Kapitel IV. Eigentum und Erblichkeit. Man hört oft sagen, daß das Eigentum die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung ist. Es ist jedenfalls eine der größten Einrichtungen nicht nur der Volkswirtschaft, sondern der Kultur. Wir haben nicht die Absicht, in diesem kleinen Kapitel einen Rundgang durch diese zu machen, ich werde mich nur darauf beschränken, zu zeigen, wie lange es gedauert hat, bis diese „Grundlage der Kultur" sich herausgebildet hat, und wie sie im Begriff ist, sich umzubilden, oder genauer gesagt, sich zu verbilden. Entwicklung des Eigentums. Wir haben schon die Aneignung ­ in ihrer einfachsten Form beobachtet, nämlich die durch das körperliche Bedürfnis der Ernährung bedingte Aneignung: ­ die Einverleibung dessen, was man ißt, was man verschlingt, oder wenigstens dessen, was man zum Munde führt — wie bei den Kindern oder Eichkätzchen, von denen ich erzählt habe. Das war die unbestreitbarste Besitzergreifung, sie fällt zusammen mit dem Verzehren. Aber das Gefühl der Aneignung dehnt sich schnell auf alle Gegenstände aus, die die Hand ergreifen und berühren kann. Alle Rechtsstudenten wissen, daß im römischen Recht die eigentliche Form der Besitzergreifung „mancipatio“ hieß, welches von zwei lateinischen Worten herkommt, die bedeuten: mit der Hand ergreifen. Also ursprünglich ­ waren nur die Gegenstände, die man ergreifen und handhaben konnte, als aneigenbare Gegenstände angesehn. Und so ist es ganz natürlich mit denjenigen Dingen, die aus der Hand des Menschen in Gestalt von Erzeugnissen seiner Arbeit hervorgehn. Das sind zunächst die ersten Werkzeuge ­ und die ersten Waffen: der geschnittene oder geglättete