74 Genüge geschehe, nach Paragraph 2 den Genossen der einzelnen Orte oder Reichstagswahlkreise mit dem Vorbehalt der Berufung an Parteileitung und Parteitag überlassen; grober Verstoß gegen die Parteigrundsähe sowie ehrlose Landlungen sollten nach eben diesem Paragraphen den Verlust der Parteizugehörigkeit begründen. Mit diesen Bestimmungen, die den einzelnen Orten oder Wahllreisen jede wünschbare Freiheit in der Gestaltung ihrer Organisation und Regelung ihrer Angelegenheiten ließen, glaubte man, Verfolgungen auf Grund der in Preußen und anderen deutschen Staaten bestehenden Verbindungsverbote nach Möglichkeit vorgebeugt zu haben. And solange Caprivi Reichskanzler war, sind denn auch solche Verfolgungen unterblieben. So wurden denn in Berlin, wie übrigens auch sonst in Preußen und den in bezug auf das Vereinsrecht gleichgestellten Staaten, die Wahlvereine lediglich für die Aufklärung und die Werbearbeit benutzt, je nachdem ward auch ihnen die letzte Entscheidung über die Aufstellung von Kandidaten zum Reichstag und anderen Vertretungskörpern zugewiesen. Aber die Vor besprechungen über solche Kandidaten, über Delegationen zu den Parteitagen, über Agitationsfragen, Wahl der Vertrauenspersonen und sonstige wichtige Angelegenheiten des Parteilebens wurden außerhalb der Wahlvereinsver sammlungen veranstaltet, und die beliebteste Form dafür waren die über lieferten Korporazusammenkünfte. Nur daß sie jetzt in der Form von Konfe renzen von Vertrauensmännem der Wahlkreise stattfanden. Dies nicht in regelmäßigen Perioden, sondern je nach Bedürfnis. Selbstverständlich wurden diese Besprechungen nur noch einige Jahre mit dem gleichen Geheimniskram umgeben wie in den schlimmen Tagen des Ausnahmegesetzes. In einzelnen Wahlkreisen, so z. B. im zweiten Ber liner Reichstagswahlkreis, ging man ziemlich bald dazu über, die Korpora versammlungen als Konferenzen der Sozialdemokratie des Kreises („Kreis konferenz") polizeilich anzumelden. Im allgemeinen war man jedoch der Ansicht, daß die Polizei, die sich in den angemeldeten Versammlungen regelrecht einstellte, bei diesen Besprechungen nichts zu suchen habe, und unterließ die Bekanntgabe. Da mußte man sich denn freilich durch gute Vorsorge gegen Überraschungen schützen und war geschult und gewitzt genug, es zweckentsprechend zu besorgen. Die Polizei wußte, daß die „Kor pora" noch stattfanden, ehe sie aber dazu kam, eine Sitzung der Vertrauens männer zu überraschen und dann aufzulösen, war diese aufgeflogen oder in eine harmlose Zusammenkunft verwandelt. An die Stelle des sozialdemokratischen Zentralkomitees von Berlin, das unter dem Sozialistengesetz eine so große Rolle gespielt hatte und dessen letzte Sitzung, vom Mitglied Leinrich Wörmer einberufen, am ersten Sonntag des Jahres 1891 stattfand, trat nun das Institut der gemäß dem Parteistatut zu ernennenden Vertrauenspersonen. Je nach ihrer Größe wählten die einzelnen Wahlkreise Berlins bis zu vier Vertrauenspersonen, und zwar wurden als erste für diesen Posten gewählt die Genossen: August Tätervw (Berlin I), L. Kleinert (Berlin II), Stephan Fritz (Berlin III), O. Leindorf und R. Wengels (Berlin IV Osten), L. Blaser und Fritz Zubeil (Berlin IV Südosten), Carl Gabbert (Berlin V), Franz Fischer, Jul. Grasnick, W. Martin und Fr. Schwabe (Berlin VI.)