depositen  unterscheiden.  Auch  sie  bilden  —  soweit  sie  nicht  der
Abwicklung  des  Zahlungsverkehrs  dienen  —  eine  Reserve,  auf  die
        <pb n="72" />
        die  Einzelwirtschaften  ganz  nach  Gutdünken  zurückgreifen  wollen
und  —  können,  da  ihre  Gegenwerte,  die  Reichsschatzanweisungen
jederzeit  auf  Grund  der  bisherigen  Übung  in  Noten  umgewandelt
werden  können.  Daraus  ergibt  sieb,  daß  die  zukünftigen  Anleihen
des  Reiches  ebenso  den  Depositen  zu  Leibe  gehen  müssen,  wenn
es  darauf  ankommen  soll,  die  preistreibende  Wirkung  aus  der  aufgeblähten ­
  Kaufkraft  matt  zu  setzen.  Eine  andere  Frage  ist
natürlich,  ob  und  in  welchem  Umfang  diese  Aufsaugung  der  Kaufkraft ­
  durch  Anleihen  gelingen  wird.  Darauf  ist  bei  der  Anleihepolitik ­
  (III)  zurückzukommen.
Das  gleiche  gilt  für  die  im  Ausland  aufgespeicherten  Noten.
Sie  ruhen  in  den  Kassen  der  ausländischen  Kreditinstitute,  der
Handels-  und  Industrieunternehmungen  wie  in  den  Händen  solcher
Personen,  die  auf  ein  Steigen  des  Markkurses  spekulieren.  Die
deutschen  Marknoten  sollen  dereinst  zu  höheren  Kursen  abgestoßen
werden.  Sie  stehen  dem  Steigen  des  Markkurses  hindernd  im
Weg.  Freilich  wirken  daneben  auf  die.Preisbildung  der  deutschen
Valuta  noch  die  Summe  der  sonstigen  sofort  fälligen  Markschulden
aus  ausländischen  Krediten,  der  täglich  sich  ändernde  Stand  der
Zahlungsbilanz  und  die  Kaufkraft  der  deutschen  Währung  im  Inlande ­
  ein.  Trotzdem  wäre  es  ein  Vorteil  für  die  Gestaltung  des
Markkurses  im  Ausland,  wenn  es  gelänge,  die  Noten  wie  die
sonstigen  kurzfristigen  Schulden  in  eine  langfristige  Anleihe  umzuwandeln, ­
  die  mobile  Kaufkraft,  wie  sie  in  den  Noten  verkörpert
ist,  in  einer  Kapitalanlage  des  ausländischen  Gläubigers  zu  versteinern. ­
  Die  Besserung  der  deutschen  Valuta,  die  dadurch  erzielt
würde,  wenn  nicht  aus  politischen  oder  wirtschaftlichen  Gründen
Gegentendenzen  hervorgerufen  werden,  könnte  die  Einfuhr  verbilligen ­
  und  eine  Rückwirkung  auf  die  inländischen  Preise  nach
sich  ziehen.  Auf  diese  Weise  wäre  mit  einer  Verringerung  des
Papiergeldumlaufs  ebenfalls  eine  Mattsetzung  der  sonst  in  den  thesaurierten
  Noten  noch  ruhenden  Gefahren  für  die  Preise  erfolgt.
3.  Eine  andere,  häufig  anzutreffende  Forderung  lautet:  Die
Reichsbank  soll  ihren  Umlauf  an  Noten  verringern,  oder  auch:  soll
ihre  Noten  einziehen.  Zum  mindesten  aber  —  so  heißt  es  gewöhnlich ­
  —  müssen  die  Darlehnskassenscheine  eingezogen  werden.  Es
wird  jedoch  nicht  verraten,  wie  die  Einziehung  der  Noten  und
Scheine  bewerkstelligt  werden  soll.  Dabei  nur  an  die  Ersetzung
durch  den  bargeldlosen  Zahlungsverkehr  zu  denken,  läge  nicht  im

V
        <pb n="73" />
        Sinne  der  Befürworter  dieser  „einfachen“  Maßnahme.  (Daß  der
Ersatz  eines  Zahlungsmittels  durch  ein  anderes  an  der  Inflation
nichts  ändert,  ist  oben  ausgeführt  worden.)  Würde  die  Reichsbank ­
  dem  Verkehr  die  zur  Abwicklung  des  Zahlungsgeschäfts  erforderlichen ­
  Mengen  papierner  Zahlungsmittel  vorenthalten,  so
wäre  das  eine  volkswirtschaftlich  nicht  zu  rechtfertigende  Härte,
die  überdies  nicht  den  Erfolg  haben  würde,  daß  durch  sie  die  Inflation ­
  gemildert  würde;  denn  der  Verkehr  und  die  sich  betätigende
Kaufkraft  würden  sich  dann  selbst  die  nötigen  Zahlungsmittel
schaffen.  Auf  die  Einziehung  der  thesaurierten  Noten  durch  eine
Kapitalanlage  wurde  schon  oben  hingewiesen.  Wie  aber  in  aller
Welt  soll  die  Einziehung  der  Noten  und  Kassenscheine  bis  auf  den
früheren  Umlauf  (ausschließlich  der  an  die  Stelle  der  eingesammelten
Goldmünzen  getretenen  Noten)  vor  sich  gehen?
Was  gewöhnlich  nicht  ausgesprochen  (wahrscheinlich  aber  gedacht) ­
  wird:  eine  Einziehung  der  Noten  und  Darlehnskassenscheine
könnte  auf  Grund  der  gegen  ihre  Ausgabe  anstehenden  Kredite
erfolgen.  Zu  mehr  als  90%  sind  die  Kreditnehmer  der  Reichsbank
und  Darlehnskassen:  Kommunen,  Gliedstaaten  und  das  Reich,
afso  öffentlich-rechtliche  Schuldner.  Ob  diese  Schuldner  24Milliarden ­
  Mark  bei  der  Reichsbank  und  10  Milliarden  Mark  bei  den  Darlehnskassen ­
  (Ende  1918)  zurückzahlen  können,  hängt  von  vielen,
heute  noch  ungewissen  Faktoren  ab:  Wirtschaftsentwicklung,  Lage
des  Geld-  und  Kapitalmarkts  und  Anleihe-  und  Steuerpolitik  in
der  nächsten  und  ferneren  Zukunft.  Selbst  wenn  eine  umfangreiche ­
  Rückzahlung  dieser  kurzfristigen  Schulden  der  öffentlichen
Schuldner  (aus  Steuern,  Vermögensabgabe  oder  Anleiheerlösen)
Platz  greifen  würde,  ist  zu  beachten,  daß  erstens  die  von  der
Reichsbank  und  den  Darlehnskassen  ausgewiesenen  Forderungen
nicht  die  gesamten  kurzfristigen  Schulden  darstellen,  mit  denen  jene
Schuldner  belastet  sind.  Auch  die  Banken  haben  erhebliche  Vorschüsse ­
  geleistet,  die  auf  eine  Rückzahlung  warten  (eventuell  durch
einfache  Umbuchung:  Depositen  gegen  Schatzanweisungen,  wodurch ­
  weder  Barmittel  in  Gang  gesetzt  noch  solche  erspart  werden).
Zweitens  —  und  das  ist  entscheidend  —  können  den  in  Rede  stehenden ­
  Schuldnern  die  Mittel  zur  Einlösung  ihrer  Schulden  nicht  nur
in  Noten  und  Darlehnskassenscheinen  zufließen,  sondern  auch  in
Giroguthaben  übertragen  werden.  Nur  insoweit  hierbei  thesaurierte
Noten  aus  ihren  Verstecken  gelockt  und  die  Barreserven  verringert
        <pb n="74" />
        Maßnahmen  den  Zahlungsmittelumlauf  betreffend.

69

werden  können,  fließen  wirklich  Noten  aus  dem  Verkehr  zurück.
Im  übrigen  ist  zwischen  Noten  und  Scheckguthaben  in  dieser  Beziehung ­
  kein  Unterschied.  Je  nach  dem  Ausmaß  der  an  die  öffentlichen ­
  Kassen  zu  leistenden  Zahlungen  (Steuern,  Anleihen)  werden  die
Einzelwirtschaften  auch  auf  ihre  Bankguthaben  zurückgreifen.  —
Der  Einfluß  auf  die  Preise  geht  nicht  von  dem  von  Zufälligkeiten
abhängigen  Rückfluß  von  Noten  und  Darlehnskassenscheinen  aus,
sondern  von  der  Minderung  und  Schmälerung  der  Kaufkraft  der
Einzelwirtschaften,  die  eintritt,  wenn  die  öffentlichen  Körperschaften
behufs  Rückzahlung  ihrer  Schulden  Steuern  einziehen.  (Vgl.  jedoch ­
  Abschnitt  IV.)  Lediglich  dieser  Angriff  auf  die  aufgeblähte
Kaufkraft  kann  ermäßigend  auf  die  Preise  wirken,  wenn  nicht  mehr
so  viel  oder  so  teuer,  wie  bisher,  gekauft  werden  kann.  Wenn  dann
die  Preise  nicht  mehr  so  hoch  stehen,  wenn  inzwischen  das  Vertrauen ­
  zur  Zahlungsfähigkeit  des  Reiches  und  zur  Wiederbelebung
der  Volkswirtschaft  hergestellt,  wenn  die  Steuerfurcht  überwunden
ist,  dann  können  größere  Mengen  Noten  zur  Reichsbank  und
den  Darlehnskassen  zurückströmen.  Wie  der  erhöhte  Notenumlauf ­
  die  Folge  der  Aufblähung  der  Kaufkraft,  der  Inflation  und
der  hohen  Preise  ist,  kann  eine  Zusammenziehung  des  Papiergeldumlaufs ­
  auch  nur  die  Folge  einer  Verringerung  der  Kaufkraft,  der
Inflation  und  der  ermäßigten  Preise  sein.
In  all  den  Fällen  (1—3)  ist  die  Verringerung  des  Papiergeldumlaufs ­
  nicht  das  Primäre.  Vorher  kommt  die  Rückzahlung  der
Kredite  aus  Mitteln,  die  die  Einzelwirtschaften  aufbringen  müssen,
bzw.  die  Umwandlung  mobiler  Kaufkraft  in  eine  Kapitalanlage.
Die  Summe  des  Papiergeldes,  die  durch  diesen  Vorgang  an  die
Ausgabestelle  zurückfließen  kann,  ist  gleich  dem  Betrag  des
thesaurierten  Papiergeldes.  Eine  darüber  hinausgehende  dauernde
Verminderung  des  Papiergeldumlaufes  ist  abhängig  vom  Bedarf
des  Verkehrs  an  baren  Zahlungsmitteln.  Dieser  geht  zurück,  wenn
eine  verminderte  Kaufkraft  und  ein  vermehrtes  Angebot  von
Waren  die  Preise  senkt,  wenn  der  heutige  Barzahlungsverkehr
wieder  den  gesunden  Kredit-  und  Wechselverkehr  in  sich  aufnimmt.
So  kann  die  Reichsbank  von  sich  aus  unmittelbar  nur  wenig  —
im  Rahmen  der  Förderung  des  bargeldlosen  Zahlungsverkehrs  —
tun,  um  den  sich  innerhalb  dieses  Verkehrsbedürfnisses  bewegenden ­
  Notenumlauf  einzudämmen.  Um  so  mehr  muß  sie  als  Hüterin
der  deutschen  Währung  (und  wenn  sie  am  Abbau  der  Preise  mit-
        <pb n="75" />
        70

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

wirken  will)  der  Reichsregierung  zurufen:  Sorge  Du  Reichsregierung
für  eine  gute  Finanz-  und  Steuerpolitik,  für  eine  Steigerung  der
:  Gütererzeugung  und  für  eine  Abstellung  des  Mangels  an  Waren,
dann  wird  nicht  nur  der  Papiergeldumlauf  zurückgehen,  sondern
gleichzeitig  auch  —  der  Bestand  an  fremden  Geldern.
4.  Daß  bei  dieser  Sachlage  die  Deckung  der  Reichsbanknoten
oder  die  Sicherheit  der  Darlehnskassenscheine  für  die  Frage  nach
der  Einwirkung  des  Papiergeldes  auf  die  Preise  gänzlich  bedeutungslos ­
  ist,  braucht  nicht  mehr  ausgeführt  zu  werden  (wie  im
ersten  Teil  S.  19  betont  worden).  Ebenso  bedarf  es  keiner  Ausführung ­
  mehr,  daß  irgendein  Unterschied  zwischen  Reichsbanknoten ­
  und  Darlehnskassenscheinen  in  ihrer  Beziehung  zu  den
Preisen  nicht  besteht.  Worauf  es  ankommt,  ist:  daß  die  Vorschüsse
bei  der  Reichsbank  und  Darlehnskasse  zurückgezahlt  und  die
Kaufkraftmengen  der  Einzelwirtschaften,  die  sich  nicht  nur  in
Papiergeld  verkörpern,  beschnitten  werden.  Hingegen  ist  in  diesem
Zusammenhang  noch  mit  ein  paar  Worten  auf  das  Schlagwort  von
der  Abstempelung  des  Papiergeldes  in  ihrem  Verhältnis  zu  den
Preisen  einzugehen.
Mit  diesem  Schlagwort  verbinden'  sich  die  sonderbarsten  Vorstellungen. ­
  Die  geläufigste  ist:  man  setze  den  Nennwert  des  Papiergeldes ­
  etwa  auf  die  Hälfte  herab,  dann  werden  in  gleichem  Maße  die
Preise  sinken  und  die  Wechselkurse  steigen.  Eine  solche  Maßnahme
würde  zunächst  nichts  anderes  bedeuten,  als  daß  —  die  praktische
Durchführung  vorausgesetzt  —  alle,  die  Papiergeld  in  Besitz
haben,  die  Hälfte  ihres  sich  hierin  verkörpernden  Vermögens  einbüßten. ­
  Die  einzelnen  Wirtschaften  würden  von  einer  solchen
Maßnahme  ganz  imgleich  getroffen  werden:  die  ängstliche  Witwe,
die  ihr  entwertetes  Vermögen  glaubt,  in  Noten  gerettet  zu  haben,
würde  einen  fühlbareren  Verlust  erleiden  als  der  Kriegsgewinnler,
der  während  des  Krieges  ohne  Mühe  große  Summen  „verdient“
hat,  die  schon  gewisse  Risikoprämien  enthalten.  Es  würde  die
Masse  der  kleineren  und  mittleren  Familien,  ferner  die  Arbeiterkreise, ­
  die  heute  durchschnittlich  größere  Bestände  Papiergeld  zu
Hause  haben,  getroffen  werden;  es  würde  allerdings  auch  den
Hamstern  die  Hälfte  der  Noten  fortgenommen  werden  —  wenn
wirklich  alle  Noten  von  der  Herabstempelung  erfaßt  würden  und
es  absolute  Sicherungen  gegen  die  Flucht  ins  Ausland  gäbe.  Daß
die  im  Ausland  befindlichen  Noten  von  der  Abstempelung  aus-
        <pb n="76" />
        Maßnahmen  den  Zahlungsmittelumlauf  betreffend.

71

genommen  werden  müßten,  braucht  nicht  besonders  betont  zu
werden,  wohl  aber,  daß  die  Rücksichtnahme  auf  den  ausländischen ­
  Besitzer  deutscher  Noten  zweifellos  die  Flucht  des  Papiergeldes ­
  ins  Ausland  begünstigen  würde.  Im  Zusammenhang  hiermit ­
  müßte  sich  dann  ein  erheblicher  Druck  auf  die  Kurse  der
Markwechsel  im  Ausland  bemerkbar  machen,  was  wiederum  zur
Verteuerung  der  Einfuhr,  zur  Steigerung  der  Preise  bestimmter
Waren  im  Inland  beitragen  würde.  Also  eher  eine  Preissteigerung
als  die  beabsichtigte  Preissenkung.
Die  technische  Durchführung  einer  solchen  Notenabstempelung
vorausgesetzt,  würde  diese  Maßnahme  für  die  Einzelwirtschaften
insofern  eine  große  Ungerechtigkeit  bedeuten,  als  sie  der  einzelnen
Wirtschaft  durch  die  Verringerung  der  Notensumme  rein  zufällige ­
  Beträge  entzieht.  Mit  Rücksicht  hierauf  würden  —  wenn
man  von  der  schwer  zu  verhindernden  Abwanderung  ins  Ausland
absieht  —  zahlreiche  Notenbesitzer  die  Umwandlung  ihrer  Notenbestände ­
  in  Guthaben  (mit  der  Absicht  einer  späteren  Abhebung
dieser  Guthaben  in  abgestempelten  oder  neuen  Noten)  vornehmen,
so  daß  eine  gewaltige  Steigerung  der  Giroguthaben,  der  fremden
Gelder  eintreten  würde.  Damit  wäre  naturgemäß  keine  Änderung
in  der  Kaufkraft  dieser  Einzelwirtschaften  eingetreten.  Sie  würden
an  Stelle  der  Noten  mit  den  Giroguthaben  kaufen,  wenn  sie  von
ihrer  Kaufkraft  Gebrauch  machen  wollen.  Eine  andere  Zahl  von
Einzelwirtschaften  würde  die  Ankündigung  der  Abstempelung  dahin
beantworten,  daß  sie  solche  Werte  zu  kaufen  versuchen,  die  nicht
von  einer  Vermögensminderung  getroffen  würden.  Die  Preise  für
Wertpapiere,  für  Waren,  Häuser,  Grundstücke,  Wohnungseinrichtungen, ­
  Luxusartikel,  kurz  für  alles  was  nicht  Noten  ist,  würden
steigen,  und  es  wäre  mehr  als  fraglich,  ob  die  Besehneidung
der  Kaufkraft  derjenigen  Besitzer  von  Papiergeld,  die  sich  der
Abstempelung  nicht  entziehen,  so  bedeutend  wäre,  daß  von  ihr
eine  Rückwirkung  auf  die  Preise,  eine  Senkung  der  Preise  ausgehen ­
  würde.
In  dieser  Form  ist  die  Abstempelung  also  nicht  durchführbar.
Will  man  nicht  nur  die  Noten  aus  ihren  Verstecken  locken,  sondern
die  Kaufkraft  wirklich  mindern,  dann  kann  die  Herabstempelung
der  Noten  niemals  für  sich  allein  erfolgen.  Dann  ist  es  erforderlich,
auch  den  übrigen  Vermögensteilen  zu  Leibe  zu  gehen.  Und  da
man  das  Vermögen  der  Einzelwirtschaften  nicht  einfach  mechanisch
        <pb n="77" />
        72

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

um  die  Hälfte  konfiszieren  kann,  so  nimmt  das  Ganze  den  Charakter
einer  wohldurchdachten  Steuer  an,  bei  dem  die  Wertverringerung
der  Noten  nur  ein  Glied  in  der  Kette  einer  großem  Zahl  von  Maßnahmen ­
  darstellt.  Hierfür  ist  das  Beispiel  in  Tschecho-Slovakien
lehrreich:  Es  wurde  bestimmt,  daß  alle  im  Lande  umlaufenden
Noten  abgestempelt  werden  sollten,  wobei  neben  einer  für  den
Staat  bestimmten  Gebühr*  von  1%  von  den  ein  gelieferten  Noten
die  Hälfte  in  abgestempelten  Noten  und  der  Rest  in  Gestalt  einer
lproz.  Zwangsanleihe  zurückgegeben  wurden.  Außerdem  mußten
innerhalb  einer  kurzbefristeten  Zeit  genaue  Vermögensregister
eingereicht  werden,  in  denen  der  Besitz  der  Zensiten  an  Wertpapieren, ­
  Depositen,  Grundstücken,  Waren  und  sonstigen  Gegenständen ­
  verzeichnet  war.  Bezüglich  der  lproz.  Zwangsanleihe
wurde  bestimmt,  daß  sie  später  bei  den  zur  Einführung  gelangenden
Steuern  in  Zahlung  gegeben  werden  konnte,  wodurch  die  Anpassung ­
  an  die  Steuerleistungsfähigkeit  des  einzelnen  Zensiten
sichergestellt  war.
In  diesem  Beispiel  handelte  es  sich  also  um  einen  geschlossenen
Steuerplan,  bei  dem  alle  Lücken  (durch  Schließung  der  Börse,
Moratorium,  Einstellung  des  Außenhandels,  Vermögensverzeichnis) ­
  sorgfältig  verstopft  waren.  Und  die  Wirkung?  Soweit  Berichte ­
  bis  jetzt  vorliegen:  nicht  nur  weitgehende  Zurückhaltung
der  Noten  und  umfangreiche  Eälschungsversuche  bei  der  Abstempelung, ­
  sondern  auch  eine  starke  Steigerung  aller  Preise  —
und  Zurückhaltung  der  Bauern  in  ihren  Lieferungen,  weil  sie  das
Ende  all  dieser  Maßnahmen  nicht  abzusehen  vermögen.
Und  von  hier  aus  ergibt  sich  die  unsinnigste,  keineswegs  aber
seltene  Vorstellung:  man  stempele  alles  Papiergeld  auf  die  Hälfte
herab,  setze  alle  Schulden  und  Forderungen  auf  die  Hälfte  ihres
Wertes  an,  ermäßige  alle  Preise  um  die  Hälfte  —  und  alles  ist  wieder
in  Ordnung.  Das  Ei  des  Kolumbus!  Wenn  alle  Preise  um  die  Hälfte
heruntergesetzt  werden,  dann  müßte  logischerweise  auch  das  Einkommen ­
  auf  die  Hälfte  herabgesetzt  werden.  Damit  wäre  an  den
tatsächlichen  Zuständen  selbstverständlich  nichts  geändert.  Wird
aber  nicht  gleichzeitig  das  Einkommen  auf  die  Hälfte  herabgesetzt,
dann  würden  diesem  hauptsächlichsten  Teil  der  Kaufkraft  der
Einzelwirtschaften  niedrigere  Preise  gegenüberstehen,  die  solange
unhaltbar  sein  würden,  als  der  Mangel  an  Waren  anhält  und,  wie
oben  ausgeführt,  nicht  eine  andere  Mengenverteilung  möglich  ist,
        <pb n="78" />
        Anleihepolitische  Maßnahmen.

73

nicht  mehr  Güter  zur  Verteilung  auf  die  einzelne  Wirtschaft  zur
Verfügung  stehen.  Aber  die  Hauptsache:  auf  welche  Weise  sollte
die  Herabsetzung  sämtlicher  Preise  auf  die  Hälfte  durchgeführt
werden?  Die  Geschichte  der  österreichischen  Finanzmaßnahmen
des  Jahres  1810  zeigt,  daß  sich  eine  Herabsetzung  der  Preise  nicht
einfach  kommandieren  läßt.
Soweit  die  „Abstempelung“  des  Papiergeldes  eine  Steuermaßnahme ­
  darstellt,  ist  ihr  Einfluß  auf  die  Preise  im  Rahmen  der
unter  IV  zu  machenden  Ausführungen  zu  würdigen.  Hier  ist  nur
noch  hervorzuheben,  daß  die  Note  außerdem  einen  wichtigen  Bestandteil ­
  des  Geldwesens  bildet,  daß  das  Vertrauen  zu  diesem,  wie
auch  zur  notenausgebenden  Reichsbank,  insbesondere  im  Ausland ­
  leicht  erschüttert  werden  kann,  wenn  sich  die  Auffassung
verbreitet,  daß  eine  solche  einträgliche  Maßnahme  von  Zeit  zu  Zeit
wiederholt  werden  könnte.  Daher  sind  sowohl  die  technischen
Schwierigkeiten  als  auch  die  krediterschüttemden  Wirkungen  der
Notenabstempelung  der  Notwendigkeit  und  Dringlichkeit  der  Heranziehung ­
  alles  steuerbaren  Vermögens  zur  Wiedergesundung  der
Finanzen  gegenüberzustellen,  wenn  die  Entscheidung  über  die
Durchführung  dieser  Maßnahme  gesucht  wird.
III.  Allleihepolitische  Maßnahmen.
1.  Eine  wirksame  Beeinflussung  der  Preise  würde  gegeben  sein,
wenn  es  gelänge,  die  während  des  Krieges  stark  vermehrte  Kaufkraft ­
  der  Einzelwirtschaften  dadurch  mattzusetzen,  daß  die  nicht
für  die  allerdringendsten  Zwecke  benötigte  Kaufkraft  in  eine
Kapitalanlage  festgelegt  würde.  Das  Bedürfnis  nach  Heranziehung ­
  langfristiger  Leihkapitalien  ist  bei  Reich,  Einzelstaaten
und  Kommunen  in  überreichlichem  Maße  vorhanden.  Diesem  Bedürfnis ­
  entspricht  zur  Zeit  nicht  der  Wille  der  Kapitalbesitzer,
ihre  Kapitalien  gegen  langfristige  Anleihen  herzugeben.  Aber
selbst  diesen  Willen  vorausgesetzt,  bietet  der  Weg  der  freiwilligen
Zeichnung  nur  eine  geringe  Gewähr  dafür,  daß  die  Einzelwirtschaften ­
  auch  wirklich  ihre  gesamten,  nicht  benötigten  Kapitalien ­
  auf  die  geldbedürftigen  Schuldner  übertragen  werden.  Sie
werden  ganz  nach  ihrem  Ermessen,  der  eine  anders  als  der
andere,  Mittel  zurückhalten,  die  sie  für  andere  Zwecke,  insbesondere ­
  zur  Verfügung  am  Gütermarkt,  bereitstellen  wollen.
Das  sind  naturgemäß  jene  Kaufkraftmengen,  von  denen  zu  er ­
        <pb n="79" />
        74

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

warten  ist,  daß  sie  einer  zukünftigen  Preissenkung  erheblichen
Widerstand  leisten  werden.
Außerdem  bestände  nur  dann  eine  wirkliche  Sicherheit  für  die
Festlegung  der  Kaufkraft  in  den  übernommenen  Anleihen,  wenn  sowohl ­
  die  Verpfändung  als  der  Verkauf  der  Anleihestücke  fortan  —
wie  ehedem  im  Frieden  —  aus  vorhandenen  freien  Mitteln  des
Geld-  und  Kapitalmarktes  und  nicht  —  wie  im  Kriege  —  auch
aus  neuen  Krediten  erfolgen  würde.  Wollte  man  aber  zu  diesen
Friedensgrundsätzen  zurückkehren,  dann  könnte  sich  angesichts  der
sonstigen  Überlegungen,  die  heute  bei  der  Anlegung  von  Kapitalien ­
  in  Anleihen  mitsprechen,  ereignen,  daß  die  Heranziehung
erheblicher  neuer  Kapitalien  unmöglich  sein  würde.  Her  Rückkehr ­
  zu  Friedensgrundsätzen  steht  außerdem  das  unbeschränkt
abgegebene  Versprechen  entgegen,  daß  Reichsbank  und  Darlehnskassen ­
  Kriegsanleihe  beleihen  und  zurückkaufen.  (Der  Verkauf
ist  zur  Zeit  infolge  Zurückhaltung  der  Reichsbank  beschränkt.
Der  niedrige  Kursstand  —  am  1.  Juli  1919  etwa  75%  —  wirkt
dem  Verkaufsandrang  entgegen.)  Der  Aufhebung  dieses  Versprechens ­
  stände  jedoch  auch  das  tatsächliche  Bedürfnis  zahlreicher ­
  Einzelwirtschaften  nach  Wiederflüssigmachung  der  in
Kriegsanleihe  angelegten  Kapitalien  entgegen,  weil  ein  Teil  der
Kapitalien  später  wieder  in  der  Produktion  verwendet  werden
soll.  Diesem  Bedürfnis  ist  trotz  der  obwaltenden  inflationistischen ­
  Bedenken  Rechnung  zu  tragen,  und  zwar  einfach  deshalb, ­
  damit  die  Herstellung  notwendiger  Güter  gefördert  und  dadurch ­
  ein  günstigeres  Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage  auf
den  einzelnen  Warenmärkten  hergestellt  werde.  Allerdings  wird
sich  die  Notwendigkeit  ergeben,  nicht  nur  die  abseits  der  freien
Mittel  des  Geld-  und  Kapitalmarktes  aufzunehmende  Kriegsanleihe
in  jedem  einzelnen  Falle  von  dem  Nachweis  einer  entsprechenden
nützlichen  und  dringenden  volkswirtschaftlichen  Verwendung  des
Kapitals  abhängig  zu  machen,  sondern  es  wird  auch  notwendig
sein,  die  Verfügung  über  das  sich  neu  bildende  Kapital  nicht  allein
dem  privaten  Wettbewerb  am  Geld-  und  Kapitalmarkt  zu  überlassen. ­

Immerhin:  Selbst  wenn  die  Reichsfinanzverwaltung  durch
Gewährung  von  besonderen  Vergünstigungen  (in  der  Wahl  des
Anleihetyps,  der  Verzinsung,  der  Rückzahlung)  einen  starken
Anreiz  auf  das  freie  Kapital  ausüben  sollte,  so  wird  doch  der  Weg
        <pb n="80" />
        Anleihepolitische  Maßnahmen.

