31 Welt eine „Papier-Blockade in der unverhülltesten Form und im ausgedehntesten Maßstabe" verhängt (Mahan). Eine solche Papier- Blockade war gleichbedeutend mit dem konzessionierten Seeraub gegen alle Neutralen, die sich nicht den englischen Bedingungen unterwarfen. Und diese lauteten: ausnahmsweise dürfen neutrale Schiffe direkt zwischen den Häfen feindlicher Kolonien und den eigenen Häsen sowie den Freihäfen britischer Kolonien verkehren. Dadurch sollte deren Ausfuhr begünstigt werden. Die wichtigste Bedingung aber bestand darin, daß neutrale Schiffe auch nach einem blockierten oder feindlichen Hafen versegeln durften, sich aber dann verpflichten mußten, unterwegs einen englischen Hafen anzu laufen, sich untersuchen zu lassen und eine Abgabe von durch schnittlich 25 °/o des Wertes der Ladung zu zahlen. Daß die Engländer ein schrankenloses Visitationsrecht für ihre Kreuzer beanspruchten, versteht sich von selbst. Der Seehandel der Neutralen war damit vollständig der englischen Willkür ausgeliefert. Wie es ganz richtig formuliert worden ist, „die Unterdrückung des neutralen Seehandels, von Jahr zu Jahr verschärft, wurde für England allmählich aus einem Kampfmittel ein Kampfziel" (von Peez-Dehn). vr. Georg Gröning, der Bremer Senator, hatte Napoleon diese Wirkung vorhergesagt: „Die Engländer erhalten durch unsern Ruin das Monopol alles Handels". Man schätzte den Zolltribut, den die Neutralen auf diese Weise an Großbritannien entrichten mußten, auf jährlich 320—400 Millionen Mark, ob mit Recht, müssen wir freilich dahingestellt sein lassen. Aus diese englischen Verordnungen antwortete Napoleon mit den drakonischen Maßnahmen der Mailänder Dekrete von: 23. November und 17. Dezember 1807: Jedes Schiff, das sich den englischen Bedingungen fügte, sich durchsuchen ließ oder gar einen englischen Hafen anlief und die geforderte Abgabe zahlte, galt damit 6» ip8o für denationalisiert, für englisches Eigentum, und damit, wenn es in den Machtbereich französischer Kriegsschiffe oder Behörden geriet, als gute Prise. Schiffer und Matrosen, die die Landung in England verschweigen oder falsche Angaben darüber machen, verfallen in schwere Buße. Die bereits früher verordneten Ursprungsalteste für Kolonialwaren müssen künftig nicht nur allgemein den nichtbritischen Ursprung bezeugen, sondern genau den 2rt der Herkunft angeben.