mann des Erzherzogs, dem innerösterreichischen Hofkanzler Dr. Wolfgang Schranz, der im Testament mitunterzeichnet ist 1 , der « persona tanto fervente nelle cose d’ Iddio et della religione che veramente si puö chiamar un’ scuto della fede Catholica in questa Corte. » 2 Naturgemäß dürfte sich die Einflußnahme insbesondere auf die Sicherung des römisch- katholischen Glaubensbekenntnisses der Nachfolger auf dem Thron und im engsten Zusammenhang damit auf die Thron folgeordnung selbst bezogen haben. Der spanischrechtliche Ursprung erhellt auch deutlich aus einem Brief vom 3. April 1610, den Kaiser Matthias vor seiner Wahl und mit Rück sicht auf sie an seinen Bruder Maximilian gerichtet hat, wenn hier von der Grandezza der Familie, der ordentlichen Sukzession und dem Magorasco geredet wird 3 . In der Rechtfertigungsschrift, die Melchior Goldast nach Erlassung der Verneuerten Landesordnung für Böhmen zu Gunsten seines kaiserlichen Herrn verfaßt hat 4 , wird behauptet, die Thronfolge in Böhmen sei von altersher immer eine Sukzession nach «Majoratsrecht» gewesen. Es ist die selbe Auffassung, wie sie die spanischen Könige schon lange vorher vertreten hatten, und die hundert Jahre nach Goldast Karl VI. befolgte, indem er von dem «Stand eines ordentlichen Fidei-Commissi und Majorats» sprach 5 . Er verlangt 1731 vom Reich Garantie für die Erbfolgs ordnung im «ewig dauernden Fideikommiß» des 1 Die Zeugen des Kodizills, das nur in einer Abschrift erhalten ist, sind unbekannt. 2 Ein Zeugnis seines Zeitgenossen Feliciano [Ninguarda], Bischofs von Scala, den Gregor XIII. als Nuntius nach Graz ge schickt hatte, in dem Bericht aus «Strasburg in Carintia » vom «9. Luglio 1578». Augustinus Theiner, Annales ecclesiastici, tom. II, Romae 1856, S. 604. 3 Hammer-Purgstall, Khlesls Leben, Bd. II, Wien 1847, S. 189 ff., 221 ff. 4 De Bohemiae regni ... iuribus .. . nec non haereditaria regiae Bohemorum familiae successione commentarii, Francofordi 1627. 8 Kaiserliches Reskript an den Linzer Landtag, abgedruckt bei Turba, Die Pragmatische Sanktion [die oben zitierte Festschrift], Seite 89.