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        <title>Die Hansestädte und die Kontinentalsperre</title>
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            <forname>Walther</forname>
            <surname>Vogel</surname>
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            <idno>1029904286</idno>
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        pfingftblätter
des  föanfifcben  Gefcbicbtsvereins.
Blatt  IX.  1913.

B  B  □

Die  ßanfeftäöte  und  die
Kontinentalsperre.

Von

Walther  Vogel.

Verlag  von  Duncher  &amp;amp;  ßumblot.
CD  ü  neben  und  Leipzig  1913.

UZT
        <pb n="2" />
        Partiepreise:

Bet  Abnahme  von  10—20  Exemplaren  das  Exemplar  für  90  Pf.

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-  21—30

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-  87»/s--



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-  31—40

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-  85  -

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-  101-200

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-  70  -

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-  201  und  mehr  -

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von  den  pfingstblältern  des  Hansischen  Geschichtsvereins
  sind  bisher  erschienen:
Blatt  I.  1905.  Die  Hanse  und  England.  Tin  hansisch-englischer
Seekrieg  im  15.  Jahrhundert,  von  Walther  Stein.
Blatt  II.  1906.  Oldenburgs  Seeschiffahrt  in  alter  und  neuer
3eit.  von  Georg  Lello.
Blatt  III.  1907.  llaufmannsleben  zur  Seit  der  Hanse.  von
G.  Freiherrn  von  der  Ropp.
Blatt  IV.  1908.  Heinrich  Murmester.  Lin  hamburgischer  Bürgermeister ­
  in  der  hansischen  Blütezeit,  von  Hans  Nirrnheim.
Blatt  V.  1909.  Der  Linflutz  des  Handels  auf  das  Geistesleben
Hamburgs,  von  Lrnst  Baajch.
Blatt  VI.  1910.  Wismar  im  Mittelalter.  von  Friedrich  Lechen.
Blatt  VII.  1911.  Der  deutsche  Kaufmann  in  den  Niederlanden,
von  Rudolf  häpke.
Blatt  VIII.  1912.  Der  Deutsche  Orden  und  die  Stände  in  preutzen
bis  zum  zweiten  Thorner  Frieden  im  Jahre  1466.  von  Rlbert  Werminghoff.
Preis  je  1  Mark.
        <pb n="3" />
        pfingftblätter
HD  des  hansischen  Sescbicbtsvereins.  £3j
ßlatt  IX.  1913.

Die  Hansestädte  und  die
Kontinentalsperre.

Von
Walther  Vogel.

Verlag  von  Dünger  O  ßumblot.
(Düncben  und  Leipzig  1913.  .
        <pb n="4" />
        A  5W

Alle  Rechte  Vorbehalten.

Altenburg
Pierersche  Hofbuchdruckerei
Stephan  Geibel  &amp;amp;  Co.
        <pb n="5" />
        I.

Die  Hansestädte  nnd  das  revolutionäre  Frankreich.

„Frankreich  schuf  sich  frei.  Des  Jahrhunderts  edelste  Tat  hub
Da  sich  zu  dem  Olympus  empor.
Bist  du  so  eng  begrenzt,  daß  du  sie  verkennest,  umschwebet
Diese  Dämmerung  dir  noch  den  Blick,
Diese  Nacht:  so  durchwandre  die  Weltannalen  und  finde
Etwas  darin,  das  ihr  ferne  nur  gleicht,
Wenn  du  kannst."
Ä!it  solchen  Worten  überströmender  Begeisterung  begrüßte
der  Sänger  des  Messias  die  Ereignisse  von  1789.  Und  er  gab
damit  nur  einer  Stimmung  Ausdruck,  die  in  den  Hansestädten,
wie  im  übrigen  Deutschland,  weit  verbreitet  war.  Die  Masse
der  Bevölkerung  allerdings  stand  schon  aus  Mangel  an  näherer
Kenntnis  der  Ereignisse  —  noch  waren  ja  Zeitungen  und  Zeitunglesen ­
  eine  Seltenheit  —  den  großen  Weltbegebenheiten  ziemlich
gleichgültig  gegenüber;  stolz  auf  den  etwas  verblichenen  Glanz
seiner  reichsstädtischen  Freiheit,  zufrieden  mit  dem  ihm  verfassungsmäßig ­
  zustehenden  Anteil  am  Stadtregiment,  über  dessen  peinlich
genauer  Beobachtung  er  allerdings  argwöhnisch  wachte,  konnte
der  hansestädtische  Bürger  sich  die  patriarchalische  Leitung  der
Senate  wohl  gefallen  lassen.  In  den  Kreisen  der  Gebildeten  aber
brachte  man  den  Ideen  von  1789  aufrichtige  Sympathie  entgegen.
Man  hoffte,  die  Morgenröte  der  Freiheit  „Galliens"  werde  ein
Zeitalter  der  Brüderlichkeit  und  Gerechtigkeit  für  ganz  Europa
heraufführen,  und  es  gab  viele,  die  diesen  Glauben  bis  in  die
Zeit  des  Konsulats  bewahrt  haben,  anders  als  Klopstock,  der  seinen
Irrtum  schon  nach  wenigen  Jahren  eingestand.
Gelegentlich  hat  diese  Stimmung  im  übrigen  Deutschland
Anlaß  gegeben,  den  Hansestädten  während  der  folgenden  Ereignisse
eine  unpatriotische  Hinneigung  zur  Französischen  Republik  vor-1"
        <pb n="6" />
        4

zuwerfen.  Damit  tat  man  ihnen  doch  unrecht.  Die  an  der  Spitze
der  kleinen  Handelsrepubliken  stehenden  Staatsmänner  waren  viel
zu  nüchterne  Politiker,  um  sich  durch  den  Freiheitsrausch  zu  unvorsichtigen ­
  Schritten  hinreißen  zu  lassen.  Wenn  sie  ein  möglichst
freundschaftliches  Verhältnis  zu  der  so  überraschend  schnell  zur
kontinentalen  Vormacht  emporgestiegenen  Republik  zu  unterhalten
strebten,  so  geschah  es  einzig  und  allein  in  der  Absicht,  die  großen
Handelsinteressen  der  Städte  in  Frankreich  zu  schützen.  Denn
nicht  wenig  stand  hier  für  die  hanseatischen  Gemeinwesen  auf  dem
Spiele.
Im  Laufe  des  18.  Jahrhunderts  hatte  es  Frankreich  verstanden,
mit  den  Produkten  seiner  aufblühenden  westindischen  Besitzungen
sich  eine  beherrschende  Stellung  auf  dem  europäischen  Kolonialwarenmarkt ­
  zu  schaffen.  Portugal  und  Holland,  früher  die  Hauptlieferanten ­
  in  diesem  Handelszweige,  wurden  überflügelt.  Hamburg,
das  den  größten  Teil  Deutschlands  mit  Kolonialwaren  versorgte,
bezog  jetzt  nicht  mehr  Brasilzucker  über  Lissabon,  sondern  westindischen ­
  Zucker  aus  Bordeaux  und  Havre.  Der  Import  aus  den
französischen  Häfen  nach  den  Hansestädten  überstieg  im  Jahre  1788
die  Summe  von  50  Millionen  Livres;  die  gesamte  französische
Wareneinfuhr  (zu  Wasser  uud  zu  Lande)  nach  den  Hansestädten
beim  Ausbruch  der  Revolution  betrug  mit  über  60  Millionen  mehr
als  der  französische  Import  nach  allen  übrigen  Ländern  Europas.
Über  dreiviertel  dieses  Verkehrs,  49  Millionen,  gingen  nach  Hamburg, ­
  etwa  11  Millionen  nach  Bremen,  während  Lübeck  mit  etwa
2  Millionen  seiner  Lage  entsprechend  die  schwächsten  Beziehungen
zu  Frankreich  unterhielt.  Es  bezog  in  der  Hauptsache  nur  Bordeauxweine, ­
  während  in  Hamburg  der  westindische  Kaffee  und
Zucker  den  französischen  Verkehr,  und,  wie  erwähnt,  die  Kolonialwareneinfuhr ­
  überhaupt,  beherrschte.  Als  weitere  Einfuhrartikel
gesellten  sich  dazu  noch  Öl  und  Südfrüchte,  Seesalz,  Seidenwaren
und  andere  Manufakturen.  Den  Ausgleich  in  der  Handelsbilanz
ermöglichte  den  deutschen  Nordseestädten  vor  allem  die  Ausfuhr
der  schlesischen,  sächsischen  und  westfälischen  Leinenmaren,  die  als
Gegenwert  nach  den  westindischen  Kolonien  gelangten.  Außerdem
versorgten  sie  Frankreich  selbst  mit  Schiffbaumaterialien  (Holz,
Tauwerk,  Hanf  usw.),  vor  allem  auch  mit  Getreide  und  anderen
Lebensmitteln.  643  Schiffe  von  107  846  Tonnen  Tragfähigkeit
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vermittelten  im  Jahre  1789  diesen  Verkehr;  davon  waren  nur  elf
französische,  dagegen  422  hansestädtische,  meist  Hamburgische,  Fahrzeuge; ­
  die  holländische  Reederei  hatte  den  zweitstärksten  Anteil  an
dieser  Verbindung.
Kaum  bedarf  es  ausdrücklicher  Erwähnung,  daß  der  Ausbruch
der  Revolutionskriege  schwerwiegende  Folgen  für  den  Seehandel
der  Hansestädte  mit  Frankreich  nach  sich  ziehen  mußte.  In  wenigen
Jahren  sah  sich  Frankreich  seiner  Handelsflotte  und  seiner  Kolonien
beraubt.  Ein  greuelvoller  Negeraufstand,  durch  die  unkluge  Freiheitserklärung ­
  des  Konvents  entfesselt,  verheerte  San  Domingo,
die  Perle  des  Antillen,  die  anderen  Inseln  belegte  das  seemächtige
England  mit  Beschlag.  Eine  völlige  Umwälzung  in  der  Richtung
des  hansestädtischen  Kolonialwarenhandels  war  das  notwendige
Ergebnis  dieser  Vorgänge.  Was  Frankreich  verlor,  das  gewann
in  erster  Linie  England,  und  der  Gewinn  war  umso  größer,  als
1795  auch  Holland,  in  den  Strudel  der  Revolution  gerissen,  seinen
schon  durch  den  Amerikanischen  Krieg  erschütterten  Seehandel  völlig
dahinsinken  sah.  Ein  großer  Teil  des  Amsterdamer  Geschäfts
verzog  sich  nach  den:  neutralen  Hamburg;  die  kurz  zuvor  erfolgte
Vollendung  des  Eiderkanals  erleichterte  Hamburg  die  Aufgabe,
das  Erbe  Amsterdams  als  des  ersten  Getreidemarktes  auf  dem
Kontinent  anzutreten.  Der  Verkehr  der  Hansestädte  mit  England
aber  nahm  einen  geradezu  erstaunlichen  Aufschwung.  Der  Schiffsverkehr ­
  Hamburgs  mit  England  stieg  von  1789  bis  1800  auf  das
Vierzehnfache,  der  Bremens  auf  das  Fünffache.  Von  Hamburg
gingen  nach  England  (und  Schottland)
1789:  28  Schiffe  mit  4136  Tonnen
1800:  377  Schiffe  mit  56311  Tonnen,
von  Bremen:
1789:  21  Schiffe  mit  3110  Tonnen
1800:  123  Schiffe  mit  16566  Tonnen.
Die  Zahl  der  allein  von  London  in  Hamburg  einlaufenden
Schiffe  verdreifachte  sich  in  dem  Jahrzehnt  1791/1800  (von  60
auf  198).  Zunächst  gründete  sich  dieses  Wachstum  auf  den
Kolonialwarenhandel.  Bezog  doch  Hamburg  1798  von  London
4'/ü  Million  Pfund  Kaffee,  von  Liverpol  gar  10  Millionen  Pfund.
Aber  auch  andere  Umstände  wirkten  in  derselben  Richtung.  Der
Krieg  belebte  die  Gewerbetätigkeit  in  England  außerordentlich,  die
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        0

Bevölkerung  der  Industriestädte  wuchs  in  den  90er  Jahren  rasch
an  und  bedurfte  einer  vermehrten  Getreide-  und  Lebensmittelzufuhr. ­
  Der  Überschuß  der  Getreideeinfuhr  Englands  über  die
Ausfuhr  verzehnfachte  sich  in  den  beiden  letzten  Jahrzehnten  des
Jahrhunderts  (im  Durchschnitt  1780/90  :  219  000  Quarter,
1801  :  2  349  000  Quarter),  und  die  Hauptmasse  dieser  Getreideausfuhr ­
  stammte  aus  Deutschland,  vorzugsweise  aus  Preußen
(Danzig)  und  Pommern.  Kein  Wunder,  daß  die  deutsche  Reederei
im  Schiffsverkehr  der  Themse  1798  mit  099  Schiffen  nächst  der
britischen  an  erster  Stelle  stand,  daß  der  Wert  ves  Londoner  Ein-  und
Ausfuhrhandels  mit  Deutschland  selbst  den  mit  Ostindien  oder
Westindien  übertraf.  Für  Hamburg  war  neben  der  Kolonialwareneinfuhr ­
  namentlich  noch  die  Kohlenzufuhr  aus  Newcastle
—  zum  Betrieb  der  Zuckersiedereien  —  unentbehrlich.  Der  Verkehr
mit  Frankreich  ging  nun  allerdings  zurück,  aber  doch  nicht  im
gleichem  Maße,  wie  man  nach  der  Zunahme  der  englichen  Einfuhr
erwarten  sollte.  Mit  anderen  Worten,  der  englisch-französische
Seekrieg  brachte  für  den  hansestädtischen  Seehandel  nicht  nur  eine
Verlegung,  sondern  eine  bedeutende  Steigerung  des  Geschäfts  mit  sich.
Aber  England  war  nicht  der  einzige  Erbe  des  französischen
Kolonialwarenhandels.  Noch  eine  andere  Nation  beteiligte  sich
mit  Eifer  am  zunehmenden  Seehandel  niit  überseeischen  Genußmitteln ­
  und  Rohstoffen,  die  jungen  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika. ­
  Da  die  amerikanische  Schiffahrt  in  den  Handelswirren
der  napoleonischen  Zeit  keine  unbeträchtliche  Rolle  spielt,  müssen
wir  auf  diesen  Zweig  des  hansestädtischen  Verkehrs  wenigstens  einen
kurzen  Blick  werfen.  Schon  der  Befreiungskrieg  selbst,  etwa  von
1780  an,  hatte  Versuche  zur  Anknüpfung  einer  direkten  Handelsverbindung ­
  der  aufständischen  Kolonien  mit  den  Hansestädten  hervorgerufen, ­
  die  zunächst  freilich  noch  den  Charakter  wilder  und  ziemlich ­
  unbedachtsamer  Spekulation  trugen.  Der  eigentliche  Aufschwung
des  amerikanischen  Verkehrs  mit  Hamburg  und  Bremen  datiert
erst  seit  den  neunziger  Jahren.  Seine  Entwicklung  übertraf  womöglich ­
  noch  die  des  Verkehrs  mit  England  an  Schnelligkeit  und
Umfang.  „Eine  Hauptursache  des  in  den  letzten  Jahren  zunehmenden ­
  Gewühls  der  Hamburger  Handlung  kömmt  von  Nordamerika ­
  her",  schrieb  Johann  Georg  Büsch  im  Jahre  1797.
Einige  Zahlen  mögen  das  näher  beleuchten:  1790  figurierten  die
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        Hansestädte  mit  478000  Dollars  an  fünfter  Stelle  in  der  Liste
der  nordamerikanischen  Ausfuhr;  sie  standen  weit  zurück  hinter
Großbritannien  mit  mehr  als  9  Millionen,  Frankreich  mit  4 8 /*
Millionen  Dollars.  Fünf  Jahre  später  hat  sich  das  Bild  schon
völlig  gewandelt:  mit  9 2 /s  Millionen  sind  die  Hansestädte  an  die
zweite  Stelle  gerückt,  die  amerikanische  Ausfuhr  nach  den  deutschen
Seeplätzen  übertrifft  sogar  die  nach  Großbritannien  mit  sämtlichen
Kolonien,  ja  bald  die  nach  Großbritannien  und  Frankreich  zusammengenommen. ­
  Dieses  erstaunliche  Wachstum  zeigte  freilich
die  Merkmale  ungesunder  Überhastung.  Ein  wildes  Spekulativnsfieber
  hatte  die  Handelskreise  ergriffen,  der  Hamburger  Markt  war
mit  Kolonialprodukten  überfüllt  —  erreichte  doch  die  amerikanische
Einfuhr  nach  den  Hansestädten  die  unglaubliche  Höhe  von  über
17  Millionen  Dollars  —  übereilte  Verschiffungen  deutscher  Waren
nach  Spanisch-Amerika  kamen  hinzu,  und  so  brach  im  Frühjahr
1799  eine  schwere  Handelskrise  über  Hamburg  und  Bremen  herein.
Dank  der  Festigkeit  seiner  Bank  und  Valuta  überstand  doch  Hamburg ­
  die  Krisis  verhältnismäßig  rasch  und  leicht;  der  nordamerikanische ­
  Handel  der  Stadt  war  gut  genug  fundiert,  um  nicht
ernstlich  und  dauernd  in  Mitleidenschaft  gezogen  zu  werden.  Auch
in  Bremen  verhüteten  die  klugen  Maßnahmen  der  Regierung,
namentlich  die  Errichtung  einer  Warenbank,  größere  Verluste.
Es  handelt  sich  bei  dem  amerikanischen  Verkehr  noch  nicht
vorwiegend  um  einen  direkten  Austausch  einheimischer  Erzeugnisse.
Auch  die  Vereinigten  Staaten  dienten  vielmehr  als  Durchfuhrland ­
  für  westindische  Kolonialwaren,  Zucker  und  Kaffee;  im  Jahre
1798  war  die  hnmburgische  Zuckereinfuhr  aus  Nordamerika  vierbis
  fünfmal  so  groß  als  der  direkte  Import  aus  Westindien.
Unter  den  Einfuhrgegenstände»  nordamerikanischen  Ursprungs
standen  Tabak  und  Reis  voran.  Der  Anteil  der  hansestädtischen
Reederei  an  diesem  Verkehr  blieb  zunächst  geringfügig,  weil  es  ihr
an  Ausfrachten  fehlte.  Seit  1797  machte  sie  zwar  rasche  Fortschritte, ­
  aber  überwiegend  fand  der  Warenaustausch  unter  amerikanischer ­
  Flagge  statt,  die  1796  von  nicht  weniger  als  239  Schiffen
im  Hamburger  Hafen  gezeigt  wurde.  Diese  Amerikaner  vermittelten
nicht  nur  den  Handel  mit  den  Vereinigten  Staaten  selbst,  sondern
beteiligten  sich  in  freier  Tramp-  oder,  wie  man  damals  sagte,
Aventure-  Fahrt,  nach  allen  Ländern  —  ein  Umstand,  dem
        <pb n="10" />
        8

während  der  Kontinentalsperre  eine  gewisse  Bedeutung  zukommen
sollte.  Beispielsweise  versorgten  sich  1796—97  Hamburgische
Zuckersiedereien  durch  amerikanische  Schiffe  mit  dem  unentbehrlichen ­
  Rohstoff  aus  Manila.
Aus  dem  Gesagten  erhellt  wohl  zur  Genüge,  welcher  Richtschnur ­
  die  hansestädtische  Politik  inmitten  der  europäischen  Kriegswirren ­
  allein  folgen  konnte.  Die  Handelsbeziehungen  mit  Frankreich ­
  blieben  bedeutend  genug,  um  eine  Fortdauer  des  freundschaftlichen ­
  Verhältnisses,  wie  es  zur  Zeit  der  Monarchie  bestanden
hatte,  auch  unter  der  Republik  wünschenswert  zu  machen.  Aber
eine  einseitige  Parteinahme  für  diese  verbot  schon  die  Rücksicht
auf  den  so  rasch  emporblühenden  Verkehr  mit  dem  Hauptgegner
Frankreichs,  mit  England.  Mit  anderen  Worten,  strikteste  NeutralitätNeutralität ­
  zur  Aufrechterhaltung  des  Seehandels  nach
allen  Seiten,  mußte  das  A  und  O  der  hansestädtischen  Politik
bilden,  übrigens  ein  Leitstern,  dem  die  Städte  seit  den  Zeiten  des
Untergangs  althansischer  Seemacht,  seit  dem  nordischen  Dreikronenkriege ­
  1563—70,  in  allen  kriegerischen  Verwicklungen,  die  sie  berührt ­
  hatten,  gefolgt  waren.
Freilich  stießen  die  Neutralitätswünsche  der  Hansestädte  diesmal
auf  nicht  unerhebliche  Schwierigkeiten.  Dem  Handelstraktate  der
Städte  mit  Frankreich  von  1716  war  ein  Separatartikel  angehängt,
in  dem  Frankreich  unter  der  Bedingung  der  Gegenseitigkeit  den
Hansestädten  auch  während  eines  Krieges  mit  dem  Reiche  freien
Verkehr  zugestand,  und  dieser  Artikel  war  auch  in  die  Verträge
von  1769  und  1789  übergegangen.  In  der  Tat  hatte  der  Kaiser
während  der  früheren  Reichskriege  nicht  auf  „Affigierung  der
Avocatorien",  die  den  Handel  mit  dem  Reichsfeinde  verboten,
bestanden  und  den  Verkehr  stillschweigend  geduldet.  Es  war
also  verständlich,  wenn  die  Städte  auch  1792  beim  Ausbruch
des  Krieges  die  Beibehaltung  der  für  sie  so  vorteilhaften  milden
Praxis  erhofften.  Keineswegs  wollten  sie  dem  Kaiser  verweigern,
was  des  Kaisers  war.  Pietät  und  schuldiger  Respekt  gegen  das
altehrwürdige,  für  sie  freilich,  ach,  so  nutzlose  Corpus  des  Heiligen
Römischen  Reichs  gingen  weit  genug,  um  die  Stellung  der  gewünschten ­
  Truppenkontingente  nicht  zu  verweigern.  Aber  damit
meinte  man  auch  seine  Pflicht  erfüllt  zu  haben.  Der  Kaiser  sollte
gewissermaßen  nur  das  eine,  auf  die  militärische  und  finanzielle
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        9

Hilfe  gerichtete  Auge  öffnen,  das  andere  aber,  das  die  Fortdauer
der  Kommerzien  zur  See  mißfällig  bemerken  konnte,  gnädigst  zudrücken. ­
  Und  sind  wir  berechtigt,  diese  Stellungnahme  unlogisch
zu  nennen,  wo  doch  von  einer  kaiserlichen  Seemacht  zum  Schutze
der  hansestädtischen  Lebensadern  niemals  etwas  zu  merken  gewesen?
Aber  weder  auf  kaiserlicher  noch  auf  französischer  Seite  hatte  man
diesnial  mit  solchen  Argumenten  Glück.  Das  bewaffnete  Einschreiten ­
  gegen  das  revolutionäre  Frankreich,  das  Frankreich  der
Jakobiner  und  Königsmörder,  war  eben  etwas  anderes  als  die
Kabinettskriege  gegen  die  Monarchie  des  Roi  Soleil.  Der  Kaiser
wollte  zwar  auf  dem  öffentlichen  Anschlag  der  Handelsverbote
nicht  unbedingt  bestehen,  gab  sich  aber  „der  gänzlichen  Zuversicht
hin,  daß  der  Inhalt  der  Inhibitorien  mit  strengster  Gewissenhaftigkeit ­
  befolgt  werde".  Die  Haltung  Frankreichs  wurde  durch
widerstreitende  Erwägungen  verschiedener  Art  bestimmt  und  erhielt
dadurch  einen  etwas  verschleierten,  zweideutigen  Charakter.  Einerseits ­
  war  das  Nationalgefühl  der  Republikaner  durch  die  Ausweisung ­
  des  französischen  Gesandten  ernt  niedersächsischen  Kreise,  Lehoc
(1793),  und  die  Nichtanerkennung  des  1795  als  dessen  Nachfolger
nach  Hamburg  entsandten  Reinhard  beleidigt;  auch  beklagte  man
sich  über  die  Aufnahme  zahlloser  Emigranten,  die  Hamburg  zu
einem  Herd  der  Verschwörungen  gegen  die  Republik  machten.
Vor  allzu  scharfem  Vorgehen  aber  hielt  doch  wieder  die  Einsicht
in  den  großen  kommerziellen  Nutzen  ab,  den  der  neutrale  Handel
der  Städte  der  Republik  gewährte.  Dazu  kam  aber  noch  ein
weiteres.  Die  große  Bedeutung  der  Elb-  und  Wesermündung  als
Eingangspforte  des  englischen  Handels  in  das  Innere  des  Kontinents ­
  blieb  den  französischen  Machthabern  keineswegs  verborgen.
Der  Gedanke  der  Kontinentalsperre  lag  seit  den  Tagen  des  Direktoriums ­
  in  der  Luft.  Reinhard,  der  übrigens  eifrig  für  die  Unabhängigkeit ­
  der  kleinen  Handelsrepubliken  eintrat,  sprach  1797
geradezu  die  Hoffnung  aus,  daß  sich  die  Völker  des  Kontinents
nach  Herstellung  des  allgemeinen  Friedens  vereinigen  würden,  um
Großbritannien  mit  bewaffneter  Hand  ein  Seerecht  nach  ihrem
Willen  aufzuzwingen  und  seinen  Schiffen  den  Zugang  zu  den  Häfen
des  Kontinents  zu  sperren.  Wenn  die  Staatsmänner  an  der
Seine  schon  damals  au  eine  Okkupation  der  deutschen  Strommündungen ­
  dachten,  so  verstanden  sie  es  doch  geschickt,  einen  etwaigen
        <pb n="12" />
        10

