gegen jede nicht nationalstaatlich madjarische, oder mit den Madjaren zu sprechen : österreichische « Theorie ». So klagt Äkos v. Timon im Vorwort zur zweiten Auflage der deutschen Übersetzung seines Werkes « Magyar alkotmäny- es jogtörtenet különös tekintettel a nyugati allamok jogfej- lödesere » 1 sogar gegen v. Lu sc hin wegen seiner Abhand lung « Ungarische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte „der ältern Zeit» im XXXII. Jahrgang von Schmoll ers «Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirt schaft» und gegen Hans Sehr euer, der sich gleichfalls in beachtenswerter Weise” zu Timons Buch geäußert hat 2 , daß nicht alle ihre Ausführungen streng wissenschaftlichen Wert besitzen, manche vielmehr «bloß einer politischen Tendenz dienen » 3 « Mit kritikloser Hast oder Gier » stürzen sich die literarischen Gegner des Grafen Albert Apponyi auf Texte, die sie nicht zu interpretieren verstehen 4 . Obwohl Franz Deäk in seiner Fehde mit Wenzel Lustkandl den größten Teil der einschlägigen Gesetzesstellen einer Analyse unterzogen habe, die für die Auffassung seines Gegners geradezu vernichtend gewesen sei, werde die Kon troverse dennoch auf diesem Felde weitergesponnen, «teil weise auf das Vergessen bauend, teilweise auf Grund neu aufgefundenen, mit riesigem Fleiß gesammelten, aber nicht immer mit gehöriger Kritik gesichteten und benutzten Materiales. » Es sei übrigens unnötig, «auf dieses ganze 1 Ungarische Verfassungs- und Rechtsgeschichte mit Bezug auf die Rechtsentwicklung der westlichen' Staaten. Die 2. Auflage der Übersetzung ist nach der 3. Auflage des Originals [seither erschien die 4., wieder erweiterte] besorgt von Dr. Felix Schiller, Berlin 1909. 2 Darüber «Deutsche Liferatürzertung », jahrg. XXXII [1911], Sp. 581 f. 3 v. Timon spricht von den «österreichischen Fachleuten und Nicht-Fachleuten » und nennt sie : Schreuer, Tezner, Steinacker, Luschin von Ebengreuth, es dem Leser überlassend, sich daraus die zwei Gruppen selbst zu bilden. 4 Die rechtliche Natur der Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn. Eine Entgegnung von Dr. Albert Grafen Apponyi. Erweiterter Separatabdruck aus der « Österreichischen Rundschau », Bd. XXVIII [1911], Heft 3 bis 6.