76 Ihre Aufgabe war, den Verkehr mit der Leitung der Gesamtparter aufrechtzuerhalten und in kürzeren Zwischenräumen zur Besprechung solcher Berliner Parteiangclegenheiten zusammenzukommen, welche eine einheitliche Regelung nötig erscheinen ließen, wie: die Veranstaltung von größeren Demonstrationen, die Stellungnahme zu Boykottvorschlägen und Streiks von Bedeutung, die Bestimmung über wichtige Finanzfragen, Wahlen und dergleichen mehr. Neben ihnen amtierten noch Spezialkommissionen für solche bestimmte Zwecke, wie die Sicherung von Versammlungslokalen für die Arbeiterschaft und die dazu erforderlichen Maßnahmen gegen Lokalbcsitzer, die systematische Besorgung der Agitation in der Provinz Brandenburg und die Kontrolle über die „Berliner Volkstribüne" sowie auch über den „Vorwärts" innerhalb der Vollmachten, welche der Parteimitgliedschaft Berlins auf den Parteitagen der Gesamtpartei in bezug auf das Zcntralorgan eingeräumt wurden. In diese Kommissionen — Lokalkommission, Agitations kommission, Preßkommistion — entsandte jeder Wahlkreis zwei Vertreter. Überblickt man das alles und vergleicht man es mit der Organisation, wie sie unter dem Sozialistengesetz bestanden hatte, und der Ausbildung der Organisation seit der 1899 erfolgten Aufhebung des Verbindungsverbots, so wird man zu der Erkenntnis gedrängt, daß Wortlaut und Handhabung des Gesetzes auf den Ausbau der Organisationen einen sehr viel geringeren Einfluß gehabt haben als das Wachstum der Bewegung selbst und die sich damit einstellenden neuen Bedürfnisse. Die aus Größe und Zwecken der Bewegung sich ergebenden Bedürfnisse bestimmen das Wesen der Organisation, das Gesetz hat nur Einfluß auf die äußere Form. Wir werden denn auch sehen, daß, was das Wesen der „Korpora" ausmachte, alle Wandlungen des Gesetzes und seiner Handhabung überdauert hat. Die Abgrenzung der Arbeitsgebiete zwischen Vertrauenspersonen und Wahlvereinen, wie sie in den ersten Jahren eingehalten wurde, war der Entwickelung der Vereine nicht sonderlich günstig. Sie wurden danach meist als untergeordnete Organe aufgefaßt, als bloße Werbekörper für die durch die Vertrauensmänner vertretene Parteiorganisation. Da die Partei fragen, welche die Geister lebhafter beschäftigten, meist in Versammlungen behandelt wurden, die von den Vertrauenspersonen einberufen wurden, übten die Wahlvereine längere Zeit nur eine mäßige Anziehungskraft aus. Kein Wunder, daß man das dort allmählich unliebsam empfand und auf Mittel zu sinnen anfing, wie die Wahlvereine zu weiterem selbständigen Leben gebracht werden könnten. Reibungen, wie sie beim Nebeneinanderbestehen von Organisationen für wesentlich gleiche Zwecke unvermeidlich sind, hatten gleichfalls die Wirkung, daß in den Wahlvereine» sich ein Drang zur Erweiterung der Arbeitssphäre geltend machte. Man erkannte an, daß das System derVertrauenspersonen eine durch die vereinsgesetzlichen Bestimmungen notwendig gemachte Einrichtung war, mochte aber nicht auf Grund seiner bevormundet werden. Denn die Korporas der Vertrauenspersonen konnten nicht im gleichen Maße die Demokratie durchführen, wie die Wahl vereine es bei sich taten, Amgekehrt mußte sich bei denjenigen, welche eine Ausdehnung des Arbeitsgebietes der Wahlvereine gerade wegen der Gefahr der Reibungen mit dem Vertrauensmännersystem für untunlich hielten, die Frage erheben, ob die Organisation besonderer Wahlvereine für die einzelnen Wahlkreise Berlins überhaupt einen Zweck hatte. So oder