Argwohn  der  Städte  in  dieser  Hinsicht  auf  Preußen,  Dänemark
und  Hannover  abzulenken,  die  ja  in  der  Tat  die  hanseatische
Selbständigkeit  viel  unmittelbarer  bedrohen  zu  können  schienen.
Umringt  von  solchen  Gefahren,  setzten  die  Hansestädte  ihre  ganze
Hoffnung  auf  die  Eifersucht  der  sie  umgebenden  Mächte  und  auf
den  Schutz  Frankreichs;  gern  kehrten  sie  im  diplomatischen  Verkehr
mit  diesem  die  republikanische  Verfassung  der  eigenen  Gemeinwesen ­
  heraus.  Das  nächste  und  fast  stets  von  Erfolg  gekrönte
Streben  der  französischen  Politik  ging  aber  dahin,  sich  einstweilen
den  wohlwollenden  Schutz  dieser  „schwachen  Kinder,  die  der  hilfreichen ­
  Hand  bedurften"  (Reinhard  1797)  tüchtig  bezahlen  zu
lassen.  Ein  kurzer  Überblick  über  die  wichtigsten  Ereignisse  an
der  nordwestdeutschen  Küste  seit  1795  wird  uns  lehren,  welche
Ergebnisse  das  Widerspiel  der  hansischen  Neutralitätspolitik  und
der  Schachzüge  der  französischen  Diplomatie  zeitigte,  die  letzten
Endes  doch  auf  die  Sperrung  der  Strommündungen  abzielten.
Die  Besetzung  Bremens  und  Cuxhavens  durch  hannoversche
und  englische  Truppen  1795  gab  den  Hansestädten  zum  ersten
Male  einen  Vorgeschmack,  was  sie  im  Kamps  der  Großmächte  zu"
vergewärtigen  hatten.  Bremen  benutzte  nun  die  Friedensverhandlungen
  zu  Basel,  um  sich  des  französischen  Schutzes  gegenüberenglischen
  Gewalttätigkeiten  zu  versichern,  aber  die  beiden  anderen
Städte  wollten  damals  noch  von  einer  direkten  Anlehnung  an
Frankreich  nichts  wissen.  Diesem  Zwiespalt  hatte  es  Bremen  zu
danken,  daß  es  von  den  Streitigkeiten  um  die  Anerkennung  des
Gesandten  Reinhard  nicht  unmittelbar  betroffen  wurde,  die  damit
endeten,  daß  Hamburg  die  Summe  von  5  Bkillionen  Livres  opferte
und  damit  das  von  Frankreich  zur  Vergeltung  auf  seine  Schiffe
gelegte  Embargo  ablöste.  Wie  ermähnt,  waren  seit  1795  Gerüchte
über  eine  drohende  Besetzung  und  Sperrung  der  Strommündungen
durch  Frankreich  verbreitet.  Zum  Schutze  der  norddeutschen  Neutralität ­
  zog  Preußen  mit  einigen  anderen  Reichsständen  eine  militärische ­
  Demarkationslinie.  Auch  die  Hansestädte  mußten  dieser
im  Anschluß  an  die  niedersächsische  Kreisverfassung  gebildeten
„Neutralitäts-Associaton"  beitreten,  der  sie  es  in  der  Tat  zu  verdanken ­
  hatten,  daß  die  französischen  Jnvasionsplüne  unausgeführt
blieben.  Die  militärischen  Maßnahmen  Preußens  riesen  aber  aufs
neue  in  den  Hansestädten  Befürchtungen  vor  einer  Aimektion  durch
        <pb n="13" />
        11

Preußen  und  Dänemark  wach;  Befürchtungen,  die  zwar  von  Preußen
ausdrücklich  für  grundlos  erklärt  wurden,  doch  mit  dem  Hinzufügen, ­
  daß  wirklich  entsprechende  Vorschläge  von  Österreich  gemacht
worden  seien.  Auch  die  Direktorialregierung  hatte  den  Städten
vertrauliche  Mitteilung  von  der  beabsichtigten  Mediatisierung  zukommen ­
  lassen.  Als  diese  nun  bei  ihr  um  Unterstützung  nachsuchten, ­
  ersah  sie  sogleich  die  günstige  Gelegenheit,  ihrer  trostlosen
Finanzlage  mit  Hilfe  des  blühenden  Handels  der  Hansestädte  aufzuhelfen. ­
  Der  hansische  Geschäftsträger  in  Paris,  Schlüter,  erschreckt ­
  durch  französische  Drohungen  mit  Embargo,  ließ  sich  zu
übereilten  Zugeständnissen  herbei;  nach  langen  Verhandlungen
mußten  sich  die  Städte  zum  zweiten  Male  zur  Zahlung  einer
erheblichen  Summe  (Hamburg  4,  Bremen  2  Millionen,  Lübeck
800000  fr.)  bequemen,  die  zwar  offiziell  den  Charakter  einer
Anleihe  trug,  aber  bei  der  Wertlosigkeit  der  in  Austausch  gegebenen ­
  „batavischen  Reskriptionen"  doch  ein  bedeutendes  Opfer
darstellte.  Dafür  sagte  Frankreich  seine  Beihilfe  auf  den  eben
beginnenden  Verhandlungen  des  Rastatter  Friedenskongresses  zu.
Diese  wurde  denn  auch  mit  so  auffälliger  Bereitwilligkeit  geleistet,
daß  namentlich  Bremen  in  ein  schiefes  Licht  gerückt  wurde.  Es
ist  aber  bekannt,  welches  Ende  der  Kongreß  nahm.  Erst  »ach  dem
Abschluß  des  Friedens  von  Luneville  schienen  sich  die  Städte
ihrem  Ziele  zu  nähern.  Napoleon,  der  sich  freilich  nicht  gescheut
hatte,  sie  inzwischen  noch  zweimal  zum  Objekt  seiner  Gelderpressungsversuche ­
  zu  machen  —  zur  Beilegung  der  Affäre  Chapeaurouge
mußte  Hamburg  wieder  für  ruehr  als  4  Millionen  bataoische
Reskriptionen  kaufen  —  sprach  feierlich  seine  Absicht  aus,  die  Unabhängigkeit ­
  der  Hansestädte  zu  schützen.  Seine  Äußerung  war
lediglich  dadurch  veranlaßt,  daß  Preußen  Miene  machte,  ihm  i»
diesem  „Schutz"  durch  Besetzung  der  Städte  zuvor  zu  kommen.  Es
handelte  sich  damals  um  das  Vorgehen  des  zweiten  nordischen
Neutralitätsbündnisses  gegen  England,  in  dessen  Verfolg  Hamburg
in  der  Tat  kurze  Zeit  (März  —  Mai  1801)  dänische  Truppen  in
seinen  Mauern  sah.  Wie  unwirksam  der  so  eifrig  angetragene
Schutz  der  Nachbarmächte,  mochte  er  nun  von  französischer,  preußischer
oder  dänischer  Seite  kommen,  in  Wirklichkeit  war,  das  erwies  sich
freilich  gerade  in  diesen  Tagen  zur  Genüge.  Englands  Übermacht ­
  zur  See  trat  klar  in  Erscheinung.  Nach  der  Schlacht  auf
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        der  Kopenhagener  Reede  mußten  sich  Dänemark  und  mit  ihm  die
verbündeten  nordischen  Mächte  unter  den  Willen  des  seegewaltigen
Albion  beugen.  Nur  eine  gleichwertige  Seemacht  hätte  den  Handel
der  Städte  wirklich  vor  aller  Vergewaltigung  behüten  können;
da  eine  solche  aber  nicht  vorhanden  war,  so  mußten  die  Städte
auch  weiterhin  darauf  bauen,  daß  England  im  wohlverstandenen
eigenen  Interesse  ihre  Neutralität  respektieren  werde.  Der  Neichsdeputationshauptschluß
  von  1808  gab  ihrer  Zuversicht  neue  Nahrung.
Sie  retteten  nicht  nur  ihre  Unabhängigkeit,  sondern  erhielten  auch
die  Erfüllung  ihres  alten  Wunsches,  die  Neutralität  ihres  Seehandels ­
  in  allen  Reichskriegen,  zugesagt.  Kein  Wunder,  daß  sie
sich  in  die  Hoffnung  wiegen  konnten,  ihre  Erhaltung  als  selbständige,
neutrale  Seehandelsplätze  sei  gewissermaßen  eine  Naturnotwendigkeit ­
  und  werde,  weil  im  Interesse  aller  liegend,  auch  von  allen
begünstigt  werden.  Das  ganze  Streben  ihrer  Politik  ging  nur
dahin,  anstelle  des  einseitigen  Schutzes,  der  Protektion,  wie  sie
erst  kürzlich  noch  Napoleon  zugesichert  hatte,  die  Garantie  der
europäischen  Großmächte  zu  setzen.  Bald  genug  sollten  sie  aus
diesen  Träumen  zur  rauhen  Wirklichkeit  erwachen.
Der  Friede  von  Amiens  hatte  nur  die  Bedeutung  eines  vorübergehenden ­
  Stillstands  in  dem  Ringen  zwischen  der  größten  Landmacht ­
  und  der  größten  Seemacht  Europas.  Im  Frühling  1803
war  der  abermalige  Bruch  eine  vollendete  Tatsache.  Diesmal
aber  gedachte  Napoleon  mit  den  alten  Plänen  des  Direktoriums
Ernst  zu  machen.  England  sollte  an  seiner  verwundbarsten  Stelle,
in  seinem  blühenden  Handel  noch  Mitteleuropa,  getroffen  werden.
Die  Instruktion  Mortiers,  der  im  Mai  und  Juni  Hannover  besetzte, ­
  lautete  dahin,  sich  in  Hamburg  und  Bremen  aller  englischen
Schiffe  und  Magazine  zu  bemächtigen,  die  Auslieferung  der  englischen ­
  Matrosen  zu  erzwingen,  und  die  Ein-  und  Durchfuhr  aller
englischen  Waren  zu  verhindern.  Damit  ist,  wenn  das  Wort  auch
noch  nicht  ausgesprochen  wurde,  die  Politik  der  Kontinentalsperre
in  allen  wesentlichen  Punkten  eingeleitet.
Durch  die  Besetzung  Ritzebüttels  wurde  die  hanseatische  Neutralität ­
  verletzt;  die  Wegnahme  der  englischen  Schiffe  glückte
Mortier  nicht  mehr,  sie  waren  rechtzeitig  in  zwei  Flotten  unter
Konvoi  abgesegelt.  Noch  gab  man  sich  in  den  Hansestädten  der
Hoffnung  hin,  daß  die  Okkupation  Hannovers  und  die  Handels ­
        <pb n="15" />
        13

störung  vorübergehend  sein  werde,  da  traf  die  Nachricht  ein,  daß  England ­
  am  25.  Juni  zur  Vergeltung  die  strengste  Blockade  über
Elbe  und  Weser  verhängt  habe.  Auch  neutralen  Schiffen  wurde
weder  die  Einfahrt  noch  die  Ausfahrt  gestattet.  Die  Erregung
in  Hamburg  richtete  sich  nun  weit  mehr  gegen  England  als  gegen
Frankreich.  Ein  so  scharfes  Vorgehen  hielt  man  nicht  für  gerechtfertigt, ­
  man  meinte,  England  habe  seinen  Seehandel  ruhig,  wie
früher  schon  öfter,  unter  neutraler  Flagge  fortsetzen  können.  Selbst
in  englischen  Handelskreisen  war  man  überrascht  und  verwandte
sich  für  Aufhebung  der  Blockade,  doch  nur  mit  dem  Erfolg,  daß
die  Einfuhr  von  3000  Last  Steinkohlen  nach  Hamburg  gestattet
wurde,  mit  deren  Hilfe  die  dortigen  Zuckersiedereien  ihren  Betrieb
notdürftig  fortsetzen  konnten.  Im  übrigen  wurde  die  Blockade
streng  durchgeführt,  Hamburger  Grönland-  und  Archangelfahrer
weggenommen  und  als  gute  Prisen  behandelt,  als  ob  sie  einerfeindlichen
  Nation  angehörten.
Der  Seeverkehr  auf  der  Elbe  und  Weser  stockte  nun  völlig,
aber  der  Handel  läßt  sich  nicht  so  leicht  sperren,  solange  er  noch
ein  Hinterpförtchen  offen  sieht.  Das  holsteinische  Tönning  wurde
jetzt  der  Seehasen  Hamburgs.  Das  kleine  öde  Städtchen  am
gelblichfließenden  Eiderstrom  erlebte  bewegte  Tage,  sah  ungewohntes
Treiben  in  seinen  Straßen.  Eine  Anzahl  Hamburger  Handelshäuser ­
  etablierte  Kontore,  der  Hafen  war  mit  Schiffen,  besonders
amerikanischen,  überfüllt  —  im  Juli  lagen  ihrer  nicht  weniger  als
80  auf  der  Reede  —  und  die  dänische  Negierung  bemühte  sich
durch  Bereitstellung  des  königlichen  Packhauses  zur  Lagerung  der
Güter,  durch  Erweiterung  des  Hafens  und  andere  Anstalten  den
Verkehr  zu  erleichtern.  Die  Existenz  des  1784  erbauten  Eiderkanals ­
  erwies  sich  als  ein  großer  Vorteil;  4000  Schiffe  passierten
diesen  im  Jahre  1803,  und  die  Jahres-Zvlleinnahme  in  Tönning
stieg  von  25000  plötzlich  auf  200000  Reichstaler.  Der  Verkehr
mit  Hamburg  wurde  anfänglich  durch  die  Wattfahrer  besorgt,  bis
die  Engländer  im  August  auch  diese  Verbindung  sperrten;  seitdem
war  man  auf  den  Landtransport  mit  Frachtwagen  angewiesen,
der  jedoch  seiner  Kostspieligkeit  und  der  vielen  Diebstähle  wegen
nur  einen  mangelhaften  Notbehelf  darstellte.  Auch  über  Kopenhagen, ­
  Kiel  und  Lübeck  gingen  teiliveise  die  nach  Hamburg  und
Altona  designierten  Güter.  Etwas  besser  war  Bremen  daran.
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        14

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Die  Weser  wurde  zwar  ebenfalls  blockiert,  und  man  beorderte
anfänglich  die  nach  Bremen  bestimmten  Schiffe  nach  Emden,  dem
nun  eine  ähnliche  Rolle  wie  Tönning  für  Hamburg  zufiel;  neutrale ­
  Flaggen,  von  denen  man  bisher  kaum  etwas  gehört  hatte,
die  Kniephäuser,  die  Papenburger,  flatterten  auf  den  Schiffen  im
Hafen.  Als  aber  die  sowieso  schon  beschwerliche  Verbindung  mit
Bremen  auf  den  oldenburgischen  Flüßchen  und  Landstraßen  durch
den  Winter  völlig  gesperrt  wurde,  verfiel  man  auf  die  Idee,  die
ebenfalls  blockadefreie  Jade  als  Ausgangspforte  Bremens  zur
See  zu  benutzen.  Es  zeigte  sich,  daß  dieser  Meerbusen  keineswegs
so  unzugänglich  für  große  Schiffe  war,  wie  man  bisher  angenonunen
  hatte.  Über  Varel  wurde  nun  bis  zum  Ende  der  Blockade
ein  ziemlich  lebhaftes  Verfrachtungsgeschäft,  besonders  in  Leinwand,
betrieben.
Wenn  die  Blockade  auch  im  folgenden  Jahr  etwas  erleichtert
wurde,  so  hat  sie  doch  durch  ihre  lange  Dauer  den  Hansestädten
erheblichen  Schaden  zugefügt.  Erst  als  die  französischen  Truppen
zur  Teilnahme  am  dritten  Koalitionskrieg  nach  Süden  abrückten,
hob  England  am  9.  Oktober  1805,  nach  2Ü4  Jahren  die  Blockade
auf.  Besonders  hatten  das  Gewerbe,  z.  B.  die  Zuckersiedereien,
das  Handwerk,  die  kleine  Geschäftswelt,  die  aus  den«  Hafenbetrieb
ihre  Nahrung  zog,  gelitten;  von  den  153  Fallissements,  die  während
der  Sperre  in  Hamburg  vorfielen,  betrafen  die  meisten  kleinere
Vermögen  von  5000—50000  Mark  Banko.  Der  Warenhandel
lag  zwar  auch  schwer  darnieder,  doch  verstand  es  die  Kaufmannschaft
  vielfach  ihre  Verluste  auf  andere  Weise,  z.  B.  durch  das
glänzend  aufblühende  Assekuranzgeschäft,  wettzumachen.  Auch  die
hanseatischen  Staatskassen  hatten  wieder  bluten  müssen.  Da  die
hannoverschen  Revenuen  nicht  ausreichten,  um  die  französische
Okkupationsarmee  zu  unterhalten,  erzwang  man  von  den  Städten
eine  Anleihe  von  über  6  Millionen  Livres.  Die  Zukunft  der
Städte  schien  unsicherer  denn  je,  und  Gewaltstreiche  Napoleons,
wie  die  Aufhebung  des  englischen  Gesandten  Rumbold  in  Hamburg
&amp;lt;1804),  führten  ihnen  deutlich  genug  vor  Augen,  wessen  sie  sich
von  ihrem  „Protektor"  zu  versehen  hatten.  Noch  immer  aber
hofften  sie,  daß  die  Eifersucht  der  Großmächte  ihnen  den  Verlust
ihrer  Unabhängigkeit  ersparen  werde.  Der  ziemlich  plumpe  Erpressungsversuch ­
  Talleyrands  und  Bouriennes,  des  neuernannten
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        15

französischen  Gesandten  in  Hamburg,  die  den  Hansestädten  gegen
einmalige  Zahlung  von  6  Millionen  Livres  und  eine  jährliche
Subsidie  von  2  Millionen  abermals  den  militärischen  Schutz  Frankreichs ­
  aufnötigen  wollten,  mißlang  deshalb.  Die  Städte  beeilten
sich  zwar  in  ihrem  Schreiben  vom  9.  April  1806  den  Schutz  und
das  Wohlwollen  Napoleons  anzurufen,  jedoch  in  Wendungen,  die
das  Erbetene  ausdrücklich  nur  als  einen  Ausfluß  der  schon  1803
erteilten  Zusicherung  der  Unabhängigkeit  und  ewigen  Neutralität
hinstellten.  Auch  daß  sie  gleichzeitig  dasselbe  Ersuchen  an  Kaiser-Alexander
  richteten,  bewies,  daß  sie  an  ihrer  alten  Forderung:
europäische  Garantie  statt  Protektion,  festhielten.
Die  Gunst  des  Imperators  mochten  sie  allerdings  nicht  verscherzen, ­
  da  ihnen  seit  der  Besetzung  Hannovers  durch  Preußen
(Frühjahr  1806)  wieder  einmal  die  Gefahr  der  preußischen  Annektion
aus  unmittelbarer  Nähe  drohte.  Seit  April  hatte  England  zudem
m  Beantwortung  der  preußischen  Handelssperre  von  neuem  die
Blockade  über  Elbe,  Weser  und  Jade  verhängt  und  die  hanseatischen ­
  Schiffe,  wie  die  preußischen,  mit  Embargo  belegt.  Je  näher
freilich  die  kriegerische  Auseinandersetzung  zwischen  Preußen  und
Frankreich  rückte,  desto  mehr  wurde  die  Blockade  gemildert,  um
schließlich  Anfang  Oktober  völlig  aufgehoben  zu  werden.  Die
plötzliche  Ankunft  der  wieder  freigegebenen  hanseatischen  Schiffe
erzeugte  eine  Überfüllung  des  Hamburger  Marktes  mit  Kolonialwaren, ­
  während  gleichzeitig  der  Absatz  im  Binnenlande  infolge
der  Kriegswirren  immer  niehr  zurückging.
Die  Auflösung  des  Reiches,  die  Gründung  des  Rheinbundes
im  Sommer  1806  drängten  endlich  die  Städte  zu  entschiedener
Stellungnahme.  Preußen  wünschte  ihren  Anschluß  an  den  zu
begründenden  „Nordischen  Reichsbund",  doch  das  Veto  Napoleons,
das  Abraten  Englands  und  ihre  eigene  Abneigung  gegen  Aufgabe
ber  Neutralität,  standen  dem  entgegen.  Im  Herbst  1806  vereinigten ­
  sich  Deputierte  der  drei  Hansestädte  in  Lübeck,  um  ihre
künftige  politische  Stellung  zu  beraten.  Das  große  Wort  auf
diesen  hanseatischen  Konferenzen  führte  der  Bremer  Johann  Smidt,
ursprünglich  Theologe,  mit  jungen  Jahren  schon  zum  Senator
ernannt,  ein  hochgebildeter,  geistig  ungemein  regsamer  Mann.  Er
trat  entschieden  für  völlige  Unabhängigkeit  der  Städte  unter  europäischer ­
  Garantie  ein,  widerriet  namentlich  einen  Anschluß  an
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        16

Preußen.  Im  Lichte  der  kommenden  Ereignisse  erscheint  die  Auffassung ­
  Smidts  seltsam  genug.  Mit  einem  geradezu  erstaunlichen
Optimismus  träumte  er  von  einer  unabhängigen  Zukunft  der
Hansestädte,  die,  in  voller  Selbständigkeit  und  unbedingter  Neutralität ­
  eine  wirtschaftliche  Notwendigkeit  für  das  Handelsleben
Europas,  gleichsam  wie  glückselige  Inseln  inmitten  des  allgemeinen
Kriegstumults,  eine  Zufluchtsstätte  für  alle  friedliebenden,  der
Kunst  und  der  Wissenschaft  sich  weihenden  Menschen  sein  sollten.
Die  Städte  waren  jetzt,  nach  Smidt,  „im  Begriff,  den  Gipfel  der
Freiheit  und  Unabhängkeit  zu  erklimmen".  Wie  demoralisierend
muß  die  jahrhundertelange  Neutralitätspolitik  der  Hansestädte,
dieses  ohnmächtig-schlaue  Sichdurchwinden  zwischen  den  Machtansprüchen ­
  der  seegewaltigen  Großen,  gewirkt  haben,  um  selbst
bei  einem  so  klarblickenden  Geiste  derartige  Täuschungen  hervorzurufen! ­
  —  Das  Gutachten  der  Konferenz  empfahl  in  der  Tat
Wahrung  der  augenblicklichen  Unabhängigkeit,  der  vollen  Souveränität ­
  der  neutralen  Hansestädte,  sowie  eine  engere  Verbindung,
besonders  durch  Begründung  einer  gemeinsamen  gerichtlichen  Höchstinstanz. ­
  Am  15.  Oktober  1806  wurde  das  Gutachten  von  den
Deputierten  unterzeichnet.
Sie  ahnten  nicht,  daß  sich  ihr  Schicksal  schon  entschieden
hatte.  Denn  tags  zuvor  waren  bei  Jena  und  Auerstädt  die
eisernen  Würfel  gefallen.
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        17

M.
Tie  Kontinentalsperre.

Drei  Wege  hatte  Napoleon  im  Jahre  1798  dem  Direktorium
Mr  Bezwingung  Englands  angegeben:
1.  Die  Eroberung  Ägyptens,  die  Bedrohung  Indiens  und
damit  der  ergiebigsten  Quelle  des  britischen  Reichtums
2.  Die  Landung  in  England  selbst
3.  Die  Absperrung  des  europäischen  Kontinents  gegen  Englands
Handel  und  Schiffahrt,  die  unweigerlich  zur  Aushungerung  und
Verarmung  des  Landes  führen  müsse.
Alle  drei  Wege  sind  betreten  worden.  Das  erste  Unternehmen
scheiterte  endgültig  am  Tage  von  Abukir,  das  zweite  ani  Tage
von  Trafalgar;  zu  dem  dritten  schien  der  Sieg  von  Jena  die
Bahn  zu  öffnen.  Wenige  Wochen  nach  dem  Einzug  des  Imperators
in  Berlin,  am  21.  November  1806  erschien  das  Berliner  Dekret,
die  Proklamation  der  K  o  n  t  i  n  e  n  t  a  l  s  p  e  r  r  e.  Der  Erlaß  schildert
zunächst  das  allen  Grundsätzen  des  Völkerrechts  hohnsprechende
Verfahren  der  englischen  Seerechtspraxis:  Die  Gefangensetzung
friedlicher,  auf  See  ihrem  Erwerbe  nachgehender  Untertanen  des
feindlichen  Landes,  die  Wegnahme  feindlichen  Privateigentums
zur  See,  die  nur  auf  dem  Papier  stehende,  nicht  effektive  Blockade
vicht  nur  einzelner  Seeplätze,  sondern  ganzer  Küsten  und  Reiche,
die  Absicht  den  gesamten  Handel-  und  Gewerbefleiß  des  Kontinents
Monopolisieren.  Die  Pflicht  der  Selbsterhaltung  gebiete,  England
vlit  den  gleichen  Waffen  zu  bekämpfen.  Dementsprechend  wurde  verfügt:
1.  Die  Britischen  Inseln  werden  für  blockiert  erklärt
2.  Aller  Brief-  und  Postverkehr  mit  England,  ja  sogar  die
Absendung  eines  Briefes  in  englischer  Sprache  ist  verboten
3.  Jeder  erreichbare  englische  Staatsangehörige  wird  Kriegsgefangener ­

Pfingstbl.  d.  H.  Geschichtsv.  IX.  ISI3.

