neuem und expresse an, daß seine Länder «zu ebigen Zeitten unczerthailter bey dem Eltisten unserer Sune » verbleiben. Die unsichere Ausdrucksweise im Testament, die in der Zeit zwischen Testament und Kodizill zur Ein deutigkeit erstarkt, deutet darauf hin, daß Karl erst in der Zwischenzeit von spanischer Seite her, vielleicht durch den Traktat Molinas über die Majorate 1 oder unmittelbar durch einen Habsburger der spanischen Linie, näher auf geklärt wurde, wie die Grundidee Herzog Rudolphs IV. nach spanischem Muster zu formulieren sei. Als sich Erzherzog Karl im Jahr 1570 einen Ordensbruder Molinas, den Jesuiten pater Stephan Rimel, der kurz vorher auf Wunsch des Erzherzogs in Graz Missionspredigten gehalten hatte, zum Beichtvater erkor 2 , kehrte dieser bemerkenswerterweise in Begleitung eines Spaniers in die Residenz des Erzherzogs zurück 3 . Den beiden folgten bald darauf andere Jesuiten, es kam im J ahre 1573 zur Gründung ihres Grazer Kollegiums, und im Jahre 1586, ungefähr zur Zeit der Abfassung des erwähnten Kodizills, erfolgte die feierliche Eröffnung der für sie geschaffenen Universität. Ihr Einfluß auf den Hof Karls ist unverkennbar und wurde schon öfter gewürdigt. Ihre Verbindung mit den spanischen Jesuiten kann nicht in Zweifel gezogen werden. Sie haben wohl auch, mindestens mittelbar, zum Inhalt der letztwilligen Anordnungen Karls beitragen können, begünstigt durch die Gemahlin Karls, Maria, gefördert durch den streng katholisch gesinnten Bruder derselben, den Herzog Wilhelm von Bayern, der seinen Schwager bei der Abfassung des Testamentes beraten hat 4 , und in intensiver Fühlung mit dem Vertrauens- 1 De Hispaniorum primogeniorum origine ac natura, 1573 > in Deutschland scheint die 3. Auflage, Cöln 1588, sehr verbreitet ge wesen zu sein. 2 P. Rimel blieb es bis zu seinem Tode 1572. Sein direkter oder mittelbarer Nachfolger war P. Johann Reinei, wohl identisch mit dem von Alfons Huber, Geschichte Österreichs, Bd. IV, Gotha 1892, erwähnten «Jesuitenrektor». 3 Hurter, Bd. I, S. 255. 4 Hurter, Bd. II, S. 273, zitiert hiezu ein Kodizill der Erz herzogin als Beleg.