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        <title>Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905</title>
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Wirkung, daß fünf ihr an 
gehörende Delegierte, nämlich 
Albert Auerbach, Max Baetge, 
Adolph Schultze, Wilh. Werner 
und Karl Wildberger es ab 
lehnten, einer vom Kongreß zur 
Untersuchung ihrer Anklagen ein 
gesetzten Kommission Rede und 
Antwort zu stehen, vielmehr frei 
willig auf die Zugehörigkeit zur 
Partei verzichteten. Indes er 
klärte der Kongreß auf Antrag 
der Kommission noch ausdrück 
lich mit allen gegen elf Stimmen 
Werner und Wildberger, und 
ebenso R. Baginski und Otto 
Lamprecht, falls sie an ihrer An 
griffsweise festhielten, nicht mehr 
als Parteigenossen anzuerkennen. 
Maßgebend war dafür, daß die 
Genannten nach Ansicht der Kom 
mission und des Kongresses wieder- 
holt verdächtigende Angriffe aus 
gestreut hatten, ohne Beweise für 
sie zu erbringen, noch sie, wo die Unbegründetheit fessstand, zurückzuziehen. 
Damit war die Frage der Opposition der „Jungen", soweit die Partei 
kongresse in Betracht kamen, erledigt. Über die Bewegung selbst wird in 
einem besonderen Kapitel berichtet. Lier sei nur noch erwähnt, daß der 
vorerwähnte Ausschluß im Jahre 1902 vom Münchener Parteitag wieder 
aufgehoben wurde. 
Von Bedeutung für Berlin war der Beschluß des Erfurter Kon 
gresses, der den Berliner Genossen das Recht einräumt, durch eine von 
ihnen zu ernennende Kommission von neun Mitgliedern in Gemeinschaft 
mit dem Parteivorstand die Kontrolle des lokalen Teils des „Vorwärts" 
zu übernehmen. 
Der dritte Parteitag, den die Partei unter den» gemeinen Recht ab 
hielt, fand in Berlin statt. Er tagte hier vom 14. bis 21. Noveinber 1892 
in den Konkordia-Festsälen, deren würdige Ausstattung die Berliner 
Genossen sich zur besonderen Aufgabe gemacht hatten. Seine bemerkens 
wertesten Beschlüsse sind eine Resolution gegen den Staatssozialismus, 
die diesen für konservativ, die Sozialdemokratie aber für in ihrem Wesen 
revolutionär und daher mit dem Staatssozialismus in unversöhnlichem 
Gegensatz stehend erklärte, sowie eine Resolution über die Genossen 
schaften, den Boykott und die gewerkschaftliche Kontrollmarke, 
die, ohne diese Mittel des Arbeiterkampfes zu verwerfen, doch vor über 
triebenen Erwartungen hinsichtlich ihrer Wirkungskraft und namentlich vor 
der Auffassung warnte, mittels der Kontrollschutzmarke die gewerkschaftliche 
Organisationsarbeit überflüssig zu machen. Bezüglich des Boykotts erklärte 
die Resolution sich gegen jeden Versuch, durch dieses Mittel die persön-</div>
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