Eigentum und Erblichkeit. 45 eigentum als ein kleines Landstück um das Haus herum, das man juger nannte, und das nicht größer als ein Viertel Hektar war. Aber das Eigentum hat sich nicht auf diese engen Grenzen beschränkt, die die Hand berühren oder der Blick umfassen kann. In dem Maße, wie der Pflug den Boden urbar machte, ist das Eigentum dem Pfluge gefolgt bis zum Ende der Furche, und dort hat es den geheiligten Grenzstein hingesetzt, den ein Gott behütet, der Gott Terminus. Aber wird es diesen Grenzstein, den es selbst hingesetzt hat, achten? Nein, unersättlich, wird das Eigentum sich endlos ­ ausdehnen, indem es das freie Land in sich aufnimmt, bis es das Land ganz bedeckt hat. Es wird „Großbcsitz" werden, nicht nur eine wirtschaftliche, sondern eine politische Einrichtung, ­ die das Feudalsystem und den Adel schassen wird. Aber mit welchem Recht? Denn wo es sich um das bewegliche Eigentum oder sogar um das kleine Grundeigentum handelte — sei es nun um jene beweglichen Dinge, die der Mensch in seine Hand nahm, sei es um das von ihm bewohnte Haus, in dem er seinen Herd gründete und seine häuslichen Götter unterbrachte, ­ sei es um den Flecken Erde, den er mit seiner Pflugschar ­ bearbeitete — da sah man noch eine materielle Besitzergreifung, ­ aber in dem Maße, wie sich das Eigentum ausdehnt und die Erde umfaßt, worauf stützt es sich? Nicht mehr auf tatsächliche Inbesitznahme kann sich das Eigentum an gewaltigen Domänen gründen, wie denen Englands, Rußlands, Italiens, Amerikas, die Tausende Hektar umfassen, ­ auch nicht mehr auf die Arbeit ihrer Besitzer; denn diese großen Ländereien sind ihrer Zeit nur durch die Arbeit der Sklaven, der Leibeigenen oder der Pächter angebaut worden. Welches sind also die ursprünglichen Rechte auf den Großgrundbesitz? ­ Es ist die Eroberung. Die Geschichte kann keinen Zweifel über diesen Punkt bestehn lassen. Die ersten großen Domänen schuf die Eroberung, zunächst die mit den Waffen, später die durch Enteignung der ursprünglichen Besitzer, und zwar vermittelst von Gesetzen, welche die Erobererklasse selbst geschaffen hat. Die Römer gaben sich in diesem Punkte keinen Illusionen hin. Das Eigentum am Boden, das sie als das achtenswerteste ansahn, war das durch den Krieg geschaffene: Das Wort „quiritisches Eigentum", das bei den Römern das Eigentum schlechthin bezeichnet, das typische Eigentum, das Eigentum von Rechtswegen, das ist das Wort, welches den Mann mit der Soldatenpike bezeichnete. Es war das durch das