2
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        18

4.  Alle  englischen  Magazine  und  Waren,  alles  englische
Eigentum,  wird  beschlagnahmt  und  eingezogen
5.  Aller  Handel  mit  englischen  Waren  ist  verboten,  jede  Ware,
die  englischen  Ursprungs  ist  oder  aus  den  englischen  Kolonien
stammt,  verfällt  ebenfalls  der  Wegnahme.  Die  Hälfte  des  Ertrags
des  eingezogenen  Handelsgutes  und  Eigentums  dient  zur  Entschädigung ­
  der  durch  englische  Kaper  beraubten  Kaufleute
6.  Kein  Schiff,  das  unmittelbar  von  England  oder  seinen
Kolonien  kommt,  wird  in  einem  Hafen  zugelassen.  Jedes  Schiff,
das  dem  auf  Grund  gefälschter  Zeugnisse  zuwiderhandelt,  wird
nebst  der  Ladung  beschlagnahmt  und  eingezogen,  als  ob  es  englisches ­
  Eigentum  wäre.
Bei  Erlaß  des  Berliner  Dekrets  befanden  sich  die  Hansestädte
schon  in  französischen  Händen.  Lübeck  hatte  zuerst  mit  den  Greueln
des  Krieges  Bekanntschaft  gemacht:  Blücher  hatte  sich  auf  dem
Rückzüge  in  die  Stadt  geworfen,  am  6.  November  wurde  sie  von
den  Franzosen  erstürmt  und  war  mehrere  Tage  dem  Wüten  der
Soldateska  preisgegeben.  Durch  die  Plünderung  und  die
drückenden  Requisitionen  wurde  der  Wohlstand  Lübecks  schwer
mitgenommen.  Hamburg  sah  am  19.,  Bremen  am  20.  November
die  Feinde  in  seine  Straßen  einziehen.
Schon  geraume  Zeit  vorher  hatte  der  Handel  gestockt.  Die
Einkaufsordres  waren  infolge  des  Krieges  in  Binnendeutschland
zurückgezogen  worden.  Die  Kaufleute  versammelten  sich  zwar  auch
im  Oktober  auf  der  Hamburger  Börse,  „aber  nicht  um  Geschäfte
zu  machen,  sondern  um  zu  kannegießern."  Die  Unterbrechung  des
Postverkehrs  mit  Wien,  Schlesien,  Rußland,  infolge  dessen
Zahlungen  ausblieben,  erfüllte  den  Kaufmann  mit  Besorgnis;
namentlich  das  Ausbleiben  der  russischen  Post,  dann  die  Konfiskation ­
  englischer  Waren  auf  der  Leiziger  Blesse  brachte  arge
Verlegenheiten.  Noch  am  16.  November  hatte  die  Hamburger
Kommerzdeputation  Bourrienne  150  000  Mark  Crt.  überreichen
lassen  in  Erkenntlichkeit  für  seine  angeblichen  unausgesetzten  Bemühungen, ­
  die  Kriegsbedrängnisse  von  der  Stadt  abzuwenden  —
drei  Tage  später  ließ  Marschall  Mortier  seine  Truppen  einrücken.
Die  Verkündigung  des  Berliner  Dekrets,  die  noch  vor  Ablauf
des  November  in  allen  drei  Hansestädten  erfolgte,  erregte  allgemeine
Bestürzung.  Die  englischen  Schiffe  waren  auf  Anordnung  des
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        19

Vizekonsuls  Nicholas  rechtzeitig  nach  Glückstadt  beordert  worden,
so  daß  sie  den  Franzosen  entgingen;  dafür  wurden  auf  Elbe  und
Weser  auch  neutrale,  schwedische,  russische,  preußische  Schiffe  mit
Embargo  belegt.  In  den  ersten  Tagen  herrschte  große  Verwirrung,
zumal  die  sich  überstürzenden  französischen  Mandate  vielfach  unklar
und  widerspruchsvoll  waren.  Bereits  am  21.  November  hatte
eine  Bekanntmachung  des  Senats  die  Beschlagnahme  englischen
Gutes,  sowie  die  schriftliche  Deklaration  aller  Gelder  und  Waren,
verfügt,  die  aus  englischen  Manufakturen  herrührten.  Alan  hatte
aber  anzugeben  vergessen,  von  welchem  Datum  ab  der  Gewinn
aus  dem  englischen  Wareuhandel  zu  berechnen  sei,  auch  war  zunächst
von  einer  Beschlagnahme  der  Kolonialwaren  nicht  die  Rede.  Die
harten  Strafandrohungen  schüchterten  viele  derartig  ein,  daß  sie
in  übergroßer  Ängstlichkeit  auch  Kolonialprodukte  neutralen  Ursprungs ­
  deklarierten,  andere  wieder  suchten  den  Umfang  ihrer
Depots  zu  verschweigen.  Mit  Eifer  bemühte  sich  die  verstärkte
Kommerzdeputation,  die  seit  Ende  November  ständig  tagte,  Ordnung
in  das  Chaos  zu  bringen.  Endlich  trat  etwas  größere  Beruhigung
ein,  die  Kaufmannschaft  atmete  auf,  als  die  angedrohte  Versiegelung
der  Hamburger  Bank  aufgeschoben  wurde  und  der  Gesandte  bef'
Kommerzdeputation  die  beruhigende  Versicherung  gab,  der  Kaise^
sei  willens,  die  Bank  (in  der  damals  90  Millionen  Mark  Banko^
lagerten)  „als  Heiligtum  zu  betrachten".
Eins  der  Hauptobjekte  der  französischen  Konfiskationsmaßregeln
war  der  englische  „Court",  die  seit  den  Tagen  der  Königin
Elisabeth  in  Hamburg  bestehende  Faktorei  der  Merchant  Adventurers.
Die  meisten  Engländer  waren  rechtzeitig  geflohen,  nur  sechs  verheiratete ­
  Courtmitglieder  hatten  es  vorgezogen  in  Hamburg  zu
zu  bleiben,  teils  weil  sie  ihrer  Familie  wegen  nicht  so  schnell  fortkonnte», ­
  teils  um  das  Eigentum  des  Courts  zu  überwachen.  Unmittelbar ­
  nach  dem  Einmarsch  der  Franzosen  wurde  an  letzteres
die  Siegel  gelegt,  die  sechs  Zurückgebliebenen  erklärte  Mortier  für
Kriegsgefangene  und  ließ  ihnen  eröffnen,  daß  man  sie  deninächst
nach  Verdun  transportieren  werde.  Doch  gelang  es,  zum  Teil
durch  Bestechung  Bourriennes,  einen  Aufschub  und  weitere  Konzessionen ­
  zu  bewirken,  sodaß  die  Courtmitglieder  bald  über  ihr
persönliches  Schicksal  beruhigt  sein  durften.  Auch  finanziell
widerfuhr  ihnen  ganz  unverdientes  Glück.  Das  Warenlager  des
2*
        <pb n="22" />
        20

Court  war  auf  35  000  £,  darunter  17  000  £  Waren  englischer
Herkunft  eingeschätzt  worden.  Da  nun  das  im  Auslande  und  auf
See  befindliche,  also  englischen  Vergeltungsmaßregeln  ausgesetzte,
Hamburger  Gut  einen  viel  höheren  Wert  erreichte,  so  erklärte  sich
der  Senat,  der  im  Einverständnis  mit  den  Courtmitgliedern  ani
16.  Januar  1807  die  Disposition  über  das  Warenlager  übernommen ­
  hatte,  bereit,  es  für  425  000  fr.  zurückzukaufen  und  es
den  Engländern  frei  zur  Verfügung  zu  stellen.  Gewiß  geschah
das  nicht  aus  reiner  Großmut,  sondern  aus  den  eben  angedeuteten
Nützlichkeitserwägungen.  Immerhin  hätte  man  von  den  englischen
Gästen  wohl  erwarten  dürfen,  daß  sie  diese  Tatsache  nicht  gänzlich
totschweigen  würden.  Statt  dessen  hat  man  später  noch  den  Anschein
zu  erwecken  gesucht,  als  ob  ihnen  in  Hamburg  großer  Schaden  zugefügt ­
  worden  sei;  durchaus  mit  Unrecht,  denn  wenn  die  ehemaligen
Courtmitglieder  in  den  Drangsalen  der  kommenden  Jahre  ihr
Vermögen  verloren,  so  haben  sie  dieses  Geschick  mit  der  Mehrheit
der  Hamburger  Kaufmannschaft  geteilt.  Das  Schicksal  des  Court
selbst  war  freilich  besiegelt;  im  August  1807  wurde  den  Mitgliedern
der  Befehl  Napoleons  übermittelt,  daß  die  Faktorei  aufzulösen  sei
und  die  Insassen  Hamburgische  Bürger  werden  müßten.  So  geschah
es  denn  auch.  Am  4.  September  1807  erwarben  die  letzten  fünf
„Merchant  Adventurers"  in  Hamburg  das  Bürgerrecht,  wobei
ihnen  noch  gewisse  Vergünstigungen  zugestanden  wurden.  Sechs
Monate  später,  am  20.  April  1808,  wurde  die  Aushebung  des
Court  für  rechtskräftig  erklärt.  Alan  weinte  ihm  in  Hamburg
keine  Träne  nach.  Ursprünglich  eine  der  Einrichtungen,  die
Hamburgs  Aufsteigen  zu  kommerzieller  Größe  begründen  halfen,
hatte  er  im  Lause  des  18.  Jahrhunderts  seine  Bedeutung  eingebüßt
und  sich  durch  seine  Exklusivität  und  sein  starres  Festhalten  an
längst  veralteten  Vorrechten  verhaßt  gemacht.  Daß  er  fiel,  ist
einer  der  wenigen  Gewinne,  die  Hamburg  und  sein  Handel  aus
der  Franzosenzeit  davongetragen  haben.  Wenn  das  frühere  Courtmitglied ­
  Burrowes  in  einer  Aufzeichnung  von  1808  den  Verdacht
äußerte,  der  Senat  habe  im  geheimen  Einverständnis  mit  den  Franzosen
gehandelt  und  seinerseits  die  Aufhebung  des  Court  angeregt,  so  läßt  sich
das  jedenfalls  nicht  nachweisen.  Daß  der  Senat  sich  auch  noch  für
die  Aufrechterhaltung  der  unbequemen  englischen  Privilegien  bemühen ­
  sollte,  wäre  aber  in  der  Tat  zuviel  verlangt  gewesen.
        <pb n="23" />
        21

Inzwischen  war  die  Deklaration  der  englischen  Manufakturen
und  Kolonialwaren,  in  Hamburg  durch  den  Zollinspektor  Brsmond,
in  Bremen  und  Lübeck  durch  seine  Kollegen  Marchal  und  Caire,
zum  Abschluß  gebracht  worden.  Der  letztere  soll  sich  dabei  große
Unredlichkeiten  haben  zuschulden  kommen  lassen.  Auffällig  ist
jedenfalls  der  bedeutende  Unterschied  zwischen  dem  in  Lübeck  und
dem  in  Bremen  konfiszierten  Warenwerte:  über  2  Millionen  fr.
gegenüber  nur  360  000  sr.  Die  in  Hamburg  beschlagnahmten
Waren  wurden  auf  rund  17  Millionen  fr.  geschätzt,  wozu  noch
eine  Reihe  von  Artikeln  unbekannten  Wertes  traten.  Über  den
Umfang  der  Konfiskation  herrschte  immer  noch  nicht  völlige  Klarheit. ­
  Noch  war  die  Hauptfrage  zu  entscheiden,  ob  sie  sich  auch
auf  die  für  neutrale  Rechnung  gekauften,  also  neutrales  Eigentum
gewordenen  englischen  Waren  beziehe,  und  wenn  ja,  wie  man  dann
den  Handel  damit  verhindern  könne,  ob  ihre  Ausfuhr  zu  gestatten
sei.  Ferner  bestand  Unsicherheit  darüber,  ob  das  allgemeine  Einfuhrverbot ­
  sich  auch  auf  gewisse  Bamnwollwaren  erstrecke,  deren
Import  nach  Frankreich  und  dem  Großherzogtum  Berg  gestattet
war,  und  endlich  erhob  sich  die  Frage,  was  mit  dem  konfiszierten
Gut  überhaupt  geschehen  solle.  Die  Zollinspektoren  erbaten  über
diese  Punkte  Auskunft  vom  Ministerium  des  Innern  in  Paris,
erhielten  aber  keine  Antwort.  Doch  fanden  die  Fragen  allmählich
von  selbst  ihre  Lösung.
Zunächst  entschied  eine  im  Dezember  1806  in  Hamburg  zusammengetretene ­
  Kommission  zur  Ausführung  der  kaiserlichen
Dekrete  jene  Grundfrage  nach  dem  Schicksal  des  neutralen  Eigentunis ­
  englischer  Herkunft  in  dem  Sinne,  daß  auch  dieses  der
Beschlagnahme  verfallen  sein.  Es  ist  klar,  daß  diese  Maßnahme
den  Engländern  nicht  mehr  den  geringsten  Schaden  zufügen  konnte,
sondern  einfach  auf  einen'Raubzug  gegen  die  Taschen  der  deutschen
Kaufmannschaft  hinauslief.  Doch  das  war  nur  die  bezeichnende
Einleitung  in  die  Wirtschaftspolitik,  die  Napoleon  im  rechtsrheinischen ­
  Deutschland  befolgte.  Wirkungslos  verhallten  alle
Proteste  der  hanseatischen  Kaufmannschaft.  Eine  Audienz,  die  der
Kaiser  ani  14.  Dezember  1806  in  Posen  einer  Deputation  aus
den  drei  Städten  gewährte,  verlief  ohne  jedes  Ergebnis.  Er  hörte
die  freimütigen  Auseinandersetzungen  des  Bremer  Senators  Gröning
mit  Wohlwollen  und  einem  gewissen  Interesse  an,  erklärte  aber.
        <pb n="24" />
        22

in  der  jetzigen  Verwirrung  könne  er  nichts  ändern.  Und  dabei
blieb  es.
Napoleon  hatte  anfänglich  die  Absicht  gehabt,  die  beschlagnahmten ­
  Waren  nach  Frankreich  transportieren  zu  lassen,  ließ  sich
aber  überzeugen,  daß  der  Transport  zu  schwierig  und  kostspielig
sei.  Man  ließ  sich  daher  von  französischer  Seite  auf  das  Anerbieten ­
  des  Hamburger  Senats  ein,  die  Waren  zurückzukaufen,
wozu  dieser  im  April  1807  von  der  Bürgerschaft  autorisiert  worden
war.  Leitender  Beweggrund  war  dabei,  daß  man  englische  Repressalien ­
  zu  vermeiden  wünschte,  zu  denen  England  bequeme  Gelegenheit ­
  hatte  —  schätzte  man  doch  allein  das  auf  See  und  in
England  befindliche  Hamburger  Eigentum  auf  über  24  Millionen
Mark  Banko.  Nun  begann  das  Feilschen  um  die  Höhe  der  zu
zahlenden  Summe.  Die  französische  Ausführungskommission  hatte
den  Wert  der  beschlagnahmten  und  zurückzukaufenden  Waren
endgültig  auf  die  oben  angegebenen  Beträge  festgesetzt.  In  Hamburg
erklärte  man  diese  Forderung  für  ungeheuerlich.  7  Millionen  habe
man  schon  für  Einquartierungskosten  und  Requisitionen  geopfert,
und  dabei  sei  Hamburg  eine  neutrale,  unabhängige,  befreundete
Stadt,  dürfe  nicht,  wie  das  eroberte  Leipzig,  nach  Kriegsrecht  behandelt ­
  werden.  Sechs  Btillionen  war  das  höchste  Angebot,  das
man  für  die  Aufhebung  der  Beschlagnahme  machen  zu  können
erklärte.  „Sie  sind  ein  zu  guter  Beobachter,"  schrieb  Syndikus
Gries  am  19.  Juni  1807  an  Bourrienne,  „als  daß  es  Ihnen
entgehen  könnte,  daß  das  Gedeihen,  dessen  sich  unsere  unglückliche
Stadt  erfreute,  vielmehr  auf  der  Schnelligkeit  des  Umsatzes  und
der  großen  Zahl  der  Geschäfte  beruhte,  als  auf  den  Kapitalien
ihrer  Bewohner,  und  daß,  aus  demselben  Grunde,  dieses  Gedeihen
mehr  scheinbar  als  wirklich  war.  .  .  Wie  könnte  sie  also  im
Stande  sein,  eine  so  ungeheure  Summe,  wie  16  Millionen  fr.  zu
zahlen"  ?  Indes,  Napoleon  blieb  unerbittlich;  2  Millionen  auf
Lieferungen  anzurechnen,  war  das  äußerste  Zugeständnis,  zu  dem
er  sich  herbeiließ.  Was  blieb  den  „befreundeten"  Städten  übrig,
als  sich  in  das  Unvermeidliche  zu  fügen?  Am  23.  September  1807
wurde  der  Vertrag  unterzeichnet:  4  Millionen  fr.  zahlte  Hamburg
bar,  den  Rest  in  Wechseln,  und  zwar  in  Raten  von  je  2  Millionen,
zahlbar  Ende  jedes  Monats  von  Oktober  1807  bis  Februar  1808.
Rund  2  Millionen  für  Lieferungen  machten  die  Summe  von
        <pb n="25" />
        23

16  Millionen  voll.  Lübeck  wollte  auf  die  Rückkaufsumme  5  Millionen
für  Lieferungen  angerechnet  haben,  und  da  dieser  Betrag  den  Wert
der  konfiszierten  Waren  weit  überstieg,  forderte  es  noch  obendrein
einen  Schadenersatz  von  800  000  fr.!  Es  versteht  sich,  daß
Napoleon  darauf  nicht  einging.  Obwohl  schon  fast  völlig  ruiniert,
mußte  Lübeck  die  von  ihm  festgesetzten  2  Millionen  zahlen
Bremen  scheint  mit  einer  weit  geringeren  Summe  davongekommen
zu  sein.
Im  Grunde  hat  diese  ganze  Angelegenheit  mit  dem  System
der  Kontinentalsperre  nichts  zu  tun.  Es  handelt  sich,  wie  schon
angedeutet,  um  eine  einfache  Erpressung,  wie  sie  Frankreich  seit
1795  fortgesetzt  an  den  Hansestädten  verübt  hatte.  Daneben  aber
richtete  die  kaiserliche  Regierung  ihre  volle  Aufmerksamkeit  auf  den
eigentlichen  Zweck  der  Sperre,  die  Fernhaltung  der  englischen
Waren.  Noch  vor  Ablauf  des  Jahres  1806  sah  Hamburg  die
ersten  französischen  Douaniers  an  seinen  Toren,  die  Grünröcke,
gegen  die  sich  in  den  folgenden  sieben  Jahren  der  Unterdrückung
der  grimmigste  Haß  der  Bevölkerung  richtete.  Gleich  nach  der
Besetzung  der  Stadt  war  sogar  der  Kleinverkehr  mit  den  Nachbarorten ­
  gesperrt  worden;  erst  Anfang  Dezember  wurde  er  gegen
Zertifikate  und  umständliche  Visitierung  der  Waren  freigegeben.
Dreihundert  Douaniers,  die  Anfang  1807  eintrafen,  bildeten  einen
Zollkordon  am  linken,  hannoverschen  Elbufer  und  von  Hamburg
bis  Travemünde.  Ihr  Kommandant,  Inspektor  Endel,  ein  tüchtiger,
und  was  besonders  hervorgehoben  zu  werden  verdient,  unbestechlicher
Beamter,  hatte  mit  großen  Schwierigkeiten  zu  kämpfen.  Die
Kontinentalsperre  stellte  einen  so  tiefen  Eingriff  in  das  Leben
der  Hansestädte  dar,  daß  ein  plötzlicher  Abbruch  all  der  Verbindungen,
aus  denen  sie  bisher  ihre  Nahrung  gezogen  hatten,  fast  als  eine
Unmöglichkeit  bezeichnet  werden  mußte.  Handel  und  Verkehr
fanden  tausend  Wege,  die  rigorosen  Bestimmungen  des  Berliner
Dekrets  zu  umgehen.  Die  französische  Zollverwaltung  mußte  sich
erst  im  Laufe  der  Zeit  die  nötige  Landes-  und  Ortskenntnis  aneignen, ­
  um  allmählich  hinter  diese  Schliche  zu  komnien.  Schon
allein  das  Verbot  des  Postverkehrs  hätte  ja  genügt,  um  allen
Handel  mit  England  zu  unterbinden.  Es  war  aber  ohne  besondere
Mühe  möglich,  die  englische  Post  über  Tönning  nach  Altona  zu
leiten,  wo  sich  die  Hamburger  Kaufleute  ihre  Briefe  abholten.
        <pb n="26" />
        24

Überhaupt  möchten  wir  nicht  unterlassen,  ausdrücklich  auf  die
großen  Vorteile  hinzuweisen,  die  die  Nachbarschaft  Altonas  in  der
Franzosenzeit  Hamburg  gewährt  hat.  Mit  mißgünstigen  Augen
hatte  man  in  den  letzten  Jahrzehnten  des  18.  Jahrhunderts  in
Hamburg  das  von  der  dänischen  Regierung  begünstigte  Ausblühen
Altonas  beobachtet;  namentlich  die  Hamburger  Reederei  sah  sich
geschädigt.  Jetzt  lernte  man  in  Hamburg  doch  auch  die  Vorzüge
der  engen  Nachbarschaft  schätzen.  Ohne  die  Nähe  dieser  neutralen,
außerhalb  des  französischen  Machtbereichs  liegenden  Stadt  wäre  die
Durchführung  der  Sperre  zweifellos  viel  wirksamer,  der  Verlust
des  Handels  größer  gewesen.  Wie  hätte  man  bei  den  Tausenden
von  Menschen,  die  täglich  zwischen  Hamburg  und  Altona  hin-  und
hergingen,  eine  genaue  Kontrolle  durchführen  können!  Bald  wurde
es  für  Köchinnen  und  Dienstmädchen  ein  beliebter  Sport,  ein  halb
Pfund  Kaffee  oder  Baumwolle  unter  den  Kleidern  durchzuschmuggeln.
Bourrienne  erzählte  die  erstaunlichsten  Geschichten  von  ganzen
Wagenladungen  Zuckers,  die  als  „Sand"  die  Zollwache  passiert
hätten,  von  scheinbaren  Leichenbegängnissen,  die  dem  Transport
englischer  Waren  dienten,  und  dergleichen  mehr.  Alt  und  jung,
arm  und  reich  beteiligten  sich  an  diesem  Vergnügen,  das  umso
aufregender  und  reizvoller  war,  als  die  schwersten  Strafen  auf
Zollübertretungen  standen.  Kein  Zweifel,  daß  dieser  Schmuggel
förmlich  organisiert  worden  ist.  Es  wird  von  600  Frauen
gesprochen,  die  ständig  im  Dienste  von  Hamburger  Kaufleuten
Kolonialwaren  paschten.
Wie  während  der  Elbblockade  von  1803—05  wurde  Tönning
wieder  der  eigentliche  Hafen  Hamburgs.  In  der  ersten  Hälfte  des
Jahres  1807  war  der  Verkehr  hier  außerordentlich  rege.  England
ließ  zeitweise  den  Wattenverkehr  sowie  die  Fahrt  nach  England  zu
und  gab  im  Juli  die  nach  dem  1.  Januar  1807  aufgebrachten
Bremer  und  Hamburger  Schiffe  frei.  Große  Mengen  Getreide
gingen  aus  Holstein,  meist  auf  kleineren  Fahrzeugen,  nach  England
hinüber.  Dafür  brachten  englische,  meist  aber  dänische  und
amerikanische  Schiffe  Kolonialwaren.  In  Tönning  wurden  diese
aus  Leichter  und  Wattfahrzeuge  umgeladen  und  nach  Altona  und
Hamburg  verschifft.  Die  dänische  Ortsbehörde  stellte  ihnen  ohne
Schwierigkeiten  Zeugnisse  aus,  die  den  neutralen  Charakter  der
Waren  bescheinigten.  In  Hamburg  hatte  der  neue  Gouverneur,
        <pb n="27" />
        25

Marsch  all  Brune,  den  Makler  Hesse  mit  der  Beaufsichtigung  der
ein-  und  auslaufenden  Schiffe  und  der  Untersuchung  der  Ladungen
beauftragt.  Dieser  nahm  die  Visitation,  im  Widerspruch  mit  dem
Douanen-Reglement,  ganz  allein,  ohne  Hinzuziehung  von  Zollbeamten, ­
  vor.  Er  stellte  dann  vom  französischen  Konsul  unterzeichnete ­
  Atteste  aus,  die  den  nichtenglischen  Ursprung  der  Waren
bezeugten  nnd  sie  auf  dem  weiteren  Wege  ins  Binnenland  begleiteten. ­
  Ebenso  wurde  mit  den  auslaufenden  Schiffen  verfahren.
Nach  den  Registern  kanien  vom  19.  Februar  bis  3.  August  1807
etwa  590  000  t  Waren  von  der  Seeseite  in  Hamburg  an;  darunter
mußten  sehr  viele  aus  England  und  seinen  Kolonien  stammen.
Vollkommen  sicher  war  dies  z.  B.  bei  den  eintreffenden  Kohlen  der
Fall.  Hamburg  war  überfüllt  mit  englischen  Produkten.  Auch
der  Weitertransport  der  Waren  in  das  Innere  war  bald  organisiert.
Vieles  ging  nach  Leipzig,  denn  in  Sachsen  war  man  im  Interesse
der  heimischen  Industrie  und  des  Leipziger  Handels  besonders
nachsichtig  gegen  den  Schmuggel.  Ein  Bericht  über  die  Leipziger
Ostermesse  1807  enthält  die  Bemerkung,  daß  aus  Altona  viel
englisches  Garn  mit  dänischer  Herkunftsbezeichnung  versandt  werde;
es  herrschte  auf  der  Messe  kein  Mangel  an  Baumwollgarn.
Der  Schlüssel  zu  dieser  laxen  Handhabung  der  Sperre  ist
unschwer  zu  finden.  Napoleon  hatte,  indem  er  Ende  Januar  1807
den  Marschall  Brune  anstelle  Mortiers  zum  Gouverneur  der
Hansestädte  ernannte,  den  Bock  zum  Gärtner  gemacht.  Brune,
nach  einem  späteren  Wort  des  Kaisers,  „ein  unverzagter  Räuber",
steckte  mit  Hesse,  mit  dem  Stadtkommandanten  Lallemand,  dem
französischen  Konsul  La  Chevardibre  u.  a.  unter  einer  Decke,  und
ließ  sich  die  Umgehung  der  napoleonischen  Dekrete  von  den
Hamburgern  teuer  bezahlen.  An  seiner  Bestechlichkeit  läßt  sich
nach  dem  eingehenden  Bericht  des  zur  Aufsicht  über  die  Ausführung
der  Sperre  nach  Hamburg  entsandten  de  Tournon  nicht  zweifeln.
Die  Höhe  der  Summe,  die  die  Kommerzdeputation  Brune  zukommen ­
  ließ,  wird  auf  400  000  fr.  angegeben;  insgesamt  verausgabte ­
  sie  vom  November  1806  bis  Februar  1807  565159  Mark
Banko  zur  Bestechung  französischer  Beamter.  Man  muß  es  Brune
lassen,  daß  er  für  das  Geld  fein  möglichstes  tat,  das  Sperrdekret
unwirksam  zu  machen.  Von  dem  Verfahren  bei  der  Ein-  und
Ausklarierung  der  Schiffe  haben  wir  schon  gesprochen.  Den
        <pb n="28" />
        —  20  —
Zollbeamten  wurde  eingeschärft,  daß  sie  ihr  Augenmerk  nur  auf
englische  Waren  zu  richten  hätten,  daß  das  Warenregister  des
französischen  Zollgesetzes  nicht  ohne  weiteres  auf  diese  Gegenden
anzuwenden  sei,  indem  z.  B.  in  Frankreich  jedes  importierte  Tuch
aus  England  stamme,  während  man  hier  Unterschiede  zu  beobachten
habe;  überhaupt  sollten  die  Zollbeamten  stets  bedenken,  daß  sie
sich  nicht  innerhalb  der  französischen  Grenzen,  sondern  in  einem
befreundeten  Lande  befinden,  auf  dessen  Handel  Rücksicht  genommen
werden  müsse.  Wo  es  ging,  wurde  die  Tätigkeit  der  Zollbeamten
erschwert  oder  vereitelt.  Statt  z.  B.,  wie  es  Vorschrift  und
zweckentsprechend  war,  einen  Douanier  auf  die  in  die  Elbe  einlaufenden ­
  Schiffe  zu  setzen,  der  sie  von  Stade  bis  Hamburg  begleiten ­
  und  etwaige  Betrügereien  verhindern  sollte,  befahl  Brune,
daß  diese  Aufsicht  von  unwissenden  Matrosen  oder  Soldaten  ausgeübt ­
  werde.  Eine  Zeitlang  zwang  er  sogar  den  Zollinspektor
Endel  die  Zolllinie  Travenlünde—Harburg—Srade  aufzuheben
und  seine  300  Zollwächter  in  Stade  und  Cuxhaven  zusammenzuziehen. ­
  In  der  Zwischenzeit  bewerkstelligte  sich  der  Schmuggel
natürlich  mit  größter  Bequemlichkeit.
Die  Aufdeckung  dieser  Dinge  hatte  zur  Folge,  daß  Brune  am
23.  Juli  1807  abberufen  wurde.  Aber  auch  mit  seinem  Nachfolger
Bernadotte  war  Napoleon  nicht  zufrieden;  er  warf  ihm  später
vor,  daß  er  „in  Hamburg  viel  Geld  gemacht  habe".  Tatsächlich
fand  sich  Bernadottes  Namen  auf  einer  Liste  derjenigen  Franzosen,
die  vom  Hamburger  Senat  mit  „Geschenken"  bedacht  waren.
Auch  bei  einem  Verkauf  konfiszierter  Schiffe  in  Lübeck  wies  ihm
de  Dournon  Unterschlagungen  nach.  Die  Kaufleute  hatten  den
leutseligen  „Prinzen  von  Ponte-Corvo"  gern  und  sahen  nur  mit
geheimem  Schmerz  den  Tafelluxus,  den  er  trieb  und  den  sie  aus
ihrer  Tasche  bezahlen  mußten.  Seine  Verpflegung  kostete  täglich
1000  fr.,  die  aller  höheren  Offiziere  im  Monat  über  100000  fr.
Das  sicherste  Mittel,  den  Schmuggel  zu  verhüten,  so  erklärte
de  Tournon  in  feinem  Bericht,  sei,  die  holsteinischen  Häfen,
Tönning,  Kiel,  Glückstadt,  Husum  zu  besetzen.  Ginge  dies  aber
aus  politischen  Gründen  nicht  an,  so  müsse  man  wenigstens  den
sachverständigen  Zollbeamten  die  Aufsicht  allein  überlassen,  ihnen
volle  Freiheit  des  Handelns  geben,  und  Militär  und  Gensdarmerie
anweisen,  nur  auf  Verlangen  der  Douane  einzugreifen,  im  übrigen
        <pb n="29" />
        27

