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        <title>Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905</title>
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Genüge geschehe, nach Paragraph 2 den Genossen der einzelnen Orte oder 
Reichstagswahlkreise mit dem Vorbehalt der Berufung an Parteileitung 
und Parteitag überlassen; grober Verstoß gegen die Parteigrundsähe sowie 
ehrlose Landlungen sollten nach eben diesem Paragraphen den Verlust der 
Parteizugehörigkeit begründen. Mit diesen Bestimmungen, die den einzelnen 
Orten oder Wahllreisen jede wünschbare Freiheit in der Gestaltung ihrer 
Organisation und Regelung ihrer Angelegenheiten ließen, glaubte man, 
Verfolgungen auf Grund der in Preußen und anderen deutschen Staaten 
bestehenden Verbindungsverbote nach Möglichkeit vorgebeugt zu haben. 
And solange Caprivi Reichskanzler war, sind denn auch solche Verfolgungen 
unterblieben. 
So wurden denn in Berlin, wie übrigens auch sonst in Preußen und 
den in bezug auf das Vereinsrecht gleichgestellten Staaten, die Wahlvereine 
lediglich für die Aufklärung und die Werbearbeit benutzt, je nachdem ward 
auch ihnen die letzte Entscheidung über die Aufstellung von Kandidaten zum 
Reichstag und anderen Vertretungskörpern zugewiesen. Aber die Vor 
besprechungen über solche Kandidaten, über Delegationen zu den Parteitagen, 
über Agitationsfragen, Wahl der Vertrauenspersonen und sonstige wichtige 
Angelegenheiten des Parteilebens wurden außerhalb der Wahlvereinsver 
sammlungen veranstaltet, und die beliebteste Form dafür waren die über 
lieferten Korporazusammenkünfte. Nur daß sie jetzt in der Form von Konfe 
renzen von Vertrauensmännem der Wahlkreise stattfanden. Dies nicht 
in regelmäßigen Perioden, sondern je nach Bedürfnis. 
Selbstverständlich wurden diese Besprechungen nur noch einige Jahre 
mit dem gleichen Geheimniskram umgeben wie in den schlimmen Tagen des 
Ausnahmegesetzes. In einzelnen Wahlkreisen, so z. B. im zweiten Ber 
liner Reichstagswahlkreis, ging man ziemlich bald dazu über, die Korpora 
versammlungen als Konferenzen der Sozialdemokratie des Kreises („Kreis 
konferenz") polizeilich anzumelden. Im allgemeinen war man jedoch der 
Ansicht, daß die Polizei, die sich in den angemeldeten Versammlungen 
regelrecht einstellte, bei diesen Besprechungen nichts zu suchen habe, und 
unterließ die Bekanntgabe. Da mußte man sich denn freilich durch gute 
Vorsorge gegen Überraschungen schützen und war geschult und gewitzt 
genug, es zweckentsprechend zu besorgen. Die Polizei wußte, daß die „Kor 
pora" noch stattfanden, ehe sie aber dazu kam, eine Sitzung der Vertrauens 
männer zu überraschen und dann aufzulösen, war diese aufgeflogen oder in 
eine harmlose Zusammenkunft verwandelt. 
An die Stelle des sozialdemokratischen Zentralkomitees von Berlin, 
das unter dem Sozialistengesetz eine so große Rolle gespielt hatte und dessen 
letzte Sitzung, vom Mitglied Leinrich Wörmer einberufen, am ersten 
Sonntag des Jahres 1891 stattfand, trat nun das Institut der gemäß dem 
Parteistatut zu ernennenden Vertrauenspersonen. Je nach ihrer Größe 
wählten die einzelnen Wahlkreise Berlins bis zu vier Vertrauenspersonen, 
und zwar wurden als erste für diesen Posten gewählt die Genossen: 
August Tätervw (Berlin I), L. Kleinert (Berlin II), Stephan Fritz 
(Berlin III), O. Leindorf und R. Wengels (Berlin IV Osten), 
L. Blaser und Fritz Zubeil (Berlin IV Südosten), Carl Gabbert 
(Berlin V), Franz Fischer, Jul. Grasnick, W. Martin und 
Fr. Schwabe (Berlin VI.)</div>
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