8 während der Kontinentalsperre eine gewisse Bedeutung zukommen sollte. Beispielsweise versorgten sich 1796—97 Hamburgische Zuckersiedereien durch amerikanische Schiffe mit dem unentbehr lichen Rohstoff aus Manila. Aus dem Gesagten erhellt wohl zur Genüge, welcher Richt schnur die hansestädtische Politik inmitten der europäischen Kriegs wirren allein folgen konnte. Die Handelsbeziehungen mit Frank reich blieben bedeutend genug, um eine Fortdauer des freund schaftlichen Verhältnisses, wie es zur Zeit der Monarchie bestanden hatte, auch unter der Republik wünschenswert zu machen. Aber eine einseitige Parteinahme für diese verbot schon die Rücksicht auf den so rasch emporblühenden Verkehr mit dem Hauptgegner Frankreichs, mit England. Mit anderen Worten, strikteste Neu tralitätNeutralität zur Aufrechterhaltung des Seehandels nach allen Seiten, mußte das A und O der hansestädtischen Politik bilden, übrigens ein Leitstern, dem die Städte seit den Zeiten des Untergangs althansischer Seemacht, seit dem nordischen Dreikronen kriege 1563—70, in allen kriegerischen Verwicklungen, die sie be rührt hatten, gefolgt waren. Freilich stießen die Neutralitätswünsche der Hansestädte diesmal auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Dem Handelstraktate der Städte mit Frankreich von 1716 war ein Separatartikel angehängt, in dem Frankreich unter der Bedingung der Gegenseitigkeit den Hansestädten auch während eines Krieges mit dem Reiche freien Verkehr zugestand, und dieser Artikel war auch in die Verträge von 1769 und 1789 übergegangen. In der Tat hatte der Kaiser während der früheren Reichskriege nicht auf „Affigierung der Avocatorien", die den Handel mit dem Reichsfeinde verboten, bestanden und den Verkehr stillschweigend geduldet. Es war also verständlich, wenn die Städte auch 1792 beim Ausbruch des Krieges die Beibehaltung der für sie so vorteilhaften milden Praxis erhofften. Keineswegs wollten sie dem Kaiser verweigern, was des Kaisers war. Pietät und schuldiger Respekt gegen das altehrwürdige, für sie freilich, ach, so nutzlose Corpus des Heiligen Römischen Reichs gingen weit genug, um die Stellung der ge wünschten Truppenkontingente nicht zu verweigern. Aber damit meinte man auch seine Pflicht erfüllt zu haben. Der Kaiser sollte gewissermaßen nur das eine, auf die militärische und finanzielle