<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die Hansestädte und die Kontinentalsperre</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Walther</forname>
            <surname>Vogel</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1029904286</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        ﻿pfingftblätter

des föanfifcben Gefcbicbtsvereins.

Blatt IX. 1913.



B B □



Die ßanfeftäöte und die
Kontinentalsperre.

Von

Walther Vogel.

Verlag von Duncher &amp; ßumblot.
CD ü neben und Leipzig 1913.

UZT
        <pb n="2" />
        ﻿Partiepreise:

Bet Abnahme von 10—20 Exemplaren das Exemplar für 90 Pf.

-	-	-	21—30	-	-	- 87»/s-
-	-	-	31—40	-	-	- 85	-
-	-	-	41—50	-	-	- 80 -
-	-	-	51-100	-	-	- 75	-
-	-	- 101-200	-	-	- 70	-
-	-	- 201 und mehr -	-	-	- 65	-

von den pfingstblältern des Hansischen Geschichts-
vereins sind bisher erschienen:

Blatt I. 1905. Die Hanse und England. Tin hansisch-englischer
Seekrieg im 15. Jahrhundert, von Walther Stein.

Blatt II. 1906. Oldenburgs Seeschiffahrt in alter und neuer
3eit. von Georg Lello.

Blatt III. 1907. llaufmannsleben zur Seit der Hanse. von

G. Freiherrn von der Ropp.

Blatt IV. 1908. Heinrich Murmester. Lin hamburgischer Bürger-
meister in der hansischen Blütezeit, von Hans Nirrnheim.

Blatt V. 1909. Der Linflutz des Handels auf das Geistesleben
Hamburgs, von Lrnst Baajch.

Blatt VI. 1910. Wismar im Mittelalter. von Friedrich Lechen.
Blatt VII. 1911. Der deutsche Kaufmann in den Niederlanden,
von Rudolf häpke.

Blatt VIII. 1912. Der Deutsche Orden und die Stände in preutzen

bis zum zweiten Thorner Frieden im Jahre 1466. von Rlbert Werminghoff.

Preis je 1 Mark.
        <pb n="3" />
        ﻿pfingftblätter

HD des hansischen Sescbicbtsvereins. £3j

ßlatt IX. 1913.

Die Hansestädte und die
Kontinentalsperre.

Von

Walther Vogel.

Verlag von Dünger O ßumblot.
(Düncben und Leipzig 1913.	.
        <pb n="4" />
        ﻿A 5W

Alle Rechte Vorbehalten.

Altenburg

Pierersche Hofbuchdruckerei
Stephan Geibel &amp; Co.
        <pb n="5" />
        ﻿I.

Die Hansestädte nnd das revolutionäre Frankreich.

„Frankreich schuf sich frei. Des Jahrhunderts edelste Tat hub
Da sich zu dem Olympus empor.

Bist du so eng begrenzt, daß du sie verkennest, umschwebet
Diese Dämmerung dir noch den Blick,

Diese Nacht: so durchwandre die Weltannalen und finde
Etwas darin, das ihr ferne nur gleicht,

Wenn du kannst."

Ä!it solchen Worten überströmender Begeisterung begrüßte
der Sänger des Messias die Ereignisse von 1789. Und er gab
damit nur einer Stimmung Ausdruck, die in den Hansestädten,
wie im übrigen Deutschland, weit verbreitet war. Die Masse
der Bevölkerung allerdings stand schon aus Mangel an näherer
Kenntnis der Ereignisse — noch waren ja Zeitungen und Zeitung-
lesen eine Seltenheit — den großen Weltbegebenheiten ziemlich
gleichgültig gegenüber; stolz auf den etwas verblichenen Glanz
seiner reichsstädtischen Freiheit, zufrieden mit dem ihm verfassungs-
mäßig zustehenden Anteil am Stadtregiment, über dessen peinlich
genauer Beobachtung er allerdings argwöhnisch wachte, konnte
der hansestädtische Bürger sich die patriarchalische Leitung der
Senate wohl gefallen lassen. In den Kreisen der Gebildeten aber
brachte man den Ideen von 1789 aufrichtige Sympathie entgegen.
Man hoffte, die Morgenröte der Freiheit „Galliens" werde ein
Zeitalter der Brüderlichkeit und Gerechtigkeit für ganz Europa
heraufführen, und es gab viele, die diesen Glauben bis in die
Zeit des Konsulats bewahrt haben, anders als Klopstock, der seinen
Irrtum schon nach wenigen Jahren eingestand.

Gelegentlich hat diese Stimmung im übrigen Deutschland
Anlaß gegeben, den Hansestädten während der folgenden Ereignisse
eine unpatriotische Hinneigung zur Französischen Republik vor-

1"
        <pb n="6" />
        ﻿4

zuwerfen. Damit tat man ihnen doch unrecht. Die an der Spitze
der kleinen Handelsrepubliken stehenden Staatsmänner waren viel
zu nüchterne Politiker, um sich durch den Freiheitsrausch zu un-
vorsichtigen Schritten hinreißen zu lassen. Wenn sie ein möglichst
freundschaftliches Verhältnis zu der so überraschend schnell zur
kontinentalen Vormacht emporgestiegenen Republik zu unterhalten
strebten, so geschah es einzig und allein in der Absicht, die großen
Handelsinteressen der Städte in Frankreich zu schützen. Denn
nicht wenig stand hier für die hanseatischen Gemeinwesen auf dem
Spiele.

Im Laufe des 18. Jahrhunderts hatte es Frankreich verstanden,
mit den Produkten seiner aufblühenden westindischen Besitzungen
sich eine beherrschende Stellung auf dem europäischen Kolonial-
warenmarkt zu schaffen. Portugal und Holland, früher die Haupt-
lieferanten in diesem Handelszweige, wurden überflügelt. Hamburg,
das den größten Teil Deutschlands mit Kolonialwaren versorgte,
bezog jetzt nicht mehr Brasilzucker über Lissabon, sondern west-
indischen Zucker aus Bordeaux und Havre. Der Import aus den
französischen Häfen nach den Hansestädten überstieg im Jahre 1788
die Summe von 50 Millionen Livres; die gesamte französische
Wareneinfuhr (zu Wasser uud zu Lande) nach den Hansestädten
beim Ausbruch der Revolution betrug mit über 60 Millionen mehr
als der französische Import nach allen übrigen Ländern Europas.
Über dreiviertel dieses Verkehrs, 49 Millionen, gingen nach Ham-
burg, etwa 11 Millionen nach Bremen, während Lübeck mit etwa
2 Millionen seiner Lage entsprechend die schwächsten Beziehungen
zu Frankreich unterhielt. Es bezog in der Hauptsache nur Bor-
deauxweine, während in Hamburg der westindische Kaffee und
Zucker den französischen Verkehr, und, wie erwähnt, die Kolonial-
wareneinfuhr überhaupt, beherrschte. Als weitere Einfuhrartikel
gesellten sich dazu noch Öl und Südfrüchte, Seesalz, Seidenwaren
und andere Manufakturen. Den Ausgleich in der Handelsbilanz
ermöglichte den deutschen Nordseestädten vor allem die Ausfuhr
der schlesischen, sächsischen und westfälischen Leinenmaren, die als
Gegenwert nach den westindischen Kolonien gelangten. Außerdem
versorgten sie Frankreich selbst mit Schiffbaumaterialien (Holz,
Tauwerk, Hanf usw.), vor allem auch mit Getreide und anderen
Lebensmitteln. 643 Schiffe von 107 846 Tonnen Tragfähigkeit
        <pb n="7" />
        ﻿5

vermittelten im Jahre 1789 diesen Verkehr; davon waren nur elf
französische, dagegen 422 hansestädtische, meist Hamburgische, Fahr-
zeuge; die holländische Reederei hatte den zweitstärksten Anteil an
dieser Verbindung.

Kaum bedarf es ausdrücklicher Erwähnung, daß der Ausbruch
der Revolutionskriege schwerwiegende Folgen für den Seehandel
der Hansestädte mit Frankreich nach sich ziehen mußte. In wenigen
Jahren sah sich Frankreich seiner Handelsflotte und seiner Kolonien
beraubt. Ein greuelvoller Negeraufstand, durch die unkluge Frei-
heitserklärung des Konvents entfesselt, verheerte San Domingo,
die Perle des Antillen, die anderen Inseln belegte das seemächtige
England mit Beschlag. Eine völlige Umwälzung in der Richtung
des hansestädtischen Kolonialwarenhandels war das notwendige
Ergebnis dieser Vorgänge. Was Frankreich verlor, das gewann
in erster Linie England, und der Gewinn war umso größer, als
1795 auch Holland, in den Strudel der Revolution gerissen, seinen
schon durch den Amerikanischen Krieg erschütterten Seehandel völlig
dahinsinken sah. Ein großer Teil des Amsterdamer Geschäfts
verzog sich nach den: neutralen Hamburg; die kurz zuvor erfolgte
Vollendung des Eiderkanals erleichterte Hamburg die Aufgabe,
das Erbe Amsterdams als des ersten Getreidemarktes auf dem
Kontinent anzutreten. Der Verkehr der Hansestädte mit England
aber nahm einen geradezu erstaunlichen Aufschwung. Der Schiffs-
verkehr Hamburgs mit England stieg von 1789 bis 1800 auf das
Vierzehnfache, der Bremens auf das Fünffache. Von Hamburg
gingen nach England (und Schottland)

1789: 28 Schiffe mit 4136 Tonnen
1800: 377 Schiffe mit 56311 Tonnen,

von Bremen:

1789: 21 Schiffe mit 3110 Tonnen
1800: 123 Schiffe mit 16566 Tonnen.

Die Zahl der allein von London in Hamburg einlaufenden
Schiffe verdreifachte sich in dem Jahrzehnt 1791/1800 (von 60
auf 198). Zunächst gründete sich dieses Wachstum auf den
Kolonialwarenhandel. Bezog doch Hamburg 1798 von London
4'/ü Million Pfund Kaffee, von Liverpol gar 10 Millionen Pfund.
Aber auch andere Umstände wirkten in derselben Richtung. Der
Krieg belebte die Gewerbetätigkeit in England außerordentlich, die
        <pb n="8" />
        ﻿0

Bevölkerung der Industriestädte wuchs in den 90er Jahren rasch
an und bedurfte einer vermehrten Getreide- und Lebensmittel-
zufuhr. Der Überschuß der Getreideeinfuhr Englands über die
Ausfuhr verzehnfachte sich in den beiden letzten Jahrzehnten des
Jahrhunderts (im Durchschnitt 1780/90 : 219 000 Quarter,
1801 : 2 349 000 Quarter), und die Hauptmasse dieser Getreide-
ausfuhr stammte aus Deutschland, vorzugsweise aus Preußen
(Danzig) und Pommern. Kein Wunder, daß die deutsche Reederei
im Schiffsverkehr der Themse 1798 mit 099 Schiffen nächst der
britischen an erster Stelle stand, daß der Wert ves Londoner Ein- und
Ausfuhrhandels mit Deutschland selbst den mit Ostindien oder
Westindien übertraf. Für Hamburg war neben der Kolonial-
wareneinfuhr namentlich noch die Kohlenzufuhr aus Newcastle
— zum Betrieb der Zuckersiedereien — unentbehrlich. Der Verkehr
mit Frankreich ging nun allerdings zurück, aber doch nicht im
gleichem Maße, wie man nach der Zunahme der englichen Einfuhr
erwarten sollte. Mit anderen Worten, der englisch-französische
Seekrieg brachte für den hansestädtischen Seehandel nicht nur eine
Verlegung, sondern eine bedeutende Steigerung des Geschäfts mit sich.

Aber England war nicht der einzige Erbe des französischen
Kolonialwarenhandels. Noch eine andere Nation beteiligte sich
mit Eifer am zunehmenden Seehandel niit überseeischen Genuß-
mitteln und Rohstoffen, die jungen Vereinigten Staaten von Nord-
amerika. Da die amerikanische Schiffahrt in den Handelswirren
der napoleonischen Zeit keine unbeträchtliche Rolle spielt, müssen
wir auf diesen Zweig des hansestädtischen Verkehrs wenigstens einen
kurzen Blick werfen. Schon der Befreiungskrieg selbst, etwa von
1780 an, hatte Versuche zur Anknüpfung einer direkten Handels-
verbindung der aufständischen Kolonien mit den Hansestädten hervor-
gerufen, die zunächst freilich noch den Charakter wilder und ziem-
lich unbedachtsamer Spekulation trugen. Der eigentliche Aufschwung
des amerikanischen Verkehrs mit Hamburg und Bremen datiert
erst seit den neunziger Jahren. Seine Entwicklung übertraf wo-
möglich noch die des Verkehrs mit England an Schnelligkeit und
Umfang. „Eine Hauptursache des in den letzten Jahren zu-
nehmenden Gewühls der Hamburger Handlung kömmt von Nord-
amerika her", schrieb Johann Georg Büsch im Jahre 1797.
Einige Zahlen mögen das näher beleuchten: 1790 figurierten die
        <pb n="9" />
        ﻿Hansestädte mit 478000 Dollars an fünfter Stelle in der Liste
der nordamerikanischen Ausfuhr; sie standen weit zurück hinter
Großbritannien mit mehr als 9 Millionen, Frankreich mit 48/*
Millionen Dollars. Fünf Jahre später hat sich das Bild schon
völlig gewandelt: mit 92/s Millionen sind die Hansestädte an die
zweite Stelle gerückt, die amerikanische Ausfuhr nach den deutschen
Seeplätzen übertrifft sogar die nach Großbritannien mit sämtlichen
Kolonien, ja bald die nach Großbritannien und Frankreich zu-
sammengenommen. Dieses erstaunliche Wachstum zeigte freilich
die Merkmale ungesunder Überhastung. Ein wildes Spekulativns-
fieber hatte die Handelskreise ergriffen, der Hamburger Markt war
mit Kolonialprodukten überfüllt — erreichte doch die amerikanische
Einfuhr nach den Hansestädten die unglaubliche Höhe von über
17 Millionen Dollars — übereilte Verschiffungen deutscher Waren
nach Spanisch-Amerika kamen hinzu, und so brach im Frühjahr
1799 eine schwere Handelskrise über Hamburg und Bremen herein.
Dank der Festigkeit seiner Bank und Valuta überstand doch Ham-
burg die Krisis verhältnismäßig rasch und leicht; der nordameri-
kanische Handel der Stadt war gut genug fundiert, um nicht
ernstlich und dauernd in Mitleidenschaft gezogen zu werden. Auch
in Bremen verhüteten die klugen Maßnahmen der Regierung,
namentlich die Errichtung einer Warenbank, größere Verluste.

Es handelt sich bei dem amerikanischen Verkehr noch nicht
vorwiegend um einen direkten Austausch einheimischer Erzeugnisse.
Auch die Vereinigten Staaten dienten vielmehr als Durchfuhr-
land für westindische Kolonialwaren, Zucker und Kaffee; im Jahre
1798 war die hnmburgische Zuckereinfuhr aus Nordamerika vier-
bis fünfmal so groß als der direkte Import aus Westindien.
Unter den Einfuhrgegenstände» nordamerikanischen Ursprungs
standen Tabak und Reis voran. Der Anteil der hansestädtischen
Reederei an diesem Verkehr blieb zunächst geringfügig, weil es ihr
an Ausfrachten fehlte. Seit 1797 machte sie zwar rasche Fort-
schritte, aber überwiegend fand der Warenaustausch unter ameri-
kanischer Flagge statt, die 1796 von nicht weniger als 239 Schiffen
im Hamburger Hafen gezeigt wurde. Diese Amerikaner vermittelten
nicht nur den Handel mit den Vereinigten Staaten selbst, sondern
beteiligten sich in freier Tramp- oder, wie man damals sagte,
Aventure- Fahrt, nach allen Ländern — ein Umstand, dem
        <pb n="10" />
        ﻿8

während der Kontinentalsperre eine gewisse Bedeutung zukommen
sollte. Beispielsweise versorgten sich 1796—97 Hamburgische
Zuckersiedereien durch amerikanische Schiffe mit dem unentbehr-
lichen Rohstoff aus Manila.

Aus dem Gesagten erhellt wohl zur Genüge, welcher Richt-
schnur die hansestädtische Politik inmitten der europäischen Kriegs-
wirren allein folgen konnte. Die Handelsbeziehungen mit Frank-
reich blieben bedeutend genug, um eine Fortdauer des freund-
schaftlichen Verhältnisses, wie es zur Zeit der Monarchie bestanden
hatte, auch unter der Republik wünschenswert zu machen. Aber
eine einseitige Parteinahme für diese verbot schon die Rücksicht
auf den so rasch emporblühenden Verkehr mit dem Hauptgegner
Frankreichs, mit England. Mit anderen Worten, strikteste Neu-
tralitätNeutralität zur Aufrechterhaltung des Seehandels nach
allen Seiten, mußte das A und O der hansestädtischen Politik
bilden, übrigens ein Leitstern, dem die Städte seit den Zeiten des
Untergangs althansischer Seemacht, seit dem nordischen Dreikronen-
kriege 1563—70, in allen kriegerischen Verwicklungen, die sie be-
rührt hatten, gefolgt waren.

Freilich stießen die Neutralitätswünsche der Hansestädte diesmal
auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Dem Handelstraktate der
Städte mit Frankreich von 1716 war ein Separatartikel angehängt,
in dem Frankreich unter der Bedingung der Gegenseitigkeit den
Hansestädten auch während eines Krieges mit dem Reiche freien
Verkehr zugestand, und dieser Artikel war auch in die Verträge
von 1769 und 1789 übergegangen. In der Tat hatte der Kaiser
während der früheren Reichskriege nicht auf „Affigierung der
Avocatorien", die den Handel mit dem Reichsfeinde verboten,
bestanden und den Verkehr stillschweigend geduldet. Es war
also verständlich, wenn die Städte auch 1792 beim Ausbruch
des Krieges die Beibehaltung der für sie so vorteilhaften milden
Praxis erhofften. Keineswegs wollten sie dem Kaiser verweigern,
was des Kaisers war. Pietät und schuldiger Respekt gegen das
altehrwürdige, für sie freilich, ach, so nutzlose Corpus des Heiligen
Römischen Reichs gingen weit genug, um die Stellung der ge-
wünschten Truppenkontingente nicht zu verweigern. Aber damit
meinte man auch seine Pflicht erfüllt zu haben. Der Kaiser sollte
gewissermaßen nur das eine, auf die militärische und finanzielle
        <pb n="11" />
        ﻿9

Hilfe gerichtete Auge öffnen, das andere aber, das die Fortdauer
der Kommerzien zur See mißfällig bemerken konnte, gnädigst zu-
drücken. Und sind wir berechtigt, diese Stellungnahme unlogisch
zu nennen, wo doch von einer kaiserlichen Seemacht zum Schutze
der hansestädtischen Lebensadern niemals etwas zu merken gewesen?
Aber weder auf kaiserlicher noch auf französischer Seite hatte man
diesnial mit solchen Argumenten Glück. Das bewaffnete Ein-
schreiten gegen das revolutionäre Frankreich, das Frankreich der
Jakobiner und Königsmörder, war eben etwas anderes als die
Kabinettskriege gegen die Monarchie des Roi Soleil. Der Kaiser
wollte zwar auf dem öffentlichen Anschlag der Handelsverbote
nicht unbedingt bestehen, gab sich aber „der gänzlichen Zuversicht
hin, daß der Inhalt der Inhibitorien mit strengster Gewissen-
haftigkeit befolgt werde". Die Haltung Frankreichs wurde durch
widerstreitende Erwägungen verschiedener Art bestimmt und erhielt
dadurch einen etwas verschleierten, zweideutigen Charakter. Einer-
seits war das Nationalgefühl der Republikaner durch die Aus-
weisung des französischen Gesandten ernt niedersächsischen Kreise, Lehoc
(1793), und die Nichtanerkennung des 1795 als dessen Nachfolger
nach Hamburg entsandten Reinhard beleidigt; auch beklagte man
sich über die Aufnahme zahlloser Emigranten, die Hamburg zu
einem Herd der Verschwörungen gegen die Republik machten.
Vor allzu scharfem Vorgehen aber hielt doch wieder die Einsicht
in den großen kommerziellen Nutzen ab, den der neutrale Handel
der Städte der Republik gewährte. Dazu kam aber noch ein
weiteres. Die große Bedeutung der Elb- und Wesermündung als
Eingangspforte des englischen Handels in das Innere des Kon-
tinents blieb den französischen Machthabern keineswegs verborgen.
Der Gedanke der Kontinentalsperre lag seit den Tagen des Direk-
toriums in der Luft. Reinhard, der übrigens eifrig für die Un-
abhängigkeit der kleinen Handelsrepubliken eintrat, sprach 1797
geradezu die Hoffnung aus, daß sich die Völker des Kontinents
nach Herstellung des allgemeinen Friedens vereinigen würden, um
Großbritannien mit bewaffneter Hand ein Seerecht nach ihrem
Willen aufzuzwingen und seinen Schiffen den Zugang zu den Häfen
des Kontinents zu sperren. Wenn die Staatsmänner an der
Seine schon damals au eine Okkupation der deutschen Strom-
mündungen dachten, so verstanden sie es doch geschickt, einen etwaigen
        <pb n="12" />
        ﻿10

Argwohn der Städte in dieser Hinsicht auf Preußen, Dänemark
und Hannover abzulenken, die ja in der Tat die hanseatische
Selbständigkeit viel unmittelbarer bedrohen zu können schienen.
Umringt von solchen Gefahren, setzten die Hansestädte ihre ganze
Hoffnung auf die Eifersucht der sie umgebenden Mächte und auf
den Schutz Frankreichs; gern kehrten sie im diplomatischen Verkehr
mit diesem die republikanische Verfassung der eigenen Gemein-
wesen heraus. Das nächste und fast stets von Erfolg gekrönte
Streben der französischen Politik ging aber dahin, sich einstweilen
den wohlwollenden Schutz dieser „schwachen Kinder, die der hilf-
reichen Hand bedurften" (Reinhard 1797) tüchtig bezahlen zu
lassen. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Ereignisse an
der nordwestdeutschen Küste seit 1795 wird uns lehren, welche
Ergebnisse das Widerspiel der hansischen Neutralitätspolitik und
der Schachzüge der französischen Diplomatie zeitigte, die letzten
Endes doch auf die Sperrung der Strommündungen abzielten.

