Wo unseres Landes. Wir halten es deshalb für notwendig, dass dem Bundesrate als beratendes Organ eine aus Fach le1ı UV 1 der Wissenschaft und d Praxis, aus Arbeitgebern und der verschiedenen Hauptindustrien zusammengesetzte he Industriekommission beigegeben Kommission Präsidium des Vorstehers des zusammentreten; der Abteilungschef {für Zum jen Ausnahmsb« lesrate zu verlangenc jeit u e Rekurse an den Bundt We gen der Arb rschı ind nach Gutfinden dem Bundesrate re wäre durch die Vollziehungs\ 1 UTir art} ara + 7 +r ordnen. Wir machen darauf aufn ıg durch das Bundesgesetz ’hwach- und Starkstromanlagen, vom 1902 *), geschaffen worden ist und dass die Erfahrungen, tzt gemacht hat, nur gute sind. Ferner ist darauf 4: derartige Instanz schon durch { treffend . die. Fabrikarbeit von vom 2. November 1892, ein- Für die richtige‘ Interpretation der Gesetzesartikel, für die ler Rekurse, für einen den sozialen den aus der internationalen Konkurrenz s Anforderungen und Ergebenden Bedürfnissen der Industrie gleichmässig Rechnung tragenden, weitern Ausbau der Arbeiterschutzgesetzgebung ver- n wir Ss grosse Stücke von der Einführung dieser Insti- Das 1 Xann nur in gutem Sinne wirken. Man wird sich so besser ver- u { Zusammenarbeiten von Arbeitgebern und Arbeitern Stehen lernen und möglicher Weise mit der Zeit auch über Fragen Verständigen können, die heute noch als unlösbar erscheinen. 19) EEE Sea nn nA ES EE A El ME