32 Damit war der Gegensatz auf die Spitze getrieben. Wille stand gegen Wille, aber wie schon bemerkt, ohne Flotte und ohne den guten Willen der Vasallen und Neutralen konnte Napoleon nichts durchsetzen. Auch die Mailänder Dekrete haben die Fortdauer des englischen Handels nach dem Kontinent nicht verhindern können- Am 5. September 1807 hatte eine englische Fregatte die ,in dänischem Besitz befindliche Insel Helgoland zur Übergabe genötigt. Seitdem diente das kleine Eiland als Hauptausgangspunkt für den Schmuggelhandel nach dem Kontinent. Eine Menge Kaufleute hielt sich kürzere oder längere Zeit hier auf, nach dem Berichte eines dänischen Beamten gegen 200; sie reisten unter fremdem Namen und mit falschen Pässen hin und her, mehrere ließen sich dauernd auf der Insel nieder. Große Handelshäuser aus England, Deutschland und Holland unterhielten hier Agenturen. Die Waren kamen meist von England in Flotten von 30—40 Schiffen und häuften sich auf Helgoland bald derartig an, daß vieles unter- freiem Himmel aufgestapelt werden mußte. Der Verkehr nach dem Festlande ging vornehmlich über die ostfriesischen Inseln, die Ems, die Jade, zum Teil auch die holsteinische Küste. Die kleinen ostfriesischen Küstenfahrer und Fischerboote, deren oft 80—90 zugleich vor Helgoland lagen, konnten den Verkehr kaum bewältigen und fanden reichen Verdienst. Bis zu den Inseln dienten ihnen einige von England gesandte Lugger zum Schutz, und bei Nacht und Nebel wurden dann die Ladungen über das Watt nach dem Fest land geschafft. Auch die Post wurde anfangs von dem Vogt aus Neuwerk übernommen, nach dessen Tode sperrten die Franzosen in Kuxhaven diesen Weg, und seitdem ging die Korrespondenz eben falls über die ostfriesischen Inseln. Natürlich blieb den Franzosen dieser Schleichhandel kein Ge heimnis. Ein Dekret vom 13. November 1807, das alle wesent lichen Bestimmungen der Mailänder Dekrete voraus nahm, dehnte die Gültigkeit der Verordnung vom 6. August 1807 (s. oben S. 27) auch auf die Weser aus. Auch Neuwerk und vor allem die Watten sollten überwacht werden. Eine Ministerialverordnung voni 16. Oktober hatte das Einlaufen jedes Schiffes, selbst eines französischen, mit Kolonialwaren in die Elbe schlechtweg verboten. Bourrienne, der, obwohl später einer der schärfsten Kritiker des Kontinentalspstems, sich die Durchführung der Sperre eifrig