75

der  freiwilligen  Anleihen  wegen  der  damit  verbundenen  Schonung
der  aufgeblähten  Kaufkraft  nur  in  ganz  beschränktem  Umfange
zum  Abbau  der  Preise  beitragen  können 1 ).
2.  Grundsätzlich  gelten  die  gleichen  Überlegungen  für  die  —
als  das  entscheidende  Mittel  gegen  die  Inflation  empfohlene  —
finanzpolitisch  durchaus  erforderliche  Umwandlung  der  schwebenden ­
  Schulden  des  Reiches,  der  Einzelstaaten  und  Kommunen
in  konsolidierte  Anleihen  dieser  Körperschaften.  Die  große  Gefahr
für  die  Preise  besteht  darin,  daß  die  Umwandlung  der  kurzfristigen ­
  Schatzanweisungen  in  Papiergeld  (durch  Rückgabe  an
die  vermittelnde  Reichsbank)  jederzeit  möglich  ist.  Solange  das
Versprechen  von  dem  Rückkauf  und  der  bevorzugten  Lombardierung ­
  der  Kriegsanleihe  gilt,  ist  diese  Gefahr  auch  dann  nicht
wesentlich  geringer,  wenn  der  Umtausch  der  Reichsschatzanweisungen ­
  in  Kriegsanleihe  wirklich  erfolgt  ist:  sowohl  bei  der  Kriegsanleihe ­
  als  auch  bei  den  Reichsschatzanweisungen  ist  die  Umwandlung ­
  der  latenten  Kaufkraft  in  mobile  Kaufkraft,  in  Geld,
möglich.  Da  jedoch  mit  den  Schatzanweisungen  keine  Kursverluste ­
  und  sonstige  Kosten  verknüpft  sind,  die  Rückverwandlung
in  Geld  in  einfachster  Weise  vor  sich  geht,  so  wird  zweifellos  die
Reichsschatzanweisung  als  Mittel  zur  Aufspeicherung  der  Kaufkraft
von  vielen  Einzelwirtschaften  bevorzugt.  Nur  wenn  es  gelänge,
die  gesamte  Summe  der  schwebenden  Schulden  in  feste  Anleihen
umzuwandeln,  aus  denen  die  Wiederflüssigmachung  der  Kapitalien
ausschließlich  durch  bereitstehende  andere  Kapitalien  erfolgen
könnte,  würde  ein  großer  Teil  der  überschüssigen  Kaufkraft  tatsächlich ­
  und  dauernd  vom  Gütermarkt  abgezogen  werden.  Denn  die
schwebenden  Schulden  der  öffentlichen  Körperschaften  dürften  sich
am  1.  Juli  1919  insgesamt  auf  80  Milliarden  Mark  belaufen,  die  zum
größten  Teil  als  Deckung  von  kurzfristigen  Depositen  und  Kassenreserven ­
  dienen.  Bei  einer  solchen  Umwandlung  der  schwebenden
Schulden  in  feste  Anleihen  würden  also  in  erster  Linie  die  Depositen ­
  der  Banken  zusammenschmelzen  und  gegebenenfalls  Teile
der  thesaurierten  Noten  zurückströmen.  Entsprechend  würden
die  Schatzanweisungen  des  Reiches  und  der  Gliedstaaten  aus  den
Beständen  der  Kreditinstitute  und  der  sonstigen  Einzelwirt-*)
  Das  hebt  auch  Heyn  (Bankarchiv  vom  15.  Januar  1919)  richtig  gegen
Pistorius  hervor,  wenn  dieser  glaubt,  daß  durch  Aufbringung  einer  Anleihe  die
Geldentwertung  beseitigt  werde.
        <pb n="81" />
        76

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

schäften  verschwinden.  Damit  wäre  —  immer  unter  der  Voraussetzung, ­
  daß  die  Wiederflüssigmachung  der  Kriegsanleihen  nur
aus  vorhandenem  Kapital  erfolgen  würde  —  eine  große  Gefahr
für  die  Preise  beseitigt;  denn  die  Schatzanweisungen  streben  nach
Rückverwandlung  in  Geld,  in  Noten,  wenn  die  dagegenstehenden
Depositen  zur  Abhebung  gelangen.
Bei  einem  in  das  freie  Ermessen  der  Einzelwirtschaften  gestellten ­
  Umtausch  der  kurzfristigen  Schatzanweisungen  in  langfristige
Anleihen  werden  jedoch  —  was  unter  Umständen  durchaus  zu
billigen  ist  —  vorher  jene  Beträge  abgezweigt,  die  zum  Ankauf  von
Lebensmitteln  und  Gebrauchsgegenständen  oder  von  Rohstoffen
und  Produktionsanlagen  bestimmt  sind.  Mit  der  einfachen  Forderung, ­
  daß  in  erster  Linie  die  schwebenden  Schulden  der  öffentlichen ­
  Körperschaften  in  feste  Anleihen  umzuwandeln  sind,  um
auf  diese  Weise  von  der  finanziellen  Seite  her  auf  die  Ermäßigung
der  Preise  einzuwirken,  ist  es  also  nicht  allein  getan;  auf  die  Menge
der  festzulegenden  Kaufkraft  im  Verhältnis  zum  Gesamtbesitz  der
Einzelwirtschaften  und  ihrer  beabsichtigten  Verwendung  kommt
es  an.
3.  So  bleibt  nur  —  ist  zu  folgern  —  der  Zwang  übrig,  wenn
man  der  aufgeblähten  Kaufkraft,  die  auf  die  Steigerung  der  Preise
binwirkt,  zu  Leibe  gehen  will.  In  der  Tat  ist  allein  auf  diesem
Wege  eine  wirkliche  Unschädlichmachung  der  Inflation  und  ihrer
ungünstigen  Wirkung  auf  die  Preise  möglich.  Eine  Zwangsanleihe
würde  die  Kaufkraft  so  lange  festlegen  können,  bis  andere  Verhältnisse ­
  am  Gütermarkt  ihre  Freilassung  rechtfertigen.  Nun
haben  Zwangsanleihen  von  früher  her  einen  schlechten  Ruf,  der
in  der  Hauptsache  daher  rührt,  daß  ihre  Veranlagung  äußerst  roh,
meist  in  der  Zeit  der  Not  plötzlich  und  willkürlich  vor  sich  gegangen
ist.  Diesen  Ungerechtigkeiten  kann  heute  die  Veranlagungstechnik
mit  Erfolg  aus  dem  Wege  gehen.  Es  ist  deshalb  kein  Zufall,  daß
während  des  Krieges,  besonders  in  England,  wiederholt  Stimmen
nach  Einführung  von  Zwangsanleihen  mit  dem  Hinweis  darauf
laut  geworden  sind,  daß  durch  sie  am  besten  die  überschüssige
Kaufkraft  festgelegt  werden  kann.  Und  dennoch  ist  dieses  Mittel
zur  Bekämpfung  der  Inflation  heute  nicht  anwendbar.
Wohl  wäre  es  eine  Leichtigkeit,  die  Leistungsfähigkeit  des  einzelnen ­
  Zensiten  nach  Maßgabe  seines  Vermögens  und  Einkommens
für  die  Übernahme  eines  bestimmten  Anteils  der  Zwangsanleihe
        <pb n="82" />
        Steuerpolitische  Maßnahmen.

77

festzustellen.  Sobald  jedoch  die  Zwangsanleihe  in  großen  Summen
umgelegt  werden  soll  —  und  solche  können  nur  in  Frage  kommen,
wenn  eine  wirksame  Bekämpfung  der  Inflation  eintreten  soll  —,
wird  es  nicht  zu  umgehen  sein,  auf  die  Zusammensetzung  des  Vermögens ­
  der  einzelnen  Zensiten  Rücksicht  zu  nehmen.  Wenn  jemand
sein  ganzes  Vermögen  in  Gestalt  von  Papiergeld  im  Schrank  aufbewahrt ­
  oder  in  Gestalt  von  Depositen  bei  den  Banken  liegen  hat,
so  kann  er  ganz  anders  zu  einer  Zwangsanleihe  beisteuern  als  der,
der  sein  Vermögen  in  Grund  und  Boden  oder  in  einer  Unternehmung
angelegt  hat.  Das  Hauptbedenken  gegen  eine  allgemeine  Zwangsanleihe ­
  liegt  also  darin,  daß  sie  auf  die  Zweckbestimmung  der  einzelnen ­
  Vermögen  keine  Rücksicht  nimmt.  Die  Zwangsanleihe
fordert  von  dem  reinen  Rentenvermögen  den  gleichen  Betrag  wie
von  dem  Produktionsvermögen,  obwohl  bei  ersterem  vielleicht  freiwillig ­
  ein  höherer  Betrag  in  ordentlichen  Anleihen  angelegt  würde,
während  vom  Produktionsvermögen  Teile  genommen  werden,  die
besser  der  Produktion  erhalten  blieben,  zur  Vermehrung  der  Güter
dienten  und  dadurch  dem  Steuerfiskus  eine  laufende  Einnahmequelle ­
  erschlössen.  Wollte  man  aber  bei  der  Umlegung  einer  Zwangsanleihe ­
  auf  die  Zweckbestimmung  der  einzelnen  Vermögen  Rücksicht ­
  nehmen,  so  würden  sich  die  größten  Schwierigkeiten  in  den
Weg  stellen.  Solange  daher  die  öffentlichen  Finanzverwaltungen
noch  einigermaßen  in  der  Lage  sind,  auf  die  Produktivität  der
Volkswirtschaft  Rücksicht  zu  nehmen  und  nicht  ausschließlich
politische  oder  finanzielle  Notzustände  ihr  Handeln  bestimmen,
kann  die  Ausgabe  einer  Zwangsanleihe  als  Mittel  zur  Bekämpfung
der  Inflation  nicht  in  Betracht  kommen.
IV.  Steucrpolitische  Maßnahmen.
Das  Schwergewicht  der  finanziellen  Maßnahmen  zur  Beseitigung
der  Inflation  und  zum  Abhau  der  Preise  wird  demnach  in  der
Steuerpolitik  zu  suchen  sein.
1.  Das  erste  und  wichtigste  Erfordernis  aller  öffentlichen  Finanzpolitik ­
  wird  sein  müssen,  daß  mit  der  Schuldaufnahme  zur
Bestreitung  der  laufenden  und  dauernden  Ausgaben  Schluß  gemacht ­
  wird.  Während  des  Krieges  hat  sich  das  Reich  nicht  nur
die  Mittel  für  die  großen  einmaligen  und  unmittelbaren  Ausgaben
des  Krieges,  sondern  auch  für  einen  Teil  der  laufenden  und  dauernden ­
  Ausgaben  durch  Begebung  von  Schatzanweisungen  und  An-
        <pb n="83" />
        78

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

leihen  verschafft.  Auf  diese  Weise  hat  sich  das  Reich  die  durch
seine  willfährigen  Zahlungen  geschaffene  Kaufkraft  von  seinen  Bürgern ­
  bzw.  von  den  Banken  in  großem  Umfange  zurückgeliehen
oder  sich  neue  Kaufkraft  durch  Kredite  bei  der  Reichsbank  geliehen, ­
  anstatt  solche  —  zum  mindesten  für  die  laufenden  Ausgaben ­
  —  durch  Steuern  aus  der  Volkswirtschaft  zu  entnehmen.
Mit  dem  Aufhören  der  eigentlichen  Kosten  für  die  Kriegführung
und  für  die  Demobilisierung  sollte  auch  die  im  Kriege  üblich  gewordene ­
  Wirtschaft  mit  den  Schatzanweisungen  aufhören.  Die  ursprüngliche ­
  Bedeutung  des  Schatzanweisungskredits  lag  darin,
daß  sich  die  Finanzverwaltung  vorübergehend  Geldmittel  verschaffte, ­
  die  nach  kurzer  Zeit  aus  den  unregelmäßig  eingehenden
laufenden  Einnahmen  zurückerstattet  wurden.  Während  des  Krieges ­
  haben  die  Reichsschatzanweisungen  den  Charakter  von  langfristigen ­
  Darlehnsaufnahmen  angenommen,  die  zwar  noch  das
Rückzahlungsversprechen  ,,nach  3  Monaten“  tragen,  aber  einstweilen ­
  uneinlösbar  sind.  Sie  stellen  nicht  mehr  antizipierte  Forderungen ­
  des  Reiches  an  die  Steuerschuldner  dar,  sondern  sie  sind  für
das  Reich  langfristige,  unfundierte  Anleihen  in  der  gefährlichen
Form  der  schwebenden  Schulden  geworden.  Denn  dem  Gläubiger
ist  nicht  nur  die  Rückzahlung  innerhalb  kurzer  Frist  zugesagt,
sondern  sogar  auch  das  Recht  zugebilligt  worden,  die  Reichsschatzanweisungen ­
  jederzeit  durch  Rediskontierung  bei  der  Reichsbank ­
  wieder  in  Geld  zu  verwandeln.  Er  hat  seine  Kaufkraft  dem
Reiche  nur  auf  kurze  Zeit  geliehen,  während  für  das  Reich  —
zum  mindesten  für  die  laufenden  Ausgaben  —  jetzt  unbedingt  wieder ­
  eine  endgültige  Erfassung  der  im  Tauschverkehr  gebildeten
Kaufkraft  geboten  erscheint.  Das  ist  allein  auf  dem  Wege  der  Steuer
möglich.  Bislang  hat  sich  aber  die  Nationalversammlung  noch
nicht  mit  der  auf  die  Abstellung  der  Kreditwirtschaft  hinzielenden ­
  Steuergesetzgebung  beschäftigt 1 ),  und  so  sind  weitere  9  Monate ­
  nach  Beendigung  der  Kriegshandlungen  verflossen,  während
welcher  die  Aufbringung  von  Mitteln  für  die  ordentlichen  Aus-J
 )  Es  liegt  deshalb  nahe,  die  Hinausschiebung  der  Steuergesetzgebung  für  die
schnelle  Weiterentwicklung  der  Geldentwertung  verantwortlich  zu  machen.  So
z.  B.  Waller  in  dem  oben  angeführten  Aufsatz:  Finanznötc  der  Gegenwart  (Köln.
Ztg.  v.  24.  April  1919),  Kuczynski,  Die  Ursachen  unserer  Finanznot  (Deutsche
Politik  vom  6.  Juni  1919).
Inzwischen  ist  die  Nationalversammlung  in  die  Beratung  der  Steuervorlagen ­
  eingetreten.
        <pb n="84" />
        Steuerpolitische  Maßnahmen.

79

gaben  auf  dem  Kreditwege  ohne  Unterbrechung  weitergegangen,
die  Inflation  gesteigert  worden  ist.
Demnach  ist  als  erster  Grundsatz  für  alle  öffentlichen  Finanzverwaltungen ­
  aufzustellen:  die  laufenden  Ausgaben  sind  wieder  V
aus  laufenden  Einnahmen  zu  bestreiten.  Auf  diese  Weise  werden
die  Einzelwirtschaften,  wie  es  Ordnung  ist,  unmittelbar  zur  Deckung
der  öffentlichen  Ausgaben  herangezogen,  indem  sie  Teile  ihrer  im
Tauschverkehr  der  Volkswirtschaft  entstandenen  Kaufkraft  an  die
öffentlichen  Kassen  abführen.  Allerdings  wird  hierdurch  die  Kaufkraft ­
  nicht  ohne  weiteres  der  Volkswirtschaft  entzogen.  Als
Zinsen  auf  die  Kriegsanleihen,  Schatzanweisungen  und  sonstigen
Anleihen,  als  Zahlung  für  Gehälter,  Renten  der  Kriegsbeschädigten ­
  und  Hinterbliebenen  von  Kriegsteilnehmern  sowie  als
Kosten  für  Materialien  fließen  die  24  Milliarden  Mark,  die  nach  dem
Kriege  in  Deutschland  als  Steuern  aufzubringen  sind,  der  deutschen
Volkswirtschaft  wieder  zu.  So  findet  keine  Vernichtung  der  Kaufkraft, ­
  wohl  aber  in  großem  Umfange  eine  Umleitung  statt,  indem
nur  in  seltenen  Fällen  die  Ausgaben  der  öffentlichen  Kassen  vollinhaltlich ­
  wieder  denen  zugute  kommen,  die  sie  in  Form  von
Steuern  an  den  Staat  abgetreten  haben.  Die  Steuerleistungen
können  sogar  noch  zu  einer  Vermehrung  der  Kaufkraft  Veranlassung ­
  geben,  wenn  die  Einzelwirtschaften  versuchen,  die  Steuer
durch  Steigerung  der  Produktion  abzuwälzen.  Da  jedoch  mit  dieser
Abwälzung  eine  Vermehrung  der  Güter  verbunden  ist,  so  ist
diese  Art  von  Kaufkraftmehrung  nur  günstig  zu  beurteilen.  In
jedem  Falle  aber  ist  die  Einziehung  von  Kaufkraft  auf  dem  Steuerwege ­
  und  ihre  Wiederverausgabung  von  seiten  der  öffentlichen
Körperschaften  volkswirtschaftlich  besser  als  die  Schaffung  neuer
Kaufkraft  auf  dem  Kreditwege  oder  als  die  Anleihung  auf  Schatzanweisungen, ­
  die  jeden  Augenblick  wieder  in  Bargeld  zurückverwandelt ­
  werden  können,  obwohl  ihr  Gegenwert  längst  vom  Reich
verausgabt  worden  ist.  Vom  Standpunkt  der  Inflation  sind
Steuern  endlich  auch  den  festen  Anleihen  vorzuziehen,  weil  sie
nicht  wie  letztere  die  Grundlage  der  einzelwirtschaftlichen  Kaufkraft: ­
  das  Einkommen  oder  das  Vermögen  unangetastet  lassen.
Eine  zweite  Frage  ist  jedoch,  wie  die  zur  Ausgleichung  der
öffentlichen  Haushaltsrechnungen  in  Aussicht  genommenen  Steuern
auf  die  Kaufkraftgröße  der  Einzelwirtschaften  und  im  Zusammenhang ­
  damit  auf  die  Preisentwicklung  eingewirkt  hätten,  wenn  sie
        <pb n="85" />
        80

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

sofort  nach  Zusammentritt  der  Nationalversammlung  zur  Einführung ­
  gelangt  wären,  bzw.  wie  sie  tatsächlich  wirken  würden,
wenn  sie  bei  Beginn  der  neuen  Friedenswirtschaft  eingeführt  würden. ­
  Soweit  Verbrauchssteuern  in  Frage  stehen  (solche  werden
sich  trotz  schwerer  Bedenken  selbst  für  die  Massenartikel  des  täglichen ­
  Lebens  nicht  ganz  umgehen  lassen),  kann  nicht  fraglich
sein,  daß  sie  an  sich  preissteigernd  wirken,  insbesondere  in  einer
Zeit,  in  der  sowohl  eine  Vermehrung  der  Warenmengen  als  auch
eine  weitere  Einschränkung  des  Konsums  auf  die  größten  Schwierigkeiten ­
  stößt.  Dasselbe  ist  von  der  Umsatzsteuer  anzunehmen,
deren  Ertrag  erheblich  gesteigert  werden  soll.  Als  sichere  Folge
würde  also  zurzeit  für  die  meisten  Waren  eine  Preissteigerung  anstatt ­
  einer  Preissenkung  eintreten.  Die  Preissteigerungen  würden,
wenn  sie  allgemein  und  in  fühlbarem  Ausmaß  erfolgten,  die  Wünsche
nach  Lohnsteigerungen  unterstützen,  was  wiederum  dem  Rückgang
der  Preise  entgegen  wirken  würde.  Nicht  viel  anders  würden  die
Rückwirkungen  von  der  Steigerung  der  Erträge  aus  den  direkten
Steuern,  insbesondere  der  Einkommensteuer,  sein.  Es  werden  zwar
eine  Anzahl  von  Einzelwirtschaften  die  neuen  Lasten  nicht  so  leicht
abwälzen  können,  wie  z.  B.  die  auf  feste  Kapitalzinsen  angewiesenen,
erwerbsunfähigen  Rentner,  oder  die  unter  den  augenblicklichen  wirtschaftlichen ­
  Verhältnissen  nur  ungenügend  beschäftigten  Handelsund ­
  Industrieunternehmungen;  in  der  großen  Mehrzahl  der  Fälle
werden  aber  die  Einzelwirtschaften  auch  die  Einkommensteuern
mit  Erfolg  abwälzen  können,  sei  es,  daß  die  Unternehmer  höhere
Preise  fordern,  oder  daß  die  Angestellten  und  Arbeiter  Erhöhungen ­
  ihrer  Einkommen  durchsetzen.
Unter  den  obwaltenden  wirtschaftlichen  Verhältnissen  wäre
also  in  der  Zeit  bis  zur  Unterzeichnung  des  Friedens  von  der  Einführung ­
  der  laufenden  Steuern  eine  preissenkende  Wirkung  nicht  zu
erwarten  gewesen.  Gewiß  wäre  die  Kaufkraft  einer  Zahl  von  Wirtschaften, ­
  denen  eine  Abwälzung  der  Steuer  nicht  gelungen  wäre,  verringert ­
  worden  ;  aber  die  Hauptmasse  der  Einzelwirtschaften  hätte
diese  Verringerung  durch  Lohnsteigerungen  ausgeglichen,  wäre
weiter  in  demselben  Ausmaß  für  die  Masse  der  wenigen  Waren,  die
vorhanden  waren,  als  Käufer  auf  getreten.  Wenn  die  Verwendung
der  Reichs  Schatzanweisungen  zur  Beschaffung  von  Mitteln  für  die
laufenden  Ausgaben  während  der  Waffenstillstandszeit  vielleicht
nicht  mehr  ganz  so  gefährlich  war,  wie  im  Kriege,  so  dürfte  das
        <pb n="86" />
        Steuerpolitische  Maßnahmen.

81

daran  liegen,  daß  die  Unterbringung  der  Reichsschatzanweisungen
zu  einem  großen  Teil  zunächst  aus  den  den  Banken  zugeflossenen
Depositen  erfolgen  konnte,  d.  h.  aus  Kaufkraftmengen  vermögender ­
  Einzelwirtschaften,  die  im  Augenblick  über  den  Güterbedarf
hinaus  Mittel  verfügbar  hatten,  oder  aus  der  Ausgabe  von  Noten,
die  gehamstert  wurden,  also  ebenfalls  einstweilen  dem  Gütermarkt
entzogen  sind.  Die  Gefahren  bestehen  darin,  daß  diese  geliehenen
Kaufkraftmengen  eines  Tages  wieder  aufleben,  sich  also  dem  Preisabbau ­
  hindernd  in  den  Weg  stellen  werden.
Die  Hinausschiebung  der  Steuergesetzgebung  bietet  die  Möglichkeit, ­
  die  Einführung  der  Steuern  so  einzurichten,  daß  sie  mit  der
Belebung  der  Produktion,  mit  der  Vermehrung  der  Waren,  mit
einer  günstigen  Gestaltung  des  Verhältnisses  von  Angebot  und
Nachfrage  in  den  einzelnen  Warenarten,  ja  vielleicht  mit  einer
größeren  Einfuhr  von  Waren  zusammenfällt.  Jedenfalls  sollte
diese  Gleichzeitigkeit  mit  allen  Mitteln  angestrebt  werden.  Dann
würde  sich  die  weitere  Möglichkeit  ergeben,  daß  sich  bei  einem
durch  die  Marktlage  bedingten  Preisrückgang  die  Steuererträge
einschieben  könnten,  ohne  so  fühlbar  zu  werden,  wie  es  in  Zeiten
steigender  Preise  der  Fall  sein  würde.
2.  Eine  wirkliche  Verminderung  der  Kaufkraftmenge  in  der
Volkswirtschaft  tritt  hingegen  ein,  wenn  die  von  den  Einzelwirtschaften ­
  eingezogenen  Steuern  nicht  wieder  zur  Verausgabung  gelangen, ­
  sondern  von  den  öffentlichen  Kassen  zur  Schuldentilgung
verwendet  werden.  Das  scheint  auf  den  ersten  Blick  nicht  zu
stimmen;  denn  um  die  Anleiheschulden  zu  tilgen,  ist  es  nötig,  die
auf  dem  Steuerwege  erhaltenen  Mittel  an  die  Anleihebesitzer  zu
verausgaben,  so  daß  also  doch  eine  Zuführung  an  die  Volkswirtschaft ­
  stattfindet.  Die  Anleihebesitzer  erhalten  dann  in  Gestalt  von
Tilgungsquoten  jene  Beträge  zurück,  die  die  öffentlichen  Kassen  als
Steuer  vereinnahmt  haben.  Terhalle  zieht  hieraus  den  Schluß 1 ),
„daß  es  für  die  Preisgestaltung,  soweit  sie  durch  Momente  auf  der
Seite  des  Geldes  bedingt  wird,  insoweit  ganz  gleichgültig  ist,  ob
die  Kriegsschuld  schnell  oder  langsam  oder  gar  überhaupt  nicht
getilgt  wird“.  Bei  näherem  Zusehen  findet  man  jedoch,  daß  die
Steuern  —  in  der  Regel  —  aus  dem  Einkommen  entrichtet  werden,
grundsätzlich  also  die  Kaufkraft  der  Steuerzahler  schmälern,
l )  Zum  Inflationsproblem  der  Übergangswirtschaft.  Bankarchiv  vom  15.  Februar ­
  1919.  S.  94.

Prion,  Inflation  und  Geldentwertung.

