81 was nur irgend darauf aussah, als könne es einen solchen Nachweis unter stützen, wie Kassenbücher der Wahlvereine, Abrechnungstabellen von Samm lungen für irgendwelche Zwecke, Sammellisten, Notizbücher, Sammelbons sowie in vielen Fällen auch Privatbriefe, wurde beschlagnahmt. Wo man nicht gründlich genug gesucht zu haben glaubte, ward einige Tage später noch Nachhaussuchung gehalten. So am 27. November bei Stefan Fritz, dem Vertrauensmann für den dritten Berliner Reichstagswahlkreis, und am 29. November bei Paul Singer. An diesem letzteren Tage war man auf dem Polizeipräsidium so weit, auf das Vorspiel die eigentliche Landlung folgen zu lassen. Sie wurde tags darauf durch den Reichs- und Staatsanzeiger bekanntgegeben und lautete: , . , Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nachstehende Vereine: der Berliner Mitglieder der sozialdemokratischen Partei Deutschlands, 1—6. Die sechs sozialdemokratischen Wahlvereine fürdiesechs Berliner Reichstags-Wahlkreise, 7. die Preßkommission 8. die Agitationskommission 9. die Lokalkommission 10. der Verein „öffentlicher Vertrauensmänner" 11. der Parteivorstand der sozialdemokratischen Partei Deutschlands auf Grund des 8 8 der Verordnung über die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und Äereinsrechts vom 11. März 1850 vorläufig geschlossen sind. Jede fernere Beteiligung an diesen Vereinen oder an etwaigen Neu bildungen, welche sachlich als Fortsetzungen derselben erscheinen, wird nach 8 16, 1c mit Geldstrafe von 15—150 Mk. oder mit Gefängnisstrafe von 8 Tagen bis zu 3 Monaten bestraft. Berlin, den 29. November 1895. Der Polizeipräsident, von Windheim. Wie die Leitung der Gesamtpartei diesen Streich parierte, ist an an derer Stelle geschildert. In den Reihen der Berliner Sozialdemokratie herrschte ebenfalls keinen Augenblick Zweifel darüber, daß man sich durch den Polizeistreich nicht im geringsten einschüchtern lassen dürfe. Lier, wo man der Polizeiherrschaft unter dem Sozialistengesetz Trotz geboten hatte, war man am allerwenigsten geneigt, sich unter dem gemeinen Recht den Launen der Polizei zu unterwerfen. Schon am 10. Dezember 1895 legte die Arbeiterschaft Berlins in zwölf großen Volksversammlungen Protest gegen die Polizeimaßregel ein. Als Referenten sprachen in diesen Versammlungen, die sämtlich überfüllt waren, Ignaz Auer, Richard Fischer, Albin Gerisch, Georg Ledebour, Wilhelm Liebknecht, Albert Schmidt, Paul Singer, Arthur Stadt- hagen, Franz Tutzauer, Ewald Vogtherr und Fritz Zubeil. Ihre Reden, die das Polizeisystem und die Rechtsungleichheit in Preußen geißelten, fanden durchweg begeisterte Zustimmung, und mit ebensolchen Begeisterungsausbrüchen ward in allen Versammlungen einstimmig die na )- stehende Resolution angenommen: e Bernstein, Berliner Geschichte. III.