Die Besetzung Bremens und Cuxhavens durch hannoversche
und englische Truppen 1795 gab den Hansestädten zum ersten
Male einen Vorgeschmack, was sie im Kamps der Großmächte zu"
vergewärtigen hatten. Bremen benutzte nun die Friedensverhand-
lungen zu Basel, um sich des französischen Schutzes gegenüber-
englischen Gewalttätigkeiten zu versichern, aber die beiden anderen
Städte wollten damals noch von einer direkten Anlehnung an
Frankreich nichts wissen. Diesem Zwiespalt hatte es Bremen zu
danken, daß es von den Streitigkeiten um die Anerkennung des
Gesandten Reinhard nicht unmittelbar betroffen wurde, die damit
endeten, daß Hamburg die Summe von 5 Bkillionen Livres opferte
und damit das von Frankreich zur Vergeltung auf seine Schiffe
gelegte Embargo ablöste. Wie ermähnt, waren seit 1795 Gerüchte
über eine drohende Besetzung und Sperrung der Strommündungen
durch Frankreich verbreitet. Zum Schutze der norddeutschen Neu-
tralität zog Preußen mit einigen anderen Reichsständen eine mili-
tärische Demarkationslinie. Auch die Hansestädte mußten dieser
im Anschluß an die niedersächsische Kreisverfassung gebildeten
„Neutralitäts-Associaton" beitreten, der sie es in der Tat zu ver-
danken hatten, daß die französischen Jnvasionsplüne unausgeführt
blieben. Die militärischen Maßnahmen Preußens riesen aber aufs
neue in den Hansestädten Befürchtungen vor einer Aimektion durch
        <pb n="13" />
        ﻿11

Preußen und Dänemark wach; Befürchtungen, die zwar von Preußen
ausdrücklich für grundlos erklärt wurden, doch mit dem Hinzu-
fügen, daß wirklich entsprechende Vorschläge von Österreich gemacht
worden seien. Auch die Direktorialregierung hatte den Städten
vertrauliche Mitteilung von der beabsichtigten Mediatisierung zu-
kommen lassen. Als diese nun bei ihr um Unterstützung nach-
suchten, ersah sie sogleich die günstige Gelegenheit, ihrer trostlosen
Finanzlage mit Hilfe des blühenden Handels der Hansestädte auf-
zuhelfen. Der hansische Geschäftsträger in Paris, Schlüter, er-
schreckt durch französische Drohungen mit Embargo, ließ sich zu
übereilten Zugeständnissen herbei; nach langen Verhandlungen
mußten sich die Städte zum zweiten Male zur Zahlung einer
erheblichen Summe (Hamburg 4, Bremen 2 Millionen, Lübeck
800000 fr.) bequemen, die zwar offiziell den Charakter einer
Anleihe trug, aber bei der Wertlosigkeit der in Austausch ge-
gebenen „batavischen Reskriptionen" doch ein bedeutendes Opfer
darstellte. Dafür sagte Frankreich seine Beihilfe auf den eben
beginnenden Verhandlungen des Rastatter Friedenskongresses zu.
Diese wurde denn auch mit so auffälliger Bereitwilligkeit geleistet,
daß namentlich Bremen in ein schiefes Licht gerückt wurde. Es
ist aber bekannt, welches Ende der Kongreß nahm. Erst »ach dem
Abschluß des Friedens von Luneville schienen sich die Städte
ihrem Ziele zu nähern. Napoleon, der sich freilich nicht gescheut
hatte, sie inzwischen noch zweimal zum Objekt seiner Gelderpressungs-
versuche zu machen — zur Beilegung der Affäre Chapeaurouge
mußte Hamburg wieder für ruehr als 4 Millionen bataoische
Reskriptionen kaufen — sprach feierlich seine Absicht aus, die Un-
abhängigkeit der Hansestädte zu schützen. Seine Äußerung war
lediglich dadurch veranlaßt, daß Preußen Miene machte, ihm i»
diesem „Schutz" durch Besetzung der Städte zuvor zu kommen. Es
handelte sich damals um das Vorgehen des zweiten nordischen
Neutralitätsbündnisses gegen England, in dessen Verfolg Hamburg
in der Tat kurze Zeit (März — Mai 1801) dänische Truppen in
seinen Mauern sah. Wie unwirksam der so eifrig angetragene
Schutz der Nachbarmächte, mochte er nun von französischer, preußischer
oder dänischer Seite kommen, in Wirklichkeit war, das erwies sich
freilich gerade in diesen Tagen zur Genüge. Englands Über-
macht zur See trat klar in Erscheinung. Nach der Schlacht auf
        <pb n="14" />
        ﻿der Kopenhagener Reede mußten sich Dänemark und mit ihm die
verbündeten nordischen Mächte unter den Willen des seegewaltigen
Albion beugen. Nur eine gleichwertige Seemacht hätte den Handel
der Städte wirklich vor aller Vergewaltigung behüten können;
da eine solche aber nicht vorhanden war, so mußten die Städte
auch weiterhin darauf bauen, daß England im wohlverstandenen
eigenen Interesse ihre Neutralität respektieren werde. Der Neichs-
deputationshauptschluß von 1808 gab ihrer Zuversicht neue Nahrung.
Sie retteten nicht nur ihre Unabhängigkeit, sondern erhielten auch
die Erfüllung ihres alten Wunsches, die Neutralität ihres See-
handels in allen Reichskriegen, zugesagt. Kein Wunder, daß sie
sich in die Hoffnung wiegen konnten, ihre Erhaltung als selbständige,
neutrale Seehandelsplätze sei gewissermaßen eine Naturnotwendig-
keit und werde, weil im Interesse aller liegend, auch von allen
begünstigt werden. Das ganze Streben ihrer Politik ging nur
dahin, anstelle des einseitigen Schutzes, der Protektion, wie sie
erst kürzlich noch Napoleon zugesichert hatte, die Garantie der
europäischen Großmächte zu setzen. Bald genug sollten sie aus
diesen Träumen zur rauhen Wirklichkeit erwachen.

Der Friede von Amiens hatte nur die Bedeutung eines vorüber-
gehenden Stillstands in dem Ringen zwischen der größten Land-
macht und der größten Seemacht Europas. Im Frühling 1803
war der abermalige Bruch eine vollendete Tatsache. Diesmal
aber gedachte Napoleon mit den alten Plänen des Direktoriums
Ernst zu machen. England sollte an seiner verwundbarsten Stelle,
in seinem blühenden Handel noch Mitteleuropa, getroffen werden.
Die Instruktion Mortiers, der im Mai und Juni Hannover be-
setzte, lautete dahin, sich in Hamburg und Bremen aller englischen
Schiffe und Magazine zu bemächtigen, die Auslieferung der eng-
lischen Matrosen zu erzwingen, und die Ein- und Durchfuhr aller
englischen Waren zu verhindern. Damit ist, wenn das Wort auch
noch nicht ausgesprochen wurde, die Politik der Kontinentalsperre
in allen wesentlichen Punkten eingeleitet.

Durch die Besetzung Ritzebüttels wurde die hanseatische Neu-
tralität verletzt; die Wegnahme der englischen Schiffe glückte
Mortier nicht mehr, sie waren rechtzeitig in zwei Flotten unter
Konvoi abgesegelt. Noch gab man sich in den Hansestädten der
Hoffnung hin, daß die Okkupation Hannovers und die Handels-
        <pb n="15" />
        ﻿13

störung vorübergehend sein werde, da traf die Nachricht ein, daß Eng-
land am 25. Juni zur Vergeltung die strengste Blockade über
Elbe und Weser verhängt habe. Auch neutralen Schiffen wurde
weder die Einfahrt noch die Ausfahrt gestattet. Die Erregung
in Hamburg richtete sich nun weit mehr gegen England als gegen
Frankreich. Ein so scharfes Vorgehen hielt man nicht für gerecht-
fertigt, man meinte, England habe seinen Seehandel ruhig, wie
früher schon öfter, unter neutraler Flagge fortsetzen können. Selbst
in englischen Handelskreisen war man überrascht und verwandte
sich für Aufhebung der Blockade, doch nur mit dem Erfolg, daß
die Einfuhr von 3000 Last Steinkohlen nach Hamburg gestattet
wurde, mit deren Hilfe die dortigen Zuckersiedereien ihren Betrieb
notdürftig fortsetzen konnten. Im übrigen wurde die Blockade
streng durchgeführt, Hamburger Grönland- und Archangelfahrer
weggenommen und als gute Prisen behandelt, als ob sie einer-
feindlichen Nation angehörten.

Der Seeverkehr auf der Elbe und Weser stockte nun völlig,
aber der Handel läßt sich nicht so leicht sperren, solange er noch
ein Hinterpförtchen offen sieht. Das holsteinische Tönning wurde
jetzt der Seehasen Hamburgs. Das kleine öde Städtchen am
gelblichfließenden Eiderstrom erlebte bewegte Tage, sah ungewohntes
Treiben in seinen Straßen. Eine Anzahl Hamburger Handels-
häuser etablierte Kontore, der Hafen war mit Schiffen, besonders
amerikanischen, überfüllt — im Juli lagen ihrer nicht weniger als
80 auf der Reede — und die dänische Negierung bemühte sich
durch Bereitstellung des königlichen Packhauses zur Lagerung der
Güter, durch Erweiterung des Hafens und andere Anstalten den
Verkehr zu erleichtern. Die Existenz des 1784 erbauten Eider-
kanals erwies sich als ein großer Vorteil; 4000 Schiffe passierten
diesen im Jahre 1803, und die Jahres-Zvlleinnahme in Tönning
stieg von 25000 plötzlich auf 200000 Reichstaler. Der Verkehr
mit Hamburg wurde anfänglich durch die Wattfahrer besorgt, bis
die Engländer im August auch diese Verbindung sperrten; seitdem
war man auf den Landtransport mit Frachtwagen angewiesen,
der jedoch seiner Kostspieligkeit und der vielen Diebstähle wegen
nur einen mangelhaften Notbehelf darstellte. Auch über Kopen-
hagen, Kiel und Lübeck gingen teiliveise die nach Hamburg und
Altona designierten Güter. Etwas besser war Bremen daran.
        <pb n="16" />
        ﻿14

l?

Die Weser wurde zwar ebenfalls blockiert, und man beorderte
anfänglich die nach Bremen bestimmten Schiffe nach Emden, dem
nun eine ähnliche Rolle wie Tönning für Hamburg zufiel; neu-
trale Flaggen, von denen man bisher kaum etwas gehört hatte,
die Kniephäuser, die Papenburger, flatterten auf den Schiffen im
Hafen. Als aber die sowieso schon beschwerliche Verbindung mit
Bremen auf den oldenburgischen Flüßchen und Landstraßen durch
den Winter völlig gesperrt wurde, verfiel man auf die Idee, die
ebenfalls blockadefreie Jade als Ausgangspforte Bremens zur
See zu benutzen. Es zeigte sich, daß dieser Meerbusen keineswegs
so unzugänglich für große Schiffe war, wie man bisher ange-
nonunen hatte. Über Varel wurde nun bis zum Ende der Blockade
ein ziemlich lebhaftes Verfrachtungsgeschäft, besonders in Leinwand,
betrieben.

Wenn die Blockade auch im folgenden Jahr etwas erleichtert
wurde, so hat sie doch durch ihre lange Dauer den Hansestädten
erheblichen Schaden zugefügt. Erst als die französischen Truppen
zur Teilnahme am dritten Koalitionskrieg nach Süden abrückten,
hob England am 9. Oktober 1805, nach 2Ü4 Jahren die Blockade
auf. Besonders hatten das Gewerbe, z. B. die Zuckersiedereien,
das Handwerk, die kleine Geschäftswelt, die aus den« Hafenbetrieb
ihre Nahrung zog, gelitten; von den 153 Fallissements, die während
der Sperre in Hamburg vorfielen, betrafen die meisten kleinere
Vermögen von 5000—50000 Mark Banko. Der Warenhandel
lag zwar auch schwer darnieder, doch verstand es die Kaufmann-
schaft vielfach ihre Verluste auf andere Weise, z. B. durch das
glänzend aufblühende Assekuranzgeschäft, wettzumachen. Auch die
hanseatischen Staatskassen hatten wieder bluten müssen. Da die
hannoverschen Revenuen nicht ausreichten, um die französische
Okkupationsarmee zu unterhalten, erzwang man von den Städten
eine Anleihe von über 6 Millionen Livres. Die Zukunft der
Städte schien unsicherer denn je, und Gewaltstreiche Napoleons,
wie die Aufhebung des englischen Gesandten Rumbold in Hamburg
&lt;1804), führten ihnen deutlich genug vor Augen, wessen sie sich
von ihrem „Protektor" zu versehen hatten. Noch immer aber
hofften sie, daß die Eifersucht der Großmächte ihnen den Verlust
ihrer Unabhängigkeit ersparen werde. Der ziemlich plumpe Er-
pressungsversuch Talleyrands und Bouriennes, des neuernannten
        <pb n="17" />
        ﻿15

französischen Gesandten in Hamburg, die den Hansestädten gegen
einmalige Zahlung von 6 Millionen Livres und eine jährliche
Subsidie von 2 Millionen abermals den militärischen Schutz Frank-
reichs aufnötigen wollten, mißlang deshalb. Die Städte beeilten
sich zwar in ihrem Schreiben vom 9. April 1806 den Schutz und
das Wohlwollen Napoleons anzurufen, jedoch in Wendungen, die
das Erbetene ausdrücklich nur als einen Ausfluß der schon 1803
erteilten Zusicherung der Unabhängigkeit und ewigen Neutralität
hinstellten. Auch daß sie gleichzeitig dasselbe Ersuchen an Kaiser-
Alexander richteten, bewies, daß sie an ihrer alten Forderung:
europäische Garantie statt Protektion, festhielten.

Die Gunst des Imperators mochten sie allerdings nicht ver-
scherzen, da ihnen seit der Besetzung Hannovers durch Preußen
(Frühjahr 1806) wieder einmal die Gefahr der preußischen Annektion
aus unmittelbarer Nähe drohte. Seit April hatte England zudem
m Beantwortung der preußischen Handelssperre von neuem die
Blockade über Elbe, Weser und Jade verhängt und die hansea-
tischen Schiffe, wie die preußischen, mit Embargo belegt. Je näher
freilich die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Preußen und
Frankreich rückte, desto mehr wurde die Blockade gemildert, um
schließlich Anfang Oktober völlig aufgehoben zu werden. Die
plötzliche Ankunft der wieder freigegebenen hanseatischen Schiffe
erzeugte eine Überfüllung des Hamburger Marktes mit Kolonial-
waren, während gleichzeitig der Absatz im Binnenlande infolge
der Kriegswirren immer niehr zurückging.

Die Auflösung des Reiches, die Gründung des Rheinbundes
im Sommer 1806 drängten endlich die Städte zu entschiedener
Stellungnahme. Preußen wünschte ihren Anschluß an den zu
begründenden „Nordischen Reichsbund", doch das Veto Napoleons,
das Abraten Englands und ihre eigene Abneigung gegen Aufgabe
ber Neutralität, standen dem entgegen. Im Herbst 1806 ver-
einigten sich Deputierte der drei Hansestädte in Lübeck, um ihre
künftige politische Stellung zu beraten. Das große Wort auf
diesen hanseatischen Konferenzen führte der Bremer Johann Smidt,
ursprünglich Theologe, mit jungen Jahren schon zum Senator
ernannt, ein hochgebildeter, geistig ungemein regsamer Mann. Er
trat entschieden für völlige Unabhängigkeit der Städte unter euro-
päischer Garantie ein, widerriet namentlich einen Anschluß an
        <pb n="18" />
        ﻿16

Preußen. Im Lichte der kommenden Ereignisse erscheint die Auf-
fassung Smidts seltsam genug. Mit einem geradezu erstaunlichen
Optimismus träumte er von einer unabhängigen Zukunft der
Hansestädte, die, in voller Selbständigkeit und unbedingter Neu-
tralität eine wirtschaftliche Notwendigkeit für das Handelsleben
Europas, gleichsam wie glückselige Inseln inmitten des allgemeinen
Kriegstumults, eine Zufluchtsstätte für alle friedliebenden, der
Kunst und der Wissenschaft sich weihenden Menschen sein sollten.
Die Städte waren jetzt, nach Smidt, „im Begriff, den Gipfel der
Freiheit und Unabhängkeit zu erklimmen". Wie demoralisierend
muß die jahrhundertelange Neutralitätspolitik der Hansestädte,
dieses ohnmächtig-schlaue Sichdurchwinden zwischen den Macht-
ansprüchen der seegewaltigen Großen, gewirkt haben, um selbst
bei einem so klarblickenden Geiste derartige Täuschungen hervor-
zurufen! — Das Gutachten der Konferenz empfahl in der Tat
Wahrung der augenblicklichen Unabhängigkeit, der vollen Sou-
veränität der neutralen Hansestädte, sowie eine engere Verbindung,
besonders durch Begründung einer gemeinsamen gerichtlichen Höchst-
instanz. Am 15. Oktober 1806 wurde das Gutachten von den
Deputierten unterzeichnet.

Sie ahnten nicht, daß sich ihr Schicksal schon entschieden
hatte. Denn tags zuvor waren bei Jena und Auerstädt die
eisernen Würfel gefallen.
        <pb n="19" />
        ﻿17

M.

Tie Kontinentalsperre.

Drei Wege hatte Napoleon im Jahre 1798 dem Direktorium
Mr Bezwingung Englands angegeben:

1.	Die Eroberung Ägyptens, die Bedrohung Indiens und
damit der ergiebigsten Quelle des britischen Reichtums

2.	Die Landung in England selbst

3.	Die Absperrung des europäischen Kontinents gegen Englands
Handel und Schiffahrt, die unweigerlich zur Aushungerung und
Verarmung des Landes führen müsse.

Alle drei Wege sind betreten worden. Das erste Unternehmen
scheiterte endgültig am Tage von Abukir, das zweite ani Tage
von Trafalgar; zu dem dritten schien der Sieg von Jena die
Bahn zu öffnen. Wenige Wochen nach dem Einzug des Imperators
in Berlin, am 21. November 1806 erschien das Berliner Dekret,
die Proklamation der K o n t i n e n t a l s p e r r e. Der Erlaß schildert
zunächst das allen Grundsätzen des Völkerrechts hohnsprechende
Verfahren der englischen Seerechtspraxis: Die Gefangensetzung
friedlicher, auf See ihrem Erwerbe nachgehender Untertanen des
feindlichen Landes, die Wegnahme feindlichen Privateigentums
zur See, die nur auf dem Papier stehende, nicht effektive Blockade
vicht nur einzelner Seeplätze, sondern ganzer Küsten und Reiche,
die Absicht den gesamten Handel- und Gewerbefleiß des Kontinents
Monopolisieren. Die Pflicht der Selbsterhaltung gebiete, England
vlit den gleichen Waffen zu bekämpfen. Dementsprechend wurde verfügt:

1.	Die Britischen Inseln werden für blockiert erklärt

2.	Aller Brief- und Postverkehr mit England, ja sogar die
Absendung eines Briefes in englischer Sprache ist verboten

3.	Jeder erreichbare englische Staatsangehörige wird Kriegs-
gefangener

Pfingstbl. d. H. Geschichtsv. IX. ISI3.

2
        <pb n="20" />
        ﻿18

4.	Alle englischen Magazine und Waren, alles englische
Eigentum, wird beschlagnahmt und eingezogen

5.	Aller Handel mit englischen Waren ist verboten, jede Ware,
die englischen Ursprungs ist oder aus den englischen Kolonien
stammt, verfällt ebenfalls der Wegnahme. Die Hälfte des Ertrags
des eingezogenen Handelsgutes und Eigentums dient zur Ent-
schädigung der durch englische Kaper beraubten Kaufleute

6.	Kein Schiff, das unmittelbar von England oder seinen
Kolonien kommt, wird in einem Hafen zugelassen. Jedes Schiff,
das dem auf Grund gefälschter Zeugnisse zuwiderhandelt, wird
nebst der Ladung beschlagnahmt und eingezogen, als ob es eng-
lisches Eigentum wäre.

Bei Erlaß des Berliner Dekrets befanden sich die Hansestädte
schon in französischen Händen. Lübeck hatte zuerst mit den Greueln
des Krieges Bekanntschaft gemacht: Blücher hatte sich auf dem
Rückzüge in die Stadt geworfen, am 6. November wurde sie von
den Franzosen erstürmt und war mehrere Tage dem Wüten der
Soldateska preisgegeben. Durch die Plünderung und die
drückenden Requisitionen wurde der Wohlstand Lübecks schwer
mitgenommen. Hamburg sah am 19., Bremen am 20. November
die Feinde in seine Straßen einziehen.

Schon geraume Zeit vorher hatte der Handel gestockt. Die
Einkaufsordres waren infolge des Krieges in Binnendeutschland
zurückgezogen worden. Die Kaufleute versammelten sich zwar auch
im Oktober auf der Hamburger Börse, „aber nicht um Geschäfte
zu machen, sondern um zu kannegießern." Die Unterbrechung des
Postverkehrs mit Wien, Schlesien, Rußland, infolge dessen
Zahlungen ausblieben, erfüllte den Kaufmann mit Besorgnis;
namentlich das Ausbleiben der russischen Post, dann die Konfis-
kation englischer Waren auf der Leiziger Blesse brachte arge
Verlegenheiten. Noch am 16. November hatte die Hamburger
Kommerzdeputation Bourrienne 150 000 Mark Crt. überreichen
lassen in Erkenntlichkeit für seine angeblichen unausgesetzten Be-
mühungen, die Kriegsbedrängnisse von der Stadt abzuwenden —
drei Tage später ließ Marschall Mortier seine Truppen einrücken.