ö
        <pb n="87" />
        während  die  Tilgungsbeträge  in  Händen  der  Anleihebesitzer
nicht  neues  Einkommen,  nicht  neue  Kaufkraft  bilden,  wie  die
sonstigen  Ausgaben  der  öffentlichen  Kassen  —  beispielsweise
bei  den  Gehältern  der  Beamten  —  sondern  grundsätzlich  nur
Kapitalrückzahlungen,  im  Wechsel  begriffene  Vermögensteile  darstellen. ­
  Die  Tilgungsbeträge  stehen  in  erster  Linie  auf  dem
Kapitalmarkt  in  Wettbewerb  mit  anderen  Kapitalanlagen,  durch
die  sie  allerdings  von  dem  neuen  Schuldner  am  Gütermarkt  verwendet ­
  werden  können.  Die  Kauftätigkeit  der  letzteren  braucht
aber  nicht  erst  durch  jenes  freiwerdende  Kapital  angeregt  oder
erleichtert  worden  sein;  sie  wäre  vielleicht  auch  ohne  diese  Tilgungsbeträge ­
  mit  Hilfe  des  Kredits  ausgeübt  worden.  Außerdem ­
  ist  zu  berücksichtigen,  daß  die  neuen  Schuldner  das  Kapital
zur  Produktion  verwenden,  wodurch  die  Menge  der  Güter  erhöht
wird.  Unter  normalen  Verhältnissen  wird  es  selten  Vorkommen,
daß  jemand  unmittelbar  aus  seinem  Vermögen  Anschaffungen  für
Konsumzwecke  macht,  nur  weil  er  gerade  Tilgungsbeträge  aus
seiner  Kapitalanlage  zurückerhalten  hat.  (Vgl.  jedoch  S.  88.)  Es
bleibt:  wenn  die  Steuereingänge  zur  Schuldentilgung  verwendet
werden,  findet  grundsätzlich  eine  Schmälerung  der  Kaufkraftmenge ­
  im  ganzen  statt.
Deutlicher  tritt  die  Verminderung  der  Kaufkraft  in  Erscheinung,
wenn  die  Steuer  als  wirkliche  Vermögenssteuer  aus  dem  Vermögen
gezahlt  wird.  Sofern  der  Steuerschuldner  selbst  die  zu  tilgende
Anleihe  besitzt  und  seine  Steuerschuldigkeit  in  dieser  Anleihe
begleicht,  kann  der  Anleiheschuldner  das  Anleihestück  einfach
vernichten,  womit  die  Tilgung  erfolgt  ist.  In  diesem  Ealle  hat  sich
das  Einkommen  des  Steuerpflichtigen  zunächst  nur  um  den  jährlichen ­
  Zinsbetrag,  den  die  Anleihe  abwirft,  verringert.  Was  aber
meistens  —  auch  von  Terhalle  bei  seiner  Schlußfolgerung  —
übersehen  und  bei  der  herrschenden  Lehre  von  der  Inflation  nicht
erkannt  wird:  dadurch,  daß  das  als  Steuerzahlung  zurückgegebene
Anleihestück  aus  dem  Vermögen  des  Steuerpflichtigen  ausgeschieden ­
  ist,  wird  —-  außer  des  Wegfalls  der  Zinsen  —  die  Gesamtkaufkraft ­
  des  Zensiten  geschmälert.  Es  wird  nicht  nur  die  Verfügung ­
  über  das  Einkommen  beeinflußt,  wenn  sich  das  Vermögen
verringert  hat  (Spartätigkeit),  sondern  es  ändert  sich  auch  das  Vermögen ­
  als  Grundlage  für  die  Kreditbemessung,  was  für  die  an  der
Preisbildung  bestimmter  Güter  besonders  beteiligten  Erwerbs-
        <pb n="88" />
        Steuerpolitische  Maßnahmen.  §3
•wirtschaften  in  Handel,  Industrie,  Gewerbe  und  Landwirtschaft
von  weitreichender  Bedeutung  ist.
Genau  so  verhält  es  sich,  wenn  der  Steuerpflichtige  nicht  in  der
Lage  ist,  die  zur  Tilgung  bestimmten  Stücke  der  Anleihe  aus
seinem  Vermögen  zu  nehmen  und  sie  als  Steuerzahlung  einzureichen,
sondern  den  Steuerbetrag  in  barem  Gelde  leistet.  Entweder  schmälert ­
  er  um  diesen  Betrag  sein  Vermögen,  seine  Kaufkraft,  und  der
Besitzer  der  Anleihe  erhält  statt  seiner  Forderung  an  den  Anleiheschuldner ­
  das  bare  Geld,  also  nur  eine  andere  Form  seines  Vermögens, ­
  oder  der  Steuerpflichtige  nimmt  Kredit  in  Anspruch,  der
letzten  Endes  mit  dem  Tilgungsbetrag  der  Anleihe  mittelbar  oder
unmittelbar  durch  Vermittlung  der  Banken  zur  Auszahlung  gelangt. ­
  Das  Anleihestück  ist  aus  dem  Vermögen  des  ehemaligen
Besitzers  ausgeschieden;  an  seine  Stelle  ist  die  mittelbare  oder
unmittelbare  Forderung  an  den  Kreditnehmer  getreten,  dessen
Kaufkraft  um  den  in  Anspruch  genommenen  Kredit  geschmälert  ist.
Wenn  jedoch  der  Steuerpflichtige  den  in  Anspruch  genommenen
Kredit  aus  Einkommensüberschüssen  tilgt,  dann  hat  er  entweder
für  andere  Zwecke  weniger  verausgabt  (Einschränkung  seiner
Kaufkraft),  oder  er  hat  seine  Einkommen  durch  vermehrte  Arbeit
erhöht.  Dadurch  kann  er  seine  Einbuße  an  Kaufkraft  wieder  ausgleichen,
  so  daß  letzten  Endes  trotz  Steuern  und  Schuldentilgung
die  alte  Kaufkraftgröße  wiederhergestellt  sein  kann.  Da  sich  in
diesem  Falle  auch  die  Produktion  gesteigert  hat,  mehr  umsatzfähige ­
  Güter  vorhanden  sind,  so  ist  durch  die  neue  Kaufkraft  das
Verhältnis  zum  Gütervorrat  nicht  gestört  worden,  worauf  es
ankommt.  Ebenso  braucht  eine  Veränderung  in  der  Kaufkraftmenge ­
  nicht  einzutreten,  wenn  infolge  der  Tilgungen  weniger
Steuern  erhoben  werden  und  an  ihre  Stelle  die  durch  den  Wegfall
der  Steuern  freiwerdenden  Einkommensteile  treten.  Voraussetzung ­
  ist  freilich,  daß  trotz  der  verringerten  Steuerlasten  die  Einkommen ­
  unverändert  bleiben,  eine  Voraussetzung,  die  Terhalle
ohne  weiteres  zur  Begründung  seiner  Auffassung  als  gegeben  ansieht.
3.  Diese  theoretischen  Überlegungen  geben  eine  Grundlage  für
die  Beurteilung  der  für  die  Schuldentilgung  in  Aussicht  genommenen ­
  einmaligen  Vermögenssteuern  vom  Standpunkt  ihrer
Rückwirkung  auf  die  Inflation  und  die  Preise.
a)  Von  den  vom  Reichsfinanzminister  Schiffer  angekündigten
Steuerplänen  sind  bis  zum  1.  Juli  1919  genaue  Einzelheiten  von
6*
        <pb n="89" />
        84

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

der  Abgabe  vom  Vermögenszuwachs  bekanntgeworden.  Zunächst
soll  die  außerordentliche  Kriegsabgabe  vom  Jahre  1918,  die  eine
Besteuerung  der  Mehrgewinne  der  Gesellschaften  bis  zu  80%,  eine
Vermögenssteuer  bis  zu  5%o  des  Vermögens  und  eine  Mehreinkommensteuer ­
  bis  zu  50%  enthielt,  für  das  Jahr  1919  wiederholt  werden.
Daneben  soll  noch  einmal  der  gesamte  Vermögenszuwachs  während ­
  derZeit  von  1914  bis  1918  von  einer  besonderen  Abgabe  erfaßt
werden,  und  zwar  derart,  daß  Beträge  über  200  000  Mark  gänzlich
zugunsten  der  Reichskasse  eingezogen  werden.  Mag  der  Zensit
einen  Vermögenszuwachs  von  1  Million  Mark  oder  von  20  Millionen ­
  Mark  erzielt  und  trotz  der  bisher  geleisteten  Steuern  erübrigt ­
  haben:  nach  der  in  Aussicht  genommenen  Neuauflage  der
Kriegs  (gewinn)steuer  verbleibt  ihm  im  günstigsten  Falle  nur  ein
Betrag  von  höchstens  200  000  Mark.
Kein  Zweifel:  vom  Standpunkt  der  Inflation  eine  außerordentlich ­
  wirksame  und  daher  durchaus  zu  begrüßende  Maßnahme.  Mit
einem  kräftigen  Schnitt  wird  ein  Teil  der  aufgeblähten  Kaufkraft
beseitigt,  die  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  verringert  und  damit
ihr  Verhältnis  zu  dem  durch  die  Kriegswirtschaft  verringerten
Gütervorrat  günstiger  gestaltet.  Da  die  Steuereingänge  zur  Tilgung
der  Reichsschulden  bestimmt  sind,  so  ist  die  eingezogene  Kaufkraft
als  wirklich  vernichtet  anzusehen.  Angesichts  des  Umstandes,  daß
sich  Ende  1918  etwa  90  Milliarden  Mark  Nennwert  Kriegsanleihe
im  Besitze  der  Einzelwirtschaften  befanden  und  etwa  60  Milliarden
Mark  Einlagen  aller  Art  bei  den  Kreditinstituten  ruhten,  so  ist
anzunehmen,  daß  ein  jeder  Steuerpflichtige  über  genügend  flüssige
Mittel  verfügt  oder  sogar  Kriegsanleihe  besitzt,  um  damit  diese
Steuer,  deren  Ertrag  auf  höchstens  10  Milliarden  Mark  zu  schätzen
ist,  zu  entrichten.  Nur  in  den  Fällen,  wo  der  gesamte  Vermögenszuwachs ­
  bereits  Anlage  in  Unternehmungen  gefunden  hat,  deren
ungestörtes  Weiterarbeiten  im  Interesse  der  gesamten  Volkswirtschaft ­
  liegt,  entstehen  wirtschaftliche  und  finanztechnische
Schwierigkeiten  bei  der  Entrichtung  der  Steuer,  wenn  der  Zensit
sonst  kein  flüssiges  Vermögen  besitzt.  Es  entsteht  die  Möglichkeit,
daß  die  Produktion  eingeschränkt  werden  muß,  wodurch  die  Vermehrung ­
  der  umsatzfähigen  Güter  gehindert  würde.  Jedoch  ist
diese  Gefahr  bei  der  vorliegenden  Steuer  nicht  so  groß  zu  veranschlagen, ­
  wie  bei  der  sogleich  zu  erwähnenden  einmaligen  Vermögensabgabe ­
  .
        <pb n="90" />
        Steuerpolitische  Maßnahmen.

85

Vom  Standpunkt  des  Abbaus  der  Inflation  besteht  gar  kein
Interesse  daran,  daß  etwa  das  Reich  in  den  Besitz  von  Unternehmungen ­
  gelangt,  da  mit  dem  bloßen  Wechsel  des  Eigentümers
keine  Änderung  in  der  Kaufkraft  dieser  Unternehmungen  verbunden
zu  sein  braucht.  Es  würde  höchstens  der  Unternehmergewinn
nicht  mehr  in  einem  großen  Einkommen  einer  einzigen  Person,
sondern  in  den  Gesamteinnahmen  des  Reiches  erscheinen,  die  sich
dann  auf  eine  größere  Zahl  von  kleinen  Ausgaben  verteilen.  Für
den  Abbau  der  Inflation  ist  vielmehr  erwünscht,  daß  möglichst
große  Beträge  von  der  in  Noten,  Depositen  und  Kriegsanleihe
aufgespeicherten  Kaufkraft  zum  Verschwinden  gebracht  würden.
Es  ist  deshalb  anzustreben,  daß  auch  der  illiquide  Steuerpflichtige ­
  durch  Kreditaufnahme  möglichst  viel  Papierwerte  an
sich  bringt,  um  sie  bei  der  Steuerentrichtung  zu  verwenden.  Die
Schmälerung  seiner  Kaufkraft  besteht  dann  in  der  Belastung  seines
Vermögens  (seines  Unternehmens)  mit  Kredit  und  in  der  Abtragung
dieses  Kredits  aus  späteren  Einkommensüberschüssen.  Da  es
mit  Rücksicht  auf  die  besondere  Art  und  Zusammensetzung  des
Vermögens  nicht  jedem  Steuerpflichtigen  möglich  sein  wird,  den
erforderlichen  Kredit  zu  erhalten,  so  sollte  an  Stelle  der  Sachübernahme ­
  eine  durch  Prämien  zu  fördernde  Ratenzahlung  zugelassen
werden,  die  gleichfalls  eine  Schmälerung  der  Kaufkraft  der  betreffenden ­
  Einzelwirtschaft  herbeiführt.  (Vgl.  jedoch  S.  92.)
b)  Grundsätzlich  genau  so  liegen  die  Dinge  bei  der  zweiten  Steuer,
die  das  Vermögen  treffen  soll,  bei  dem  sogenannten  Vermögensopfer,
der  einmaligen  Abgabe  vom  Vermögen.  Wenn  diese  Vermögensabgabe ­
  einen  Ertrag  von  40—SO  Milliarden  Mark  erbringen  soll,
dann  müssen  nicht  nur  bis  zu  40%  von  den  großen  Vermögen,
sondern  auch  geringere  Teile  von  allen  mittleren  und  selbst  von
kleinen  Vermögen  genommen  werden.  Berücksichtigt  man  ferner,
daß  die  Vermögensabgabe  erhoben  wird,  nachdem  der  Vermögenszuwachs ­
  während  des  Krieges  durch  die  oben  erwähnte  Steuer
weggesteuert  worden  ist,  und  daß  die  Vermögensabgabe  ferner  von
den  Vermögen  erhoben  wird,  die  durch  den  Krieg  unmittelbar  oder
durch  die  Geldentwertung  allgemein  verringert  worden  sind,  so
ist  klar,  daß  mit  einer  solchen  die  Vermögen  in  weitestem  Umfange
treffenden  Steuer  eine  außerordentlich  weitgehende  Beschneidung
der  aufgeblähten  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  verbunden  ist.
Vom  Standpunkt  der  Inflation  ist  die  Vermögensabgabe  daher  das
        <pb n="91" />
        86

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

vorzüglichste  Mittel,  um  die  übermäßig  gestiegene  Kaufkraft
einigermaßen  wieder  in  Übereinstimmung  mit  dem  verringerten
oder  nicht  in  gleichem  Maße  gestiegenen  Sachgütervorrat  zu  bringen ­
 1 ).  Man  hat  zur  Veranschaulichung  dieses  Vorganges  vielfach
das  Bild  von  dem  „Wasser“  aus  der  amerikanischen  Finanzpraxis
gebraucht.  Wenn  eine  Unternehmung  auf  technisch  gesunder
Grundlage  aufgebaut  ist,  aber  die  Einnahmen  keine  oder  nur  eine
geringe  Rente  auf  ein  hohes  Nominalkapital  zulassen,  mit  anderen
Worten:  wenn  die  Unternehmung  überkapitalisiert,  das  Kapital  verwässert ­
  ist,  dann  bietet  die  Herabsetzung  des  Kapitals,  die  Abschöpfung ­
  des  „Wassers“  die  Möglichkeit,  die  wirklichen  Vermögenswerte ­
  und  die  erzielten  'Einnahmen  wieder  in  ein  richtiges
Verhältnis  zum  Nominalkapital  zu  bringen,  das  die  rechnungsmäßigen ­
  Anteile  der  Teilhaber  oder  Gläubiger  an  der  Unternehmung
darstellt.  Indem  der  Nennwert  der  einzelnen  Anteile  herabgesetzt,
das  Gesamtkapital  ermäßigt  wird,  erhöht  sich  bei  gleicbgebliebenen
Einnahmen  die  Rente  auf  das  verringerte  Nominalkapital,  auf  die
einzelnen  Kapitalanteile,  und  gleichzeitig  wird  es  möglich,  dem
Unternehmen  auf  dieser  neuen  Grundlage  neues  Kapital  zuzuführen, ­
  das  die  Produktivität  des  Ganzen  steigern  soll  und  kann.
Man  wird  aber  stets  beachten  müssen,  daß  dieses  Bild  aus  der
kaufmännischen  Finanzpraxis  lediglich  den  Wert  eines  Veranschaulichurgsmittrls
  haben  kann.  Es  kann  keine  Rede  davon  sein,
daß  das  Verfahren,  das  bei  einer  privatwirtschaftlichen  Unternehmung ­
  mit  Erfolg  angewendet  wird,  auch  ohne  weiteres  auf
den  heutigen  Zustand  der  deutschen  Volkswirtschaft  und  dazu
noch  mit  den  entsprechenden  Folgen  übertragen  werden  kann.
Die  Volkswirtschaft  ist  keine  Unternehmung;  sie  läßt  weder  eine
mechanische  Berechnung  der  nominellen  Ansprüche  auf  den  Sachgütervorrat ­
  der  Volkswirtschaft  noch  eine  solche  des  richtigen
Verhältnisses  von  Einkommen,  Vermögen  und  Preisen  zu.
Ohne  allen  Zweifel  hat  die  Vermögensabgabe  eine  allgemeine
und  weitgehende  Kaufkraftminderung  zur  Folge,  selbst  dann,
wenn  die  Steuerpflichtigen  —  was  bis  zu  einem  gewissen  Grade
zu  erwarten  ist  —  versuchen  werden,  auch  ihr  Einkommen  zur
Deckung  der  Steuerlasten  heranzuzieben.  In  der  Hauptsache  wird
jedoch  die  Vermögensabgabe  aus  dem  Vermögen  bezahlt  werden
l )  Anders  Terhalle,  der  a.  a.  O.  S.  95  —  aus  den  oben  widerlegten  Gründen  —
die  „Einmalige  als  Mittel  der  Deflationspolitik  ablehnt“.
        <pb n="92" />
        Steuerpolitische  Maßnahmen.

87

müssen,  wodurch  eine  wichtige  Grundlage  der  Kaufkraft  der
Einzelwirtschaften  angegriffen  wird.  Vom  Standpunkt  der  zu
beseitigenden  Kaufkraftaufblähung  müßte  —  wie  bei  der  vorherigen ­
  Steuer  —  so  auch  hier  anzustreben  sein,  daß  vor  allem  die
in  Noten,  Depositen,  Reichsschatzanweisungen  und  Kriegsanleihen
aufgespeicherte  Kaufkraft  als  Steuer  entrichtet,  also  zum  Verschwinden ­
  gebracht  wird 1 ).  Von  der  Übertragung  realer  Gütermengen ­
  auf  das  Reich  müßte  daher  nach  Möglichkeit  Abstand
genommen,  und  deshalb  auch  hier  in  solchen  Fällen,  in  denen
eine  sofortige  Zahlung  in  Papierwerten  nicht  möglich  ist,  die
Ratenzahlung  vorgesehen  werden.  Bekanntlich  hegt  ein  Versprechen
der  Reichsregierung  vor,  nach  dem  die  Kriegsanleihe  bei  der  Zahlung ­
  der  Vermögensabgabe  bevorzugt  werden  soll,  indem  sie
zum  vollen  Nennwert  in  Zahlung  genommen  werden  soll.  Weder
vom  finanzpolitischen  noch  vom  inflationistischen  Standpunkt  aus
ist  aber  erwünscht,  daß  die  Zahlung  ausschließlich  oder  in  der
Hauptsache,  ja  überhaupt  in  Kriegsanleihe  erfolgt.  Wenn  der
gesamte  Betrag  der  Vermögensabgabe  oder  ein  großer  Teil  derselben
in  Stücken  der  Kriegsanleihe  eingehen  sollte  —  und  das  ist  so
lange  sehr  wahrscheinlich,  als  das  Mißtrauen  in  die  politische  und
wirtschaftliche  Zukunft  des  Reiches  anhält  und  der  Kurs  der
Kriegsanleihen  erheblich  niedriger  als  der  Nennwert  steht  —,  dann
blieben  die  schwebenden  Schulden  des  Reichs,  die  am  1.  Juli  1919
auf  70  Milliarden  Mark  angewachsen  waren,  in  beträchtlichem  Umfange ­
  weiter  bestehen.  Es  bliebe  dann  aber  auch  die  in  großen
Mengen  in  den  Noten,  Depositen  und  Reichsschatzanweisungen
aufgestapelte  Kaufkraft  bestehen,  d.  h.  die  Einzelwirtschaften
hätten  sich  in  diesem  Falle  ganz  oder  in  der  Hauptsache  nur  von
ihrer  festgelegten  Kaufkraft  und  nicht  von  ihrer  mobilen  Kaufkraft ­
  getrennt.  Es  wäre  also  gerade  das  eingetreten,  was  im
Interesse  der  Wiedergesundung  der  Reichsfinanzen  und  des  Geldwesens ­
  verhindert  werden  müßte.  Bei  der  Ausgestaltung  der  Veri)
  Auch  hier  irrt  Terhalle  a.  a.  0.  S.  95,  wenn  er  meint:  „Was  auf  der  einen
Seite  abgehoben  wird,  muß  doch  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen  auf  der  anderen
wieder  zufließen,  denn  der  Ertrag  der  Einmaligen  wird  ja  wieder  an  die  Besitzer
der  zu  tilgenden  Kriegsanleihe  ausgegeben.“
Die  bei  der  Zahlung  auf  die  Vermögensabgabe  eingehenden  Noten  und  Giroguthaben ­
  können  zur  Einlösung  von  Reichsschatzanweisungen  bei  der  Reichsbank
verwendet  werden,  wobei  die  Noten  wie  die  Giroguthaben  genau  so  wieder  untergehen ­
  können,  wie  sie  bei  der  Diskontierung  von  Reichsschatzanweisungen  entstanden ­
  sind.
        <pb n="93" />
        88

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

mögensabgabe  darf  diese  Nebenwirkung  nicht  übersehen  werden;
es  müssen  daher  besondere  Maßnahmen  erfolgen,  durch  die  erreicht
wird,  daß  in  erster  Linie  die  aufgespeicherten  Noten,  Depositen
und  Schatzanweisungen  an  das  Reich  abgetreten  werden.  Voraussetzung ­
  wäre  freilich,  daß  der  grundlegende  Unterschied  zwischen ­
  Anleihen  und  Geld  nach  Möglichkeit  wiederhergestellt,  d.  h.
die  im  Kriege  eingeführte  jederzeitige  Umwandlung  der  Anleihen
in  Geld  eingeschränkt  oder  erschwert  werde.
4.  Grundsätzlich  wird  also  die  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften
durch  die  Vermögensabgabe  zurückgeschraubt.  Mit  dieser  Feststellung ­
  ist  jedoch  noch  nichts  über  die  Art  und  den  Umfang  der
Rückwirkung  dieser  Steuer  auf  die  Preise  gesagt.  Was  ist  von
dieser  Maßnahme  bei  dem  augenblicklichen  Zustand  der  deutschen
Volkswirtschaft  (zur  Zeit  der  Friedensunterzeichnung)  zu  erwarten? ­
  Gewiß  ist,  daß  gar  mancher  Kriegsgewinner,  der  heute
darauf  los  lebt,  nach  Entrichtung  der  auf  ihn  entfallenden  Abgabe ­
  nicht  mehr  in  der  Lage  sein  wird,  die  höchsten  Preise  für
alles,  was  es  zu  kaufen  gibt,  zu  bewilligen.  Die  Preise  für  Luxuswaren, ­
  für  französischen  Champagner  und  für  sonstige  von  diesen
Kreisen  beliebte  Güter  werden  zweifellos  sinken,  weil  die  Nachfrage ­
  eingeschränkt  wird.  Dagegen  wird  die  Ankündigung  der
hohen  Vermögenssteuern  ebenso  zahlreiche  Personen  veranlassen
—  wie  das  auch  schon  zu  beobachten  ist  —,  ihr  Vermögen  oder
Teile  des  Vermögens  Heber  vorher  auszugeben,  anstatt  es  dem
Staat  in  Gestalt  von  Steuern  zurückzuerstatten.  In  derselben  Richtung ­
  wirkt  zur  Zeit  ferner  die  Unsicherheit  der  politischen,  wirtschaftlichen ­
  und  finanziellen  Zukunft  des  Deutschen  Reichs,  wie
sie  sich  durch  die  soeben  bekanntgewordenen  Friedensbedingungen
darstellt.  Zahlreiche  Personen  lassen  sich  heute  zu  Ausgaben  verleiten, ­
  die  sie  niemals  machen  würden,  wenn  die  Grundsätze  der
Friedenswirtschaft  noch  Geltung  hätten.  So  wirken  heute,  nach
neunmonatiger  Beendigung  des  Krieges,  zwar  nicht  mehr  die
großen  Kriegseinkommen,  wohl  aber  die  Zinsen  aus  den  angesammelten ­
  Vermögen  und  endlich  die  Ausgaben  aus  diesen  Vermögen
in  starkem  Maße  auf  die  Preisgestaltung  ein.  Zahlreiche  Personen ­
  übersehen  hierbei,  daß  sie  mit  ihrem  Vermögen  nach  einem
bis  zum  31.  Dezember  1918  zurückliegenden  Stichtag  zur  Steuer
herangezogen  werden.  Andererseits  werden  ebenso  zahlreiche  Personen ­
  diejenigen  Ausgaben,  die  sie  jetzt  aus  dem  Vermögen
        <pb n="94" />
        Steuerpolitische  Maßnahmen.  89

machen,  der  vorgeschriebenen  Vermögensaufstellung  nicht  anvertraut ­
  haben.
Dazu  kommt,  daß  die  Vermögensabgabe  zwar  für  eine  große
Zahl  von  Wirtschaften  eine  fühlbare  Kaufkraftminderung  bedeutet ­
 1 )  ;  nicht  aber  ist  darin  schon  eingeschlossen,  daß  nun  auch
alle  Wirtschaften  in  Wirklichkeit  weniger  kaufen  wollen  und
können.  Heute  (nach  neunmonatiger  Dauer  des  Waffenstillstandes)
und  in  der  nächsten  Zukunft  kämpft  der  einzelne  in  Deutschland ­
  mit  den  ihm  zur  Verfügung  stehenden  Mitteln  um  die  Erhaltung ­
  seiner  Gesundheit  und  seines  Lebens.  Die  Masse  der  Bevölkerung ­
  kauft  Lebensmittel  und  gewisse  Gebrauchsgegenstände ­
  zu  hohen  und  höchsten  Preisen,  nicht  weil  sie  kaufen
will,  sondern  weil  sie  kaufen  muß,  um  sich  notdürftig  am  Leben
zu  erhalten.  Diese  durchaus  notwendigen  Ausgaben  lassen  sich,
soweit  die  Mengen  in  Betracht  kommen,  kaum  weiter  einschränken.
Die  Lohnsteigerungen  der  letzten  Monate  sind  ebenso  auf  diese
Tatsache  zurückzuführen,  wie  die  Aufzehrung  der  Vermögen  in
all  den  Fällen,  wo  Einkommenssteigerungen  nicht  möglich  waren.
In  diesen  für  die  Existenz  der  einzelnen  unbedingt  erforderlichen
Ausgaben  findet  auch  die  von  der  Vermögensabgabe  grundsätzlich ­
  ausgehende  Senkung  der  Preise  ihre  praktische  Grenze.
Zur  Zeit  kann  daher  diese  Wirkung  der  Steuer  nur  eine  geringfügige ­
  sein.
Entscheidend  ist  jedoch,  daß  die  hohen  Preise  heute  in  der
Hauptsache  von  den  hohen  Löhnen  der  Arbeiter  und  den  hohen
Gehältern  der  Angestellten  gehalten  werden.  Es  sind  nicht  so  sehr
die  wahnwitzigen  Ausgaben  einzelner  oder  aller  Kriegsgewinnler,
die  die  Preise  für  die  wichtigsten  Lebensmittel  und  Bedarfsartikel
in  die  Höhe  treiben.  Die  Preise  der  Massenwaren  werden  von  der
Massennachfrage  bestimmt,  die  von  der  gestiegenen  Kaufkraft
der  großen  Schichten  der  Arbeiter  und  Angestellten  ausgeht.  Diese
werden  unmittelbar  gar  nicht,  mittelbar  nur  wenig  von  der  Vermögensabgabe ­
  getroffen.  Allerdings  stehen  auch  für  diese  Einkommensquellen ­
  hohe  Steuerlasten  in  Aussicht.  Wie  bereits  oben
bei  Besprechung  der  laufenden  Steuern  (S.  80  u.  f.)  hervorgehoben

1 )  Es  wird  vorausgesetzt,  daß  es  der  Veranlagungstechnik  wirklich  gelingt,
alle  Vermögen  in  der  richtigen  Weise  mittels  der  Steuer  zu  treffen.  Der  Reichsfinanzminister ­
  Schiffer  hat  bereits  in  seiner  ersten  Rede  vom  9.  Dezember  1918
Maßnahmen  angekündigt,  die  der  Erreichung  dieses  Zieles  zu  dienen  bestimmt  sind.
        <pb n="95" />
        90

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

worden  ist,  ist  unter  den  obwaltenden  politischen  und  wirtschaftlichen ­
  Verhältnissen  mit  Bestimmtheit  darauf  zu  rechnen,  daß  die
Arbeiter,  ebenso  die  Angestellten,  die  Steuerlasten  durch  Lohnsteigerungen ­
  abzuwälzen  suchen  werden,  wenn  ihnen  daraus  eine
Verschlechterung  ihrer  Lebenshaltung  erwächst.  Durch  die  Abwälzung ­
  würde  zugleich  die  Wirkung  auf  die  Preise  aufgehoben,
ja  leicht  ins  Gegenteil  verkehrt  werden,  wenn  die  Lohnsteigerungen
zur  Erhöhung  der  Preise  führen,  die  Mehrausgabe  für  Löhne  also
nicht  durch  technische  Verbesserungen  oder  Steigerung  der  Produktion ­
  vom  Unternehmer  wieder  hereingebracht  werden  kann.
Dazu  kommt  die  unmittelbare  Rückwirkung  der  einmaligen
Vermögensabgabe  auf  die  Produktion.  Wenn  der  Betrag  der  Steuer
von  allen  Unternehmern  sofort  und  in  voller  Höhe  entrichtet  werden ­
  könnte,  dann  wäre  nicht  damit  zu  rechnen,  daß  sie  etwa  versuchen ­
  würden,  die  Vermögenseinbuße  durch  Einkalkulieren  in
die  Preise  nach  und  nach  wieder  herauszuholen.  Solange  der  fühlbare ­
  Mangel  an  Waren  anhält,  die  Preise  von  der  Kaufkraft  der
Einzelwirtschaften  bestimmt  werden,  tritt  ja  sowieso  die  Bedeutung ­
  der  Produktionskosten  für  die  Preisbildung  zurück.  Aber
selbst  wenn  die  Produktionskosten  wieder  mehr  in  ihre  Rechte  als
Preisbestimmungsgründe  eintreten  werden,  ist  es  sehr  unwahrscheinlich, ­
  daß  alle  Unternehmer  die  Vermögensabgabe  auf  die
Preise  abwälzen  würden  und  könnten.  Die  durch  die  Vermögensabgabe ­
  zu  fördernde  Ablieferung  der  Noten,  Guthaben  und  Schatzanweisungen ­
  würde  allerdings  zahlreichen  Unternehmungen  flüssige
Mittel  zum  Betriebe  entziehen.  Nicht  wird  —  was  vielfach  verwechselt ­
  wird  —  das  Kapital  in  volkswirtschaftlichem  Sinne:  die
Produktionsanlagen,  Maschinen,  Rohstoffe,  Waren  durch  die  Vermögensabgabe ­
  berührt;  dieses  Kapital  entsteht  nicht  aus  dem
Papierkapital,  das  der  Volkswirtschaft  entzogen  werden  soll,  sondern ­
  aus  Arbeit.  Für  die  Behebung  des  Mangels  an  flüssigen
Mitteln,  der  durch  die  Vermögensabgabe  entstehen  könnte  und  in
vielen  Fällen  entstehen  wird,  ist  durch  die  Bereitstellung  von
Kredit  Sorge  zu  tragen.  Richtig  ist,  daß  durch  die  Beanspruchung
von  Kredit  Kosten  für  die  Produktion  entstehen.  Wie  aber  schon
hervorgehoben,  spielen  diese  Kosten  so  lange  keine  Rolle,  als  die
Preise  von  dem  Mangel  an  Waren  und  der  Kaufkraft  der  Käufer
bestimmt  werden.  Und  ob  später  bei  einer  Änderung  der  Marktlage ­
  diese  Kreditkosten  in  der  Kalkulation  neben  den  Lohnkosten
        <pb n="96" />
        Steuerpolitische  Maßnahmen.

