78 Von anderer Seite war auch noch angeregt worden, die Wahlvereine durch eine größere Anzahl von Bezirksvereinen zu ersetzen. Beide Vorschläge erschienen bei näherer Prüfung untauglich. Im Organisationsstatut der Partei find die Reichstagswahlkreise als Organi sationseinheiten (z. B. für die Beschickung der Parteikongresse und die Wahl der Vertrauensmänner) festgehalten worden; auch bilden die Wahlen zum Reichstag und die Vorbereitung dazu eine der wichtigsten Aufgaben der Parteiorganisationen." Alle diese Gründe machten es wünschenswert, daß die Parteigenossen in den Wahlkreisen „durch eine einheitliche und umfassende Organisation an ein dauerndes Zusammenarbeiten gewöhnt werden". Nachdem hierüber grundsätzliches Einverständnis erzielt war, hätten die Unterzeichner das Probe statut ausgearbeitet, das nun in seinen Einzelheiten entwickelt und erläutert wird. Nicht durchgängig, aber doch in der Hauptsache wurden die Vor schläge alsdann auch im Wahlverein des vierten Wahlkreises verwirklicht. Der Verein beschloß im Jahre 1894 eine Statutenänderung, und im Paragraph 4 des neuen Statuts finden wir die Viertelseinteilung gerade so beschrieben, wie sie der Entwurf vorgesehen hatte. Ebenso verhielt es sich hinsichtlich der Bezirksführer. Dagegen wird der Vorstand des Wahl vereins, statt von 6 auf 11, wie es im Entwurf vorgeschlagen war, nur von 6 auf 8 Mitglieder erweitert. Ein Beisitzer pro Viertel schien zu genügen. Ehe indes dies neue Statut sich längere Zeit erproben konnte, ward es durch „höhere Gewalt" wieder außer Kraft gesetzt. In den andem Wahlkreisen hatte man von Abänderung der Statuten Abstand genommen und nur das Bezirksführersystem gemäß den entwickelten Vorschlägen stärker ausgebildet. Darüber indes weiter unten. Wie sich nun die sozialdemokratischen Wahlvereine Berlins in bezug auf Mitgliederzahl und Einnahmen und Ausgaben entwickelten, läßt sich für die ersten fünf Jahre nach dem Fall des Sozialistengesetzes rechnerisch genau nicht mehr zusammenstellen. Das Material dafür ist seinerzeit unter der Wirkung des Polizeistreichs des Ministers v. Köller gegen die Sozialdemokratie teils sofort und teils nachträglich beseitigt worden. Aus den Berichten, die zu jener Zeit im „Vorwärts" über die Generalversamm lungen der Vereine erschienen, ist es nur unvollkommen zu ermitteln, die Zahlenangaben sind oft sehr widerspruchsvoll, den Berichterstattern liefen bei Notierung der in den Versammlungen verlesenen Zahlen arge Ver wechselungen unter. Auch die Abrechnungen des Parteivorstandes der deutschen Sozialdemokratie über die von den einzelnen Orten an ihn ab geführten Beiträge lassen eine sichere Schlußfolgerung auf die Entwickelung der Wahlvereine und Parteimitgliedschaften Berlins nicht zu. Diese Ab rechnungen sind überhaupt erst vom Jahre 1893 den gedruckten Berichten an die Parteitage einverleibt worden. Sie zeigen für die drei Jahre vor dem Köllerschen Polizeistreich folgendes Bild. Von Berlin gelangten an den Parteivorstand: Mk. Mk. Vom 1. Oktober 1892 bis 30. September 1893 . . 37 281 23 353 „ 1. „ 1893 „ 30. „ 1894. . 24 820 6 017 1. „ 1894 „ 31. August 1895. . 36 024 12267