Die Verkündigung des Berliner Dekrets, die noch vor Ablauf
des November in allen drei Hansestädten erfolgte, erregte allgemeine
Bestürzung. Die englischen Schiffe waren auf Anordnung des
        <pb n="21" />
        ﻿19

Vizekonsuls Nicholas rechtzeitig nach Glückstadt beordert worden,
so daß sie den Franzosen entgingen; dafür wurden auf Elbe und
Weser auch neutrale, schwedische, russische, preußische Schiffe mit
Embargo belegt. In den ersten Tagen herrschte große Verwirrung,
zumal die sich überstürzenden französischen Mandate vielfach unklar
und widerspruchsvoll waren. Bereits am 21. November hatte
eine Bekanntmachung des Senats die Beschlagnahme englischen
Gutes, sowie die schriftliche Deklaration aller Gelder und Waren,
verfügt, die aus englischen Manufakturen herrührten. Alan hatte
aber anzugeben vergessen, von welchem Datum ab der Gewinn
aus dem englischen Wareuhandel zu berechnen sei, auch war zunächst
von einer Beschlagnahme der Kolonialwaren nicht die Rede. Die
harten Strafandrohungen schüchterten viele derartig ein, daß sie
in übergroßer Ängstlichkeit auch Kolonialprodukte neutralen Ur-
sprungs deklarierten, andere wieder suchten den Umfang ihrer
Depots zu verschweigen. Mit Eifer bemühte sich die verstärkte
Kommerzdeputation, die seit Ende November ständig tagte, Ordnung
in das Chaos zu bringen. Endlich trat etwas größere Beruhigung
ein, die Kaufmannschaft atmete auf, als die angedrohte Versiegelung
der Hamburger Bank aufgeschoben wurde und der Gesandte bef'
Kommerzdeputation die beruhigende Versicherung gab, der Kaise^
sei willens, die Bank (in der damals 90 Millionen Mark Banko^
lagerten) „als Heiligtum zu betrachten".

Eins der Hauptobjekte der französischen Konfiskationsmaßregeln
war der englische „Court", die seit den Tagen der Königin
Elisabeth in Hamburg bestehende Faktorei der Merchant Adventurers.
Die meisten Engländer waren rechtzeitig geflohen, nur sechs ver-
heiratete Courtmitglieder hatten es vorgezogen in Hamburg zu
zu bleiben, teils weil sie ihrer Familie wegen nicht so schnell fort-
konnte», teils um das Eigentum des Courts zu überwachen. Un-
mittelbar nach dem Einmarsch der Franzosen wurde an letzteres
die Siegel gelegt, die sechs Zurückgebliebenen erklärte Mortier für
Kriegsgefangene und ließ ihnen eröffnen, daß man sie deninächst
nach Verdun transportieren werde. Doch gelang es, zum Teil
durch Bestechung Bourriennes, einen Aufschub und weitere Kon-
zessionen zu bewirken, sodaß die Courtmitglieder bald über ihr
persönliches Schicksal beruhigt sein durften. Auch finanziell
widerfuhr ihnen ganz unverdientes Glück. Das Warenlager des

2*
        <pb n="22" />
        ﻿20

Court war auf 35 000 £, darunter 17 000 £ Waren englischer
Herkunft eingeschätzt worden. Da nun das im Auslande und auf
See befindliche, also englischen Vergeltungsmaßregeln ausgesetzte,
Hamburger Gut einen viel höheren Wert erreichte, so erklärte sich
der Senat, der im Einverständnis mit den Courtmitgliedern ani
16. Januar 1807 die Disposition über das Warenlager über-
nommen hatte, bereit, es für 425 000 fr. zurückzukaufen und es
den Engländern frei zur Verfügung zu stellen. Gewiß geschah
das nicht aus reiner Großmut, sondern aus den eben angedeuteten
Nützlichkeitserwägungen. Immerhin hätte man von den englischen
Gästen wohl erwarten dürfen, daß sie diese Tatsache nicht gänzlich
totschweigen würden. Statt dessen hat man später noch den Anschein
zu erwecken gesucht, als ob ihnen in Hamburg großer Schaden zu-
gefügt worden sei; durchaus mit Unrecht, denn wenn die ehemaligen
Courtmitglieder in den Drangsalen der kommenden Jahre ihr
Vermögen verloren, so haben sie dieses Geschick mit der Mehrheit
der Hamburger Kaufmannschaft geteilt. Das Schicksal des Court
selbst war freilich besiegelt; im August 1807 wurde den Mitgliedern
der Befehl Napoleons übermittelt, daß die Faktorei aufzulösen sei
und die Insassen Hamburgische Bürger werden müßten. So geschah
es denn auch. Am 4. September 1807 erwarben die letzten fünf
„Merchant Adventurers" in Hamburg das Bürgerrecht, wobei
ihnen noch gewisse Vergünstigungen zugestanden wurden. Sechs
Monate später, am 20. April 1808, wurde die Aushebung des
Court für rechtskräftig erklärt. Alan weinte ihm in Hamburg
keine Träne nach. Ursprünglich eine der Einrichtungen, die
Hamburgs Aufsteigen zu kommerzieller Größe begründen halfen,
hatte er im Lause des 18. Jahrhunderts seine Bedeutung eingebüßt
und sich durch seine Exklusivität und sein starres Festhalten an
längst veralteten Vorrechten verhaßt gemacht. Daß er fiel, ist
einer der wenigen Gewinne, die Hamburg und sein Handel aus
der Franzosenzeit davongetragen haben. Wenn das frühere Court-
mitglied Burrowes in einer Aufzeichnung von 1808 den Verdacht
äußerte, der Senat habe im geheimen Einverständnis mit den Franzosen
gehandelt und seinerseits die Aufhebung des Court angeregt, so läßt sich
das jedenfalls nicht nachweisen. Daß der Senat sich auch noch für
die Aufrechterhaltung der unbequemen englischen Privilegien be-
mühen sollte, wäre aber in der Tat zuviel verlangt gewesen.
        <pb n="23" />
        ﻿21

Inzwischen war die Deklaration der englischen Manufakturen
und Kolonialwaren, in Hamburg durch den Zollinspektor Brsmond,
in Bremen und Lübeck durch seine Kollegen Marchal und Caire,
zum Abschluß gebracht worden. Der letztere soll sich dabei große
Unredlichkeiten haben zuschulden kommen lassen. Auffällig ist
jedenfalls der bedeutende Unterschied zwischen dem in Lübeck und
dem in Bremen konfiszierten Warenwerte: über 2 Millionen fr.
gegenüber nur 360 000 sr. Die in Hamburg beschlagnahmten
Waren wurden auf rund 17 Millionen fr. geschätzt, wozu noch
eine Reihe von Artikeln unbekannten Wertes traten. Über den
Umfang der Konfiskation herrschte immer noch nicht völlige Klar-
heit. Noch war die Hauptfrage zu entscheiden, ob sie sich auch
auf die für neutrale Rechnung gekauften, also neutrales Eigentum
gewordenen englischen Waren beziehe, und wenn ja, wie man dann
den Handel damit verhindern könne, ob ihre Ausfuhr zu gestatten
sei. Ferner bestand Unsicherheit darüber, ob das allgemeine Ein-
fuhrverbot sich auch auf gewisse Bamnwollwaren erstrecke, deren
Import nach Frankreich und dem Großherzogtum Berg gestattet
war, und endlich erhob sich die Frage, was mit dem konfiszierten
Gut überhaupt geschehen solle. Die Zollinspektoren erbaten über
diese Punkte Auskunft vom Ministerium des Innern in Paris,
erhielten aber keine Antwort. Doch fanden die Fragen allmählich
von selbst ihre Lösung.

Zunächst entschied eine im Dezember 1806 in Hamburg zu-
sammengetretene Kommission zur Ausführung der kaiserlichen
Dekrete jene Grundfrage nach dem Schicksal des neutralen Eigen-
tunis englischer Herkunft in dem Sinne, daß auch dieses der
Beschlagnahme verfallen sein. Es ist klar, daß diese Maßnahme
den Engländern nicht mehr den geringsten Schaden zufügen konnte,
sondern einfach auf einen'Raubzug gegen die Taschen der deutschen
Kaufmannschaft hinauslief. Doch das war nur die bezeichnende
Einleitung in die Wirtschaftspolitik, die Napoleon im rechts-
rheinischen Deutschland befolgte. Wirkungslos verhallten alle
Proteste der hanseatischen Kaufmannschaft. Eine Audienz, die der
Kaiser ani 14. Dezember 1806 in Posen einer Deputation aus
den drei Städten gewährte, verlief ohne jedes Ergebnis. Er hörte
die freimütigen Auseinandersetzungen des Bremer Senators Gröning
mit Wohlwollen und einem gewissen Interesse an, erklärte aber.
        <pb n="24" />
        ﻿22

in der jetzigen Verwirrung könne er nichts ändern. Und dabei
blieb es.

Napoleon hatte anfänglich die Absicht gehabt, die beschlag-
nahmten Waren nach Frankreich transportieren zu lassen, ließ sich
aber überzeugen, daß der Transport zu schwierig und kostspielig
sei. Man ließ sich daher von französischer Seite auf das Aner-
bieten des Hamburger Senats ein, die Waren zurückzukaufen,
wozu dieser im April 1807 von der Bürgerschaft autorisiert worden
war. Leitender Beweggrund war dabei, daß man englische Re-
pressalien zu vermeiden wünschte, zu denen England bequeme Ge-
legenheit hatte — schätzte man doch allein das auf See und in
England befindliche Hamburger Eigentum auf über 24 Millionen
Mark Banko. Nun begann das Feilschen um die Höhe der zu
zahlenden Summe. Die französische Ausführungskommission hatte
den Wert der beschlagnahmten und zurückzukaufenden Waren
endgültig auf die oben angegebenen Beträge festgesetzt. In Hamburg
erklärte man diese Forderung für ungeheuerlich. 7 Millionen habe
man schon für Einquartierungskosten und Requisitionen geopfert,
und dabei sei Hamburg eine neutrale, unabhängige, befreundete
Stadt, dürfe nicht, wie das eroberte Leipzig, nach Kriegsrecht be-
handelt werden. Sechs Btillionen war das höchste Angebot, das
man für die Aufhebung der Beschlagnahme machen zu können
erklärte. „Sie sind ein zu guter Beobachter," schrieb Syndikus
Gries am 19. Juni 1807 an Bourrienne, „als daß es Ihnen
entgehen könnte, daß das Gedeihen, dessen sich unsere unglückliche
Stadt erfreute, vielmehr auf der Schnelligkeit des Umsatzes und
der großen Zahl der Geschäfte beruhte, als auf den Kapitalien
ihrer Bewohner, und daß, aus demselben Grunde, dieses Gedeihen
mehr scheinbar als wirklich war. . . Wie könnte sie also im
Stande sein, eine so ungeheure Summe, wie 16 Millionen fr. zu
zahlen" ? Indes, Napoleon blieb unerbittlich; 2 Millionen auf
Lieferungen anzurechnen, war das äußerste Zugeständnis, zu dem
er sich herbeiließ. Was blieb den „befreundeten" Städten übrig,
als sich in das Unvermeidliche zu fügen? Am 23. September 1807
wurde der Vertrag unterzeichnet: 4 Millionen fr. zahlte Hamburg
bar, den Rest in Wechseln, und zwar in Raten von je 2 Millionen,
zahlbar Ende jedes Monats von Oktober 1807 bis Februar 1808.
Rund 2 Millionen für Lieferungen machten die Summe von
        <pb n="25" />
        ﻿23

16 Millionen voll. Lübeck wollte auf die Rückkaufsumme 5 Millionen
für Lieferungen angerechnet haben, und da dieser Betrag den Wert
der konfiszierten Waren weit überstieg, forderte es noch obendrein
einen Schadenersatz von 800 000 fr.! Es versteht sich, daß
Napoleon darauf nicht einging. Obwohl schon fast völlig ruiniert,

mußte Lübeck die von ihm festgesetzten 2 Millionen zahlen........

Bremen scheint mit einer weit geringeren Summe davongekommen
zu sein.

Im Grunde hat diese ganze Angelegenheit mit dem System
der Kontinentalsperre nichts zu tun. Es handelt sich, wie schon
angedeutet, um eine einfache Erpressung, wie sie Frankreich seit
1795 fortgesetzt an den Hansestädten verübt hatte. Daneben aber
richtete die kaiserliche Regierung ihre volle Aufmerksamkeit auf den
eigentlichen Zweck der Sperre, die Fernhaltung der englischen
Waren. Noch vor Ablauf des Jahres 1806 sah Hamburg die
ersten französischen Douaniers an seinen Toren, die Grünröcke,
gegen die sich in den folgenden sieben Jahren der Unterdrückung
der grimmigste Haß der Bevölkerung richtete. Gleich nach der
Besetzung der Stadt war sogar der Kleinverkehr mit den Nach-
barorten gesperrt worden; erst Anfang Dezember wurde er gegen
Zertifikate und umständliche Visitierung der Waren freigegeben.
Dreihundert Douaniers, die Anfang 1807 eintrafen, bildeten einen
Zollkordon am linken, hannoverschen Elbufer und von Hamburg
bis Travemünde. Ihr Kommandant, Inspektor Endel, ein tüchtiger,
und was besonders hervorgehoben zu werden verdient, unbestechlicher
Beamter, hatte mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die
Kontinentalsperre stellte einen so tiefen Eingriff in das Leben
der Hansestädte dar, daß ein plötzlicher Abbruch all der Verbindungen,
aus denen sie bisher ihre Nahrung gezogen hatten, fast als eine
Unmöglichkeit bezeichnet werden mußte. Handel und Verkehr
fanden tausend Wege, die rigorosen Bestimmungen des Berliner
Dekrets zu umgehen. Die französische Zollverwaltung mußte sich
erst im Laufe der Zeit die nötige Landes- und Ortskenntnis an-
eignen, um allmählich hinter diese Schliche zu komnien. Schon
allein das Verbot des Postverkehrs hätte ja genügt, um allen
Handel mit England zu unterbinden. Es war aber ohne besondere
Mühe möglich, die englische Post über Tönning nach Altona zu
leiten, wo sich die Hamburger Kaufleute ihre Briefe abholten.
        <pb n="26" />
        ﻿24

Überhaupt möchten wir nicht unterlassen, ausdrücklich auf die
großen Vorteile hinzuweisen, die die Nachbarschaft Altonas in der
Franzosenzeit Hamburg gewährt hat. Mit mißgünstigen Augen
hatte man in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts in
Hamburg das von der dänischen Regierung begünstigte Ausblühen
Altonas beobachtet; namentlich die Hamburger Reederei sah sich
geschädigt. Jetzt lernte man in Hamburg doch auch die Vorzüge
der engen Nachbarschaft schätzen. Ohne die Nähe dieser neutralen,
außerhalb des französischen Machtbereichs liegenden Stadt wäre die
Durchführung der Sperre zweifellos viel wirksamer, der Verlust
des Handels größer gewesen. Wie hätte man bei den Tausenden
von Menschen, die täglich zwischen Hamburg und Altona hin- und
hergingen, eine genaue Kontrolle durchführen können! Bald wurde
es für Köchinnen und Dienstmädchen ein beliebter Sport, ein halb
Pfund Kaffee oder Baumwolle unter den Kleidern durchzuschmuggeln.
Bourrienne erzählte die erstaunlichsten Geschichten von ganzen
Wagenladungen Zuckers, die als „Sand" die Zollwache passiert
hätten, von scheinbaren Leichenbegängnissen, die dem Transport
englischer Waren dienten, und dergleichen mehr. Alt und jung,
arm und reich beteiligten sich an diesem Vergnügen, das umso
aufregender und reizvoller war, als die schwersten Strafen auf
Zollübertretungen standen. Kein Zweifel, daß dieser Schmuggel
förmlich organisiert worden ist. Es wird von 600 Frauen
gesprochen, die ständig im Dienste von Hamburger Kaufleuten
Kolonialwaren paschten.

Wie während der Elbblockade von 1803—05 wurde Tönning
wieder der eigentliche Hafen Hamburgs. In der ersten Hälfte des
Jahres 1807 war der Verkehr hier außerordentlich rege. England
ließ zeitweise den Wattenverkehr sowie die Fahrt nach England zu
und gab im Juli die nach dem 1. Januar 1807 aufgebrachten
Bremer und Hamburger Schiffe frei. Große Mengen Getreide
gingen aus Holstein, meist auf kleineren Fahrzeugen, nach England
hinüber. Dafür brachten englische, meist aber dänische und
amerikanische Schiffe Kolonialwaren. In Tönning wurden diese
aus Leichter und Wattfahrzeuge umgeladen und nach Altona und
Hamburg verschifft. Die dänische Ortsbehörde stellte ihnen ohne
Schwierigkeiten Zeugnisse aus, die den neutralen Charakter der
Waren bescheinigten. In Hamburg hatte der neue Gouverneur,
        <pb n="27" />
        ﻿25

Marsch all Brune, den Makler Hesse mit der Beaufsichtigung der
ein- und auslaufenden Schiffe und der Untersuchung der Ladungen
beauftragt. Dieser nahm die Visitation, im Widerspruch mit dem
Douanen-Reglement, ganz allein, ohne Hinzuziehung von Zoll-
beamten, vor. Er stellte dann vom französischen Konsul unter-
zeichnete Atteste aus, die den nichtenglischen Ursprung der Waren
bezeugten nnd sie auf dem weiteren Wege ins Binnenland be-
gleiteten. Ebenso wurde mit den auslaufenden Schiffen verfahren.
Nach den Registern kanien vom 19. Februar bis 3. August 1807
etwa 590 000 t Waren von der Seeseite in Hamburg an; darunter
mußten sehr viele aus England und seinen Kolonien stammen.
Vollkommen sicher war dies z. B. bei den eintreffenden Kohlen der
Fall. Hamburg war überfüllt mit englischen Produkten. Auch
der Weitertransport der Waren in das Innere war bald organisiert.
Vieles ging nach Leipzig, denn in Sachsen war man im Interesse
der heimischen Industrie und des Leipziger Handels besonders
nachsichtig gegen den Schmuggel. Ein Bericht über die Leipziger
Ostermesse 1807 enthält die Bemerkung, daß aus Altona viel
englisches Garn mit dänischer Herkunftsbezeichnung versandt werde;
es herrschte auf der Messe kein Mangel an Baumwollgarn.

Der Schlüssel zu dieser laxen Handhabung der Sperre ist
unschwer zu finden. Napoleon hatte, indem er Ende Januar 1807
den Marschall Brune anstelle Mortiers zum Gouverneur der
Hansestädte ernannte, den Bock zum Gärtner gemacht. Brune,
nach einem späteren Wort des Kaisers, „ein unverzagter Räuber",
steckte mit Hesse, mit dem Stadtkommandanten Lallemand, dem
französischen Konsul La Chevardibre u. a. unter einer Decke, und
ließ sich die Umgehung der napoleonischen Dekrete von den
Hamburgern teuer bezahlen. An seiner Bestechlichkeit läßt sich
nach dem eingehenden Bericht des zur Aufsicht über die Ausführung
der Sperre nach Hamburg entsandten de Tournon nicht zweifeln.
Die Höhe der Summe, die die Kommerzdeputation Brune zu-
kommen ließ, wird auf 400 000 fr. angegeben; insgesamt veraus-
gabte sie vom November 1806 bis Februar 1807 565159 Mark
Banko zur Bestechung französischer Beamter. Man muß es Brune
lassen, daß er für das Geld fein möglichstes tat, das Sperrdekret
unwirksam zu machen. Von dem Verfahren bei der Ein- und
Ausklarierung der Schiffe haben wir schon gesprochen. Den
        <pb n="28" />
        ﻿— 20 —

Zollbeamten wurde eingeschärft, daß sie ihr Augenmerk nur auf
englische Waren zu richten hätten, daß das Warenregister des
französischen Zollgesetzes nicht ohne weiteres auf diese Gegenden
anzuwenden sei, indem z. B. in Frankreich jedes importierte Tuch
aus England stamme, während man hier Unterschiede zu beobachten
habe; überhaupt sollten die Zollbeamten stets bedenken, daß sie
sich nicht innerhalb der französischen Grenzen, sondern in einem
befreundeten Lande befinden, auf dessen Handel Rücksicht genommen
werden müsse. Wo es ging, wurde die Tätigkeit der Zollbeamten
erschwert oder vereitelt. Statt z. B., wie es Vorschrift und
zweckentsprechend war, einen Douanier auf die in die Elbe ein-
laufenden Schiffe zu setzen, der sie von Stade bis Hamburg be-
gleiten und etwaige Betrügereien verhindern sollte, befahl Brune,
daß diese Aufsicht von unwissenden Matrosen oder Soldaten aus-
geübt werde. Eine Zeitlang zwang er sogar den Zollinspektor
Endel die Zolllinie Travenlünde—Harburg—Srade aufzuheben
und seine 300 Zollwächter in Stade und Cuxhaven zusammen-
zuziehen. In der Zwischenzeit bewerkstelligte sich der Schmuggel
natürlich mit größter Bequemlichkeit.

