21 Inzwischen war die Deklaration der englischen Manufakturen und Kolonialwaren, in Hamburg durch den Zollinspektor Brsmond, in Bremen und Lübeck durch seine Kollegen Marchal und Caire, zum Abschluß gebracht worden. Der letztere soll sich dabei große Unredlichkeiten haben zuschulden kommen lassen. Auffällig ist jedenfalls der bedeutende Unterschied zwischen dem in Lübeck und dem in Bremen konfiszierten Warenwerte: über 2 Millionen fr. gegenüber nur 360 000 sr. Die in Hamburg beschlagnahmten Waren wurden auf rund 17 Millionen fr. geschätzt, wozu noch eine Reihe von Artikeln unbekannten Wertes traten. Über den Umfang der Konfiskation herrschte immer noch nicht völlige Klar heit. Noch war die Hauptfrage zu entscheiden, ob sie sich auch auf die für neutrale Rechnung gekauften, also neutrales Eigentum gewordenen englischen Waren beziehe, und wenn ja, wie man dann den Handel damit verhindern könne, ob ihre Ausfuhr zu gestatten sei. Ferner bestand Unsicherheit darüber, ob das allgemeine Ein fuhrverbot sich auch auf gewisse Bamnwollwaren erstrecke, deren Import nach Frankreich und dem Großherzogtum Berg gestattet war, und endlich erhob sich die Frage, was mit dem konfiszierten Gut überhaupt geschehen solle. Die Zollinspektoren erbaten über diese Punkte Auskunft vom Ministerium des Innern in Paris, erhielten aber keine Antwort. Doch fanden die Fragen allmählich von selbst ihre Lösung. Zunächst entschied eine im Dezember 1806 in Hamburg zu sammengetretene Kommission zur Ausführung der kaiserlichen Dekrete jene Grundfrage nach dem Schicksal des neutralen Eigen tunis englischer Herkunft in dem Sinne, daß auch dieses der Beschlagnahme verfallen sein. Es ist klar, daß diese Maßnahme den Engländern nicht mehr den geringsten Schaden zufügen konnte, sondern einfach auf einen'Raubzug gegen die Taschen der deutschen Kaufmannschaft hinauslief. Doch das war nur die bezeichnende Einleitung in die Wirtschaftspolitik, die Napoleon im rechts rheinischen Deutschland befolgte. Wirkungslos verhallten alle Proteste der hanseatischen Kaufmannschaft. Eine Audienz, die der Kaiser ani 14. Dezember 1806 in Posen einer Deputation aus den drei Städten gewährte, verlief ohne jedes Ergebnis. Er hörte die freimütigen Auseinandersetzungen des Bremer Senators Gröning mit Wohlwollen und einem gewissen Interesse an, erklärte aber.