scheinen, dies besonders zu demonstrieren ; aber überflüssig ist es leider nicht. Es gibt selbst unter den Gelehrten historische Fanatiker, welche meinen, mit der sogenannten methodischen Behandlung der Quellen auskommen zu können, auch wenn man die Sprache der Quellen mangel haft oder gar nicht beherrscht. Man hört wohl die Theorie aufstellen, daß das genaue Verständnis der Quellen eine spezifisch philologische Aufgabe sei und für den Historiker es genüge, im allgemeinen sich durchfinden zu können; und diese Theorie ist der Praxis der Trägheit nur allzu willkommen. Das letzte Resultat dieser Richtung sind jene monströsen Historien der Juden oder der Assyrier, geschrie ben von solchen, die mit großer Unbefangenheit sich dazu bekennen, die betreffenden Sprachen nicht zu verstehen; und wie zahlreich auch auf dem Gebiet der klassischen wie der mittelalterlichen Geschichte diejenigen Historiker sind, die weder Griechisch noch Lateinisch noch Deutsch wirklich verstehen, ist leider den Wissenden bekannt genug. Das Übelste hierbei sind nicht die einzelnen Mißverständnisse, die daraus entstehen, sondern der Mangel an geistiger Durch dringung des Gegenstandes. Die Sprache ist immer eines jeden Volkes größtes, dauerndstes, mannigfaltigstes Monu ment ; um nur Rom zu nennen, wer dem Ennius und dem Horaz, dem Petronius und dem Papinian nicht nachzu empfinden vermag, der wird ewig von Roms Geschicken reden, wie der Blinde von der Farbe, mag seine pragmatische Quellenforschung auch noch so korrekt sein. Ähnlich ver hält es sich mit dem Studium des Rechts, wobei ich aller dings nicht zunächst die eigentliche Jurisprudenz meine, sondern die Kenntnis des öffentlichen Rechts, der Verfassung des betreffenden Staats, die freilich wieder durchaus un trennbar ist von der Kenntnis des Privatrechts desselben Volkes 1 . Es bedarf der Auseinandersetzung darüber nicht, 1 Dazu ist die Auffassung der Pragmatischen Sanktion als eines bilateralen Vertrages und die Entstehung dieser Auffassung ein erwähnenswertes Beispiel ; vgl. meine «Verfassungswandlungen im neueren Österreich», Heidelberg 1911, S”*2j7~