Die Aufdeckung dieser Dinge hatte zur Folge, daß Brune am
23. Juli 1807 abberufen wurde. Aber auch mit seinem Nachfolger
Bernadotte war Napoleon nicht zufrieden; er warf ihm später
vor, daß er „in Hamburg viel Geld gemacht habe". Tatsächlich
fand sich Bernadottes Namen auf einer Liste derjenigen Franzosen,
die vom Hamburger Senat mit „Geschenken" bedacht waren.
Auch bei einem Verkauf konfiszierter Schiffe in Lübeck wies ihm
de Dournon Unterschlagungen nach. Die Kaufleute hatten den
leutseligen „Prinzen von Ponte-Corvo" gern und sahen nur mit
geheimem Schmerz den Tafelluxus, den er trieb und den sie aus
ihrer Tasche bezahlen mußten. Seine Verpflegung kostete täglich
1000 fr., die aller höheren Offiziere im Monat über 100000 fr.

Das sicherste Mittel, den Schmuggel zu verhüten, so erklärte
de Tournon in feinem Bericht, sei, die holsteinischen Häfen,
Tönning, Kiel, Glückstadt, Husum zu besetzen. Ginge dies aber
aus politischen Gründen nicht an, so müsse man wenigstens den
sachverständigen Zollbeamten die Aufsicht allein überlassen, ihnen
volle Freiheit des Handelns geben, und Militär und Gensdarmerie
anweisen, nur auf Verlangen der Douane einzugreifen, im übrigen
        <pb n="29" />
        ﻿27

aber sich in die Zollangelegenheiten nicht zu mischen. Inspektor
Endel machte noch besonders auf den Mißbrauch aufmerksam, der
mit den Ursprungszertifikaten bei der Einklarierung der Schiffe
getrieben werde. Auf seinen Antrag ist das Dekret vom
6. August 1807 zurückzuführen, das den Bezug englischer
Waren aus Holstein endgültig verhindern sollte. Demzufolge gab
es zunächst eine vollständige Aufzählung der Waren, die, ohne
weitere Prüfung ihrer Herkunft, einfach ihrer Beschaffenheit nach,
als englisches Erzeugnis anzusehen waren: bestimmte einzeln
aufgezählte Gewebe aus Baumwolle, Wolle und Haaren; Musseline
und weiße oder farbige Kattune, ausgenommen gewisse zum Be-
drucken bestimmte weiße Kattune, die aus Dänisch-Jndien stammten
und von den Hamburger Kattun-Druckereien verbraucht wurden;
wollene und baumwollene Mützenartikel; Knöpfe aller Art; alle
Arten von Geschirr, Kurzwaren, Kunstdrechslerarbeiten, Erzeugnissen
der Uhrmacherei, Arbeiten in Kupfer und Stahl, alle Leder- und
Fellarbeiten; Bänder, Gaze-Artikel und Spitzen; Glas- und Kristall-
fabrikate; alle Arten von Fayence- und Töpferarbeiten; endlich
raffinierten und Lompenzucker. Für die Kolonialwaren verlangte
das Dekret Ursprungszeugnisse der Konsuln, die ausdrücklich be-
scheinigten, daß die Waren weder den englischen Kolonien noch
überhaupt dem englischen Handel entstammten. Endlich überließ
das Dekret dem Zollinspektor und seinen Angestellten die volle und
alleinige Aufsicht über die Warenbewegung.

Selbstverständlich riefen diese Anordnungen eine Flut von
Protesten hervor. Eine durch Syndikus Doormann dein Ministerium
des Äußeren übermittelte Eingabe vom 7. Oktober 1807 bestritt
vor allem die Richtigkeit der Annahme des Dekrets, daß alle in
ihm aufgezählten Gewebe englischer Herkunft seien. Überhaupt
stamme ein großer Teil der angeführten Artikel aus deutschen
Fabriken, besonders aus Westfalen, Sachsen, Nürnberg, Solingen
(Werkzeuge, Messer); aus Schlesien kämen Felle und Wolle, aus
Böhmen Glaswaren usw. Diese Einwände waren durchaus be-
rechtigt ; namentlich ist es unzweifelhaft, daß schon damals, genau
wie heute, viele deutsche Fabrikate unter englischer Marke gingen,
weil sie sich so besser verkauften. Die Eingabe machte ferner auf
die Schwierigkeiten aufmerksam, die sich daraus ergaben, daß nicht
überall in den Kolonien französische Konsulate beständen, um
        <pb n="30" />
        ﻿s

— 28 —

Ursprungszeugnisse auszustellen. Die Einsuhr englischer Waren
werde auch von Dänemark verhindert, das sich mit England im
Kriege befinde.

-Auch dieser letzte Hinweis entsprach den Tatsachen. Seit
dem Bombardement von Kopenhagen und der Wegführung der
dänischen Flotte durch die Engländer waren auch hier die Brücken
abgebrochen, die noch von dem Jnselreiche zum Kontinent führten.
Dieser Umstand und die verschärfte französische Zollkontrolle be-
wirkten, daß im Herbst 1807 der blühende Schmuggelverkehr von
Holstein ins Stocken geriet. Der Hafen von Tönning verödete
wieder. Sehnsüchtig starrten die biederen Bürger des Städtchens
an der Eider westwärts nach Helgoland hinüber. Denn dort
blühte jetzt der goldene Weizen.

Der Grundgedanke des Kontinentalsystems: Zusammenschluß
des ganzen Kontinents zur Abwehr englischer Anmaßung, war
zweifellos berechtigt und gesund. In der Bewaffneten Neutralität
von 1780 und 1800 hatten die baltischen Seestaaten ähnliche Ziele
verfolgt. Das Kontinentalsystem ging zwar in seinen Mitteln über
die jener Verbände hinaus; aber ihrem Wesen nach stellte die
Sperre nichts anderes dar, als die Anwendung der monopolistischen
englischen Handelsprinzipien aus England selbst, eine vollkommen
gerechtfertigte Umdrehung des britischen Verfahrens. Hätte
Napoleon ehrlich eine Sammlung der kontinentalen Mächte unter
der Devise: „Kampf gegen den englischen Seedespotismus" erstrebt,
so hätte man sich auch in Deutschland mit seiner Handelspolitik
wohl befreunden können, wenn auch der Handel der Seestädte einen
— sicher nur vorübergehenden — Schaden erlitten hätte. Aber davon
war ja gar keine Rede. Napoleon dachte nicht daran, die kon-
tinentalen Vasallen- und Nachbarländer auf gleichem Fuße zu
behandeln. Seine ganze Politik lief darauf hinaus, die ökonomische
orherrschaft Englands durch die Frankreichs zu ersetzen. Paris
^anstatt London sollte das Handels- und Verkehrszentrum der Welt
werden. Die Vorbedingung des Gelingens der Sperre war die
Zusammenfassung des Kontinents zu einem gemeinsamen Zoll-
verbande, zu einer Art „geschlossenen Handelsstaats", wie ihn Fichte
wünschte. Der Seehandel hätte dabei unter allen Umständen
gelitten, aber das kontinentale Zollgebiet wäre groß genug gewesen,
um bei freiem Spiel der wirtschaftlichen Kräfte sich ohne die
        <pb n="31" />
        ﻿— 29 —

englische Kolonialwaren- und Rohstoffzufuhr mindestens solange
zu erhalten, bis England bezwungen war. Der Angriff auf
England wäre minder gewaltsam, aber vermutlich erfolgreicher
gewesen. Statt dessen wurde Frankreich durch hohe Schutzzölle
gegen die Einfuhr kontinental-europäischer Produkte abgesperrt,
den Nachbarländern dagegen eine gleiche Schutzzollpolitik verwehrt.
Die auf jede Weise begünstigte französische Industrie überschwemmte
das übrige Europa mit ihren Fabrikaten und schlug die übrigen
kontinentalen Wettbewerber mit Leichtigkeit aus dem Felde; die
Vasallenländer mußten ihr sogar vielfach Einfuhrmonopole oder
Vorzugszölle gewähren. Durchaus richtig hatte Schiller den inneren
Sinn dieses Kampfes erfaßt, wenn er die Lage Europas in den
bekannten prachtvollen Strophen malte:

„Zwo gewaltige Nationen ringen
Um der Welt alleinigen Besitz.

Aller Länder Freiheit zu verschlingen,

Schwingen sie den Dreizack und den Blitz.

Gold muß ihnen jede Landschaft wägen —

Und wie Brennus in der rohen Zeit
Wirft der Franke seinen ehernen Degen
In die Wage der Gerechtigkeit.

Seine Handelsflotten streckt der Brite
Gierig wie Polypenarme aus
Und das Reich der freien Amphitrite
Will er schließen wie sein eigen Haus."

„Gold muß ihnen jede Landschaft wägen" — in der Tat,
das Kontinentalspstem, so wie es praktisch gehandhabt wurde, war
nichts als eine große Ausplünderung des Kontinents, besonders
Deutschlands, Italiens und der Schweiz, zugunsten Frankreichs.
Frankreich und England rangen u,n den Sieg, und wir durften
die Kosten bezahlen. Napoleons Finanzminister Gaudin besaß
Einsicht genug, um zu bemerken, daß der Erfolg der Kontinental-
sperre hauptsächlich von dem guten Willen der Verbündeten
Frankreichs abhängen werde. Das französische Raubsystem, die
Zoll- und Steuerschikanen, verbunden mit der Ohnmacht Frank-
reichs, die neutrale Schiffahrt zu schützen, wirkten aber gerade
umgekehrt darauf hin, den guten Willen der Vasallen zu ertöten.
Damit hatte England gewonnenes Spiel. Es war nun, wie der
Verfasser einer anonymen Denkschrift ganz richtig bemerkt, so
        <pb n="32" />
        ﻿30

unmöglich „die Engländer durch Sperren vom Kontinent aus-
zuschließen, ohne Flotten zu haben, als den Vögeln zu verbieten,
bei uns Nester zu bauen". Wären die Interessen Frankreichs und
der Neutralen wirklich zusammengefallen, so möchte es so schwer
nicht geworden sein, die zufliegenden englischen Vögel zu verjagen
und ihre Nester zu zerstören.

Mit anderen Worten: die einseitige monopolistische Zoll-
politik Napoleons bot England eine wirksame Handhabe, die
Kontinentalsperre seinerseits als wirtschaftliches Kampfmittel zu
benutzen. Die Ziele Englands treten erst allmählich klarer hervor.
Die englische Geheimratsverordnnng vom 16. Mai 1806 hatte
sich erst begnügt, über die ganze Küstenstrecke von Brest bis zur
Elbe die Blockade zu verhängen, doch nur über die Strecke Brest—
Ostende in strenger Form. Nachdem aber Napoleon sich Nord-
deutschlands bemächtigt und im Berliner Dekret den Fehdehandschuh
hingeworfen hatte, folgte englischerseits Schlag auf Schlag: Am
7. Januar 1807 verbot ein englischer Kabinettsbeschluß allen Ver-
kehr neutraler Schiffe zwischen den Häfen Frankreichs und seiner
Verbündeten oder solchen Häfen, die soweit unter französischer
Kontrolle standen, daß britische Schiffe dort nicht frei verkehren
konnten. Von dieser Verordnung wurde besonders die Schiffahrt
unter dänischer und amerikanischer Flagge hart betroffen. Der
Küstenperkehr eines großen Teils von Europa wurde damit für
eine freie Beute der englischen Kaper erklärt. Das Bombardement
von Kopenhagen, die Wegnahme Helgolands und der dänischen
Flotte waren weitere Schritte auf dem Wege, die Blockade des
Kontinents wirksam zu machen. Ihr letztes Ziel aber enthüllte
die englische Seepolitik in den Kabinettsbeschlüssen vom 11. und
18. November 1807. Diese verfügten zunächst, daß alle Häfen
Frankreichs, seiner Verbündeten und derjenigen Länder, in denen
die britische Flagge vom Verkehr ausgeschlossen wurde, denselben
Beschränkungen in Bezug auf Handel und Schiffahrt zu unter-
werfen seien, als ob sie tatsächlich in der schärfsten Weise blockiert
würden. Da es selbst der britischen Flotte mit ihren 120 Linien-
schiffen und 152 Fregatten (1806) *) unmöglich war, jeden einzelnen
dieser Häfen effektiv zu blockieren, so war damit über die halbe

0 Die Zahlen geben ini Unterschied zu den von Hitzigrath mitgeteilten
den Bestand der aktiv en Flotte an. W. L. Clowes, Düs Royal Navy V, 10
        <pb n="33" />
        ﻿31

Welt eine „Papier-Blockade in der unverhülltesten Form und im
ausgedehntesten Maßstabe" verhängt (Mahan). Eine solche Papier-
Blockade war gleichbedeutend mit dem konzessionierten Seeraub
gegen alle Neutralen, die sich nicht den englischen Bedingungen
unterwarfen. Und diese lauteten: ausnahmsweise dürfen neutrale
Schiffe direkt zwischen den Häfen feindlicher Kolonien und den
eigenen Häsen sowie den Freihäfen britischer Kolonien verkehren.
Dadurch sollte deren Ausfuhr begünstigt werden. Die wichtigste
Bedingung aber bestand darin, daß neutrale Schiffe auch nach
einem blockierten oder feindlichen Hafen versegeln durften, sich aber
dann verpflichten mußten, unterwegs einen englischen Hafen anzu-
laufen, sich untersuchen zu lassen und eine Abgabe von durch-
schnittlich 25 °/o des Wertes der Ladung zu zahlen. Daß die
Engländer ein schrankenloses Visitationsrecht für ihre Kreuzer
beanspruchten, versteht sich von selbst. Der Seehandel der Neutralen
war damit vollständig der englischen Willkür ausgeliefert. Wie
es ganz richtig formuliert worden ist, „die Unterdrückung des
neutralen Seehandels, von Jahr zu Jahr verschärft, wurde für
England allmählich aus einem Kampfmittel ein Kampfziel" (von
Peez-Dehn). vr. Georg Gröning, der Bremer Senator, hatte
Napoleon diese Wirkung vorhergesagt: „Die Engländer erhalten
durch unsern Ruin das Monopol alles Handels". Man schätzte
den Zolltribut, den die Neutralen auf diese Weise an Großbritannien
entrichten mußten, auf jährlich 320—400 Millionen Mark, ob mit
Recht, müssen wir freilich dahingestellt sein lassen.

Aus diese englischen Verordnungen antwortete Napoleon mit
den drakonischen Maßnahmen der Mailänder Dekrete von:
23. November und 17. Dezember 1807: Jedes Schiff, das sich den
englischen Bedingungen fügte, sich durchsuchen ließ oder gar einen
englischen Hafen anlief und die geforderte Abgabe zahlte, galt
damit 6» ip8o für denationalisiert, für englisches Eigentum, und
damit, wenn es in den Machtbereich französischer Kriegsschiffe oder
Behörden geriet, als gute Prise. Schiffer und Matrosen, die die
Landung in England verschweigen oder falsche Angaben darüber
machen, verfallen in schwere Buße. Die bereits früher verordneten
Ursprungsalteste für Kolonialwaren müssen künftig nicht nur
allgemein den nichtbritischen Ursprung bezeugen, sondern genau den
2rt der Herkunft angeben.
        <pb n="34" />
        ﻿32

Damit war der Gegensatz auf die Spitze getrieben. Wille
stand gegen Wille, aber wie schon bemerkt, ohne Flotte und ohne
den guten Willen der Vasallen und Neutralen konnte Napoleon
nichts durchsetzen. Auch die Mailänder Dekrete haben die Fortdauer
des englischen Handels nach dem Kontinent nicht verhindern können-

Am 5. September 1807 hatte eine englische Fregatte die ,in
dänischem Besitz befindliche Insel Helgoland zur Übergabe genötigt.
Seitdem diente das kleine Eiland als Hauptausgangspunkt für den
Schmuggelhandel nach dem Kontinent. Eine Menge Kaufleute
hielt sich kürzere oder längere Zeit hier auf, nach dem Berichte
eines dänischen Beamten gegen 200; sie reisten unter fremdem
Namen und mit falschen Pässen hin und her, mehrere ließen sich
dauernd auf der Insel nieder. Große Handelshäuser aus England,
Deutschland und Holland unterhielten hier Agenturen. Die Waren
kamen meist von England in Flotten von 30—40 Schiffen und
häuften sich auf Helgoland bald derartig an, daß vieles unter-
freiem Himmel aufgestapelt werden mußte. Der Verkehr nach dem
Festlande ging vornehmlich über die ostfriesischen Inseln, die Ems,
die Jade, zum Teil auch die holsteinische Küste. Die kleinen
ostfriesischen Küstenfahrer und Fischerboote, deren oft 80—90 zugleich
vor Helgoland lagen, konnten den Verkehr kaum bewältigen und
fanden reichen Verdienst. Bis zu den Inseln dienten ihnen einige
von England gesandte Lugger zum Schutz, und bei Nacht und
Nebel wurden dann die Ladungen über das Watt nach dem Fest-
land geschafft. Auch die Post wurde anfangs von dem Vogt aus
Neuwerk übernommen, nach dessen Tode sperrten die Franzosen in
Kuxhaven diesen Weg, und seitdem ging die Korrespondenz eben-
falls über die ostfriesischen Inseln.

Natürlich blieb den Franzosen dieser Schleichhandel kein Ge-
heimnis. Ein Dekret vom 13. November 1807, das alle wesent-
lichen Bestimmungen der Mailänder Dekrete voraus nahm, dehnte
die Gültigkeit der Verordnung vom 6. August 1807 (s. oben
S. 27) auch auf die Weser aus. Auch Neuwerk und vor allem
die Watten sollten überwacht werden. Eine Ministerialverordnung
voni 16. Oktober hatte das Einlaufen jedes Schiffes, selbst eines
französischen, mit Kolonialwaren in die Elbe schlechtweg verboten.
Bourrienne, der, obwohl später einer der schärfsten Kritiker des
Kontinentalspstems, sich die Durchführung der Sperre eifrig
        <pb n="35" />
        ﻿angelegen sein ließ, ging soweit, sogar die Ausfahrt der Fischer-
boote zu untersagen. Aber es fehlte an Zollwächtern, um den
Maßnahmen Nachdruck zu geben. Der Schmuggel über die Jade
und die übrigen oldenburgischen Gewässer ging um so leichter vor
sich, als das Herzogtum Anfang 1808 mit Rücksicht auf russische
Wünsche von den französischen Truppen geräumt wurde. Wahr-
scheinlich aus Bourriennes Vorschlag wurde daher später wieder
ein Zollposten nach Eckwarden am rechten Jadeufer gelegt, mit
einem Kutter, der in der Jademündung kreuzte. Aus Neuwerk,
in Kuxhaven, Großwarden, Geestemünde und Blexen wurden
Batterien angelegt. Man dachte auch au einen Handstreich gegen
Helgoland, aber alle dahin zielenden Projekte mußten schließlich
als unausführbar verworfen werden.

Unter dem Druck der verschärften Sperrmaßregeln ging
natürlich der legitime Handel in den Hansestädten mehr und mehr
zurück. 3Jiit dem Schleichhandel mochte sich nicht jeder befassen,
er bereicherte nur einzelne, und nicht immer die besten Elemente.
Und mochte er noch so eifrig betrieben werden, er konnte an
Umfang längst nicht dem rechtmäßigen Handel gleichkommen, wie
er in der vorhergehenden Friedenszeit betrieben worden war, zumal
auch das französische Aussaugungssyftem den Konsum des Binnen-
landes zurückgehen ließ. Am schwersten litten wieder, wie schon
1803—05, die von kleineren Leuten betriebenen Hilfsgewerbe der
Schiffahrt, die Schiffbauer, Reepschläger, Wagenlader, Kornmeffer,
Weinschröder, Dielenträger usw. In Lübeck vermochten diese ihre
Pacht an die Stadtkasse nicht mehr zu zahlen. Ebenso schlecht
ging es den Fabriken. In Hamburg waren die Kattunfabriken
völlig ruiniert, in den 4—500 Zuckersiedereien, die sonst etwa
5000 Menschen ernährten, wurde fast garnicht mehr gearbeitet, die
Tabakmanufakturen hielten sich etwas besser. Unmittelbarer noch
als der Handel wurden Reederei und Schiffahrt betroffen. Die
stillliegenden Schiffe, besonders für große Fahrt, verfaulten im
Süßwasser der Häfen, sodaß den Reedern auch ihr Kapital ver-
loren ging. Alan versuchte zwar, wo es irgend ging, die Schiffahrt
weiter zu betreiben, doch bedeutend kann dieser Verkehr, über den
uns nur wenige zahlenmäßige Angaben zu Gebote stehen, keines-
falls gewesen sein.

Zweimal während der Zeit der Sperre, zu Beginn der
Pfingstbl. d. H. Geschrchtsv. IX. 1913.	3
        <pb n="36" />
        ﻿34

Jahre 1808 und 1809 wurde auf hanseatische Schiffe in west-
französischen Häfen Embargo gelegt, ein Beweis, daß diese sich
noch vereinzelt hinauswagten. Auch die Wattfahrt nach Holland,
die vor englischen Angriffen ziemlich gesichert war, wurde fortgesetzt.
1807 waren noch einige Schiffe unter hanseatischer Flagge
(4972 Tons im ganzen) nach Amerika gegangen, 1808 keines mehr-
Die Grönlandfahrt stockte in den Jahren 1808—1815 völlig, mit
Ausnahme des Jahres 1810, wo 9 Hamburgische Schiffe in See
gingen, zu deren Ausrüstung mehrere Kaufleute „den Rest ihres
Vermögens zusammengesucht hatten, um selbst zu verdienen und
besonders auch dem so sehr verarmten Volke Verdienst zu ver-
schaffen". Mit knapper Not entgingen sie der Beschlagnahme durch
die Engländer. Von den 51, 86, 78 Schiffen, die in den Jahren
1808—10 im Lübecker Hafen verkehrten (gegen 1572 im Jahre 1805!)
waren die meisten kleine dänische Küstenfahrer.

