meidlich erschien, wurde durch Oppenheim das maßgebende internationale Bankhaus Rothschild als Mitstifter gewonnen, und zwar beteiligten sich A. M. von Rothschild, C. M. von Rothschild in Frankfurt a. M. und die Gebrüder von Rothschild in Paris. Durch die Heranziehung von Rothschilds hoffte man auch mancherlei anderweitige Vorteile für die Ausdehnung der Gesellschaft und ihre Konzessionierung in den außerpreußischen Staaten zu erringen. Diese Erwartungen haben sich später auch durchaus erfüllt. Das Gesuch um Konzession an die Königliche Regierung in Cöln datiert vom 4. April 1838. Es lautet: Cöln, den 4. April 1838. „Einer Königlichen Hochlöblichen Regierung beehren wir uns in der Anlage das in notarieller Form vollzogene Statut einer von uns errichteten anonymen Gesellschaft unter der Firma „Kölnische Feuerversicherungsgesellschaft“‘“ gehorsamst vorzulegen, mit der Bitte, nach vorhergegangener Prüfung die Aller- höchste Genehmigung bevorworten zu wollen. Es ist kaum nötig, das Bedürfnis der Vermehrung einheimischer Feuerver- sicherungsinstitute für Mobiliar- und Immobiliar-Gegenstände näher nachzuweisen, so sehr ist es in die Augen springend. Wenn man bedenkt, daß durch die jüngsten Verordnungen wenigstens vier ausländische Versicherungsanstalten, mit einem Gesamt-Grundkapital von mehr als 10 Millionen Thaler aus der Konkurrenz getreten sind, die seit länger als achtzehn Iahren, mithin weit länger als irgendeine derartige inländische Privat- anstalt, im Besitz der Versicherungsgeschäfte und des Zutrauens des Publikums gewesen, dann erkennt sich leicht, wie zwei oder drei inländische Privatanstalten, mit einem Gesamt-Grundkapital von etwa 3 Millionen Thalern, weder zureichen, um den täglich sich vergrößernden Bedürfnissen angemessen zu genügen, noch dafür die entsprechende Sicherheit darzubieten. Die nächste Folge dieser Beschränkung der Versicherungsanstalten ist eine plötzliche Erhöhung der Versicherungsprämien gewesen, die bei einzelnen Rubriken und durchgängig bei den gefährlichen Risikos bis auf das Doppelte der noch vor kurzem üblichen Sätze gesteigert worden. Dazu kommt noch, daß die verschiedenen Assekuranzgesellschaften nach der Vor- schrift ihrer Statuten und dem Gebot der Vorsicht sich zum Prinzip gemacht, nie eine zu große Summe, wenn auch dem Werte entsprechend, auf ein Risiko oder auf mehrere zusammenhängende resp. aneinander grenzende Risikos zu zeichnen, wodurch dann, bei der verminderten Konkurrenz verschiedener Anstalten, häufig der Fall eintritt, daß zu keiner, auch noch so hohen Prämie Versicherung gefunden wird, weil die Anstalten im Lande schon zu hoch engagiert sind. Dieser besorgliche Zusstand muß mit jedem Iahre, nach Maßgabe des all- Q)