18 4. Alle englischen Magazine und Waren, alles englische Eigentum, wird beschlagnahmt und eingezogen 5. Aller Handel mit englischen Waren ist verboten, jede Ware, die englischen Ursprungs ist oder aus den englischen Kolonien stammt, verfällt ebenfalls der Wegnahme. Die Hälfte des Ertrags des eingezogenen Handelsgutes und Eigentums dient zur Ent schädigung der durch englische Kaper beraubten Kaufleute 6. Kein Schiff, das unmittelbar von England oder seinen Kolonien kommt, wird in einem Hafen zugelassen. Jedes Schiff, das dem auf Grund gefälschter Zeugnisse zuwiderhandelt, wird nebst der Ladung beschlagnahmt und eingezogen, als ob es eng lisches Eigentum wäre. Bei Erlaß des Berliner Dekrets befanden sich die Hansestädte schon in französischen Händen. Lübeck hatte zuerst mit den Greueln des Krieges Bekanntschaft gemacht: Blücher hatte sich auf dem Rückzüge in die Stadt geworfen, am 6. November wurde sie von den Franzosen erstürmt und war mehrere Tage dem Wüten der Soldateska preisgegeben. Durch die Plünderung und die drückenden Requisitionen wurde der Wohlstand Lübecks schwer mitgenommen. Hamburg sah am 19., Bremen am 20. November die Feinde in seine Straßen einziehen. Schon geraume Zeit vorher hatte der Handel gestockt. Die Einkaufsordres waren infolge des Krieges in Binnendeutschland zurückgezogen worden. Die Kaufleute versammelten sich zwar auch im Oktober auf der Hamburger Börse, „aber nicht um Geschäfte zu machen, sondern um zu kannegießern." Die Unterbrechung des Postverkehrs mit Wien, Schlesien, Rußland, infolge dessen Zahlungen ausblieben, erfüllte den Kaufmann mit Besorgnis; namentlich das Ausbleiben der russischen Post, dann die Konfis kation englischer Waren auf der Leiziger Blesse brachte arge Verlegenheiten. Noch am 16. November hatte die Hamburger Kommerzdeputation Bourrienne 150 000 Mark Crt. überreichen lassen in Erkenntlichkeit für seine angeblichen unausgesetzten Be mühungen, die Kriegsbedrängnisse von der Stadt abzuwenden — drei Tage später ließ Marschall Mortier seine Truppen einrücken. Die Verkündigung des Berliner Dekrets, die noch vor Ablauf des November in allen drei Hansestädten erfolgte, erregte allgemeine Bestürzung. Die englischen Schiffe waren auf Anordnung des