Und während die Nahrungsquellen der Städte niehr und
mehr versiegten, drückten die Lasten der Okkupation immer schwerer.
In einem Schreiben an Bourrienne vom 2. März 1809 bezifferte
Senator Westphalen den direkten Schaden, den Hamburg bis dahin
durch die französische Besetzung erlitten hatte auf etwa 81 Millionen
Mark Banko. In Bremen erpreßten die fremden Offiziere un-
erhört hohe Tafelgelder. Besonders die holländischen Generäle
von Hasselt und Gratien taten sich durch eine geradezu schamlose
Ausbeutung hervor, bis eine Beschwerde des Senats bei Berna-
dotte ihrem Treiben ein Ende machte. Die Verpflegung der Offiziere
und die Unterhaltung der Lazarette kostete der Stadt in knapp
zwei Jahren über eine Million Mark. In allen drei Städten
mußten die Steuern wesentlich erhöht und durch neue vermehrt
werden. Auch zu Zwangsanleihen sahen sich die Stadtregierungen
verschiedentlich gezwungen.

Dem sinkenden Verdienst und dem erhöhten Steuerdruck
standen steigende Preise gegenüber. Eine Flasche Bordeauxwein,
die vor der Sperre für 6—8 Schilling zu haben war, kostete jetzt
20—24 Schilling; die schlechtesten Sorten von Kaffee und Zucker
bezahlte man mit 30—40 Schilling das Pfund. In den meisten
Häusern begnügte man sich mit einem Kaffeesurrogat von Zichorie,
sogenanntem „Deutschen" oder „Kontinent-Kaffee", oder auch mit
gebrannten Graupen oder Eicheln. Nur der spartanische Fichte
        <pb n="37" />
        ﻿35

hätte an dergleichen Wirkungen des ins Praktische übersetzten
„geschlossenen Handelsstaats" wenigstens eine intellektuelle Freude
empfinden können. Statt des Zuckers behalf man sich mit Syrup;
der neue Rübenzucker war noch selten und teuer. Tabak war für
minder Begüterte kaum erschwinglich; getrocknete Kastanien- oder
Kirschenblätter oder Schafgarbe dienten als Ersatz.

Das Jahr 1808 bezeichnet den Tiefstand des Handels während
der ersten Periode der Kontinentalsperre. Die amerikanische Flagge
■ und dies war fast die einzige neutrale Flagge, die sich noch
auf See zeigte — verschwand nun ebenfalls vom Meere, seitdem
die Embargo-Akte vom Dezember 1807 im Hinblick auf die von
den kriegführenden Mächten drohenden Gefahren allen amerikanischen
Schiffen die Ausfahrt untersagte. Im folgenden Frühjahr jedoch
besserten sich die Verhältnisse plötzlich in überraschender Weise.
Das war auf verschiedene Umstände zurückzuführen. Um den
Handel mit den Häfen des Kontinents zu führen, die unter
französischer Aufsicht standen oder den Verbündeten Frankreichs
angehörten — vor allem Rußland kam hier in Frage — durften
sich die britischen Schiffe nicht der heimischen Flagge bedienen.
Schon 1807 hatte daher die englische Regierung begonnen, an
scheinbar neutrale Schiffe sogenannte Lizenzen zu erteilen, die diese
zu dem Blockadebruch bevollmächtigten und sie vor der Wegnahme
burch die englischen Kreuzer schützten. In Wirklichkeit handelte
rs sich in der Hauptsache nicht um neutrale, sondern um britische
schiffe, die durch „Neutralisation" das Recht zur Führung einer
ventralen (preußischen, dänischen, oldenburgischen, mecklenburgischen,
bniphausischen) Flagge erkauft hatten. Als die Aufmerksamkeit
Napoleons )eit dem Frühjahr 1809 durch den Krieg mit Österreich
von den Vorgängen in der Nord- und Ostsee abgelenkt war, ließ
bort die Schärfe der Aussicht nach und der Verkehr solcher neu-
tralisierten Schiffe nahm gewaltig zu. In vielen Nordseehäfen
ging der Seehandel fast wie in Friedenszeiten vor sich. In den
bereinigten Staaten war die Embargo-Akte am 1. März 1809
durch eine Non-Jntercourse-Akte ersetzt worden, die den Verkehr
Wieder freigab, ausgenommen mit Frankreich und England, und
selbst diese wurde von Juni an für einige Monate suspendiert
vvs die Versicherung des englischen Gesandten hin, daß England
feine Blockadeverordnungen vom November 1807 gleichzeitig
        <pb n="38" />
        ﻿30

aufheben werde. In der Tat milderte das englische Ministerium
durch einen Beschluß vom 20. April 1809 die Blockade wesentlich,
beschränkte sie auf die Küsten Frankreichs, Hollands und der un-
mittelbar unter französischer Herrschaft stehenden Teile Italiens.
Auch das eröffnete dem Seeverkehr günstigere Aussichten. Die
Zahl der britischen Lizenzen, die vorher etwa 2000 betragen hatte,
stieg 1809 auf über 15000, die Einfuhr von Schiffbauniaterial
nach Großbritannien verdoppelte sich und die britische Ausfuhr
nach Deutschland schnellte von einer halben Million Pfund Sterling
(1807) auf 6V2 Million (1809) empor. Amerikanische Schiffe
zeigten sich wieder zahlreich in England und in den kontinentalen
Häfen. In Tönning liefen ihrer in diesem Jahre allein 119 ein;
die Amerikaner hatten zwar viel unter dänischer Kaperei zu leiden,
als diese aber im August verboten wurde, stand der Versorgung
Holsteins mit Kolonialwaren nichts mehr im Wege, die dortigen
Magazine waren bald überfüllt. Das Hamburger Geschäft über
Tönning belebte sich wieder; man konnte hoffen, die großen dort
angesammelten Vorräte allmählich, wenn auch unter Schwierigkeiten,
über die Zollgrenze zu bringen und den binnenländischen Markt
neu zu versorgen.

Auch in England war man guten Mutes. Bisher hatte der
Vorteil aus dem wirtschaftlichen Kampf mit Napoleon die Nachteile
entschieden überwogen. Es schien als sollten die Spottverse recht
behalten, die der Schweizer D'Jvernois damals aus die Kontinental-
sperre prägte:

Vbtre blocus ne bloque point,

Et gräce k votre heureux adresse
Ceux que vous affamez sans cesse
Ne periront que d’embonpoint

was wir auf Deutsch etwa so wiedergeben können:

Ach, Eure Sperre, die sperrt nichts,

Die Ihr durch Hunger wollt verderben,

Läßt Euer Eifer höchstens sterben
Am Übermaß des Fettgewichts.
        <pb n="39" />
        ﻿— 37

III.

Tie Annettion.

Aber gerade, als man sich solchen verfrühten Hoffnungen hingab,
hatte Napoleon den Gipfel seiner Macht erklommen. Nach der
Schlacht bei Wagram war Österreichs Widerstandskraft ge-
brochen, der Kaiserstaat sah sich vom Meere abgeschnittten. Na-
poleons Maßnahmen am Adriatischen Meere waren sichtlich darauf
zugeschnitten, der Kontinentalsperre aufs neue strikte Durchführung
zu sichern. Der Freundschaft Rußlands gewiß, holte der Un-
ermüdliche zu einem neuen vernichtenden Schlage gegen den letzten
unbezwungenen Gegner, gegen England, aus. Die bittere Er-
fahrung von Trafalgar hatte ihn gelehrt, daß sich Flotten nicht
improvisieren lassen, er rechnete mit jahrelangen Vorbereitungen,
aber er hoffte, während er seine Rüstungen betrieb, durch eine
abermalige Verschärfung des wirtschaftlichen Kampfes, den Wider-
facher so sehr zu schwächen, daß seine Flotte nur noch den letzten
Stoß gegen einen Ohnmächtigen zu führen haben werde. Die
Vorbereitungen zu diesem Entscheidungskampfe besiegelten auch das
beschick der Hansestädte.

Die Frage nach der künftigen politischen Stellung der Städte
war seit 1806 in der Schwebe geblieben. Nominell erfreuten sie
ffch voller Unabhängigkeit, die alten Verfassungen blieben in Kraft,
mit Frankreich wurde auf diplomatischem Wege verkehrt, tatsächlich
aber waren die Senate einfach die ausführenden Organe des
kaiserlichen Willens. Das ganze Verhältnis trug jedoch den Cha-
rakter des Provisorischen an sich; eine endgültige Regelung schien
um so dringender erforderlich, seitdem, im Frühjahr und Herbst
1808, auch Mecklenburg und Oldenburg ihren Beitritt zum Rhein-
bünde erklärt hatten, sodaß die Städte fast vollständig von dessen
Gebiet umgeben waren. Im Jahre 1809 hatte ferner mehrere
        <pb n="40" />
        ﻿38

Male die Gefahr vorgelegen, daß Aufständische sich in den Städten
festsetzten und sie zum Mittelpunkt einer Erhebung machten. Schill
war bis Bergedorf vorgedrungen und hatte einen Augenblick Miene
gemacht, sich auf Lübeck zu werfen, der Herzog von Braunschweig
hatte mit seiner Schwarzen Schar eine Nacht in Bremen biwakiert,
bevor er sich in Elsfleth nach England einschiffte. Alle diese Umstände
mußten es Napoleon nahelegen, die Städte in ein festeres Ab-
hängigkeitsverhältnis zu bringen.

Im Herbst 1809 beauftragte der Kaiser Reinhard, den alten
Freund der Hansestädte, damals Gesandten am Kasseler Hofe, sich
mit Bourrienne ins Einvernehmen zu setzen und mit diesem den
Entwurf zu einer neuen Verfassung der Städte auszuarbeiten.
Reinhard und Bourrienne zogen zu ihren Konferenzen auch Ver-
treter der Städte, natürlich nur mit beratender Stinrme hinzu.
Bei diesen erregte die angekündigte Beschneidung ihrer Unabhängig-
keit ziemliche Bestürzung. Für den Fall eines Beitritts zum
Rheinbünde forderten sie jedenfalls völlige Gleichstellung mit den
übrigen Bundesmitgliedern. Auch den alten Wunsch absoluter Neu-
tralität im Kriege brachten sie wieder vor. Am liebsten hätten
sie alles beim alten gelassen, d. h. bei Wahrung ihrer Souveränität
nur in diplomatischem Verkehr mit dem Kaiser gestanden. Davon
konnte natürlich bei allem Wohlwollen, das Reinhard und auch
Champagne, der Minister des Auswärtigen, gegen die Städte
zeigten, keine Rede sein. Auf Grund des im November 1809 über-
sandten Reinhard-Bourrienneschen Gutachtens arbeitete Champagny
den Entwurf eines Vertrages über den Beitritt der Hansestädte
zum Rheinbund aus: danach sollten diese in alle Rechte und
Pflichten des Bundes eintreten, als ob sie zu den ursprünglichen
Kontrahenten gehört hätten. Sie waren aber verpflichtet, dem
Kaiser, der als Protektor die Freiheit, Unabhängigkeit und die
Verfassung der Städte garantierte, in allen Anordnungen bezüglich
des Kontinentalsystems und der Preß- und Fremdenpolizei ohne
Verzug und ohne Bedingung Gehorsam zu leisten. Dem Protektor
und dem Rheinbund gegenüber bildeten die Städte eine föderative
Einheit, für die ein jährlicher Kongreß vorgesehen war. In dieser
Einheit sollten sie nach dem ursprünglichen Vorschlage Villes
Unies heißen, da sie aber auf den alten Namen „Hansestädte"
großes Gewicht legten, billigte Champagny ihrer Gesamtheit
        <pb n="41" />
        ﻿39

die Bezeichnung Villes Imperiales Anseatiques zu. Im Innern
schlug das Projekt eine Vereinheitlichung der drei Stadtverfassungen,
Verbesserung der Justiz, Einführung des Code Napoleon und des
Code de Commerce, Gleichberechtigung der Konfessionen usw. vor.
Natürlich mußten sie sich auch zur Stellung eines militärischen
Kontingents verpflichten; an Neutralität war nicht zu denken.

Napoleon billigte am 24. Dezember 1809 den ihm vorgelegten
Entwurf Champagnys. Zur Ausführung ist dieser trotzdem nicht
gekommen. Wie Wohlwill wahrscheinlich gemacht hat, hängt
diese Sinnesänderung des Kaisers damit zusammen, daß die
wachsenden Anzeichen der Unzufriedenheit, die Aufstände des Jahres
1809, das Attentat von Staps, ihm die geplante festere Or-
ganisation des Rheinbunds gefährlich erscheinen ließen. Nicht ein
engerer Zusammenschluß, sondern eine weitere Zerstückelung der
deutschen Vasallenstaaten, dünkte ihm wünschenswert. Dazu kam,
daß die geplanten Vorbereitungen zu einem neuen maritimen und
kommerziellen Angriff auf England sich am besten durchführen
ließen, wenn die Gegenden, die ihm als Basis zu diesem Angriff
dienen sollten, seinem direkten Befehl unterstanden. Hatte er bisher
die alte Verfassung der Städte aus Bequemlichkeit und Berechnung
geduldet, weil deren Bevölkerung im Genusse scheinbarer Unab-
hängigkeit sich am leichtesten zufrieden gab, so waren diese kleinen
Staaten, „deren System darin besteht, zu temporisieren" seiner
Ungeduld jetzt nur im Wege. Was brauchte der allmächtige
Gebieter Europas lange Rücksicht auf sie zu nehmen? Die An-
Etion war einfach eine Verwaltungsreform zur schnelleren und
Efferen Vorbereitung des Entscheidungskampfes mit England.

Jedenfalls tritt dieser Gesichtspunkt in den öffentlichen
Äußerungen des Kaisers und seiner ausführenden Organe am
stärksten hervor. Noch in seiner Erwiderung auf Champagnys
Projekt meinte Napoleon: „Was man mir hinsichtlich der Hanse-
städte vorschlägt, scheint mir ziemlich vernünftig. Die Haupt-
sache ist, daß ich in der Lage bin, dort im Fall eines
Seekrieges meineBefehle gegen die Engländer genau
Sur Ausführung zu bringen". Und im März 1811, in
demselben Monat, in denr er in seinen Befehlen an den Marine-
uiinister neue gewaltige Flottenbaupläne entwickelte, erklärte er
seine Absichten in voller Deutlichkeit in einer Ansprache an De-
        <pb n="42" />
        ﻿40

putierte der französischen Handels- und Gewerbekammeru: „In
vier Jahren werde ich eine Marine haben. Sind meine Geschwader
erst drei oder vier Jahre zur See, dann können mir uns mit den
Engländern messen", und in denselben Tagen an die Abgeordneten
der annektierten Hansestädte: „der Seehandel, der Eure Stärke
ausgemacht hat, kann künftig nur zugleich mit der Seemacht
wieder aufleben. Auf einen Schlag muß das Völkerrecht, die
Freiheit der Meere und der allgemeine Friede wieder hergestellt
werden. Wenn ich über 100 Hochsee-Kriegsschiffe habe, werde
ich England unterwerfen. Ich brauche die Matrosen Eurer Küsten
und die Baumaterialien, die zu Euren Flußmündungen gelangen.
Frankreich in seinen alten Grenzen konnte in Kriegszeiten keine
Flotte bauen. Wenn seine Küsten blockiert waren, war es ge-
zwungen sich zu fügen. Heute vermag ich, infolge des Zuwachses,
den mein Reich seit sechs Jahren erfahren hat, jährlich 25 hoch-
bordige Schiffe zu erbauen, zu bemannen und auszurüsten, ohne
daß die Lage des Seekriegs es verhindern oder mich in irgend
etwas hemmen könnte".

Schon im Sommer 1810 war Holland, dessen König Louis
sich allzusehr um das Wohl seiner durch die Kontinentalsperre
schwer geschädigten Untertanen besorgt gezeigt hatte, dem Franzö-
sischen Reiche einverleibt worden; die Annnektion der drei Hanse-
städte und der übrigen dazu bestimmten nordwestdeutschen Gebiete
wurde formell durch ein Senatskonsult vom 13. Dezember 1810
ausgesprochen, nachdem Napoleon sie drei Tage zuvor mit der
gebieterischen Notwendigkeir, dem englischen Handel diese Eingänge
zu verschließen, begründet hatte. Hannover wurde zwischen Frank-
reich und dem Königreich Westfalen geteilt, wogegen gewisse
Distrikte sowohl von Westfalen wie vom Großherzogtum Berg
abgetrennt wurden, ohne daß man die Souveräne dieser Länder
auch nur gefragt hätte. Die Einverleibung Oldenburgs erfolgte
gegen den Protest des Großherzogs und seines Verwandten, des
Zaren, und war bekanntlich einer der Gründe, die zum Bruche
mit Rußland führten. Daß man in den Hansestädten keinen
Widerspruch wagte, bedarf kaum der Erwähnung. Aus den Hanse-
städten, dem Herzogtum Lauenburg, den nordwestlichen Teilen
Hannovers, dem Großherzogtum Oldenburg und einigen west-
fälischen Distrikten wurden die drei „hanseatischen" Departements:
        <pb n="43" />
        ﻿41

Bouches de l’Elbe, Bouches du Weser und Ems Superieur mit
den Hauptstädten Hamburg, Bremen und Osnabrück gebildet.
Militärisch entsprachen die drei Departements dem Bezirk der
32. Division; die oberste Gewalt vereinigte der von Napoleon zum
Militär- und Zivil-Gouverneur ernannte Marschall Davout, Prinz
von Eckmühl, in seiner Hand. Die innere Organisation der an-
nektierten Gebiete wurde einer Kommission übertragen, die ihre
Arbeit am letzten Tage des Jahres 1811 beendete. Wir brauchen
auf die Einzelheiten der Verfassung der drei Departements hier
nicht einzugehen. In den Hansestädten wurden die Senate natür-
lich beseitigt, doch ging ein Teil der Senatsmitglieder in die neue
Verwaltung über. Zum Maire von Hamburg wurde der Senator
Abendroth, zuletzt Amtmann in Ritzebüttel, ernannt, ein energischer,
diplomatisch-geschickter Reichsslädter vom alten Schlage; als
Maire in Lübeck waltete der frühere Bürgermeister Tesdorpf,
später der ehemalige Syndikus Gütschow; in Bremen der Professor
Wichelhausen, alles tüchtige Männer, die ihrer schwierigen Auf-
gabe, die Interessen ihrer Heimatstädte auch unter dem despotischen
fremden Regime zu vertreten, nach Möglichkeit gerecht geworden sind.

In der Proklamation, die der Generalgouoerneur Davout bei
Übernahme seines Kommandos am 9. Februar 1811 an die Be-
völkerung richtete, kündete er den gigantischen Plan einer Kanal-
verbindung der Ostsee mit den Strömen Frankreichs an. Dieses
Kanalprojekt bildet in der Tat die Grundlage des ganzen, für
die Annektion maßgebenden Angriffsplans gegen England. Die
annektierten Gebietsteile stellten gewissermaßen nur das Ufergelünde
dieses Kanals dar. Nach Behauptung der Königin Katharina von
Westfalen soll ihr Gemahl Jerome die Idee angeregt haben. In \
Wirklichkeit ist sie jedoch bereits in einer Denkschrift aus der Zeit
des Rastatter Kongresses nachweisbar. Der Oaual de la Seine- !
Baltique sollte für die durch die englische Blockade unmöglich
gemachte Verschiffung der Ostseeprodukte auf dem Seewege einen
billigen Binnenschiffahrts-Transportweg schaffen. In militärischer
Beziehung war dabei hauptsächlich an die Verfrachtung von Schiff-
bauholz und dergleichen gedacht. Zum militärischen Eckpfeiler
dieses ganzen antibritischen Rüstungssystems war Antwerpen, der
künftige Kriegshafen des Reichs, bestimmt, zum kommerziellen
Paris, der Zentralstapelplatz des Kontinents. Eine von Napoleon
        <pb n="44" />
        ﻿42

eingesetzte Ingenieur-Kommission schlug nach eingehenden Unter-
suchungen drei Linien für das gewaltige Werk vor: einen Küsten-
kanal von der Zuidersee über Zwartsluis, Assen, Leer, Oldenburg,
Vegesack, Bremervörde, Stade; einen Zentralkanal über Kämpen,
Zwolle, Meppen, Diepholz, Wildeshausen, Delmenhorst, Bremen,
Stade, und einen Grenzkanal über Wesel, Haltern, Münster, Biele-
feld, Minden, Buxtehude. Zur Ausführung empfahl sie, seiner
Billigkeit wegen, den Küstenkanal. Dazu kam noch ein Kanal
Hamburg-Lübeck auf der Alster- oder Stecknitzlinie; die Wasser-
verbindung zwischen der Zuidersee, Antwerpen und Paris bestand
schon. Man entschied sich schließlich, die Ausmündung des Kanals
in die Elbe nach Altenbruch zu legen, wo außerdem ein großes
Marine-Arsenal mit einer Schiffswerft zum Bauen von gleichzeitig
drei Linienschiffen und einer Fregatte und zur Ausrüstung von
zwölf Linienschiffen und ebensoviel Fregatten vorgesehen war.
In Hamburg selbst sollte ebenfalls eine leistungsfähige Schiffs-
werft mih einem Bagno für 600 Galeerensträflinge errichtet werden.
An Insassen würde es bei den drakonischen Urteilen des Prevotal-

Gerichtshofes gegen Schmuggler nicht gefehlt haben..........Der

Bau des Marine-Arsenals lag Napoleon vor allem am Herzen.
Die von ihn: am 18. März 1811 verfügte Marine-Inskription
in den hanseatischen Departements wurde deshalb mit besonderem
Eifer betrieben: 3000 Seeleute sollten hier ausgehoben werden;
jeder Bürger von über 18 Jahren, der anderthalb bis zwei Jahre
zur See gefahren war, mußte sich in die Listen einschreiben lassen.