91

eine  erhebliche  Rolle  spielen  werden,  läßt  sich  heute  noch  nicht
übersehen.  Immerhin  bleibt  bestehen,  daß  im  Ralle  der  Kreditbeanspruchung ­
  eine  unmittelbare  Verteuerung  der  Produktion
durch  die  Vermögensabgabe  gegeben  ist.
Bei  der  durch  die  Vermögensabgabe  erforderlich  werdenden
Kreditgewährung  werden  ferner  unter  Umständen  neue  Buchkredite ­
  geschaffen,  neue  Noten  oder  Darlehnskassenscheine  zur
Ausgabe  gelangen.  An  die  Stelle  des  eingezogenen  Papierkapitals
tritt  neues  Papiergeld,  neue  Kaufkraft.  Aber  —  was  meist  übersehen ­
  wird,  wenn  die  Schwierigkeiten  der  Vermögensabgabe  betont
werden  —  diese  Neuausgabe  von  Papiergeld  und  Krediten  ist
doch  unter  allen  Umständen  der  Belassung  der  aufgeblähten  Kaufkraft ­
  in  ihrer  augenblicklichen  Verteilung  auf  die  Einzelwirtschaften
.vorzuziehen.  Wird  zunächst  einmal  allen  Einzelwirtschaften  ein
verhältnismäßiger  Teil  ihres  Vermögens  abgenommen,  dann  wird
deren  Kaufkraft  beschnitten,  wird  zugleich  das  nominelle  Vermögen
mehr  dem  volkswirtschaftlichen  Güterbestande  angepaßt.  Außerdem
wird  damit  ein  Teil  des  100  und  mehr  Milliarden  Mark  umfassenden ­
  „fiktiven“  Kapitals  (Noten,  Schatzanweisungen  und  Kriegsanleihe) ­
  zum  Verschwinden  gebracht.  Indem  den  Unternehmern
dann  neuer  Kredit  zugeführt  wird,  kommt  diese  neue  Kaufkraft
jetzt  ausschließlich  in  solche  Hände,  die  sie  zu  volkswirtschaftlichem ­
  Nutzen,  zur  Erhöhung  der  Produktion  verwenden  können.
Eine  notwendige  Voraussetzung  dieser  Maßnahmen  ist  eine  gewisse
Überwachung  des  Kapitalmarktes,  auch  schon  mit  Rücksicht  auf
die  endgültige  Unterbringung  der  verbleibenden  Staatsanleihen,
wie  ich  dies  schon  in  früheren  Ausführungen  gefordert  habe 1 ).
Nun  haben  aber  nicht  alle  Unternehmer  (und  sonstigen  Steuerpflichtigen) ­
  so  viel  flüssige  Mittel,  daß  sie  daraus  die  Vermögensabgabe ­
  entrichten  könnten.  Mit  Rücksicht  darauf,  daß  die  meisten
Unternehmungen  ihren  Betrieb  noch  nicht  in  vollem  Umfange
wieder  haben  aufnehmen  können,  wird  vielfach  die  Zahl  derjenigen, ­
  die  die  Steuer  nicht  aus  vorhandenen  Mitteln  leisten  können, ­
  sicher  überschätzt,  wenn  auch  nicht  zu  übersehen  ist,  daß  die
hohen  Preise  und  hohen  Löhne  ein  weit  größeres  Betriebskapital
als  früher  bedingen.  Immerhin  ist  bei  vielen  Unternehmungen  mit
i)  Vgl.  Prion,  W.,  Die  deutschen  Kreditbanken  im  Kriege  und  nachher,
Stuttgart  1917  S.  143.  Prion,  W.,  Der  internationale  Geld-  und  Kapitalmarkt
nach  dem  Kriege,  München  1918,  S.  87.
        <pb n="97" />
        92

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

der  Unmöglichkeit  einer  Barleistung  zu  rechnen.  In  diesen  Fällen
würde  auch  für  die  Steuerentrichtung  eine  Kreditgewährung  in
Frage  kommen.  Wiederum  würden  für  die  Unternehmung  Kosten
für  den  Kredit  entstehen,  die  aus  den  Produkten  herausgeholt
werden  müßten.  Aber  diese  Kosten  und  die  Kreditbeanspruchung
als  solche  würden  die  Unternehmung  zur  Anspannung  all  ihrer
Kräfte  anspornen,  zur  Sparsamkeit  zwingen,  damit  die  Kredite  bald
wieder  abgetragen  werden  können.  An  Stelle  des  Kredits  könnte
eine  Zahlung  der  Abgabe  in  Raten  in  Betracht  kommen.  Der
Unternehmer  hätte  dann  die  Möglichkeit,  die  Abgabe  mehr  der
finanziellen  Lage  seines  Betriebes  anzupassen,  sei  es,  daß  er  aus
besonderen  Gewinnen  größere  Raten  zahlt,  oder  daß  er  sich  bei  Gelegenheit ­
  neues  Kapital  durch  Aufnahme  von  Teilhabern  oder  Umwandlung ­
  in  die  Aktiengesellschaftsform  beschafft.  Ob  die  bei  dem
einzelnen  Unternehmer  entstehenden  Kreditkosten  allgemein  in  den
Preisen  zum  Ausdruck  kommen  werden,  hängt  von  der  Marktlage
der  betreffenden  Güter  ab.
Sobald  aber  die  Vermögensabgabe  allgemein  von  allen  Steuerpflichtigen ­
  in  Raten  gezahlt  werden  kann,  entfällt  der  so  wichtige
Vorteil  der  sofortigen  allgemeinen  Kaufkraftminderung,  weil  dann
das  Einkommen  zur  Deckung  der  Steuer  mit  herangezogen  wird.
Die  Vermögensabgabe  nimmt  endlich  vollkommen  den  Charakter
einer  Einkommensteuer  an,  wenn  außerdem  die  Fristen  für  die
Ratenzahlungen  sehr  weit  hinausgeschoben  würden.  Das  würde
nichts  anderes  bedeuten,  als  daß  auch  die  Vermögensabgabe  wie
eine  reine  Einkommensteuer  auf  die  Preise  der  erzeugten  Güter
ein  wirken  würde,  nämlich  preissteigernd 1 ).
*)  Die  finanzpolitische  Seite  der  Vermögensabgabe  steht  hier  'nicht  zur  Erörterung. ­
  Dennoch  möchte  ich  gegenüber  einer  soeben  erschienenen  Abhandlung
von  Heyn:  Die  geplante  allgemeine  Vermögensabgabe  und  der  Abbau  der  Preise
(Deutsche  Wirtschaftszeitung  vom  1.  Juni  1919,  ausgegeben  am  28.  Juni  1919),  die
im  wesentlichen  zu  den  gleichen  Ergebnissen  kommt,  wie  sie  im  Text  entwickelt
worden  sind,  aber  mit  Rücksicht  auf  diese  Ergebnisse  von  der  Vermögensabgabe
abrät,  meinerseits  bemerken,  daß  heute  eine  Reichsfinanzreform  ohne  die  Vermögensabgabe ­
  undenkbar  ist.  Das  Vermögensopfer  —  wie,Jastro  w  die  einmalige
Vermögensabgabe  treffend  bezeichnet  hat  —  ist  zu  einer  moralischen  und  politischen ­
  Forderung  weitester  Kreise  der  Bevölkerung  geworden.  Außerdem  bleibt
die  Beschneidung  der  aufgeblähten  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  mit  Rücksicht ­
  darauf,  daß  die  Volkswirtschaft  im  ganzen  ärmer  geworden  ist,  als  ein  nicht
zu  [leugnender  allgemeiner  Vorteil  immer  bestehen.  Um  aber  die  Härten  für  die
Einzelwirtschaften  zu  mildern,  wird  erforderlich  sein,  nicht  über  eine  mäßige  Höhe
der  Abgabe  hinauszugehen  und  ferner  in  besonderen  Fällen  eine  Ratenzahlung
        <pb n="98" />
        Steuerpolitische  Maßnahmen.

93

5.  So  ist  im  Augenblick,  d.  h.  unter  den  nach  der  politischen
Umwälzung  eingetretenen  Verhältnissen,  selbst  von  den  auf  die
Verminderung  der  Kaufkraft  hinzielenden  steuerpolitischen  Maßnahmen ­
  keine  durchgreifende  Ermäßigung  der  Preise,  keine  allgemeine ­
  Herabsetzung  der  hohen  Preise  zu  erwarten 1 ).  Die  Senkung ­
  der  Preise  kann  daher  im  gegenwärtigen  Augenblick ­
  nur  von  der  Warenseite  her  erfolgen.  Die  Vermehrung ­
  der  umsatzfähigen  Güter,  in  erster  Linie  der  Lebensmittel, ­
  muß  den  Anstoß  zur  Abwärtsbewegung  der  Preise  geben.
Billigere  Lebensmittel,  überhaupt  geringere  Ausgaben  für  die
Lebenshaltung,  Aufhören  der  Lohnsteigerungen,  Herabsetzung  der
besonders  hohen  Löhne,  vermehrte  Gütererzeugung,  größeres
Angebot  von  Waren:  das  ist  allein  der  Weg,  der  zu  einem  Abbau
der  Preise  führt.  Der  circulus  vitiosus,  der  darin  liegt,  daß  die
Herabsetzung  der  Lebensmittelpreise  eine  Herabsetzung  der  Löhne
und  diese  wieder  eine  Herabsetzung  der  Lebensmittelpreise  zur  Voraussetzung ­
  hat,  kann  dadurch  umgangen  werden,  daß  die  aus
dem  Ausland  bezogenen  Lebensmittel  zu  niedrigen  Preisen  im
Inland  abgegeben  werden 2 ).  Ob  und  wie  die  Einfuhr  von  Waren
zu  steigern  ist,  hängt  allerdings  nicht  nur  von  unserem  guten
Willen  ab,  sondern  auch  von  der  Bereitwilligkeit  der  Entente,  der
Erhältlichkeit  von  Krediten  und  der  Ausfuhr  von  deutschen  Waren
nach  dem  Ausland.  Inwieweit  diese  Voraussetzungen  vorhanden
sind  oder  in  nächster  Zeit  geschaffen  werden  können,  kann  hier
nicht  erörtert  werden.  Nur  daß  die  Einfuhr  von  Lebensmitteln
6.
und  Rohstoffen  gesteigert  werden  muß,  wenn  wir  von  den  hohen
Preisen  herunterkommen  wollen:  das  ist  in  diesem  Zusammenhang
mit  allem  Nachdruck  hervorzuheben.  Die  Vermehrung  der  Lebensmittelmenge ­
  kann  allein  die  über  Gebühr  hochgetriebenen  Schleichhandelspreise ­
  zum  Rückgang  bringen.  Nur  von  hier  aus  kann  der

V

zuzulassen.  Endlich  muß—wie  dies  im  Text  betont  worden  ist  —  Vorsorge  getroffen
werden,  daß  diejenigen,  die  Kapital  zu  volkswirtschaftlich  dringenden  Zwecken
benötigen,  dieses  durch  Bereitstellen  besonderer  Krediteinrichtungen  erhalten.
!)  Mit  dieser  Feststellung  stehen  die  Äußerungen  des  Reichsfinanzministern
Schiffer,  nach  denen  die  starken  Vermögenssteuern  eine  Senkung  der  Preise
zur  Folge  haben  sollen,  in  gewissem  Widerspruch.  Er  dürfte  sich  daraus  erklären, ­
  daß  damals  die  Bedeutung  der  Löhne  für  die  Preise  noch  nicht  so  stark
in  den  Vordergrund  getreten  war.
2 ).  Dasselbe  betont  in  eindringlicher  Weise  Prof.  Dr.  W.  Zimmermann  in
einem  Aufsatz:  Arbeitslosigkeit,  Lohnbeihilfen  oder  Preisabbau  in  der  Frankfurter ­
  Zeitung  vom  29.  April  1919.
        <pb n="99" />
        Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

94

weiteren  Steigerung  der  Löhne  vorgebeugt,  eine  Herabsetzung  der
hohen  Löhne  eingeleitet  und  damit  ein  Einfluß  auf  die  Güterpreise
gewonnen  werden.  Und  endlich  bildet  die  Verbesserung  der  Lebenshaltung ­
  eine  unumgängliche  Voraussetzung  für  eine  erfolgreiche
Bekämpfung  der  eingetretenen  Arbeitsunlust  und  ebenso  für  den
Übergang  zu  besseren  Arbeitsmethoden,  von  denen  eine  Steigerung ­
  der  Produktivität  der  Arbeit  im  ganzen  erwartet  wird 1 ).
Der  Rückgang  der  Preise  kann  beschleunigt  werden,  wenn  es
gelingt,  die  eingeführten  Waren  möglichst  billig  abzugeben,  und  zwar
gegebenenfalls  dadurch,  daß  das  Reich  einen  Teil  der  Einkaufskosten ­
  übernimmt.  Eine  solche  Belastung  der  Reichskasse  erscheint
angesichts  der  schon  bestehenden  Finanznot  des  Reiches  auf  den
ersten  Blick  als  eine  Unmöglichkeit.  Auch  könnte  man  gegen  diese
Geldausgabe  anführen,  daß  die  Mittel  hierzu  in  irgendeiner  Weise  —
durch  Steuern  —  aufgebracht  werden,  letzten  Endes  also  doch  den
Einzelwirtschaften  zur  Last  fallen  müßten.  In  Wirklichkeit  liegen
die  Dinge  jedoch  anders.  Wenn  nämlich  der  Einkauf  durch  das
Reich  im  Ausland  auf  Kredit  erfolgt,  den  die  Entente  oder  die  neutralen ­
  Länder  gewähren  —  und  das  ist  heute  der  hauptsächlichste
Weg  zur  Aufbringung  der  ausländischen  Zahlungsmittel  —,  dann
wird  das  Reich  diese  Beträge  im  Ausland  einstweilen  schuldig,
während  die  Reichskasse  im  Inland  aus  den  Verkäufen  sofort  bare
Mittel  einnimmt.  Die  Zuschüsse,  die  das  Reich  liefern  würde,  um
die  Preise  für  die  eingeführten  Lebensmittel  zu  verbilligen,  würden
also  keine  neuen  Geld-  oder  Kreditaufnahmen  im  Inland  nötig
machen.  Freilich  müßte  die  Tilgung  der  Zuschußleistungen
später  auf  dem  Steuerwege  erfolgen.  Sie  tritt  als  Amortisationsquote ­
  auf  die  ausländischen  Anleihen  in  die  Erscheinung,  richtet
sich  also  in  bezug  auf  Höhe  und  Zeit  nach  den  Bedingungen,  die  für
die  anzustrebende  Konsolidierung  unserer  Auslandsschuld  in  Geltung
sein  werden.  Inzwischen  kann  aber  das  Wirtschaftsleben  schon  in
Gang  gekommen,  der  Preisabbau  eingeleitet  sein.  Das  ist  zunächst
die  Hauptsache 2 ).  Auch  vom  Standpunkt  der  steuerpolitischen

*)  Insbesondere  Hirsch,  J.:  Das  Problem  der  Preisherabsetzung.  (Ein  ungehaltener ­
  Vortrag,  der  demnächst  in  Schmollers  Jahrbuch  erscheint.)

2 )  Durch  Beschluß  vom  26.  Juni  1919  hat  die  Reichsregierung  den  Weg
der  Verbilligung  der  Lebensmittel  durch  Übernahme  eines  Teiles  der  Ankaufskosten ­
  aus  öffentlichen  Mitteln  beschritten.  Die  preußische  Eisenbahnverwaltung ­
  hat  dem  Drängen  der  Eisenbahnbeamten  nach  erneuter  Erhöhung  ihrer
Bezüge  nicht  nachgegeben,  sondern  von  der  Reichsregierung  die  Zustimmung
        <pb n="100" />
        Geldwerterhöhung  oder  Geldentwertung?

95

Maßnahmen  ist  die  Wiederingangsetzucg  der  volkswirtschaftlichen
Arbeit  eine  Notwendigkeit,  wenn  nicht  die  gewaltigen  Steuerlasten
zu  einer  neuen  Preissteigerung  Veranlassung  geben  oder  —  gar  nur
auf  dem  Papier  stehen  sollen.
V.  Geldwerterhöhung  oder  Geldentwertung?
Stabilisierung  des  Geldwertes?
Die  bisherigen  Erörterungen  sind  immer  von  der  Annahme
ausgegangen,  daß  die  Herabsetzung  der  Preise,  die  Beseitigung
der  Geldentwertung,  schlechthin  erwünscht  und  demgemäß  anerwirkt, ­
  daß  sofort  eine  umfassende  Verbilligung  der  Lebensmittel  in  die  Wege
geleitet  werden  solle.  Zu  diesem  Zweck  haben  das  Reich,  die  Einzelstaaten
und  die  Kommunen  zusammen  1,5  Milliarden  Mark  zur  Verfügung  gestellt,  die
dazu  dienen  sollen,  die  inländischen  Verkaufspreise  bestimmter  Waren,  insbesondere ­
  vom  Ausland  eingeführter  Waren,  zu  ermäßigen.
Diese  Form  der  Zuschußleistung  entspricht  nicht  dem  im  Text  gemachten
Vorschlag.  Nach  diesem  handelte  es  sich  um  Waren,  die  im  Ausland  auf  Kredit
gekauft  werden  sollten,  und  bei  denen  die  Zuschußleistungen  des  Reiches  nicht
sofort  in  die  Erscheinung  zu  treten,  d.  h.  die  Mittel  nicht  sofort  im  Inland
aufgebracht  zu  werden  brauchten.  Die  jetzt  zur  Durchführung  gelangte  Maßnahme ­
  macht  die  unmittelbare  Zahlung  an  die  inländischen  Warenbesitzer  oder
an  die  Besitzer  von  ausländischen  Zahlungsmitteln  erforderlich,  so  daß  tatsächlich
eine  sofortige  Aufbringung  der  1,5  Milliarden  Mark  in  Betracht  kommt.  Da
jedoch  diese  Summe  nicht  sogleich  auf  dem  Wege  der  Steuererhebung,  sondern
im  Anleihewege  (aus  bereitstehendem  Leihkapital)  beschafft  wird,  so  braucht
eine  unmittelbare  Belastung  der  Einzelwirtschaften  und  damit  eine  sofortige
Rückwirkung  auf  die  Preise  nicht  gerade  gegeben  zu  sein.  Außerdem  kommt  in
Betracht,  daß  eine  Erhöhung  der  Eisenbahnerlöhne  zweifellos  binnen  kürzester
Zeit  eine  neue  Preissteigerung  zur  Folge  gehabt  hätte,  die  durch  das  Vorgehen
der  Regierung  vermieden  worden  ist.  Und  endlich  hat  die  neue  Maßnahme  den
Vorteil,  daß  die  —  nicht  unerhebliche  —  Lebensmittelverbilligung  allen  Beyölkerungskreisen
  zugute  kommt,  bzw.  später  die  Kosten  der  Verbilligung,  bei
ihrer  Aufbringung  durch  die  Steuern,  auf  die  leistungsfähigen  Schultern,  ahgewftlzt
  Werden.
Das  Gefährliche  des  beschrittenen  Weges  ist  darin  zu  erblicken,  daß  wenu
nicht  innerhalb  der  kurzen  Frist,  für  welche  der  Zuschuß  von  1,5  Milliarden
Mark  berechnet  ist,  nämlich  innerhalb  der  nächsten  3  Monate  eine  Besserung
der  Marktlage  für  die  einzelnen  Waren  erfolgt  ist,  daß  dann  weitere  Zuschußleistungen ­
  nötig  werden,  die  entweder  die  Ordnung  der  Finanzen  immer  wieder
hinausschieben,  oder  über  die  ausgeschriebenen  Steuern  wohl  oder  übel  den
Haushalt  der  Steuerzahler  belasten  müssen  und  den  Anstoß  zu  Lohnsteigerungen
geben  können.  Bei  dem  im  Text  vorgeschlagenen  Ankauf  auf  Grund  langfristiger ­
  Anleihen  im  Ausland  würden  die  Rückzahlungen  entsprechend  der
Amortisationsquoten  auf  größere  Zeiträume  verteilt  werden.  Darin  liegt  der
entscheidende  Vorteil  gegenüber  dem  jetzt  eingeschlagenen  Verfahren.  Allerdings
ist  ein  Haupterfordernis  des  obigen  Vorschlages,  daß  ein  großangelegter  Einkauf
ausländischer  Waren  gegen  langfristige  Anleihen  überhaupt  möglich  ist  .  .  .
        <pb n="101" />
        96

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

zustreben  sei.  Yor  allem  sei  sie  anzustreben  wegen  der  Schwierigkeiten, ­
  in  die  jene  Wirtschaften  geraten  sind  und  noch  geraten,
die  nicht  in  der  Lage  sind,  ihre  Einnahmen  oder  Einkommen  den
steigenden  Preisen  anzupassen.  Auf  die  praktische  Unmöglichkeit,
im  gegenwärtigen  Augenblick  die  Kaufkraft  aller  Einzelwirtschaften
dem  veränderten  Preisstand  dergestalt  anzupassen,  daß  dasselbe
Verhältnis  zwischen  Einkommen  und  Preisen  wie  vor  dem  Kriege
wieder  hergestellt  werde,  auf  diese  Unmöglichkeit  ist  schon  oben
(S.  63)  hingewiesen  worden.  Die  eingetretene  Verringerung  des
Sachgütervorrats,  der  Mangel  an  umsatzfähigen  Gütern,  stellt  sich
der  praktischen  Durchführung  eines  solchen  Gedankens  hindernd  in
den  Weg.  Auf  die  einzelne  Wirtschaft  entfällt  heute  eine  geringere
Menge  von  Sachgütern  als  früher,  und  die  neue  Verteilung  dieser
verringerten  Menge  richtet  sich,  soweit  die  behördliche  Verteilung
nicht  eingreift,  eben  nach  der  verschiedenen  Höhe  der  Kaufkraft  der
Einzelwirtschaften,  nach  den  durch  diese  Kaufkraftverschiedenheiten ­
  beeinflußten  Preisen.  Wohl  ist  theoretisch  eine  allgemeine
Herabsetzung  der  bestehenden  Preise  mit  gleichzeitiger  und  entsprechender ­
  Zurückschraubung  der  bestehenden  Kaufkraft  —  aber
mit  Weiterbestehen  der  aus  der  jetzigen  Einkommensverteilung  hervorgehenden ­
  Härten  —  denkbar.  Von  entscheidender  Bedeutung  ist
dagegen  die  Ausmerzung  dieser  Härten  durch  eine  gleichzeitige
Vermehrung  der  Sachgütermenge,  die  eine  reichlichere  Verteilung
der  notwendigen  Dinge  auf  die  Einzelwirtschaften  zulassen  würde,
ohne  daß  um  sie  ein  so  fürchterlicher  Kampf  mit  den  hohen  Preisen
stattfinden  müßte,  wie  er  jetzt  geführt  wird.  Dieser  Gedankengang ­
  :  Beschneidung  der  aufgeblähten  Kaufkraft  und  Vermehrung
des  Güterangebots  mit  der  gemeinsamen  Wirkung  einer  Preissenkung, ­
  lag  den  voraufgegangenen  Ausführungen  zugrunde.
1.  Es  entsteht  jedoch  die  Frage,  ob  die  auf  diese  Weise  mögliche ­
  Herabsetzung  der  Preise  unter  allen  Umständen  erwünscht
sein  muß,  oder  ob  nicht  mit  der  Zurückschraubung  der  Preise,
mit  einer  zweiten  Veränderung  des  „Geldwertes“,  nämlich  mit
seiner  Wiedererhöhung,  von  neuem  Folgen  verbunden  sind  oder
sein  können,  die  neue  Störungen  bedeuten.  Wenn  nämlich  die
Preise  auf  den  früheren  oder  einen  ähnlichen  Stand  zurückgedrängt ­
  werden,  so  ist  zunächst  klar,  daß  im  allgemeinen  etwa
die  umgekehrten  Wirkungen  eintreten  müßten,  wie  vordem  bei
der  allgemeinen  Steigerung  der  Preise.
        <pb n="102" />
        Geldwerterhöhung  oder  Geldentwertung?

97

Prion,  Inflation  und  Geldentwertung.

7

Ein  allgemeiner  Rückgang  der  Preise  würde  eine  Geldwerterhöhung
  bedeuten.  Von  dieser  Steigerung  des  Geldwertes  würden
in  erster  Linie  alle  Geldbesitzer  Nutzen  haben.  Nicht  nur  die
Hamsterer,  die  dann  mit  dem  versteckten  Bargeld  mehr  als  früher
kaufen  könnten,  sondern  auch  alle  Geldforderungen  würden  wertvoller ­
  werden,  würden  mehr  Güter  kaufen  können.  Das  bezieht
sich'  sowohl  auf  die  kurzfristigen  Guthaben,  die  bei  den  Banken
und  den  sonstigen  Kreditinstituten  hinterlegt  worden  sind,  als  auch
auf  die  übrigen  zu  einer  Zeit  mit  niedrigeren  Preisen  fällig  werdenden
Geldforderungen.  Auf  den  ersten  Blick  könnte  es  scheinen,  als  ob
mit  einer  Emporhebung  des  Geldwertes  die  Verheerungen  wieder
gutgemacht  würden,  die  vorher  die  Geldentwertung  unter  den  Geldoder ­
  Geldforderungsbesitzern  angerichtet  hat.  Das  träfe  jedoch
nur  für  den  Fall  zu,  daß  ein  Geldbesitzer  seit  Kriegsanfang  eine
Änderung  an  seinem  Besitz  nicht  vorgenommen  hätte;  meistens
sind  aber  solche  Veränderungen  vor  sich  gegangen,  sei  es,  daß
Vermögensteile  ganz  verloren  gegangen  sind,  oder  andere  Teile  in
Wertpapieren  zu  niedrigen  Kursen  verkauft  worden  sind.  In  allen
Fällen  hat  die  Kapitalbildung  aus  den  Erträgnissen  infolge  der
Geldentwertung  eine  starke  Einbuße  erlitten.  Dagegen  würden
diejenigen  Personen  den  größten  Vorteil  aus  der  Geldwerterhöhung
ziehen,  die  für  ihre  Leistungen  und  Güter  größere  Mengen  entwertetes ­
  Geld,  also  insbesondere  in  der  Waffenstillstandszeit,
erhalten  haben,  und  dieses  Geld  entweder  in  bar,  in  Einzahlungen
bei  Banken  oder  in  sonstigen  Forderungen  bis  zur  Wiederherstellung ­
  des  höheren  Geldwertes  auf  speicherten.  Die  eigentlichen
Kriegsgewinner  würden  bei  diesen  Geldwertbewegungen  leicht
doppelt  gewinnen  können:  das  erstemal  bei  der  Geldentwertung,
indem  sie  für  ihre  Waren  steigende  Geldmengen  erhalten  haben,
und  das  zweitemal,  wenn  diese  Geldmengen  langsam  wieder  in
einen  höheren  Wert  hineinwachsen,  d.  h.  mehr  Waren  als  früher
kaufen  können.  Allerdings  ist  zu  berücksichtigen,  daß  die  Steuergesetzgebung ­
  es  besonders  darauf  abgesehen  hat,  die  Kriegsgewinne
scharf  zu  erfassen,  so  daß  auch  vom  Standpunkt  der  ausgleichenden ­
  Gerechtigkeit  dafür  gesorgt  ist,  daß  die  Bäume  nicht
in  den  Himmel  wachsen.
Vorteil  von  einer  Rückwärtsbewegung  der  Geldentwertung
haben  ferner  die  Bezieher  fester  Einkommen  und  Renten.  Soweit
diese  Einkommen  während  der  Geldentwertungszeit  nicht  oder
        <pb n="103" />
        98

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

nur  unerheblich  gesteigert  werden  konnten,  kann  man  freilich
nur  von  einer  Verlustminderung,  von  einer  Wiederanpassung  an
die  früheren  Verhältnisse  sprechen.  Bei  den  zahlreichen  Pensionären,
den  unteren  und  mittleren  Beamten  sowie  bei  vielen  kleinen  Rentnern ­
  wird  dies  der  Fall  sein.  Dagegen  sind  die  Löhne  der  Arbeiter
und  die  Gehälter  der  Angestellten  inzwischen  mehr  oder  weniger
den  hohen  Preisen  angepaßt  worden.  Diese  Klassen  von  Personen
werden  zunächst  bei  einer  rückläufigen  Preisbewegung  Vorteile
haben,  weil  sie  sich  selbstverständlich  mit  aller  Kraft  gegen  die
Herabsetzung  ihrer  Bezüge  wehren  werden.  Auf  Grund  ihres
politischen  Einflusses  werden  sie  das  auch  mit  einem  gewissen
Erfolg  tun  können.  Zwar  sieht  der  eine  oder  andere  der  jetzt
abgeschlossenen  Tarifverträge  bereits  den  Abbau  der  Löhne  für  den
Fall  der  Preissenkung  vor.  Doch  wird  man  dieser  Klausel  keine
allzu  große  Bedeutung  beizulegen  brauchen.  Auf  die  Dauer  würde
aber  das  Festhalten  an  den  hohen  Löhnen  nicht  möglich  sein.  Denn
erstlich  würde  die  Preissenkung,  von  der  hier  ausgegangen  ist,
nicht  ohne  entsprechende  Senkung  der  Löhne,  zum  mindesten
der  außergewöhnlich  hohen,  undenkbar  sein,  und  zweitens  würden
die  Schwierigkeiten,  die  sich  für  die  Unternehmer  ergäben,
zweifellos  zum  Zusammenbruch  der  Produktion  führen.  Wenn
nämlich  die  Waren  im  Preise  sinken,  wenn  alle  realen  Güter  im
Werte  fallen,  dann  wird  es  für  den  Unternehmer  schwierig,  eine
Kalkulationsgrundlage  für  seine  Produktion  zu  finden.  Er  weiß
nicht  mehr,  welchen  Preis  er  für  seine  Waren  erzielen  wird.  Er
wartet  ab,  schränkt  die  Produktion  ein,  und  die  Folgen  wären:
weniger  Waren,  aber  auch  Arbeitslosigkeit,  steigende  Erwerbslosenfürsorge ­
  und  schließlich  wieder  steigende  Preise  oder  zum
mindesten  Einhalt  der  Preissenkung.  Theoretisch  würden  bei
einer  Geldwerterhöhung  diejenigen  Besitzer  von  Waren  oder  Produktionsanlagen ­
  oder  landwirtschaftlichen  Gütern  besonders
großen  Schaden  erleiden,  die  ihr  doppelt  und  dreifach  gutes
Friedensgeld  während  des  Krieges  zum  Ankauf  dieser  Dinge  verwendet ­
  hätten  und  jetzt  nur  Teile  ihrer  Auslagen  in  dem  neuen
Gelde  zurückerhalten  könnten.  Praktisch  deuten  aber  die  Schwierigkeiten, ­
  die  den  Unternehmern  entstehen  und  die  auf  die  Produktion ­
  zurückwirken,  daraufhin,  daß  die  Preisherabsetzungen
in  Wirklichkeit,  wenn  sie  für  die  gröbsten  vorangegangenen
Steigerungen  erfolgt  sind,  für  die  Allgemeinheit  der  Waren
        <pb n="104" />
        Geldwerterhöhung  oder  Geldentwertung?

