90 nur eine Anzahl von Verurteilungen zu Geldstrafen zur Folge. Die Ver handlung, die am 11. September des bezeichneten Jahres stattfand, stellte nur wieder die Polizei und insbesondere den Polizeikommissar Schöne bloß, der durch Bedrohung mit Dunkelarrest und ähnliche Gewaltmittel von einigen der Verhafteten Geständnisse erpreßt hatte. Sonst aber konnten sich die Organisationen fortan ziemlich ungestört entwickeln — natürlich immer noch mit mindestens formaler Beobachtung der Bestimmungen des preußischen Vereinsgesetzes. Es blieb also das System der Vertrauens- Personen neben den Wahlvereinen noch in Kraft. Alle auf die Gesamtpartei bezüglichen Aktionen, wie namentlich die Veranstaltung von Versammlungen zur Wahl von Delegierten für die Kongresse der Partei, fielen den Ver trauenspersonen anheim. Das blieb auch noch eine Weile bestehen, als Ende 1899 durch das „Notvereinsgesetz" des Deutschen Reiches das Ver bot der Verbindung politischer Vereine für ganz Deutschland aufgehoben wurde und der Mainzer Parteitag der deutschen Sozialdemokratie ein Organisationsstatut beschloß, welches den Parteigenossen in den einzelnen Orten oder Wahlkreisen anheimstellte, die Vertrauenspersonen nach eigenem Befinden entweder in Vereins- oder Parteiversammlungen zu wählen. Die Partcibewegung ausschließlich in die Wahlvereine zu verlegen, erschien, wie anderen Mitgliedschaften, so auch der Mehrheit der Sozialdemokraten Berlins deshalb nicht sofort ratsam, weil das preußische Vereinsgesetz die Aufnahme von Frauen in politische Vereine verbot und die Form noch nicht gesunden war, die unter den neuen Verhältnissen den sozialistischen Frauen, deren Agitation sich immer kräftiger und erfolgreicher regte, die Teilnahme an der Erörterung und Regelung von Parteiangelegenheiten in dein ihnen zu kommenden Maße am besten zu sichern versprach. Es ist hier der Ort, auf die Entwickelung des Geistes der Statuten der sozialdemokratischen Wahlvereine Berlins während der Periode, die uns beschäftigt, einen Blick zu werfen. Die Geschichte dieser Statuten ist ein Stück aus dem noch nicht genügend gewürdigten Kapitel der Geschichte der modernen Arbeiterbewegung, das man ihre Verfassungsgeschichte nennen könnte. Die Arbeiterbewegung ist überall ihrem Wesen nach demokratisch, die Demokratie liegt ihr, könnte man sagen, im Blute, ist ihre Natur. Aber auch die Demokratie hat ihre sehr verschiedene Formen und ihre Probleme, und gerade weil die Arbeiterbewegung ihrer Natur nach demo kratisch ist, ist es ebenso lehrreich wie interessant, im einzelnen zu verfolgen, wie sie unter bestimmten Verhältnissen andere Formen für die Verwirk lichung des demokratischen Gedankens wählt, beziehungsweise neue Formen dafür entwickelt und zu neuen Begriffen darüber geleitet wird, was das Wesen der Demokratie ausmacht. Was diejenigen Fastoren anbetrifft, die vornehmlich die Form einer Organisation bestimmen, so hat sich in der ganzen Zeit, von der dieser Band handelt, hinsichtlich der Zusammensetzung und Zwecke der Wahlvereine gar nichts, hinsichtlich der Natur und Stärke der gegnerischen Organisationen nur Unwesentliches geändert. Gewechselt haben nur die Gesetze und die Gesetzespraxis, und geändert hat sich durch Wachstum die Größe der Organi sationen, wenn auch nicht in allen Organisationen in gleichem Maße. Wie die Wahlkreise von Groß-Berlin verschiedenartig sich ausdehnen, so auch die sozialdemokratischen Wahlvereine in diesen Wahlkreisen, und mit dem