Alle diese Pläne sind jedoch unausgeführt geblieben. Von
dem Kanalprojekt scheinen den Kaiser besonders die hohen Kosten
abgeschreckt zu haben, die im umgekehrten Verhältnis zur Renta-
bilität des Wasserwegs in Friedenszeiten standen. Er äußerte
schon im Januar 1811, der einfachste Weg von Hamburg nach
Holland sei der durch die Watten, zu dessen Schutz er die ost-
friesischen Inseln befestigen lassen wolle. Der Bau des Kriegs-
hafens an der Elbe ist wohl nur infolge der Vorbereitungen zum
russischen Feldzug unterblieben.

Während so die militärischen Rüstungen gegen England
— allerdings mehr in maßlosen und phantastischen Plänen, als
in wirklichen Taten — ihren Fortgang nahmen, suchte Napoleon
auch den wirtschaftlichen Kampf aufs neue zu organisieren, nach-
        <pb n="45" />
        ﻿48

dem er, wie wir sahen, im Jahre 1809 teilweise einen Zusammen-
bruch erlebt hatte. Drei Momente sind für die Handhabung der
Kontinentalsperre in den Jahren 1810—1813 charakteristisch: das
System der Lizenzen, der Zolltarif von Trianon und die militärische
Grenzsperre zur Verhinderung des Schmuggels.

Der Begriff der „Lizenz" war auf französischer Seite derselbe
wie auf englischer: eine für den Einzelfall gemachte Ausnahme
von den allgemeinen Schiffahrts- und Handelsverboten. Lizenzen
waren hier ebensowenig etwas ganz neues wie in England, aber
erst seit 1809 machte die französische Regierung häufiger Gebrauch
davon. Es gab verschiedene Arten von Lizenzen, solche, die nur
die Einfuhr von Schiffbaumaterial und Medikamenten, oder von
Tuchen, Öl und dergleichen, andere, die gegen Ausfuhr franzö-
sischer Seidenstoffe und Weine auch die Einfuhr von Kolonial-
waren, Baumwolle usw. gestatteten. Seit August 1810 erhob
Napoleon die Ausgabe von Lizenzen zum System; fortan sollte
keinem Schiff mehr ohne Lizenz die Ein- oder Ausfahrt gestattet
werden. Unter besonderen Bedingungen war gegen Lizenz auch
die Fahrt nach England erlaubt. Man hat den Kaiser wegen
dieser Inkonsequenz, dieser Durchbrechung des Kontinentalsystems
heftig getadelt. Es scheint jedoch, daß die Absicht durch den
Verkauf der Lizenzen eine neue Einnahmequelle für seine Kassen
zu erschließen, für ihn nicht im Vordergrund stand, obwohl dieser
fiskalische Zweck ebenso wie die Begünstigung der Ausfuhr franzö-
stscher Manufakturen zweifellos mitsprach. Der Hauptzweck Na-
poleons ist vielmehr wahrscheinlich in dem wohlberechneten Plan
zu suchen, durch eine begrenzte Zulassung des Verkehrs mit England
das Bargeld aus dem Vereinigten Königreich herauszuziehen und
fo den britischen Staatskredit zu erschüttern. Deswegen begünstigte
er vor allem die Ausfuhr von Getreide aus den norddeutschen
Häfen nach England. Ein Dekret vom 22. Juli 1810 verordnete
die Erteilung von Speziallizenzen an hanseatische Schiffe aus
Danzig, Lübeck, Hamburg und Bremen zur Fahrt nach Dünkirchen,
Nantes und Bordeaux. Sie durften England berühren, jedoch
keine englischen Waren nach den französischen Häfen einführen,
sollten diese vielmehr nur in Ballast oder mit nordischen Pro-
dukten, Schiffbaumaterialien usw. anlaufen.

Übrigens haben von den übersandten Lizenzen nur wenige
        <pb n="46" />
        ﻿44

hansestädtische Schiffe Gebrauch gemacht; bis Ende 1810 gingen
nur 33 Schiffe mit insgesamt etwa 7400 Tonnen und einer
Ladung im Werte von rund 5 Millionen Franks aus Hamburg,
Bremen und Lübeck in See, die an Lizenzgebühr etwa 445 000 Franks
zahlten. Dagegen entsandte Danzig allein 1810 die dreifache
Zahl von Schiffen mit Lizenzen, hauptsächlich mit Getreide nach
England. Auf den britischen Inseln herrschte in den Jahren
1809, 1811/12 Mißwachs und Teuerung. Nach Rose hat Na-
poleon damals durch die Zulassung der Getreideausfuhr aus den
baltischen Häfen England vor der Hungersnot errettet. War er
wirklich so kurzsichtig? Es verdient doch bemerkt zu werden, daß
er sein Ziel, den englischen Barvorrat zu erschöpfen, fast erreicht
hat. Im Jahre 1815 belief sich die Goldreserve der Bank von
England nur mehr auf 2 Millionen Pfund.

Durch die Erlasse von Trianon vom 5. August 1810 glaubte
Napoleon den Schmuggel wirksam bekämpfen zu können. Der
eine Erlaß führte für Frankreich und seine Vasallenstaaten einen
neuen Zolltarif mit außerordentlich hohen Zollsätzen auf koloniale
Genußmittel und Rohstoffe ein, Sätzen, die den Warenwert oft
weit überstiegen. Der andere Erlaß bestimmte, daß bereits ein-
geführte oder bis zu einem bestimmten Termin deklarierte Kolonial-
waren erlaubter Herkunft gegen Erlegung eines Nachzolls von
50°'o des Wertes frei gehandelt werden dürften. Als erlaubte
Kolonialwaren galten alle, die von guten Prisen stammten, oder
gegen Lizenz und unter neutraler Flagge eingeführt waren. Bri-
tische Kolonialwaren und vor allem Manufakturen blieben nach
wie vor verboten; doch sollten die Zollbeamten bei der Prüfung
der Herkunft der Waren nicht gar zu streng verfahren. Der
nachträgliche Zoll war auf 50% festgesetzt, weil nach Napoleons
Informationen soviel der durchschnittliche Gewinn beim Schmuggel-
handel betrug. Der Kampf wendete sich also gewissermaßen von
den Schmugglern ab und gegen die ehrbare Kaufmannschaft.
Früher hatte eine Ware, wenn sie einmal durchgeschmuggelt war,
frei zirkulieren können. Dadurch, daß jetzt alle in den Magazinen
der Kaufleute befindlichen Kolonialwaren, sie mochten geschmuggelt
sein oder nicht, nachverzollt werden mußten, hoffte man den
Schleichhandel unrentabel zu machen. Bereits im Juli 1810
waren auf diese Weise die in Holland lagernoen Kolonial-
        <pb n="47" />
        ﻿45

waren, zum größten Vorteil für die französischen Finanzen, dem
freien Verkehr übergeben worden. Jetzt gedachte man in derselben
Weise mit den ungeheuren Kolonialwarenvorräten zu verfahren,
die sich namentlich im Laufe des Jahres 1809 in Holstein an-
gesammelt hatten. Die Hamburger Kaufmannschaft begrüßte die
Einfuhrerlaubnis mit Freude, erhob aber lebhaften Widerspruch
gegen die außerordentliche Höhe des Zolls. Die Protestnoten, die
Syndikus Doormann und der Gesandte Abel dagegen einreichten,
blieben jedoch ohne Wirkung. Inzwischen erfolgte die Annektion.
Im Frühjahr 1811 vollzog sich die Entleerung der holsteinischen
Magazine; der Schlußtermin mußte mehrmals hinausgeschoben
werden, weil die enormen Warenmengen nicht so schnell passieren
konnten. Die Zollwagen in Hamburg waren von 5 Uhr morgens
bis 7 Uhr abends ununterbrochen in Bewegung. Bis zum 9. April
waren bereits über 17 Millionen Franken Einfuhrzoll vereinnahmt,
teils in bar, teils in natura. Die Waren, die bei letztgenannter
Verzollungsart an Zahlungs Statt eingingen, wurden nach Ant-
werpen und Köln gebracht und dort verkauft. Insgesamt gewann
die französische Staatskasse durch diesen Kolonialwarenschub aus
Holstein über 42Vz Millionen Franken. Wir werden jedoch noch
sehen, daß die Hoffnungen, die die Hamburger Kaufmannschaft
trotz der ungeheuren Verteuerung durch den Zoll aus dieses Ge-
Geschäft setzte, sich zum größten Teil als trügerisch erwiesen.

Daneben wurde der direkte Kampf gegen den Schmuggel noch
verschärft. Im Herbst 1810 bestimmte Napoleon, um den Eifer
der Douaniers und Soldaten anzuspornen, daß diesen ein Fünftel
des Wertes der beschlagnahmten Waren zufallen solle. Das
Militär wurde jetzt in viel ausgedehnterem Maße zur Zoll-
dewachung herangezogen, freilich sehr zum Mißvergnügen der
Zollverwaltung, die diesen Eingriff in ihre Rechte nur höchst ungern
M). Immer noch war es Helgoland, das hier als Warendepot
für den Schleichhandel wie als Stützpunkt für engiische Truppen
und die englische Flotte, die französischen Behörden beunruhigte.
Man kam dahinter, daß der Schmuggelverkehr sich besonders nach
der Jade, nach dem linken Weser- und dem rechten Emsufer
richtete, Varel war der Vermittelungsplatz für die Korrespondenz
zwischen Helgoland und dem Kontinent. Die Bequemlichkeit, mit
der der Verkehr hier vor sich ging, ließ sich nur durch Bestechung
        <pb n="48" />
        ﻿40

französischer Beamten erklären. Ein doppelter Truppenkordon,
der längs der Seeküste und der holsteinischen Grenze gezogen
wurde, machte allmählich den Schleichhandel im Großen im Bezirk
der 32. Division (Morand) fast zu einer Unmöglichkeit.

Nicht zufrieden damit, ordnete Napoleon durch ein Dekret
vom Oktober 1810 eine nochmalige peinliche Fahndung und Haus-
suchung nach verbotenen englischen Waren an. Was gefunden
wurde, sollte öffentlich verbrannt werden! In der Tat fanden
solche Verbrennungen im November 1810 auf dem Burgfelde bei
Lübeck, im Dezember auf dem Grasbrook bei Hamburg und auf
der Bürgerweide bei Bremen statt. In Hamburg wurden auf
diese Weise Waren im Werte von über einer halben Million
Franken vernichtet. Es machte auf die Zuschauer, sogar auf
französische Beamte und Offiziere, einen unbeschreiblich abstoßenden
Eindruck, wertvolle Tücher, Porzellangeschirre usw. dieser ebenso
brutalen wie sinnlosen Maßregel zum Opfer fallen zu sehen. Der
Haß, den diese blindwütigen Äußerungen eines starren Despotismus
entzündeten, wog den geringen Nutzen, den sie dem Gewaltherrscher
in feinem Kampfe gegen England boten, hundertfach auf.

Dürfte man den Berichten der Präfekten und ihrer Unter-
gebenen glauben, so wäre die französische Herrschaft nicht nur
mit Ruhe, sondern mit unverhohlener Befriedigung aufgenommen
worden. Der Präfekt des Oberemsdepartements, Keverberg, ent-
blödete sich nicht, von „unbeschreiblicher Begeisterung" von „Thränen
der Rührung" zu fabeln, mit denen ihn „ehrwürdige Greise" als
Vertreter der Landbevölkerung begrüßt hätten. Daß dies lächer-
liche Übertreibungen eines ordenssüchtigen Beamten sind, liegt
aus der Hand. Aufrichtige Zufriedenheit mit dem neuen Regiment
bekundeten wohl nur die Juden, für die die napoleonische Zeit
ja überhaupt eine goldene Ära bedeutet. Die übrige Bevölkerung
fügte sich zum größten Teil mit niedersächsischer Ruhe in das
Unvermeidliche. Bei der großen Friedens- und Ordnungsliebe ihrer
neuen Untertanen hätte es eine weniger kurzsichtige Regierung, sollte
man meinen, mit Leichtigkeit vermeiden können, hier einen der
gefährlichsten Aufstandsherde der Erhebung von 1813 zu schaffen.

Wohlmeinende Freunde der Hansestädte, wie Carl von Villers,
der geborene Lothringer und lübische Adoptivbürger, glaubten
diesen eme glänzende Zukunft unter der Herrschaft des kaiserlichen
        <pb n="49" />
        ﻿47

Adlers ausmalen zu können. Auch Davout hatte ja in seiner
Proklamation davon gesprochen, daß sie „gleich den alten Unter-
tanen des Kaisers seiner Liebe und Sorgfalt teilhaftig werden
würden", daß sie „ihr Handelsinteresse mit dem ihres neuen
Vaterlandes künftig vereinigen sollten". In der Tat mochte mancher
Kaufmann bei einem Blick auf das Gedeihen der linksrheinischen
und belgischen Industrie die völlige Vereinigung mit Frankreich
unter den gegebenen Umständen noch als die glücklichste Wendung
für den darniederliegenden Handel ansehen. Selten ist eine Hoff-
nung ärger getäuscht worden.

Eine der französischen Regierung offenbar von sachverständiger
hanseatischer Seite eingereichte Denkschrift vom 25. Dezember 1810
erörtert die Bedingungen, unter denen der Handel der Städte
künftig allein bestehen könne. Da der Transport der baltischen
Produkte auf dem projektierten Kanalwege zu teuer sei, müsse ein
gewisser Seeverkehr, und zwar die Ausfuhr deutscher Rohstoffe
und Manufakturen nach Frankreich, Holland, Spanien, Italien,
umgekehrt die Einfuhr französischer oder neutraler Produkte und
Kolonialwaren unbedingt zugelassen werden, englische Fabrikate
I^lbstverständlich immer ausgenommen. Auch solle man den neu-
ralen Aventure-Fahrern die Erwerbung englischer Lizenzen und
k'ie Versicherung ihrer Schiffe in England gestatten, um den
^waigen Schaden auf England abzuwälzen. Verbiete man den
^eehandel weiter, so sei der Zusammenbruch der Städte unver-
meidlich, und auch der Absatz französischer Produkte sei dann un-
möglich, wenn alles Geld aus ihnen herausgezogen würde. Eine
Wahrheit, gegen die selbst Napoleon blind blieb, bis es zu spät
war! — Noch weiter gingen die Wünsche der Commerz-Deputation,
sie in einem am 1. Februar 1811 dem Syndikus Gries über-
gebenen Antrag formulierte: sie verlangte darin unter anderem
Erklärung der Stadt zum Freihafen, freie Ein- und Ausfuhr des
^ransito-Gutes, freie Elbschiffahrt unter Aufhebung aller Zölle,
Erhaltung der alten Hamburgischen Handelseinrichtungen, der
Assekuranz-Kompagnien, Posten usw.

Das mindeste, was man in den Hansestädten erwarten konnte,
mar die Einbeziehung in das französische Zoll-Inland, die tatsäch-
uche wirtschaftspolitische Gleichstellung mit dem eigentlichen Frank-
^ich. Davon war jedoch keine Rede. Die hanseatischen De-
        <pb n="50" />
        ﻿48

partements wurden zwar durch die Dekrete vom 3. und 4. Juli
1811 der französischen Zollgesetzgebung unterworfen, aber die Zoll-
grenze gegen Frankreich (und Holland) blieb bestehen. Eingeengt
zwischen diese und die anderen, ihn von seinem natürlichen Hinter-
land absondernden Zolllinien befand sich der hanseatische Handel
in höchst trauriger Lage. Die einzige Aufgabe, die ihm nach
der Unterbindung allen überseeischen Handels blieb, wäre die einer
Vermittlung des Verkehrs zwischen Frankreich (mit Holland) und
Deutschland gewesen. Da die meisten Waren aber auf diesem
Wege doppelten Zoll zu bezahlen hatten, war die Konkurrenz mit
der direkten französischen Ausfuhr über die Binnengrenze fast un-
möglich. Mußte doch z. B. ein Faß Wein, das vvn einer hollän-
dischen nach einer der hanseatischen Städte versandt wurde, den
französischen Ausfuhrzoll bezahlen, obwohl es den Boden des
Kaiserreichs nicht verließ. Viele Manufakturen, die sie aus Binnen-
deutschland zu erhalten gewohnt waren, mußten die Kaufleute
jetzt, zum Teil auf Umwegen und mit außerordentlichen Unkosten,
aus Frankreich beziehen, was die Unzufriedenheit natürlich noch
mehrte. Selbst die französische Zollverwaltung in Hamburg sah
das Unhaltbare dieses Zustands ein, setzte sich mit den Handels-
kammern — der neueingeführten Vertretung des Handelsstandes
in den Städten — in Verbindung und übersandte dem Finanz-
ministerium Ende 1811 eine Reihe von Vorschlägen, die nament-
lich auf die Erleichterung des Hamburgischen und lübeckischen Nah-
verkehrs abzielten. Es wurde unter anderem beantragt, gewisse
Waren aus der jenseits der Zollgrenze gelegenen Nachbarschaft,
wie holsteinischen und mecklenburgischen Käse, Früchte, deutsche
Kohlen nur mit einer Wagegebühr zu belegen, den Zoll für Salz-
heringe, Gerstengraupen, Barreneisen, Bleche, Werkzeuge, Häute
usw. stark herabzusetzen, andere, verbotene Waren wie Glaswaren,
Ofenkacheln u. dgl. gegen einen 10°/o Wertzoll zuzulassen; ebenso
war die jährliche Einfuhr eines gewissen Kontingents von Tuchen
und Flanellen zur Bekleidung gegen einen Zoll von 10°/a des
Wertes, die zeitweilige Zulassung von Kattunen zum Bedrucken
in den Hamburger Fabriken unerläßlich, die Ausfuhrerlaubnis für
Kiefern- und Fichtenholz (worin Hamburg nach Holstein zu Bau-
zwecken starken Handel trieb), für Fleischwaren, Gold- und Silber-
waren usw. wünschenswert.
        <pb n="51" />
        ﻿49

Bis auf einige geringe Zugeständnisse blieben jedoch alle diese
Wünsche unerfüllt. Das Ministerium sagte wohl eine Prüfung
zu, aber im Drang der Umstände geriet alles in Bergessenheit.

Lange wurde über die Errichtung eines Entrepot verhandelt,
d. h. eines Magazines zur Lagerung der eingeführten und ver-
zollten Kolonialwaren unter Zollverschluß, aus dem sie innerhalb
einer begrenzten Zeit entnommen und ohne nochmalige Zollzahlung
nach Frankreich und Holland versandt werden konnten. Nachdem
die Einrichtung eines Entrepot reel, d. h. eines wirklichen Ma-
gazingebäudes, vorläufig an der Platzfrage gescheitert war, wurde
durch ein Dekret vom Juni 1812 wenigstens das Entrepöt fiktif,
die Lagerung in einem beliebigen vom Eigner anzugebenden
Speicher, genehmigt. Bedeutenden Umfang hat dieser Verkehr
jedoch nicht erlangt. An Lizenzen wurden während des Jahres
1811 tatsächlich kaum drei Dutzend in den drei Hansestädten be-
nutzt, auf Grund deren Waren im Werte von 6,2 Millionen Franken
seewärts ausgeführt wurden; eine Einfuhr stand dem überhaupt
nicht gegenüber. In den Lübecker Hafen lief während der Jahre
1811 und 1812 kein einziges Schiff ein. Den Reedereibetrieb
erschwerte besonders die Vorschrift, daß ein Drittel des Werts
der Ausfuhrladungen in Lyoner Seidenstoffen bestehen mußte, eine
Maßregel, die natürlich durchaus nicht für diese entlegenen Teile
des Reiches paßte. Bisweilen wurde deshalb den Reedern ge-
battet, die Seide statt seewärts aus-, nach Deutschland einzuführen,
oder sie bei der Ausfuhr durch westfälisches Leinen zu ersetzen.
Auch der Absatz der im Frühjahr 1811 in so großen Massen aus
Holstein importierten Kolonialwaren nach Binnendeutschland be-
gegnete den größten Schwierigkeiten. Seitdem die verschärften
militärischen Maßnahmen den direkten Schleichhandel von Helgo-
nach der deutschen Nordseeküste unterbunden hatten, richtete
fitf) der englische Verkehr hauptsächlich nach der Ostsee, wobei
Rotenburg und die kleine Insel Hanöe als Hauptstapelplätze dienten.
Durch die englischen Handelsagenten und zum Teil unter Mit-
mirkung der preußischen Regierung, die den Schleichhandel zu einer
Ergiebigen Finanzquelle machte, wurden nun Preußen und Sachsen
derart mit Kolonialwaren überschwennnt, daß die mit dem hohen
französischen Zoll belasteten Vorräte der hanseatischen Kaufleute
oagegen -nicht aufkommen konnten. Wir haben also das eigentüm-

Pfingstbl. d. H. Geschichtsv. IX. 1913.	4
        <pb n="52" />
        ﻿liche Schauspiel, daß die Preise für Kolonialwaren in Binnen-
deutschland zwar acht- bis zehnmal so hoch standen als in London,
daß sie aber trotzdem noch die Preise der von den gewohnten,
alten Lieferanten dieser Artikel, den Hansestädten, einkommenden
Waren unterbieten konnten.

Es ist klar, daß diese unnatürlichen Zustände nicht lange
dauern konnten. Deutschland, ja ganz Europa befand sich in der
Verfassung eines Körpers, dem die gewöhnliche Nahrungsmittel-
zufuhr abgeschnitten ist, und in dem der Kreislauf der Säfte stockt.
Bis zum Jahre 1810 hatte die Widerstandskraft dieses Körpers
die willkürlichen Eingriffe des großen Kurpfuschers ertragen. Jetzt
trat die Krisis, der Verfall ein, und er ergriff nicht nur die un-
mittelbar geschädigten Teile, sondern auch die, zu deren Gunsten
dieses ganze ökonomische Regime eingeführt worden war. Der
Widersinn nicht des Kontinentalsystems an sich, sondern der ein-
seitigen Bevorzugung Frankreichs rächte sich an ihrem eigenen
Urheber.

