— 20 — Zollbeamten wurde eingeschärft, daß sie ihr Augenmerk nur auf englische Waren zu richten hätten, daß das Warenregister des französischen Zollgesetzes nicht ohne weiteres auf diese Gegenden anzuwenden sei, indem z. B. in Frankreich jedes importierte Tuch aus England stamme, während man hier Unterschiede zu beobachten habe; überhaupt sollten die Zollbeamten stets bedenken, daß sie sich nicht innerhalb der französischen Grenzen, sondern in einem befreundeten Lande befinden, auf dessen Handel Rücksicht genommen werden müsse. Wo es ging, wurde die Tätigkeit der Zollbeamten erschwert oder vereitelt. Statt z. B., wie es Vorschrift und zweckentsprechend war, einen Douanier auf die in die Elbe ein laufenden Schiffe zu setzen, der sie von Stade bis Hamburg be gleiten und etwaige Betrügereien verhindern sollte, befahl Brune, daß diese Aufsicht von unwissenden Matrosen oder Soldaten aus geübt werde. Eine Zeitlang zwang er sogar den Zollinspektor Endel die Zolllinie Travenlünde—Harburg—Srade aufzuheben und seine 300 Zollwächter in Stade und Cuxhaven zusammen zuziehen. In der Zwischenzeit bewerkstelligte sich der Schmuggel natürlich mit größter Bequemlichkeit. Die Aufdeckung dieser Dinge hatte zur Folge, daß Brune am 23. Juli 1807 abberufen wurde. Aber auch mit seinem Nachfolger Bernadotte war Napoleon nicht zufrieden; er warf ihm später vor, daß er „in Hamburg viel Geld gemacht habe". Tatsächlich fand sich Bernadottes Namen auf einer Liste derjenigen Franzosen, die vom Hamburger Senat mit „Geschenken" bedacht waren. Auch bei einem Verkauf konfiszierter Schiffe in Lübeck wies ihm de Dournon Unterschlagungen nach. Die Kaufleute hatten den leutseligen „Prinzen von Ponte-Corvo" gern und sahen nur mit geheimem Schmerz den Tafelluxus, den er trieb und den sie aus ihrer Tasche bezahlen mußten. Seine Verpflegung kostete täglich 1000 fr., die aller höheren Offiziere im Monat über 100000 fr. Das sicherste Mittel, den Schmuggel zu verhüten, so erklärte de Tournon in feinem Bericht, sei, die holsteinischen Häfen, Tönning, Kiel, Glückstadt, Husum zu besetzen. Ginge dies aber aus politischen Gründen nicht an, so müsse man wenigstens den sachverständigen Zollbeamten die Aufsicht allein überlassen, ihnen volle Freiheit des Handelns geben, und Militär und Gensdarmerie anweisen, nur auf Verlangen der Douane einzugreifen, im übrigen