Tabelle 22 57 8 %■ Das Kontingent der durch den Barvorrat nicht gedeckten steuerfreien Noten und feine Entwicklung feit 1876. ~iJci8 Notenrecht dcr Reichsbank ist, von der Vorschrift der Drittcldecknng gemäß § 17 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 abgesehen, auch noch indirekt beschränkt durch das sogenannte System der indirekten Kontingentierung der Noten. Aus währungspolitischen und wirtschaftlichen Gründen bestimmt § 6 des Bantgesetzes zur Verhinderung eines allzu starken Anwachsens des ungedeckten Notenumlaufs und zur Sicherung dcr jcdcrzcitigen Einlösbarkcit dcr Noten: »Banken, deren Notenumlauf ihren Barvorrat und den ihnen nach Maßgabe der Anlage zugewiesenen Betrag übersteigt, haben vom I. Januar 1876 an von dem Überschüsse eine Steuer von jährlich fünf vom Hundert an die Reichskasse zu entrichten. Als Barvorrat gilt bei Feststellung der Steuer dcr in den Kassen der Bank befindliche Betrag an kursfähigem deutschem Gelde, an Reichskassenscheinen, an Noten anderer deutscher Banken und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, das Pfund fein zu I 392 Mark berechnet. Erlischt die Befugnis einer Bank zur Notenausgabe (§ 49), so wächst der derselben zustehende Anteil an dem Gesamtbeträge des der Steuer nicht unterliegenden ungedeckten Notenumlaufs dem Anteile der Reichsbank zu.« In der Anlage zu § 9 des Bankgesetzes ist das Gesamtkontingent der durch den Barvorrat nicht gedeckten steuerfreien Banknoten auf 385 Millionen Mark festgesetzt, von denen 250 Millionen der Reichsbank, der Nest von 135 Millionen Mark den übrigen deutschen Notenbanken zugewiesen wurde. Einschließlich der Kommunalständische» Bank für die preußische Oberlausitz in Görlitz und der erst im Herbst 1875 errichteten Bayerischen Notenbank waren dies insgesamt 32 sogenannte Privatnotenbanken. Zunächst verzichteten auf das Recht dcr Notenausgabe 12 Privatnotenbanken, nämlich Nr. dcr Anlage Kontingent zu § 9 b. DG. steuerfreier Noten 2 Ritterschaftliche Privatbank in Pommern (Stettin) Mark 1 222 000 9 Kommunalständische Bank für die preußische Oberlausitz (Görlitz) » 1 307 000 15 Leipziger Bank » 5 348 000 22 Weimarsche Bank » 1 971 000 23 Oldenburgischc Landesbank » 1 881 000 25 Mitteldeutsche Kreditbank in Meiningen y> 3 187 000 26 Privatbank zu Gotha » 1 344 000 27 Anhalt-Dessauische Landesbank » 935 000 28 Thüringische Bank (Sondershausen) » 1 658 000 29 Geraer Bank » 1 651 000 30 Niedersächsische Bank (Bückeburg) 594 000 31 Lübecker Privatbank 500 000 Kontingent der Reichsbank ursprünglich Mark 250 000 000 Ihre Kontingente betrugen insgesamt .... Mark 21 598 000, die laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. April 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 124) der Neichsbank zuwuchsen, deren Kontingent damit zum 1. Januar 1876 stieg auf Mark 271 598 000.