393 2. Die Freie Volksbühne. Mit weit geringeren materiellen Schwierigkeiten als die Arbeiter bildungsschule hat die „Freie Volksbühne" zu kämpfen gehabt, deren Gründung noch in die Zeit des Sozialistengesetzes entfällt und im zweiten Band unserer Geschichte geschildert worden ist. Aber dafür hat die „Freie Volksbühne" andere Krisen zu überstehen gehabt, und gerade sie ist während einer längeren Zeitspanne in ihrem Bestand unterbrochen worden. Das Datum der ersten Theatervorstellung der „Freien Volksbühne" ent fällt in unsere Epoche, nämlich in den Oktober 1890. Das gewählte Stück war Ibsens „Stützen der Gesellschaft", ein Drama, das, ohne direkt sozialistisch zu sein, schärfere Töne in der Gesellschaftskritik anschlägt und in der Charakteristik moderner Menschen größere Wahrheit an den Tag legte als die überlieferte Dramatik. Gespielt wurde das Drama im Ostend-Theater, einer bescheidenen Vorstadtbühne des östlichen Berlin, und selbstverständlich von Berufsschauspielern. Denn nicht die Ausbildung von Proletariern zu Schauspielern war der Zweck dieses Unternehmens, sondern die Lebung des Arteils und Geschmacks der Arbeiter durch Vorführung der besten Produkte der dramatischen Dichtung. Aber von Anbeginn an wurden jedesmal möglichst gute Kräfte aus Berliner Theatern für diese Vorstellungen geworben und durch einen Regisseur von Fach für das Zusammenspiel eingeübt. Von der ersten Vorstellung an wurde ferner das Prinzip durchgeführt, durch Erhebung eines Einheitspreises und Verteilung der Plätze durch das Los den Einfluß des Geldes auf die Besetzung der Plätze auszuschalten, ein Prinzip, das sich so gut bewährt hat, daß zu keiner Zeit der Wunsch aufgetaucht ist, von ihm abzugehen oder an ihm zu ändern. In gleicher Weise hat sich die Ansetzung der Vorstellungen auf den frühen Sonntagnachmittag bewährt, und ebenso auch die Über wachung der Verlosung der Plätze und Aufrechterhaltung der Ordnung bei Vorstellungen, Vorträgen und Festen durch von den Mitgliedern selbst gewählte Ordner und Obleute. An alledem ist nichts Wesentliches geändert worden. Dagegen mußte die ursprünglich getroffene Einrichtung, die ausgewählten Stücke vor der Aufführung in den Mitgliederversammlungen zu erläutern, aufgegeben werden. Die Polizei leitete aus den Vorträgen das Recht her, den Verein „Freie Volksbühne" unter das Vereinsgesetz zu stellen, und ließ den Vorstand wissen, daß, wenn diese Vorträge fortgesetzt würden, der Verein für „politisch" erklärt werden würde, was den Ausschluß der Frauen zur Folge gehabt hätte. Lätten nicht schon prinzipielle Gründe es zur Pflicht gemacht, so würde dieser eine Amstand allein dazu genötigt haben, gegen die Verfügung der Polizei den Rechtsweg zu beschreitcn. Aber der Entscheid des Oberverwaltungsgerichts gab der Polizei Recht, und da die „Freie Volksbühne" ohne Heranziehung der Frauen ihren Zweck nie erfüllen konnte, ward von diesen Vorttägen Abstand genommen. Statt ihrer wurden den Mitgliedern fortan erläuternde Abhandlungen über die zur Aufführung ausgewählten Stücke in gedruckten Bühnenheften zugestellt. Dies wurde auch dadurch notwendig, da die Mitgliederzahl beständig wuchs und ein immer größerer Prozentsatz der Mitglieder gar nicht in die Lage kam, den Versammlungen beizuwohnen, in denen die erläuternden