Die Ironie der Geschichte wollte es, daß die Krisis von den
mißhandelten Hansestädten ihren Ausgang nahm. Im September
1810 machte ein altangesehenes Lübecker Handelshaus, das des
ehemaligen Bürgermeisters und Bankiers Rodde, Bankrott. Die
Passiven betrugen 2Va Million Mark; einige führende Pariser
Firmen waren mit IV2 Millionen Franken beteiligt. Als kurz
darauf auch ein großes Amsterdamer Geschäft fallierte, brach eine
furchtbare Panik am Pariser Markt aus, von Dezember bis
Januar häuften sich die Zahlungseinstellungen in Paris, Hamburg
und in der Provinz. Im Mai trat allmählich Beruhigung ein,
aber nur, um einer völligen Stockung des Handels Platz zu
machen, die sich auch in einem starken Rückgang der Staatsein-
nahnien äußerte. Roch im März 1811 rühmte sich Napoleon in
seiner obenerwähnten Ansprache an die französischen Industriellen:
„Seit 1806 habe ich mehr als eine Milliarde an Kontributionen
hereingebracht. Österreich hat bereits Bankrott gemacht, Rußland
wird ihn machen und England nicht minder". Er vergaß nur
hinzuzufügen: „Und dann natürlich auch Frankreich". Das Aus-
saugesystem hatte die Kaufkraft der Nachbarländer so geschwächt,
daß wichtige französische Industriezweige sich jetzt dem Ruin gegen-
übersahen.
        <pb n="53" />
        ﻿51

Bei unbefangener Betrachtung der französischen Herrschaft in
den hanseatischen Departements kommt man in der Tat aus dem
Erstaunen über die Kurzsichtigkeit der Machthaber, dieses voll-
kommene Verkennen der einfachsten Gebote der Regierungsklugheit
nicht heraus. Die souveräne Nichtachtung der Sitten und Lebens-
gewohnheiten anderer Nationen, die gewaltsame Völkerbeglückung,
war allerdings eine Erbschaft, die die französischen Beamten von
der Revolution übernahmen, aber die rücksichtslose materielle
Schädigung der fremden Untertanen, um — koste es, was es
wolle — das letzte, höchste Ziel, die Niederringung Englands und
Rußlands zu erreichen, trug nur allzudeutlich den Stempel des
Geistes ihres Herrn und Gebieters. Napoleon war wie ein Bau-
meister, der, um die Kuppel des Gebäudes zu vollenden, die Steine
aus den Grundmauern herausnimmt. Die hohlen Prahlereien
der Präfekten über die geplante Austrocknung der Moore, die
Kultivierung der Heiden, die Anlegung eines Straßennetzes ver-
mögen nicht, darüber hinwegzutäuschen, daß die französische Herr-
schaft im ganzen nur die Ausbeutung der annektierten Gebiete
zu fremden, ihrer eigenen Wohlfahrt durchaus nicht dienlichen
Zwecken im Auge hatte. Was die Beamten mit der einen Hand
zu geben — versprachen, das nahmen sie mit der anderen Hand
doppelt und dreifach. Der angekündigte Bau der Straße Wesel-
Hamburg (übrigens vorwiegend zu militärischen Zwecken) wurde
zwar zum Teil ausgeführt, aber nur dadurch ermöglicht, daß man
die Arbeiter einfach nicht bezahlte. Unter dem eisernen Druck
des zur Spitze getriebenen Kontinentalsystems, der Steuern, be-
sonders der indirekten (Droits reuni«), der Militärlasten machte
die Verarmung der Bevölkerung reißende Fortschritte. In Mecklen-
durg wurde 1811 die Getreideausfuhr kurzerhand verboten, und
diese Unterbindung ihres wichtigsten Nahrungszweiges trieb nicht
nur die Bauern zur Verzweiflung, sondern ließ auch die Staats-
einnahmen rapide zurückgehen. In Lübeck nahm die Bevölkerung
durch Auswanderung ab, so daß schließlich gegen 200 Häuser leer
standen. Eine Menge Grundstücke wurde mit großen Verlusten
veräußert, etwa 300 kamen zur Subhastation, fanden aber wenig
Käufer, und infolgedessen sank natürlich der Häuserwert. Auch
die Zahl der Eheschließungen ging zurück. Ein großer Teil der
i&gt;u Elend verkommenden Bevölkerung suchte seinen Lebensunter-

4*
        <pb n="54" />
        ﻿52

halt durch Schmuggeln zu verdienen. In Hamburg beispielsweise
war es namentlich von den Arbeitern der stillstehenden Zucker-
siedereien bekannt, daß sie sich auf diese Weise durchschlugen.
Wer nur ein Pfund Kaffee von Altona nach Hamburg unentdeckt
durch die Douane brachte, hatte einen Tagesverdienst gewonnen.
Die peinliche Zolluntersuchung, die widerliche Art und Weise, in
der die Douaniers namentlich die Frauen drangsalierten, trug
nur dazu bei, einen giftigen Haß gegen die Fremdherrschaft zu
nähren. Mit Bedenken sahen einsichtige französische Beamte, wie
die Bevölkerung auf diese Weise demoralisiert wurde, sich daran
gewöhnte. Recht und Gesetz nicht zu achten. Selbst die bar-
barischen Strafen, die man über die Schmuggler verhängte, machten
keinen Eindruck auf die arnien Teufel, die der Hunger und die
Verwilderung zu ihrem Gewerbe trieb.

In Anbetracht der großen Ausdehnung des Schleichhandels
hatte man sich bei der Annektion zur Einrichtung von Spezinl-
gerichtshöfen veranlaßt gesehen, und zwar von Standgerichten
(6our8 prevotnios) für Schmuggelsachen und von ordentlichen
Zollgerichten für Unterschleife bei der Verzollung. Auf Schmuggelei
standen schwere Zuchthausstrafen, bis zu zehn Jahren, und Brand-
markung. Die Einführung dieser Gerichte hatte die Folge, daß
die Zahl der Verhaftungen und Verurteilungen sich ins ungeheure
vermehrte. Sprach man doch von 100000 Schmugglern, die in
diesen Gegenden ihrem dunklen Handwerk oblagen. Die Gefäng-
nisse waren überfüllt, dabei so ungesund, daß die Arrestanten
massenhaft starben. Aus Mangel an Raum brachte man sie in
fensterlosen, kalten und feuchten Kellern oder alten Türnien unter.
In Bremen betrug die Sterblichkeit der Untersuchungsgefangenen
45 auf 200. Ein großer Teil der zu Zuchthaus Verurteilten
wurde deshalb nach dem Bagno von Antwerpen abgeschoben.

Es läßt sich nicht leugnen, daß die französische Herrschaft
auch manche Verbesserungen mit sich brachte, namentlich aus deni
Gebiet der Rechtspflege, z. B. in der Vereinfachung des Straf-
prozesses, obwohl das Strafsystem des Oocks psual als eine Ver-
schärfung gegenüber der bisherigen Praxis empfunden wurde.
Aber selbst wo die französische Verwaltung nüt ihren Neuerungen
die besten Absichten hatte, erntete sie wenig Dank. Ihr Versuch,
den Anbau der Zuckerrüben durch Zwang einzuführen, stieß aus
        <pb n="55" />
        ﻿53

den verdrossenen Widerstand der Landbevölkerung, und die in den
hanseatischen Departements zahlreich angelegten Zuckerfabriken
vermochten trotz staatlicher Subvention nicht aufzukommen. Selbst
die Bauernbefreiung erregte in den ehemals oldenburgischen und
münsterschen Gebietsteilen nur die Unzufriedenheit der Befreiten,
die sich in zahllosen Prozessen äußerte. Alles Gute wurde mehr
als reichlich ausgewogen durch jene ebenso brutalen wie unklugen
Eingriffe in das häusliche Leben des einzelnen, die zum Wesen
des französischen Regierungssystems gehörten. Mehr noch als die
materielle Schädigung durch die Kontinentalsperre, z. B. die
Erdrosselung der ländlichen Leinenindustrie, und durch die Militär-
und Steuerlasten haben die rücksichtslosen Haussuchungen der
Zoll- und Regiebeamten und Gendarmen, die harten Strafen für
geringfügige Vergehen — eine Reihe unzweifelhafter Justizmorde
ist den französischen Behörden nachzuweisen —, die Zwangsarbeiten
beim Bau der Befestigungen, der Jammer, der über viele Familien
durch die Militär- und Marine-Konskription gebracht wurde, dazu
beigetragen, jenen wütenden Haß gegen die Franzosen großzuziehen,
der sich in den März-Aufständen des Jahres 1813 Luft machte.
In den Städten kam dazu die geistige Unterdrückung, die will-
kürliche Behandlung der Presse, die Verletzung des Briefgeheim-
nisses. Auch die Bestechlichkeit und Geldgier französischer Beamter
und Offtziere, für die gerade aus dieser letzten Zeit viele Bei-
spiele vorliegen, war geeignet, die Gefühle der Verachtung und
des Hasses allmählich über die der Furcht obsiegen zu lassen.

Kein Wunder, daß die Stimmung der Bevölkerung im Jahre
1812 sich gegen das Vorjahr merklich verschlechtert hatte. Selbst
aus den schönfärbenden Berichten der Präfekten und Polizei-
beamten geht das hervor. Man hatte sich endlich überzeugt, daß
man auch unter den veränderten politischen Verhältnissen, nach
formeller Gleichstellung mit den alten Untertanen des Kaisers,
auf Gerechtigkeit, auf wirkliche Förderung nicht hoffen durfte.

11m die Jahreswende 1811/12 war die Spannung in dem
wirtschaftlichen Riesenkampfe auf das Höchste gestiegen. Auf beiden
Seiten machten sich deutliche Anzeichen der Ermattung bemerkbar.
Denn auch Englands Widerstandskraft war nahezu erschöpft. Nach
dem Aufschwung des Jahres 1809, der auch 1810, obwohl ver-
mindert, fortdauerte, brachte das Jahr 1811 schwere Rückschläge.
        <pb n="56" />
        ﻿54

Die Rimessen von Südamerika blieben aus, der Absatz an Ko-
lonialwaren auf dem Kontinent wurde immer schwieriger, seitdem
die Franzosen den hermetischen Grenzverschluß auch an der Ost-
seeküste bis Schwedisch-Pommern ausgedehnt und auch Schweden
zur Annahme des Kontinentalsystems gezwungen hatten. Bargeld
zeigte eine beängstigende Abnahme, die Bankrotte häuften sich,
zahlreiche Fabriken feierten, das Heer der Arbeitslosen schwoll an.
Jeder fühlte, daß eine Entscheidung herannahte, und die Frage
war nur: Wer würde länger aushalten? Aber im Sommer 1812,
als die Legionen des Imperators nach Rußland marschierten,
ihrem Geschick entgegen, war die Antwort im Grunde schon ge-
geben. Die Handelslage besserte sich, der südamerikanische Verkehr
lebte wieder auf, Westindien verlangte nach Zufuhren, Rußland
öffnete seine Häfen, durch das befreite Portugal drangen britische
Waren nach Spanien. England konnte stch regen, die Handels-
straßen der Welt standen ihm offen, während der Gegner in seiner
Zwangsjacke erstickte. Die britische Regierung häufte Schulden
auf Schulden, aber Frankreich zehrte sein Kapital an Geld, Menschen
und Arbeitskräften auf. Auch ohne die russische Katastrophe hätte
das Genie Napoleons nicht mehr vermocht, in dem Ringen zwischen
denk Kontinent und dem meerbeherrschenden Britannien den Sieg
an seine Fahnen zu fesseln.
        <pb n="57" />
        ﻿55

IV.

Die Befreiung.

Am Weihnachtsabend 1812 verbreitete sich in Hamburg die
Nachricht von der Niederlage des Kaisers, vom Untergange der
Großen Armee in den Eiswüsten Rußlands!

Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die Ereignisse des Be-
freiungsfeldzuges von 1813 in den nordwestdeutschen Küstenlanden
zu schildern. Einige wenige Angaben mögen genügen, seinen
Verlauf in den Grundzügen in das Gedächtnis zurückzurufen.

Die volle Gewißheit über den Umfang der französischen
Niederlage in Rußland erzeugte alsbald bei der Beamtenschaft
und der Besatzung der hanseatischen Departements Bestürzung und
Kopflosigkeit, während sich in der Bevölkerung eine wachsende
Gärung bemerkbar machte. Es ist charakteristisch, daß noch im
Januar und Februar 1813 in Hamburg kaiserliche Blankolizenzen
mit bedeutenden Vergünstigungen zum Verkauf ausgeboten wurden,
über keine Abnehmer fanden, weil man den nahen Sturz der na-
poleonischen Herrschaft voraussah. Am 9. März räumten die
Franzosen Lübeck, am 18. zog Tettenborn, als Befreier mit un-
endlichem Jubel begrüßt in Hamburg ein. Zu beiden Seiten der
Wesermündung, in Butjadingen und Wursten erhoben sich die
Vauern in loderndem Haß gegen ihre Peiniger, durchzogen in
tobenden Rotten unter dem Heulen der Sturmglocken die Dörfer
und erstürmten die Batterien bei Blexen und Geestendorf das
^uzige Beispiel eines wirklichen Volksaufstandes im denkwürdigen
^efreiungsjahr. Dann kam der Rückschlag. Vom Rhein her
Vandamme mit seinem Korps heran, um, ein französischer
Alba, die Ordnung durch den Schrecken wiederherzustellen. Zwei
Mitglieder der oldenburgischen Regierung, von Finckh und von
"^3er, die allzu unvorsichtig den Übergang zum altangestammten
        <pb n="58" />
        ﻿A

— 56 —

Regiment hatten vorbereiten wollen, fielen als Opfer ihres Eifers,
auch unter den friesischen Bauern wurde ein furchtbares Straf-
gericht gehalten. In Hamburg hatte der Senat die Verteidigungs-
maßregeln nicht mit dem entschlossenen Ernste betrieben, wie sie
die Lage erfordert hätte. Am 30. Mai war die Stadt wieder
in französischen Händen und bekam nun die Rache für den vor-
zeitigen Befreiungsjubel zu fühlen. Die enorme Strafkontribution
von 48 Millionen Franken wurde über sie verhängt und mit
schonungsloser Härte eingetrieben; das ebenfalls wieder besetzte
Lübeck kam mit 6 Millionen davon. In wenigen Monaten schuf
Davout Hamburg zu einer Festung ersten Ranges um, und
während Bremen im Oktober, Lübeck im Dezember, diesmal end-
gültig, die französischen Truppen abziehen sahen, hatten die un-
glücklichen Bewohner Hamburgs noch die Leiden des Belagerungs-
winters 1813/14 zu überstehen. Die letzte französische Regierungs-
maßregel, die den Hamburger Handel traf, war die, freilich durch
den Zwang der Umstände erklärliche, Entnahme der Barbestände
aus der Hamburger Bank in Höhe von 7Vs Millionen Mark Banko.
Erst am 28. April 1814, vier Wochen nach dem Einzug der
Alliierten in Paris, flatterte die weiße Fahne auf dem Michaelisturm.

Der Befreiung folgte die Wiederaufnahme des Handels auf
dem Fuße. Am 13. Mai wurde die Börse, die während der Be-
lagerung als Pferdestall gedient hatte, wieder eröffnet, am 17.
langte das erste fremde Schiff, die englische „Amalia" von Hüll
im Hafen an, und in der letzten Maiwoche liefen bereits 59 Schiffe
von See her ein. In Bremen war die Schiffahrt schon im No-
vember 1813 wieder eröffnet worden. Die ungeheuren Vorräte
an Kolonialwaren und englischen Fabrikaten, die auf Helgoland,
den Kanalinseln, zuletzt auch in Bremen aufgestapelt worden waren,
flössen nun »ach Hamburg ab und fanden bei zunächst sehr hohen,
später sinkenden Preisen raschen Absatz. Allmählich kamen die
alten Handels-Institutionen wieder in Gang, am Ende des Jahres
waren annähernd die normalen Handelszustände hergestellt, die
Ausnahme-Konjunktur konnte als überwunden gelten.

Es bleibt uns noch die Frage nach den Gesamtwirkungen
und den dauernden Folgen der Kontinentalsperre für die Hanse-
städte zu beantworten. Von den ungeheuren Verlusten, die die
Städte seit 1803 erlitten hatten, und die allerdings nur zum Teil
        <pb n="59" />
        ﻿57

in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sperre stehen, lassen
sich nur die der Staatskasse annähernd feststellen. Wir brauchen
darauf nicht nochmals zurückzukommen. Bemerkt sei nur, daß
bloß ein geringer Teil dieser Aufwendungen aus der französischen
Kriegsentschädigung wieder erstattet worden ist. Für die aus der
Hamburger Bank geraubten Depositen ist nach einem Vertrage
vom 27. Oktober 1816 durch Eintragung einer Rente von einer
halben Million Franken in das französische Staatsschuldenbuch
Ersatz geleistet worden; diese entsprach einem Kapitel von 10 Mil-
lionen statt der entnommenen 18 Millionen Franken. Tie
Schätzungen der direkten Verluste des Hamburger Privatkapitals
durch Verfügungen der französischen Regierung gingen außer-
ordentlich weit auseinander, von 80 bis 150 Millionen Franken.
Ersetzt worden sind davon nach einem Vertrage von 1818 eben-
falls durch Rentenzahlung annähernd 52 Millionen. Lübeck erhielt
nur für die von ihm reklamierten Verluste seiner Bewohner in
der Zeit vom Juni bis Dezember 1813 in Höhe von 5,7 Milli-
onen 2 Millionen Franken erstattet. Wieviel das Privatkapital
der drei hanseatischen Schwesterstädte indirekt durch die Einwirkung
der Kontinentalsperre verloren hat, läßt sich auch nicht annähernd
berechnen. Der Kapitalmangel hat sich noch Jahrzehnte fühlbar
gemacht. Lübeck, das an vem wiedereinsetzenden kommerziellen
Aufschmung nicht ohne eigene Schuld nur geringen Anteil nahm,
galt lange als eine herabgekommene und nahrungslose Stadt. —
Die Gewinne, die einzelne, teils durch den Schleichhandel, teils,
nach dem Frieden, durch Spekulationen im Wechselverkehr auf
London, durch das Steigen der Hausmieten usw. erzielt haben,
liegen diese Schäden bei weitem nicht auf.

Die Zeitgenossen sind sich in ihrem Urteil über die Kontinental-
fperre ziemlich einig gewesen. Als eine Maßregel, die den Verkehr
in der unnatürlichsten Weise gehenimt oder abgelenkt, die dem
Wohlstände der Nation tiefe Wunden geschlagen hat, ist sie ihnen
ia Erinnerung geblieben. Neuerdings hat man demgegenüber
betont, daß die' festländische Industrie, und zwar nicht nur die
Industrie Frankreichs und der annektierten linksrheinischen deutschen
and belgischen Gebiete, sondern bis zu einem gewissen Grade auch
die des rechtsrheinischen Deutschland durch die Kontinentalsperre
^kräftigt und zu eineni erfolgreichen Konkurrenzkämpfe gegen den
        <pb n="60" />
        ﻿58

englischen Import befähigt worden sei. Für die linksrheinischen
Länder kann man das zweifellos gelten lassen, für den größten
Teil des deutschen Gewerbegebiets aber beschränkt sich der Gewinn/
bei Lichte besehe», auf recht bescheidene Maße. Es kamen einige
neue Industrien auf. Aber selbst die Rübeuzuckerfabrikation, die
während der Sperre zweifellos ihre Konkurrenzfähigkeit erprobt
hatte, ging ebenso wie die sächsische Baumwollindustrie nach dem
Fall des Kontinentalspstems fast vollständig wieder zugrunde und
mußte später wieder ganz von vorn anfangen, wobei ihr die Er-
fahrungen der napoleonischen Zeit allerdings zugute kamen. Im
übrigen erfreute sich die deutsche Gewerbetätigkeit gerade vor der
Kontinentalsperre einer gewissen Blüte, und viele Industriezweige,
besonders die alte und ausgebreitete, meist für die Ausfuhr ar-
beitende Leinenfabrikation litten unter den Sperrmaßregeln un-
geheuer. Die deutsche Ausfuhr nach Großbritannien überstieg im
Jahre 1800 den Betrag von 4 Millionen F, erreichte dagegen
in dem Jahrzehnt nach Aufhebung der Kontinentalsperre im
Maximum nur 2,6 Millionen. Diejenigen, die so zuversichtlich
der Kontinentalsperre eine belebende Wirkung auf die deutsche
Industrie zuschreiben, sollten zunächst sich die Frage vorlegen, ob
dieser industrielle Aufschwung nicht ebensogut ohne die Sperre
eingetreten wäre, namentlich wenn die vielverheißenden Anfänge
des deutsch - amerikanischen Handels sich ungestört hätten fort-
entwickeln können Jedenfalls ist das Übergewicht der britischen
Industrie in Deutschland nach der Sperre entschieden noch größer
gewesen als vor derselben. Wenn aber gar gesagt worden ist,
daß sich Hamburg durch die Kontinentalsperre „trotz aller schweren
Bedrückungen aus der untergeordneten Stellung eines englischen
Kommissionsplatzes zu selbständiger Geltung aufgeschwungen" habe
(Hoeniger), so stellt das die Tatsachen geradezu auf den Kopf.
Wir bemerkten ja schon oben in der Einleitung, daß die Vorherr-
schaft der englischen Verkehrsbeziehungen in Hamburg bei Ver-
hängung der Kontinentalsperre ganz jungen Datums war, daß
vorher der Verkehr mit Frankreich dominiert hatte, des rasch auf-
blühenden Handels mit den Vereinigten Staaten nicht zu ver-
gessen. Blau kann also die Bedeutung Hamburgs im letzten Viertel
des 18. Jahrhunderts kaum irriger charakterisieren, als mit den
oben angeführten Worten. Und wenn irgend etwas, so hat gerade
        <pb n="61" />
        ﻿59

das napoleonische Kontinentalspstem dazu beigetragen, das durch
die Revolutionskriege bereits hervorgerufene Übergewicht des bri-
tischen Seehandels zu einem erdrückenden zu machen. Auf keineni
Gebiet liegt der unermeßliche Gewinn Englands aus der Kon-
tinentalsperre klarer zutage, als auf dem der Schiffahrt und
Reederei. Seit der napolevnischen Zeit erst datiert der gewaltige
Vorsprung der britischen Handelsflotte in der Weltschifsahrt.
Wenn noch heute, nach hundert Jahren, die britische Handelsflotte
fast die Hälfte, die deutsche, trotz großer Fortschritte und An-
strengungen, erst ein Zehntel der Welthandelsflotte ausmacht, so
sieht das nicht darnach aus, als ob dieser Vorsprung in abseh-
barer Zeit eingeholt werden könnte. Vor den napoleonischen
Kriegen besaß die Handelsflotte Großbritanniens etwa den drei-
fachen, nach den Kriegen etwa den achtfachen Umfang der deutschen.

