keiten in der Arbeit oder jugendlichübermütigem Unfug sich hin- reissen lassen. Die häufigsten, aber meist minimen Bussen endlich werden ausgesprochen, wo der Arbeitgeber durch allerlei kleine, oft sich wiederholende Fehler der Arbeit Schaden erleidet, der aber im Einzelfall so unbedeutend, so wenig abzuschätzen ist, dass ein Lohnabzug nicht gerechtfertigt erscheint. So kann sich ein Spinner z. B. nur durch Bussen oder Wegschicken der Arbeiter gegen Diskreditierung seines Produktes durch schlecht gemachte Bobinen schützen, während der Sticker den ihm zugefügten Schaden oft in hohem Betrag abzieht und zu seinem Nutzen verwendet. An die Stelle der Bussen würde ohne Zweifel die Entlassung, je nach Umständen eine plötzliche oder auf Kündigung hin, sehr oft auch Schadenersatzforderungen treten — ein schlechter Tausch !“ Und in einem Aufsatz „Zur Revision des Schweizerischen Fabrikgesetzes“ vom Jahre 1903 spricht sich Dr. Schuler“) folgender- massen aus: „Wie soll man sich helfen, wenn — wie so oft — einer Arbeiterschaft die Einsicht in den Nutzen vorgeschriebener Schutzvorrichtungen fehlt und sie dieselben nicht anwendet oder beseitigt; was ist zu tun gegenüber Leuten, die so tief gesunken sind, dass sie sich in allerlei Unflätereien und Unsittlichkeiten gefallen, die man aber um ihrer armen Haushaltungen willen oder auch um ihrer Unentbehrlichkeit im Geschäft wegen nicht von heute auf morgen fortschicken kann; was ist zu machen gegenüber ungezogenen Kindern, die man doch nicht körperlich strafen, nicht sofort wegschicken darf, die aber bei Hause ihre Strafe empfangen, wenn das Lohnbuch einen Bussenabzug aufweist? Die häufigsten Bussen sind aber glücklicherweise nicht die eben erwähnten, sondern die Verspätungsbussen. Dass die Arbeitszeit innegehalten werden muss, ist selbstverständlich; denn, wo die Arbeiten ineinandergreifen oder gemeinsam ausgeführt werden (z. B. Sticker und. Pädlerin, Spinner und Ansetzer), wird auch der Nebenarbeiter durch Verspätung geschädigt; es werden Schwierig- keiten im Betrieb herbeigeführt. Bleibt der Arbeiter sogar einen halben oder ganzen Tag aus, muss oft ein Teil der Betriebskraft, ein Teil der Maschinerie, die jeden Tag einen zuweilen nicht unbeträchtlichen Wert, hie und da selbst mehr als den Lohn des Arbeiters, repräsentieren, unbenützt bleiben. Kann nicht durch Verhängung mit Bussen mit Nachdruck zur Ordnung gemahnt : *) Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. Band XVIII (Berlin 1903), Seite 44 ff.