99

7*

im  günstigen  Falle  nur  langsam  vor  sich  gehen  können.  Die
Geschichte  bestätigt  diese  Widerstände  gegen  eine  allzu  schnelle
oder  allzu  weitgehende  Beseitigung  von  eingetretenen  Geldentwertungen ­
  an  vielen  Beispielen.
Aber  nicht  nur  das  Interesse  der  Unternehmer  oder  überhaupt
aller  Besitzer  von  realen  Gütern  steht  einem  Abbau  der  Preise
im  Wege,  sondern  auch  die  Lage  der  Schuldner  wird  durch  eine
Geldwerterhöhung  verschlechtert.  Diejenigen,  die  während  der
Entwertungsperiode  Schulden  in  schlechtem  Gelde  aufgenommen
haben,  müßten  später  den  gleichen  Nennbetrag  in  gutem  Gelde,
das  sie  sich  mit  größerer  Mühe  zu  beschaffen  hätten,  zurückzahlen.
Sehr  hart  würden  hiervon  die  zahlreichen  Personen  mit  geringen
Einkommen  (Beamte)  getroffen  werden,  die  während  des  Krieges
Schulden  gemacht  haben,  um  sich  die  Mittel  für  den  Lebensunterhalt ­
  zu  beschaffen.  Im  übrigen  ist  ja  infolge  der  Kriegsfinanzierung
der  geschäftliche  Kreditverkehr  im  allgemeinen  eingeschränkt,  sind
sogar  die  meisten  Schulden  aus  den  Kriegsgewinnen  zurückgezahlt
worden.  Dagegen  würde  eine  Klasse  von  Schuldnern  von  der
Geldwerterhöhung  ganz  besonders  hart  getroffen  werden:  die
öffentlichen  Körperschaften,  in  erster  Linie  das  Reich,  in  geringem
Maße  die  Einzelstaaten  und  Kommunen,  die  während  des  Krieges
Schulden  auf  Schulden  gehäuft  haben.  So  hatte  allein  das  Reich
bis  1.  April  1919  für  etwa  180  Milharden  Mark  Schulden  aufgenommen. ­
  Für  mindestens  2 / 3  dieser  Summe  hat  das  Reich  entwertetes ­
  Geld  erhalten,  und  zwar  war  dieses  Geld  um  so  stärker
entwertet,  je  später  die  Schuldaufnahme  stattgefunden  hat.  Die
180  Milharden  Mark  dürften  nicht  viel  mehr  als  90  Milliarden
Mark  Friedenswährung  darstellen.  Wenn  aber  das  Reich  diese
180  Milliarden  Mark  in  gutem  Gelde  wieder  zurückzahlen  soll,  so
würde  das  für  die  Gläubiger  ein  glänzendes  Geschäft  bedeuten.
Die  Zinsen  und  Rückzahlungsquoten  müssen  aus  Steuern  aufgebracht ­
  werden,  werden  also  vom  Reich  eingenommen  und  ausgegeben. ­
  Aber  die  Aufbringung  der  Steuern  wird  schwieriger,  wenn
bei  geringeren  Preisen,  geringeren  Umsatzsummen,  geringeren
Nominaleinkommen  der  Einzelwirtschaften  für  die  Schulden  des
Reiches  in  der  alten  Nennwerthöhe  von  180  Milharden  Mark
allgemein  höhere  Abgaben  und  Steuern  erhoben  werden  müssen.
Die  Steuern  würden  drückender  werden,  und  wenn  auch  auf  der
anderen  Seite  die  Ausgaben  des  Reiches  für  Zinsen  und  Tilgungen
        <pb n="105" />
        100

Finanzielle  Maßnahmen  znm  Abbau  der  Preise.

der  Bevölkerung  wieder  zuflössen,  so  sind  doch  diejenigen,  die  die
hohen  Steuern  und  Abgaben  zahlen  und  diejenigen,  die  die  hohen
Zinsen  und  Kapitalbeträge  zurückerhalten,  nicht  immer  dieselben
Personen.  Die  jetzt  schon  in  dieser  Verteilung  der  Lasten  und
Vorteile  liegenden  Härten  würden  vergrößert,  vervielfältigt,  ja
vielfach  unerträglich  werden.
2.  So  stellen  sich  nicht  nur  von  seiten  der  hochgetriebenen  Löhne
und  vom  Standpunkt  der  Produktion  einer  Rückwärtsbewegung
der  hohen  Preise,  der  Geldentwertung,  Schwierigkeiten  entgegen,
sondern  auch  die  Schuldenpolitik  des  Reiches  und  der  Einzelstaaten ­
  greift  tief  in  die  Frage  nach  der  Beseitigung  der  Geldentwertung ­
  ein.  In  diesem  Zusammenhang  sind  daher  jene  zahlreichen ­
  Vorschläge  zur  Reform  der  Reicbsfinanzen  zu  erwähnen,
die  die  Inflation  berühren,  diese  zum  Teil  sogar  in  starkem  Maße
beeinflussen.  Um  die  Lasten,  die  dem  Reich  aus  der  Verzinsung
der  Kriegsanleihen  erwachsen,  und  um  gleichzeitig  den  Kriegsanleihebesitzern ­
  wieder  zu  ihrem  baren  Gelde  zu  verhelfen,  sehen
diese  Vorschläge  eine  allgemeine  Umwandlung  der  Kriegsanleihen
in  unverzinsliches  Papiergeld  vor,  von  dem  die  Befürworter  meinen,
daß  dafür  der  Verkehr  selbst  in  größter  Menge  noch  Raum  habe.
Auch  an  eine  internationale  Zurückzahlung  aller  Kriegsanleihen
in  international  gültiges  Völkerbundgeld  haben  diese  Phantasten
gedacht:  sie  erwarten  dann  außerdem  noch  eine  Wiederherstellung
aller  durch  den  Krieg  in  Mitleidenschaft  gezogenen  Valuten.  Gemäßigtere ­
  Vorschläge  gehen  dahin,  wenigstens  den  Zinsendienst
der  Anleihen  durch  Ausgabe  von  neuem  Papiergeld  zu  decken,
das  gleichfalls  internationale  Zahlkraft  erhalten  könne.  Wie  auch
im  einzelnen  die  Vorschläge  sein  mögen 1 ),  sie  haben  alle  miteinander
gemeinsam,  daß  entweder  Vermögensstücke  allgemein  in  Papiergeld
umgewandelt  oder  die  Mittel  zur  Deckung  der  Zinsen  anstatt  durch
Steuern  durch  Ausgabe  von  Papiergeld  beschafft  werden.  Vermehrung ­
  des  Papiergeldes  durch  Umwandlung  eigentlich  festliegender ­
  Kaufkraft  oder  durch  Schaffung  neuer  Kaufkraft,  d.  h.  also
Verstärkung  oder  Vergrößerung  der  Inflation  mit  der  Folge  einer
weiteren  Steigerung  der  Preise  ist  das  Ergebnis  dieser  für  die
staatlichen  Finanzen  so  gut  gemeinten  Vorschläge.  Die  Vergrößerung ­
  der  Inflation,  die  Verstärkung  der  Geldentwertung
!)  Vgl.  die  Besprechung  in  meinem  Buche:  Der  internationale  Geld-  und
Kapitalmarkt  nach  dem  Kriege.  München  1918,  S.  123.
        <pb n="106" />
        Geldwerterhöhung  oder  Geldentwertung?

101

bildet  das  einfache  Rezept  für  die  Sanierung  der  Finanzen,  für
die  Erlösung  aus  der  Finanznot.
Nun  ist  es  aber  nicht  so,  als  ob  sämtliche  Befürworter  diese
Wirkungen  ihrer  Vorschläge  einfach  übersähen.  Freilich  befinden
sich  unter  den  zahlreichen  an  das  Reichsfinanzministerium  gerichteten ­
  Eingaben,  die  dem  Verfasser  zu  Gesicht  gekommen  sind,  viele
Autoren,  die  von  den  geld-  und  preispolitischen  Zusammenhängen
keine  Ahnung  haben  und  nicht  einmal  wissen,  welche  grundsätzliche ­
  Störungen  sie  für  das  Geldwesen  des  Landes  vorschlagen
bzw.  vertiefen  und  weiterführen  wollen.  Andere  hingegen  verkennen ­
  die  inflationistischen  Wirkungen  ihrer  Finanzreformen
nicht;  sie  halten  diese  Wirkungen  nur  nicht  für  so  gefährlich,  daß
damit  die  Vorteile,  die  die  Papiergeldausgabe  ihrer  Meinung  nach
hat  (keine  Steuern,  bares  Geld  für  die  Kriegsanleihebesitzer,
Wiederherstellung  der  Valuta)  aufgewogen  würden.  Auf  das  Irrtümliche ­
  dieser  Auffassungen  braucht  hier  nicht  mehr  eingegangen
zu  werden.  Aber  die  dritte  Gruppe  der  Befürworter  der  Inflationsvorschläge ­
  ist  ernster  zu  nehmen.  Es  sind  die,  die  ganz  bewußt
die  Geldentwertung  in  den  Dienst  der  Sanierung  der  Finanzen
stellen  wollen.  Nach  ihrer  Meinung  ist  es  unter  den  wirtschaftlichen ­
  und  politischen  Umständen,  wie  solche  sich  nach  dem  Waffenstillstandsangebot ­
  entwickelt  haben,  so  gut  wie  ausgeschlossen,
daß  es  gelingen  werde,  die  Haushaltsrechnungen  des  Reiches  und
der  Einzelstaaten  bei  einem  Bedarf  von  über  24  Milharden  Mark
jährlich  überhaupt  wieder  in  Ordnung  zu  bringen.  Sie  schlagen  daher
die  Rückzahlung  der  insgesamt  sich  auf  200  Milliarden  Mark  belaufenden ­
  Reichs-  und  Staatsschulden  in  Papiergeld  mit  der  vollen
Überlegung  vor,  daß  dann  die  Entwertung  des  Geldes  Riesenfortschritte ­
  mache  und  das  Reich  auf  einer  neuen  Grundlage  neues
Geld  ausgeben,  die  Volkswirtschaft  ein  neues  Leben  beginnen
könne.  Durch  die  Umwandlung  der  Anleihen  in  Papiergeld  sei
das  Reich  seine  Zinsverpflichtungen,  ja  Schulden  los,  jedermann
habe  bares  Geld,  die  Produktion  das  nötige  Betriebskapital  und
auf  dem  Wege  der  Geldentwertung  vollziehe  sich  dann  die  Schuldendeckung ­
  in  der  Verringerung  der  Vermögen  der  Einzelwirtschaften
von  selbst.  Also  eine  Fortführung  des  heutigen  Vorganges  der
Geldentwertung  mit  all  den  Folgeerscheinungen,  unter  denen  wir
schon  heute  leiden  und  später  noch  mehr  leiden  würden  —  zugunsten
der  Sanierung  der  Reichsfinanzen.
        <pb n="107" />
        102

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

Ich  unterschätze  nun  keineswegs  die  inneren  Kämpfe,  die
die  Kenner  des  Geldwesens  durchgemacht  haben  müssen,  bis  sie
zu  dem  Entschluß  gekommen  sind,  eine  derartige  Maßnahme  in
Vorschlag  zu  bringen.  Ihnen  gegenüber  ist  es  nicht  nötig,  das
Unheil  zu  schildern,  das  sich  aus  der  Durchführung  einer  solchen
Maßnahme  für  unsere  ohnehin  schon  schwer  kämpfende  Volkswirtschaft ­
  und  ihre  Bevölkerung  ergeben  würde.  Der  österreichische
Staatsbankerott  von  1811  würde  gegen  den  deutschen  Staatsbankerott ­
  von  1919  ein  Kinderspielsein:  Damals  noch  überwiegend
Naturalwirtschaft,  heute  eine  Geld-  und  Kreditwirtscbaft,  die  in
ihrer  Ausbildung  und  in  ihren  Ausstrahlungen  nach  allen  Schichten
der  Bevölkerung  kaum  noch  zu  übertreffen  ist.  Und  wie  schrecklich
waren  schon  1811  die  Folgen!  Gewiß  bedeutet  diese  Art  von
Staatsbankerott  eine  kräftige  Operation;  man  darf  jedoch  nicht
übersehen,  daß  diese  Operation  nur  sehr  langsam  und  unter  den
größten  Schmerzen  an  einer  Bevölkerung  verlaufen  würde,  die
schon  fünf  Kriegsjahre  voll  der  schrecklichsten  körperlichen  und
seelischen  Nöte  hinter  sich  hat.
Aber  auch  aus  sachlichen  Gründen  muß  mit  aller  Entschiedenheit ­
  gegen  die  Herbeiführung  einer  solchen  Geldentwertung,  gegen
diese  Kur  ä  la  Doktor  Eisenbart  Widerspruch  erhoben  werden.
Wenn  auch  die  Zukunft  dunkel  und  voll  böser  Erwartungen  vor
uns  liegt,  so  besteht  doch  die  Hoffnung,  daß  sich  das  deutsche  Volk
in  absehbarer  Zeit  aus  diesem  Unglück  erheben  und  erholen  wird.
Dafür  bürgen  seine  glänzenden  Gaben  und  Fähigkeiten,  die  vorhanden ­
  waren  und  noch  sind  und  vorhanden  bleiben,  obwohl  sie
in  dieser  Unglückszeit  zeitweise  außer  Kraft  gesetzt  erscheinen.
Sie  werden  wieder  hervortreten,  wenn  einigermaßen  die  Ordnung
zurückgekehrt  ist,  und  sie  werden  dann  auch  die  deutsche  Volkswirtschaft ­
  wieder  emporführen.  So  sollte  grundsätzlich  keine  andere
Überlegung  Platz  greifen  dürfen,  als  die:  keine  Anstrengung  ist
zu  unterlassen,  um  auf  dem  Wege  über  die  Steuerpolitik  zu  einer
Ordnung  der  Finanzen,  zu  einer  Einschränkung  der  Kaufkraft
der  Einzelwirtschaften,  der  Inflation,  zu  einer  Steigerung  der  Erzeugung ­
  und  zu  einer  Vermehrung  der  Sachgüter  und  damit  zu
einem  Preisabbau  zu  kommen.  Die  Wege  hierzu  sind  oben  angedeutet ­
  worden  (vgl.  S.  93).
Ob  es  freilich  einer  noch  so  tatkräftigen  Produktions-  und
Finanzpolitik  gelingen  wird,  dieses  Ziel  überhaupt  oder  in  gerader
        <pb n="108" />
        Geldwerterhöhung  oder  Geldentwertung?

103

Linie  zu  erreichen,  ist  eine  andere  Frage.  Die  durch  den  unglücklich ­
  verlaufenen  Krieg  zum  Durchbruch  gekommenen  Leidenschaften, ­
  die  jetzt  vielfach  an  Stelle  der  Vernunft  die  Politik  und
die  Wirtschaft  beherrschen,  können  leicht  die  besten  Absichten
der  Regierung  und  die  schönsten  Möglichkeiten  einer  wirtschaftlichen ­
  Entwicklung  illusorisch  machen.  So  ist  nicht  ausgeschlossen,
daß  es  in  Wirklichkeit  doch  zu  jenen  Zuständen  kommen  kann,
die  grundsätzlich  zu  verhindern  Aufgabe  jedes  einzelnen  sein
sollte.  Aber  es  ist  durchaus  noch  nicht  sicher,  daß  jene  Leidenschaften ­
  immer  die  Oberhand  behalten  werden.  Vielmehr  besteht
die  begründete  Hoffnung,  daß  der  deutschen  Volkswirtschaft  das
letzte  Unglück,  von  dem  es  noch  betroffen  werden  könnte:  daß
ihm  der  Staatsbankerott  erspart  bleibe.
3.  Wenn  im  Vorstehenden  der  Standpunkt  vertreten  worden  ist,
daß  der  Abbau  der  Preise  ins  Auge  gefaßt,  eine  Besserung  des
Geldwertes  angestrebt  werden  solle,  so  wird  damit  zunächst  nur
eine  grundsätzliche  Forderung  aufgestellt.  Noch  nicht  ist  gesagt,
in  welchem  Umfang  nun  diese  Rückwärtsbewegung  zu  erfolgen
habe.  Die  oben  mitgeteilten  Folgen  treten  um  so  mehr  in  Erscheinung, ­
  je  größer  das  Bestreben  ist,  die  Geldentwertung
wieder  aufzuheben.  Um  so  größer  werden  auch  die  Schwierigkeiten ­
  ,  die  sich  für  die  Regelung  der  Reichs  -  und  Staatsfinanzen ­
  ergeben  würden,  wenn  den  hohen  Schulden  etwa
die  alten  Preise  und  die  früheren  Einkommen  gegenüberstehen
würden.  So  gewinnen  zu  guter  Letzt  die  Fragen  an  Wichtigkeit: ­
  Wird  es  denn  überhaupt  möglich  sein,  die  Preise  jemals
wieder  auf  ihren  alten  Stand  zurückzubringen,  die  eingetretene
Geldentwertung  vollständig  wieder  zu  beseitigen?  Oder  bis  zu
welchem  Grade  ist  ein  Abbau  der  Preise  möglich  oder  sollte  er
angestrebt  werden?
Die  Beantwortung  dieser  Fragen  liegt  eigentlich  außerhalb  des
Rahmens  der  vorliegenden  Arbeit,  die  es  nur  mit  den  finanziellen
Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise  zu  tun  hat.  Die  aufgeworfenen
Fragen  berührten  hingegen  auch  die  „Warenseite“;  sie  sird  einwandfrei ­
  nur  im  Zusammenhang  mit  den  gesamten,  die  Preisbildung ­
  bestimmenden  Faktoren  zu  beantworten.  Auf  das  Preisproblem ­
  im  ganzen  einzugehen,  würde  an  dieser  Stelle  jedoch  zu
weit  führen.  Zudem  liegen  ausführliche  Besprechungen  gerade
dieser  Fragen  bereits  in  der  Öffentlichkeit  vor,  so  z.  B.  von

rmm
        <pb n="109" />
        104  Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

Dalberg 1 ),  Bendixen 2  3  * ),  Lansburgh 8 )  u.  a.  m.,  deren  Anschauungen ­
  sich  im  wesentlichen  decken.  Ich  stimme  den  Ergebnissen ­
  ihrer  Ausführungen  im  großen  und  ganzen  gleichfalls
zu.  In  aller  Kürze  sei  daher  das  folgende  hervorgehoben:
a)  Da  sich  die  Inflation  bereits  über  einen  längeren  Zeitraum
erstreckt  und  ihre  Wirkungen  fast  den  gesamten  Organismus  der
Volkswirtschaft  durchdrungen  haben,  erscheint  es  als  gänzlich
ausgeschlossen,  daß  die  früheren  Preise,  wie  sie  sich  in  der  Vorkriegszeit ­
  herausgebildet  hatten,  jemals  wieder  erreicht  werden.  Mit
dieser  Tatsache  werden  nicht  nur  die  im  Kriege  unterlegenen  Länder
der  Mittelmächte,  sondern  auch  die  Volkswirtschaften  der  Ententestaaten, ­
  ja  selbst  die  der  neutralen  Länder  zu  rechnen  haben.
Nach  Cassel  hat  sich  der  Preisstand  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  um  100%  gehoben,  während  in  Schweden  eine  noch
größere  Steigerung  eingetreten  ist.  Wie  jeder  größere  Krieg  Zeiten
allgemeiner  Preissteigerungen  nach  sich  gezogen  hat,  so  schließt
auch  der  gewaltigste  aller  Kriege  mit  einer  internationalen  Hebung
des  Preisstandes,  allerdings  dem  Ausmaß  nach  in  den  einzelnen
Ländern  vorerst  noch  sehr  verschieden,  ab.  So  wird  man  sich
allerorten  damit  abfinden  müssen,  daß  die  früheren  Preise  nur
noch  der  Erinnerung  angehören,  daß  die  Geldentwertung  als  eine
dauernde  Erscheinung  hingenommen  werden  muß.
b)  Die  deutsche  Volkswirtschaft  hat  also  mit  einer  anderen
Preishöhe,  mit  einem  durchschnittlich  höheren  Stande  der  Preise
zu  rechnen.  Welche  „andere  Höhe“  wird  dies  sein?  Darauf  eine
einigermaßen  befriedigende  Antwort  zu  geben,  ist  heute  —  bei
Beginn  der  neuen  Friedenswirtschaft  —  ganz  unmöglich.  Auf  die
zukünftige  Gestaltung  der  Preise  wirken  eine  große  Zahl  von
Größen  ein,  die  im  Augenblick  kaum  richtig  zu  erkennen,  geschweige
denn  in  ihrer  Schwere  und  Bedeutung  richtig  abzuschätzen  sind.
Es  kommen  in  Betracht:  das  Ausmaß  der  Güterherstellung,  die
Verbesserung  und  Verfeinerung  der  Arbeitsmethoden,  die  Arbeitskraft ­
  und  der  Arbeitswille  der  deutschen  Bevölkerung,  die  neuen
Konsumgewohnheiten  und  die  Kapitalbildung,  ferner  die  Einwirkung ­
  der  einschneidenden  Steuerpolitik  auf  Gütererzeugung  und

1 )  Dalberg,  R.  Die  Entwertung  des  Geldes,  Berlin  1918.  S.  124.

2 )  Bendixen,  Fr.  Die  Parität  und  ihre  Wiederherstellung.  Bank-Arohiv
vom  15.  Oktober  1918.

3 )  Lansburgh,  A.  Die  Wiederherstellung  der  Landeswährung.  Zeitschrift

Die  Bank,  Jahrgang  1918,  Heft  10  und  11.
        <pb n="110" />
        Geldwerterhöhung  oder  Geldentwertung?

105

Konsum,  und  endlich  —  für  Deutschland  besonders  wichtig  —
die  Art  und  Gestaltung  des  internationalen  Güter-,  Dienste-  und
Kapitalaustausches.  Die  Aufzählung  dieser  unbestimmten  Größen
zeigt,  daß  die  Preisentwicklung  noch  vollkommen  im  Dunkeln  hegt.
Nur  soviel  scheint  festzustehen:  daß  in  der  ersten  Zeit  nach  Eintritt ­
  des  Friedens  die  über  Gebühr  hoch  getriebenen  Preise  einzelner
Waren  sinken  werden,  und  daß  ein  längerer  Zeitraum  verstreichen
wird,  bis  eine  gewisse  allgemeine  Stetigkeit  der  Preise  eingetreten  ist.
c)  Auf  den  baldigen  Eintritt  stetiger  Preise  ist'jedoch  größeres
Gewicht  zu  legen  als  auf  die  Erreichung  eines  irgendwann  zu  erwartenden ­
  Niedrigststandes  der  Preise.  Die  Schwankungen  der
Preise  sind  es,  die  die  große  Unruhe  in  die  Volkswirtschaft  bringen
und  die  Wirtschaftsführung  der  einzelnen,  sowohl  der  Erwerbswirtschaften ­
  als  auch  der  Verbrauchswirtschaften  empfindhch
stören.  Sie  sind  es,  die  die  Lust  am  Spekuheren  schüren,  die  Ausdehnung ­
  der  Spekulationstätigkeit  fördern  und  die  Lust  zur  ehrlichen ­
  Arbeit  untergraben.  Erst  eine  gewisse  Stetigkeit  der  Preise
schafft  die  Grundlagen  für  eine  scharfe  und  gerechte  Kalkulation
der  Pi  eise  für  die  Erzeugung  von  Gütern;  sie  erst  trägt  dazu  bei,
daß  die  Preiszuschläge  im  Handel  allgemein  auf  ein  erträgliches
und  volkswirtschaftlich  berechtigtes  Maß  zurückgehen.  So  wird
wohl  übereinstimmend  die  Forderung  aufgestellt:  daß  das  Interesse
der  Volkswirtschaft  nach  einer  baldigen  Beseitigung  der  Preisschwankungen, ­
  nach  der  Wiedererlangung  stetiger  Preise,  größer
sei,  als  das  nach  Erreichung  eines  möglichst  niedrigen  Preisstandes.
Denn  auch  bei  hohen  Preisen  sei  ein  Gedeihen  der  Volkswirtschaft
möglich  (und  wird  die  Finanzgebarung  der  öffentlichen  Körperschaften ­
  erleichtert).
d)  Da  die  Preisentwicklung  in  Deutschland  bis  zum  Friedensschluß ­
  unter  dem  Einfluß  ganz  ungewöhnlicher  Zustände  (einer
belagerten  Festung)  gestanden  hat,  die  weitere  Entwicklung  der
Preise  infolge  Fortfalls  mancher  störenden  Kriegsmaßnahmen
zweifellos  zunächst  unter  der  Tendenz  einer  Senkung  stehen  wird,
so  braucht  der  Wunsch  nach  einer  Befestigung  der  Preise  nicht
dahin  zu  gehen,  daß  sie  im  jetzigen  Augenblick  einzutreten  habe,
daß  nun  gerade  der  bis  zum  Friedensschluß  entstandene  Hochstand ­
  der  Geldentwertung  verewigt  werde.  Die  Erfüllung  dieses
Wunsches  müßte  auch  aus  sachlichen  Gründen  abgelehnt  werden.
Abgesehen  von  der  nicht  unwichtigen  Tatsache,  daß  sich  durchaus
        <pb n="111" />
        106

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

noch  nicht  alle  Einkommen  dem  Stande  der  Warenpreise  angepaßt
haben,  sprechen  wichtige  volkswirtschaftliche  Erwägungen  gegen
eine  willkürliche  Festlegung  des  Preisstandes.  Im  Innern  würde
diese  Festlegung  bedeuten:  Fortsetzung  und  Ausbau  des  Systems
der  Höchstpreise.  Auf  allen  Gebieten  Höchstpreise:  man  braucht
heute  nur  das  Wort  Höchstpreise  auszasprechen,  um  die  Undurchführbarkeit ­
  dieser  Maßnahme  darzutun.
Wichtiger  aber  ist,  daß  im  Zusammenhang  mit  der  Befestigung
der  Preise  im  Innern  eine  „Stabilisierung“  der  deutschen  Valuta
im  Auslande  —  im  Grunde  selbstverständlich  ebenso  erwünscht
wie  das  erstere  —  stehen  müßte.  Auch  hier  gibt  es  Stimmen,  die
da  meinen,  daß  es  am  wichtigsten  sei,  den  äugen  blicklichen  Stand
der  deutschen  Valuta,  also  mit  einer  Entwertung  auf  etwa  Vs  des
früheren  Standes,  zu  „stabilisieren“ 1 ).  Sie  übersehen  nur,  daß  eine
willkürliche  Festlegung  eines  neuen  Wechselparis,  d.  h.  eines  neuen
festen  Verhältnisses  der  deutschen  Valuta  zu  der  der  anderen
Länder,  wenn  dieses  neue  Verhältnis  nicht  der  wirklichen  Wirtschaftslage ­
  entspricht,  unhaltbar  und  mit  den  größten  Störungen
für  das  deutsche  Wirtschaftsleben  verknüpft  sein  würde.  Angenommen: ­
  es  würde  für  die  Mark  im  Ausland  ein  Kurs  festzuhalten ­
  versucht,  der  erheblich  über  dem  Stande  liege,  wie  er  sich
in  einem  gegebenen  Augenblick  aus  der  gesamten  Marktlage,  d.  h.
dem  Austauschverhältnis  der  einzelnen  Volkswirtschaften  untereinander, ­
  von  selbst  ergebe.  Was  wäre  die  Folge  ?  Die  Einfuhren
fremdländischer  Waren  nach  Deutschland  würde  steigen,  weil  deren
Einkaufspreise  gesunken  sind  und  unter  den  inländischen  Preisen
liegen.  Die  inländische  Produktion  würde  erschwert,  ein  Mangel  an
Ausfuhrwaren  würde  eintreten.  Die  Ausfuhr  von  Waren  würde
überdies  unlohnend  werden,  da  der  Erlös  nicht  mehr  den  inländischen ­
  Preisen  entsprechen  würde.  Die  Arbeitslosigkeit  im  Innern
würde  zunehmen,  der  Konsum  zurückgehen  und  endlich  die  Einfuhr
von  Waren  nachlassen,  wenn  nicht  schon  vorher  der  aus  der  verringerten ­
  Ausfuhr  hervorgehende  Mangel  an  ausländischen  Zahlungsmitteln ­
  einschränkend  auf  die  Einfuhr  bzw.  steigernd  auf  den
Kurs  der  ausländischen  Wechsel  in  Deutschland  und  ermäßigend
auf  den  im  Ausland  künstlich  hochgehaltenen  Kurs  für  deutsche
x )  So  z.  B.  Oskar  Wassermann,  Direktor  der  Deutschen  Bank,  in  einem
Aufsatz:  Die  Zukunft  der  deutschen  Finanzen.  Zeitschrift:  Die  Demokratie,
Nr.  2,  vom  25.  Juni  1919.
        <pb n="112" />
        Geldwerterhöhung  oder  Geldentwertung?