Bestand der Handelsflotten (in Tonnen Tragfähigkeit)

1800	1825

Deutschland *). . .	570000	300000

Großbritannien . . 1700000 2400000
Der Schiffsbestand Hamburgs war von 248 Schiffen mit
23206 Lasten (im Jahre 1798) auf 101 Schiffe mit 7616 Lasten
(im Jahre 1816) also auf ein Drittel zusammengeschmolzen. Um
bie Jahrhundertwende gingen (1800) 377 Schiffe von Hamburg
nach England, im Durchschnitt der Jahre 1816/20 stieg deren
Zahl auf 686, also um 80 °/o. Dabei hatten vor der Kontinental-
sperre ini englisch-deutschen Verkehr die fremden (deutschen und
sonstigen) Flaggen bei weitem vorgeherrscht, nach derselben do-
minierte zunächst die britische, wenn sich auch mit den Jahren
annähernd ein Gleichgewicht herstellte.

Jene Kennzeichnung der Hansestädte als „englischer Faktoreien"
isi nicht neu. Schon das berüchtigte „Manuskript aus Süd-
deutschland" vorn Jahre 1820 suchte mit diesem (übrigens von
Napoleon stammenden) Ausdruck den norddeutschen Seeplätzen dav
Brandmal undeutscher Gesinnung aufzudrücken, freilich nicht für

') Einschließlich Schleswig-Holstein und Schwedff , % ^ne Trag-
ßahlen können nur annähernde Geltung beanspruch.	etraa g,7

Mmleit (= V, Normallast, V* Hamburger Kommerzlast) 1

Registertonnen Raumgehalt (netto sur Segelschiffe» gleichz 1 3
        <pb n="62" />
        ﻿— (30 —

die Zeit vor, sondern nach dem Kriege, llnb so wenig das Wort
auf das Wesen und die Stellung der Hansestädte im ganzen zu-
traf, so muß man doch sagen, daß der Vorwurf jedenfalls um
1820 mit einem weit größeren Schein des Rechts erhoben werden
konnte, als etwa um 1800 oder gar um 1780. Daß aber Ham-
burg und Bremen dem Binnenländer nach der napoleonischen
Epoche noch mehr als bloße Eingangspforten des englischen Handels
erscheinen konnten, als vor derselben, ist lediglich eine Folge der
Kontinentalsperre.

Von einer materiellen Förderung der Hansestädte durch die
napoleonische Wirtschaftspolitik darf man also gewiß nicht reden.
Aber wie das Unglück im Leben des einzelnen zum Segen aus-
schlagen kann, so übt es auch seine läuternde Wirkung im Leben
der Völker. Ein Gutes hatten die bitteren Erfahrungen der
Kontinentalsperre und der Franzosenherrschaft jedenfalls gehabt.
Jene faulen Träume von unbedingter Neutralität waren als
Chimären erkannt. Man begann in den Hansestädten einzusehen,
daß das Heil schließlich doch besser im Schutz eines größeren
Ganzen, als im Vertrauen auf ein vermeintliches gemein euro-
päisches Interesse am neutralen hanseatischen Handel zu suchen
sei. Es genüge, um den ganzen Unterschied in der inneren Haltung
der Hansestädte zum deutschen Vaterlande vor und nach der Kon-
tinentalsperre zu ermessen, zwei Äußerungen gegenüberzustellen, die
beide unter dem Einfluß Johann Smidts, des Bremer Senators,
zutage getreten sind. Ein Ungenannter schrieb 1802 in dem von
Smidt herausgegebenen „Hanseatischen Magazin" u. a.: „Ihr
(der Hansestädte) Flor, und zum Teil ihrer Existenz, stützt sich
auf das Wohlwollen aller Nationen", und weiter: „Ist aber
die Handlungs-Freiheit und dadurch auch die Selbständigkeit der
Handlungsstädte allen Mächten wichtig genug, und ein einzelner
Schutz bedenklich; könnte selbst für wichtige allgemeine politische
Verwicklungen und ausgebreitete Kriege der Reichsschutz einmal
zu unwürksam, oder gar einmal, nach einer Europäischen
Staats-Revolution, aufgelöst erscheinen, so läßt sich ja unfehlbar
das allgemeine Handlungsinteresse aller Nationen nicht sicherer,
als durch ihre allgemeine Vereinigung erreichen, um die Selb-
ständigkeit dieser Städte, und also auch der Hansestädte insonder-
heit, und ihre ungestörte Handlung im Kriege und Frieden zu
        <pb n="63" />
        ﻿61

erhalten und zu sichern. Nur ein solcher allgemeiner Fürsten-
Verein kann . . . völlige Sicherheit geben". Im Jahre 1821
dagegen entwarf der Bremer Professor Adam Storck in seiner auf
Smidts Veranlassung verfaßten Erwiderung auf das „Manuskript
aus Süddeutschland" das folgende Zukunftsbild: „Auf dieses
System (das von dem künftigen einigen Deutschland zu schaffende
Zoll- und Schiffahrtssystem) gegründet, wird der Staatskörper
Deutschlands mit anderen Staatskörpern Navigations- nnd Handels-
verträge abschließen. Dann wird die Zeit gekommen sein, wo
der Ozean deutsche Flotten unter einer Nationalflagge erblicken
wird. Wenn Deutschland dann mit gemeinsam gefaßten Maß-
regeln auf Reziprozität in Handelsverhältnissen dringen kann, so
wird auch die schönste Zeit der Hansestädte gekommen sein, und
ihre Blüte und ihr Reichtum wird ebenso im genauesten Zu-
samnienhang mit dem Reichtum gesamter deutscher Nation stehen,
wie es bisher immer der Fall gewesen".

Man braucht diese Äußerung nicht zu überschätzen. Einen
großen Teil seiner Schrift widniet der „Bremer Bürger" gerade
dem Nachweis, daß gegenwärtig Retorsionsmaßregeln gegen Eng-
land durchaus untunlich seien — was nach Lage der Umstände
kaum zu bestreiten war. Auch bedarf es kaum der Erinnerung,
daß dem Anschluß an den Zollverein gerade in den Hansestädten
am längsten widerstrebt wurde. Aber die grundsätzliche Ver-
schiedenheit springt doch in die Augen: dort spricht der Kosmopolit,
der das Deutsche Reich mit kaum verhehlter Teilnahmlosigkeit nur
"och als leblose Mumie betrachtet, hier der Deutsche, dem die
baldige Einigung Deutschlands zu einem auch handelspolitisch
"Äkungsfähigen Staatskörper ein Gegenstand der Hoffnung ist.
Dazwischen liegt die Kontinentalsperre.
        <pb n="64" />
        ﻿62



Benutzte Literatur.

Im Allgemeinen:

G.	S erv i ht e§, L’Allemague Franqaise sous Napoleon I. Paris

1904 (vgl. dazn die Rezension von Wohlwill, Zur Ge-
schichte der Hansestädte im Zeitalter der sranzös. Revolution
und Napoleons I. Hans. Geschichtsbl. 1906).

W. von Bippen, Geschichte der Stadt Bremen Bd. III. Bremen
1904.

C. Mönckeberg, Geschichte der freien und Hansestadt Hamburg.
Hamburg 1885.

(Die Abhandlung desselben Verfassers, Hamburg unter
dem Drucke der Franzosen 1806—1814, Hamburg 1864, war
mir nicht zugänglich).

E.	Baasch, Hamburgs Handel und Verkehr im 19. Jahrhundert.
Hamburg 1901.

E.	Baasch, Beiträge zur Geschichte der Handelsbeziehungen
zwischen Hamburg und Amerika (Hamburger Festschrift zur
Entdeckungsseier I. 3.) Hamburg 1892.

H.	Hitzigrath, Hamburg und die Kontinentalsperre (Hamb. Pro-

gramm 1900).

M. H offmann, Geschichte der freien und Hansestadt Lübeck.
Lübeck 1889—92.

K. Klug, Geschichte Lübecks während der Vereinigung mit dem
französischen Kaiserreiche 1811—1813. Lübeck 1856.

A. T. Mahan, The influence of Sea power upon the French
Revolution and Empire 1793—1812. Vol. II. London 1892.
A. von Peez und P. Dehn, Englands Vorherrschaft. Aus der
Zeit der Kontinentalsperre. Leipzig 1912.

Außerdem

Zu Kapitel I.

A. Wohlwill, Frankreich und Norddeutschland 1795—1800
(Hist. Zeitschr. 51).

Derselbe, Reinhard als französischer Gesandter in Hamburg
1795—97 (Hans. Geschichtsbl. 1875).

Derselbe, Hamburgs Beziehungen zu den auswärtigen Mächten
(in: Hamburg um die Jahrhundertwende 1800. Hamb. 19OO).
        <pb n="65" />
        ﻿63

A. Wohlwill, Die Hansestädte beim Untergang des alten Deutschen
Reichs sin: Histor. Aufsätze dem Andenken an Georg Waitz
gewidmet. Hannover 1886).

Derselbe, Zur Erinnerung an die hanseatischen Konferenzen vom
^ Herbst 1806 (Hans. Geschichtsbl. 1906).

F- Hildebrand, Die hanseatischen Konferenzen im Herbste 1806
(Beiträge zur Gesch. Niedersachsens u. Westfalens Jahrg. I,
H. 4. Hildesheim 1906).

E. Baasch, Hamburgs Handel und Schiffahrt (in: Hamburg um
die Jahrhundertwende 1800).

I. G. Büsch, Versuch einer Geschichte der Hamburgischen Hand-
lung. Hamburg 1797.

D. Maepherson, Amiais of Commerce. Vol. IV. London 1805.
W Saybert, Statistical Annales of the United States of America.
Philadelphia 1818.

Staatsbürgerliches Magazin für Schleswig-Holstein Bd. 2.

Zu Kapitel II.

Bourrienne, Mernoires. Vol. VIII. Paris 1829.

H- Hitzigrath, Die Kompagnie der Merchant Adventurers und
die engl. Kirchengemeinde in Hamburg 1611—1835. Hamb.

1904.

fon Halle, Die Company of Merchant Adventurers und der
Ausgang ihrer Niederlassung in Hamburg 1807 (Jnternation.
Wochenschrift 1908).

Prell, Erinnerungen aus der Franzosenzeit in Hamburg
1806—1814. Hamburg 1864.

■Iß' Kießelbach, Die Kontinentalsperre in ihrer ökonomischen Be-
deutung. Stuttgart 1850.

R. Hoeniger, Die Kontinentalsperre und ihre Einwirkungen auf
Deutschland (Volkswirtschaftliche Zeitfragen H. 211) Berlin

1905.

derselbe. Die Kontinentalsperre in ihrer geschichtlichen Bedeutung
^ (in: Meereskunde Jhrg. I, H. 5) Berlin 1907.

Drottboom, Wirtschaftsgeographische Betrachtungen über die
Wirkungen der Napoleonischen Kontinentalsperre auf Industrie
Nr un^ Handel (Bonner Diss. 1906).

F.	Spiering, Kurze Erzählung der Einnahme der Insul
Helgoland und des Betragens der Engelländer daselbst (Zeitschft.
9 sJ5'. ®ere'n^ f. Schleswig-Holstein. Geschichte 31).

^)^^inner. Die deutsche Grönlandfahrt. Berlin 1913.
^.-vivernois, Ullets du LIocus Continental. 1809.

- von Gülich, Geschichtliche Darstellung des Handels, der
Gewerbe und des Ackerbaus der bedeutendsten Staaten unserer
Zeit Tabellenband. Jena 1830.
        <pb n="66" />
        ﻿

I

64

Zu Kapitel III

A. Wohlwill, Napoleon und die Hansestädte im Herbst 1809.

Zeitschft. d. Ver. f. Hamb. Gesch. Bd. 7).

Derselbe, Der Eintritt der Hansestädte in den Rheinbund 1809
(ebenda).

A. C. Wedekind, Jahrbuch sür die hanseatischen Departements,
insbesondere das Departement der Elbmündungen. Hamburg

1812.

P. Darmstädter, Studien zur napoleonischen Wirtschaftsgeschichte
(Vierteljahrschrift s. Sozial- u. Wirtschaftsgeschichte 2 und 3).

A. Cunningham, British Credit in the last Napoleonic War
(Girton College Studios No. 2). Cambridge 1910.

F.	Stuhr, Die napoleonische Kontinentalsperre in Mecklenburg
1806—13 (Jahrbücher d. Ver. s. Meckl. Geschichte u. ^Alter-
tumskunde 71).

F. Thimme, Die inneren Zustände des Kurfürstentums Hannover
unter französisch -westfälischer Herrschaft 1806—13. Bd. II.
Hann. u. Leipz. 1895.

I. Kretzschmar, Napoleons Kanalprojekt zur Verbindung des
Rheins mit der Elbe (Zeitschft. d. Hist. Ver. für Nieder-
sachsen 1906).

A. Wohlwill, Die Verbindung zwischen Elbe und Rhein durch
Kanäle und Landstraßen nach den Projekten Napoleons I.
(Mitt. d. Ver. f. Hamb. Geschichte 7. Heft).

Zu Kapitel IV.

G.	Rüthning, Oldenburgische Geschichte Bd. II. Bremen 1911.

G.	Seelig, Hamburgs Handelslage nach dem ersten Pariser
Frieden (Annalen des Deutschen Reichs 1902).

M. Peters, Die Entwicklung der deutschen Reederei seit Beginn
des 19. Jahrhunderts Bd. I. Jena 1899.

Manuskript aus Süd-Deutschland, herausgegeben von George
Erichson (Lindner). London 1820.

(M. I. Haller), Sechs Briese über den Handel der Hansestädte,
von einem Hamburger. Bremen 1821.

Über den wichtigen und allgemein nützlichen Einfluß der Reichs-
sreyen Hansestädte in die Handlung aller Länder (Hanseatisches
Magazin, Hrsg, von I. Smidt, Bd. 6. Bremen 1802).

(Adam Storck), Über das Verhältnis der freien Hansestädte zum
Handel Deutschlands. Von einem Bremer Bürger. Bremen
1821.
        <pb n="67" />
        ﻿üerlag von Duncker &amp; ^umblot in München und Leipzig.

Berichte über die Versammlungen deutscher

Historiker.

II.	In Leipzig	1894.	preis	1	M.	20	Pf
III.	In Frankfurt a. IN.	1895.		1		20	
IV.	In Innsbruck	1896.		1	„	40	
V.	In Nürnberg	1897.		I		40	
VI.	In halle a. S.	I960.		I		40	
VII.	In Heidelberg	1903.		I	„	40	„
VIII.	In Salzburg	1904.		1	„	80	„
IX.	In Stuttgart	1906.		I	„	60	„
X.	In Dresden	1007.		1	„	60	„
XI.	In Straßburg	1909.		I	„	80	„
XII.	In Braunschweig	1911.	„	1	„	40	„

Geschichte der Tagesliteratur während der
Freiheitskriege.

von

Paul Czygan.

(Publikation des Vereins für die Geschichte von (Vst- und Westpreußen.)

I. Band. II. Band. Erste und zweite Abteilung.

Beide Bände zusammen, Preis 30 IN.

Geschichte Bismarcks.

von Max Lenz.

Dritte, verbesserte und ergänzte Kuflage.

Preis 8 IN., gebunden 9 IN. 60 Pf.

von , Theodor von Jjeigct in der „allgemeinen Zeitung", München! Ls zeugt
£e	Urteil des deutschen Lesepublikums, daß die „Geschichte Bismarcks" von Max

Sorfl ^°n *n kr*ttcr Auflage erschienen ist. Der Verfasser hat von den Ergebnissen der neuesten
ausa'^r*9 au^ ^em	der Kriege und diplomatischen Waffengänge von 1866 und 1870 so

Die *0*96« ^brauch gemacht, daß tatsächlich von einem neuen Werk gesprochen werden darf.
-trafM*^"^ Lichtung des ungeheuren (huellenstoffes, die Vornehmheit der Auffassung, die
einen ^ Unö Geschlossenheit der Komposition, die Treffsicherheit des Ausdrucks weisen dem Such
^ Ehrenplatz unter den vornehmsten Werken unsrer Geschichtsschreibung an.

Rämmereiregister der Sioöt Riga

1348-1361 und 1405—1474.

Herausgegeben von der

Gesellschaft für Geschichte und Altertumskunde
der Gstseeproviuzen Rußlands.

Bearbeitet von

ktugust von vulmerincq.

I. Band. Preis 13 IN. II. Band. Preis 17 IN. 20 Pf.
        <pb n="68" />
        ﻿Verlag von Duncker &amp; fjumblot in München und Leipzig.

Veröffentlichungen des Vereins
für Geschichte der Mark Brandenburg.

Regesten der Markgrafen von Brandenburg
aus askanischem Hause.

von

Hermann Rrabbo.

I. Lieferung, preis 4 M. 40 Pf. II. Lieferung, preis 4 M. 40 Pf.

III. Lieferung, preis 4 M. 40 Pf.

Deutsche Literaturzeitung: Die Sammlung der Regesten ist mit Fleiß und Bedacht
sowie sorgfältigster Benutzung und Verwertung der Literatur aus Urkunden und chronikalischem
Material angefertigt. Die äußere Unordnung, nach dem Schema der liaiserregesten, der Regesten
der Mainzer Erzbischöfe und ähnlicher Werke, ist übersichtlich und praktisch. Rurz, dieses für
die ältere Geschichte Brandenburgs und des damaligen Rordostdeutschlands so wichtige Werk
liegt in den besten Händen.

Die kurmärkischen Stände
im letzten Drittel des sechzehnten Jahrhunderts.

von

Marlin Hatz.

Erster abschnitt. Preis IO M. 40 Pf.

Uurmärkische Ständeakten
aus der Regierungszeit Uurfürst Joachims II.

Herausgegeben von

Waller Friedensburg.

Erster Land: 1535 — 1550.

preis 24 M. 80 Pf.

Das Tabaksmonopol Friedrichs des Großen.

von

&lt;E. p. Reiinann.

Preis 9 m. 40 Pf.

Pierersche hofbuchdruckerei Stephan Geibel 8- Co. in Ritenburg.
        <pb n="69" />
        ﻿o

I &gt;1

Z Z&lt;

15

ß 00

aj O
EL M

— 49 —

auf einige geringe Zugeständnisse blieben jedoch alle diese
unerfüllt. Das Ministerium sagte wohl eine Prüfung
~1 im Drang der Umstände geriet alles in Vergessenheit.
: lge wurde über die Errichtung eines Entrepot verhandelt,
&gt;es Magazines zur Lagerung der eingeführten und ver-
lolonialwaren unter Zollverschluß, aus dem sie innerhalb
| zrenzten Zeit entnommen und ohne nochnialige Zollzahlung
lnkreich und Holland versandt werden konnten. Nachdem
ichtung eines Entrepot reel, d. h. eines wirklichen Ma-
^ äudes, vorläufig an der Platzfrage gescheitert war, wurde
: t Dekret vom Juni 1812 wenigstens das Entrepot fiktif,
erung in einem beliebigen vom Eigner anzugebenden
, genehmigt. Bedeutenden Umfang hat dieser Verkehr
-.icht erlangt. An Lizenzen wurden während des Jahres
tsächlich kaum drei Dutzend in den drei Hansestädten be-
f Grund deren Waren im Werte von 6,2 Millionen Franken
| ausgeführt wurden; eine Einfuhr stand dem überhaupt
jenüber. In den Lübecker Hafen lief während der Jahre
f ld 1812 kein einziges Schiff ein. Den Reedereibetrieb
* besonders die Vorschrift, daß ein Drittel des Werts
fuhrladungen in Lyoner Seidenstoffen bestehen mußte, eine
_j: [/ die natürlich durchaus nicht für diese entlegenen Teile
- hes paßte. Bisweilen wurde deshalb den Reedern ge-
ie Seide statt seewärts aus-, nach Deutschland einzuführen,
bei der Ausfuhr durch westfälisches Leinen zu ersetzen.
^ Absatz der im Frühjahr 1811 in so großen Massen aus
importierten Kolonialwaren nach Binnendeutschland be-
ben größten Schwierigkeiten. Seitdem die verschärften
en Maßnahmen den direkten Schleichhandel von Helgo-
der deutschen Nordseeküste unterbunden hatten, richtete
englische Verkehr hauptsächlich nach der Ostsee, wobei
und die kleine Insel Hanöe als Hauptstapelplätze dienten,
e englischen Handelsagenten und zum Teil unter Mit-
er preußischen Regierung, die den Schleichhandel zu einer
Finanzquelle machte, wurden nun Preußen unb Sachsen
it Kolonialwaren überschwemmt, daß die mit dem hohen
en Zoll belasteten Vorräte der hanseatischen Kaufleute
icht aufkommen konnten. Wir haben also das eigentüm-

l. d. H. Geschichlsv. IX. 1913.	4
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