aber  sich  in  die  Zollangelegenheiten  nicht  zu  mischen.  Inspektor
Endel  machte  noch  besonders  auf  den  Mißbrauch  aufmerksam,  der
mit  den  Ursprungszertifikaten  bei  der  Einklarierung  der  Schiffe
getrieben  werde.  Auf  seinen  Antrag  ist  das  Dekret  vom
6.  August  1807  zurückzuführen,  das  den  Bezug  englischer
Waren  aus  Holstein  endgültig  verhindern  sollte.  Demzufolge  gab
es  zunächst  eine  vollständige  Aufzählung  der  Waren,  die,  ohne
weitere  Prüfung  ihrer  Herkunft,  einfach  ihrer  Beschaffenheit  nach,
als  englisches  Erzeugnis  anzusehen  waren:  bestimmte  einzeln
aufgezählte  Gewebe  aus  Baumwolle,  Wolle  und  Haaren;  Musseline
und  weiße  oder  farbige  Kattune,  ausgenommen  gewisse  zum  Bedrucken ­
  bestimmte  weiße  Kattune,  die  aus  Dänisch-Jndien  stammten
und  von  den  Hamburger  Kattun-Druckereien  verbraucht  wurden;
wollene  und  baumwollene  Mützenartikel;  Knöpfe  aller  Art;  alle
Arten  von  Geschirr,  Kurzwaren,  Kunstdrechslerarbeiten,  Erzeugnissen
der  Uhrmacherei,  Arbeiten  in  Kupfer  und  Stahl,  alle  Leder-  und
Fellarbeiten;  Bänder,  Gaze-Artikel  und  Spitzen;  Glas-  und  Kristallfabrikate; ­
  alle  Arten  von  Fayence-  und  Töpferarbeiten;  endlich
raffinierten  und  Lompenzucker.  Für  die  Kolonialwaren  verlangte
das  Dekret  Ursprungszeugnisse  der  Konsuln,  die  ausdrücklich  bescheinigten, ­
  daß  die  Waren  weder  den  englischen  Kolonien  noch
überhaupt  dem  englischen  Handel  entstammten.  Endlich  überließ
das  Dekret  dem  Zollinspektor  und  seinen  Angestellten  die  volle  und
alleinige  Aufsicht  über  die  Warenbewegung.
Selbstverständlich  riefen  diese  Anordnungen  eine  Flut  von
Protesten  hervor.  Eine  durch  Syndikus  Doormann  dein  Ministerium
des  Äußeren  übermittelte  Eingabe  vom  7.  Oktober  1807  bestritt
vor  allem  die  Richtigkeit  der  Annahme  des  Dekrets,  daß  alle  in
ihm  aufgezählten  Gewebe  englischer  Herkunft  seien.  Überhaupt
stamme  ein  großer  Teil  der  angeführten  Artikel  aus  deutschen
Fabriken,  besonders  aus  Westfalen,  Sachsen,  Nürnberg,  Solingen
(Werkzeuge,  Messer);  aus  Schlesien  kämen  Felle  und  Wolle,  aus
Böhmen  Glaswaren  usw.  Diese  Einwände  waren  durchaus  berechtigt ­
  ;  namentlich  ist  es  unzweifelhaft,  daß  schon  damals,  genau
wie  heute,  viele  deutsche  Fabrikate  unter  englischer  Marke  gingen,
weil  sie  sich  so  besser  verkauften.  Die  Eingabe  machte  ferner  auf
die  Schwierigkeiten  aufmerksam,  die  sich  daraus  ergaben,  daß  nicht
überall  in  den  Kolonien  französische  Konsulate  beständen,  um
        <pb n="30" />
        s

—  28  —
Ursprungszeugnisse  auszustellen.  Die  Einsuhr  englischer  Waren
werde  auch  von  Dänemark  verhindert,  das  sich  mit  England  im
Kriege  befinde.
-Auch  dieser  letzte  Hinweis  entsprach  den  Tatsachen.  Seit
dem  Bombardement  von  Kopenhagen  und  der  Wegführung  der
dänischen  Flotte  durch  die  Engländer  waren  auch  hier  die  Brücken
abgebrochen,  die  noch  von  dem  Jnselreiche  zum  Kontinent  führten.
Dieser  Umstand  und  die  verschärfte  französische  Zollkontrolle  bewirkten, ­
  daß  im  Herbst  1807  der  blühende  Schmuggelverkehr  von
Holstein  ins  Stocken  geriet.  Der  Hafen  von  Tönning  verödete
wieder.  Sehnsüchtig  starrten  die  biederen  Bürger  des  Städtchens
an  der  Eider  westwärts  nach  Helgoland  hinüber.  Denn  dort
blühte  jetzt  der  goldene  Weizen.
Der  Grundgedanke  des  Kontinentalsystems:  Zusammenschluß
des  ganzen  Kontinents  zur  Abwehr  englischer  Anmaßung,  war
zweifellos  berechtigt  und  gesund.  In  der  Bewaffneten  Neutralität
von  1780  und  1800  hatten  die  baltischen  Seestaaten  ähnliche  Ziele
verfolgt.  Das  Kontinentalsystem  ging  zwar  in  seinen  Mitteln  über
die  jener  Verbände  hinaus;  aber  ihrem  Wesen  nach  stellte  die
Sperre  nichts  anderes  dar,  als  die  Anwendung  der  monopolistischen
englischen  Handelsprinzipien  aus  England  selbst,  eine  vollkommen
gerechtfertigte  Umdrehung  des  britischen  Verfahrens.  Hätte
Napoleon  ehrlich  eine  Sammlung  der  kontinentalen  Mächte  unter
der  Devise:  „Kampf  gegen  den  englischen  Seedespotismus"  erstrebt,
so  hätte  man  sich  auch  in  Deutschland  mit  seiner  Handelspolitik
wohl  befreunden  können,  wenn  auch  der  Handel  der  Seestädte  einen
—  sicher  nur  vorübergehenden  —  Schaden  erlitten  hätte.  Aber  davon
war  ja  gar  keine  Rede.  Napoleon  dachte  nicht  daran,  die  kontinentalen ­
  Vasallen-  und  Nachbarländer  auf  gleichem  Fuße  zu
behandeln.  Seine  ganze  Politik  lief  darauf  hinaus,  die  ökonomische
orherrschaft  Englands  durch  die  Frankreichs  zu  ersetzen.  Paris
^anstatt  London  sollte  das  Handels-  und  Verkehrszentrum  der  Welt
werden.  Die  Vorbedingung  des  Gelingens  der  Sperre  war  die
Zusammenfassung  des  Kontinents  zu  einem  gemeinsamen  Zollverbande,
  zu  einer  Art  „geschlossenen  Handelsstaats",  wie  ihn  Fichte
wünschte.  Der  Seehandel  hätte  dabei  unter  allen  Umständen
gelitten,  aber  das  kontinentale  Zollgebiet  wäre  groß  genug  gewesen,
um  bei  freiem  Spiel  der  wirtschaftlichen  Kräfte  sich  ohne  die
        <pb n="31" />
        —  29  —
englische  Kolonialwaren-  und  Rohstoffzufuhr  mindestens  solange
zu  erhalten,  bis  England  bezwungen  war.  Der  Angriff  auf
England  wäre  minder  gewaltsam,  aber  vermutlich  erfolgreicher
gewesen.  Statt  dessen  wurde  Frankreich  durch  hohe  Schutzzölle
gegen  die  Einfuhr  kontinental-europäischer  Produkte  abgesperrt,
den  Nachbarländern  dagegen  eine  gleiche  Schutzzollpolitik  verwehrt.
Die  auf  jede  Weise  begünstigte  französische  Industrie  überschwemmte
das  übrige  Europa  mit  ihren  Fabrikaten  und  schlug  die  übrigen
kontinentalen  Wettbewerber  mit  Leichtigkeit  aus  dem  Felde;  die
Vasallenländer  mußten  ihr  sogar  vielfach  Einfuhrmonopole  oder
Vorzugszölle  gewähren.  Durchaus  richtig  hatte  Schiller  den  inneren
Sinn  dieses  Kampfes  erfaßt,  wenn  er  die  Lage  Europas  in  den
bekannten  prachtvollen  Strophen  malte:
„Zwo  gewaltige  Nationen  ringen
Um  der  Welt  alleinigen  Besitz.
Aller  Länder  Freiheit  zu  verschlingen,
Schwingen  sie  den  Dreizack  und  den  Blitz.
Gold  muß  ihnen  jede  Landschaft  wägen  —
Und  wie  Brennus  in  der  rohen  Zeit
Wirft  der  Franke  seinen  ehernen  Degen
In  die  Wage  der  Gerechtigkeit.
Seine  Handelsflotten  streckt  der  Brite
Gierig  wie  Polypenarme  aus
Und  das  Reich  der  freien  Amphitrite
Will  er  schließen  wie  sein  eigen  Haus."
„Gold  muß  ihnen  jede  Landschaft  wägen"  —  in  der  Tat,
das  Kontinentalspstem,  so  wie  es  praktisch  gehandhabt  wurde,  war
nichts  als  eine  große  Ausplünderung  des  Kontinents,  besonders
Deutschlands,  Italiens  und  der  Schweiz,  zugunsten  Frankreichs.
Frankreich  und  England  rangen  u,n  den  Sieg,  und  wir  durften
die  Kosten  bezahlen.  Napoleons  Finanzminister  Gaudin  besaß
Einsicht  genug,  um  zu  bemerken,  daß  der  Erfolg  der  Kontinentalsperre ­
  hauptsächlich  von  dem  guten  Willen  der  Verbündeten
Frankreichs  abhängen  werde.  Das  französische  Raubsystem,  die
Zoll-  und  Steuerschikanen,  verbunden  mit  der  Ohnmacht  Frankreichs, ­
  die  neutrale  Schiffahrt  zu  schützen,  wirkten  aber  gerade
umgekehrt  darauf  hin,  den  guten  Willen  der  Vasallen  zu  ertöten.
Damit  hatte  England  gewonnenes  Spiel.  Es  war  nun,  wie  der
Verfasser  einer  anonymen  Denkschrift  ganz  richtig  bemerkt,  so
        <pb n="32" />
        30

unmöglich  „die  Engländer  durch  Sperren  vom  Kontinent  auszuschließen, ­
  ohne  Flotten  zu  haben,  als  den  Vögeln  zu  verbieten,
bei  uns  Nester  zu  bauen".  Wären  die  Interessen  Frankreichs  und
der  Neutralen  wirklich  zusammengefallen,  so  möchte  es  so  schwer
nicht  geworden  sein,  die  zufliegenden  englischen  Vögel  zu  verjagen
und  ihre  Nester  zu  zerstören.
Mit  anderen  Worten:  die  einseitige  monopolistische  Zollpolitik ­
  Napoleons  bot  England  eine  wirksame  Handhabe,  die
Kontinentalsperre  seinerseits  als  wirtschaftliches  Kampfmittel  zu
benutzen.  Die  Ziele  Englands  treten  erst  allmählich  klarer  hervor.
Die  englische  Geheimratsverordnnng  vom  16.  Mai  1806  hatte
sich  erst  begnügt,  über  die  ganze  Küstenstrecke  von  Brest  bis  zur
Elbe  die  Blockade  zu  verhängen,  doch  nur  über  die  Strecke  Brest—
Ostende  in  strenger  Form.  Nachdem  aber  Napoleon  sich  Norddeutschlands ­
  bemächtigt  und  im  Berliner  Dekret  den  Fehdehandschuh
hingeworfen  hatte,  folgte  englischerseits  Schlag  auf  Schlag:  Am
7.  Januar  1807  verbot  ein  englischer  Kabinettsbeschluß  allen  Verkehr ­
  neutraler  Schiffe  zwischen  den  Häfen  Frankreichs  und  seiner
Verbündeten  oder  solchen  Häfen,  die  soweit  unter  französischer
Kontrolle  standen,  daß  britische  Schiffe  dort  nicht  frei  verkehren
konnten.  Von  dieser  Verordnung  wurde  besonders  die  Schiffahrt
unter  dänischer  und  amerikanischer  Flagge  hart  betroffen.  Der
Küstenperkehr  eines  großen  Teils  von  Europa  wurde  damit  für
eine  freie  Beute  der  englischen  Kaper  erklärt.  Das  Bombardement
von  Kopenhagen,  die  Wegnahme  Helgolands  und  der  dänischen
Flotte  waren  weitere  Schritte  auf  dem  Wege,  die  Blockade  des
Kontinents  wirksam  zu  machen.  Ihr  letztes  Ziel  aber  enthüllte
die  englische  Seepolitik  in  den  Kabinettsbeschlüssen  vom  11.  und
18.  November  1807.  Diese  verfügten  zunächst,  daß  alle  Häfen
Frankreichs,  seiner  Verbündeten  und  derjenigen  Länder,  in  denen
die  britische  Flagge  vom  Verkehr  ausgeschlossen  wurde,  denselben
Beschränkungen  in  Bezug  auf  Handel  und  Schiffahrt  zu  unterwerfen ­
  seien,  als  ob  sie  tatsächlich  in  der  schärfsten  Weise  blockiert
würden.  Da  es  selbst  der  britischen  Flotte  mit  ihren  120  Linienschiffen ­
  und  152  Fregatten  (1806)  *)  unmöglich  war,  jeden  einzelnen
dieser  Häfen  effektiv  zu  blockieren,  so  war  damit  über  die  halbe

0  Die  Zahlen  geben  ini  Unterschied  zu  den  von  Hitzigrath  mitgeteilten
den  Bestand  der  aktiv  en  Flotte  an.  W.  L.  Clowes,  Düs  Royal  Navy  V,  10
        <pb n="33" />
        31

Welt  eine  „Papier-Blockade  in  der  unverhülltesten  Form  und  im
ausgedehntesten  Maßstabe"  verhängt  (Mahan).  Eine  solche  Papier-Blockade
  war  gleichbedeutend  mit  dem  konzessionierten  Seeraub
gegen  alle  Neutralen,  die  sich  nicht  den  englischen  Bedingungen
unterwarfen.  Und  diese  lauteten:  ausnahmsweise  dürfen  neutrale
Schiffe  direkt  zwischen  den  Häfen  feindlicher  Kolonien  und  den
eigenen  Häsen  sowie  den  Freihäfen  britischer  Kolonien  verkehren.
Dadurch  sollte  deren  Ausfuhr  begünstigt  werden.  Die  wichtigste
Bedingung  aber  bestand  darin,  daß  neutrale  Schiffe  auch  nach
einem  blockierten  oder  feindlichen  Hafen  versegeln  durften,  sich  aber
dann  verpflichten  mußten,  unterwegs  einen  englischen  Hafen  anzulaufen, ­
  sich  untersuchen  zu  lassen  und  eine  Abgabe  von  durchschnittlich ­
  25  °/o  des  Wertes  der  Ladung  zu  zahlen.  Daß  die
Engländer  ein  schrankenloses  Visitationsrecht  für  ihre  Kreuzer
beanspruchten,  versteht  sich  von  selbst.  Der  Seehandel  der  Neutralen
war  damit  vollständig  der  englischen  Willkür  ausgeliefert.  Wie
es  ganz  richtig  formuliert  worden  ist,  „die  Unterdrückung  des
neutralen  Seehandels,  von  Jahr  zu  Jahr  verschärft,  wurde  für
England  allmählich  aus  einem  Kampfmittel  ein  Kampfziel"  (von
Peez-Dehn).  vr.  Georg  Gröning,  der  Bremer  Senator,  hatte
Napoleon  diese  Wirkung  vorhergesagt:  „Die  Engländer  erhalten
durch  unsern  Ruin  das  Monopol  alles  Handels".  Man  schätzte
den  Zolltribut,  den  die  Neutralen  auf  diese  Weise  an  Großbritannien
entrichten  mußten,  auf  jährlich  320—400  Millionen  Mark,  ob  mit
Recht,  müssen  wir  freilich  dahingestellt  sein  lassen.
Aus  diese  englischen  Verordnungen  antwortete  Napoleon  mit
den  drakonischen  Maßnahmen  der  Mailänder  Dekrete  von:
23.  November  und  17.  Dezember  1807:  Jedes  Schiff,  das  sich  den
englischen  Bedingungen  fügte,  sich  durchsuchen  ließ  oder  gar  einen
englischen  Hafen  anlief  und  die  geforderte  Abgabe  zahlte,  galt
damit  6»  ip8o  für  denationalisiert,  für  englisches  Eigentum,  und
damit,  wenn  es  in  den  Machtbereich  französischer  Kriegsschiffe  oder
Behörden  geriet,  als  gute  Prise.  Schiffer  und  Matrosen,  die  die
Landung  in  England  verschweigen  oder  falsche  Angaben  darüber
machen,  verfallen  in  schwere  Buße.  Die  bereits  früher  verordneten
Ursprungsalteste  für  Kolonialwaren  müssen  künftig  nicht  nur
allgemein  den  nichtbritischen  Ursprung  bezeugen,  sondern  genau  den
2rt  der  Herkunft  angeben.
        <pb n="34" />
        32

Damit  war  der  Gegensatz  auf  die  Spitze  getrieben.  Wille
stand  gegen  Wille,  aber  wie  schon  bemerkt,  ohne  Flotte  und  ohne
den  guten  Willen  der  Vasallen  und  Neutralen  konnte  Napoleon
nichts  durchsetzen.  Auch  die  Mailänder  Dekrete  haben  die  Fortdauer
des  englischen  Handels  nach  dem  Kontinent  nicht  verhindern  können-Am
  5.  September  1807  hatte  eine  englische  Fregatte  die  ,in
dänischem  Besitz  befindliche  Insel  Helgoland  zur  Übergabe  genötigt.
Seitdem  diente  das  kleine  Eiland  als  Hauptausgangspunkt  für  den
Schmuggelhandel  nach  dem  Kontinent.  Eine  Menge  Kaufleute
hielt  sich  kürzere  oder  längere  Zeit  hier  auf,  nach  dem  Berichte
eines  dänischen  Beamten  gegen  200;  sie  reisten  unter  fremdem
Namen  und  mit  falschen  Pässen  hin  und  her,  mehrere  ließen  sich
dauernd  auf  der  Insel  nieder.  Große  Handelshäuser  aus  England,
Deutschland  und  Holland  unterhielten  hier  Agenturen.  Die  Waren
kamen  meist  von  England  in  Flotten  von  30—40  Schiffen  und
häuften  sich  auf  Helgoland  bald  derartig  an,  daß  vieles  unterfreiem
  Himmel  aufgestapelt  werden  mußte.  Der  Verkehr  nach  dem
Festlande  ging  vornehmlich  über  die  ostfriesischen  Inseln,  die  Ems,
die  Jade,  zum  Teil  auch  die  holsteinische  Küste.  Die  kleinen
ostfriesischen  Küstenfahrer  und  Fischerboote,  deren  oft  80—90  zugleich
vor  Helgoland  lagen,  konnten  den  Verkehr  kaum  bewältigen  und
fanden  reichen  Verdienst.  Bis  zu  den  Inseln  dienten  ihnen  einige
von  England  gesandte  Lugger  zum  Schutz,  und  bei  Nacht  und
Nebel  wurden  dann  die  Ladungen  über  das  Watt  nach  dem  Festland ­
  geschafft.  Auch  die  Post  wurde  anfangs  von  dem  Vogt  aus
Neuwerk  übernommen,  nach  dessen  Tode  sperrten  die  Franzosen  in
Kuxhaven  diesen  Weg,  und  seitdem  ging  die  Korrespondenz  ebenfalls ­
  über  die  ostfriesischen  Inseln.
Natürlich  blieb  den  Franzosen  dieser  Schleichhandel  kein  Geheimnis. ­
  Ein  Dekret  vom  13.  November  1807,  das  alle  wesentlichen ­
  Bestimmungen  der  Mailänder  Dekrete  voraus  nahm,  dehnte
die  Gültigkeit  der  Verordnung  vom  6.  August  1807  (s.  oben
S.  27)  auch  auf  die  Weser  aus.  Auch  Neuwerk  und  vor  allem
die  Watten  sollten  überwacht  werden.  Eine  Ministerialverordnung
voni  16.  Oktober  hatte  das  Einlaufen  jedes  Schiffes,  selbst  eines
französischen,  mit  Kolonialwaren  in  die  Elbe  schlechtweg  verboten.
Bourrienne,  der,  obwohl  später  einer  der  schärfsten  Kritiker  des
Kontinentalspstems,  sich  die  Durchführung  der  Sperre  eifrig
        <pb n="35" />
        angelegen  sein  ließ,  ging  soweit,  sogar  die  Ausfahrt  der  Fischerboote ­
  zu  untersagen.  Aber  es  fehlte  an  Zollwächtern,  um  den
Maßnahmen  Nachdruck  zu  geben.  Der  Schmuggel  über  die  Jade
und  die  übrigen  oldenburgischen  Gewässer  ging  um  so  leichter  vor
sich,  als  das  Herzogtum  Anfang  1808  mit  Rücksicht  auf  russische
Wünsche  von  den  französischen  Truppen  geräumt  wurde.  Wahrscheinlich ­
  aus  Bourriennes  Vorschlag  wurde  daher  später  wieder
ein  Zollposten  nach  Eckwarden  am  rechten  Jadeufer  gelegt,  mit
einem  Kutter,  der  in  der  Jademündung  kreuzte.  Aus  Neuwerk,
in  Kuxhaven,  Großwarden,  Geestemünde  und  Blexen  wurden
Batterien  angelegt.  Man  dachte  auch  au  einen  Handstreich  gegen
Helgoland,  aber  alle  dahin  zielenden  Projekte  mußten  schließlich
als  unausführbar  verworfen  werden.
Unter  dem  Druck  der  verschärften  Sperrmaßregeln  ging
natürlich  der  legitime  Handel  in  den  Hansestädten  mehr  und  mehr
zurück.  3Jiit  dem  Schleichhandel  mochte  sich  nicht  jeder  befassen,
er  bereicherte  nur  einzelne,  und  nicht  immer  die  besten  Elemente.
Und  mochte  er  noch  so  eifrig  betrieben  werden,  er  konnte  an
Umfang  längst  nicht  dem  rechtmäßigen  Handel  gleichkommen,  wie
er  in  der  vorhergehenden  Friedenszeit  betrieben  worden  war,  zumal
auch  das  französische  Aussaugungssyftem  den  Konsum  des  Binnenlandes ­
  zurückgehen  ließ.  Am  schwersten  litten  wieder,  wie  schon
1803—05,  die  von  kleineren  Leuten  betriebenen  Hilfsgewerbe  der
Schiffahrt,  die  Schiffbauer,  Reepschläger,  Wagenlader,  Kornmeffer,
Weinschröder,  Dielenträger  usw.  In  Lübeck  vermochten  diese  ihre
Pacht  an  die  Stadtkasse  nicht  mehr  zu  zahlen.  Ebenso  schlecht
ging  es  den  Fabriken.  In  Hamburg  waren  die  Kattunfabriken
völlig  ruiniert,  in  den  4—500  Zuckersiedereien,  die  sonst  etwa
5000  Menschen  ernährten,  wurde  fast  garnicht  mehr  gearbeitet,  die
Tabakmanufakturen  hielten  sich  etwas  besser.  Unmittelbarer  noch
als  der  Handel  wurden  Reederei  und  Schiffahrt  betroffen.  Die
stillliegenden  Schiffe,  besonders  für  große  Fahrt,  verfaulten  im
Süßwasser  der  Häfen,  sodaß  den  Reedern  auch  ihr  Kapital  verloren ­
  ging.  Alan  versuchte  zwar,  wo  es  irgend  ging,  die  Schiffahrt
weiter  zu  betreiben,  doch  bedeutend  kann  dieser  Verkehr,  über  den
uns  nur  wenige  zahlenmäßige  Angaben  zu  Gebote  stehen,  keinesfalls ­
  gewesen  sein.
Zweimal  während  der  Zeit  der  Sperre,  zu  Beginn  der
Pfingstbl.  d.  H.  Geschrchtsv.  IX.  1913.  3
        <pb n="36" />
        34