107

Wechsel  eingewirkt  hätte.  Ähnlich  würden  die  Störungen,  Umstellungen ­
  und  Erschütterungen  im  Wirtschaftsleben  sein,  wenn
umgekehrt  ein  zu  niedriger  Wechselkurs  stabilisiert  würde.  Auch
Valutaanleihen  wären  nicht  imstande,  dauernd  einen  Wechselkurs
zu  sichern,  der  nicht  der  inneren  Wirtschaftslage  entspricht.  Mit
der  Zeit  würden  die  Zahlungen  für  Zinsen  und  Kapitalrückzahlungen ­
  auf  den  künstlich  hochgehaltenen  Kurs  drücken,  wenn  nicht
gleichzeitig  eine  entsprechende  Ausfuhr  von  Waren  auf  Grund
angepaßter  Inlandspreise  möglich  wäre.
e)  Nun  ist  aber  kein  Zweifel  darüber  möglich,  daß  zu  Beginn
der  neuen  Friedenswirtschaft  von  einer  solchen  Gleichgewichtslage
zwischen  den  einzelnen  Volkswirtschaften  keine  Rede  sein  kann.
Nicht  nur  die  deutsche  Volkswirtschaft,  sondern  auch  die  der
übrigen  Länder  sind  im  Begriff,  die  Fesseln  der  Kriegswirtschaft
abzustreifen,  die  Produktivkräfte  ihres  Landes  auf  die  Friedensproduktion ­
  einzustellen.  Hier  wie  dort  ist  augenblicklich  alles
in  Fluß  oder  soll  —  wie  in  Deutschland  —  sogar  erst  alles  in  Fluß
kommen:  vor  allem  die  neue  wirtschaftliche  Arbeit.  So  ist  es  für
die  nächste  Zeit  weder  möglich  noch  tunlich,  zu  einer  Befestigung
des  Geldwertes  zu  schreiten.  Den  obengenannten  Sachverständigen
ist  darin  beizustimmen,  daß  zunächst  nichts  anderes  übrigbleibt,
als  abzuwarten,  bis  sich  die  gesamten  inneren  und  äußeren  Verhältnisse ­
  in  der  deutschen  Volkswirtschaft  (und  die  der  übrigen
Länder)  so  gefestigt  haben,  daß  die  Entwicklungsmöglichkeiten
besser  zu  übersehen  sind,  als  gerade  in  dem  Augenblick,  wo  unter
den  heftigsten  Erschütterungen  die  deutsche  Friedenswirtschaft
ein  neues  Leben  beginnen  will.  Erst  wenn  erkannt  wird,  daß  die
Wirtschaft  im  Innern  wieder  in  Gang  ist,  sie  sich  auf  einer
mehr  dauernden  Grundlage  eingerichtet  hat,  und  daß  der  Warenaustausch ­
  mit  dem  Ausland  nebst  dem  erforderlichen  Zahlungsausgleich ­
  bei  einem  bestimmten  Stande  der  Wechselkurse  ein
dauernder  zu  werden  verspricht,  mit  anderen  Worten:  wenn  wirklich ­
  eine  ungefähre  Gleichgewichtslage  zwischen  Inlandspreisen  und
Wechselkursen  eingetreten  ist,  erst  dann  kann  mit  Aussicht  auf
Erfolg  der  Frage  einer  Festlegung  des  Geldwertes,  der  Festhaltung
an  einem  neuen  Wechselpari  nähergetreten  werden.  Und  erst  dann
düifte  die  Zeit  gekommen  sein,  um  die  weitere  Frage  zu  prüfen,  ob
es  zweckmäßig  sein  kann,  der  eingetretenen  Geldentwertung  eine
entsprechende  Änderung  des  Geldwesens,  d.  h.  dem  neuen  Wechsel ­
        <pb n="113" />
        108  Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

pari  eine  Änderung  des  Miinzparis  folgen  zu  lassen,  die  Goldmark
der  Papiermark  anzupassen.
Abwarten,  bis  sich  die  Gleichgewichtslage  durchgesetzt  hat:
heißt  natürlich  nicht,  daß  nun  jede  Beeinflussung  der  Preise  und
der  Wechselkurse  zu  unterbleiben  habe.  Die  mittelbare  und
ausschlaggebende  Beeinflussung  muß  sogar  mit  größtem  Ernst
und  größtem  Nachdruck  betrieben  werden,  die  Beeinflussung,  die
zugleich  dem  Werden  eines  Gleichgewichtszustandes  dient:  die
Wiederingangsetzung  der  deutschen  Volkswirtschaft  und  Steigerung
der  produktiven  Arbeit  des  deutschen  Volkes  mit  allen  Mitteln,
die  zur  Verfügung  stehen.  Daneben  wird  es  Aufgabe  der  Reichsbank ­
  oder  des  Reichsfinanzministeriums  sein,  dafür  zu  sorgen,
daß  bei  diesem  Hinstreben  zu  der  Gleichgewichtslage  nach  Möglichkeit ­
  die  das  Wirtschaftsleben  störenden  großen  Schwankungen
der  Wechselkurse  verhindert  werden.
VI.  Zusammenfassung  der  Ergebnisse.
Der  Abbau  der  Preise  ist  bis  zu  einem  gewissen  Grade
notwendig  und  wünschenswert.  Mindestens  die  übertrieben  hohen
Spitzen  der  Preisentwicklung  müssen  wieder  beseitigt  werden.
Darüber  hinaus  wird  eine  Stetigkeit  der  Preise  sowohl  für  das
Wirtschaftsleben  als  auch  für  die  Staatsfinanzen  vorteilhafter  sein,
als  ein  zu  irgendeinem  Zeitpunkt  zu  erreichender  Niedrigststand
der  Preise.  Das  gleiche  gilt  für  die  Gestaltung  der  ausländischen
Wechselkurse,  der  deutschen  Valuta  im  Ausland.  Bei  dieser
„Wiederherstellung“  der  Valuta  kommt  noch  hinzu,  daß  vorher
eine  gewisse  Gleichgewichtslage  in  den  wirtschaftlichen  Beziehungen
der  maßgebenden  Länder  untereinander  eingetreten  sein  muß.
Der  wünschenswerte  Teilabbau  der  Preise  kann  unter  den
obwaltenden  Verhältnissen  —  der  neuen  deutschen  Friedenswirtschaft— ­
  nur  von  der  Warensei  te  her  erfolgen.  Es  ist  erforderlich, ­
  die  Menge  der  umsatzfähigen  Güter  zu  vermehren,  sei  es
durch  Steigerung  der  inländischen  Erzeugung  oder  durch  erhöhte
Einfuhren  aus  dem  Ausland.  Erst  eine  größere  Menge  ermöglicht
die  notwendige  reichlichere  Verteilung  von  Gütern  auf  die  Einzelwirtschaften, ­
  und  diese  reichlichere  Verteilung  kann  allein  eine
nachhaltige  Bresche  in  die  Mauer  der  hohen  Preise  schlagen.  Eine
solche  Entwicklung  kann  dadurch  eingeleitet  oder  verstärkt
        <pb n="114" />
        Zusammenfassung  der  Ergebnisse.

109

werden,  daß  einstweilen  ein  Teil  der  hohen  Erzeugungs-  oder  Anschaffungskosten ­
  aus  öffentlichen  Mitteln  bestritten  wird,
zu  deren  Deckung  später  —  nach  erfolgter  Wiederingangsetzung
der  wirtschaftlichen  Arbeit  —  die  Einzelwirtschaften  nach  ihrer
Leistungsfähigkeit  herangezogen  werden  können.
Von  den  sonstigen  finanziellen  Maßnahmen  ist  im  gegenwärtigen ­
  Augenblick  weder  ein  allgemeiner  noch  durchgreifender
Rückgang  der  Preise  zu  erwarten.  Wohl  kann  hier  oder  dort  die
Nachfrage  nach  einer  Warenart  eingeschränkt;  der  Preis  dieser
Waren  auch  sinken;  im  ganzen  würden  hingegen  —  insbesondere  —
die  steuerlichen  Maßnahmen  eher  preissteigernd  als  preissenkend
wirken.  Was  zunächst  die  geldpolitischen  Maßnahmen  anlangt,
so  hat  die  Ersetzung  des  Notenumlaufes  durch  den  bargeldlosen ­
  Zahlungsverkehr  keinen  irgendwie  in  Betracht
kommenden  Einfluß  auf  die  Preise,  Durch  eine  einfache  Veränderung ­
  der  Zahlungsweise  wird  die  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften, ­
  auf  die  es  allein  ankommt,  nicht  berührt.  Es  wäre
höchstens  eine  mittelbare  Wirkung  denkbar,  indem  ein  verringerter
Notenumlauf  zu  einer  günstigeren  Bewertung  der  deutschen  Valuta
im  Ausland  führte  und  dadurch  die  Einfuhren  verbilligt  würden.
Sonst  ist  eine  Zusammenziehung  des  Papiergeldumlaufs  nur  durch
die  Rückzahlung  der  dagegen  anstehenden  Kredite  möglich.
Die  öffentlichen  Körperschaften,  als  die  hauptsächlichsten  Schuldner, ­
  können  diese  Kredite  durch  Rückgriffe  auf  die  Einzelwirtschaften ­
  zurückzahlen,  indem  letztere  auf  dem  Steuer-  oder  Anleihewege ­
  Zahlungsmittel  an  die  genannten  Schuldner  abführen.
Diese  Zahlungsmittel  brauchen  aber  nicht  allein  Noten  zu  sein,
sondern  können  auch  in  Giroguthaben  bei  der  Reichsbank  oder  in
Depositen  bei  den  Kreditinstituten  bestehen.  Beide  Arten  von
Zahlungsmitteln  werden  sich  durch  die  Rückzahlung  der  Kredite
verringern.
Die  gehamsterten  Noten  sind  zwar  im  Augenblick  dem
Gütermarkt  entzogen,  können  aber  jederzeit  zum  Kaufe  schreiten
und  sind  daher  eine  sehr  gefährliche  Erscheinungsform  der  Inflation. ­
  Sie  vom  Markte  der  Konsumgüter  dauernd  femzuhalten
oder  abzulenken,  muß  angestrebt  werden.  Der  gewaltige  Steuerund
  Anleihebedarf  des  Reiches  und  der  sonstigen  öffentlichen
Körperschaften  bietet  hierzu  e  ine  geeignete  Handhabe.  Die  H  e  r  a  b  -
ste  mpelung  der  Noten  auf  einen  geringeren  Nennwert  bedeutet
        <pb n="115" />
        110

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

eine  ebenso  große  Ungerechtigkeit  wie  Härte  gegenüber  den  die
Noten  in  ganz  zufälliger  Höhe  besitzenden  Einzelwirtschaften,
wenn  diese  Maßnahme  nicht  den  sonstigen  steuerlichen  Eingriffen
angegliedert  und  angepaßt  wird.  Da  außerdem  die  Note  einen  wichtigen ­
  und  empfindlichen  Bestandteil  des  Geldwesens  darstellt,
so  wird  die  Durchführung  der  Abstempelung  durch  die  unabwendbaren ­
  Krediterschütterungen  nicht  nur  erschwert,  sondern  mehr
oder  weniger  unmöglich  gemacht.
Durch  die  in  großem  Umfange  benötigten  A  nlei  he  n  des  Reiches,
der  Einzelstaaten  und  der  Kommunen  könnte  ein  großer  Teil
der  überschüssigen  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaften  vom  Kaufen
abgelenkt  und  festgelegt  werden.  Jedoch  wird  dieses  Ziel  auf  dem
Wege  der  in  das  Belieben  der  einzelnen  stehenden  Zeichnung  nicht
erreicht  werden  können.  Dazu  kommt,  daß  der  Krieg  auch  am
Geld-  und  Kapitalmarkt  die  frühere  Ordnung  durchlöchert  hat.
Infolge  der  jederzeit  möglichen  Veräußerung  oder  Verpfändung
sind  vor  allem  die  Anleihen  des  Reiches,  zumal  sie  auch  schon  unmittelbar ­
  als  Zahlungsmittel  verwendet  werden,  mehr  oder  weniger
dem  baren  Gelde  gleich  zu  stellen.  Erst  die  Wiederherstellung  der
Friedensgewohnheiten,  nach  denen  die  Wiederflüssigmachung  der
Anleihen  nur  aus  vorhandenen  Kapitalien  möglich  ist,  würde
herbeiführen,  daß  die  in  den  Anleihen  angelegte  Kaufkraft  für  die
Gläubiger  auch  wirklich  als  verausgabt  gelten  soll.  Mit  Rücksicht
auf  die  Wiederingangsetzung  der  Wirtschaft  und  den  damit  zusammenhängenden ­
  Kapitalbedarf  wird  jedoch  an  der  Umwandlungsmöglichkeit ­
  der  Anleihen  in  Geld  selbst  für  den  Fall  festzuhalten
sein,  daß  hierbei  neues  Geld  geschaffen  werden  muß.  Im  Zusammenhang ­
  hiermit  wird  nicht  zu  umgehen  seinj  daß  auch  in
Zukunft  der  Geld-  und  Kapitalmarkt  unter  einer  gewissen  Kontrolle ­
  bleibt,  um  zu  verhindern,  daß  das  nach  Befriedigung  des
öffentlichen  Kreditbedürfnisses  nur  spärlich  vorhandene  Geldkapital ­
  nicht  volkswirtschaftlich  minder  wichtigen  oder  sogar
unnötigen  Zwecken  zugeführt  wird.
Auch  die  an  sich  wünschenswerte  Umwandlung  der  schwebenden ­
  Schulden,  der  großen  Menge  von  kurzfristigen  Schatzanweisungen ­
  in  langfristige  Anleihen  wird  auf  dem  gewöhnlichen
Weg  der  freiwilligen  Zeichnung  nicht  herbeizuführen  sein.  Solange
die  Schatzanweisungen  nach  3  Monaten  und  früher  ohne  Kursverlust ­
  in  bares  Geld  umgewandelt  werden  können,  wird  die
        <pb n="116" />
        Zusammenfassung  der  Ergebnisse.

m

Kapitalanlage,  insbesondere  in  wirtschaftlich  oder  politisch  unruhigen ­
  Zeiten,  stets  die  Schatzanweisungen  vor  der  schwerfälligen
und  risikoreichen  festen  Anleihe  bevorzugen.  Mit  Rücksicht  auf
das  Verhältnis  von  Kaufkraft  und  Preisen  sind  die  kurzfristigen
Schatzanweisungen  eine  ebenso  gefährliche  Erscheinungsform  der
Inflation,  wie  das  Papiergeld,  weil  sie  jederzeit  und  ohne  Hemmungen ­
  in  bares  Geld  zurückzuverwandeln  sind.  So  bliebe  praktisch ­
  —  um  die  überschüssige  Kaufkraft  matt  zu  setzen  —  nichts
anderes  als  der  Zwang  übrig.  Zwangsanleihen,  die  keine
Rücksicht  auf  die  Zweckbestimmung  des  Vermögens  der  Einzelwirtschaften ­
  nehmen,  sind  hingegen  so  lange  zu  vermeiden,  als  es
überhaupt  noch  möglich  ist,  auf  die  Produktivität  der  Volkswirtschaft ­
  Bedacht  zu  nehmen.
Die  Entrichtung  von  Steuern  bedeutet  an  sich  eine  unwiderrufliche ­
  Kaufkraftverminderung  der  steuerpflichtigen  Einzelwirtschaften. ­
  In  Wirklichkeit  können  jedoch  Verbrauchs-  wie  Einkommensteuern ­
  leicht  abgewälzt  werden,  also  in  einer  Steigerung
der  Preise  zum  Ausdruck  kommen.  Im  gegenwärtigen  Augenblick
spielen  allerdings  die  Herstellungskosten  nur  eine  untergeordnete
Rolle  bei  der  Preisbildung.  In  erster  Linie  werden  die  hohen  Preise
durch  den  Mangel  an  Waren  und  durch  die  Kaufkraft  der  Bevölkerung ­
  bestimmt  und  gehalten.  In  dem  Raume  zwischen
Selbstkosten  und  Preisen  hätten  heute  bei  vielen  Waren  neben  dem
Gewinn  der  Unternehmer  ohne  Zweifel  auch  noch  erhebliche
Steuerbeträge  Platz.  So  brauchten  die  Steuern  nicht  unbedingt
zu  neuen  Preissteigerungen  Veranlassung  zu  geben.  Dennoch
werden  sie  es  tun,  da  sie  angesichts  des  Mangels  an  Waren,  der
Gewöhnung  an  hohe  Preise  und  der  gestiegenen  Kaufkraft  leicht
von  den  Herstellern  oder  Besitzern  von  Gütern  zum  Ausgangspunkt ­
  für  weitere  Preiserhöhungen  genommen  werden  können.
Die  Kaufkraft  der  Einzelwirtschaft  bestimmt  die  Preise.  Diese
Kaufkraft  wird  allerdings  durch  Verbrauchs-  und  Einkommensteuern ­
  gemindert;  unter  den  heutigen  Verhältnissen  kann  jedoch
ein  großer  Teil  der  Bevölkerung  (Arbeiter,  Angestellte  und  Unternehmer) ­
  jede  fühlbare  Minderung  seines  Einkommens  durch  neue
Einkommenserhöhungen  ausgleichen.  So  wird  anzustreben
sein,  daß  die  große  Masse  der  zukünftigen  Steuern  möglichst  dann
zur  Einführung  gelangt,  wenn  die  Preise  auf  Grund  der  veränderten
Marktlage,  nämlich  einer  Vennehrung  des  Angebots  von  Gütern,
        <pb n="117" />
        112

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

sinken  und  sich  die  Steuersummen  mehr  oder  weniger  in  den  Raum
zwischen  den  alten  und  neuen  Preisen  einschieben  können.  Mehr
sind  eigentliche  Vermögenssteuern  geeignet,  preissenkend  zu
wirken.  Insbesondere  die  geplante  große  einmalige  Vermögensabgabeist ­
  einer  Abwälzung  nicht  oder  nur  beschränkt  fähig,  wenn
sie  wirklich  in  einem  Betrage  entrichtet  wird.  Sie  ist  imstande,
die  Kaufkraft  nachhaltig  zu  schmälern,  den  Bedarf  einzuschränken
und  so  auf  eine  Ermäßigung  der  Preise  hinzuwirken.  Jedoch  ist
der  hiervon  zu  erwartende  Rückgang  der  Preise  weder  ein  allgemeiner ­
  noch  tiefgreifender.  Lediglich  die  Preise  einiger  weniger
und  bestimmter  (Luxus)-Güter  können  sinken.  Die  Preise  für  die
Hauptmasse  von  Gütern,  die  für  die  Lebenshaltung  breiter  Schichten ­
  der  Bevölkerung  bestimmt  sind,  werden  hingegen  nicht  so  sehr
von  den  durch  die  von  der  Vermögensabgabe  betroffenen  Vermögensbesitzern ­
  bestimmt,  als  vielmehr  durch  die  Kaufkraft
der  großen  Masse  der  auf  Lohn  und  Gehalt  angewiesenen  Bevölkerungskreise ­
  (Arbeiter  und  Angestellte).  Diese  werden  durch
die  Vermögensabgabe  unmittelbar  gar  nicht  getroffen,  ihre  Kaufkraft ­
  wird  nicht  geschmälert,  die  Nachfrage  nach  Gütern  des
täglichen  Bedarfs  nicht  verringert,  so  daß  auch  die  Vermögensabgabe ­
  unter  den  heutigen  Verhältnissen  eine  allgemeine  Ermäßigung ­
  der  Preise  nicht  nach  sich  ziehen  wird,  und  .das  umso
weniger,  als  zahlreiche  Vermögensbesitzer  ihre  schon  sehr  eingeschränkten ­
  Käufe  für  die  Lebenshaltung  nicht  weiter  einschränken ­
  können  oder  wollen.  Eine  mittelbare  Einwirkung  der
Vermögensabgabe  auf  die  Preise  wäre  denkbar,  wenn  durch  die
mit  der  Vermögensabgabe  verbundene  Entziehung  von  Kapital
die  Erzeugung  von  Gütern  noch  mehr  eingeschränkt  würde  und
demzufolge  die  Löhne  ermäßigt  bzw.  an  ihre  Stelle  die  etwas  geringeren ­
  Sätze  der  Erwerbslosenfürsorge  treten  würden.  Die
Verringerung  des  Warenangebots  würde  dieser  Wirkung  jedoch
bald  entgegenarbeiten.
So  sehr  es  im  Interesse  einer  ungehinderten  und  gesteigerten
Erzeugung  von  Gütern  liegt,  für  die  Entrichtung  der  Vermögensabgabe ­
  unter  bestimmten  Voraussetzungen  eine  Ratenzahlung
zuzulassen,  ebenso  sehr  würde  eine  allgemeine  Erlaubnis  zur  Ratenzahlung ­
  der  Vermögensabgabe  den  Charakter  einer  gewöhnlichen
Einkommenbesteuerung  geben,  und  dieses  um  so  mehr,  je  weiter
die  Teilzahlungen  hinaiisgeschoben  werden.  Damit  würden  die
        <pb n="118" />
        Zusammenfassung  der  Ergebnisse.

113

Wirkungen  einer  Einkommensteuer  eintreten,  nämlich  die  Abwälzung ­
  der  Steuer  auf  die  Preise.  In  der  Form  einer  bequemen
Abschlagssteuer  würde  also  auch  die  Vermögensabgabe  eher
preissteigernd  als  preisermäßigend  wirken.
Es  war  davon  ausgegangen,  daß  es  wünschenswert  sei,  nur
einen  gewissen  Rückgang  der  Preise  herbeizuführen.  Mit  der
Herstellung  des  früheren  (Friedens-)  Preisstandes  würden
sich  eine  ganze  Menge  neuer  Störungen  für  die  Volkswirtschaft
ergeben.  Insbesondere  würden  die  Besitzer  von  realen  Gütern,
sowohl  von  Produktionsanlagen  als  auch  von  Gebrauchs-  und
Konsumgütern  eine  große  Einbuße  erleiden;  die  Erzeugung  neuer
Güter  würde  ins  Stocken  geraten,  neue  Erschütterungen  des
Warenmarktes  würden  eintreten,  unübersehbare  Lohnkämpfe  das
wirtschaftliche  und  politische  Leben  bedrohen.  Die  weitesttragenden
Folgen  würden  sich  für  die  Staatsfinanzen  einstellen.  Die  gewaltigen, ­
  in  entwertetem  Gelcle  aufgenommenen  Schulden  der
öffentlichen  Körperschaften  müßten  in  gutem  Gelde  zurückgezahlt
werden,  das  die  Einzelwirtschaften  in  größeren  Anteilen  von
ihrem  verringerten  Nominaleinkommen  aufbringen  müßten.  Die
Anleihegläubiger  würden  ein  gutes  Geschäft  machen,  indem  sie
den  gleichen  Nennbetrag,  aber  diesen  mit  größerer  Kaufkraft
zurückerhielten.  Abgesehen  von  den  Härten  und  Ungerechtigkeiten,
die  in  einer  solchen  Verteilung  von  Lasten  und  Einkommen  liegen,
würde  die  Aufbringung  der  hohen  Steuer  diejenigen,  die  nur  an
den  Lasten  beteiligt  sind,  vollständig  erdrücken.
In  die  Frage  der  Wiederherstellung  des  alten  Geldwertes  greift
daher  auch  die  Finanz-  und  Steuerpolitik  der  öffentlichen
Körperschaften,  voran  des  Reiches,  ein.  Von  hier  aus  kommen
sogar  Vorschläge,  die  darauf  abzielen,  die  eingetretene  Geldentwertung ­
  nicht  nur  zu  verewigen,  sondern  sie  zwecks  Heilung  der
Finanzen  ins  Unendliche  zu  vergrößern.  Durch  Aufbringung  der
Anleihezinsen  auf  dem  Wege  der  Notenausgabe  oder  sogar  durch
Umwandlung  der  gesamten  öffentlichen  Schulden  (also  etwa
200  Milliarden  Mark)  in  bares  Geld,  d.  i.  in  Papiergeld,  sollen  die
Verpflichtungen  des  Reiches  und  der  Einzelstaaten  getilgt,  soll  die
Produktion  infolge  des  dann  in  großen  Massen  vorhandenen
flüssigen  Kapitals  angereizt  und  gesteigert  werden,  soll  die  vollständige ­
  Entwertung  des  Geldes  herbeigeführt,  das  Geldwesen  den
Finanzen  geopfert  werden.  Diese  Vorschläge  gehen  von  der  Vor-Prion,
  Inflation  uncl  Geldentwertung.  8
        <pb n="119" />
        H  4  Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise,
aussetzung  aus,  daß  es  unmöglich  sei,  die  Finanzen  des  Reiches
und  der  Einzelstaaten  in  anderer  Weise  wieder  in  Ordnung  zu
bringen  bzw.  die  Weiterentwicklung  der  Geldentwertung  überhaupt
aufzuhalten.  Deshalb  müßten  auch  die  neuen  Störungen,  die  mit
der  Verstärkung  der  Inflation  verbunden  sind,  in  den  Kauf  genommen ­
  und  von  den  beteiligten  Kreisen  getragen  werden.
Diesen  Überlegungen  vermag  ich  mich  nicht  anzuschließen.
Die  Aussichten  auf  eine  Wiedergesundung  und  Wiedererstarkung
der  deutschen  Volkswirtschaft  sind,  vor  ahem  mit  Rücksicht  auf
die  zu  erwartenden  Friedensbedingungen  (vgl.  Anhang)  im  Augenblick ­
  zwar  mehr  als  trübe.  Nirgendwo  scheint  ein  Hoffnungsstrahl ­
  auf  Besserung  durchbrechen  zu  wollen.  Dennoch  hegt  kein
Grund  vor,  an  der  Wiederkehr  der  deutschen  Leistungsfähigkeit  zu
zweifeln.  Die  Entwicklung  der  deutschen  Volkswirtschaft  in  den
letzten  30  Jahren  hat  gezeigt,  was  das  deutsche  Volk  auf  wirtschaftlichem ­
  Gebiet  zu  leisten  vermag.  Wenn  erst  einmal  wieder
geordnete  Lebensbedingungen  eingetreten  sind,  dann  wird  die
Schaffenskraft  der  Unternehmer  und  Arbeiter  dafür  sorgen,  daß
nicht  nur  die  Produktion  wieder  in  Gang  kommt,  sondern  auch  mit
Hilfe  von  verbesserten  Arbeitsmethoden  und  sinnreicher  Organisation ­
  der  Arbeit,  von  innigerer  Anteilnahme  der  Arbeiter  und
Angestellten  an  der  Betriebsgestaltung  eine  größere  Menge  Güter
erzeugt  wird,  so  daß  die  großen  Schuldenlasten  des  Reiches  und  der
Einzelstaaten  erträglich  und  in  langsamer  Zeit  abgetragen  werden
können.  So  ist  von  der  Wiederherstellung  der  wirtschaftlichen
Arbeit,  von  der  Steigerung  der  Produktion  und  der  Vermehrung
der  Güter  zu  erwarten,  daß  mit  den  Finanzen  dereinst  auch  das
Geldwesen  wieder  in  Ordnung  kommt.
Anhang.
VII.  Friedensbedingungen  und  Geldentwertung.
Die  Hoffnung  auf  einen  allmählichen  Wiederaufbau  der  wirtschaftlichen ­
  Arbeit,  auf  eine  Vermehrung  der  dem  starken  Inlandsbedarf ­
  entsprechenden  Gütermenge  sowie  auf  eine  aus  dieser  veränderten ­
  Grundlage  der  deutschen  Volkswirtschaft  hervorgehende
Heilung  des  Geld-  und  Finanzwesens  ist  durch  den  Deutschland  aufgezwungenen ­
  Friedensvertrag  arg  erschüttert  worden.  Um  das  zu
beweisen,  bedarf  es  nicht  der  genauen  Aufzählung  all  der  zahl-
        <pb n="120" />
        Friedensbedingungeil  und  Geldentwertung.

