Kapitel VH. Wettbewerb und Zusammenarbeit. Die wirtschaftliche Welt, so wie sie sich uns darstellt mit den von uns vorgeführten wesentlichen Charakterzügen, mit dem Eigennutz als Beweggrund und dem Gewinn als Ziel — mit der Trennung zwischen Eigentum und Arbeit, die von der Erblichkeit, dem Zinsleihen und der Rente herrührt — mit der durch das Lohnwesen geschaffenen Trennung zwischen Kapitalisten und Proletariern — diese Welt scheint der Ver wirklichung sozialer Gerechtigkeit und des sozialen Friedens kaum günstig zu sein. Und doch geht diese Welt schlecht und recht weiter, und die Volkswirtschaftler, wenigstens die der liberalen Schule, haben sich bemüht zu beweisen, daß sie besser im Gang sei als es den Anschein hat, weil sie von gewissen Gesetzen regiert wird, die sie Naturgesetze nennen, und die letzten Endes das allgemeine Wohl zu sichern bestimmt seien. Die optimistische Auffassung der Wirtschaftsordnung, so weit man in wenigen Zeilen ein und ein halbes Jahrhundert Geschichte und Hunderte von Bänden Theorie zusammenfassen kann, ist die folgende: 1. Der Mensch wird vom Eigennutz geleitet, der ihn dazu treibt, bei allen Handlungen des Wirtschaftslebens den höchsten Gewinn zu suchen, und dieser Eigennutz bildet die durch nichts zu ersetzende Triebfeder seines Handelns. 2. Aber die individuelle Verfolgung des Nutzens steht keineswegs im Gegensatz zu dem allgemeinen Interesse: im Gegenteil, denn es spornt jeden Erzeuger an, das am besten Verkäufliche zu produzieren. Was wird nun nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage zum höchsten Preis verkauft, an Waren oder Diensten? Doch wohl das, was am meisten verlangt wird, was im wirtschaftlichen Sinne des Wortes das