44 hansestädtische Schiffe Gebrauch gemacht; bis Ende 1810 gingen nur 33 Schiffe mit insgesamt etwa 7400 Tonnen und einer Ladung im Werte von rund 5 Millionen Franks aus Hamburg, Bremen und Lübeck in See, die an Lizenzgebühr etwa 445 000 Franks zahlten. Dagegen entsandte Danzig allein 1810 die dreifache Zahl von Schiffen mit Lizenzen, hauptsächlich mit Getreide nach England. Auf den britischen Inseln herrschte in den Jahren 1809, 1811/12 Mißwachs und Teuerung. Nach Rose hat Na poleon damals durch die Zulassung der Getreideausfuhr aus den baltischen Häfen England vor der Hungersnot errettet. War er wirklich so kurzsichtig? Es verdient doch bemerkt zu werden, daß er sein Ziel, den englischen Barvorrat zu erschöpfen, fast erreicht hat. Im Jahre 1815 belief sich die Goldreserve der Bank von England nur mehr auf 2 Millionen Pfund. Durch die Erlasse von Trianon vom 5. August 1810 glaubte Napoleon den Schmuggel wirksam bekämpfen zu können. Der eine Erlaß führte für Frankreich und seine Vasallenstaaten einen neuen Zolltarif mit außerordentlich hohen Zollsätzen auf koloniale Genußmittel und Rohstoffe ein, Sätzen, die den Warenwert oft weit überstiegen. Der andere Erlaß bestimmte, daß bereits ein geführte oder bis zu einem bestimmten Termin deklarierte Kolonial waren erlaubter Herkunft gegen Erlegung eines Nachzolls von 50°'o des Wertes frei gehandelt werden dürften. Als erlaubte Kolonialwaren galten alle, die von guten Prisen stammten, oder gegen Lizenz und unter neutraler Flagge eingeführt waren. Bri tische Kolonialwaren und vor allem Manufakturen blieben nach wie vor verboten; doch sollten die Zollbeamten bei der Prüfung der Herkunft der Waren nicht gar zu streng verfahren. Der nachträgliche Zoll war auf 50% festgesetzt, weil nach Napoleons Informationen soviel der durchschnittliche Gewinn beim Schmuggel handel betrug. Der Kampf wendete sich also gewissermaßen von den Schmugglern ab und gegen die ehrbare Kaufmannschaft. Früher hatte eine Ware, wenn sie einmal durchgeschmuggelt war, frei zirkulieren können. Dadurch, daß jetzt alle in den Magazinen der Kaufleute befindlichen Kolonialwaren, sie mochten geschmuggelt sein oder nicht, nachverzollt werden mußten, hoffte man den Schleichhandel unrentabel zu machen. Bereits im Juli 1810 waren auf diese Weise die in Holland lagernoen Kolonial-