Zum Teil für andere Prozeduren und deshalb auch unter anderen Bedingungen ist die Nachtarbeit zu gestatten. Die Einschränkungen sollten. hier aus hygienischen und moralischen Gründen unseres Erachtens noch schärfer sein: Nachtarbeit schen abends 8 Uhr. und Werktagen Zzwi- an. Vor- gewöhnlichen morgens..d:; Uhr, (an abenden von Sonn- und gesetzlichen Festtagen zwi- schen abends 5 Uhr und morgens 5 Uhr des darauf folgenden Sonn- oder gesetzlichen Festtages) kann gestattet werden: 1. für eine bestimmt anzugebende Zahl von Ar- beitern: a) wenn die Herstellung des Arbeitsproduktes b) an Stunden gebunden ist, welche auf die Nachtzeit. entfallen; wenn es sich um eine wachende, körperlich. wenig Arbeit handelt; wenn eine Unterbrechung des Betriebes Gefahr für Personen oder Schaden an Fabri- katen, Materialien oder Anlagen zur Folge vorwiegend über- anstrengende hätte; wenn Dauerproben angestellt werden müssen; wenn durch Hilfsarbeiten bei Nacht Gesund- heit und Sicherheit der Arbeiter am Tage gefördert werden; 2. für eine beliebige Zahl von Arbeitern: in Not- fällen. Wir stellen also hier die Forderung auf, dass ausser in Not- tällen, Wo die gleichen Bestimmungen zur Anwendung kämen, wie bei Ueberzeit- und Sonntagsarbeit, beim Einschichtenbetrieb Nachtarbeit zwischen abends 8 Uhr und morgens 5 Uhr (an Vor- abenden von Sonn- und Festtagen von abends 5 Uhr an) für eine bestimmt anzugebende Zahl von Arbeitern nur unter fünf ganz Senau umschriebenen Voraussetzungen bewilligt werden dürfen. Die fünf Ausnahmen : sind das Wenigste, das die Industrie ihrer Ss : . . lbsterhaltung wegen verlangen muss; sie gehen weniger weit Art. 12