rn um die ist 1 I: -«■ AI v Staates mit unbeschränkter Macht führt, sonde Vergrößerung seiner Hausmacht bemüht ist * : oszträk föherczeg, cseh kiraly stb., nemcsak absolut ural- kodonak, hanem együttal patrimoniälis uralkodonak is tdr- totta magät, ki nem egy ällam ügyeit vezeti korlätlan hata- lommal, hanem csalädi häzi hatalmänak öregbitesen färad. » Aber dieses Bestreben, bei dessen Vorhandensein natürlich die Aufgaben des Staates auch in weitreichendem Umfang erfüllt werden konnten und erfüllt wurden, hatte die Dynastie und ihr Repräsentant gegenüber allen Gliedern der Union. Ungarn nicht ausgenommen, zumal es so sehr auf das Schwert des Monarchen angewiesen war. Auch die spani schen Gebiete sind hier zu erwähnen. Es ist sehr charakte ristisch, wie sich Leopold und seine Söhne auch als Rechts nachfolger der spanischen Könige in deren Majorate betrachten. Die Habsburger haben eben, wie es im Testa ment Karls VI. [damals III., nämlich von Spanien] ganz klar, und zwar mehrmals gesagt wird, zwei Majorate. Und er nennt das eine Majorat im Einklang mit dem seit dem Privilegium maius vorhandenen Grundsatz, daß jede Ge bietserweiterung der Habsburger als ein Zuwachs zum österreichischen Stammlande anzusehen sei: «Monarchia Austriaca » « Monarchia Austriae » und das andere : « Mo narchia Hispanica ». Monarchia Austriae, Monarchia Au striaca identisch mit der zweiten Bedeutung von Domus Austriae, Haus Österreich 1 2 . Das Majorat Österreich, das nach dem Ausspruch des späteren Kaisers Ferdinand I. durch die ungarischen Erwerbungen aus dem Nachlaß seines Schwagers König Ludwig II. « erweitert » worden war. Aus Hugo Grotius und Samuel Pufendorf, zu dessen Füßen der österreichische Hofkanzler Graf Johann Friedrich von Seilern gesessen war, erschließt Turba die damalige Auffassung vom Recht des Fürsten, erobertem 1 Anders gesagt: der sich nicht als den Beamten eines über ihm stehenden Staatswesens betrachtet, sondern sich um das Staats wesen deshalb bekümmert, weil es seiner Herrschaft unterworfen ist wie ein Fideikommiß. 2 Oben S. 17. »»