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        <title>Zur Revision des Fabrikgesetzes</title>
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      <div>GE 
Stand der Technik sowie durch die gegebenen 
Verhältnisse ermöglichten‘ Schutzmittel zur 
Sicherung gegen Verletzung angewendet wer- 
den. Maschinenteile und Treibriemen, die eine 
Gefährdung, der Arbeiter bilden, sind sorg- 
fältig einzufriedigen. 
Heizung und Beleuchtung. 
In teilweiser Erweiterung gegenüber dem geltenden Gesetz 
Schlagen die Fabrikinspektoren in Art. 2, Absatz 3, vor: 
„Es ist namentlich dafür zu sorgen, dass die Räume, wo 
Personen sich aufhalten, gut beleuchtet, genügend erwärmt, 
nach Möglichkeit reingehalten werden, dass die Luft von 
Staub möglichst befreit&amp;gt;und die Lufterneuerung immer eine 
der Zahl der Arbeiter und der Beleuchtungsapparate, sowie 
der Entwicklung schädlicher Stoffe entsprechende sei.“ 
Unsere Fassung weicht hievon bloss in redaktioneller Be- 
ziehung etwas ab; die Aenderung genügt aber, verschiedene Un- 
klarheiten zu beseitigen: 
Es ist dafür zu sorgen, dassalle Fabrikräume, Arb25, 
wo sich Personen aufhalten, gut beleuchtet, ; 
genügend erwärmt und nach Möglichkeit rein- 
gehalten werden, dass die Luft von Staub mög- 
lichst befreit und ihre Erneuerung immer der 
Zahl der Arbeiterund der Beleuchtungsapparate, 
Sowie der Entwicklung schädlicher Stoffe ent- 
sprechend sei: 
Essräume. 
| Die Fabrikinspektoren glaubten logischerweise die Bestim- 
Mung des bisherigen Artikels 11, Absatz 5, betreffend die Ess- 
lokale in den neuen Artikel 2 einschalten zu müssen; „denn auch 
diese bilden einen Bestandteil des Betriebes“, Wir sind der glei- 
Chen Ansicht und schlagen in wörtlicher Uebereinstimmung mit 
m Entwurf der Fabrikinspektoren vor: 
Arbeitern, die ihr Mittagsmahl mitbringen oder Arts, 
Sich bringen lassen, sollen ausserhalb der Arbeits- ”*? 
räume angemessene, im Winter geheizte Lokali- 
täten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.</div>
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