62 Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre. Stellt man sich nicht auf den Standpunkt der Nützlichkeit, sondern auf den der Gerechtigkeit, so ist das Ausleihen auf Zinsen ganz und gar vernünftig, und das unentgeltliche Ausleihen ­ erscheint als eine widersinnige Idee, wenn man es nicht zu einem Wohltätigkeitsakt machen will wie bei gewissen Hilsswerken. Es erscheint sogar so gesetzmäßig und gerecht, daß man sich zunächst fragt, wie man das hat bestreiten können. . . Und doch ist es unaufhörlich bestritten worden durch die Jahrhunderte ­ hindurch. Warum? Weil man sagte, es ist nicht dasselbe, Geld zu verleihen oder ein Stück Land zu verleihen. Es sind da drei wesentliche Unterschiede: 1. Das Land bringt Früchte hervor; es ist also ziemlich natürlich, daß derjenige, der es pachtet und sich an diesen Früchten bereichern wird, einen Teil davon dem Eigentümer ­ wiedererstattet, und zwar in natura oder in Geldeswert. ­ Zudem ist das sichtbar, während man bei einem Sack Geld oder einem Bündel Banknoten zunächst nicht sieht, daß dieser Sack Früchte trägt. Eine Kuh produziert Milch und Kälber, eine Henne legt Eier, ein Stück Land trägt Ernten; aber ein Beutel Geld nichts. Und doch besagt das griechische Wort für „Zins" (tolws) Gebären. Deshalb erhob der große griechische Philosoph Aristoteles Einspruch: „nein", sagte er, „das Geld bringt keine Jungen hervor!" Er hatte recht, wenn der Sack Geld in einem sichern Koffer aufbewahrt werden müßte; es ist offenbar, daß man nach Verlauf eines Jahrs in dem Geldsack keinen Pfennig mehr finden würde. Aber dem ist nicht mehr so, wenn der Sack Geld durch den Austausch in fruchtbringendes Kapital verwandelt wird; nun hindert aber nichts, mit dem Sack Geld eine Kuh zu kaufen, die ihrerseits jungen wird. 2. Das Land gibt einen sichtbaren Ertrag, den man der Menge nach abschätzen kann. Wenn ein Eigentümer sein Land auf Pacht hergibt, "weiß man ungefähr, was es bringen wird an Hektolitern Wein oder Getreide, an Säcken Kartoffeln oder Körben Obst. Da man weiß, was das Einkommen aus dem Lande ist, kann man also mehr oder weniger genau abschätzen, ob der Anteil, der dem Eigentümer zukommen wird, gerecht oder übertrieben sein wird, besonders wenn dieser Anteil ln natura geliefert wird. Wenn aber das Ausleihen in Gestalt von Geld stattfindet, haben wir keine Norm, die uns gestatten dürfte, abzumessen, welches (wie man sagt) „der Zinsfuß sein muß", das bedeutet das Verhältnis der jährlich zu zahlenden Summe zum