Jahre  1808  und  1809  wurde  auf  hanseatische  Schiffe  in  westfranzösischen ­
  Häfen  Embargo  gelegt,  ein  Beweis,  daß  diese  sich
noch  vereinzelt  hinauswagten.  Auch  die  Wattfahrt  nach  Holland,
die  vor  englischen  Angriffen  ziemlich  gesichert  war,  wurde  fortgesetzt.
1807  waren  noch  einige  Schiffe  unter  hanseatischer  Flagge
(4972  Tons  im  ganzen)  nach  Amerika  gegangen,  1808  keines  mehr-Die
  Grönlandfahrt  stockte  in  den  Jahren  1808—1815  völlig,  mit
Ausnahme  des  Jahres  1810,  wo  9  Hamburgische  Schiffe  in  See
gingen,  zu  deren  Ausrüstung  mehrere  Kaufleute  „den  Rest  ihres
Vermögens  zusammengesucht  hatten,  um  selbst  zu  verdienen  und
besonders  auch  dem  so  sehr  verarmten  Volke  Verdienst  zu  verschaffen". ­
  Mit  knapper  Not  entgingen  sie  der  Beschlagnahme  durch
die  Engländer.  Von  den  51,  86,  78  Schiffen,  die  in  den  Jahren
1808—10  im  Lübecker  Hafen  verkehrten  (gegen  1572  im  Jahre  1805!)
waren  die  meisten  kleine  dänische  Küstenfahrer.
Und  während  die  Nahrungsquellen  der  Städte  niehr  und
mehr  versiegten,  drückten  die  Lasten  der  Okkupation  immer  schwerer.
In  einem  Schreiben  an  Bourrienne  vom  2.  März  1809  bezifferte
Senator  Westphalen  den  direkten  Schaden,  den  Hamburg  bis  dahin
durch  die  französische  Besetzung  erlitten  hatte  auf  etwa  81  Millionen
Mark  Banko.  In  Bremen  erpreßten  die  fremden  Offiziere  unerhört ­
  hohe  Tafelgelder.  Besonders  die  holländischen  Generäle
von  Hasselt  und  Gratien  taten  sich  durch  eine  geradezu  schamlose
Ausbeutung  hervor,  bis  eine  Beschwerde  des  Senats  bei  Bernadotte
  ihrem  Treiben  ein  Ende  machte.  Die  Verpflegung  der  Offiziere
und  die  Unterhaltung  der  Lazarette  kostete  der  Stadt  in  knapp
zwei  Jahren  über  eine  Million  Mark.  In  allen  drei  Städten
mußten  die  Steuern  wesentlich  erhöht  und  durch  neue  vermehrt
werden.  Auch  zu  Zwangsanleihen  sahen  sich  die  Stadtregierungen
verschiedentlich  gezwungen.
Dem  sinkenden  Verdienst  und  dem  erhöhten  Steuerdruck
standen  steigende  Preise  gegenüber.  Eine  Flasche  Bordeauxwein,
die  vor  der  Sperre  für  6—8  Schilling  zu  haben  war,  kostete  jetzt
20—24  Schilling;  die  schlechtesten  Sorten  von  Kaffee  und  Zucker
bezahlte  man  mit  30—40  Schilling  das  Pfund.  In  den  meisten
Häusern  begnügte  man  sich  mit  einem  Kaffeesurrogat  von  Zichorie,
sogenanntem  „Deutschen"  oder  „Kontinent-Kaffee",  oder  auch  mit
gebrannten  Graupen  oder  Eicheln.  Nur  der  spartanische  Fichte
        <pb n="37" />
        35

hätte  an  dergleichen  Wirkungen  des  ins  Praktische  übersetzten
„geschlossenen  Handelsstaats"  wenigstens  eine  intellektuelle  Freude
empfinden  können.  Statt  des  Zuckers  behalf  man  sich  mit  Syrup;
der  neue  Rübenzucker  war  noch  selten  und  teuer.  Tabak  war  für
minder  Begüterte  kaum  erschwinglich;  getrocknete  Kastanien-  oder
Kirschenblätter  oder  Schafgarbe  dienten  als  Ersatz.
Das  Jahr  1808  bezeichnet  den  Tiefstand  des  Handels  während
der  ersten  Periode  der  Kontinentalsperre.  Die  amerikanische  Flagge
■  und  dies  war  fast  die  einzige  neutrale  Flagge,  die  sich  noch
auf  See  zeigte  —  verschwand  nun  ebenfalls  vom  Meere,  seitdem
die  Embargo-Akte  vom  Dezember  1807  im  Hinblick  auf  die  von
den  kriegführenden  Mächten  drohenden  Gefahren  allen  amerikanischen
Schiffen  die  Ausfahrt  untersagte.  Im  folgenden  Frühjahr  jedoch
besserten  sich  die  Verhältnisse  plötzlich  in  überraschender  Weise.
Das  war  auf  verschiedene  Umstände  zurückzuführen.  Um  den
Handel  mit  den  Häfen  des  Kontinents  zu  führen,  die  unter
französischer  Aufsicht  standen  oder  den  Verbündeten  Frankreichs
angehörten  —  vor  allem  Rußland  kam  hier  in  Frage  —  durften
sich  die  britischen  Schiffe  nicht  der  heimischen  Flagge  bedienen.
Schon  1807  hatte  daher  die  englische  Regierung  begonnen,  an
scheinbar  neutrale  Schiffe  sogenannte  Lizenzen  zu  erteilen,  die  diese
zu  dem  Blockadebruch  bevollmächtigten  und  sie  vor  der  Wegnahme
burch  die  englischen  Kreuzer  schützten.  In  Wirklichkeit  handelte
rs  sich  in  der  Hauptsache  nicht  um  neutrale,  sondern  um  britische
schiffe,  die  durch  „Neutralisation"  das  Recht  zur  Führung  einer
ventralen  (preußischen,  dänischen,  oldenburgischen,  mecklenburgischen,
bniphausischen)  Flagge  erkauft  hatten.  Als  die  Aufmerksamkeit
Napoleons  )eit  dem  Frühjahr  1809  durch  den  Krieg  mit  Österreich
von  den  Vorgängen  in  der  Nord-  und  Ostsee  abgelenkt  war,  ließ
bort  die  Schärfe  der  Aussicht  nach  und  der  Verkehr  solcher  neutralisierten ­
  Schiffe  nahm  gewaltig  zu.  In  vielen  Nordseehäfen
ging  der  Seehandel  fast  wie  in  Friedenszeiten  vor  sich.  In  den
bereinigten  Staaten  war  die  Embargo-Akte  am  1.  März  1809
durch  eine  Non-Jntercourse-Akte  ersetzt  worden,  die  den  Verkehr
Wieder  freigab,  ausgenommen  mit  Frankreich  und  England,  und
selbst  diese  wurde  von  Juni  an  für  einige  Monate  suspendiert
vvs  die  Versicherung  des  englischen  Gesandten  hin,  daß  England
feine  Blockadeverordnungen  vom  November  1807  gleichzeitig
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        30

aufheben  werde.  In  der  Tat  milderte  das  englische  Ministerium
durch  einen  Beschluß  vom  20.  April  1809  die  Blockade  wesentlich,
beschränkte  sie  auf  die  Küsten  Frankreichs,  Hollands  und  der  unmittelbar ­
  unter  französischer  Herrschaft  stehenden  Teile  Italiens.
Auch  das  eröffnete  dem  Seeverkehr  günstigere  Aussichten.  Die
Zahl  der  britischen  Lizenzen,  die  vorher  etwa  2000  betragen  hatte,
stieg  1809  auf  über  15000,  die  Einfuhr  von  Schiffbauniaterial
nach  Großbritannien  verdoppelte  sich  und  die  britische  Ausfuhr
nach  Deutschland  schnellte  von  einer  halben  Million  Pfund  Sterling
(1807)  auf  6V2  Million  (1809)  empor.  Amerikanische  Schiffe
zeigten  sich  wieder  zahlreich  in  England  und  in  den  kontinentalen
Häfen.  In  Tönning  liefen  ihrer  in  diesem  Jahre  allein  119  ein;
die  Amerikaner  hatten  zwar  viel  unter  dänischer  Kaperei  zu  leiden,
als  diese  aber  im  August  verboten  wurde,  stand  der  Versorgung
Holsteins  mit  Kolonialwaren  nichts  mehr  im  Wege,  die  dortigen
Magazine  waren  bald  überfüllt.  Das  Hamburger  Geschäft  über
Tönning  belebte  sich  wieder;  man  konnte  hoffen,  die  großen  dort
angesammelten  Vorräte  allmählich,  wenn  auch  unter  Schwierigkeiten,
über  die  Zollgrenze  zu  bringen  und  den  binnenländischen  Markt
neu  zu  versorgen.
Auch  in  England  war  man  guten  Mutes.  Bisher  hatte  der
Vorteil  aus  dem  wirtschaftlichen  Kampf  mit  Napoleon  die  Nachteile
entschieden  überwogen.  Es  schien  als  sollten  die  Spottverse  recht
behalten,  die  der  Schweizer  D'Jvernois  damals  aus  die  Kontinentalsperre ­
  prägte:
Vbtre  blocus  ne  bloque  point,
Et  gräce  k  votre  heureux  adresse
Ceux  que  vous  affamez  sans  cesse
Ne  periront  que  d’embonpoint
was  wir  auf  Deutsch  etwa  so  wiedergeben  können:
Ach,  Eure  Sperre,  die  sperrt  nichts,
Die  Ihr  durch  Hunger  wollt  verderben,
Läßt  Euer  Eifer  höchstens  sterben
Am  Übermaß  des  Fettgewichts.
        <pb n="39" />
        —  37

III.
Tie  Annettion.

Aber  gerade,  als  man  sich  solchen  verfrühten  Hoffnungen  hingab,
hatte  Napoleon  den  Gipfel  seiner  Macht  erklommen.  Nach  der
Schlacht  bei  Wagram  war  Österreichs  Widerstandskraft  gebrochen, ­
  der  Kaiserstaat  sah  sich  vom  Meere  abgeschnittten.  Napoleons ­
  Maßnahmen  am  Adriatischen  Meere  waren  sichtlich  darauf
zugeschnitten,  der  Kontinentalsperre  aufs  neue  strikte  Durchführung
zu  sichern.  Der  Freundschaft  Rußlands  gewiß,  holte  der  Unermüdliche ­
  zu  einem  neuen  vernichtenden  Schlage  gegen  den  letzten
unbezwungenen  Gegner,  gegen  England,  aus.  Die  bittere  Erfahrung ­
  von  Trafalgar  hatte  ihn  gelehrt,  daß  sich  Flotten  nicht
improvisieren  lassen,  er  rechnete  mit  jahrelangen  Vorbereitungen,
aber  er  hoffte,  während  er  seine  Rüstungen  betrieb,  durch  eine
abermalige  Verschärfung  des  wirtschaftlichen  Kampfes,  den  Widerfacher ­
  so  sehr  zu  schwächen,  daß  seine  Flotte  nur  noch  den  letzten
Stoß  gegen  einen  Ohnmächtigen  zu  führen  haben  werde.  Die
Vorbereitungen  zu  diesem  Entscheidungskampfe  besiegelten  auch  das
beschick  der  Hansestädte.
Die  Frage  nach  der  künftigen  politischen  Stellung  der  Städte
war  seit  1806  in  der  Schwebe  geblieben.  Nominell  erfreuten  sie
ffch  voller  Unabhängigkeit,  die  alten  Verfassungen  blieben  in  Kraft,
mit  Frankreich  wurde  auf  diplomatischem  Wege  verkehrt,  tatsächlich
aber  waren  die  Senate  einfach  die  ausführenden  Organe  des
kaiserlichen  Willens.  Das  ganze  Verhältnis  trug  jedoch  den  Charakter ­
  des  Provisorischen  an  sich;  eine  endgültige  Regelung  schien
um  so  dringender  erforderlich,  seitdem,  im  Frühjahr  und  Herbst
1808,  auch  Mecklenburg  und  Oldenburg  ihren  Beitritt  zum  Rheinbünde ­
  erklärt  hatten,  sodaß  die  Städte  fast  vollständig  von  dessen
Gebiet  umgeben  waren.  Im  Jahre  1809  hatte  ferner  mehrere
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        38

Male  die  Gefahr  vorgelegen,  daß  Aufständische  sich  in  den  Städten
festsetzten  und  sie  zum  Mittelpunkt  einer  Erhebung  machten.  Schill
war  bis  Bergedorf  vorgedrungen  und  hatte  einen  Augenblick  Miene
gemacht,  sich  auf  Lübeck  zu  werfen,  der  Herzog  von  Braunschweig
hatte  mit  seiner  Schwarzen  Schar  eine  Nacht  in  Bremen  biwakiert,
bevor  er  sich  in  Elsfleth  nach  England  einschiffte.  Alle  diese  Umstände
mußten  es  Napoleon  nahelegen,  die  Städte  in  ein  festeres  Abhängigkeitsverhältnis ­
  zu  bringen.
Im  Herbst  1809  beauftragte  der  Kaiser  Reinhard,  den  alten
Freund  der  Hansestädte,  damals  Gesandten  am  Kasseler  Hofe,  sich
mit  Bourrienne  ins  Einvernehmen  zu  setzen  und  mit  diesem  den
Entwurf  zu  einer  neuen  Verfassung  der  Städte  auszuarbeiten.
Reinhard  und  Bourrienne  zogen  zu  ihren  Konferenzen  auch  Vertreter ­
  der  Städte,  natürlich  nur  mit  beratender  Stinrme  hinzu.
Bei  diesen  erregte  die  angekündigte  Beschneidung  ihrer  Unabhängigkeit ­
  ziemliche  Bestürzung.  Für  den  Fall  eines  Beitritts  zum
Rheinbünde  forderten  sie  jedenfalls  völlige  Gleichstellung  mit  den
übrigen  Bundesmitgliedern.  Auch  den  alten  Wunsch  absoluter  Neutralität ­
  im  Kriege  brachten  sie  wieder  vor.  Am  liebsten  hätten
sie  alles  beim  alten  gelassen,  d.  h.  bei  Wahrung  ihrer  Souveränität
nur  in  diplomatischem  Verkehr  mit  dem  Kaiser  gestanden.  Davon
konnte  natürlich  bei  allem  Wohlwollen,  das  Reinhard  und  auch
Champagne,  der  Minister  des  Auswärtigen,  gegen  die  Städte
zeigten,  keine  Rede  sein.  Auf  Grund  des  im  November  1809  übersandten ­
  Reinhard-Bourrienneschen  Gutachtens  arbeitete  Champagny
den  Entwurf  eines  Vertrages  über  den  Beitritt  der  Hansestädte
zum  Rheinbund  aus:  danach  sollten  diese  in  alle  Rechte  und
Pflichten  des  Bundes  eintreten,  als  ob  sie  zu  den  ursprünglichen
Kontrahenten  gehört  hätten.  Sie  waren  aber  verpflichtet,  dem
Kaiser,  der  als  Protektor  die  Freiheit,  Unabhängigkeit  und  die
Verfassung  der  Städte  garantierte,  in  allen  Anordnungen  bezüglich
des  Kontinentalsystems  und  der  Preß-  und  Fremdenpolizei  ohne
Verzug  und  ohne  Bedingung  Gehorsam  zu  leisten.  Dem  Protektor
und  dem  Rheinbund  gegenüber  bildeten  die  Städte  eine  föderative
Einheit,  für  die  ein  jährlicher  Kongreß  vorgesehen  war.  In  dieser
Einheit  sollten  sie  nach  dem  ursprünglichen  Vorschlage  Villes
Unies  heißen,  da  sie  aber  auf  den  alten  Namen  „Hansestädte"
großes  Gewicht  legten,  billigte  Champagny  ihrer  Gesamtheit
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        39

die  Bezeichnung  Villes  Imperiales  Anseatiques  zu.  Im  Innern
schlug  das  Projekt  eine  Vereinheitlichung  der  drei  Stadtverfassungen,
Verbesserung  der  Justiz,  Einführung  des  Code  Napoleon  und  des
Code  de  Commerce,  Gleichberechtigung  der  Konfessionen  usw.  vor.
Natürlich  mußten  sie  sich  auch  zur  Stellung  eines  militärischen
Kontingents  verpflichten;  an  Neutralität  war  nicht  zu  denken.
Napoleon  billigte  am  24.  Dezember  1809  den  ihm  vorgelegten
Entwurf  Champagnys.  Zur  Ausführung  ist  dieser  trotzdem  nicht
gekommen.  Wie  Wohlwill  wahrscheinlich  gemacht  hat,  hängt
diese  Sinnesänderung  des  Kaisers  damit  zusammen,  daß  die
wachsenden  Anzeichen  der  Unzufriedenheit,  die  Aufstände  des  Jahres
1809,  das  Attentat  von  Staps,  ihm  die  geplante  festere  Organisation ­
  des  Rheinbunds  gefährlich  erscheinen  ließen.  Nicht  ein
engerer  Zusammenschluß,  sondern  eine  weitere  Zerstückelung  der
deutschen  Vasallenstaaten,  dünkte  ihm  wünschenswert.  Dazu  kam,
daß  die  geplanten  Vorbereitungen  zu  einem  neuen  maritimen  und
kommerziellen  Angriff  auf  England  sich  am  besten  durchführen
ließen,  wenn  die  Gegenden,  die  ihm  als  Basis  zu  diesem  Angriff
dienen  sollten,  seinem  direkten  Befehl  unterstanden.  Hatte  er  bisher
die  alte  Verfassung  der  Städte  aus  Bequemlichkeit  und  Berechnung
geduldet,  weil  deren  Bevölkerung  im  Genusse  scheinbarer  Unabhängigkeit ­
  sich  am  leichtesten  zufrieden  gab,  so  waren  diese  kleinen
Staaten,  „deren  System  darin  besteht,  zu  temporisieren"  seiner
Ungeduld  jetzt  nur  im  Wege.  Was  brauchte  der  allmächtige
Gebieter  Europas  lange  Rücksicht  auf  sie  zu  nehmen?  Die  An-Etion
  war  einfach  eine  Verwaltungsreform  zur  schnelleren  und
Efferen  Vorbereitung  des  Entscheidungskampfes  mit  England.
Jedenfalls  tritt  dieser  Gesichtspunkt  in  den  öffentlichen
Äußerungen  des  Kaisers  und  seiner  ausführenden  Organe  am
stärksten  hervor.  Noch  in  seiner  Erwiderung  auf  Champagnys
Projekt  meinte  Napoleon:  „Was  man  mir  hinsichtlich  der  Hansestädte ­
  vorschlägt,  scheint  mir  ziemlich  vernünftig.  Die  Hauptsache ­
  ist,  daß  ich  in  der  Lage  bin,  dort  im  Fall  eines
Seekrieges  meineBefehle  gegen  die  Engländer  genau
Sur  Ausführung  zu  bringen".  Und  im  März  1811,  in
demselben  Monat,  in  denr  er  in  seinen  Befehlen  an  den  Marineuiinister
  neue  gewaltige  Flottenbaupläne  entwickelte,  erklärte  er
seine  Absichten  in  voller  Deutlichkeit  in  einer  Ansprache  an  De ­
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        40

putierte  der  französischen  Handels-  und  Gewerbekammeru:  „In
vier  Jahren  werde  ich  eine  Marine  haben.  Sind  meine  Geschwader
erst  drei  oder  vier  Jahre  zur  See,  dann  können  mir  uns  mit  den
Engländern  messen",  und  in  denselben  Tagen  an  die  Abgeordneten
der  annektierten  Hansestädte:  „der  Seehandel,  der  Eure  Stärke
ausgemacht  hat,  kann  künftig  nur  zugleich  mit  der  Seemacht
wieder  aufleben.  Auf  einen  Schlag  muß  das  Völkerrecht,  die
Freiheit  der  Meere  und  der  allgemeine  Friede  wieder  hergestellt
werden.  Wenn  ich  über  100  Hochsee-Kriegsschiffe  habe,  werde
ich  England  unterwerfen.  Ich  brauche  die  Matrosen  Eurer  Küsten
und  die  Baumaterialien,  die  zu  Euren  Flußmündungen  gelangen.
Frankreich  in  seinen  alten  Grenzen  konnte  in  Kriegszeiten  keine
Flotte  bauen.  Wenn  seine  Küsten  blockiert  waren,  war  es  gezwungen ­
  sich  zu  fügen.  Heute  vermag  ich,  infolge  des  Zuwachses,
den  mein  Reich  seit  sechs  Jahren  erfahren  hat,  jährlich  25  hochbordige
  Schiffe  zu  erbauen,  zu  bemannen  und  auszurüsten,  ohne
daß  die  Lage  des  Seekriegs  es  verhindern  oder  mich  in  irgend
etwas  hemmen  könnte".
Schon  im  Sommer  1810  war  Holland,  dessen  König  Louis
sich  allzusehr  um  das  Wohl  seiner  durch  die  Kontinentalsperre
schwer  geschädigten  Untertanen  besorgt  gezeigt  hatte,  dem  Französischen ­
  Reiche  einverleibt  worden;  die  Annnektion  der  drei  Hansestädte ­
  und  der  übrigen  dazu  bestimmten  nordwestdeutschen  Gebiete
wurde  formell  durch  ein  Senatskonsult  vom  13.  Dezember  1810
ausgesprochen,  nachdem  Napoleon  sie  drei  Tage  zuvor  mit  der
gebieterischen  Notwendigkeir,  dem  englischen  Handel  diese  Eingänge
zu  verschließen,  begründet  hatte.  Hannover  wurde  zwischen  Frankreich ­
  und  dem  Königreich  Westfalen  geteilt,  wogegen  gewisse
Distrikte  sowohl  von  Westfalen  wie  vom  Großherzogtum  Berg
abgetrennt  wurden,  ohne  daß  man  die  Souveräne  dieser  Länder
auch  nur  gefragt  hätte.  Die  Einverleibung  Oldenburgs  erfolgte
gegen  den  Protest  des  Großherzogs  und  seines  Verwandten,  des
Zaren,  und  war  bekanntlich  einer  der  Gründe,  die  zum  Bruche
mit  Rußland  führten.  Daß  man  in  den  Hansestädten  keinen
Widerspruch  wagte,  bedarf  kaum  der  Erwähnung.  Aus  den  Hansestädten, ­
  dem  Herzogtum  Lauenburg,  den  nordwestlichen  Teilen
Hannovers,  dem  Großherzogtum  Oldenburg  und  einigen  westfälischen ­
  Distrikten  wurden  die  drei  „hanseatischen"  Departements:
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        41

Bouches  de  l’Elbe,  Bouches  du  Weser  und  Ems  Superieur  mit
den  Hauptstädten  Hamburg,  Bremen  und  Osnabrück  gebildet.
Militärisch  entsprachen  die  drei  Departements  dem  Bezirk  der
32.  Division;  die  oberste  Gewalt  vereinigte  der  von  Napoleon  zum
Militär-  und  Zivil-Gouverneur  ernannte  Marschall  Davout,  Prinz
von  Eckmühl,  in  seiner  Hand.  Die  innere  Organisation  der  annektierten ­
  Gebiete  wurde  einer  Kommission  übertragen,  die  ihre
Arbeit  am  letzten  Tage  des  Jahres  1811  beendete.  Wir  brauchen
auf  die  Einzelheiten  der  Verfassung  der  drei  Departements  hier
nicht  einzugehen.  In  den  Hansestädten  wurden  die  Senate  natürlich ­
  beseitigt,  doch  ging  ein  Teil  der  Senatsmitglieder  in  die  neue
Verwaltung  über.  Zum  Maire  von  Hamburg  wurde  der  Senator
Abendroth,  zuletzt  Amtmann  in  Ritzebüttel,  ernannt,  ein  energischer,
diplomatisch-geschickter  Reichsslädter  vom  alten  Schlage;  als
Maire  in  Lübeck  waltete  der  frühere  Bürgermeister  Tesdorpf,
später  der  ehemalige  Syndikus  Gütschow;  in  Bremen  der  Professor
Wichelhausen,  alles  tüchtige  Männer,  die  ihrer  schwierigen  Aufgabe, ­
  die  Interessen  ihrer  Heimatstädte  auch  unter  dem  despotischen
fremden  Regime  zu  vertreten,  nach  Möglichkeit  gerecht  geworden  sind.
In  der  Proklamation,  die  der  Generalgouoerneur  Davout  bei
Übernahme  seines  Kommandos  am  9.  Februar  1811  an  die  Bevölkerung ­
  richtete,  kündete  er  den  gigantischen  Plan  einer  Kanalverbindung ­
  der  Ostsee  mit  den  Strömen  Frankreichs  an.  Dieses
Kanalprojekt  bildet  in  der  Tat  die  Grundlage  des  ganzen,  für
die  Annektion  maßgebenden  Angriffsplans  gegen  England.  Die
annektierten  Gebietsteile  stellten  gewissermaßen  nur  das  Ufergelünde
dieses  Kanals  dar.  Nach  Behauptung  der  Königin  Katharina  von
Westfalen  soll  ihr  Gemahl  Jerome  die  Idee  angeregt  haben.  In  \
Wirklichkeit  ist  sie  jedoch  bereits  in  einer  Denkschrift  aus  der  Zeit
des  Rastatter  Kongresses  nachweisbar.  Der  Oaual  de  la  Seine-  !
Baltique  sollte  für  die  durch  die  englische  Blockade  unmöglich
gemachte  Verschiffung  der  Ostseeprodukte  auf  dem  Seewege  einen
billigen  Binnenschiffahrts-Transportweg  schaffen.  In  militärischer
Beziehung  war  dabei  hauptsächlich  an  die  Verfrachtung  von  Schiffbauholz ­
  und  dergleichen  gedacht.  Zum  militärischen  Eckpfeiler
dieses  ganzen  antibritischen  Rüstungssystems  war  Antwerpen,  der
künftige  Kriegshafen  des  Reichs,  bestimmt,  zum  kommerziellen
Paris,  der  Zentralstapelplatz  des  Kontinents.  Eine  von  Napoleon
        <pb n="44" />
        42

eingesetzte  Ingenieur-Kommission  schlug  nach  eingehenden  Untersuchungen ­
  drei  Linien  für  das  gewaltige  Werk  vor:  einen  Küstenkanal
  von  der  Zuidersee  über  Zwartsluis,  Assen,  Leer,  Oldenburg,
Vegesack,  Bremervörde,  Stade;  einen  Zentralkanal  über  Kämpen,
Zwolle,  Meppen,  Diepholz,  Wildeshausen,  Delmenhorst,  Bremen,
Stade,  und  einen  Grenzkanal  über  Wesel,  Haltern,  Münster,  Bielefeld, ­
  Minden,  Buxtehude.  Zur  Ausführung  empfahl  sie,  seiner
Billigkeit  wegen,  den  Küstenkanal.  Dazu  kam  noch  ein  Kanal
Hamburg-Lübeck  auf  der  Alster-  oder  Stecknitzlinie;  die  Wasserverbindung ­
  zwischen  der  Zuidersee,  Antwerpen  und  Paris  bestand
schon.  Man  entschied  sich  schließlich,  die  Ausmündung  des  Kanals
in  die  Elbe  nach  Altenbruch  zu  legen,  wo  außerdem  ein  großes
Marine-Arsenal  mit  einer  Schiffswerft  zum  Bauen  von  gleichzeitig
drei  Linienschiffen  und  einer  Fregatte  und  zur  Ausrüstung  von
zwölf  Linienschiffen  und  ebensoviel  Fregatten  vorgesehen  war.
In  Hamburg  selbst  sollte  ebenfalls  eine  leistungsfähige  Schiffswerft ­
  mih  einem  Bagno  für  600  Galeerensträflinge  errichtet  werden.
An  Insassen  würde  es  bei  den  drakonischen  Urteilen  des  Prevotal-Gerichtshofes
  gegen  Schmuggler  nicht  gefehlt  haben  Der
Bau  des  Marine-Arsenals  lag  Napoleon  vor  allem  am  Herzen.
Die  von  ihn:  am  18.  März  1811  verfügte  Marine-Inskription
in  den  hanseatischen  Departements  wurde  deshalb  mit  besonderem
Eifer  betrieben:  3000  Seeleute  sollten  hier  ausgehoben  werden;
jeder  Bürger  von  über  18  Jahren,  der  anderthalb  bis  zwei  Jahre
zur  See  gefahren  war,  mußte  sich  in  die  Listen  einschreiben  lassen.
Alle  diese  Pläne  sind  jedoch  unausgeführt  geblieben.  Von
dem  Kanalprojekt  scheinen  den  Kaiser  besonders  die  hohen  Kosten
abgeschreckt  zu  haben,  die  im  umgekehrten  Verhältnis  zur  Rentabilität ­
  des  Wasserwegs  in  Friedenszeiten  standen.  Er  äußerte
schon  im  Januar  1811,  der  einfachste  Weg  von  Hamburg  nach
Holland  sei  der  durch  die  Watten,  zu  dessen  Schutz  er  die  ostfriesischen ­
  Inseln  befestigen  lassen  wolle.  Der  Bau  des  Kriegshafens ­
  an  der  Elbe  ist  wohl  nur  infolge  der  Vorbereitungen  zum
russischen  Feldzug  unterblieben.
Während  so  die  militärischen  Rüstungen  gegen  England
—  allerdings  mehr  in  maßlosen  und  phantastischen  Plänen,  als
in  wirklichen  Taten  —  ihren  Fortgang  nahmen,  suchte  Napoleon
auch  den  wirtschaftlichen  Kampf  aufs  neue  zu  organisieren,  nach-
        <pb n="45" />
        48

