82 „Die heute versammelten Berliner Sozialdemokraten erklären: Die seitens der Polizei verfügte Schließung der sozialdemokra tischen Vereine, Kommissionen und Vertrauenspersonen in Berlin ist ein weiterer Schritt auf der durch die Umsturzvorlage klar gezeichneten Bahn zu Ausnahmemaßregeln gegen die in der sozialdemokratischen Partei politisch organisierte Arbeiterklasse. Diese von der Regierung an Stelle der versprochenen Sozial reformgesetze für die Arbeiter vollzogenen Maßnahmen schließen sich organisch den Tendenzprozessen an, die in jüngster Zeit gegen die Sozial demokratie eingeleitet und von den Vertretern der herrschenden Klassen mit Jubel begrüßt wurden, weil diese darin den Anfang zur Verwirk lichung ihrer offen ausgesprochenen Absicht erblicken, das sogenannte gemeine Recht gegen die Sozialdemokratie anders gehandhabt zu sehen, als gegen die bürgerlichen Parteien. Die Versammelten protestieren gegen diese Politik, die geeignet ist, die Arbeiterklasse von dem Boden der gesetzlichen Agitation abzu drängen, und verpflichten sich, allen Verfolgungen zum Trotz nach wie vor für die Forderungen der Sozialdemokratie einzutreten und unent wegt weiterzukämpfen, bis die Befreiung der Arbeiterklasse vom Doppel joche der ökonomischen Ausbeutung und politischen Knechtung errungen ist. Die Versammelten sehen in dieser neuesten Polizeimaßregel einen abermaligen Beweis für die Notwendigkeit der Beseitigung eines Zu standes, bei dem es in der Äand der Behörden liegt, der einen Partei zu gewähren, was der anderen versagt wird. Die Versammelten erwarten, daß die Parieivertretung im Reichs tage entsprechende Maßregeln zur Änderung dieses dem gleichen Recht aller Staatsangehörigen widersprechenden Zustandes ergreifen, und be trauen bis auf weiteres mit der Besorgung der für den Berliner Wahlkreis notwendigen Parteiagitation den Genossen " Die Parteimitglieder, auf welche in den einzelnen Wahlkreisen die Wahl fiel, waren: Bohne (Berlin I), Fr. Kihing (Berlin II), W. Börner (Berlin III), Otto Galle (Berlin IV) und Klose (Berlin VI). Im fünften Wahlkreis ließ der überwachende Polizist die Vornahme der Wahl nicht zu, so daß hier die Lücke erst später ausgefüllt wurde. Aber so wenig wie in den anderen Wahlkreisen wurde in diesem die Schlagfertigkeit der Sozial demokratie auch nur einen Augenblick durch den Polizeistreich unterbrochen. In formeller Einsicht konnte dagegen der Protest die Aktion von Polizei und Gerichten selbstverständlich nicht aufhalten. Schon am 11. November erklärte die fünfte Strafkammer des Landgerichts I die von der Polizei ver fügten vorläufigen Schließungen für hinlänglich begründet und beschloß, daß sie bis zum erfolgten gerichtlichen Erkenntnis aufrechtzuerhalten seien. Die für diesen Beschluß sehr bezeichnende Begründung lautete: „Daß die zu I, 1—6 aufgeführten Wahlvereine als Vereine im Sinne der Verordnung vom I I. März 1850 anzusehen sind, kann keinem Bedenken unterliegen. Das Gericht hat dies auch bezüglich der übrigen, von dem Königlichen Polizeipräsidium geschlossenen Organisationen angenommen, da auch auf diese die Begriffsbestimmung eines Vereins als einer nicht bloß vorübergehenden, sondern auf längere Dauer berech neten Vereinigung mehrerer Personen zur Verfolgung bestimmter ge meinschaftlicher Zwecke unter einer Leitung zutrifft. (Vergleiche Ent scheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Band 13, Seite 277, Band 18, Seite 172.) Daß insbesondere eine Kommission, die auf Grund-