115

reichen  territorialen,  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Einzelbestimmungen, ­
  mit  denen  die  vollständig  zerrüttete  deutsche  Volkswirtschaft ­
  in  beispielloser  Weise  bedacht  worden  ist.  Dazu  genügt
vollkommen,  die  Grundabsicht  zu  erkennen,  von  der  die  Entente
bei  der  Abfassung  des  Friedensvertrages  ausgegangen  ist.  Diese
Absicht  ist:  die  deutsche  Volkswirtschaft  soll  den  Interessen  der
Alliierten  nutzbar  gemacht  werden;  von  ihrer  zukünftigen
Leistungsfähigkeit  soll  der  deutschen  Bevölkerung  gerade  noch
so  viel  übrig  bleiben,  daß  deren  notwendigsten  Bedürfnisse  befriedigt
werden  können  und  nicht  mehr;  die  Überschüsse  der  deutschen
Volkswirtschaft  sollen  auf  absehbare  Zeit  den  Ententeländern  gehören, ­
  von  denen  in  erster  Linie  auch  Frankreich  eine  solche  Beihilfe
dringend  nötig  hat.  Diese  Grundabsicht  des  umfangreichen  Friedensvertrages, ­
  auf  die  sich  die  zahllosen,  im  Ganzen  meisterhaft
ausgedachten,  jedoch  nicht  immer  klaren  Einzelbestimmungen
zwanglos  zurückführen  lassen,  soll  —  nach  Meinung  der  Entente  —
durchaus  nicht  etwa  bedeuten,  daß  die  deutsche  Volkswirtschaft
ruiniert  oder  vernichtet  werden  soll.  Jedoch  selbst  angenommen,
daß  sich  dieses  „Entgegenkommen“  der  Sieger  verwirklichen  sollte,
so  bliebe  dennoch,  daß  die  Hoffnung  auf  eine  Wiederaufrichtung,
Wiedererstarkung  und  Weiterführung  der  deutschen  Volkswirtschaft, ­
  sowie  auf  die  damit  zusammenhängende  Heilung  des  Geldwesens ­
  zum  mindesten  in  weite,  weite  Ferne  gerückt  ist.
Welchen  Einfluß  werden  die  finanziellen  bzw.  die  mit  diesen
zusammenhängenden  wirtschaftlichen  Bedingungen  des  Friedensvertrages ­
  auf  die  Geldentwertung,  auf  die  weitere  Entwicklung
der  Preise  haben?  Diese  Frage  soll  in  diesem  Anhang  noch  kurz
beantwortet  werden.
1.  Der  Einblick  in  die  Lasten,  die  die  Friedensbedingungen  der  deutschen
Volkswirtschaft  auferlegen,  wird  erleichtert,  wenn  man  sich  zu  ihrer  Aufzählung
eines  kaufmännischen  Rechnungsmittels,  des  Kontos,  bedient.  Zwei  Rechnungen
sind  auseinanderzuhalten:  A.  die  Hauptrechnung  und  B.  die  Nebenrechnung,  die
in  einem  späteren  Zeitpunkt  die  Hauptrechnung  übernimmt.  Für  die  nächsten  Jahre
ist  die  Hauptrechnung  die  wichtigere,  die  für  Deutschlands  Leistungen  entscheidende.
A.  Auf  dem  Hauptkonto  werden  Deutschland  die  nachfolgenden  Posten  zur
Last  geschrieben:
1.  Die  Wiedergutmachung  aller  Schäden,  die  die  Zivilbevölkerung  der  alliierten
und  assoziierten  Mächte  selbst  und  an  ihrem  Eigentum  erlitten  hat  (Artikel  232
nebst  Anl.  I).  Hierher  gehören  vor  allem  die  Kosten  für  den  Wiederaufbau  der
zerstörten  Gebiete.
2.  Insbesondere  fällt  hierunter  auch  die  Haftung  für  alle  Pensionen  oder  Entschädigungen
  an  die  Kriegsopfer  oder  deren  Hinterbliebene,  ferner  für  die  Unter  -
8*
        <pb n="121" />
        116

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

.  Stützung  der  Kriegsgefangenen  und  deren  Familien,  ebenso  für  die  Unterstützung
der  Mobilisierten  oder  aller  derjenigen,  die  in  den  Armeen  der  Alliierten  dienten.
Diese  Kosten  zu  2  sollen  kapitalisiert  und  Deutschland  als  Kapitalschuld  belastet ­
  werden.
3.  Ferner  ausdrücklich:  Übernahme  der  bis  11.  November  1918  von  Belgien  bei
den  Alliierten  aufgenommenen  Schulden.
4.  Die  Kosten  der  während  15  Jahren  in  deutschen  Gebieten  verbleibenden  Besatzungstruppen. ­

Die  Gesamtsumme  dieser  Lasten  sollte  ursprünglich  bis  spätestens  am  1.  Mai
1921  ziffernmäßig  festgestellt  werden.  Auch  sollte  bis  dahin  der  genaue  Zahlungsplan ­
  bestimmt  werden,  nach  dem  Deutschland  seine  Schuld  in  30  Jahren  zu  tilgen
habe.  Nach  der  Antwort  vom  22.  Juni  1919  ist  die  Entente  bereit,  von  Deutschland ­
  Vorschläge  zur  Festsetzung  der  Gesamtsumme  entgegenzunehmen,  auf  die  sie
in  kürzester  Frist  antworten  will.  Unabhängig  von  der  noch  nicht  feststehenden
Gesamtsumme  sieht  der  Friedensvertrag  für  die  nächsten  Jahre  gewisse
Mindestzahlungen,  die  Deutschland  der  Art  und  Menge  nach  zu  leisten  hat,  vor
(vgl.  unten).
B.  Im  Zusammenhang  mit  der  Gesamtschadenssumme  steht  die  zweite  Rechnung, ­
  die  der  größeren  Übersichtlichkeit  wegen  von  der  eigentlichen  Schuldrechnung ­
  (A)  abzusondern  und  vor  den  Gutschriften  in  dieser  Rechnung  (unten)  zu
betrachten  ist.  „Als  Bürgschaft  und  Anerkenntnis  seiner  Schuld“,  nämlich  auf  Rechnung ­
  A,  wird  Deutschland  verpflichtet,  der  Entente  sofort  einen  Posten  von  20  Milliarden ­
  Goldmark  in  Schuldverschreibungen  auszuhändigen,  die  bis  zum  1.  Mai  1921
durch  die  Zahlungen  auf  dem  Hauptkonto  getilgt  sein  sollen,  jedoch  bis  dahin
unverzinslich  sind.  Sofern  die  tatsächlichen  Zahlungen  die  Höhe  von  20  Milliarden
Goldmark  nicht  erreichen,  werden  die  restlichen  Schuldverschreibungen  in  solche
der  zweiten  Art  umgewandelt.  Diese  in  einem  Posten  von  40  Milliarden  Goldmark
gleichfalls  sofort  zu  übergebenden  Schuldverschreibungen  sind  vom  1.  Mai  1921
an  mit  2V2%  und  von  1926  an  mit  5%  zu  verzinsen  und  mit  1%  zu  tilgen.  Sofort
ist  ferner  das  schriftliche  Versprechen  abzugeben,  daß  Deutschland  einen  dritten
Posten  Schuldverschreibungen  in  weiterer  Höhe  von  40  Milliarden  Goldmark  abliefert, ­
  wenn  das  Hauptkonto  am  1.  Mai  1921  noch  einen  entsprechenden  Fehlbetrag ­
  aufweist  und  die  Entente  die  Überzeugung  gewinnt,  „daß  Deutschland  die
Zinsen  und  Tilgungsraten  der  vorgenannten  Schuldverschreibungen  sicher  aufbringen ­
  kann“.  Die  sofortige  Auslieferung  von  60  bzw.  100  Milliarden  Goldmark
deutscher  Reichsschuldverschreibungen  bedeutet  insofern  eine  ganz  sinnreiche
Einrichtung,  als  sie  der  Entente  die  Möglichkeit  gibt,  die  Wertpapiere  an  die
entschädigungsberechtigten  Mitglieder  der  Entente  weiterzugeben,  die  sich  darauf
in  irgendeiner  Weise  Geld  beschaffen  können.
Oben  ist  angedeutet  worden,  welche  Posten  Deutschland  in  der  Hauptrechnung
(A)  zur  Last  geschrieben  werden.  Die  nachfolgenden  Posten  werden  Deutschland
auf  diesem  Konto  gul  geschrieben,
a)  Einmalige  Gutschriften  in  Rechnung  A:
1.  Der  Erlös  aus  der  Liquidierung  deutschen  Eigentums  in  den  ehemals  feindlichen
Ländern  (die  von  Deutschland  beschlagnahmten  und  sequestrierten  Gegenstände
aller  Art  sind  an  die  Entente  zurückzuerstatten).
2.  Der  Wert  des  Besitzes  und  Eigentumes  des  Deutschen  Reiches  (einschließlich
des  Kronvermögens)  in  den  abgetretenen  Gebieten  (mit  Ausnahme  des  in  Elsaß-Lothringen
  und  in  den  an  Belgien  abzutretenden  Gebieten  gelegenen  Besitzes).
3.  Der  Gegenwert  der  ausgelieferten  und  noch  auszuliefernden  deutschen  Handelsschiffe, ­
  der  Lokomotiven  und  Güterwagen  sowie  der  landwirtschaftlichen  Maschinen. ­
        <pb n="122" />
        Friedensbedingungeu  und  Geldentwertung,

117

4.  Der  Gegenwert  der  abzutretenden  Interessen  deutscher  Staatsangehöriger  in
öffentlichen  Unternehmungen  und  Konzessionen  in  Rußland,  China,  Österreich-Ungarn,
  Bulgarien  und  Türkei.
5.  Der  Gegenwert  der  an  die  Entente  abzutretenden  Vorschüsse  Deutschlands  an
seine  ehemaligen  Bundesgenossen.
6.  Die  Vergütung  für  die  Deutschland  entrissenen  Überseekabel.
7.  Der  Gegenwert  der  aus  den  deutschen  Beständen  abzugebenden  Mengen  Viehs
und  Chemikalien.
b)  Laufende  Gutschriften  in  Rechnung  A:
1.  Der  Gegenwert  der  10  Jahre  lang  an  Frankreich,  Belgien  und  Italien  zu  liefernden ­
  Kohlen  (25  bis  40  Mill.  Tonnen  jährlich).
2.  Der  Gegenwert  der  bis  zum  Jahre  1925  zu  liefernden  Mengen  Farben  und  chemisch-pharmazeutischen ­
  Produkte  (25%  der  Gesamterzeugung).
3.  Der  Gegenwert  der  in  5  Jahresraten  zu  erbauenden  1  Mill.  Tonnen  Schiffsraum.
4.  Die  Lieferungen  zum  Wiederaufbau  der  zerstörten  Gebiete  in  Gestalt  von  Materialien ­
  und  Leistungen  aller  Art.
Nicht  gutgeschrieben  werden:  der  Wert  des  Kriegsmaterials,  das  nach  dem
Waffenstillstandsangebot  in  den  ehemals  von  Deutschland  besetzten  Gebieten
zurückgeblieben  ist  —  die  auf  die  abzutretenden  Gebiete  entfallenden  Anteile  an
den  Kriegskosten  (Elsaß-Lothringen  und  die  Kolonien  müssen  sogar  gänzlich
schuldenfrei  abgetreten  werden)  —,  und  alle  die  Milliarden  Schäden,  die  der
deutschen  Zivilbevölkerung  durch  den  Krieg  erwachsen  sind  .  .  .
Aus  den  beiden  Rechnungen  ergeben  sich  die  Mindestjahresleistungen  Deutschlands: ­

1.  aus  b  der  Hauptrechnung,  sofort  beginnend  und  zum  Teil  für  10  bzw.  5  Jahre
festgelegt,  und
2.  aus  der  Nebenrechnung  ab  1.  Mai  1921  2 1 / a %  auf  einen  noch  unbestimmten
Betrag  Milliarden  Mark  Schuldverschreibungen  und  ab  1.  Mai  1926  5%  Zinsen
und  1%  Tilgung  auf  die  verbleibende  Restschuldsumme.
Die  Erleichterung  in  den  Zins-  und  Tilgungskosten  bis  1926  wird  durch  die
stärkere  Belastung  aus  den  laufenden  Leistungen  zu  b  der  Hauptrechnung
während  dieser  Zeit  ausgeglichen.
Beide  Rechnungen  werden  durch  folgende  Bestimmungen  des  Friedensvertrages
entscheidend  vervollständigt:
1.  Die  Gegenwerte  der  in  Rechnung  A  aufgezählten  Leistungen,  die  Preise  für
Kohlen,  Chemikalien  und  sonstige  Lieferungen  werden  von  der  Commission  des
r6parations  festgesetzt.
2.  Die  Verpflichtung  Deutschlands  zur  Barleistung  in  Goldmark  ist  nach  Wahl
des  Gläubigers  in  Pfd.  Sterl.,  in  Golddollars,  in  Gold-Francs  oaer  in  Gold-Lire
zu  erfüllen.
3.  Die  Verfügung  über  das  deutsche  Gold  ist  bis  zum  1.  Mai  1921  an  die  Zustimmung ­
  der  Commission  des  röparations  gebunden.
4.  Zur  Sicherstellung  der  gesamten,  noch  nicht  genau  bekannten  Forderungen  der
Entente  wird  ihr  ein,,  Vorrecht“  auf  den  „Besitz  und  die  Hilfsquellen“  des  Reiches
und  der  Einzelstaaten  eingeräumt.  In  der  Antwort  vom  22.  Juni  1919  wird
dieses  Vorrecht,  wie  folgt,  erläutert:  „Für  gewisse  besondere  Fälle  werden  Ausnahmen ­
  von  diesem  allgemeinen  Grundsatz  zugelassen.“  Diese  neue  Bestimmung ­
  „wird  es  gestatten,  Maßnahmen  zu  ergreifen  mit  dem  Zweck,  Deutschlands ­
  Kredit  soweit  als  möglich  zu  schonen.“
Daraus  ist  zu  folgern,  daß  die  Einnahmen  des  Reiches  und  der  Bundesstaaten
in  erster  Linie  für  die  Lebensnotwendigkeit  des  eigenen  Landes  verwendet
werden  können,  vor  allem  zur  Zahlung  der  Zinsen  auf  die  Kriegsanleihen  und
        <pb n="123" />
        118  Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

der  Renten  an  die  Kriegsbeschädigten  und  Hinterbliebenen  von  Kriegsteilnehmern. ­

5.  Die  Kommission  wird  von  Zeit  zu  Zeit  die  Hilfsmittel  und  die  Leistungsfähigkeit
Deutschlands  erörtern,  um  gegebenenfalls  die  Zahlungstermine  hinauszurücken
oder  die  Formen  der  Zahlungen  abzuändern.  Sie  hat  das  Recht,  das  Steuersystem ­
  Deutschlands  daraufhin  zu  prüfen,  daß  die  Steuerbelastung  Deutschlands ­
  mindestens  so  groß  ist  wie  in  irgendeinem  Lande  der  Entente.
6.  Deutschland  soll  das  Recht  haben,  für  die  Abtragung  der  Schuld,  insbesondere
für  den  Wiederaufbau  der  zerstörten  Gebiete,  Vorschläge  zu  machen,  die  seinem
Können  am  besten  entsprechen:  „Deutschland  kann  anbieten,  entweder  mit
eigenen  Mitteln  die  Wiederherstellung  und  den  Wiederaufbau  der  verwüsteten
Gegenden.  .  .,  Deutschland  kann  Arbeitskräfte,  Material  und  technische  Leistungen ­
  zur  Verwertung  bei  solchen  Arbeiten  anbieten,  auch  dann,  wenn  es  die
Arbeit  selbst  nicht  ausführt.“
7.  Und  endlich  das  wichtigste:  Deutschland  hat  in  Anrechnung  auf  die  Schuld
in  den  Jahren  1919,  1920  und  bis  1.  Mai  1921  den  Gegenwert  von  20  Milliarden
Goldmark  in  Gold,  Wertpapieren,  Waren,  Schiffen  zu  zahlen.  Aus  diesen  Zahlungen ­
  sollen  in  erster  Linie  die  Kosten  für  die  Besatzungstruppen,  ferner  für
die  Rohstoffe  und  Lebensmittel  bestritten  werden,  die  die  Kommission  Deutschland ­
  zugestehen  wird.
2.  Mindestens  vorerst  sichergestellte  100  Milliarden  Goldmark
nebst  Zinsen  soll  Deutschland  an  die  Entente  zahlen.  Ein  Deutschland, ­
  das  von  Rohstoffen  und  Waren  entblößt,  seiner  ausländischen
Kapitalsanlagen  beraubt  ist,  sein  Gold  und  seine  ausländischen
Wertpapiere  verausgabt  hat  und  obendrein  mit  riesigen  Schulden  im
Ausland  belastet  ist.  Ein  Deutschland,  dem  wichtige  Wirtschaftsgebiete ­
  entrissen,  wertvolle  Bodenschätze  und  die  besten  Teile
seiner  abgenützten  Verkehrsmittel  genommen  werden,  ein  Deutschland ­
  endlich,  dessen  Bevölkerung  Während  der  langen  Kriegsdauer
an  Körper  und  Nerven  wie  kein  anderes  Volk  gelitten  hat  —  dieses
Deutschland  soll  innerhalb  30  Jahren  100  Milliarden  Goldmark
und  mehr,  d.  h.  je  nach  dem  Stande  unserer  Valuta  300—400  Milliarden ­
  Mark,  mit  der  wir  im  Inland  rechnen,  an  die  Entente  zahlen.
Teile  dieser  ungeheuren  Summe  sind  in  den  zwangsweisen  Gutschriften ­
  (auf  Rechnung  A)  bereits  ar  gezahlt,  andere  in  bestimmten, ­
  vorgeschriebenen  Werten  und  Mengen  zu  liefern:  Wertpapiere,
Kohlen,  Vieh,  Chemikalien,  Schiffe  usw.  Darüber  hinaus  kann
Deutschland  weitere  Werte  anbieten,  über  deren  Annahme  die
Kommission  befinden  wird.  In  allen  Fällen  können  diese  sonstigen
Werte  nur  Erzeugnisse  sein,  die  in  Zukunft  mit  der  noch  vorhandenen ­
  Arbeitskraft  des  deutschen  Volkes  hergestellt  werden.
Die  wirtschaftliche  Arbeit  des  neuen  Deutschlands  kommt  also
in  weitem  Umfang  der  Entente  zugute.  Nach  wie  vor  werden  in
Deutschland  Millionen  Hände  damit  beschäftigt  sein,  Arbeits ­
        <pb n="124" />
        Friedensbedingungen  und  Geldentwertung.

119

werte  herzustellen,  die  außer  Landes  und  der  deutschen  Volkswirtschaft ­
  verloren  gehen.  Das  bedeutet,  daß  der  große  Mangel
an  Gütern,  unter  dem  die  deutsche  Volkswirtschaft  während  des
Krieges  zu  leiden  gehabt  hat,  auch  in  der  Zukunft  nicht  leicht
oder  schnell  abgestellt  werden  kann  und  wird.  Bis  zu  einem  gewissen
Grade  geht  daher  für  Deutschland  trotz  Einstellung  der  Kriegshandlungen ­
  die  unselige  Kriegswirtschaft  mit  ihren  Folgeerscheinungen ­
  weiter.  Wenn  auch  die  hergestellten  Güter  nicht  mehr,
wie  während  des  Krieges,  überwiegend  vernichtet  werden,  so  verlassen ­
  sie  doch  zu  einem  erheblichen  Teil  die  deutsche  Volkswirtschaft, ­
  ohne  dieser  dafür  Gegenwerte  einzubringen.  Mit  einer
Ausnahme,  die  die  finanziellen  Bestimmungen  des  Friedensvertrages
vorsehen:  aus  den  Lieferungen  Deutschlands  in  der  ersten  Höhe  von
20  Milliarden  Goldmark  sollen  jene  Lebensmittel  und  Rohstoffe  bezahlt ­
  werden,  die  Deutschland  nach  Gutachten  der  Kommission  nötig
hat  und  empfangen  soll,  um  sein  Wirtschaftsleben  und  seinen  Kredit
soweit  aufrechtzuerhalten,  daß  es  imstande  ist,  seinen  Verpflichtungen ­
  gegenüber  der  Entente  nachzukommen.  Der  leidige  Mangel
an  Waren  kann  also  bestenfalls  in  nur  geringem  Maße  und  auch  nur
allmählich  abgestellt  werden.  Wenn  die  Waren-  und  Arbeitsmengen
in  der  vorgesehenen  Weise  an  die  Entente  geliefert  werden  sollen,
dann  bleibt  nur  ein  mäßiger  Spielraum  für  die  Vermehrung  der
für  den  inländischen  Bedarf  so  dringend  notwendigen  Güter
übrig.  Von  hier  aus  ist  daher  für  absehbare  Zeit  nur  ein  leichter
Rückgang  der  Preise  zu  erwarten.  Um  so  mehr  können  Störungen
der  wirtschaftlichen  Arbeit  diesen,  dem  Inlandsbedarf  verbleibenden ­
  Teil  der  Gütererzeugung  so  treffen,  daß  das  mögliche  Mehr
an  Gütern  wieder  verloren  geht,  die  Preisbewegung  nach  wie  vor
entscheidend  von  dem  mangelnden  Angebot  beeinflußt  wird.
Von  größtem  Einfluß  auf  die  zukünftige  Preisgestaltung  wird
jedoch  die  Entwickelung  der  deutschen  Valuta  sein.  Deutschland
bedarf  zur  Steigerung  seiner  Gütererzeugung  und  damit  auch  zur
Erfüllung  seiner  riesigen  Verpflichtungen  vor  allem  der  ausländischen ­
  Lebensmittel  und  Rohstoffe  —  neben  der  höchstmöglichen
Steigerung  seiner  eigenen  Rohstoffgewinnung.  Bis  zu  einem  gewissen, ­
  noch  nicht  näher  bestimmten  Teil  will  ja  die  Entente  die
notwendigen  Lebensmittel  und  Rohstoffe  aus  den  ersten  20  Milliarden ­
  Goldmark,  die  Deutschland  zu  zahlen  hat,  liefern.  Diesem
Wohlwollen  der  Entente  ist  wegen  der  Bedingungen,  die  an
        <pb n="125" />
        120

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

diese  Lieferung  geknüpft  sind,  zunächst  keine  große  praktische
Bedeutung  beizumessen,  zumal  auch  die  Arbeitsweise  der  Kommission ­
  sicherlich  nicht  frei  von  bureaukratischer  Langsamkeit  sein
wird.  Deutschland  bedarf  aber  der  Lebensmittel  und  Rohstoffe
sofort  und  in  großen  Mengen,  wenn  sein  wirtschaftliches  und  politisches ­
  Leben  nicht  ganz  zusammenbrechen  soll.  Womit  diese
Einfuhrmengen  bezahlen,  wenn  der  Friedensvertrag  auf  die  vorhandenen ­
  und  neu  entstehenden  Zahlungsmittel  Beschlag  legt
und  obendrein  gewaltige  Beträge  von  deutschen  Noten  und  kurzfristigen ­
  Krediten  im  neutralen  Ausland  nach  Einlösung  schreien  ?
Gold  und  ausländische  Wertpapiere  sind  nur  noch  in  geringen
Mengen  vorhanden,  die  Herstellung  von  Gütern  für  die  Ausfuhr
ist  durch  den  Mangel  an  Rohstoffen  und  Lebensmitteln  sowie
durch  die  kaum  noch  zu  überbietende  Arbeitsunlust  behindert,
und  zu  allem  bestimmt  der  Friedensvertrag:  Ablieferung  gerade
derjenigen  Güter,  mit  denen  Deutschland  am  ehesten  noch  im  Ausland ­
  kaufen  könnte,  wie  Kohle,  Maschinen,  Chemikalien  und  vor
allem  Leistung  der  gesamten  Arbeit  zum  Wiederaufbau  nebst
Materialien,  wie  Holz,  Steine,  Ziegel,  Möbel,  Maschinen  usw.
Die  Aussichten  für  die  „Wiederherstellung“  der  deutschen  Valuta
sind  nach  alledem  mehr  als  trostlos,  wenn  die  Bedingungen  des
Friedensvertrages  wirklich  erfüllt  werden.
Nun  ist  zwar  von  der  Aufhebung  der  Blockade  eine  Steigerung
der  Einfuhr  aller  möglichen  Waren  nach  Deutschland  zu  erwarten.
Der  in  Deutschland  herrschende  Mangel  ist  so  groß,  daß  er  trotz
Zahlungsschwierigkeiten  die  in  dieser  oder  jener  Ware  im  Auslande
vorhandenen  großen  Vorräte  fast  automatisch  an  sich  heranziehen
wird.  Die  inzwischen  beschlossene  Aufhebung  der  in  Wirklichkeit
längst  durchbrochenen  Devisenordnung  kommt  diesem  Streben  in
wirkungvollster  Weise  entgegen.  Die  Folge  wird  sein,  daß  für  eine
ganze  Reihe  von  Waren  ein  mehr  oder  weniger  großer  Preisrückgang ­
  eintreten  wird,  von  dem  eine  erste  Erleichterung  der  angespannten ­
  Marktlage  ausgehen  kann.  Die  einströmenden  Waren
werden  sich  aber  nicht  nur  in  der  Hauptsache  auf  Fertigfabrikate
beziehen,  die  der  deutschen  Industrie  keine  Beschäftigung  bringen,
die  teuere  Arbeitslosigkeit  nicht  bannen,  sondern  die  Einfuhren
werden  auch  in  absehbarer  Zeit  wieder  nachlassen  oder  hier  und
dort  ganz  aufhören.  Denn  die  Bezahlung  dieser  sich  plötzlich  in
Bewegung  setzenden  Warenmassen  kann  in  der  Hauptsache  nur
        <pb n="126" />
        Fri&amp;amp;densbedingungen  und  Geldentwertung.