dem  er,  wie  wir  sahen,  im  Jahre  1809  teilweise  einen  Zusammenbruch ­
  erlebt  hatte.  Drei  Momente  sind  für  die  Handhabung  der
Kontinentalsperre  in  den  Jahren  1810—1813  charakteristisch:  das
System  der  Lizenzen,  der  Zolltarif  von  Trianon  und  die  militärische
Grenzsperre  zur  Verhinderung  des  Schmuggels.
Der  Begriff  der  „Lizenz"  war  auf  französischer  Seite  derselbe
wie  auf  englischer:  eine  für  den  Einzelfall  gemachte  Ausnahme
von  den  allgemeinen  Schiffahrts-  und  Handelsverboten.  Lizenzen
waren  hier  ebensowenig  etwas  ganz  neues  wie  in  England,  aber
erst  seit  1809  machte  die  französische  Regierung  häufiger  Gebrauch
davon.  Es  gab  verschiedene  Arten  von  Lizenzen,  solche,  die  nur
die  Einfuhr  von  Schiffbaumaterial  und  Medikamenten,  oder  von
Tuchen,  Öl  und  dergleichen,  andere,  die  gegen  Ausfuhr  französischer ­
  Seidenstoffe  und  Weine  auch  die  Einfuhr  von  Kolonialwaren, ­
  Baumwolle  usw.  gestatteten.  Seit  August  1810  erhob
Napoleon  die  Ausgabe  von  Lizenzen  zum  System;  fortan  sollte
keinem  Schiff  mehr  ohne  Lizenz  die  Ein-  oder  Ausfahrt  gestattet
werden.  Unter  besonderen  Bedingungen  war  gegen  Lizenz  auch
die  Fahrt  nach  England  erlaubt.  Man  hat  den  Kaiser  wegen
dieser  Inkonsequenz,  dieser  Durchbrechung  des  Kontinentalsystems
heftig  getadelt.  Es  scheint  jedoch,  daß  die  Absicht  durch  den
Verkauf  der  Lizenzen  eine  neue  Einnahmequelle  für  seine  Kassen
zu  erschließen,  für  ihn  nicht  im  Vordergrund  stand,  obwohl  dieser
fiskalische  Zweck  ebenso  wie  die  Begünstigung  der  Ausfuhr  französtscher
  Manufakturen  zweifellos  mitsprach.  Der  Hauptzweck  Napoleons ­
  ist  vielmehr  wahrscheinlich  in  dem  wohlberechneten  Plan
zu  suchen,  durch  eine  begrenzte  Zulassung  des  Verkehrs  mit  England
das  Bargeld  aus  dem  Vereinigten  Königreich  herauszuziehen  und
fo  den  britischen  Staatskredit  zu  erschüttern.  Deswegen  begünstigte
er  vor  allem  die  Ausfuhr  von  Getreide  aus  den  norddeutschen
Häfen  nach  England.  Ein  Dekret  vom  22.  Juli  1810  verordnete
die  Erteilung  von  Speziallizenzen  an  hanseatische  Schiffe  aus
Danzig,  Lübeck,  Hamburg  und  Bremen  zur  Fahrt  nach  Dünkirchen,
Nantes  und  Bordeaux.  Sie  durften  England  berühren,  jedoch
keine  englischen  Waren  nach  den  französischen  Häfen  einführen,
sollten  diese  vielmehr  nur  in  Ballast  oder  mit  nordischen  Produkten, ­
  Schiffbaumaterialien  usw.  anlaufen.
Übrigens  haben  von  den  übersandten  Lizenzen  nur  wenige
        <pb n="46" />
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hansestädtische  Schiffe  Gebrauch  gemacht;  bis  Ende  1810  gingen
nur  33  Schiffe  mit  insgesamt  etwa  7400  Tonnen  und  einer
Ladung  im  Werte  von  rund  5  Millionen  Franks  aus  Hamburg,
Bremen  und  Lübeck  in  See,  die  an  Lizenzgebühr  etwa  445  000  Franks
zahlten.  Dagegen  entsandte  Danzig  allein  1810  die  dreifache
Zahl  von  Schiffen  mit  Lizenzen,  hauptsächlich  mit  Getreide  nach
England.  Auf  den  britischen  Inseln  herrschte  in  den  Jahren
1809,  1811/12  Mißwachs  und  Teuerung.  Nach  Rose  hat  Napoleon ­
  damals  durch  die  Zulassung  der  Getreideausfuhr  aus  den
baltischen  Häfen  England  vor  der  Hungersnot  errettet.  War  er
wirklich  so  kurzsichtig?  Es  verdient  doch  bemerkt  zu  werden,  daß
er  sein  Ziel,  den  englischen  Barvorrat  zu  erschöpfen,  fast  erreicht
hat.  Im  Jahre  1815  belief  sich  die  Goldreserve  der  Bank  von
England  nur  mehr  auf  2  Millionen  Pfund.
Durch  die  Erlasse  von  Trianon  vom  5.  August  1810  glaubte
Napoleon  den  Schmuggel  wirksam  bekämpfen  zu  können.  Der
eine  Erlaß  führte  für  Frankreich  und  seine  Vasallenstaaten  einen
neuen  Zolltarif  mit  außerordentlich  hohen  Zollsätzen  auf  koloniale
Genußmittel  und  Rohstoffe  ein,  Sätzen,  die  den  Warenwert  oft
weit  überstiegen.  Der  andere  Erlaß  bestimmte,  daß  bereits  eingeführte ­
  oder  bis  zu  einem  bestimmten  Termin  deklarierte  Kolonialwaren ­
  erlaubter  Herkunft  gegen  Erlegung  eines  Nachzolls  von
50°'o  des  Wertes  frei  gehandelt  werden  dürften.  Als  erlaubte
Kolonialwaren  galten  alle,  die  von  guten  Prisen  stammten,  oder
gegen  Lizenz  und  unter  neutraler  Flagge  eingeführt  waren.  Britische ­
  Kolonialwaren  und  vor  allem  Manufakturen  blieben  nach
wie  vor  verboten;  doch  sollten  die  Zollbeamten  bei  der  Prüfung
der  Herkunft  der  Waren  nicht  gar  zu  streng  verfahren.  Der
nachträgliche  Zoll  war  auf  50%  festgesetzt,  weil  nach  Napoleons
Informationen  soviel  der  durchschnittliche  Gewinn  beim  Schmuggelhandel ­
  betrug.  Der  Kampf  wendete  sich  also  gewissermaßen  von
den  Schmugglern  ab  und  gegen  die  ehrbare  Kaufmannschaft.
Früher  hatte  eine  Ware,  wenn  sie  einmal  durchgeschmuggelt  war,
frei  zirkulieren  können.  Dadurch,  daß  jetzt  alle  in  den  Magazinen
der  Kaufleute  befindlichen  Kolonialwaren,  sie  mochten  geschmuggelt
sein  oder  nicht,  nachverzollt  werden  mußten,  hoffte  man  den
Schleichhandel  unrentabel  zu  machen.  Bereits  im  Juli  1810
waren  auf  diese  Weise  die  in  Holland  lagernoen  Kolonial-
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        45

waren,  zum  größten  Vorteil  für  die  französischen  Finanzen,  dem
freien  Verkehr  übergeben  worden.  Jetzt  gedachte  man  in  derselben
Weise  mit  den  ungeheuren  Kolonialwarenvorräten  zu  verfahren,
die  sich  namentlich  im  Laufe  des  Jahres  1809  in  Holstein  angesammelt ­
  hatten.  Die  Hamburger  Kaufmannschaft  begrüßte  die
Einfuhrerlaubnis  mit  Freude,  erhob  aber  lebhaften  Widerspruch
gegen  die  außerordentliche  Höhe  des  Zolls.  Die  Protestnoten,  die
Syndikus  Doormann  und  der  Gesandte  Abel  dagegen  einreichten,
blieben  jedoch  ohne  Wirkung.  Inzwischen  erfolgte  die  Annektion.
Im  Frühjahr  1811  vollzog  sich  die  Entleerung  der  holsteinischen
Magazine;  der  Schlußtermin  mußte  mehrmals  hinausgeschoben
werden,  weil  die  enormen  Warenmengen  nicht  so  schnell  passieren
konnten.  Die  Zollwagen  in  Hamburg  waren  von  5  Uhr  morgens
bis  7  Uhr  abends  ununterbrochen  in  Bewegung.  Bis  zum  9.  April
waren  bereits  über  17  Millionen  Franken  Einfuhrzoll  vereinnahmt,
teils  in  bar,  teils  in  natura.  Die  Waren,  die  bei  letztgenannter
Verzollungsart  an  Zahlungs  Statt  eingingen,  wurden  nach  Antwerpen ­
  und  Köln  gebracht  und  dort  verkauft.  Insgesamt  gewann
die  französische  Staatskasse  durch  diesen  Kolonialwarenschub  aus
Holstein  über  42Vz  Millionen  Franken.  Wir  werden  jedoch  noch
sehen,  daß  die  Hoffnungen,  die  die  Hamburger  Kaufmannschaft
trotz  der  ungeheuren  Verteuerung  durch  den  Zoll  aus  dieses  Ge-Geschäft
  setzte,  sich  zum  größten  Teil  als  trügerisch  erwiesen.
Daneben  wurde  der  direkte  Kampf  gegen  den  Schmuggel  noch
verschärft.  Im  Herbst  1810  bestimmte  Napoleon,  um  den  Eifer
der  Douaniers  und  Soldaten  anzuspornen,  daß  diesen  ein  Fünftel
des  Wertes  der  beschlagnahmten  Waren  zufallen  solle.  Das
Militär  wurde  jetzt  in  viel  ausgedehnterem  Maße  zur  Zolldewachung
  herangezogen,  freilich  sehr  zum  Mißvergnügen  der
Zollverwaltung,  die  diesen  Eingriff  in  ihre  Rechte  nur  höchst  ungern
M).  Immer  noch  war  es  Helgoland,  das  hier  als  Warendepot
für  den  Schleichhandel  wie  als  Stützpunkt  für  engiische  Truppen
und  die  englische  Flotte,  die  französischen  Behörden  beunruhigte.
Man  kam  dahinter,  daß  der  Schmuggelverkehr  sich  besonders  nach
der  Jade,  nach  dem  linken  Weser-  und  dem  rechten  Emsufer
richtete,  Varel  war  der  Vermittelungsplatz  für  die  Korrespondenz
zwischen  Helgoland  und  dem  Kontinent.  Die  Bequemlichkeit,  mit
der  der  Verkehr  hier  vor  sich  ging,  ließ  sich  nur  durch  Bestechung
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        40

französischer  Beamten  erklären.  Ein  doppelter  Truppenkordon,
der  längs  der  Seeküste  und  der  holsteinischen  Grenze  gezogen
wurde,  machte  allmählich  den  Schleichhandel  im  Großen  im  Bezirk
der  32.  Division  (Morand)  fast  zu  einer  Unmöglichkeit.
Nicht  zufrieden  damit,  ordnete  Napoleon  durch  ein  Dekret
vom  Oktober  1810  eine  nochmalige  peinliche  Fahndung  und  Haussuchung ­
  nach  verbotenen  englischen  Waren  an.  Was  gefunden
wurde,  sollte  öffentlich  verbrannt  werden!  In  der  Tat  fanden
solche  Verbrennungen  im  November  1810  auf  dem  Burgfelde  bei
Lübeck,  im  Dezember  auf  dem  Grasbrook  bei  Hamburg  und  auf
der  Bürgerweide  bei  Bremen  statt.  In  Hamburg  wurden  auf
diese  Weise  Waren  im  Werte  von  über  einer  halben  Million
Franken  vernichtet.  Es  machte  auf  die  Zuschauer,  sogar  auf
französische  Beamte  und  Offiziere,  einen  unbeschreiblich  abstoßenden
Eindruck,  wertvolle  Tücher,  Porzellangeschirre  usw.  dieser  ebenso
brutalen  wie  sinnlosen  Maßregel  zum  Opfer  fallen  zu  sehen.  Der
Haß,  den  diese  blindwütigen  Äußerungen  eines  starren  Despotismus
entzündeten,  wog  den  geringen  Nutzen,  den  sie  dem  Gewaltherrscher
in  feinem  Kampfe  gegen  England  boten,  hundertfach  auf.
Dürfte  man  den  Berichten  der  Präfekten  und  ihrer  Untergebenen ­
  glauben,  so  wäre  die  französische  Herrschaft  nicht  nur
mit  Ruhe,  sondern  mit  unverhohlener  Befriedigung  aufgenommen
worden.  Der  Präfekt  des  Oberemsdepartements,  Keverberg,  entblödete ­
  sich  nicht,  von  „unbeschreiblicher  Begeisterung"  von  „Thränen
der  Rührung"  zu  fabeln,  mit  denen  ihn  „ehrwürdige  Greise"  als
Vertreter  der  Landbevölkerung  begrüßt  hätten.  Daß  dies  lächerliche ­
  Übertreibungen  eines  ordenssüchtigen  Beamten  sind,  liegt
aus  der  Hand.  Aufrichtige  Zufriedenheit  mit  dem  neuen  Regiment
bekundeten  wohl  nur  die  Juden,  für  die  die  napoleonische  Zeit
ja  überhaupt  eine  goldene  Ära  bedeutet.  Die  übrige  Bevölkerung
fügte  sich  zum  größten  Teil  mit  niedersächsischer  Ruhe  in  das
Unvermeidliche.  Bei  der  großen  Friedens-  und  Ordnungsliebe  ihrer
neuen  Untertanen  hätte  es  eine  weniger  kurzsichtige  Regierung,  sollte
man  meinen,  mit  Leichtigkeit  vermeiden  können,  hier  einen  der
gefährlichsten  Aufstandsherde  der  Erhebung  von  1813  zu  schaffen.
Wohlmeinende  Freunde  der  Hansestädte,  wie  Carl  von  Villers,
der  geborene  Lothringer  und  lübische  Adoptivbürger,  glaubten
diesen  eme  glänzende  Zukunft  unter  der  Herrschaft  des  kaiserlichen
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        47

Adlers  ausmalen  zu  können.  Auch  Davout  hatte  ja  in  seiner
Proklamation  davon  gesprochen,  daß  sie  „gleich  den  alten  Untertanen ­
  des  Kaisers  seiner  Liebe  und  Sorgfalt  teilhaftig  werden
würden",  daß  sie  „ihr  Handelsinteresse  mit  dem  ihres  neuen
Vaterlandes  künftig  vereinigen  sollten".  In  der  Tat  mochte  mancher
Kaufmann  bei  einem  Blick  auf  das  Gedeihen  der  linksrheinischen
und  belgischen  Industrie  die  völlige  Vereinigung  mit  Frankreich
unter  den  gegebenen  Umständen  noch  als  die  glücklichste  Wendung
für  den  darniederliegenden  Handel  ansehen.  Selten  ist  eine  Hoffnung ­
  ärger  getäuscht  worden.
Eine  der  französischen  Regierung  offenbar  von  sachverständiger
hanseatischer  Seite  eingereichte  Denkschrift  vom  25.  Dezember  1810
erörtert  die  Bedingungen,  unter  denen  der  Handel  der  Städte
künftig  allein  bestehen  könne.  Da  der  Transport  der  baltischen
Produkte  auf  dem  projektierten  Kanalwege  zu  teuer  sei,  müsse  ein
gewisser  Seeverkehr,  und  zwar  die  Ausfuhr  deutscher  Rohstoffe
und  Manufakturen  nach  Frankreich,  Holland,  Spanien,  Italien,
umgekehrt  die  Einfuhr  französischer  oder  neutraler  Produkte  und
Kolonialwaren  unbedingt  zugelassen  werden,  englische  Fabrikate
I^lbstverständlich  immer  ausgenommen.  Auch  solle  man  den  neuralen ­
  Aventure-Fahrern  die  Erwerbung  englischer  Lizenzen  und
k'ie  Versicherung  ihrer  Schiffe  in  England  gestatten,  um  den
^waigen  Schaden  auf  England  abzuwälzen.  Verbiete  man  den
^eehandel  weiter,  so  sei  der  Zusammenbruch  der  Städte  unvermeidlich, ­
  und  auch  der  Absatz  französischer  Produkte  sei  dann  unmöglich, ­
  wenn  alles  Geld  aus  ihnen  herausgezogen  würde.  Eine
Wahrheit,  gegen  die  selbst  Napoleon  blind  blieb,  bis  es  zu  spät
war!  —  Noch  weiter  gingen  die  Wünsche  der  Commerz-Deputation,
sie  in  einem  am  1.  Februar  1811  dem  Syndikus  Gries  übergebenen ­
  Antrag  formulierte:  sie  verlangte  darin  unter  anderem
Erklärung  der  Stadt  zum  Freihafen,  freie  Ein-  und  Ausfuhr  des
^ransito-Gutes,  freie  Elbschiffahrt  unter  Aufhebung  aller  Zölle,
Erhaltung  der  alten  Hamburgischen  Handelseinrichtungen,  der
Assekuranz-Kompagnien,  Posten  usw.
Das  mindeste,  was  man  in  den  Hansestädten  erwarten  konnte,
mar  die  Einbeziehung  in  das  französische  Zoll-Inland,  die  tatsächuche
  wirtschaftspolitische  Gleichstellung  mit  dem  eigentlichen  Frank-^ich.
  Davon  war  jedoch  keine  Rede.  Die  hanseatischen  De-
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        48

partements  wurden  zwar  durch  die  Dekrete  vom  3.  und  4.  Juli
1811  der  französischen  Zollgesetzgebung  unterworfen,  aber  die  Zollgrenze ­
  gegen  Frankreich  (und  Holland)  blieb  bestehen.  Eingeengt
zwischen  diese  und  die  anderen,  ihn  von  seinem  natürlichen  Hinterland ­
  absondernden  Zolllinien  befand  sich  der  hanseatische  Handel
in  höchst  trauriger  Lage.  Die  einzige  Aufgabe,  die  ihm  nach
der  Unterbindung  allen  überseeischen  Handels  blieb,  wäre  die  einer
Vermittlung  des  Verkehrs  zwischen  Frankreich  (mit  Holland)  und
Deutschland  gewesen.  Da  die  meisten  Waren  aber  auf  diesem
Wege  doppelten  Zoll  zu  bezahlen  hatten,  war  die  Konkurrenz  mit
der  direkten  französischen  Ausfuhr  über  die  Binnengrenze  fast  unmöglich. ­
  Mußte  doch  z.  B.  ein  Faß  Wein,  das  vvn  einer  holländischen ­
  nach  einer  der  hanseatischen  Städte  versandt  wurde,  den
französischen  Ausfuhrzoll  bezahlen,  obwohl  es  den  Boden  des
Kaiserreichs  nicht  verließ.  Viele  Manufakturen,  die  sie  aus  Binnendeutschland ­
  zu  erhalten  gewohnt  waren,  mußten  die  Kaufleute
jetzt,  zum  Teil  auf  Umwegen  und  mit  außerordentlichen  Unkosten,
aus  Frankreich  beziehen,  was  die  Unzufriedenheit  natürlich  noch
mehrte.  Selbst  die  französische  Zollverwaltung  in  Hamburg  sah
das  Unhaltbare  dieses  Zustands  ein,  setzte  sich  mit  den  Handelskammern ­
  —  der  neueingeführten  Vertretung  des  Handelsstandes
in  den  Städten  —  in  Verbindung  und  übersandte  dem  Finanzministerium ­
  Ende  1811  eine  Reihe  von  Vorschlägen,  die  namentlich ­
  auf  die  Erleichterung  des  Hamburgischen  und  lübeckischen  Nahverkehrs ­
  abzielten.  Es  wurde  unter  anderem  beantragt,  gewisse
Waren  aus  der  jenseits  der  Zollgrenze  gelegenen  Nachbarschaft,
wie  holsteinischen  und  mecklenburgischen  Käse,  Früchte,  deutsche
Kohlen  nur  mit  einer  Wagegebühr  zu  belegen,  den  Zoll  für  Salzheringe, ­
  Gerstengraupen,  Barreneisen,  Bleche,  Werkzeuge,  Häute
usw.  stark  herabzusetzen,  andere,  verbotene  Waren  wie  Glaswaren,
Ofenkacheln  u.  dgl.  gegen  einen  10°/o  Wertzoll  zuzulassen;  ebenso
war  die  jährliche  Einfuhr  eines  gewissen  Kontingents  von  Tuchen
und  Flanellen  zur  Bekleidung  gegen  einen  Zoll  von  10°/a  des
Wertes,  die  zeitweilige  Zulassung  von  Kattunen  zum  Bedrucken
in  den  Hamburger  Fabriken  unerläßlich,  die  Ausfuhrerlaubnis  für
Kiefern-  und  Fichtenholz  (worin  Hamburg  nach  Holstein  zu  Bauzwecken ­
  starken  Handel  trieb),  für  Fleischwaren,  Gold-  und  Silberwaren ­
  usw.  wünschenswert.
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        49

Bis  auf  einige  geringe  Zugeständnisse  blieben  jedoch  alle  diese
Wünsche  unerfüllt.  Das  Ministerium  sagte  wohl  eine  Prüfung
zu,  aber  im  Drang  der  Umstände  geriet  alles  in  Bergessenheit.
Lange  wurde  über  die  Errichtung  eines  Entrepot  verhandelt,
d.  h.  eines  Magazines  zur  Lagerung  der  eingeführten  und  verzollten ­
  Kolonialwaren  unter  Zollverschluß,  aus  dem  sie  innerhalb
einer  begrenzten  Zeit  entnommen  und  ohne  nochmalige  Zollzahlung
nach  Frankreich  und  Holland  versandt  werden  konnten.  Nachdem
die  Einrichtung  eines  Entrepot  reel,  d.  h.  eines  wirklichen  Magazingebäudes,
  vorläufig  an  der  Platzfrage  gescheitert  war,  wurde
durch  ein  Dekret  vom  Juni  1812  wenigstens  das  Entrepöt  fiktif,
die  Lagerung  in  einem  beliebigen  vom  Eigner  anzugebenden
Speicher,  genehmigt.  Bedeutenden  Umfang  hat  dieser  Verkehr
jedoch  nicht  erlangt.  An  Lizenzen  wurden  während  des  Jahres
1811  tatsächlich  kaum  drei  Dutzend  in  den  drei  Hansestädten  benutzt, ­
  auf  Grund  deren  Waren  im  Werte  von  6,2  Millionen  Franken
seewärts  ausgeführt  wurden;  eine  Einfuhr  stand  dem  überhaupt
nicht  gegenüber.  In  den  Lübecker  Hafen  lief  während  der  Jahre
1811  und  1812  kein  einziges  Schiff  ein.  Den  Reedereibetrieb
erschwerte  besonders  die  Vorschrift,  daß  ein  Drittel  des  Werts
der  Ausfuhrladungen  in  Lyoner  Seidenstoffen  bestehen  mußte,  eine
Maßregel,  die  natürlich  durchaus  nicht  für  diese  entlegenen  Teile
des  Reiches  paßte.  Bisweilen  wurde  deshalb  den  Reedern  gebattet, ­
  die  Seide  statt  seewärts  aus-,  nach  Deutschland  einzuführen,
oder  sie  bei  der  Ausfuhr  durch  westfälisches  Leinen  zu  ersetzen.
Auch  der  Absatz  der  im  Frühjahr  1811  in  so  großen  Massen  aus
Holstein  importierten  Kolonialwaren  nach  Binnendeutschland  begegnete ­
  den  größten  Schwierigkeiten.  Seitdem  die  verschärften
militärischen  Maßnahmen  den  direkten  Schleichhandel  von  Helgonach
  der  deutschen  Nordseeküste  unterbunden  hatten,  richtete
fitf)  der  englische  Verkehr  hauptsächlich  nach  der  Ostsee,  wobei
Rotenburg  und  die  kleine  Insel  Hanöe  als  Hauptstapelplätze  dienten.
Durch  die  englischen  Handelsagenten  und  zum  Teil  unter  Mitmirkung
  der  preußischen  Regierung,  die  den  Schleichhandel  zu  einer
Ergiebigen  Finanzquelle  machte,  wurden  nun  Preußen  und  Sachsen
derart  mit  Kolonialwaren  überschwennnt,  daß  die  mit  dem  hohen
französischen  Zoll  belasteten  Vorräte  der  hanseatischen  Kaufleute
oagegen  -nicht  aufkommen  konnten.  Wir  haben  also  das  eigentüm-Pfingstbl.
  d.  H.  Geschichtsv.  IX.  1913.  4
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        liche  Schauspiel,  daß  die  Preise  für  Kolonialwaren  in  Binnendeutschland ­
  zwar  acht-  bis  zehnmal  so  hoch  standen  als  in  London,
daß  sie  aber  trotzdem  noch  die  Preise  der  von  den  gewohnten,
alten  Lieferanten  dieser  Artikel,  den  Hansestädten,  einkommenden
Waren  unterbieten  konnten.
Es  ist  klar,  daß  diese  unnatürlichen  Zustände  nicht  lange
dauern  konnten.  Deutschland,  ja  ganz  Europa  befand  sich  in  der
Verfassung  eines  Körpers,  dem  die  gewöhnliche  Nahrungsmittelzufuhr ­
  abgeschnitten  ist,  und  in  dem  der  Kreislauf  der  Säfte  stockt.
Bis  zum  Jahre  1810  hatte  die  Widerstandskraft  dieses  Körpers
die  willkürlichen  Eingriffe  des  großen  Kurpfuschers  ertragen.  Jetzt
trat  die  Krisis,  der  Verfall  ein,  und  er  ergriff  nicht  nur  die  unmittelbar ­
  geschädigten  Teile,  sondern  auch  die,  zu  deren  Gunsten
dieses  ganze  ökonomische  Regime  eingeführt  worden  war.  Der
Widersinn  nicht  des  Kontinentalsystems  an  sich,  sondern  der  einseitigen ­
  Bevorzugung  Frankreichs  rächte  sich  an  ihrem  eigenen
Urheber.
Die  Ironie  der  Geschichte  wollte  es,  daß  die  Krisis  von  den
mißhandelten  Hansestädten  ihren  Ausgang  nahm.  Im  September
1810  machte  ein  altangesehenes  Lübecker  Handelshaus,  das  des
ehemaligen  Bürgermeisters  und  Bankiers  Rodde,  Bankrott.  Die
Passiven  betrugen  2Va  Million  Mark;  einige  führende  Pariser
Firmen  waren  mit  IV2  Millionen  Franken  beteiligt.  Als  kurz
darauf  auch  ein  großes  Amsterdamer  Geschäft  fallierte,  brach  eine
furchtbare  Panik  am  Pariser  Markt  aus,  von  Dezember  bis
Januar  häuften  sich  die  Zahlungseinstellungen  in  Paris,  Hamburg
und  in  der  Provinz.  Im  Mai  trat  allmählich  Beruhigung  ein,
aber  nur,  um  einer  völligen  Stockung  des  Handels  Platz  zu
machen,  die  sich  auch  in  einem  starken  Rückgang  der  Staatseinnahnien
  äußerte.  Roch  im  März  1811  rühmte  sich  Napoleon  in
seiner  obenerwähnten  Ansprache  an  die  französischen  Industriellen:
„Seit  1806  habe  ich  mehr  als  eine  Milliarde  an  Kontributionen
hereingebracht.  Österreich  hat  bereits  Bankrott  gemacht,  Rußland
wird  ihn  machen  und  England  nicht  minder".  Er  vergaß  nur
hinzuzufügen:  „Und  dann  natürlich  auch  Frankreich".  Das  Aussaugesystem
  hatte  die  Kaufkraft  der  Nachbarländer  so  geschwächt,
daß  wichtige  französische  Industriezweige  sich  jetzt  dem  Ruin  gegenübersahen. ­
        <pb n="53" />
        51

