7 Wirkung, daß fünf ihr an gehörende Delegierte, nämlich Albert Auerbach, Max Baetge, Adolph Schultze, Wilh. Werner und Karl Wildberger es ab lehnten, einer vom Kongreß zur Untersuchung ihrer Anklagen ein gesetzten Kommission Rede und Antwort zu stehen, vielmehr frei willig auf die Zugehörigkeit zur Partei verzichteten. Indes er klärte der Kongreß auf Antrag der Kommission noch ausdrück lich mit allen gegen elf Stimmen Werner und Wildberger, und ebenso R. Baginski und Otto Lamprecht, falls sie an ihrer An griffsweise festhielten, nicht mehr als Parteigenossen anzuerkennen. Maßgebend war dafür, daß die Genannten nach Ansicht der Kom mission und des Kongresses wieder- holt verdächtigende Angriffe aus gestreut hatten, ohne Beweise für sie zu erbringen, noch sie, wo die Unbegründetheit fessstand, zurückzuziehen. Damit war die Frage der Opposition der „Jungen", soweit die Partei kongresse in Betracht kamen, erledigt. Über die Bewegung selbst wird in einem besonderen Kapitel berichtet. Lier sei nur noch erwähnt, daß der vorerwähnte Ausschluß im Jahre 1902 vom Münchener Parteitag wieder aufgehoben wurde. Von Bedeutung für Berlin war der Beschluß des Erfurter Kon gresses, der den Berliner Genossen das Recht einräumt, durch eine von ihnen zu ernennende Kommission von neun Mitgliedern in Gemeinschaft mit dem Parteivorstand die Kontrolle des lokalen Teils des „Vorwärts" zu übernehmen. Der dritte Parteitag, den die Partei unter den» gemeinen Recht ab hielt, fand in Berlin statt. Er tagte hier vom 14. bis 21. Noveinber 1892 in den Konkordia-Festsälen, deren würdige Ausstattung die Berliner Genossen sich zur besonderen Aufgabe gemacht hatten. Seine bemerkens wertesten Beschlüsse sind eine Resolution gegen den Staatssozialismus, die diesen für konservativ, die Sozialdemokratie aber für in ihrem Wesen revolutionär und daher mit dem Staatssozialismus in unversöhnlichem Gegensatz stehend erklärte, sowie eine Resolution über die Genossen schaften, den Boykott und die gewerkschaftliche Kontrollmarke, die, ohne diese Mittel des Arbeiterkampfes zu verwerfen, doch vor über triebenen Erwartungen hinsichtlich ihrer Wirkungskraft und namentlich vor der Auffassung warnte, mittels der Kontrollschutzmarke die gewerkschaftliche Organisationsarbeit überflüssig zu machen. Bezüglich des Boykotts erklärte die Resolution sich gegen jeden Versuch, durch dieses Mittel die persön-