307 Schneider und Näherinnen! Wer dein Arbcikcr seinen Lohn nicht giebt, ist e!» Bluthund, Montag, den 11. Mai 1896, Abends 8V- Uhr 2 große öffentliche Protest-Versammlungen der in der Herren- und Knaben* KonfeFtionsbrancbe beschäftigten Schneider und Näherinnen für den Osten: Joel'» Festsälr» Andreas-Slraße 21; kür den Norden: Gründek's Salon. Beiinnen-Straße 188. Tages - Ordnung in beiden Versammlungen: Der perfide Vertragsbruch und die unerhörte Treulosigkeit der Herren- und Knaben-Konfektionäre. Nesercnicn: I. Timm und Frau Ihrer. Kollegen und Kolleginnen! Durch unerhörten Treubruch haben die Protzen der Konfettion sich der von ihnen übernommenen Verpflichtungen entledigt. Eure Pflicht ist es, in dielen Versammlungen vollzählig z» crlcheinen, um Stellung zu dem brutalen Akt der Unternehmer zu nehmen. Die Mnser-Kominission L- A.: I. Timm» Vertrauensmann, . Honst,«wskl ä, Quill. Berlin S. DreSdenersti. LÄ.- 143. "Aufforderung zum Besuch der gegen den Wortbruch der Konfektionäre protestierenden Versammlungen den Streikenden kräftigst beizustehen. Für diese selbst fanden am folgenden Tage, nachmittags 2 Ahr, 13 öffentliche Versammlungen statt, in denen ihnen Bericht über die Situation erstattet ward und über den Fortgang des Kampfes gesprochen wurde. Die Meldungen lauteten durchaus er mutigend. Während in den Reihen der Fabrikanten Ansicherheit sich ein zustellen begann, war die Stimmung der Arbeiter noch ungebrochen. In der Tat hatten die Fabrikanten der Herrenkonfektion, die es mit der widerstandskräftigsten Arbeitergruppe zu tun hatten, sich schon dazu ent schlossen, die Vermittelung des Gewerbegerichts offiziell anzurufen, und nachdem sie diesen Schritt getan, folgten ihnen, durch das Verhalten ihrer Zwischenmeister ettvas aus dem Geleise geworfen, noch am gleichen Tage die Fabrikanten der Damenmäntel-Konfektion. Kaum hatte man auf dem Gewerbegericht deren Anmeldung in Länden, als man sofort die Fünfer kommission der Arbeiter telephonisch davon unterrichtete, die nun ihrerseits ebenfalls unverzüglich das Gericht offiziell anrief. Waren diese Vorgänge, und ganz besonders die Art, wie die Streik- kommission der Arbeiter von Anfang an von den Behörden offiziell als Instanz für Verhandlungen anerkannt worden war, schon ungewöhnlich, so sollte dies auch mit der Verhandlung vor dem als Einigungsamt kon