5 Die neuen Landwirtschaftsgenossenschaften Sowjet-Rußlands Am 24. August 1924 feierten die landwirtschaftlichen Ge nossenschaften Sowjet-Rußlands den dritten Jahrestag ihrer Arbeit unter den Verhältnissen der neuen Wirtschaftspolitik. Bis zum Jahre 1921 waren sie mit den Konsumgenossenschaften unter Führung des „Zentrosojus" zu einem einzigen ein heitlichen Genossenschaftssystem verschmolzen, welches die Ver teilungsfunktion im Arbeiter- und Bauernstaat erfüllt hatte. Mit Beginn der neuen Wirtschaftspolitik standen vor beiden Ge nossenschaftsarten verschiedenartige Aufgaben: die Konsum genossenschaft soll das kapitalistische Verteilungssystem von nun an nach und nach ersetzen, während die landwirtschaftliche Genossenschaft die ganze bäuerliche Produktion organisieren soll. Zu Beginn der neuen Wirtschaftspolitik hat die Sowjetregie rung die landwirtschaftliche Genossenschaft zur selbständigen (autonomen) Existenz aufgefordert. Eine Reihe Dekrete (vom 17. Mai, 10. Juni, 26. Juli 1921) legten die allgemeinen Bedingungen und Grundprinzipien ihrer Organisationen fest. Das Dekret des Allrussischen Zentralvollzugskomitees und des Rates der Volks kommissare vom 16. August 1921 hat in einem Gesetz*) diese Grundzüge noch genauer und umfassender dargelegt. Die land wirtschaftliche Genossenschaft und ihre systematische Förderung wurde „als Staatssache“ anerkannt, die landwirtschaftlichen Ge nossenschaften wurden ihrem Charakter nach als die sich selbst verwaltenden Wirtschaftsorganisationen der Landwirte bestimmt, mit freiwilliger Mitgliedschaft, und als Organisationen, welche spontan entstehen können und welchen jegliche Unterstützung des Staates zuteil wird. Um die Mitte des Jahres 1921 fingen schon 49 landwirtschaft liche Genossenschaftsverbände an, die landwirtschaftlichen Koope rationen, welche aus dem allgemeinen System mit den Konsum genossenschaften ausschieden, zu vereinigen. Diese Verbände bildeten am 20. bis 24. August 1921 durch eine Versammlung ihrer Bevollmächtigten den Allrussischen Verband der Landwirtschaftlichen Genossenschaften „Sels- *) Diese Dekrete sind in deutscher Sprache veröffentlicht in „Die neue Sowjetgesetzgebung“, Berlin 1922 (Knija-Verlag, W. 62),