Bei  unbefangener  Betrachtung  der  französischen  Herrschaft  in
den  hanseatischen  Departements  kommt  man  in  der  Tat  aus  dem
Erstaunen  über  die  Kurzsichtigkeit  der  Machthaber,  dieses  vollkommene ­
  Verkennen  der  einfachsten  Gebote  der  Regierungsklugheit
nicht  heraus.  Die  souveräne  Nichtachtung  der  Sitten  und  Lebensgewohnheiten ­
  anderer  Nationen,  die  gewaltsame  Völkerbeglückung,
war  allerdings  eine  Erbschaft,  die  die  französischen  Beamten  von
der  Revolution  übernahmen,  aber  die  rücksichtslose  materielle
Schädigung  der  fremden  Untertanen,  um  —  koste  es,  was  es
wolle  —  das  letzte,  höchste  Ziel,  die  Niederringung  Englands  und
Rußlands  zu  erreichen,  trug  nur  allzudeutlich  den  Stempel  des
Geistes  ihres  Herrn  und  Gebieters.  Napoleon  war  wie  ein  Baumeister, ­
  der,  um  die  Kuppel  des  Gebäudes  zu  vollenden,  die  Steine
aus  den  Grundmauern  herausnimmt.  Die  hohlen  Prahlereien
der  Präfekten  über  die  geplante  Austrocknung  der  Moore,  die
Kultivierung  der  Heiden,  die  Anlegung  eines  Straßennetzes  vermögen ­
  nicht,  darüber  hinwegzutäuschen,  daß  die  französische  Herrschaft ­
  im  ganzen  nur  die  Ausbeutung  der  annektierten  Gebiete
zu  fremden,  ihrer  eigenen  Wohlfahrt  durchaus  nicht  dienlichen
Zwecken  im  Auge  hatte.  Was  die  Beamten  mit  der  einen  Hand
zu  geben  —  versprachen,  das  nahmen  sie  mit  der  anderen  Hand
doppelt  und  dreifach.  Der  angekündigte  Bau  der  Straße  Wesel-Hamburg
  (übrigens  vorwiegend  zu  militärischen  Zwecken)  wurde
zwar  zum  Teil  ausgeführt,  aber  nur  dadurch  ermöglicht,  daß  man
die  Arbeiter  einfach  nicht  bezahlte.  Unter  dem  eisernen  Druck
des  zur  Spitze  getriebenen  Kontinentalsystems,  der  Steuern,  besonders ­
  der  indirekten  (Droits  reuni«),  der  Militärlasten  machte
die  Verarmung  der  Bevölkerung  reißende  Fortschritte.  In  Mecklendurg
  wurde  1811  die  Getreideausfuhr  kurzerhand  verboten,  und
diese  Unterbindung  ihres  wichtigsten  Nahrungszweiges  trieb  nicht
nur  die  Bauern  zur  Verzweiflung,  sondern  ließ  auch  die  Staatseinnahmen ­
  rapide  zurückgehen.  In  Lübeck  nahm  die  Bevölkerung
durch  Auswanderung  ab,  so  daß  schließlich  gegen  200  Häuser  leer
standen.  Eine  Menge  Grundstücke  wurde  mit  großen  Verlusten
veräußert,  etwa  300  kamen  zur  Subhastation,  fanden  aber  wenig
Käufer,  und  infolgedessen  sank  natürlich  der  Häuserwert.  Auch
die  Zahl  der  Eheschließungen  ging  zurück.  Ein  großer  Teil  der
i&amp;gt;u  Elend  verkommenden  Bevölkerung  suchte  seinen  Lebensunter-4*
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        52

halt  durch  Schmuggeln  zu  verdienen.  In  Hamburg  beispielsweise
war  es  namentlich  von  den  Arbeitern  der  stillstehenden  Zuckersiedereien ­
  bekannt,  daß  sie  sich  auf  diese  Weise  durchschlugen.
Wer  nur  ein  Pfund  Kaffee  von  Altona  nach  Hamburg  unentdeckt
durch  die  Douane  brachte,  hatte  einen  Tagesverdienst  gewonnen.
Die  peinliche  Zolluntersuchung,  die  widerliche  Art  und  Weise,  in
der  die  Douaniers  namentlich  die  Frauen  drangsalierten,  trug
nur  dazu  bei,  einen  giftigen  Haß  gegen  die  Fremdherrschaft  zu
nähren.  Mit  Bedenken  sahen  einsichtige  französische  Beamte,  wie
die  Bevölkerung  auf  diese  Weise  demoralisiert  wurde,  sich  daran
gewöhnte.  Recht  und  Gesetz  nicht  zu  achten.  Selbst  die  barbarischen ­
  Strafen,  die  man  über  die  Schmuggler  verhängte,  machten
keinen  Eindruck  auf  die  arnien  Teufel,  die  der  Hunger  und  die
Verwilderung  zu  ihrem  Gewerbe  trieb.
In  Anbetracht  der  großen  Ausdehnung  des  Schleichhandels
hatte  man  sich  bei  der  Annektion  zur  Einrichtung  von  Spezinlgerichtshöfen
  veranlaßt  gesehen,  und  zwar  von  Standgerichten
(6our8  prevotnios)  für  Schmuggelsachen  und  von  ordentlichen
Zollgerichten  für  Unterschleife  bei  der  Verzollung.  Auf  Schmuggelei
standen  schwere  Zuchthausstrafen,  bis  zu  zehn  Jahren,  und  Brandmarkung. ­
  Die  Einführung  dieser  Gerichte  hatte  die  Folge,  daß
die  Zahl  der  Verhaftungen  und  Verurteilungen  sich  ins  ungeheure
vermehrte.  Sprach  man  doch  von  100000  Schmugglern,  die  in
diesen  Gegenden  ihrem  dunklen  Handwerk  oblagen.  Die  Gefängnisse ­
  waren  überfüllt,  dabei  so  ungesund,  daß  die  Arrestanten
massenhaft  starben.  Aus  Mangel  an  Raum  brachte  man  sie  in
fensterlosen,  kalten  und  feuchten  Kellern  oder  alten  Türnien  unter.
In  Bremen  betrug  die  Sterblichkeit  der  Untersuchungsgefangenen
45  auf  200.  Ein  großer  Teil  der  zu  Zuchthaus  Verurteilten
wurde  deshalb  nach  dem  Bagno  von  Antwerpen  abgeschoben.
Es  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  die  französische  Herrschaft
auch  manche  Verbesserungen  mit  sich  brachte,  namentlich  aus  deni
Gebiet  der  Rechtspflege,  z.  B.  in  der  Vereinfachung  des  Strafprozesses, ­
  obwohl  das  Strafsystem  des  Oocks  psual  als  eine  Verschärfung ­
  gegenüber  der  bisherigen  Praxis  empfunden  wurde.
Aber  selbst  wo  die  französische  Verwaltung  nüt  ihren  Neuerungen
die  besten  Absichten  hatte,  erntete  sie  wenig  Dank.  Ihr  Versuch,
den  Anbau  der  Zuckerrüben  durch  Zwang  einzuführen,  stieß  aus
        <pb n="55" />
        53

den  verdrossenen  Widerstand  der  Landbevölkerung,  und  die  in  den
hanseatischen  Departements  zahlreich  angelegten  Zuckerfabriken
vermochten  trotz  staatlicher  Subvention  nicht  aufzukommen.  Selbst
die  Bauernbefreiung  erregte  in  den  ehemals  oldenburgischen  und
münsterschen  Gebietsteilen  nur  die  Unzufriedenheit  der  Befreiten,
die  sich  in  zahllosen  Prozessen  äußerte.  Alles  Gute  wurde  mehr
als  reichlich  ausgewogen  durch  jene  ebenso  brutalen  wie  unklugen
Eingriffe  in  das  häusliche  Leben  des  einzelnen,  die  zum  Wesen
des  französischen  Regierungssystems  gehörten.  Mehr  noch  als  die
materielle  Schädigung  durch  die  Kontinentalsperre,  z.  B.  die
Erdrosselung  der  ländlichen  Leinenindustrie,  und  durch  die  Militärund
  Steuerlasten  haben  die  rücksichtslosen  Haussuchungen  der
Zoll-  und  Regiebeamten  und  Gendarmen,  die  harten  Strafen  für
geringfügige  Vergehen  —  eine  Reihe  unzweifelhafter  Justizmorde
ist  den  französischen  Behörden  nachzuweisen  —,  die  Zwangsarbeiten
beim  Bau  der  Befestigungen,  der  Jammer,  der  über  viele  Familien
durch  die  Militär-  und  Marine-Konskription  gebracht  wurde,  dazu
beigetragen,  jenen  wütenden  Haß  gegen  die  Franzosen  großzuziehen,
der  sich  in  den  März-Aufständen  des  Jahres  1813  Luft  machte.
In  den  Städten  kam  dazu  die  geistige  Unterdrückung,  die  willkürliche ­
  Behandlung  der  Presse,  die  Verletzung  des  Briefgeheimnisses. ­
  Auch  die  Bestechlichkeit  und  Geldgier  französischer  Beamter
und  Offtziere,  für  die  gerade  aus  dieser  letzten  Zeit  viele  Beispiele ­
  vorliegen,  war  geeignet,  die  Gefühle  der  Verachtung  und
des  Hasses  allmählich  über  die  der  Furcht  obsiegen  zu  lassen.
Kein  Wunder,  daß  die  Stimmung  der  Bevölkerung  im  Jahre
1812  sich  gegen  das  Vorjahr  merklich  verschlechtert  hatte.  Selbst
aus  den  schönfärbenden  Berichten  der  Präfekten  und  Polizeibeamten
  geht  das  hervor.  Man  hatte  sich  endlich  überzeugt,  daß
man  auch  unter  den  veränderten  politischen  Verhältnissen,  nach
formeller  Gleichstellung  mit  den  alten  Untertanen  des  Kaisers,
auf  Gerechtigkeit,  auf  wirkliche  Förderung  nicht  hoffen  durfte.
11m  die  Jahreswende  1811/12  war  die  Spannung  in  dem
wirtschaftlichen  Riesenkampfe  auf  das  Höchste  gestiegen.  Auf  beiden
Seiten  machten  sich  deutliche  Anzeichen  der  Ermattung  bemerkbar.
Denn  auch  Englands  Widerstandskraft  war  nahezu  erschöpft.  Nach
dem  Aufschwung  des  Jahres  1809,  der  auch  1810,  obwohl  vermindert, ­
  fortdauerte,  brachte  das  Jahr  1811  schwere  Rückschläge.
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        54

Die  Rimessen  von  Südamerika  blieben  aus,  der  Absatz  an  Kolonialwaren ­
  auf  dem  Kontinent  wurde  immer  schwieriger,  seitdem
die  Franzosen  den  hermetischen  Grenzverschluß  auch  an  der  Ostseeküste ­
  bis  Schwedisch-Pommern  ausgedehnt  und  auch  Schweden
zur  Annahme  des  Kontinentalsystems  gezwungen  hatten.  Bargeld
zeigte  eine  beängstigende  Abnahme,  die  Bankrotte  häuften  sich,
zahlreiche  Fabriken  feierten,  das  Heer  der  Arbeitslosen  schwoll  an.
Jeder  fühlte,  daß  eine  Entscheidung  herannahte,  und  die  Frage
war  nur:  Wer  würde  länger  aushalten?  Aber  im  Sommer  1812,
als  die  Legionen  des  Imperators  nach  Rußland  marschierten,
ihrem  Geschick  entgegen,  war  die  Antwort  im  Grunde  schon  gegeben. ­
  Die  Handelslage  besserte  sich,  der  südamerikanische  Verkehr
lebte  wieder  auf,  Westindien  verlangte  nach  Zufuhren,  Rußland
öffnete  seine  Häfen,  durch  das  befreite  Portugal  drangen  britische
Waren  nach  Spanien.  England  konnte  stch  regen,  die  Handelsstraßen ­
  der  Welt  standen  ihm  offen,  während  der  Gegner  in  seiner
Zwangsjacke  erstickte.  Die  britische  Regierung  häufte  Schulden
auf  Schulden,  aber  Frankreich  zehrte  sein  Kapital  an  Geld,  Menschen
und  Arbeitskräften  auf.  Auch  ohne  die  russische  Katastrophe  hätte
das  Genie  Napoleons  nicht  mehr  vermocht,  in  dem  Ringen  zwischen
denk  Kontinent  und  dem  meerbeherrschenden  Britannien  den  Sieg
an  seine  Fahnen  zu  fesseln.
        <pb n="57" />
        55

IV.
Die  Befreiung.

Am  Weihnachtsabend  1812  verbreitete  sich  in  Hamburg  die
Nachricht  von  der  Niederlage  des  Kaisers,  vom  Untergange  der
Großen  Armee  in  den  Eiswüsten  Rußlands!
Es  kann  nicht  unsere  Aufgabe  sein,  die  Ereignisse  des  Befreiungsfeldzuges ­
  von  1813  in  den  nordwestdeutschen  Küstenlanden
zu  schildern.  Einige  wenige  Angaben  mögen  genügen,  seinen
Verlauf  in  den  Grundzügen  in  das  Gedächtnis  zurückzurufen.
Die  volle  Gewißheit  über  den  Umfang  der  französischen
Niederlage  in  Rußland  erzeugte  alsbald  bei  der  Beamtenschaft
und  der  Besatzung  der  hanseatischen  Departements  Bestürzung  und
Kopflosigkeit,  während  sich  in  der  Bevölkerung  eine  wachsende
Gärung  bemerkbar  machte.  Es  ist  charakteristisch,  daß  noch  im
Januar  und  Februar  1813  in  Hamburg  kaiserliche  Blankolizenzen
mit  bedeutenden  Vergünstigungen  zum  Verkauf  ausgeboten  wurden,
über  keine  Abnehmer  fanden,  weil  man  den  nahen  Sturz  der  napoleonischen
  Herrschaft  voraussah.  Am  9.  März  räumten  die
Franzosen  Lübeck,  am  18.  zog  Tettenborn,  als  Befreier  mit  unendlichem ­
  Jubel  begrüßt  in  Hamburg  ein.  Zu  beiden  Seiten  der
Wesermündung,  in  Butjadingen  und  Wursten  erhoben  sich  die
Vauern  in  loderndem  Haß  gegen  ihre  Peiniger,  durchzogen  in
tobenden  Rotten  unter  dem  Heulen  der  Sturmglocken  die  Dörfer
und  erstürmten  die  Batterien  bei  Blexen  und  Geestendorf  das
^uzige  Beispiel  eines  wirklichen  Volksaufstandes  im  denkwürdigen
^efreiungsjahr.  Dann  kam  der  Rückschlag.  Vom  Rhein  her
Vandamme  mit  seinem  Korps  heran,  um,  ein  französischer
Alba,  die  Ordnung  durch  den  Schrecken  wiederherzustellen.  Zwei
Mitglieder  der  oldenburgischen  Regierung,  von  Finckh  und  von
"^3er,  die  allzu  unvorsichtig  den  Übergang  zum  altangestammten
        <pb n="58" />
        A

—  56  —
Regiment  hatten  vorbereiten  wollen,  fielen  als  Opfer  ihres  Eifers,
auch  unter  den  friesischen  Bauern  wurde  ein  furchtbares  Strafgericht ­
  gehalten.  In  Hamburg  hatte  der  Senat  die  Verteidigungsmaßregeln ­
  nicht  mit  dem  entschlossenen  Ernste  betrieben,  wie  sie
die  Lage  erfordert  hätte.  Am  30.  Mai  war  die  Stadt  wieder
in  französischen  Händen  und  bekam  nun  die  Rache  für  den  vorzeitigen ­
  Befreiungsjubel  zu  fühlen.  Die  enorme  Strafkontribution
von  48  Millionen  Franken  wurde  über  sie  verhängt  und  mit
schonungsloser  Härte  eingetrieben;  das  ebenfalls  wieder  besetzte
Lübeck  kam  mit  6  Millionen  davon.  In  wenigen  Monaten  schuf
Davout  Hamburg  zu  einer  Festung  ersten  Ranges  um,  und
während  Bremen  im  Oktober,  Lübeck  im  Dezember,  diesmal  endgültig, ­
  die  französischen  Truppen  abziehen  sahen,  hatten  die  unglücklichen ­
  Bewohner  Hamburgs  noch  die  Leiden  des  Belagerungswinters ­
  1813/14  zu  überstehen.  Die  letzte  französische  Regierungsmaßregel, ­
  die  den  Hamburger  Handel  traf,  war  die,  freilich  durch
den  Zwang  der  Umstände  erklärliche,  Entnahme  der  Barbestände
aus  der  Hamburger  Bank  in  Höhe  von  7Vs  Millionen  Mark  Banko.
Erst  am  28.  April  1814,  vier  Wochen  nach  dem  Einzug  der
Alliierten  in  Paris,  flatterte  die  weiße  Fahne  auf  dem  Michaelisturm.
Der  Befreiung  folgte  die  Wiederaufnahme  des  Handels  auf
dem  Fuße.  Am  13.  Mai  wurde  die  Börse,  die  während  der  Belagerung ­
  als  Pferdestall  gedient  hatte,  wieder  eröffnet,  am  17.
langte  das  erste  fremde  Schiff,  die  englische  „Amalia"  von  Hüll
im  Hafen  an,  und  in  der  letzten  Maiwoche  liefen  bereits  59  Schiffe
von  See  her  ein.  In  Bremen  war  die  Schiffahrt  schon  im  November ­
  1813  wieder  eröffnet  worden.  Die  ungeheuren  Vorräte
an  Kolonialwaren  und  englischen  Fabrikaten,  die  auf  Helgoland,
den  Kanalinseln,  zuletzt  auch  in  Bremen  aufgestapelt  worden  waren,
flössen  nun  »ach  Hamburg  ab  und  fanden  bei  zunächst  sehr  hohen,
später  sinkenden  Preisen  raschen  Absatz.  Allmählich  kamen  die
alten  Handels-Institutionen  wieder  in  Gang,  am  Ende  des  Jahres
waren  annähernd  die  normalen  Handelszustände  hergestellt,  die
Ausnahme-Konjunktur  konnte  als  überwunden  gelten.
Es  bleibt  uns  noch  die  Frage  nach  den  Gesamtwirkungen
und  den  dauernden  Folgen  der  Kontinentalsperre  für  die  Hansestädte ­
  zu  beantworten.  Von  den  ungeheuren  Verlusten,  die  die
Städte  seit  1803  erlitten  hatten,  und  die  allerdings  nur  zum  Teil
        <pb n="59" />
        57

in  unmittelbarem  Zusammenhang  mit  der  Sperre  stehen,  lassen
sich  nur  die  der  Staatskasse  annähernd  feststellen.  Wir  brauchen
darauf  nicht  nochmals  zurückzukommen.  Bemerkt  sei  nur,  daß
bloß  ein  geringer  Teil  dieser  Aufwendungen  aus  der  französischen
Kriegsentschädigung  wieder  erstattet  worden  ist.  Für  die  aus  der
Hamburger  Bank  geraubten  Depositen  ist  nach  einem  Vertrage
vom  27.  Oktober  1816  durch  Eintragung  einer  Rente  von  einer
halben  Million  Franken  in  das  französische  Staatsschuldenbuch
Ersatz  geleistet  worden;  diese  entsprach  einem  Kapitel  von  10  Millionen ­
  statt  der  entnommenen  18  Millionen  Franken.  Tie
Schätzungen  der  direkten  Verluste  des  Hamburger  Privatkapitals
durch  Verfügungen  der  französischen  Regierung  gingen  außerordentlich ­
  weit  auseinander,  von  80  bis  150  Millionen  Franken.
Ersetzt  worden  sind  davon  nach  einem  Vertrage  von  1818  ebenfalls ­
  durch  Rentenzahlung  annähernd  52  Millionen.  Lübeck  erhielt
nur  für  die  von  ihm  reklamierten  Verluste  seiner  Bewohner  in
der  Zeit  vom  Juni  bis  Dezember  1813  in  Höhe  von  5,7  Millionen ­
  2  Millionen  Franken  erstattet.  Wieviel  das  Privatkapital
der  drei  hanseatischen  Schwesterstädte  indirekt  durch  die  Einwirkung
der  Kontinentalsperre  verloren  hat,  läßt  sich  auch  nicht  annähernd
berechnen.  Der  Kapitalmangel  hat  sich  noch  Jahrzehnte  fühlbar
gemacht.  Lübeck,  das  an  vem  wiedereinsetzenden  kommerziellen
Aufschmung  nicht  ohne  eigene  Schuld  nur  geringen  Anteil  nahm,
galt  lange  als  eine  herabgekommene  und  nahrungslose  Stadt.  —
Die  Gewinne,  die  einzelne,  teils  durch  den  Schleichhandel,  teils,
nach  dem  Frieden,  durch  Spekulationen  im  Wechselverkehr  auf
London,  durch  das  Steigen  der  Hausmieten  usw.  erzielt  haben,
liegen  diese  Schäden  bei  weitem  nicht  auf.
Die  Zeitgenossen  sind  sich  in  ihrem  Urteil  über  die  Kontinentalfperre
  ziemlich  einig  gewesen.  Als  eine  Maßregel,  die  den  Verkehr
in  der  unnatürlichsten  Weise  gehenimt  oder  abgelenkt,  die  dem
Wohlstände  der  Nation  tiefe  Wunden  geschlagen  hat,  ist  sie  ihnen
ia  Erinnerung  geblieben.  Neuerdings  hat  man  demgegenüber
betont,  daß  die'  festländische  Industrie,  und  zwar  nicht  nur  die
Industrie  Frankreichs  und  der  annektierten  linksrheinischen  deutschen
and  belgischen  Gebiete,  sondern  bis  zu  einem  gewissen  Grade  auch
die  des  rechtsrheinischen  Deutschland  durch  die  Kontinentalsperre
^kräftigt  und  zu  eineni  erfolgreichen  Konkurrenzkämpfe  gegen  den
        <pb n="60" />
        58

englischen  Import  befähigt  worden  sei.  Für  die  linksrheinischen
Länder  kann  man  das  zweifellos  gelten  lassen,  für  den  größten
Teil  des  deutschen  Gewerbegebiets  aber  beschränkt  sich  der  Gewinn/
bei  Lichte  besehe»,  auf  recht  bescheidene  Maße.  Es  kamen  einige
neue  Industrien  auf.  Aber  selbst  die  Rübeuzuckerfabrikation,  die
während  der  Sperre  zweifellos  ihre  Konkurrenzfähigkeit  erprobt
hatte,  ging  ebenso  wie  die  sächsische  Baumwollindustrie  nach  dem
Fall  des  Kontinentalspstems  fast  vollständig  wieder  zugrunde  und
mußte  später  wieder  ganz  von  vorn  anfangen,  wobei  ihr  die  Erfahrungen ­
  der  napoleonischen  Zeit  allerdings  zugute  kamen.  Im
übrigen  erfreute  sich  die  deutsche  Gewerbetätigkeit  gerade  vor  der
Kontinentalsperre  einer  gewissen  Blüte,  und  viele  Industriezweige,
besonders  die  alte  und  ausgebreitete,  meist  für  die  Ausfuhr  arbeitende ­
  Leinenfabrikation  litten  unter  den  Sperrmaßregeln  ungeheuer. ­
  Die  deutsche  Ausfuhr  nach  Großbritannien  überstieg  im
Jahre  1800  den  Betrag  von  4  Millionen  F,  erreichte  dagegen
in  dem  Jahrzehnt  nach  Aufhebung  der  Kontinentalsperre  im
Maximum  nur  2,6  Millionen.  Diejenigen,  die  so  zuversichtlich
der  Kontinentalsperre  eine  belebende  Wirkung  auf  die  deutsche
Industrie  zuschreiben,  sollten  zunächst  sich  die  Frage  vorlegen,  ob
dieser  industrielle  Aufschwung  nicht  ebensogut  ohne  die  Sperre
eingetreten  wäre,  namentlich  wenn  die  vielverheißenden  Anfänge
des  deutsch  -  amerikanischen  Handels  sich  ungestört  hätten  fortentwickeln ­
  können  Jedenfalls  ist  das  Übergewicht  der  britischen
Industrie  in  Deutschland  nach  der  Sperre  entschieden  noch  größer
gewesen  als  vor  derselben.  Wenn  aber  gar  gesagt  worden  ist,
daß  sich  Hamburg  durch  die  Kontinentalsperre  „trotz  aller  schweren
Bedrückungen  aus  der  untergeordneten  Stellung  eines  englischen
Kommissionsplatzes  zu  selbständiger  Geltung  aufgeschwungen"  habe
(Hoeniger),  so  stellt  das  die  Tatsachen  geradezu  auf  den  Kopf.
Wir  bemerkten  ja  schon  oben  in  der  Einleitung,  daß  die  Vorherrschaft ­
  der  englischen  Verkehrsbeziehungen  in  Hamburg  bei  Verhängung ­
  der  Kontinentalsperre  ganz  jungen  Datums  war,  daß
vorher  der  Verkehr  mit  Frankreich  dominiert  hatte,  des  rasch  aufblühenden ­
  Handels  mit  den  Vereinigten  Staaten  nicht  zu  vergessen. ­
  Blau  kann  also  die  Bedeutung  Hamburgs  im  letzten  Viertel
des  18.  Jahrhunderts  kaum  irriger  charakterisieren,  als  mit  den
oben  angeführten  Worten.  Und  wenn  irgend  etwas,  so  hat  gerade
        <pb n="61" />
        59

das  napoleonische  Kontinentalspstem  dazu  beigetragen,  das  durch
die  Revolutionskriege  bereits  hervorgerufene  Übergewicht  des  britischen ­
  Seehandels  zu  einem  erdrückenden  zu  machen.  Auf  keineni
Gebiet  liegt  der  unermeßliche  Gewinn  Englands  aus  der  Kontinentalsperre ­
  klarer  zutage,  als  auf  dem  der  Schiffahrt  und
Reederei.  Seit  der  napolevnischen  Zeit  erst  datiert  der  gewaltige
Vorsprung  der  britischen  Handelsflotte  in  der  Weltschifsahrt.
Wenn  noch  heute,  nach  hundert  Jahren,  die  britische  Handelsflotte
fast  die  Hälfte,  die  deutsche,  trotz  großer  Fortschritte  und  Anstrengungen, ­
  erst  ein  Zehntel  der  Welthandelsflotte  ausmacht,  so
sieht  das  nicht  darnach  aus,  als  ob  dieser  Vorsprung  in  absehbarer ­
  Zeit  eingeholt  werden  könnte.  Vor  den  napoleonischen
Kriegen  besaß  die  Handelsflotte  Großbritanniens  etwa  den  dreifachen, ­
  nach  den  Kriegen  etwa  den  achtfachen  Umfang  der  deutschen.
Bestand  der  Handelsflotten  (in  Tonnen  Tragfähigkeit)
1800  1825
Deutschland  *).  .  .  570000  300000
Großbritannien  .  .  1700000  2400000
Der  Schiffsbestand  Hamburgs  war  von  248  Schiffen  mit
23206  Lasten  (im  Jahre  1798)  auf  101  Schiffe  mit  7616  Lasten
(im  Jahre  1816)  also  auf  ein  Drittel  zusammengeschmolzen.  Um
bie  Jahrhundertwende  gingen  (1800)  377  Schiffe  von  Hamburg
nach  England,  im  Durchschnitt  der  Jahre  1816/20  stieg  deren
Zahl  auf  686,  also  um  80  °/o.  Dabei  hatten  vor  der  Kontinentalsperre ­
  ini  englisch-deutschen  Verkehr  die  fremden  (deutschen  und
sonstigen)  Flaggen  bei  weitem  vorgeherrscht,  nach  derselben  dominierte ­
  zunächst  die  britische,  wenn  sich  auch  mit  den  Jahren
annähernd  ein  Gleichgewicht  herstellte.
Jene  Kennzeichnung  der  Hansestädte  als  „englischer  Faktoreien"
isi  nicht  neu.  Schon  das  berüchtigte  „Manuskript  aus  Süddeutschland" ­
  vorn  Jahre  1820  suchte  mit  diesem  (übrigens  von
Napoleon  stammenden)  Ausdruck  den  norddeutschen  Seeplätzen  dav
Brandmal  undeutscher  Gesinnung  aufzudrücken,  freilich  nicht  für

