Es ist dies eine sehr rationelle Neuerung. Aus dem Berichte der Fabrikinspektoren geht hervor, dass sie nicht nur Notfälle im eigenen Betriebe, sondern auch solche in demjenigen des Bestel- lers berücksichtigt wissen möchten *), was durchaus am Platze ist, aber im Gesetze auch ausdrücklich gesagt werden muss. Unser Vorschlag lautet: Veranlasst. ein: zwingender. Nottall. im Art. 14, eigenen Betriebe oder in demjenigen des Be- Stellers dieAbweichung von der gesetzlichen Arbeitszeit, ohne dass die techtzeitige Ein. holung einer Bewilligung möglich ist, so hat der Fabrikinhaber am nächstfolgenden Tage Hnfier Angabe der Gründe um die nachträg- liche Genehmigung einzukommen. Rs 6 Bericht an das Industriedepartement, Seite 38,