denen Durchschnittszahlen bewegen sich zwischen 15 Rappen und 2 Franken auf 1000 Franken Lohn. Dies sind gewiss keine hohen Beträge. Können wir uns nun nicht mit dem Antrage auf voll- ständige Abschaffung der Bussen befreunden, so erklären wir uns dagegen mit der Anregung einverstanden, das Maximum auf ein Viertel des Tagesverdienstes zu reduzieren. Ueber die ausgefällten Bussen sollen nach einem vom Bundesrat festzustellenden Formular besondere Verzeichnisse geführt werden (Artikel 30, Ziffer 1). Die Bussen sind selbstredend auch weiterhin im Interesse der Arbeiter Unser Antrag lautet : Zu verwende Die Verhängung von Bussen für Vergehen gegen die Ordnung ist bis auf ein Viertel des Tagesver- dienstes des Fehlbaren zulässig. Die Bussen sind im Interesse der Arbeiter, namentlich für Unter- stützungskassen, zu verwenden. Zur Unterstützung unserer Anschauung wollen wir nicht unterlassen, eine bemerkenswerte Stelle aus dem Amtsberichte der Fabrikinsp für die Jahre 1890/91*) anzuführen. Sie ist ver- D Schuler und lautet: Abschaffung der Bussen wäre, soweit ich kann, ein zweifelhaftes Geschenk für die Arbeiter, überdrüssig würden. Kommen ja doch in allen und Versammlungen der Arbeiter auch Busse: ungebührliches Benehmen u. s. w. Warum “abriken derselben so leicht entraten können? der Arbeitgeber sei Richter in eigener Man kann freilich h einwenden, Sache. Das trifft jedoch nur zu, wo die Busse vorher nicht fixiert 'Sl, wie so gewöhnlich die Verspätungsbussen. Die Tragweite des Bussenr chts ist keine grosse mehr, seit Grund und Betrag der Busse; ich rt wird. Und wo findet am häufigsten das Büss statt? Vor allem aus, wo viele Kinder beschäftigt Werde Verweise fruchten bei denselben selten, andere Strafen Sınd unzulässig ; wird aber durch Busse der Lohn auch nur A venig beeinträchtigt, helfen dann meist auch die Eltern zur Allrechterhaltung der Disziplin mit. Sodann finden sich die “Öchsten Bussen, wo viele junge Leute mit gutem Erwerb und (0 T Ne Familie besch iltıgt sınd und nur allzugern zu Nachlässig-