428 „nicht möglich" war. Auf dem Parteitag der Deutschen Sozialdemokratie von 1892, der in Berlin tagte, ward für die Maifeier von 1893 die Arbcitsruhe mit 236 gegen 5 Stimmen abgelehnt; nicht einer der Delegierten der sechs Wahlkreise Berlins stimmte für die Arbcitsruhe. Allerdings waren die rabiatesten der „Jungen" mittlerweile aus der Partei ausgeschieden. Trotzdem wurden am l. Mai 1893, der ein Montag war, auch von Mitgliedern der Partei Maidemonstrationen am Vormittag abgehalten. Es waren dies eine große politische Versammlung im Norden Berlins, die wiederum im Eiskeller tagte, diesmal aber mit Wilhelm Liebknecht als Referenten, und eine Anzahl Versammlungen gewerkschaftlichen Charakters. Die Maurer und Putzer, die Maler, die Töpfer vom Baugewerbe, die Schneider und die Glacehandschuhmacher von der Bekleidungsindustrie ­ feierten den 1. Mai aus eigenem Antrieb durch Arbcitsruhe. Alle andern Gewerbe aber und die Wahlvereine hatten die Demonstration auf den Abend angesetzt, nur daß bei den Wahlvereinen und verschiedenen Gewerben die Festlichkeit schon am Nachmittag ihren Anfang nahm. Dann kam im Sommer 1893 der Züricher internationale Kongreß, der den Beschluß hinsichtlich der Arbeitsrnhe dahin verschärfte, daß er es den Sozialisten überall zur Pflicht machte, die auf Verwirklichung der Arbeitsruhe ­ gerichteten Bestrebungen zu unterstützen. Die deutsche Delegation hatte gegen die Verschärfung gestimmt, nachdem die Resolution aber die Mehrheit erlangt hatte, trug man ihr auch in Deutschland nach bestem Können Rechnung. Freilich war die Geschäftslage noch sehr schlecht und die Verpflichtung zur Arbeitsruhe um so weniger angängig, als viele Gewerkschaften ­ an Mitgliedern verloren hatten. So nahm denn der im Perbst 1893 in Köln abgehaltene Parteitag mit allen gegen 3 Stimmen eine Resolution ­ an, die erklärte, daß die deutsche Sozialdemokratie die allgemeine Arbeitsruhe erstrebe, sie indes im Pinblick auf die schlechte Geschäftslage nur denjenigen Organisationen empfehle, welche sie ohne Schädigung der Arbeiterinteressen durchführen könnten. Das war immerhin eine bestimmte Direktive, und wer war besser berufen, zu entscheiden, ob in den einzelnen Gewerben und Werkstätten die Arbcitsruhe ­ durchzuführen war, als die Gewerkschaften? Am 1. Mai 1894 halten in Berlin fast alle Gewerkschaften am Vormittag ihre Maidemonstrationen ab, während die sozialdemokratischen Wahlvereine Festlichkeiten veranstalten, die am Nachmittag ihren Anfang nehmen und am Abend durch eine Festrede ­ ihre politische Weihe erhalten. Eine Einteilung, bei der es auch in der Folge verbleibt. Wie sie sich fast ganz von selbst ergeben hat, wird sie auch die folgenden Jahre als etwas Selbstverständliches, die Durchführung der Arbeitsruhe als Angelegenheit der Gewerkschaften betrachtet. Dies um so mehr, als sowohl die Festlichkeiten der Wahlvereine wie die Vormittagsversammlungen ­ der Gewerkschaften jetzt fast jedes Jahr sich größeren Besuches ­ erfreuen. Die erst so umstrittene Maifcierfrage scheint die glücklichste Lösung gefunden zu haben. Da setzt um die Jahrhundertwende eine Gegenströmung ein. Wohl sind die Gewerkschaften stark gewachsen, aber auch das Unternehmertum hat sich in der Zwischenzeit immer geschlossener organisiert und nimmt in verschiedenen Gewerben die Arbeitsruhe des 1. Mai zum Anlaß von Maßregelungen im großen — meist Aussperrung für 3 bis 6 Tage.