Wettbewerb und Zusammenarbeit. ’8T bett Preis bet Waren zu erhöhen ober an bet Qualität zu sparen, inbem er Rohstoffe von geringerer Qualität beMtzch und inbem er auf bie abschüssige Bahn bet Lebensnttttelfälschung sich begibt. Was bas Gesetz bes Wettbewerbes anlangt, welches bie Volkswirtschaftler gern — wie bie Juristen, wenn sie von bet Verjährung sprechen — als ben „Beschützer bes Menschengeschlechts" bezeichnen möchten, so müßte man sich über bie Bedeutung bieses Wortes verstänbigen; benn es hat zwei streng verschiebene Bebeutungen. Soweit ni au unter freiem Wettbewerb die Freiheit ber Arbeit, bie Freiheit bes Austauschs und ber Beförderung, die offene Tür, die sperrangelweit offene, zwischen allen Ländern ­ versteht — in diesem Sinne sind bie dem Wettbewerb zugeschriebenen Wohltaten nicht übertrieben; in diesem Falle ist es richtig, daß er der Beschützer der Verbraucherinteressen ist, und daß diese es grausam empfinden werden, wenn er einmal aussetzt, wie das seit dem Kriege der Fall war. Aber der Wettbewerb im gewöhnlicheren Sinne des Wortes (noch besser durch das englische Wort competition gekennzeichnet) ­ ist der Krieg aus wirtschaftlichem Gebiet, der Kampf ums Dasein (struggle for life); was diesen anlangt, so haben wir keinen vernünftigen Grund, ihn in einer normalen Gesellschaft beizubehalten, und wir hoffen ihn bald durch sein Gegenteil, die Zusammenarbeit, ersetzt zu sehn. In dieser Gestalt schafft der Wettbewerb nur eine Vergeudung von Kräften und Gütern, und wenn der Verbraucher auch manchmal ­ von den Schlägen, die sich die Konkurrenten versetzen, Nutzen ziehen mag, so ist das doch eben nur gelegentlich und zeitweise der Fall. Er kann in der Tat kaum einer der beiden folgenden Eventualitäten entgehn: Entweder werden sich die Konkurrenten, kampfesmüde, auf seine Kosten versöhnen, das heißt, einen Bund schließen. Dieser Bund, der Trust oder Kartell heißt — oder der selbst ohne diese großklingenden Namen ganz einfach in dem stillschweigenden Einverständnis aller Händler ein und derselben Stadt, der Fleischer, Bäcker, Krämer, Ärzte usw. besteht, daß sie nämlich zum selben Preis verkaufen sollen — dieser Bund wird immer häufiger: er wird sogar das allgemeine Gesetz des Handels. Ein Kaufmann, der zu einem niedrigeren Preise als seine Konkurrenten verkaufen würde, würde disqualifiziert werden, selbst wenn er nicht