121

noch  mit  deutschen  Marknoten  erfolgen.  Die  Besitzer  der  Waren
und  Empfänger  der  deutschen  Noten  werden  aber  bald  merken,
daß  sie  mit  diesen  Noten  wenig  anfangen,  in  Deutschland  so  gut
wie  nichts  kaufen  können  und  daher  auch  in  ihrem  eigenen  Lande
für  die  deutschen  Noten  nur  unwillige  Abnehmer  finden  werden.
Die  Kurse  der  deutschen  Noten  werden  unter  dem  Drucke  dieses
Papierstromes,  der  sich  in  die  Verkaufsgebiete  ergießt,  sinken,  sogar
erheblich  sinken  und  dadurch  weitere  Einfuhren  nach  Deutschland
erschweren  oder  unlohnend  machen.  Damit  wird  dem  anfänglichen
Preisrückgang  im  Inlande  ein  Ende  gesetzt.  Dazu  kommt,  daß  die
deutschen  Käufer  selbst  dann  nicht  auf  einzelne  Auslandswaren
verzichten  wollen,  wenn  sie  durch  die  Valutaentwertung  teurer
werden.  Die  Folge  wird  sein,  daß  die  Steigerung  der  Inlandspreise ­
  neuen  Antrieb  erhält.  Auf  der  anderen  Seite  werden
die  hohen  Wechselkurse  die  deutschen  Ausfuhrindustrien  reizen,
in  stärkerem  Maße  Ausfuhrgüter  herzustellen;  sie  werden
dadurch  die  Abstellung  des  inländischen  Warenmangels  behindern ­
  und  so  gleichfalls  eine  Tendenz  zur  Steigerung  der  inländischen ­
  Preise  auslösen.  Wenn  dieser  Zustand  eingetreten  sein
wird:  wiederum  hohe  Preise  im  Inland  trotz  Aufhebung  der  Blokkaae,
  dann  wird  dem  größeren  Teil  der  deutschen  Bevölkerung  erst
zum  Bewußtsein  kommen,  wie  sehr  Deutschland  durch  den  Krieg
an  Gütern  verarmt  ist,  und  wie  sehr  es  durch  die  harten  Friedensbedingungen ­
  ausgebeutet  wird.  Denn  unter  gewöhnlichen  Umständen ­
  würden  die  hohen  Wechselkurse  und  die  hohen  Exportpreise ­
  ein  wirksames  Heilmittel  zur  Erholung  und  Kräftigung  des
inneren  Marktes  darstellen,  indem  für  den  Gegenwert  der  gesteigerten ­
  Exporte  Rohstoffe,  Lebensmittel  oder  Waren  aus  dem  Auslande ­
  eingeführt  werden  könnten.  Die  Überwindung  der  gefährlichen ­
  Krise  wird  jetzt  dadurch  beeinträchtigt  und  die  Leidenszeit
der  deutschen  Volkswirtschaft  verlängert,  daß  die  umfangreichen
Zwangsheferungen  die  an  sich  mögliche  Ausfuhrtätigkeit  in  starkem
Maße  behindern  und  Gegenwerte  für  die  herausgehenden  Entschädigungen ­
  nicht  entstehen.
So  ist  wenig  Hoffnung  vorhanden,  daß  in  absehbarer  Zeit  über
den  Weg  des  Außenhandels  eine  fühlbare  und  nachhaltige  Ermäßigung ­
  des  hohen  Preisstandes  eintreten  wird.  Die  Friedensbedingungen ­
  wirken  erfolgreich  dem  Abbau  der  Preise  und  damit
dem  Nachlassen  der  allgemeinen  Geldentwertung  entgegen.  Eine
        <pb n="127" />
        122

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

Besserung  der  außenfinanziellen  Lage  wäre  von  der  Erlangung
umfangreicher  langfristiger  Anleihekredite  zu  erwarten.  Deutschland ­
  hat  diese  Anleihen  nötig  zur  Einlösung  der  im  Ausland  befindlichen ­
  15  Milharden  Marknoten,  eines  vielleicht  ebenso  hohen
Betrages  kurzfristiger  Auslandskredite,  sowie  zur  Beschaffung  der
ersten  Ausstattung  der  deutschen  Volkswirtschaft  mit  Rohstoffen
und  Lebensmitteln,  um  die  wirtschaftliche  Arbeit  wieder  in  Gang
zu  bringen,  wofür  mindestens  weitere  15  Milliarden  Mark  erforderlich ­
  sind.  Es  handelt  sich  also  insgesamt  um  sehr  erhebliche  Beträge, ­
  wenn  auf  diesem  Wege  etwas  erreicht  werden  soll.  Die  Anleihen ­
  müßten  mit  langfristigen  Rückzahlungsverpflichtungen  ausgestattet ­
  sein,  um  Deutschland  die  Möglichkeit  zu  geben,  in  dem
Zeitpunkt  zur  Tilgung  zu  schreiten,  wenn  die  Volkswirtschaft
wieder  mit  Überschüssen  arbeitet.  An  diesen  Überlegungen  geht
der  Friedensvertrag  vorbei.  Um  so  mehr  lohnt  es  sich,  die  Ansicht
eines  gewiß  Unverdächtigen,  des  ehemaligen  Ratgebers  des
britischen  Schatzamtes,  Sir  George  Paish,  —  kennenzulernen.
Im  Londoner  Star  vom  8.  Juli  1919  führt  letzterer  aus:
Jeder,  der  das  Material  über  Deutschlands  Produktionsfähigkeit  und  seine
Fähigkeit,  Waren  nach  ausländischen  Märkten  auszuführen,  prüft,  muß  zu  dem
Schluß  kommen,  daß  Deutschland  nur  einen  kleinen  Bruchteil  der  Summe  bezahlen
kann,  die  man  von  ihm  fordert.  Die  Erfahrung  dürfte  zeigen,  daß  Deutschlands
Fähigkeit,  für  die  Waren  und  Rohstoffe  zu  bezahlen,  die  es  notwendig  braucht,
derartig  geschwächt  worden  ist,  daß  es  nicht  imstande  sein  wird,  selbst  die  wichtigsten ­
  Nahrungsmittel  und  Rohstoffe,  die  es  zum  Leben  braucht,  zu  bezahlen,  und
daß  man  Deutschland  jahrelang  durch  Anleihen  wird  helfen  müssen,  um  es  vor
Hungersnot  zu  bewahren.
Ohne  diese  langfristigen  Kredite,  für  deren  Bewilligung  allein
noch  Amerika  in  Frage  käme,  bleibt  den  Besitzern  der  umfangreichen ­
  Forderungen  auf  Deutschland  fast  nichts  anderes  mehr
übrig,  als  die  deutsche  Volkswirtschaft  nach  und  nach  auszukaufen,
Besitz  von  den  deutschen  Bergwerken,  Fabriken,  Eisenbahnen,
Forsten  zu  nehmen  —  solange  sie  rentabel  sind  oder  durch  die  Rohstoffbelieferungen ­
  wieder  rentabel  werden.  Man  wird  den  Einfluß,
den  die  ausländischen  Gläubiger  auf  die  Preispolitik  und  damit
auf  das  deutsche  Wirtschaftsleben  gewinnen  können,  vom  Standpunkt ­
  der  Selbständigkeit  der  deutschen  Volkswirtschaft  bedauern
müssen;  unter  den  obwaltenden  Verhältnissen:  Zwangslie^erungen
an  die  Entente,  Mangel  an  Rohstoffen,  Arbeitslosigkeit,  Fehlen  ausländischer ­
  Zahlungsmittel,  Ausbleiben  langfristiger  Anleihekredite.
        <pb n="128" />
        Friedensbedingungen  und  Geldentwertung.

123

Aussicht  auf  weitere  Preissteigerungen  bleibt  kaum  etwas  anderes
übrig,  als  diese  Bedenken  zurückzustellen  —  es  sei  denn,  daß
im  letzten  Augenblick  noch  ein  letzter  Versuch  gemacht  wird,  die
vorgenannten  Ursachen  ganz  oder  teilweise  zu  beseitigen.  Sonst
bleibt  nur  die  Hoffnung  bestehen,  daß  die  ausländische  Beteiligung,
die  der  deutschen  Volkswirtschaft  die  benötigten  Rohstoffe  bringen
würde,  nach  und  nach  wieder  abgelöst  wird.
Allerdings  läßt  der  Friedensvertrag  auch  diese  Hoffnung  einstweilen ­
  nur  schwach  keimen.  Sollte  nämlich  die  deutsche  Volkswirtschaft ­
  wirklich  ein  wenig  zu  Atem  kommen,  dann  ist  die  Kommission ­
  der  Alliierten  berechtigt,  die  Leistungsfähigkeit  Deutschlands ­
  von  neuem  zu  prüfen  und  dementsprechend  die  endgültige  Entschädigungssumme ­
  über  den  Betrag  hinaus  zu  erhöhen,  den  sie  vorsichtigerweise ­
  offengelassen  hat.  Der  Kommission  wird  es  ein  leichtes
sein,  den  Wilsonschen  Entschädigungsparagraphen  so  auszulegen,
daß  Deutschland  auch  die  letzte  entbehrliche  oder  unentbehrliche
Mark  abliefern  muß.  So  hat  die  Kommission  die  Schlinge  in  der
Hand,  mit  der  Deutschlands  Wiedergesundung  und  Wiedererstarkung ­
  sowie  die  Heilung  seines  zerrütteten  Geld-  und  Finanzwesens
jederzeit  verhindert  oder  hinausgeschoben  werden  kann.  Daher
muß  am  Anfang  der  neuen  deutschen  Friedenswirtschaft  stehen:
Abgrenzung  der  Deutschland  endgültig  aufzuerlegenden  Schadenersatzverpflichtungen. ­
  Ohne  diese  Abgrenzung  wird  es  auf  die
Dauer  unmöglich  sein,  das  deutsche  Volk  an  die  Rückkehr  zur
Arbeit  zu  gewöhnen,  zu  einer  Arbeit,  von  der  es  weiß,  daß  sie  in
unabsehbarer  Zeit  zum  großen  Teil  fremden  Volkswirtschaften
zugute  kommt.  Aber  auch  im  neutralen  Ausland  kann  das  Vertrauen ­
  zur  Zahlungsfähigkeit  Deutschlands  nur  bestehen  bleiben,
wenn  die  zukünftige  Zahlungsbilanz  Deutschlands  einigermaßen
übersehbar  wird.  Endlich  hegt  es  im  Literesse  der  Entente  selbst,
an  Stelle  der  Unsicherheit  vager  Entschädigungssummen  —  die
Gewißheit  zu  haben,  daß  sich  Deutschland  auf  die  Bezahlung  einer
bestimmten  Summe  einstellt.  In  ihrer  Antwort  vom  22.  Juni  1919
hat  sich  die  Entente  zwar  bereit  erklärt,  diesbezügliche  Vorschläge
Deutschlands  auf  Festsetzung  der  Entschädigungssumme  entgegenzunehmen. ­
  Wenn  aber  diese  Vorschläge  damit  eingeleitet  und
vorbereitet  werden  sollen,  daß  französischerseits  (Dubois  in  der
Kammersitzung  vom  19.  Juli  1919)  Summen  von  200  Milliarden
Francs  genannt  werden,  die  Frankreich  allein  für  sich  beansprucht,
        <pb n="129" />
        124

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

dann  hat  es  für  Deutschland  keinen  Wert,  vorzeitig  die  Gesamtentschädigungssumme ­
  kennen  zu  lernen  .  .  .
Mit  der  Ablieferung  der  Kohlen,  Schiffe,  Chemikalien,  der  Materialien ­
  und  der  Gestellung  von  Arbeitskräften  zum  Wiederaufbau
der  zerstörten  Gebiete  ist  es  nicht  allein  getan.  Die  Besitzer  der
abzuliefernden  Werte,  die  Unternehmer  und  Arbeiter,  die  die  verlangten ­
  Güter  hersteilen  und  Dienstleistungen  verrichten,  müssen
für  die  Hingabe  ihres  Besitzes,  für  ihre  Arbeit  entschädigt,  bezahlt
werden.  Indem  das  Reich  an  diese  unmittelbar  an  den  Zwangslieferungen ­
  beteiligten  Personen  jene  Summe  Geldes  bezahlt,  verauslagt, ­
  übernimmt  in  Wirklichkeit  die  Gesamtheit  der  Bevölkerung
die  Tragung  der  Kosten,  zu  denen  der  Friedensvertrag  das  Deutsche
Reich  verpflichtet  hat.  So  entsteht  für  die  Reichsfinanz  Verwaltung
die  weitere  Notwendigkeit,  den  Gegenwert  der  bis  zum  1.  Mai  1921
in  ausländischen  Kapitalanlagen,  Waren  und  Arbeit  zu  entrichtenden ­
  20  Milliarden  Goldmark  im  Inland  in  Papiermark  aufzubringen,
um  damit  die  Besitzer  oder  Erzeuger  der  abzuliefernden  Werte  zu
bezahlen.  60—80  Milliarden  Mark  bis  zum  1.  Mai  1921  heißt:  etwa
30—40  Milliarden  Mark  für  ein  Jahr,  um  die  sich  die  Ausgabenrechnung ­
  des  Reichshaushaltes  erhöht.  Wie  soll  diese  Summe  neben
den  25  Milliarden  Mark,  die  zur  Deckung  der  inneren  öffentlichen
Lasten  bereits  erforderlich  sind  und  schon  jetzt  zu  außerordentlichen ­
  Steuermaßnahmen  zwingen,  wie  sollen  weitere  30  bis  40  Milharden ­
  Mark  in  Geld  aufgebracht  werden  ?  Das  ist  die  große  und
bange  Frage,  die  auf  der  Zukunft  der  deutschen  Finanzen  lastet.
Nur  ein  kleiner  Teil  der  Entschädigungssummen  kann  unmittelbar
auf  dem  Steuerwege  aufgebracht  werden,  indem  das  Einkommen  aus
den  Wiederaufbauarbeiten  und  den  sonstigen  Lieferungen  an  die
Entente  von  den  einzuführenden  Steuern  erfaßt  wird.  Nach  den
Kriegsgewinnen  und  den  Revolutionsgewinnen  wird  man  den  dritten
außergewöhnlichen  Gewinn,  den  Wiederaufbaugewann,  sicher  zu
vermeiden  wissen.  Nichtsdestoweniger  wird  eine  Summe  von  mindestens ­
  20—25  Milliarden  Mark  jährlich  auf  Anleihe  zu  nehmen  sein,
bis  bessere  Zeiten  ihre  Abtragung  ermöglichen.  Bei  einem  Umlauf
von  bereits  80  Milharden  Mark  schwebenden  Schulden  ist  natürlich
an  eine  Unterbringung  dieser  neuen  20  oder  25  Milliarden  Mark  in
feste  langfristige  Anleihen  vor  der  Hand  nicht  zu  denken.  Die
Zinsen  der  Anleihemehrung  erhöhen  hingegen  sofort  die  ordentlichen ­
  Ausgaben  des  Reiches  und  zwingen  zur  Erschließung  neuer
        <pb n="130" />
        Friedensbedingungen  und  Geldentwertung.

125

Einnahmequellen.  Entscheidend  aber  ist,  daß  wiederum  durch
diese  Anleihewirtschaft  die  aus  den  Zwangsablieferungen  entstehende ­
  neue  Kaufkraft  zum  größten  Teil  bei  den  beteiligten
Einzelwirtschaften  verbleibt,  während  gleichzeitig  die  erzeugten
Güter  der  deutschen  Volkswirtschaft  endgültig  verloren  gehen.
Der  Mangel  an  Gütern,  an  dem  die  deutsche  Volkswirtschaft
krankt,  kann  daher  im  besten  Falle  nur  allmählich  abgestellt
werden.  Auf  der  anderen  Seite  wird  das  Mißverhältnis  von  Kaufkraft ­
  und  Gütervorrat  trotz  der  einschneidenden  Steuermaßnahmen
(vgl.  IV)  nur  in  geringem  Maß  gebessert.  Somit  dauern  die  Ursachen ­
  der  Preissteigerung  von  der  Geldseite  her  weiter  an.
Die  trüben  Aussichten  der  Finanzen  sind  zweifellos  ein  neuer
Grund  zum  Verzagen.  Die  Vorschläge,  in  dieser  oder  jener  Form
den  Staatsbankrott  herbeizuführen,  pochen  von  neuem  und  jetzt
mit  Ungestüm  an  die  Tür  des  Reichsfinanzministers.  Das  eine  ist
unbedingt  richtig:  heute  kann  kein  Mensch  sagen,  ob  die  deutsche
Volkswirtschaft  jene  gewaltigen  Zumutungen,  die  der  verlorene
Krieg  mit  seinen  inneren  Erscheinungen  und  den  harten  Friedensbedingungen ­
  an  sie  stellt,  jemals  zu  tragen  imstande  sein  wird.
Man  kann  nur  den  Glauben  haben,  daß  die  deutsche  Volkswirtschaft
aus  sich  heraus  die  Kraft  finde,  sich  unter  diesem  gewaltigen  Druck
der  wirtschaftlichen  Knechtschaft  zurechtzufinden  und  unter  den,
veränderten  Verhältnissen  wenigstens  ihr  Leben  zu  fristen.  Die
Berechtigung  zu  dieser  Hoffnung  liefert  die  Vergangenheit  des  deutschen ­
  Volkes,  das  auf  Grund  seiner  inneren  Qualitäten  die  zahlreichen ­
  herben  Schicksalsschläge,  die  ihm  geworden  sind,  immer
wieder  überwunden  hat.  Außerdem  ist  man  —  zum  Glück  —
leicht  geneigt,  die  selbsttätige  Heilung,  zu  der  eine  Volkswirtschaft ­
  immer  noch  aus  sich  heraus  befähigt  ist,  in  der  Regel  zu
unterschätzen.
Gewiß  ist  hingegen,  daß  jede  Art  von  Staatsbankrott,  insbesondere ­
  auch  die  vorgeschlagene  Umwandlung  aller  öffentlichen
Schulden  in  Papiergeld,  das  wirtschaftliche  und  politische  Elend
vergrößern  wird,  ohne  Deutschland  von  seinen  gewaltigen  Auslandsverpflichtungen ­
  zu  entbinden.  Die  Wahrscheinlichkeit,  daß
sich  auf  dem  ordentlichen  Wege  über  die  Arbeit,  Steuerpolitik  und
Anleihetilgung  eine  Lebensmöglichkeit  ergibt,  ist  auf  jeden  Fall
dem  sicheren  Unglück  vorzuziehen,  das  über  die  deutsche  Volkswirtschaft ­
  hereinbrechen  würde,  wenn  als  letztes  der  Staats ­
        <pb n="131" />
        126

Finanzielle  Maßnahmen  zum  Abbau  der  Preise.

bankrott  in  dieser  oder  jener  Form  verkündet  wird.  So  sollten
Regierung  und  Bevölkerung  alle  Kräfte  anspannen,  um  den  ordnungsmäßigen ­
  Weg  der  Arbeit  zu  gehen  —  trotz  der  unsäglich
trüben  Aussichten.  Der  Weg  der  Arbeit  und  des  ehrlichen  Zahlungswillens ­
  wird  ebenso  lang  wie  dornenvoll  sein.  Er  wird  auf  weite,
weite  Strecken  von  der  Geldentwertung,  den  hohen  Preisen,  von
schwebenden  Schulden  und  hohem  Papiergeldumlauf  eingefriedet
sein  —  bis  vielleicht  eines  Tages  die  Menschheit  zur  Besinnung
kommen  wird  und  aufhört,  von  dem  deutschen  Volke  Unmögliches
zu  verlangen.

Brook  der  Spamerschen  Buchdruckerei  in  Leipzig.
        <pb n="132" />
        Verlag  von  Julius  Springer  in  Berlin  W  9

Im  Oktober  1919  erschien:
Die  yolkswirtschaftliche  Bilanz
und  eine  neue  Theorie  der  Wechselkurse
Die  Theorie  der  reinen  Papierwährung
.  Von
Edmund  Herzfelder
Mit  11  Textabbildungen
1919.  Preis  M.  24.—  ;  gebunden  M.  26.40
Deutschlands  Yolksvermögen  im  Kriege.  Bin  Beitrag  zur  Frage:
Vermögensopfer  und  Kriegsentschädigung.  Von  Dr.  J.  Jastrow,  a.  o.  Professor
an  der  Universität  Berlin.  Zweite,  vermehrte  Auflage.  1919.  M.  2.40
Von  dein  Buche  erschienen  außerdem  eine  französische  und  eine  englische
Ausgabe  zum  Preise  von  je  M.  1.60.
Steuer-und  Anleihepolitik  in  England  während  des  Krieges.
Von  Professor  Dr.  W.  Prion.  Bearbeitet  im  Reichsschatzamt.  1918.  Preis  M.  3.—
Steuer-  und  Anleihepolitik  in  Frankreich  während  des
Krieges.  Von  Erwin  Respondek,  Hilfsarbeiter  im  Reichsschatzamt.  Mit
einem  Vorwort  von  Professor  Dr.  W.  Prion.  1918.  Preis  M.  4.—
Kriegsentschädigung.  Forderungen  unserer  Gegner.  Von  Erwin
Respondek.  1919.  Preis  M.  1.—
Die  deutsche  Finanzkraft.  Rede,  gehalten  in  der  Berliner  Handelskammer ­
  am  2.  Mai  1919  von  Dr.  Dernburg,  Reichsminister  der  Finanzen.
1919.  Preis  M.  —.60
Deutschlands  Finanzlage  und  Steuerpolitik.  (ii.—20.  Tausend.)
Von  Staatssekretär  Schüfer.  1919.  Preis  M.  —.20
Deutschlands  Finanzlage  nach  dem  Kriege.  Rede,  gehalten  in
der  Deutschen  Nationalversammlung  am  15.  Februar  1919  von  Reichsminister
der  Finanzen  Schilfer.  1919.  Preis  M.  1.—
Die  Technik  des  Bankbetriebes.  Ein  Hand-  und  Lehrbuch  des  praktischen ­
  Bank-und  Börsenwesens.  Von  Bruno  Ruchwald.  Siebente,  vermehrte ­
  und  verbesserte  Auflage.  Sieb  enter,  unveränderter  Neudruck.  1919.
Gebunden  Preis  M.  9.—

Hierzu  Teuerungszuschläge
        <pb n="133" />
        Verlag  von  Julius  Springer  in  Berlin  W  9

Yon  der  Diskontpolitik  zur  Herrschaft  über  den  Geldmarkt.
Von  Dr.  Johann  Plenge,  ord.  Professor  der  wirtschaftlichen  Staatswissenschaften ­
  an  der  Universität  in  Münster.  1913.
Preis  M.  12.—,  gebunden  M.  12.80

Der  Kapitalzins.  Kritische  Studien.  Von  Dr.  Emll.Sax,  o.  ö.  Professor
der  politischen  Ökonomie  i.  R.  1916.  Preis  M.  6.—

Die  Verkehrsmittel  in  Volks-  und  Staatswirtschaft.  Von  Dr.
Emil  Sax,  o.  ö.  Professor  der  politischen  Ökonomie  i.  R.  Zweite,  neubearbeitete ­
  Auflage.
Erster  Band:  Allgemeine  Verkehrslehre.  1918.  Preis  M.  10.—

Die  Seehafenpolitik  der  deutschen  Eisenbahnen  und  die
Rohstoffversorgung.  Von  Dr.  Erwin  v.  Beckerath,  Privatdozent  an
der  Universität  Leipzig.  1918.  Preis  M.  11.—

Die  Reichseisenbahnen.  Gedanken  und  Vorschläge  zur  Finanzwirtschaft
und  Organisation  des  deutschen  Verkehrswesens.  1919.  Preis  M.  2.40

Das  Seefracht-Tarifwesen.  Von  Dr.  Kurt  Giese,  Oberregierungsrat
in  Hamburg.  1919.  Preis  M.  34.—;  gebunden  M.  40.—

Der  britische  Wirtschaftskrieg  und  seine  Methoden,  von  Dr.
Otto  Jöhlinger,  Redakteur  der  Deutschen  Allgemeinen  Zeitung,  Dozent  am
Orientalischen  Seminar  der  Berliner  Universität.  1918.  Preis  M.  14.

Der  Friede  von  Versailles.  Wirtschafts-  und  sozialpolitische  Ausblicke.
Von  Adolf  Braun.  1919.  Preis  M.  2.—

Hierzu  Teuerungszuschläge
        <pb n="134" />
        Hierzu  Teuerungszuschläge

—

Verlag  von  Julius  Springer  in  Berlin  W  9

Im  Oktober  1919  erschien:
Die  volkswirtschaftliche  Bilanz
und  eine  neue  Theorie  der  Wechselkurse
Die  Theorie  der  reinen  Papierwährung
Von
Edmund  Herzfelder
/  ■
Mit  11  Textabbildungen
1919.  Preis  M.  24.—;  gebunden  M.  26.40

Deutschlands  Yolksvermögen  im  Kriege.  Ein  Beitrag  zur  Frage:
Vermögensopfer  und  Kriegsentschädigung.  Von  Dr.  J.  Jastrow,  a.o.  Professor
an  der  Universität  Berlin.  Zweite,  vermehrte  Auflage.  1919.  M.  2.40
Von  dem  Buche  erschienen  außerdem  eine  französische  und  eine  englische
Ausgabe  zum  Preise  von  je  M.  1.60.
Steuer-  und  Anleihepolitik  in  England  während  des  Krieges.
Von  Professor  Dr.  W.  Prion.  Bearbeitet  im  Reichsschatzamt.  1918.  Preis  M.  3.—
Steuer-  und  Anleihepolitik  in  Frankreich  während  des
Krieges.  Von  Erwin  Rospondek,  Hilfsarbeiter  im  Reichsschatzamt.  Mit
einem  Vorwort  von  Professor  Dr.  W.  Prion.  1918.  Preis  M.  4.—

Forderungen  unserer  Gegner.

Von  Erwin
Preis  M.  1.—

Kriegsentschädigung.
ßespondek.  1919.
Die  deutsche  Finanzkraft.  Rede,  gehalten  in  der  Berliner  Handelskammer ­
  am  2.  Mai  1919  von  Dr.  Dernburg,  Reichsminister  der  Finanzen.
1919.  Preis  M.  —.60
Deutschlands  Finanzlage  und  Steuerpolitik.  (ii.—20.  Tausend.)
Von  Staatssekretär  Schiffer.  1919.  Preis  M.  —.20
Deutschlands  Finanzlage  nach  dem  Kriege.  Rede,  gehalten  in
der  Deutschen  Nationalversammlung  am  15.  Februar  1919  von  Reichsminister
der  Finanzen  Schiffer.  1919.  Preis  M.  1.—
Die  Technik  des  Bankbetriehes.  Ein  Hand-  und  Lehrbuch  des  praktischen ­
  Bank-  und  Börsenwesens.  Von  Bruno  Buchwald.  Siebente,  vermehrte ­
  und  verbesserte  Auflage.  Sieb  ent  er,  unveränderter  Neudruck.  1919.
Gebunden  Preis  M.  9.—
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        Friedensbedingungen  und  Geldentwertung.

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feenwert  der  abzutretenden  Interessen  deutscher  Staatsangehöriger  in
ihen  Unternehmungen  und  Konzessionen  in  Rußland,  China,  Österreich-,
  Bulgarien  und  Türkei.
[enwert  der  an  die  Entente  abzutretenden  Vorschüsse  Deutschlands  an
lemaligen  Bundesgenossen.
jgütung  für  die  Deutschland  entrissenen  Überseekabel.
{enwert  der  aus  den  deutschen  Beständen  abzugebenden  Mengen  Viehs
emikalien.
le  Gutschriften  in  Rechnung  A:
"  (enwert  der  10  Jahre  lang  an  Frankreich,  Belgien  und  Italien  zu  liefernden ­
  (25  bis  40  Mill.  Tonnen  jährlich).
(enwert  der  bis  zum  Jahre  1925  zu  liefernden  Mengen  Farben  und  cheharmazeutischen
  Produkte  (25%  der  Gesamterzeugung).
{enwert  der  in  5  Jahresraten  zu  erbauenden  1  Mill.  Tonnen  Schiffsraum,
jervmgen  zum  Wiederaufbau  der  zerstörten  Gebiete  in  Gestalt  von  Mateänd
  Leistungen  aller  Art.
.  gutgeschrieben  werden:  der  Wert  des  Kriegsmaterials,  das  nach  dem
Standsangebot  in  den  ehemals  von  Deutschland  besetzten  Gebieten
leben  ist  —  die  auf  die  abzutretenden  Gebiete  entfallenden  Anteile  an
ikosten  (Elsaß-Lothringen  und  die  Kolonien  müssen  sogar  gänzlich
&amp;gt;i  abgetreten  werden)  —,  und  alle  die  Milliarden  Schäden,  die  der
Zivilbevölkerung  durch  den  Krieg  erwachsen  sind  .  .  .
n  beiden  Rechnungen  ergeben  sich  die  Mindestjahresleistungen  Deutscher ­
  Hauptrechnung,  sofort  beginnend  und  zum  Teil  für  10  bzw.  5  Jahre
sgt,  und
Nebenrechnung  ab  1.  Mai  1921  2 1 / 2 %  auf  einen  noch  unbestimmten
Milliarden  Mark  Schuldverschreibungen  und  ab  1.  Mai  1926  5%  Zinsen
j  Tilgung  auf  die  verbleibende  Restschuldsumme.
:  lrleichterung  in  den  Zins-  und  Tilgungskosten  bis  1926  wird  durch  die
Belastung  aus  den  laufenden  Leistungen  zu  b  der  Hauptrechnung
_1  dieser  Zeit  ausgeglichen.
:  Rechnungen  werden  durch  folgende  Bestimmungen  des  Friedensvertrages
•  td  vervollständigt:
[enwerte  der  in  Rechnung  A  aufgezählten  Leistungen,  die  Preise  für
;  Chemikalien  und  sonstige  Lieferungen  werden  von  der  Commission  des
:  ons  festgesetzt.
:  pflichtung  Deutschlands  zur  Barleistung  in  Goldmark  ist  nach  Wahl
:  ubigers  in  Pfd.  Sterl.,  in  Golddollars,  in  Gold-Francs  ocier  in  Gold-Lire
*1“'  len.
fügung  über  das  deutsche  Gold  ist  bis  zum  1.  Mai  1921  an  die  Zustimer
  Commission  des  rbparations  gebunden.
ierstellung  der  gesamten,  noch  nicht  genau  bekannten  Forderungen  der
i  wird  ihr  ein,,  Vorrecht“  auf  den  „Besitz  und  die  Hilfsquellen“  des  Reiches
■  Einzelstaaten  eingeräumt.  In  der  Antwort  vom  22.  Juni  1919  wird
brrecht,  wie  folgt,  erläutert:  „Für  gewisse  besondere  Fälle  werden  Ausvon
  diesem  allgemeinen  Grundsatz  zugelassen.“  Diese  neue  Best-imwird
  es  gestatten,  Maßnahmen  zu  ergreifen  mit  dem  Zweck,  Deutschredit
  soweit  als  möglich  zu  schonen.“
is  ist  zu  folgern,  daß  die  Einnahmen  des  Reiches  und  der  Bundesstaaten
r  Linie  für  die  Lebensnotwendigkeit  des  eigenen  Landes  verwendet
können,  vor  allem  zur  Zahlung  der  Zinsen  auf  die  Kriegsanleihen  und
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