Einkommen Steuer Einkommen Steuer Einkommen Steuer Fr. Fr, Fr. Fr. Fr. Fr 31600 1512 32800 1596 34000 1680 31700 1519 32900 1603 34100 1687 31800 1526 33000 1610 34200 1694 31900 1533 33100 1617 34300 1701 32000 1540 33200 1624 34400 1708 32100 1547 33300 1631 34500 1715 32200 1554 33400 1638 34600 1722 32300 1561 33500 1645 34700 1729 32400 1568 33600 1652 34800 1736 32500 1575 33700 1659 34900 1743 32600 1582 33800 1666 35000 1750 32700 1589 33900 1673 _ 2. Für Einkommen über Fr. 35,000 beträgt die Steuer Je Fr. 5 vom Hundert Franken. 3. Von den Steuerbetreffnissen werden abgerechnet: für Haushaltungsvorstände Fr. 2, für jedes zur Familie des Haushaltungsvorstandes gehörige Kind unter 14 Jahren Fr. 1'/2, für jede arbeitsunfähige Person (Eltern, Geschwister etc.), deren Unterhalt einem Steuerpflichtigen obliegt Fr. 1'/2. 8 9. Für die im Kanton Zürich domizilierten wirtschaftlichen Ge-Nossenschaften, die unter Ausschluss von Gewinn für ihre Mitglieder Geschäfte besorgen, gelten die nachfolgenden besondern Bestimmungen. - 1. Genossenschaften für den Absatz der Berufserzeugnisse der Mitglieder, für die Anschaffung der zu ihrem Gewerbebetrieb erforderlichen Hilismittel und für Gegenstände des täglichen Verbrauchs, ferner Genossenschaften, die auf Grundlage der Gegen-Seitigkeit Versicherungen abschliessen, entrichten — vorausgesetzt, dass sie jederzeit neue Mitglieder ohne erschwerende Bedingungen aufnehmen — die Einkommenssteuer nach $ 8: a. von vier vom Hundert des reinen. Vermögens der Genossenschaft mit Ausnahme der Reservefonds ; b. vom Ertrage der Reservefonds ;