77 so erschien der Zustand, wie er sich zunächst herausgearbeitet hatte, doch für die Dauer unhaltbar, und in den beteiligten Kreisen beschäftigte man sich in vertraulichen Besprechungen bald mit der Frage der Reorganisation des Berliner Parteilebens. Eine Frucht dieser Besprechungen war ein Entwurf zur Abänderung des Statuts für den Wahlverein des vierten Berliner Reichstagswahl kreises, den eine Gruppe von Mitgliedern dieses Vereins im Lerbst 1893 ausarbeitete und in einer Denkschrift begründete, die zuerst im „Vorwärts" vom 26. November 1893 und dann im Separat-Abzug als Flugschrift veröffentlicht wurde. Die wesentliche Neuerung, die der Entwurf vorschlug, bestand in einem solchen Ausbau der Gliederung des Wahlvereins, der ein stärkeres örtliches Leben seiner Glieder möglich machte und damit dem Verein selbst mehr Leben und Betätigung einzutragen versprach. Es sollte der Wahlverein für die Durchführung der Vereinsarbeit in vier als „Viertel" bezeichnete Abteilungen eingeteilt werden, die Viertel selbst aber wieder in Bezirke zerfallen, die sich möglichst mit den Stadtbezirken decken sollten. So wenig wie die Bezirke, sollten die „Viertel" besondere Vereine bilden. Für die ersteren sollte in der Generalversammlung des Wahlvereins je ein Bezirksführer pro Bezirk gewählt werden, der die Beiträge einzukassieren, gesellige Zusammenkünfte der Mitglieder des Be zirks zu veranstalten und Helfer für Flugblätterverbreitung und dergleichen heranzubilden habe, die Viertel sollten durch je zwei Beisitzer im Vorstand des Wahlvereins vertreten sein und regelmäßige Viertelsversammlungen für den Meinungsaustausch über parteipolitische und sonstige Fragen von Interesse abhalten, bei denen in der Regel einer der Beisitzer des Vorstandes den Vorsitz führen werde. Die Denkschrift, die von P. Böhm, G. Ledebour und H. Mattutat als Beauftragten unterzeichnet ist, empfiehlt die „Viertels"-Einteilung auch für den zweiten und sechsten Wahlkreis, die Organisierung der Bezirke für- alle Wahlkreise Berlins. Für den zweiten Wahlkreis sollten ebenfalls vier, für den sechsten Wahlkreis im Anschluß an die dort schon bestehende Gliederung sechs Viertel gebildet werden. Aus dem begründenden Teil der Denkschrift seien folgende Sähe herausgehoben, die das, was oben über die Momente gesagt wurde, die zur Reorganisation drängten, teils bestätigen und teils ergänzen: „Da die wichtigeren Partei-Angelegenheiten alle durch die Vertrauens männer ihre Erledigung fanden, konnte» bisher die Wahlvereine zu keinem rechten Leben gelangen und blieben bedeutungslos für die Ent- Wickelung der Partei. Das hat dazu beigetragen, daß die Parteigenossen ihr Bedürfnis des persönlichen Zusammenschlusses vielfach durch gesellige Vereine mancher Art zu befriedigen suchten und dadurch wieder vom politischen Leben abgezogen wurden I" Es wird nun dargetan, daß von den Befferungsvorschlägen das Ver trauensmännersystem unberührt bleiben müsse, da es ein wesentlicher Bestand teil der Organisation der Gesamtpartei sei und nur durch Beschlüsse dieser abgeändert werden könne. Die Besserung könne nur die Wahlvereine betreffen. „Da war dann zunächst die Vorfrage zu erledigen, ob es '"cht an gebracht sein würde, nach Auslösung aller sechs Wahlvereme er einen einzigen neuen Wahlverein an deren Stelle zu ,eyen. neuen