')  Einschließlich  Schleswig-Holstein  und  Schwedff  ,  %  ^ne  Tragßahlen
  können  nur  annähernde  Geltung  beanspruch.  etraa  g,7
Mmleit  (=  V,  Normallast,  V*  Hamburger  Kommerzlast)  1
Registertonnen  Raumgehalt  (netto  sur  Segelschiffe»  gleichz  1  3
        <pb n="62" />
        —  (30  —
die  Zeit  vor,  sondern  nach  dem  Kriege,  llnb  so  wenig  das  Wort
auf  das  Wesen  und  die  Stellung  der  Hansestädte  im  ganzen  zutraf, ­
  so  muß  man  doch  sagen,  daß  der  Vorwurf  jedenfalls  um
1820  mit  einem  weit  größeren  Schein  des  Rechts  erhoben  werden
konnte,  als  etwa  um  1800  oder  gar  um  1780.  Daß  aber  Hamburg ­
  und  Bremen  dem  Binnenländer  nach  der  napoleonischen
Epoche  noch  mehr  als  bloße  Eingangspforten  des  englischen  Handels
erscheinen  konnten,  als  vor  derselben,  ist  lediglich  eine  Folge  der
Kontinentalsperre.
Von  einer  materiellen  Förderung  der  Hansestädte  durch  die
napoleonische  Wirtschaftspolitik  darf  man  also  gewiß  nicht  reden.
Aber  wie  das  Unglück  im  Leben  des  einzelnen  zum  Segen  ausschlagen
  kann,  so  übt  es  auch  seine  läuternde  Wirkung  im  Leben
der  Völker.  Ein  Gutes  hatten  die  bitteren  Erfahrungen  der
Kontinentalsperre  und  der  Franzosenherrschaft  jedenfalls  gehabt.
Jene  faulen  Träume  von  unbedingter  Neutralität  waren  als
Chimären  erkannt.  Man  begann  in  den  Hansestädten  einzusehen,
daß  das  Heil  schließlich  doch  besser  im  Schutz  eines  größeren
Ganzen,  als  im  Vertrauen  auf  ein  vermeintliches  gemein  europäisches ­
  Interesse  am  neutralen  hanseatischen  Handel  zu  suchen
sei.  Es  genüge,  um  den  ganzen  Unterschied  in  der  inneren  Haltung
der  Hansestädte  zum  deutschen  Vaterlande  vor  und  nach  der  Kontinentalsperre ­
  zu  ermessen,  zwei  Äußerungen  gegenüberzustellen,  die
beide  unter  dem  Einfluß  Johann  Smidts,  des  Bremer  Senators,
zutage  getreten  sind.  Ein  Ungenannter  schrieb  1802  in  dem  von
Smidt  herausgegebenen  „Hanseatischen  Magazin"  u.  a.:  „Ihr
(der  Hansestädte)  Flor,  und  zum  Teil  ihrer  Existenz,  stützt  sich
auf  das  Wohlwollen  aller  Nationen",  und  weiter:  „Ist  aber
die  Handlungs-Freiheit  und  dadurch  auch  die  Selbständigkeit  der
Handlungsstädte  allen  Mächten  wichtig  genug,  und  ein  einzelner
Schutz  bedenklich;  könnte  selbst  für  wichtige  allgemeine  politische
Verwicklungen  und  ausgebreitete  Kriege  der  Reichsschutz  einmal
zu  unwürksam,  oder  gar  einmal,  nach  einer  Europäischen
Staats-Revolution,  aufgelöst  erscheinen,  so  läßt  sich  ja  unfehlbar
das  allgemeine  Handlungsinteresse  aller  Nationen  nicht  sicherer,
als  durch  ihre  allgemeine  Vereinigung  erreichen,  um  die  Selbständigkeit ­
  dieser  Städte,  und  also  auch  der  Hansestädte  insonderheit, ­
  und  ihre  ungestörte  Handlung  im  Kriege  und  Frieden  zu
        <pb n="63" />
        61

erhalten  und  zu  sichern.  Nur  ein  solcher  allgemeiner  Fürsten-Verein
  kann  .  .  .  völlige  Sicherheit  geben".  Im  Jahre  1821
dagegen  entwarf  der  Bremer  Professor  Adam  Storck  in  seiner  auf
Smidts  Veranlassung  verfaßten  Erwiderung  auf  das  „Manuskript
aus  Süddeutschland"  das  folgende  Zukunftsbild:  „Auf  dieses
System  (das  von  dem  künftigen  einigen  Deutschland  zu  schaffende
Zoll-  und  Schiffahrtssystem)  gegründet,  wird  der  Staatskörper
Deutschlands  mit  anderen  Staatskörpern  Navigations-  nnd  Handelsverträge ­
  abschließen.  Dann  wird  die  Zeit  gekommen  sein,  wo
der  Ozean  deutsche  Flotten  unter  einer  Nationalflagge  erblicken
wird.  Wenn  Deutschland  dann  mit  gemeinsam  gefaßten  Maßregeln ­
  auf  Reziprozität  in  Handelsverhältnissen  dringen  kann,  so
wird  auch  die  schönste  Zeit  der  Hansestädte  gekommen  sein,  und
ihre  Blüte  und  ihr  Reichtum  wird  ebenso  im  genauesten  Zusamnienhang
  mit  dem  Reichtum  gesamter  deutscher  Nation  stehen,
wie  es  bisher  immer  der  Fall  gewesen".
Man  braucht  diese  Äußerung  nicht  zu  überschätzen.  Einen
großen  Teil  seiner  Schrift  widniet  der  „Bremer  Bürger"  gerade
dem  Nachweis,  daß  gegenwärtig  Retorsionsmaßregeln  gegen  England ­
  durchaus  untunlich  seien  —  was  nach  Lage  der  Umstände
kaum  zu  bestreiten  war.  Auch  bedarf  es  kaum  der  Erinnerung,
daß  dem  Anschluß  an  den  Zollverein  gerade  in  den  Hansestädten
am  längsten  widerstrebt  wurde.  Aber  die  grundsätzliche  Verschiedenheit ­
  springt  doch  in  die  Augen:  dort  spricht  der  Kosmopolit,
der  das  Deutsche  Reich  mit  kaum  verhehlter  Teilnahmlosigkeit  nur
"och  als  leblose  Mumie  betrachtet,  hier  der  Deutsche,  dem  die
baldige  Einigung  Deutschlands  zu  einem  auch  handelspolitisch
"Äkungsfähigen  Staatskörper  ein  Gegenstand  der  Hoffnung  ist.
Dazwischen  liegt  die  Kontinentalsperre.
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        62

Benutzte  Literatur.
Im  Allgemeinen:
G.  S  erv  i  ht  e§,  L’Allemague  Franqaise  sous  Napoleon  I.  Paris
1904  (vgl.  dazn  die  Rezension  von  Wohlwill,  Zur  Geschichte ­
  der  Hansestädte  im  Zeitalter  der  sranzös.  Revolution
und  Napoleons  I.  Hans.  Geschichtsbl.  1906).
W.  von  Bippen,  Geschichte  der  Stadt  Bremen  Bd.  III.  Bremen
1904.
C.  Mönckeberg,  Geschichte  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg.
Hamburg  1885.
(Die  Abhandlung  desselben  Verfassers,  Hamburg  unter
dem  Drucke  der  Franzosen  1806—1814,  Hamburg  1864,  war
mir  nicht  zugänglich).
E.  Baasch,  Hamburgs  Handel  und  Verkehr  im  19.  Jahrhundert.
Hamburg  1901.
E.  Baasch,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Handelsbeziehungen
zwischen  Hamburg  und  Amerika  (Hamburger  Festschrift  zur
Entdeckungsseier  I.  3.)  Hamburg  1892.
H.  Hitzigrath,  Hamburg  und  die  Kontinentalsperre  (Hamb.  Programm ­
  1900).
M.  H  offmann,  Geschichte  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck.
Lübeck  1889—92.
K.  Klug,  Geschichte  Lübecks  während  der  Vereinigung  mit  dem
französischen  Kaiserreiche  1811—1813.  Lübeck  1856.
A.  T.  Mahan,  The  influence  of  Sea  power  upon  the  French
Revolution  and  Empire  1793—1812.  Vol.  II.  London  1892.
A.  von  Peez  und  P.  Dehn,  Englands  Vorherrschaft.  Aus  der
Zeit  der  Kontinentalsperre.  Leipzig  1912.
Außerdem
Zu  Kapitel  I.
A.  Wohlwill,  Frankreich  und  Norddeutschland  1795—1800
(Hist.  Zeitschr.  51).
Derselbe,  Reinhard  als  französischer  Gesandter  in  Hamburg
1795—97  (Hans.  Geschichtsbl.  1875).
Derselbe,  Hamburgs  Beziehungen  zu  den  auswärtigen  Mächten
(in:  Hamburg  um  die  Jahrhundertwende  1800.  Hamb.  19OO).
        <pb n="65" />
        63

A.  Wohlwill,  Die  Hansestädte  beim  Untergang  des  alten  Deutschen
Reichs  sin:  Histor.  Aufsätze  dem  Andenken  an  Georg  Waitz
gewidmet.  Hannover  1886).
Derselbe,  Zur  Erinnerung  an  die  hanseatischen  Konferenzen  vom
^  Herbst  1806  (Hans.  Geschichtsbl.  1906).
F-  Hildebrand,  Die  hanseatischen  Konferenzen  im  Herbste  1806
(Beiträge  zur  Gesch.  Niedersachsens  u.  Westfalens  Jahrg.  I,
H.  4.  Hildesheim  1906).
E.  Baasch,  Hamburgs  Handel  und  Schiffahrt  (in:  Hamburg  um
die  Jahrhundertwende  1800).
I.  G.  Büsch,  Versuch  einer  Geschichte  der  Hamburgischen  Handlung. ­
  Hamburg  1797.
D.  Maepherson,  Amiais  of  Commerce.  Vol.  IV.  London  1805.
W  Saybert,  Statistical  Annales  of  the  United  States  of  America.
Philadelphia  1818.
Staatsbürgerliches  Magazin  für  Schleswig-Holstein  Bd.  2.
Zu  Kapitel  II.
Bourrienne,  Mernoires.  Vol.  VIII.  Paris  1829.
H-  Hitzigrath,  Die  Kompagnie  der  Merchant  Adventurers  und
die  engl.  Kirchengemeinde  in  Hamburg  1611—1835.  Hamb.
1904.
fon  Halle,  Die  Company  of  Merchant  Adventurers  und  der
Ausgang  ihrer  Niederlassung  in  Hamburg  1807  (Jnternation.
Wochenschrift  1908).
Prell,  Erinnerungen  aus  der  Franzosenzeit  in  Hamburg
1806—1814.  Hamburg  1864.
■Iß'  Kießelbach,  Die  Kontinentalsperre  in  ihrer  ökonomischen  Bedeutung.
  Stuttgart  1850.
R.  Hoeniger,  Die  Kontinentalsperre  und  ihre  Einwirkungen  auf
Deutschland  (Volkswirtschaftliche  Zeitfragen  H.  211)  Berlin
1905.
derselbe.  Die  Kontinentalsperre  in  ihrer  geschichtlichen  Bedeutung
^  (in:  Meereskunde  Jhrg.  I,  H.  5)  Berlin  1907.
Drottboom,  Wirtschaftsgeographische  Betrachtungen  über  die
Wirkungen  der  Napoleonischen  Kontinentalsperre  auf  Industrie
Nr  un ^  Handel  (Bonner  Diss.  1906).
F.  Spiering,  Kurze  Erzählung  der  Einnahme  der  Insul
Helgoland  und  des  Betragens  der  Engelländer  daselbst  (Zeitschft.
9  sJ 5 '.  ® ere ' n ^  f.  Schleswig-Holstein.  Geschichte  31).
^)^^inner.  Die  deutsche  Grönlandfahrt.  Berlin  1913.
^.-vivernois,  Ullets  du  LIocus  Continental.  1809.
-  von  Gülich,  Geschichtliche  Darstellung  des  Handels,  der
Gewerbe  und  des  Ackerbaus  der  bedeutendsten  Staaten  unserer
Zeit  Tabellenband.  Jena  1830.
        <pb n="66" />
        I

64

Zu  Kapitel  III

A.  Wohlwill,  Napoleon  und  die  Hansestädte  im  Herbst  1809.
Zeitschft.  d.  Ver.  f.  Hamb.  Gesch.  Bd.  7).
Derselbe,  Der  Eintritt  der  Hansestädte  in  den  Rheinbund  1809
(ebenda).
A.  C.  Wedekind,  Jahrbuch  sür  die  hanseatischen  Departements,
insbesondere  das  Departement  der  Elbmündungen.  Hamburg

1812.

P.  Darmstädter,  Studien  zur  napoleonischen  Wirtschaftsgeschichte
(Vierteljahrschrift  s.  Sozial-  u.  Wirtschaftsgeschichte  2  und  3).
A.  Cunningham,  British  Credit  in  the  last  Napoleonic  War
(Girton  College  Studios  No.  2).  Cambridge  1910.
F.  Stuhr,  Die  napoleonische  Kontinentalsperre  in  Mecklenburg
1806—13  (Jahrbücher  d.  Ver.  s.  Meckl.  Geschichte  u.  ^Altertumskunde ­
  71).
F.  Thimme,  Die  inneren  Zustände  des  Kurfürstentums  Hannover
unter  französisch  -westfälischer  Herrschaft  1806—13.  Bd.  II.
Hann.  u.  Leipz.  1895.
I.  Kretzschmar,  Napoleons  Kanalprojekt  zur  Verbindung  des
Rheins  mit  der  Elbe  (Zeitschft.  d.  Hist.  Ver.  für  Niedersachsen ­
  1906).
A.  Wohlwill,  Die  Verbindung  zwischen  Elbe  und  Rhein  durch
Kanäle  und  Landstraßen  nach  den  Projekten  Napoleons  I.
(Mitt.  d.  Ver.  f.  Hamb.  Geschichte  7.  Heft).

Zu  Kapitel  IV.

G.  Rüthning,  Oldenburgische  Geschichte  Bd.  II.  Bremen  1911.
G.  Seelig,  Hamburgs  Handelslage  nach  dem  ersten  Pariser
Frieden  (Annalen  des  Deutschen  Reichs  1902).
M.  Peters,  Die  Entwicklung  der  deutschen  Reederei  seit  Beginn
des  19.  Jahrhunderts  Bd.  I.  Jena  1899.
Manuskript  aus  Süd-Deutschland,  herausgegeben  von  George
Erichson  (Lindner).  London  1820.
(M.  I.  Haller),  Sechs  Briese  über  den  Handel  der  Hansestädte,
von  einem  Hamburger.  Bremen  1821.
Über  den  wichtigen  und  allgemein  nützlichen  Einfluß  der  Reichssreyen
  Hansestädte  in  die  Handlung  aller  Länder  (Hanseatisches
Magazin,  Hrsg,  von  I.  Smidt,  Bd.  6.  Bremen  1802).
(Adam  Storck),  Über  das  Verhältnis  der  freien  Hansestädte  zum
Handel  Deutschlands.  Von  einem  Bremer  Bürger.  Bremen
1821.
        <pb n="67" />
        üerlag  von  Duncker  &amp;amp;  ^umblot  in  München  und  Leipzig.

Berichte  über  die  Versammlungen  deutscher
Historiker.

II.

In  Leipzig

1894.

preis

1

M.

20

Pf

III.

In  Frankfurt  a.  IN.

1895.

1

20

IV.

In  Innsbruck

1896.

1

„

40

V.

In  Nürnberg

1897.

I

40

VI.

In  halle  a.  S.

I960.

I

40

VII.

In  Heidelberg

1903.

I

„

40

„

VIII.

In  Salzburg

1904.

1

„

80

„

IX.

In  Stuttgart

1906.

I

„

60

„

X.

In  Dresden

1007.

1

„

60

„

XI.

In  Straßburg

1909.

I

„

80

„

XII.

In  Braunschweig

1911.

„

1

„

40

„

Geschichte  der  Tagesliteratur  während  der
Freiheitskriege.
von
Paul  Czygan.
(Publikation  des  Vereins  für  die  Geschichte  von  (Vst-  und  Westpreußen.)
I.  Band.  II.  Band.  Erste  und  zweite  Abteilung.
Beide  Bände  zusammen,  Preis  30  IN.

Geschichte  Bismarcks.

von  Max  Lenz.
Dritte,  verbesserte  und  ergänzte  Kuflage.
Preis  8  IN.,  gebunden  9  IN.  60  Pf.
von  ,  Theodor  von  Jjeigct  in  der  „allgemeinen  Zeitung",  München!  Ls  zeugt
£ e  Urteil  des  deutschen  Lesepublikums,  daß  die  „Geschichte  Bismarcks"  von  Max
Sorfl  ^° n  * n  k r * ttcr  Auflage  erschienen  ist.  Der  Verfasser  hat  von  den  Ergebnissen  der  neuesten
ausa'^r* 9  au ^  ^ em  der  Kriege  und  diplomatischen  Waffengänge  von  1866  und  1870  so
Die  *0*96«  ^brauch  gemacht,  daß  tatsächlich  von  einem  neuen  Werk  gesprochen  werden  darf.
-trafM*^"^  Lichtung  des  ungeheuren  (huellenstoffes,  die  Vornehmheit  der  Auffassung,  die
einen  ^  Unö  Geschlossenheit  der  Komposition,  die  Treffsicherheit  des  Ausdrucks  weisen  dem  Such
^  Ehrenplatz  unter  den  vornehmsten  Werken  unsrer  Geschichtsschreibung  an.
Rämmereiregister  der  Sioöt  Riga
1348-1361  und  1405—1474.

Herausgegeben  von  der
Gesellschaft  für  Geschichte  und  Altertumskunde
der  Gstseeproviuzen  Rußlands.
Bearbeitet  von
ktugust  von  vulmerincq.
I.  Band.  Preis  13  IN.  II.  Band.  Preis  17  IN.  20  Pf.
        <pb n="68" />
        Pierersche  hofbuchdruckerei  Stephan  Geibel  8-  Co.  in  Ritenburg.

Verlag  von  Duncker  &amp;amp;  fjumblot  in  München  und  Leipzig.

Veröffentlichungen  des  Vereins
für  Geschichte  der  Mark  Brandenburg.
Regesten  der  Markgrafen  von  Brandenburg
aus  askanischem  Hause.
von
Hermann  Rrabbo.
I.  Lieferung,  preis  4  M.  40  Pf.  II.  Lieferung,  preis  4  M.  40  Pf.
III.  Lieferung,  preis  4  M.  40  Pf.
Deutsche  Literaturzeitung:  Die  Sammlung  der  Regesten  ist  mit  Fleiß  und  Bedacht
sowie  sorgfältigster  Benutzung  und  Verwertung  der  Literatur  aus  Urkunden  und  chronikalischem
Material  angefertigt.  Die  äußere  Unordnung,  nach  dem  Schema  der  liaiserregesten,  der  Regesten
der  Mainzer  Erzbischöfe  und  ähnlicher  Werke,  ist  übersichtlich  und  praktisch.  Rurz,  dieses  für
die  ältere  Geschichte  Brandenburgs  und  des  damaligen  Rordostdeutschlands  so  wichtige  Werk
liegt  in  den  besten  Händen.

Die  kurmärkischen  Stände
im  letzten  Drittel  des  sechzehnten  Jahrhunderts.
von
Marlin  Hatz.
Erster  abschnitt.  Preis  IO  M.  40  Pf.

Uurmärkische  Ständeakten
aus  der  Regierungszeit  Uurfürst  Joachims  II.
Herausgegeben  von
Waller  Friedensburg.
Erster  Land:  1535  —  1550.
preis  24  M.  80  Pf.

Das  Tabaksmonopol  Friedrichs  des  Großen.
von
&amp;lt;E.  p.  Reiinann.
Preis  9  m.  40  Pf.
        <pb n="69" />
        o

—  49  —

I  &amp;gt;1

Z  Z&amp;lt;

15

ß  00

aj  O
EL  M

auf  einige  geringe  Zugeständnisse  blieben  jedoch  alle  diese
unerfüllt.  Das  Ministerium  sagte  wohl  eine  Prüfung
~ 1  im  Drang  der  Umstände  geriet  alles  in  Vergessenheit.
:  lge  wurde  über  die  Errichtung  eines  Entrepot  verhandelt,
&amp;gt;es  Magazines  zur  Lagerung  der  eingeführten  und  verlolonialwaren
  unter  Zollverschluß,  aus  dem  sie  innerhalb
|  zrenzten  Zeit  entnommen  und  ohne  nochnialige  Zollzahlung
lnkreich  und  Holland  versandt  werden  konnten.  Nachdem
ichtung  eines  Entrepot  reel,  d.  h.  eines  wirklichen  Ma-^
  äudes,  vorläufig  an  der  Platzfrage  gescheitert  war,  wurde
:  t  Dekret  vom  Juni  1812  wenigstens  das  Entrepot  fiktif,
erung  in  einem  beliebigen  vom  Eigner  anzugebenden
,  genehmigt.  Bedeutenden  Umfang  hat  dieser  Verkehr
-.icht  erlangt.  An  Lizenzen  wurden  während  des  Jahres
tsächlich  kaum  drei  Dutzend  in  den  drei  Hansestädten  bef
  Grund  deren  Waren  im  Werte  von  6,2  Millionen  Franken
|  ausgeführt  wurden;  eine  Einfuhr  stand  dem  überhaupt
jenüber.  In  den  Lübecker  Hafen  lief  während  der  Jahre
f  ld  1812  kein  einziges  Schiff  ein.  Den  Reedereibetrieb
*  besonders  die  Vorschrift,  daß  ein  Drittel  des  Werts
fuhrladungen  in  Lyoner  Seidenstoffen  bestehen  mußte,  eine
_j:  [/  die  natürlich  durchaus  nicht  für  diese  entlegenen  Teile
-  hes  paßte.  Bisweilen  wurde  deshalb  den  Reedern  geie
  Seide  statt  seewärts  aus-,  nach  Deutschland  einzuführen,
bei  der  Ausfuhr  durch  westfälisches  Leinen  zu  ersetzen.
^  Absatz  der  im  Frühjahr  1811  in  so  großen  Massen  aus
importierten  Kolonialwaren  nach  Binnendeutschland  beben ­
  größten  Schwierigkeiten.  Seitdem  die  verschärften
en  Maßnahmen  den  direkten  Schleichhandel  von  Helgoder
  deutschen  Nordseeküste  unterbunden  hatten,  richtete
englische  Verkehr  hauptsächlich  nach  der  Ostsee,  wobei
und  die  kleine  Insel  Hanöe  als  Hauptstapelplätze  dienten,
e  englischen  Handelsagenten  und  zum  Teil  unter  Miter
  preußischen  Regierung,  die  den  Schleichhandel  zu  einer
Finanzquelle  machte,  wurden  nun  Preußen  unb  Sachsen
it  Kolonialwaren  überschwemmt,  daß  die  mit  dem  hohen
en  Zoll  belasteten  Vorräte  der  hanseatischen  Kaufleute
icht  aufkommen  konnten.  Wir  haben  also  das  eigentüml.
  d.  H.  Geschichlsv.  IX.  1913.  4
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
