IO « Publizisten » nicht imstande seien, ihre « Thesen » — man beachte den Sprachgebrauch, nach welchem das Ergebnis wie beim advokatorischen Schriftsatz zeitlich der Beweis führung vorangeht, — auf einzelne Gesetze zu gründen, deshalb seien sie auf den Gedanken verfallen, die Praxis, die in den ersten Jahrhunderten der habsburgischen Herr schaft bestand, in die Diskussion hereinzuziehen. Natürlich kann Andrässy als ernster Forscher dieser seichten «Argu mentation » nicht beistimmen. Und er schließt mit einer wohl vorzugsweise an den Monarchen oder seinen Nach folger gerichteten Drohung. Die österreichischen Autoren — so sagt er — arbeiten am Ruin der Monarchie wie jeder, der «in der Zukunft das zustande bringen wollte, was nach der Lehre dieser Schule bereits in der Vergangenheit vor handen war, und was ihr zufolge von Rechts wegen auch in der Gegenwart sein müßte. » Die Einheit übertreibend, gefährden sie nach Andrässy jenes Maß von Zusammen gehörigkeit, das notwendig und erreichbar sei. Statt die Großmachtstellung der Monarchie zu sichern, richten sie — abermals laut Andrässy — diese Großmachtstellung zugrunde und setzen sogar den Bestand der Monarchie aufs Spiel. Die Verwirklichung ihrer Theorie [diesmal Singular] hätte die Zertrümmerung der Monarchie zur Folge. « Die österreichischen Theorien haben schon großen Schaden ge stiftet. Sie haben das Mißtrauen und die Entfremdung zwischen den beiden aufeinander angewiesenen — nicht : Staaten, sondern : Tot] tärsadalom — Gesellschaften bereits y'b, ' gesteigert. Sie erschweren das Zustandekommen jener Har monie, die ein großes Interesse sowohl Österreichs als Ungarns als auch der Dynastie bildet. » Genauer umschrieben wird der Vorwurf gegen die «österreichischen» Forschungsergebnisse vom Grafen Albert Apponyi in dem als wissenschaftlich vorgetragenen Plaidoyer zu Gunsten der Gloire des ungarischen Staats wesens, das er zur Beeinflussung der ganzen Kulturwelt in verschiedenen Sprachen, zwar nicht übereinstimmend, aber unverkennbar mit der selben Tendenz publiziert hat. Über den im Jahre 1904 auf einem internationalen Kongreß zu