352 anstaltete Untersuchung ergab, daß die Schuld bei den Beschwerdeführern oder deren Beauftragten lag, verstummte diese Anklage. Aber es gab auch Beschwerden, die nicht völlig unbegründet waren. Die Friedensabmachungen waren in bezug auf die Unterbringung der Ausgesperrten günstiger aus gelegt worden, als sich die Sache in der Praxis gestaltete. Man war eben beim Friedensschluß schon mitten in der Mälzungsperiode, und da die Arbeitswilligen von ihm nicht ausgeschlossen waren, konnte auch nur ein geringer Teil der Ausgesperrten alsbald wieder in den Ringbrauereien eingestellt werden. Roesicke und einige Gleichgesinnte im Brauereiring hatten es bei ihren Kollegen nicht viel besser, wie Auer, Singer und Genossen bei einem Teil der Arbeiter. Kurz, die Leiter des Brauereirings erklärten, daß sie zwar den Ausgesperrten, die sich als einzelne an sie wenden würden, nach Möglichkeit zur Beschäftigung verhelfen wollten, den Organisationen gegenüber aber auf dem Buchstaben des Vertrags bestehen müßten. Das führte zu neuen Diskussionen in der Presse, und immer schärfer hatte der „Vorwärts" die Versuche der außerhalb des Ringes stehenden Brauereien und ihrer Verbündeten zurückzuweisen, aus diesen Diskussionen Kapital zu schlagen und die Gegensätze von neuem zu schüren. Ein Artikel „Nach klänge vom Boykott" in seiner Nummer vom 3. Januar 1895 ist für die Beurteilung der Interessenkämpfe, die mit dem Boykott verbunden waren, außerordentlich interessant. Von anderen Artikeln über die Bilanz des Boykotts sind ein Artikel Lermann Mattutats im damaligen Wochenblatt der Partei, des „Sozialdemokrat", sowie ein Aufsatz Ignaz Auers „Rückblicke auf den Bierboykott" im „Sozialpolitischen Zentralblatt" vom 31. Dezember 1894 besonders bemerkenswert. Mattutats Artikel kann als die Formulierung der Auffassung der großen Mehrheit der Berliner Gewerkschaftskommission betrachtet werden. Mattutat wie Auer bezeichneten unumwunden den Rixdorfer Beschluß vom 6. Mar 1894, der den Boykott herbeigeführt hatte, als eine große Torheit und erklärten es für einen zu bekämpfenden Mißstand, so folgenschwere Entscheidungen den Zufälligkeiten von Volksversammlungen zu überlassen, deren Teilnehmer sich in ihrer Mehrheit der Verantwortung, die sie mit ihren Abstimmungen auf sich nehmen, im Moment meist gar nicht bewußt seien, sondern bloß ihrer Stimmung folgten, wobei Mattutat es scharf rügte, daß so viele Arbeiter sich noch durch tönende Worte be einflussen ließen. Beide Verfasser betonen ferner scharf die Gefahren eines zu weit getriebenen Optimismus, der sich in Überschätzung der eigenen und Llnterschätzung der gegnerischen Kräfte ergeht. Auer bezeichnet es des weiteren als eine aus dem Kampfe zu ziehende Lehre, daß es „noch nicht genug ist, einen Kampf mit aller Energie und Bravour zu führen, sondern -aß auch in diesem Falle sich der Meister in der Bescheidung zeigt". „Der Zweck des Kampfes", schreibt er, „ist der Friede. Gewiß, nicht der schimpfliche Friede, oder der Friede um jeden Preis, immerhin aber der ehrliche und an ständige Friede." Dieser Friede sei aber hier schon im September zu erreichen gewesen, als die Brau- und Mälzungsperiode noch bevorstand, die Situation für die Ausgesperrten also viel besser war, wie drei Monate später. Die Zusage der Brauherren, die Ausgesperrten in ihre Betriebe nach Bedarf an erster Stelle wieder aufzunehmen, hätte im September einen praktischen 'Wert gehabt, habe jetzt aber „fast nur mehr eine theoretische Bedeutung".