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        <title>Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905</title>
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„Die heute versammelten Berliner Sozialdemokraten erklären: 
Die seitens der Polizei verfügte Schließung der sozialdemokra 
tischen Vereine, Kommissionen und Vertrauenspersonen in Berlin ist 
ein weiterer Schritt auf der durch die Umsturzvorlage klar gezeichneten 
Bahn zu Ausnahmemaßregeln gegen die in der sozialdemokratischen 
Partei politisch organisierte Arbeiterklasse. 
Diese von der Regierung an Stelle der versprochenen Sozial 
reformgesetze für die Arbeiter vollzogenen Maßnahmen schließen sich 
organisch den Tendenzprozessen an, die in jüngster Zeit gegen die Sozial 
demokratie eingeleitet und von den Vertretern der herrschenden Klassen 
mit Jubel begrüßt wurden, weil diese darin den Anfang zur Verwirk 
lichung ihrer offen ausgesprochenen Absicht erblicken, das sogenannte 
gemeine Recht gegen die Sozialdemokratie anders gehandhabt zu sehen, 
als gegen die bürgerlichen Parteien. 
Die Versammelten protestieren gegen diese Politik, die geeignet 
ist, die Arbeiterklasse von dem Boden der gesetzlichen Agitation abzu 
drängen, und verpflichten sich, allen Verfolgungen zum Trotz nach wie 
vor für die Forderungen der Sozialdemokratie einzutreten und unent 
wegt weiterzukämpfen, bis die Befreiung der Arbeiterklasse vom Doppel 
joche der ökonomischen Ausbeutung und politischen Knechtung errungen ist. 
Die Versammelten sehen in dieser neuesten Polizeimaßregel einen 
abermaligen Beweis für die Notwendigkeit der Beseitigung eines Zu 
standes, bei dem es in der Äand der Behörden liegt, der einen Partei 
zu gewähren, was der anderen versagt wird. 
Die Versammelten erwarten, daß die Parieivertretung im Reichs 
tage entsprechende Maßregeln zur Änderung dieses dem gleichen Recht 
aller Staatsangehörigen widersprechenden Zustandes ergreifen, und be 
trauen bis auf weiteres mit der Besorgung der für den Berliner 
Wahlkreis notwendigen Parteiagitation den Genossen " 
Die Parteimitglieder, auf welche in den einzelnen Wahlkreisen die 
Wahl fiel, waren: Bohne (Berlin I), Fr. Kihing (Berlin II), W. Börner 
(Berlin III), Otto Galle (Berlin IV) und Klose (Berlin VI). Im fünften 
Wahlkreis ließ der überwachende Polizist die Vornahme der Wahl nicht 
zu, so daß hier die Lücke erst später ausgefüllt wurde. Aber so wenig wie 
in den anderen Wahlkreisen wurde in diesem die Schlagfertigkeit der Sozial 
demokratie auch nur einen Augenblick durch den Polizeistreich unterbrochen. 
In formeller Einsicht konnte dagegen der Protest die Aktion von Polizei 
und Gerichten selbstverständlich nicht aufhalten. Schon am 11. November 
erklärte die fünfte Strafkammer des Landgerichts I die von der Polizei ver 
fügten vorläufigen Schließungen für hinlänglich begründet und beschloß, daß 
sie bis zum erfolgten gerichtlichen Erkenntnis aufrechtzuerhalten seien. Die 
für diesen Beschluß sehr bezeichnende Begründung lautete: 
„Daß die zu I, 1—6 aufgeführten Wahlvereine als Vereine im 
Sinne der Verordnung vom I I. März 1850 anzusehen sind, kann keinem 
Bedenken unterliegen. Das Gericht hat dies auch bezüglich der übrigen, 
von dem Königlichen Polizeipräsidium geschlossenen Organisationen 
angenommen, da auch auf diese die Begriffsbestimmung eines Vereins 
als einer nicht bloß vorübergehenden, sondern auf längere Dauer berech 
neten Vereinigung mehrerer Personen zur Verfolgung bestimmter ge 
meinschaftlicher Zwecke unter einer Leitung zutrifft. (Vergleiche Ent 
scheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Band 13, Seite 277, 
Band 18, Seite 172.) Daß insbesondere eine Kommission, die auf Grund-</div>
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