Wir haben auf diese Möglichkeit schon in unsern‘ frühern Eingaben hingewiesen und betont, dass nicht alle Aktiengesell- schaften an den Platz Zürich gebunden seien, sondern ebensogut ihr Domizil in Basel oder anderswo aufschlagen könnten. Man hat uns nicht geglaubt. Jetzt stehen wir vor der Tatsache, dass die grösste Aktiengesellschaft des Kantons Zürich, die Schweizerische Kreditanstalt, die mit ihren accessorischen Instituten (Bank für Orientalische Eisenbahnen und Bank für elektrische Unter- nehmungen) nach dem Entwurf an Staats- und Gemeindesteuern Fr. 951,000 bezahlen müsste, in vorbeugender Weise in Basel Fuss gefasst und die dortige Filiale der Oberrheinischen Bank in Mannheim in sich aufgenommen hat. Sie wird nun in Zukunft einen beliebig grossen Teil ihres Kapitals auswärts ver- Steuern. Ferner dürfte bekannt sein, dass andere Aktiengesell- schaften, die nur aus wenigen meistens der gleichen Familie an- gehörigen Teilhabern bestehen, beabsichtigen, bei Annahme des Gesetzentwurfs sich in Kollektivgesellschaften zu verwandeln. Auf diese Weise würden dann die Teilhaber Kapital und Ertrag bloss einmal versteuern und der gehoffte Mehrertrag für Staat und. Gemeinden sich in einen Minderertrag verwandeln. Als weitere Folge ist zu erwarten, dass im Kanton Zürich neue Aktiengesellschaften kaum mehr gegründet, dass bei zürcherischen Unternehmungen auswärtige Kapitalien sich nur ausnahmsweise noch beteiligen und dass umgekehrt ’die zürcherischen Kapitalien in vermehrtem Masse auswärtigen Unternehmungen sich zuwenden würden. Wer hätte also die Folgen der scharfen Bestimmungen Segen die Aktiengesellschaften zu tragen? Etwa das Grosskapital, Segen das sie in blindem Eifer gerichtet werden? Nein, das Grosskapital wüsste, sich schon zu helfen. Not leiden würden Handel und Industrie und damit indirekt auch die zürcherische Ar- beiterschaft, die keine lohnende Arbeitsgelegenheit mehr fände; Not leiden würde das Gewerbe, dessen Gedeihen im engen Zusammen- hang steht mit dem Blühen von Handel und Industrie; Not leiden würde die Landwirtschaft, die ihre Produkte nur zu guten Preisen Verwerten kann, wenn die Existenzbedingungen für sämtliche übrige Bevölkerungsklassen günstig sind; Not leiden würden mit einem Worte alle diejenigen, welche im Kanton Zürich mit ihrer Hände Arbeit Verdienst suchen müssen. Höchst bedenklich ist endlich auch die Vorschrift, dass die Staatssteuer für die Dividende der zürcherischen Aktionäre zur